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Landkr is Landkreismagazin 14.2013

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

18.7.2013 Ausgabe 14

Ein Klick, alle Infos! Die Homepage des Landkreises Fürth ist neu gestaltet. [Seite 14 bis 15]

Ehrenamt: Landkreis würdigt bürgerschaftliches Engagement [Seite 4 bis 5]

LeistungsFähig. LebensFroh.

„Mir wurde ein neues Leben geschenkt“: Jochen Hober berichtet über eine Nieren-Transplantation. [Seite 6 bis 7]

Neuer Bibertradweg nimmt Gestalt an: Brücke bei Weinzierlein abgerissen [Seite 24 bis 25]

www.landkreis-fuerth.de

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Landkreismagazin 14.2013

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Aktuell

„Blühfeld“ am Landratsamt Fürth in Zirndorf

Zirndorf - Der Landkreis Fürth hat einen Teil seiner Rasenfläche am Landratsamt im Pinderpark in ein Blütenfeld umgewandelt. Das in geschwungener, organischer Form angelegte „Blühfeld" steht sowohl von der Form, als auch von der Pflanzenzusammensetzung her in reizvollem Kontrast zu dem schon vor vielen Jahren angelegten „Wiesenband“. Während das „Wiesenband“ als geradliniger Streifen ohne Flächenumbruch und zusätzliche Einsaatmaßnahmen allein dadurch entstanden ist, dass der Bereich aus der regelmäßigen Mahd herausgenommen wurde, entstand das „Blühfeld“ durch Aussaat von Blütenpflanzen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Frühjahr und Sommer 2012 wurde der erste Versuch im wahrsten Sinne des Wortes im Keim erstickt. Umso erfreulicher zeigte sich nun Landrat Matt­ hias Dießl, dass das Projekt in diesem Jahr so gut gelungen ist. Die meisten der blütenreichen Saatgutmischungen bestehen aus einjährigen Sommerblumen, die sich mehr oder minder stark aussäen. Der prachtvolle Anblick des ersten Jahres wird im zweiten Jahr jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Daher müssen diese Flächen in der Regel jährlich neu angelegt werden. Erfolg brachte diesmal die Herbstansaat einer mehrjährigen Blütenmischung. Durch die Aussaat im Herbst bei niedrigerem Konkurrenzdruck und ausreichender Bodenfeuchte konnte die Saat bereits auflaufen und im Frühjahr besser bestehen.

(v.l.n.r.): Kreisfachberater Lars Frenzke und Landrat Matthias Dießl mit Vertretern der Imkervereine Cadolzburg und Fürth-Burgfarrnbach am Blühfeld vor dem Landratsamt

Auch wenn im ersten Standjahr noch nicht die Blütenfülle einer einjährigen Blumenwiese erreicht wird, ist die Verwendung einer mehrjährigen Mischung nachhaltiger, da sie nicht jährlich erneuert werden muss. Wenn sich diese Testphase nun bewährt, gibt es seitens des Landratsamtes Überlegungen, künftig auch weitere Flächen für die blühenden Stauden- und Blumenflächen zur Verfügung zu stellen. „Mit dem Blühfeld möchte der Landkreis Fürth ein gutes Beispiel geben, öffentliche Rasenflächen in Blütenflächen umzuwandeln“, erklärte Landrat Matthias Dießl. ”Das kontrastreiche Wirken von Blühfeld und Wiesenband stellt eine ökologische und optische Aufwertung des Außenbereiches des Landratsamtes dar.“ Unterstützt wurde die Entstehung des Blühfeldes durch die Stadtgärtnerei Zirndorf, die maschinelle Hilfestellung leistete. Der Imkerverein FürthBurgfarrnbach e.V. übernahm die Kosten für die mehrjährige Blütenmischung und ein Nützlingsquartier („Insektenhotel“). Fachliche Unterstützung kam außerdem vom Imkerverein Cadolzburg.

In den letzten Jahren hat die Anlage von einjährigen Blütenflächen im öffentlichen Bereich einen erfreulichen Aufschwung erfahren. Als Ersatz für eintönige Rasen- und Bodendeckerflächen oder auch sehr aufwändige Wechselbepflanzungen beleben und bereichern sie die Ortsbilder der Gemeinden erheblich. Nach anfänglicher Skepsis („ungepflegter Wildwuchs“) werden sie mittlerweile auch in der Öffentlichkeit sehr positiv wahrgenommen.

Weitere Informationen zum Anlegen eines Blühfeldes gibt es im Landratsamt Zirndorf bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, Lars Frenzke, Tel. 0911 / 97 73 -16 16.

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Aktuell

Vorschläge für Würdigung ehrenamtlichen Engagements können ab sofort eingereicht werden Landkreis Fürth – Der Landkreis Fürth wird am 5. Dezember 2013 erstmals einen Abend für Ehrenamtliche veranstalten. Dabei sollen die neue Ehrungen „Junger Held” und „Stiller Held” sowie Ehrennadeln verliehen werden. Über die neuen Ehrungen lesen Sie mehr im nachfolgenden Interview mit Landrat Matthias Dießl. Außerdem informieren Sie unsere Infokästen über die einzelnen Ehrungen. Herr Landrat, der Landkreis wird das Ehrenamt im Landkreis stärker als bisher würdigen. Auf welche Weise ist das geplant? Matthias Dießl: Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung auf meine Initiative eine Satzung zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Landkreis Fürth verabschiedet. So soll es künftig einmal im Jahr einen Abend für Ehrenamtliche geben. Die Veranstaltung soll am „Tag es Ehrenamtes“ Premiere haben. Der Landkreis Fürth wird langjährig engagierte Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Ehrennadeln auszeichnen. Und ich freue mich sehr, dass wir die Auszeichnungen „Stiller Held“ und „Junger Held“ einführen werden. Wir nehmen ab sofort Vorschläge für alle Formen der Auszeichnung entgegen und hoffen auf eine rege Beteiligung aller. Der Verleihungsbeirat des Landkreises wird über die Vorschläge beraten und schließlich die zu Ehrenden festlegen.

Und was sind „stille Helden?” Oft engagieren sich Ehrenamtliche im Hintergrund. Man sieht sie nicht, aber ohne sie würde vieles nicht gehen. Ich glaube, gerade in den Vereinen gibt es viele solcher „stiller Helden“. Ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Trainer, Übungsleiter, Helfer und Eltern würde quasi nichts gehen. Denn wie sollten ohne den unschätzbaren Einsatz der vielen Helfer Wettkämpfe möglich sein? Wer würde die Kinder im Verein von A nach B kutschieren, wer würde sie betreuen, beaufsichtigen, unterstützen, beschäftigen? Wer würde dafür sorgen, dass Wettkämpfe überhaupt organisiert wären? Wer würde das Netz ins Fußballtor hängen, bevor das Spiel beginnt? Es sind also Ehrenamtliche, die nicht im Rampenlicht stehen, auch nicht in der Vorstandschaft eingebunden sind, aber ohne die vieles im Verein oder anderswo nicht funktionieren

Brauchen wir dazu Ehrennadeln und Auszeichnungen? Das Ehrenamt kann nur dann funktionieren, wenn der Ehrenamtliche mit seiner Arbeit weitestgehend zufrieden ist, wenn er Freude an seiner Arbeit hat und damit etwas bewegen kann. Erst unter diesen Bedingungen tut man gerne Gutes. Ehrenamtliche Arbeit darf nicht als selbstverständlich oder eingefahren betrachtet werden. Sie darf nicht nach dem Motto „egal wie und von wem, Hauptsache die Arbeit wird erledigt“ beurteilt werden. Jeder, der ehrenamtliche Tätigkeit wertschätzen will, muss sich immer wieder vor Augen halten, dass er es mit Menschen zu tun hat, die ihre Freizeit für andere freiwillig „opfern“. Darum ist es das Mindeste, dass wir unseren Ehrenamtlichen danken und auch Anerkennung in öffentlicher Form aussprechen.

Was steckt hinter der Ehrung „Junger Held“? Mit der Ehrung „Junger Held“ sollen im Landkreis Fürth Jugendliche und junge Menschen geehrt werden. Sie fallen derzeit häufig aus dem Raster, weil es Ehrungen normalerweise erst nach einer langjährige Zugehörigkeit zu einem Verein gibt.

würde. Solche stille Helden gibt es vielfach. Sie können aber im Rahmen der bisherigen Ehrungen kaum berücksichtigt werden. Das wollen wir im Landkreis ändern.

Wir werden darüber hinaus die bayerische Ehrenamtskarte im Landkreis Fürth einführen. Mit ihr erhalten Ehrenamtliche verbilligten oder kostenlosen Eintritt in ver-


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schiedene Einrichtungen, wie Museen oder Theater. Die Karte gilt bayernweit. Akzeptanzstellen im Landkreis Fürth werden derzeit akquiriert. Was glauben Sie, weshalb engagieren sich so viele Menschen, ohne für ihren Einsatz etwas bezahlt zu bekommen? Ich denke, die Medaille des Ehrenamtes hat zwei Seiten: Verpflichtung und Erfüllung. Es sind also Menschen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen. Und: Das Ehrenamt verbindet Menschen, es vermittelt ein Zusammengehörigkeitsgefühl derjenigen, die ein gemeinsames Ziel erreichen wollen. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Wer sich als Jugendlicher engagiert, kann im weiteren Leben auf ein nützliches Erfahrungspotential zurückgreifen. Ehrenamt „Junger Held“ • Verleihung an Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement zeigen • Vorschlagsberechtigt: Kreisräte, Bürgermeister, Mitglieder Jugendhilfeausschuss • Eine Auszeichnung pro Jahr • Auszeichnung in Form eines Pokals mit Urkunde und einer Prämie in Höhe von 500 Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens „Stiller Held“ • Verleihung an Bürgerinnen und Bürger, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausführen ohne dafür gewählt zu sein oder eine Leitungsbzw. Führungsfunktion innezuhaben • Vorschlagsberechtigt: Kreisräte und Bürgermeister • Eine Auszeichnung pro Jahr • Auszeichnung in Form eines Pokals mit Urkunde und einer Prämie in Höhe von 500 Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens

– das bedeutet gelebte Solidarität und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für den Mitmenschen. Herr Landrat, vielen Dank für das Gespräch. (Interview: Roland Beck) Ehrennadel: • Kategorisierung: - Bronze: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 20 Jahren ehrenamtlich tätig - Silber: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 30 Jahren ehrenamtlich tätig - Gold: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 40 Jahren ehrenamtlich tätig • Ehrenamtliche Tätigkeit kann bei allen Klassifizierungen auch in verschiedenen Vereinen, Verbänden und Institutionen geleistet worden sein. Vorrangig in Frage kommen Personen, die gewählte Positionen in einem Leitungs- bzw. Führungsstab innehaben bzw. aktiv in einem Verein tätig sind. • Auszeichnung in Form einer Ehrennadel (Pin) mit Urkunde • Maximal 50 Auszeichnungen pro Jahr • Vorschlagsberechtigt: alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Fürth • Die Vorschläge nimmt das Büro des Landrats entgegen (Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf). Diese sind in schriftlicher Form einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten: - Vor- und Familienname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift. - eine ausführliche Begründung des Vorschlags. - Angaben über bisher erhaltene Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen.

Aktuell

Heimat für Kreative statt Megacity Jahrestagung der Metropolregion Nürnberg

Landkreis Fürth – „Heimat für Kreative statt Megacity“ lautete das Motto der Jahrestagung der Metropolregion Nürnberg in Amberg. Rund 200 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft diskutierten im Congress Centrum darüber, wie gut die Stadt-Land-Partnerschaft in der Metropolregion funktioniert – und wie die „Heimat für Kreative“ als Marke im internationalen Wettbewerb der Regionen bestehen kann. Im Mittelpunkt stand ein Vortrag von Prof. William Tompson, Leiter der OECDAbteilung für regionale und ländliche Entwicklung. Er stellte die Ergebnisse einer OECD-Studie vor, die elf Regionen weltweit verglichen hat. Seine Kernaussage: Die Metropolregion Nürnberg punktet vor allem dadurch, dass allen Mitgliedern eine Beteiligung auf gleicher Augenhöhe ermöglicht wird. Zweite herausragende Stärke ist aus OECD-Sicht die gelungene Integration der Wirtschaft in die Entscheidungsprozesse der Metropolregion. Tompson lobte auch die Fortschritte, die man bei der Schaffung einer regionalen Identität gemacht habe. Er mahnte allerdings an, in einer „zweiten Phase“ müsse die Metropolregion nun den Fokus darauf legen, sich besser national und international zu positionieren. Genau da setzte der zweite Vortrag des Marketing-Experten Achim Feige von der Nürnberger Management-Beratung Brand:Trust GmbH an: „Wie kann aus der „Heimat ein Markenkern werden? Wertvolle Tipps eines Image-Profis zum Start einer Marketing-Strategie im internationalen Wettbewerb der Regionen.“

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Interview

„Ich bekam ein neues Leben geschenkt” Eine Organspende veränderte das Leben von Jochen Hober – Elf Jahre musste der Seukendorfer zur Dialyse, da seine Nieren versagten Hause als auch an anderen Orten durchgeführt werden konnte. Nach einer Entzündung war diese Art der Blutwäsche nicht mehr möglich. Es wurde mir operativ ein Shunt (Gefäßanschluss) angelegt. Ab diesem Zeitpunkt musste ich drei Mal die Woche ins KfH-Dialysezentrum Fürth zur Blutwäsche. Eingestellt und sehr gut betreut wurde ich von Dr. med. J. Nikolay und seinem Team. Es wurde mir ermöglicht, eine schonendere, länger dauerende Dialyse nachts durchführen zu lassen. Sie dauerte jeweils sechs bis acht Stunden.

Jochen Hober mit seiner Frau Angelika

Seukendorf – Mit dem Organspendeausweis wird der eigene Wille für oder gegen eine Organspende verbindlich festgehalten und somit den Angehörigen im Fall der Fälle die schwierige Entscheidung abgenommen. Vielleicht haben Sie sich selbst schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt. Unser heutiges Interview soll Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen. Wir haben uns mit Jochen Hober aus Seukendorf unterhalten. Der heute 59-Jährige wartete elf Jahre auf eine Organspende. Nur durch den Rückhalt seiner Familie und den eisernen Willen weiter zu leben, überstand er diese lange Zeit. Herr Hober, vielen Dank, dass Sie bereit sind, Ihre Geschichte für unsere Leserinnen und Leser zu erzählen. Warum benötigten Sie eine Organspende? Ich hatte das Pech, dass bei mir im Alter von 39 Jahren eine schwere Viruserkrankung auftrat. Dadurch wurden meine beiden Nieren geschädigt. Die Werte verschlechterten sich immer mehr. Man

muss dazu wissen: Wenn die Nieren nicht mehr richtig arbeiten, leidet man an einer Art Vergiftung, da die Nieren ein Entgiftungs-Organ sind. Im Alter von 47 Jahren musste ich schließlich an die Dialyse. Zugleich wurde ich auf die Warteliste für eine Transplantation gesetzt. Es sollte aber ganze elf Jahre dauern, bis eine Spender-Niere zur Verfügung stand. Wie veränderte sich Ihr Leben, als Sie regelmäßig zur Dialyse mussten? Man kann mit der Dialyse heutzutage gut leben, jedoch muss alles geplant werden. Zwischen zwei Dialysen sollten sich maximal fünf Kilogramm oder weniger Flüssigkeit im Körper ansammeln – durch Essen und Trinken. Man muss sehr diszipliniert leben, und dies auch bei Feierlichkeiten oder im Urlaub einhalten. Das war nicht immer leicht. In den ersten zweieinhalb Jahren meiner Dialysezeit konnte ich die BauchfellDialyse durchführen. Durch diese Art von Blutwäsche konnte ich zu Hause sowohl im Freizeit-als auch im Arbeitsbereich flexibler sein, da diese Dialyse sowohl zu

Eine Organspende hätte Ihnen diese Prozedur ersparen können. Warum mussten Sie elf Jahre lang auf eine neue Niere warten? Leider ist es so, dass man in Deutschland im Schnitt generell fünf bis sechs Jahre auf eine neue Niere warten muss. Denn es gibt nur sehr wenig Organspender. Es müssen bestimmte Blutmerkmale zusammen passen. Menschen in meinem Alter bekommen auch nicht die Niere eines 25-Jährigen. Gerade für meine Altersgruppe fehlen sehr viele Spender. Haben Sie nach elf Jahren überhaupt noch damit gerechnet, eine neue Niere zu bekommen? Eigentlich hatte ich das Thema schon abgehakt. Ich hatte mich innerlich schon darauf eingestellt, dass irgendwann der Tag kommen könnte, und ich die Dialyse körperlich nicht mehr verkraften würde. Die Nachricht, dass eine Niere für mich gefunden wurde, kam deshalb völlig überraschend. Ich saß mit meiner Frau im Auto, als auf dem Nachhauseweg das Handy klingelte, und ein Oberarzt aus der Uniklinik in Erlangen ihr die frohe Botschaft mitteilte. Wir waren im ersten Moment regelrecht geschockt. Es musste dann aber alles ganz schnell gehen. Schon kurz nach dem Anruf um 21.30 Uhr fuhren wir in die Klinik nach Erlangen. Ich wurde auf die Operation vorbereitet und am nächsten Morgen


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fand die Transplantation statt. Je geringer die Zeitspanne zwischen der Entnahme des Organs und der Transplantation ist, umso wahrscheinlicher ist ein erfolgreicher Verlauf. Der Eingriff dauerte zwischen vier und fünf Stunden. Schon nach elf Tagen wurde ich nach Hause entlassen, wo ich mich die ersten vier Wochen zurückgezogen und meine Enkel, Tiere oder Besuche gemieden habe, um bakteriell nicht gefährdet zu werden. Wissen Sie, vom wem Ihre SpenderNiere stammt? Ja, meine Niere stammt von einer Frau, die im November 2011 mit 55 Jahren tödlich verunglückt ist. Sie war Organspenderin. Ich kenne die Person natürlich namentlich nicht. Die Stelle, an der diese Person durch einen tragischen Unfall ums Leben kam, suche ich mit meiner Frau immer wieder auf und denke voll Dankbarkeit an diese Spenderin, aber auch an das Schicksal, welches Ihre Angehörigen durch diesen Unfall erlitten haben. Wie hat sich Ihr Leben nach der Transplantation verändert? Es ist ein neues Leben. Ein Leben, das ich mit meiner Frau, meinen Kindern und den Enkelkinder wieder genießen kann. Die elf Jahre Dialyse haben natürlich an den Organen wie Haut, Knochen und Muskeln Spuren hinterlassen. Aber mit der neuen Niere hat eine langsame Regeneration eingesetzt. Das schwierigste ist, gerade im Alter, wieder an Muskulatur aufzubauen. Die Einnahme von Medika-

Bekannten- und Freundeskreis diskutiert wurde? Im Bekannten- und Freundeskreis haben zumindest viele über das Thema nachgedacht. Es waren auch einige dabei, Haben Sie in der langen Wartezeit ir- die sich dann entschlossen haben, einen gendwann daran gedacht, den Kampf Organspende-Ausweis zuzulegen. Einen aufzugeben? solchen kann man sich übrigens ganz Je länger die Dialyse ging, desto schwie- unkompliziert in jeder Apotheke kostenriger wurde es natürlich den Lebensmut los geben lassen. Darauf kreuzt man an, zu behalten. Man muss sich ablenken, ob und welche Organe man bereit ist, im auf andere Gedanken kommen. Freun- Todesfall zu spenden. Den Ausweis sollte de hatten uns auch geraten, nach Öster- man immer bei sich tragen. reich zu ziehen. Meiner Meinung nach ist die Aufklärung über eine Organspende bei uns in Wieso Österreich? Deutschland nicht optimal. Die vorgeDort gilt bei Organspenden die Wider- sehene Art der Information und Aufforspruchlösung. Das heißt, es ist zulässig, derung der Kassen zur Organspende in Verstorbenen einzelne Organe zu entneh- schriftlicher Form wird sicherlich von der men, um durch deren Transplantation das Mehrzahl der Bevölkerung nicht verstanLeben eines anderen Menschen zu retten. den und landet in der Papiertonne. Die Entnahme ist in Österreich nur dann Vielleicht wäre es sinnvoller, Menunzulässig, wenn den Ärzten eine Erklä- schen durch Fachpersonal in Form von rung vorliegt, mit der der Verstorbene eine Info-Abenden aufzuklären und bei TeilOrganspende ausdrücklich abgelehnt hat. nahme dieser Information mit einem In Deutschland ist es durch das Zustim- Krankenkassen-Bonus zu belohnen Heimatverbundenheit ist eine echte Herzensangelegenheit. Auch für Sie? Dann mungsprinzip genau umgekehrt. durch eine Organ-Spende werden den unterstützen Sie uns, um damit gezielt zu helfen.Dadurch Bei allen gemeinnützige Aufgaben – und insbesondere den Jugendlichen und Familien hier im Landkreis Fürth. stehen in Österreich mehr Organe zur Ver- Kassen hohe Kosten erspart. Mit dieser Lieber Spende oder eigene Stiftung? Ganz wie Sie möchten! fügung, womit früher und 0911-97 Aufklärung über die ganze Problematik Lassen Sie uns dochman einfachMenschen darüber reden. Diskret und direkt: 73 -1001 Landkreis schneller helfen kann. würden auch in Deutschland auf lange Ist doch naheliegend! Sicht mehr Organe zur Verfügung Stiftung FürthsteSpendenkonto: Stiftergemeinschaft | Konto: 9953 563 | BLZ: 762 500 00 In der Heimat wirken wirkt. bei der Sparkasse Fürth | Verwendungszweck: Landkreis-Stiftung Fürth Hat Ihre Erkrankung dazu geführt, hen. dass das Thema Organspende in Ihrem (Interview: Roland Beck) menten hat sich verringert, jedoch müssen wegen der Gefahr einer Abstoßung weiterhin bestimmte Medikamente sehr gewissenhaft eingenommen werden.

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Organspendeausweis:

Den Organspendeausweis gibt es kostenlos in allen Apotheken. Außerdem kann er im Internet unter der Adresse www.organspende-info.de bestellt oder direkt ausgedruckt werden. Auf der Seite gibt es den Ausweis auch in türkischer und englischer Sprache. Laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

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Aktuell

Baustellen-Ortstermin zur Generalsanierung der B 8 Burgfarrnbach/Seukendorf – Dass seit Anfang Juli die Bundesstraße 8 in Richtung Würzburg zwischen den Anschlüssen Burgfarrnbach und Seukendorf generalsaniert wird, haben tausende Arbeitspendler aus dem Landkreis längst am eigenen Leib erfahren. Zum Ortstermin auf der Baustelle trafen sich Staatssekretär Christian Schmidt und Landrat Matthias Dießl mit weiteren Politikern und Beteiligten. Tempolimits von 80 und 60 Kilometern sowie die einspurige Verkehrsführung für beide Richtungen auf der Fahrbahn stadteinwärts sorgen seit Anfang Juli auf der B 8 zwischen Burgfarrnbach und Seukendorf für Staus und Stockungen. Bei rund 32000 PKW täglich auf der laut Landrat Matthias Dießl „Lebensader für den nördlichen Landkreis“ lässt sich das rein faktisch einfach nicht vermeiden. Der erste Bauabschnitt, bei dem derzeit die stadtauswärts führende Trasse auf rund vier Kilometern für 5,2 Millionen Euro generalsaniert wird, soll – bei planmäßigem Verlauf – voraussichtlich im November fertig werden und auch die Verkehrsfreigabe noch 2013 erfolgen, erklärte Staatssekretär Christian Schmidt beim Ortstermin. Auf Betreiben von Landrat Matthias Dießl und mit Unterstützung des Landtagsabgeordneten Hans Herold sowie Staatssekretär Christian Schmidt konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden: Obwohl die gemessenen Lärmwerte gesetzlich zu keinen Lärmschutzmaßnahmen verpflichten, wird dennoch ein geräuscharmer Asphalt verwendet. „Dadurch kann der Geräuschpegel der darauf fahrenden Fahrzeuge um mehr als die Hälfte reduziert werden“, freute sich der Landrat. Auch wird eine Lärmschutzwand nicht nur erneuert, sondern in einem Teilbereich sogar erhöht. Christian Schmidt, Matthias Dießl, Hans Herold, Ministerialrat Dr.-Ing. Wolfgang Wüst für die Bayerische Straßenbauverwaltung, Baudirektor Rainer Popp vom Staatlichen Bauamt Nürnberg und

Blick auf die Baustelle, die bis November 2013 bestehen bleiben wird

Bürgermeister Werner Tiefel aus Seukendorf überzeugten sich vor Ort vom guten Start der Arbeiten. Allerdings gebe es, nach der Sanierung auf der Gegenfahrbahn von Seukendorf nach Burgfarrnbach, noch einen ebenso maroden Trassenabschnitt ab Seukendorf in Richtung Langenzenn. Erst wenn auch dieser generalüberholt sei, könne sich die lärmmindernde Wirkung neben dem Ortsteil Hiltmannsdorf auch für den Ortsteil Seukendorf voll entfalten, betonte Matthias Dießl. Seine Forderung: Auch das Teilstück ab Seukendorf bis zur Ausfahrt Horbach müsse unbedingt noch saniert werden. Einen festen Starttermin für den zweiten Bauabschnitt (Fahrtrichtung Seukendorf nach Burgfarrnbach) gibt es bislang zwar noch nicht. Die anwesenden Politiker und Beteiligten sprachen sich jedoch einhellig dafür aus, diesen dann im Anschluss „so bald wie möglich

in Angriff zu nehmen“. Für die Generalsanierung beider Trassen sind insgesamt rund zehn Millionen Euro veranschlagt. Am Rande des Baustellentermins überraschte Christian Schmidt den Landtagsabgeordneten Hans Herold zum Geburtstag dann noch mit einem großen Spielzeugbagger als Dank und Symbol, dass sich dieser seit Jahren für Zustand und Pflege des Straßennetzes einsetze. Allein für die Erhaltung der Straßen seien im Verkehrshaushalt dieses Jahr fast 500 Millionen Euro vorgesehen, 400 Millionen zum Ausbau des Bundesstraßennetzes, und 300 Millionen Euro für das Staatsstraßennetz, erklärte Ministerialrat Wüst. Dies zeige, wie wichtig dem Freistaat der Zustand seiner Straßen sei. Gemeinsam wünschten darum die Anwesenden dem Großprojekt und allen am Bau Beteiligten einen unfallfreien Verlauf und gutes, zügiges Gelingen. (Matthias Glaser)

(vlnr) Baudirektor Rainer Popp, Staatssekretär Christian Schmidt, Landrat Matthias Dießl und der Landtagsabgeordnete Hans Herold

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Umwelt

Landrat ernennt Naturschutzwächter

Roman Kittel erhält aus den Händen von Landrat Matthias Dießl die Ernennungsurkunde

Landkreis Fürth – Landrat Matthias Dießl hat an Roman Kittel aus Zirndorf die Ernennungsurkunde als Naturschutzwächter überreicht. Er ist damit derzeit der sechste Ehrenamtliche, der beim Landkreis Fürth die hauptamtlichen Kräfte der Unteren Naturschutzbehörde unterstützt.

Landrat Matthias Dießl dankte allen Mitgliedern der Naturschutzwacht, „die ohne Entgelt, nur aus Liebe zur Natur, in ihrer Freizeit das Überleben vieler bedrohten Tier- und Pflanzenarten sichern.” Bereits im Jahr 1996 wurden die ersten beiden Mitglieder der Naturschutz-

wacht im Landkreis Fürth ernannt. Die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger sollen über gute Kenntnisse von Heimat und Natur verfügen. Sie achten auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Natur. Vorrangig kümmert sich Roman Kittel um zwei FFH-Gebiete. Das sind spezielle europäische Schutzflächen, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen. Roman Kittel ist zum einen im Fürther und Zirndorfer Stadtwald und zum anderen im FFH-Gebiet Klingenvasen unterwegs. Dort steht er als Ansprechpartner zur Verfügung und überwacht die Entwicklung dieser Gebiete. Darüber hinaus wird er am Hainberg im Einsatz sein. „Ohne das Engagement der Naturschutzwächter könnte der Schutz der bodenbrütenden Vögel dort im Frühjahr nicht mit der gebotenen Konsequenz gewährleistet werden”, betonte Matthias Dießl.

Aktuell

Lebenslang „zu Hause“ wohnen – neuer Flyer erschienen Landkreis Fürth – Ganz nach dem Motto „Lebenslang zu Hause wohnen“ bietet das Landratsamt Fürth in Zusammenarbeit mit qualifizierten Wohnraumberatern eine Beratung zur Wohnraumanpassung an. Landrat Matthias Dießl hat nun einen neuen Flyer des Regionalmanagements vorgestellt. Dieser enthält Informationen über den Ablauf einer Wohnraumberatung und gibt den Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, anhand eines kurzen Fragebogens einen Überblick zu bekommen, wo in ihrem Haushalt Handlungsbedarf besteht und wor-

auf man achten sollte, damit das Zuhause den Anforderungen im Alter angepasst ist. „Oftmals erzielen kleine Maßnahmen eine ganz große Wirkung“, erklärte Matthias Dießl. Beispielsweise nannte er den Einbau einer bodengleichen Dusche oder eine stolpersichere Verlegung von Kabeln. Der neue Flyer ist in einer Auflage von 5.000 Stück erschienen. Er liegt in den beiden Dienststellen des Landratsamtes in Fürth und Zirndorf sowie in den Rathäusern der Landkreisgemeinden aus. Ebenso wurde er an die örtlichen Seniorenvertretungen verteilt. Die Broschüre ist auch auf der Landkreishomepage unter www. landkreis-fuerth.de abrufbar.

Für Terminvereinbarungen zur Wohnraumberatung steht das Regionalmanagement des Landkreises Fürth unter Tel. 0911 / 97 73 -10 34 oder per E-Mail an wohnraumberatung@lra-fue.bayern.de zur Verfügung. Die Wohnraumberatung kostet 25 Euro.


Landkreismagazin 14.2013

Aktuell

100 Jahre Feuerwehr in Buttendorf Roßtal – Die Freiwillige Feuerwehr Buttendorf hat ihr 100-jähriges Bestehen gefeiert. Sie wurde am 24. August 1913 durch 25 Mitglieder gegründet. Bereits im Gründungsjahr wurde eine hölzerne Handspritze angeschafft. In den Kriegsjahren des ersten Weltkrieges verlor die Feuerwehr viele Kameraden aus ihren Reihen. Als 1939 der Zweite Weltkrieg ausbrach, war die Wehr Einsatzgruppe für die Städte Nürnberg und Fürth. Diese Gruppe bestand aus acht Mann und einem Gruppenführer und war bei nicht weniger als 16 Luftangriffen in den beiden Städten im Einsatz. Es musste der Verlust vieler Kameraden beklagt werden. Nach den Wirren des Weltkrieges erholte sich die Vereinstätigkeit nur zögernd. Die erste Generalversammlung fand Ende 1947 im „Gasthaus Bär“ statt. 1972 konnte durch die Gemeinde Weinzierlein eine neue Feuerlöschpumpe mit einem Tragkraftspritzenanhänger angeschafft werden. Aufgrund dieser Neuanschaffung und der wachsenden Wehr war ein größeres Gerätehaus unumgänglich. Mit einem Kostenaufwand von 110.000 Mark der Gemeinde konnte das neue Feuerwehrhaus im August fertiggestellt und im September 1975 eingeweiht werden. Nachdem im Januar 2001 das Vereinslokal „Zur alten Schmiede" der Familie Bär geschlossen wurde, entschlossen sich die Ortsvereine bei der Marktgemeinde vorstellig zu werden, um für einen Umbau des Feuerwehrgerätehauses in ein Gemeinschaftshaus zu werben. Die Vorschläge der Vereinsvorsitzenden wurden im Gemeinderat Roßtal angenommen. In über 7000 Stunden wurde von den Mitgliedern der Vereine das Feuerwehrhaus in ein Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus umgebaut. Die feierliche Einweihung fand am 12. September 2003 statt und wurde gebührend gefeiert. Feierliche Stimmung herrschte natürlich auch jetzt beim 100. Geburts-

Drei Tage lang wurde in Buttendorf gefeiert

tag. Vom Festzug über den Festkommers bis hin zum Schaunachmittag war sehr viel geboten. Landrat Matthias Dießl gratulierte mit den Worten:

„Herzlichen Dank an alle Dienstleistenden für ihre Einsatzbereitschaft über eine so lange Zeit und Glückwunsch zum Jubiläum!”

Aktuell

40 Jahre Fischerfest Zirndorf

Auf dem Fest gab es wieder leckere Köstlichkeiten aus Fisch

Zirndorf - Das traditionelle Fischerfest an der Bibert im Garten des Vereinsheimes des 1.Fischereivereins Zirndorf e.V. wird seit mittlerweile 40 Jahren gefeiert. Petrus meinte es deshalb besonders gut: An allen drei Veranstaltungstagen

herrschte bestes Wetter. So kam es wieder zu einem Besucheransturm. Wie in den vergangenen Jahren gab es wieder köstliche „Zirndorfer Makrelen“ vom Holzkohlengrill und geräucherte Forellen.

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Aktuell

Vorzeigenswertes Puschendorf: Grüne Paradiese waren geöffnet

Familie Pechtl, Finkenweg 11 Vielfältiges, von sachkundiger Gärtnerhand gestaltetes Anwesen mit Obstgehölzen, Stauden und Gemüse. Ruhezone mit Terrasse und geschmackvollem Gartendekor. Familie Weisser, Amselweg 4 Blüten- und artenreicher Traumgarten mit einer Fülle alter und neuer Rosensorten und ausgefallenen Blühpflanzen für Insekten. Romantisches Flair ums Haus!

Interessante Führung durch die Gärten

Puschendorf – „Der Tag der offenen Gartentür“ im Landkreis Fürth hat in diesem Jahr in Puschendorf stattgefunden. Ein Satz war immer wieder zu hören: „Hier ist es ja wunderschön!” Dieses Lob galt sowohl für das Ortsbild in der Gemeinde, als auch die Gärten der fünf teilnehmenden Familien. Erstmals konzentrierte sich die beliebte Veranstaltung damit auf eine einzige Kommune. Das verkehrsberuhigte Baugebiet „West II” aus den 1990er-Jahren

hat sich in Puschendorf sehr gut entwickelt. Die Gartengestaltung ist dort sehr offen, denn es gibt nur wenig Zäune. Die Volkstanzgruppe Puschendorf eröffnete die Veranstaltung mit mehreren Tanzeinlagen. An der Eichwaldhalle gab es Kaffee und Kuchen der „Eine-Welt”Gruppe. Der Kreisvorstand der Obst- und Gartenbauvereine informierte an einem Stand über aktuelle Garten-Themen. Landrat Matthias Dießl, zugleich Kreisvorsitzender der Obst- und Gartenbauvereine, bedankte sich bei Dr. Richard Mährlein vom Obst- und Gartenbauverein Puschendorf. Denn er hatte den Anstoß dazu gegeben, den „Tag der offenen Gartentür” nach Puschendorf zu legen. Ein weiterer Dank richtete sich an Kreisfachberater Lars Frenzke für die Organisation der Veranstaltung. „Und natürlich bedanke ich mich bei den fünf Familien, die heute ihre Gärten für die vielen Besucher öffnen”, sagte der Landrat. Puschendorfs Bürgermeister Wolfgang Kistner freute sich, dass der „Tag der offenen Gartentür” mittlerweile schon drei Mal in Puschendorf eröffnet wurde. „Und in diesem Jahr haben wir sogar die gesamte Veranstaltung bei uns. Das zeugt davon, dass unsere Gemeinde vorzeigenswert ist. Darüber freuen wir uns sehr.”

Familie Phillip, Vogelstraße 1 Harmonisch abgestimmtes Ambiente mit ge­pflegten Rabatten, üppigen Grünpflanzen und ran­kenden Blühgewächsen, eingerahmt von gediegener Gartenkunst. Familie Schlüssel, Blumenstraße 7 Großräumige, naturnahe Gartenanlage mit zahlreichen Wildstauden, blühenden Rosen und ökologischem Gemüsebau. Eingewachsene Teichanlage, Insektenhotel en gros! Familie Höfler, Neustädter Straße 23 Aufwändig und ideenreich gestaltetes Hofgelände mit Hofbaum, blühenden Rabatten und üppigem Blumenflor, eingefasst mit Naturmaterialien aus Stein und Holz.


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Aktuell

Ein Dorf feierte

Anwanden - "Ein Dorf! Das Fest" lautete Motto eines Festivals auf dem Wolfgangshof in Zirndorf-Anwanden. Dazu waren einerseits Aktive aus Anwanden eingeladen - etwa der bekannte Pianist Budde Thiem, der mit Norbert Nagel, Christina Jung und anderen namhaften Musikerfreunden ein Beatles-Projekt präsentierte -, andererseits ging es im Programm um Bodenhaftung und Bodenständtigkeit. Andreas Hofmeir, Satiriker und Tuba-Professor, unterbrach eine Stadion-Tour mit La Brass Banda. "Gid-

derbarri" schließlich zeigte "Songs und Szenen" aus einem fiktiven fränkischen Dorf in erstklassiger Besetzung: Dialektdichter Helmut Haberkamm scharte Wolfgang Buck, Frankens Liedermacher Nr.1, dessen Kollegen Johann Müller aus dem Steigerwald, das Erlanger Original Winni Wittkopp sowie Stefan Nast-Kolb um sich. Unsere Fotos zeigen Wolfgang Buck beim "Gidderbarri"-Abend (unten) sowie Lichtkunst von Ignazio Tola vor dem Rinderstall. (Fotos: Timm Schamberger)

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Landrats@mt online

Frisch im Netz: www.landkreis-fuerth.de

Die neue Homepage - übersichtlich und informativ

Landkreis Fürth – Mehr als 1100 Seiten und monatlich fast 30.000 Klicks sprechen für sich. Sie zeigen, dass die Homepage des Landkreises Fürth in den letzten Jahren enorm gewachsen ist und von zahlreichen Benutzern innerhalb und außerhalb des Landkreises gut angenommen wird. Nach vier Jahren war es Zeit, die Seite auf Aktualität und Funktionalität zu prüfen und ihr ein zeitgemäßes „Facelift“ zu geben. „Unser Ziel für das Neukonzept war es, die Seite übersichtlicher zu gestalten, sodass sich unterschiedliche Zielgruppen -

Bürgerinnen und Bürger, Urlauber, aber auch Gewerbetreibende – angesprochen fühlen und schnell zu der von ihnen gewünschten Information kommen“, sagte Landrat Matthias Dießl, der den Startschuss zur Veröffentlichung gab. „Es freut mich besonders, dass wir den Bereich der Online-Services weiter ausbauen konnten und auch weiter ausbauen werden.” Die drei Hauptbereiche der Startseite orientieren sich an den Zielgruppen. Zur schnellen Navigation gibt es drei farblich getrennte Bereiche: Zuhause im Landkreis, Erlebnis Landkreis und Gewerbe im Landkreis. Mit nur einem

Klick gibt es eine Übersicht zu den entsprechenden Inhalten – ebenfalls ein Klick in die rechte Spalte genügt, um direkt in Kontakt mit dem Landratsamt zu kommen. Zuhause im Landkreis umfasst unter anderem die Themen Landratsamt, Landrat, Familie, Gesundheit, Bildung und Schulen, Kunst und Kultur, Verkehr, Umwelt und Bauen sowie das 2010 entstandene Regionalmanagement und die Initiative „Gutes aus dem Fürther Land“. Online-Services wie zum Beispiel der Familienatlas, das Bürgerinfoportal, der Abfallkalender oder die Online-Zulassung helfen bei vielen Fragen weiter.


Landkreismagazin 14.2013

Erlebnis Landkreis stellt Städte und Gemeinden vor, gibt zahlreiche Tipps rund um das Thema Freizeit / Tourismus und informiert über Wappen und Geschichte des Landkreises. Gewerbe im Landkreis bietet Wissenswertes für Gründer, einen OnlineService für Gewerbeimmobilien und die wesentlichen Wirtschaftsfaktoren. Ganz neu: Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter geben den Themen „ein Gesicht“ und den einen oder anderen persönlichen Tipp weiter. Dieses „Farbleitsystem“ zieht sich auch durch die aktuellen Pressemeldungen - so dass sofort erkennbar wird, aus welchen Hauptbereichen die Berichte stammen. Im oberen Drittel der Seite zeigen stimmungsvolle Fotos die unterschiedlichsten Facetten des Landkreises. Die meisten Bilder wurden von dem Fotografen Thomas Scherer aufgenommen. Bei der Gestaltung wird Wert auf

klare Elemente gelegt, um eine größtmögliche Übersichtlichkeit sicherzustellen. Grafik und Technik wurden von den Webmastern des Landratsamtes Wilhelm

Peter und Christine Lenzner gemeinsam mit dem Team um Geschäftsführer Michael Leibrecht von der Werbeagentur machen.de realisiert. Selbstverständlich ist diese Seite barrierefrei, um auch blinden und sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Zugang zu ermöglichen. Um die Aktualität sicher zu stellen, pflegen über 60 Redakteure aus den einzelnen Fachbereichen des Landrats­amtes ihre jeweiligen Inhalte ein und entwickeln diese weiter.

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Aktuelle Angebote der Mitfahrzentrale Landkreis Fürth - Im Landkreis ist es kinderleicht, eine Fahrgemeinschaft zu bilden oder zu finden. Die Mitfahrzentrale (MifaZ) gibt es nicht nur in der gesamten Metropolregion, sondern auch im Landkreis Fürth. Aktuelle Angebote finden Sie auf www.landkreis-fuerth.de - klicken Sie auf dieser Seite einfach auf das MifaZ-Symbol. Sollte Sie ein Angebot interessieren, so schauen Sie doch gleich zur MifaZ - oder geben Sie selbst eine kostenlose Anzeige auf! Und: Die MifaZ gibt es auch als App für Smartphones!

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Aktuell

Ausbau der Ortsdurchfahrt Wachendorf geht weiter Straßenbelag an. Bis zum Abschluss der Arbeiten Ende Oktober wird der Verkehr über Umleitungen geführt.

Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Bernd Obst – Spatenstich mit schwerem Gerät

Cadolzburg – Der bereits 2002/2003 gestartete Ausbau der Ortsdurchfahrt Wachendorf wird jetzt mit dem zweiten Bauabschnitt „östlicher Ortseingang“ fortgeführt. Zum offiziellen Beginn der

Bauarbeiten setzten Landrat Matthias Dießl und Cadolzburgs Bürgermeister Bernd Obst – statt des üblichen Spatenstichs – diesmal gemeinsam ganz neue Presslufthämmer auf dem alten

Während der Bauphase kommt es zu verschiedenen Umleitungen.

Spatenstich? Fehlanzeige! Mit einem lauten „Presslufthammerkonzert“ gaben Landrat Dießl und Bürgermeister Obst auf unkonventionelle Weise den Startschuss für Ausbauabschnitt zwei der Ortsdurchfahrt Wachendorf. Matthias Dießl hatte 2009 vorgeschlagen, den weiteren Ausbau der Ortsdurchfahrt wieder ins Straßenbauprogramm aufzunehmen. Die Kreisgremien kamen diesem Vorschlag nach, sodass nun der mittlere Teil des Projektes – rund 500 Straßenmeter im Ortskern – realisiert werden kann. Bis voraussichtlich Ende Oktober wird nun ein rund 700 Meter langes Teilstück der Kreisstraße FÜ 19 am östlichen Ausgang von Wachendorf von Grund auf saniert. Parallel zur Kompletterneuerung von Straßenunterbau und Tragschicht wird dabei auch die spitze Einmündung der Alten Fürther Straße entschärft sowie die Geh- und Radwege längs der Trasse ausgebaut.


Landkreismagazin 14.2013

Aktuell Rund 955.000 Euro soll die von der Firma Max Bögl aus Nürnberg ausgeführte Baumaßnahme insgesamt kosten. Der Landkreis investiert davon 740.000 Euro, der Markt Cadolzburg den restlichen Anteil von circa 215.000 Euro für die Erneuerung der innerörtlichen Gehwege. Zudem, so Dießl, sei für den Ausbau mit staatlichen Förderungen „von etwa 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten“ zu rechnen. Mit Beginn des Abschnitts zwei werde „ein lang gehegtes Anliegen des Marktes Cadolzburg nun endlich wahr“, begrüßte Bürgermeister Obst auch seinerseits den Baustart. Zugleich betonte er, man habe sich bei der Gehwegsanierung für eine „sehr wirtschaftliche Ausbauvariante“ entschieden. Der Startschuss für den dritten und letzten Bauabschnitt soll 2014 fallen – dabei handelt es sich um ein etwa 500 Meter langes Teilstück bis zum westlichen Ortsausgang Richtung Cadolzburg. Die Umleitung für die bis 9.9.2013 zwischen Ringstraße und östlichem Ortsausgang komplett gesperrte Fürther Straße verläuft über die Straßen Am Talblick und Alte Fürther Straße. Zur gleichen Zeit wird der Gehweg an der Fürther Straße von der Ringstraße bis zum HansRotter-Weg erneuert. Vom 15.7.2013 bis 9.9.2013 kommt es wegen weiterer Gehwegarbeiten auch zwischen Ringstraße und Einmündung Wiesenweg zu Verkehrsbehinderungen. Von September bis Ende Oktober soll dann der Straßenausbau des letzten Teilabschnitts von Kreuzung Wiesenweg bis Kreuzung Ringstraße erfolgen. Durch die Umgestaltung der Einmündung Alte Fürther Straße auf die FÜ 19 ist im Zuge des Bauprojekts auch eine voraussichtlich ein- bis zweitägige Unterbrechung der Kreisstraße nach Weiherhof mit überörtlicher Umleitung nicht zu vermeiden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Meldung, sobald der genaue Termin feststeht. Die Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um ihr Verständnis gebeten. (Matthias Glaser)

Gutshof auf dem Wolfgangshof als Modellbausatz erhältlich Anwanden - Modellbauer werden sich freuen: Das markante ehemalige Verwaltungsgebäude im romantisch gelegenen Wolfgangshof Anwanden gibt es ab sofort als Bausatz. Er besteht aus 620 Einzelteilen. Das Material ist Architektur-Karton. Der namhafte polnische Gebäudehersteller für Modellbahnen Tomasz Stangel hat den Bausatz entworfen. Er ist in seiner Heimat anerkannter Fachmann, der bereits zahlreiche Staats- und Stadtaufträge als Modellbauer durchgeführt hat. Die Kontakte zu Faber-Castell, in dessen Besitz der Gutshof ist, hat Harald Ott aus Anwanden hergestellt. „Als Anwandener faszinieren mich die Gebäude des Wolfgangshofes schon immer”, erzählt Ott, der in seinem Haus eine große Modelleisenbahn-Anlage stehen hat. „Ein solches Gebäude-Ensemble fehlte bislang auf dem gesamten Modellbaumarkt.” Nach einer ersten Besichtigung habe er Tomasz Stangel sofort für das Projekt begeistern können. Auch

bei Faber-Castell habe man offene Türen eingerannt. Das Unternehmen überließ dem polnischen Modellbauer Baupläne des Gutshofes, der erst vor zwei Jahren aufwendig renoviert wurde. Zusätzlich wurden hunderte Fotos erstellt und stundenlange Vermessungsarbeiten durchgeführt. Auf der Spielwarenmesse 2013 konnte bereits ein erstes Muster des Bausatzes vorgestellt werden. „Die Fachleute waren begeistert”, berichtet Harald Ott, der von 1964 bis 2000 als Konstrukteur beim Modellbahnhersteller Fleischmann gearbeitet hat. Viele hätten wissen wollen, wo das echte Gebäude bewundert werden könne. Tomasz Stangel will sich als nächstes ein Stallungs- und Lagergebäude des Wolfgangshofes vornehmen. Auch daraus soll ein originalgetreuer Modellbausatz werden. (rb) Im Hintergrund das große Original, auf dem Tisch steht der verblüffende echt wirkende Nachbau.

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Ihr Sommergarten – Lebensfreude pur! Betörende Düfte schweben durch den sommerlichen Garten. Rosen, Lavendel, Kräuter und viele Kübelpflanzen machen ihn zum Erlebnis für Ihre Sinne. Auch die Augen kommen aus dem Staunen nicht heraus, beispielsweise beim betrachten der rosa Riesenblüten des Sumpfhibiskus. Wir wünschen Ihnen eine schönen Sommer! Werbeangebote gelten ab sofort – solange der Vorrat reicht.

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Landkreismagazin 14.2013

Aktuell

Großer Zuspruch beim Antidepressionstag Fürth – Über reges Interesse konnte sich das Fürther Bündnis gegen Depression beim Antidepressionstag im Kulturforum Fürth freuen. Die nunmehr sechste Großveranstaltung des seit neun Jahren bestehenden Vereins zog mehr als 500 Besucher an. Unter dem Motto „Nur schlecht drauf … oder depressiv?“ waren Vorträge von Dr. Roland Grabisch (Nervenarzt und Psychotherapeut), Dr. Christian van de Weyer (Facharzt für Arbeitsmedizin) und Wolfgang Roth (Psychologe) zu hören. Im Anschluss an die Vorträge standen die Referenten für Fragen zur Verfügung, es wurden Informationsstände und die Möglichkeit zum Austausch geboten. Musikalisch wurde der Abend umrahmt vom Ensemble „rucksax“, der Städtischen Musikschule Fürth. Auch die Schirmherren des Antidepressionstages, Fürths Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung, Landrat Matthias Dießl und Bezirkstagspräsident Richard Bartsch machten deutlich, dass Depression kein Randgruppenthema ist. Sie dankten dem Verein für sein Engagement im Zuge der Aufklärung und Unterstüt-

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalz­hausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. Für die nächste Ausgabe: Redaktionsschluss Amtsblatt: 22.7.2013 Anzeigen-Annahmeschluss: 24.7.2013

(v. l. n. r.) Anton Berndl, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes Fürth, Bezirkstagspräsident Richard Bartsch, Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung, Landrat Matthias Dießl und Dr. med. Joachim Schmidt, Erster Vorsitzender des Fürther Bündnisses gegen Depression (Foto: Rögner)

zung Betroffener und deren Angehöriger, denn Depression kann nicht nur jeden treffen, sie ist auch behandelbar. Kontaktadressen in Fürth und Umgebung

findet man auf der Homepage des Netzwerkes: http://www.fuerther-buendnisgegen-depression.de. (Manuela Rögner)

Aktuell

Sprechzeiten des Behindertenbeauftragten im Landkreis Fürth Landkreis Fürth – Der Kreistag hat Stephan Beck aus Stein zum kommunalen Behindertenbeauftragten des Landkreises Fürth berufen. Er kümmert sich ehrenamtlich um alle Belange behinderter Menschen im Landkreis Fürth. Gerne steht er für individuelle Terminvereinbarungen zur Verfügung: Stephan Beck Landratsamt Fürth/Dienstelle Zirndorf Im Pinderpark 2, Zi. 3.20

Telefon 0911 / 97 73 -17 05 E-Mail: behindertenbeauftragter@ lra-fue.bayern.de Außerdem ist Stephan Beck an fest definierten Sprechtagen persönlich zu erreichen. Die nächsten Termine dafür sind: 25. Juli 2013 von 9 bis 12 Uhr 29. August 2013 von 9 bis 12 Uhr 26. September 2013 von 9 bis 12 Uhr

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BesonderLand Entdecken Sie mit uns die Besonderheiten des Landkreises Fürth! BesonderLand

Lei Leis

Landbier aus Ammerndorf lm Bibertgrund fährt zwar keine Bibertbahn mehr, aber dort gibt es seit 1780 die „einzige Familienbrauerei im Landkreis“. Ob etwas Einziges zugleich auch Einmaliges ist, das wollte ich sehen; das auch in Nürnberg erhältliche Hell vom Ammerndorfer Bier war Lockruf genug- nicht nur wegen wegen seines himmelblauen Etikettes. Erste Überraschung: Das „vielgliedrige Brauereigebäude am Zentralplatz des Ortes lässt nur vermuten, was darin zum Sprudeln gebracht wird. Zweite Überraschung: Hier kannst du dir deinen Mix-Kasten selber zusammenstellen – etwa mit Pils, grün; Spezial, glutrot; Hefe-Weisse goldgelb; Landbier dunkelwarmrot; Bock, feuerrot und KellerTrunk, erdbraun. Der Gebäudekomplex war mal ein landwirtschaftliches Anwesen – und darin läuft es rund, in HighTech: Kühltanks, metallsilber; die Abfüllanlage schafft 6000 Flaschen in der Stunde. Sodann der Wohlgeruch von Hefe, Hopfen aus Spalt und Malz aus Frauenaurach und Bamberg. Malz muss, fast wie Kaffee, unterschiedlich gebrannt werden, damit es als Farbverstärker wirkt. Plötzlich weißt du, dass du viel zu wenig vom Bier weißt: Es gibt also filtriertes Bier und unfiltriertes. Bier braucht seine acht Tage zum Gären – aber dann kommen noch sechs Wochen zum Nachgären hinzu. Wunderbar klare Bier-Lehrstunde beim Geschäftsführer Helmut Murmann, dessen zwei Töchter arbeiten als Ausgebildete mit. Endlich erfuhr ich, dass das im Becken sichtbare Bier-Schaumgebirge die Bier-Kräusen sind. Braukunst – wie immer, aber wie das Gebraute absetzen? Einst konnte eine Brauerei von ihren Wirtschaften gut leben; aber die Promille-Bewussten trinken dort beinah

keusch-wenig; überdies machen unzählige Privatfeste den Gasthäusern lebensbedrohliche Konkurrenz. Die Politik hat es bislang versäumt, den Privatbereich ebenso mit Auflagen zu belasten wie die Wirtshäuser. Früher-und-einst: Das Fassbier macht nur noch zwanzig Prozent vom Absatz; der Bierkasten liegt vorne, gefolgt von den PartyFässlein. Früher gab’s im Umland acht DORNBräus, jetzt nur noch zwei. Kluger Schachzug: Das db heißt Ammerndorer Bier. Das einzige Privat-Exportgut dieser Art aus dem Landkreis bietet die Stirn mit einzigartigem Geschmack, Vielfalt und Preis auch dem Münchner Bier. Zehn Sorten, ansprechend etikettiert; Kupferkessel-Romantik neben Edelstahltank; Kellerkühle und Hochbetrieb – keine Fabrikkälte. BiertrinktypoIogisch sind Mittelfranken die Hellen – Oberund Unterfranken gelten als Pilsianer. Zum testen gibt’s das Ammerndorfer Bier-KistIa mit acht verschiedenen Bierblumen-Proben. Vielleicht klappt’s ja mal mit einem Bierkeller in Ammerndorf. Der Spruch an einem Nachbarhaus möge auch für diese BesonderlandEinmaligkeit gelten: Trotz Hagel, Sturm und Kriegsgewalten / bliebst du durch Gottes Gnad erhalten.

BesonderLand

Godehard Schramm

Kennen Sie auch besondere Orte, Menschen oder Eigenheiten unseres Landkreises, die wir unbedingt an dieser Stelle vorstellen sollten? Dann schreiben Sie uns: regionalmanagement@lra-fue.bayern.de

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Leben


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istungsFähig. stungsFähig.

LeistungsFähig

LebensFroh

Leistungs.Fähige Schüler

Die Reptilien von Stein

Dieser Tag ist ein wichtiger Meilenstein im Leben eines jeden jungen Menschen: der letzte Schultag mit Aushändigung des Abschlusszeugnisses. Es ist ein Tag, an dem man zugleich nach vorne und zurück schauen darf. Rückblicke, sagt Dietrich Bonhoeffer, Namenspatron des Gymnasiums in Oberasbach, lassen oft den Gedanken an verlorene Zeit aufkommen: „Da Zeit das Kostbarste, weil unwiederbringlichste Gut ist, über das wir verfügen, beunruhigt uns bei jedem Rückblick der Gedanke etwa verlorener Zeit. Verloren wäre die Zeit, in der wir nicht als Mensch gelebt, Erfahrungen gemacht, gelernt, geschaffen, genossen und gelitten hätten.“ Er hat Recht: Leben, erfahren, lernen, erschaffen, genießen, leiden - das insgesamt macht sinnvoll verbrachte, gewonnene Zeit aus! Wir hoffen, dass die Schüler, die nun im Landkreis Fürth nach der Schulzeit neue Wege einschlagen, die Zeit an den Schulen nicht als verlorene Zeit erfahren haben. Und wir sagen: Viel Erfolg für die Zukunft! Einige Schüler haben den Schulabschluss an Schulen des Landkreises wieder mit besonders guten Noten abgeschlossen und damit bewiesen, wie “Leistungs.Fähig” wir im Landkreis sind. Am Gymnasium in Stein gab es gleich fünf Mal einen Notendurchschnitt von 1,0, auf den Alexandra Anghel, Julia Erhard, Henrik Kleist, Leah Schembs und Linda Ströbel stolz sein können. Den Abschluss am Gymnasium in Oberasbach absolvierten Cornelia Müller sowie Matthias Derra mit 1,0. Die Jahrgangsbeste am Gymnasium Langenzenn ist Delia Schmitt mit 1,0 und 858 von 900 Punkten. Ebenfalls eine 1,0 erzielte an dieser Schule Eva Hille. An der Staatlichen Realschule in Zirndorf heißt die Schülerin mit dem besten Abschluss Julia Kleinlein (1,09). An der Dillenbergschule kann sich Silvana Then mit einer 2,0 über den besten Mittelschulabschluss freuen. Jahrgansstufenbester der neunten Klassen ist Christian Hassel, mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 2,0. Landrat Matthias Dießl hat diese Schülerinnen und Schüler für ihre hervorragenden Abschlusszeugnisse mit dem Landkreispreis geehrt.

Die schillernde Smaragdeidechse entdeckt man schnell, genauer hinsehen muss man, bis man sie findet: die Aspisviper, eine der gefährlichsten Schlangen Europas. Der Monat Juli ist die Aktivzeit der Reptilien im Freiland-Aquarium und -Terrarium in Stein. Wer Interesse an Reptilien hat, sollte jetzt einen Abstecher in die herrlich begrünte Anlage machen. Wo sonst kann man so gut Aufnahmen von heimischen Amphibien und Reptilien machen? Das Freiland-Aquarium und -Terrarium ist ein Projekt der Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg, gegründet 1801, dem größten ehrenamtlichen naturwissenschaftlichen Verein Deutschlands. Herrlich gelegen im Steiner Naherholungsgebiet Rednitztal, lädt es zu einem Ausflug ein. Seit 85 Jahren können in den Terrarien und Aquarien heimische Reptilien, Amphibien, Fische und Pflanzen bestaunt werden. Die gezeigten Tiere leben sonst meist im Verborgenen und befinden sich alle auf der „Roten Liste“ der bedrohten Tierarten. Da der Verein besonders auf artgerechte Tierhaltung achtet, leben alle der über 50 verschiedenen Tierarten ausschließlich in natürlich angelegten Aquarien, Terrarien oder Biotopen und werden von fachlich kompetenten Pflegern versorgt. Ein Nachzuchtprogramm trägt zur Sicherung der Artenvielfalt in unserer Heimat bei. Vom Aussterben bedrohten Tierarten wird in Stein ein sicherer Lebensraum geboten wie beispielsweise der Europäischen Sumpfschildkröte oder dem Laubfrosch. 1982 erhielt die Abteilung eine Medaille des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen für „Verdienste um Schutz, Gestaltung und Vermittlung einer gesunden Umwelt“, 1985 den Umweltschutzpreis der Stadt Nürnberg. Das Freiland-Aquarium und -Terrarium in Stein ist von 1. Mai bis 30. September an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9 bis 18 Uhr geöffnet.

nsFroh. Das macht unseren Landkreis Fürth

so einzigartig.


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Akuell

Tour Ginkgo machte Station im Landkreis Fürth

Scheckübergabe in Langenzenn

Landkreis Fürth – Die Tour Ginkgo ist Ende Juni durch den Landkreis Fürth gerollt. Über 100 Radfahrer waren diesmal für den Klabautermann e.V. aus Nürn-

berg unterwegs. Der Verein unterstützt und betreut chronisch kranke Kinder. Bei jedem Zwischenstopp sammelten die Sportler für den guten Zweck.

Allein in Stein wurden über 10.000 Euro an Spenden gesammelt

Nach 20 Jahren Tour Ginkgo in BadenWürttemberg war das Radsportereignis damit zum ersten Mal in Bayern zu Gast. Initiiert wurde sie von der Christiane Eichenhofer-Stiftung. Die Namensgeberin der Stiftung, Christiane Eichenhofer, erkrankte 1969 im Alter von fünf Jahren an Krebs. Die Ärzte diagnostizierten eine Leukämieerkrankung, die bereits weit fortgeschritten war. Die Überlebenschancen Ende der 60er Jahre waren gering und mit den heutigen nicht zu vergleichen. Für die kleine Patientin und ihre Familie war es ein großer Glücksfall, dass sie im Herbst 1969, kurze Zeit nach Auftreten der Krankheit, von einem jungen Arzt untersucht wurde, der sich im Rahmen mehrerer Forschungsaufenthalte in den USA auf neuartige Behandlungsmethoden von Krebserkrankungen bei Kindern spezialisiert hatte. Sechs Jahre lang kämpfte Professor Fritz Lampert zusammen mit den Eltern um das Leben des Kindes und gegen den Krebs. Die Ärzte hatten Christiane bereits mehrfach aufgegeben; sie galt als hoffnungsloser Fall. Nach einer Behandlungsdauer von insgesamt zwölf Jahren konnte sie 1981 als geheilt entlassen werden. Heute ist Christiane Eichenhofer eine engagierte und im Geschäftsleben erfolgreiche Frau und Mutter von zwei Kindern. Sie lebt mit ihrer Familie in der Nähe von Schwäbisch Gmünd. Vom Stützpunkt Arvena Park Hotel aus, ging die Tour am ersten Tag zum Nürnberger Hauptmarkt und weiter über Feucht, Neumarkt, Freystadt nach Allersberg, Roth und über Schwanstetten zurück. Am Freitag, dem zweiten Tag strahlte die Sonne mit Christiane Eichenhofer, der Gründerin der Tour Ginkgo, um die Wette. Ob in Schwabach, Rednitzhembach, Abenberg, Heilbronn, Roßtal, Eibach oder Fürth - überall wurden Spendenschecks überreicht. Der letzte Tag war leider recht verregnet, doch ob in Cadolzburg, Langenzenn, Erlangen, Schaittach, Röthenbach an der Pegnitz oder dem Klinikum Nürnberg Süd, die


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Unterstützerinnen und Unterstützer der Benefiztour hatten sich immer etwas ganz besonderes überlegt. Im Landkreis Fürth gab es somit vier Etappenstopps. In Stein konnten über 10.000 Euro an Spenden gesammelt werden, in Roßtal waren es 8000 Euro, in Cadolzburg 1100 Euro und in Langenzenn über 3000 Euro. Mit dem Spendenaufkommen der Tour Ginkgo 2013 aus der Nürnberger

Region soll der Förderverein Klabautermann am Klinikum Nürnberg Süd unterstützt werden. Sowohl im Krankenhaus, als auch nach der Entlassung, werden Familien mit ihren schwerkranken Kindern individuell betreut. Der Verein ermöglichte auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd den Bau des Spiel- und Nachsorge Hauses. Im bunten Spielhaus können kranke Kinder einfach dem Klinikaufenthalt entfliehen, ein paar Stunden

spielen und „Kind sein“, nicht nur Patient. Das dem Spielhaus angegliederte Nachsorge Haus beherbergt das Nachsorge Team, das sich um die Familien kümmert, die mit ihren kranken Kindern wieder zu Hause leben. Mittlerweile stößt der Verein räumlich und personell an seine Grenzen. Die „erradelten“ Spenden werden dringend benötigt, um das Angebot des Klabautermanns zum Wohle der Familien zu erweitern.

Umwelt

Pflanzenschutzmittel: Einsatz unterliegt strengen Regelungen Landkreis Fürth – Das Fachzentrum für Pflanzenbau am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach weist darauf hin, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen. Jede andere Anwendung (z.B. Gehsteig, versiegelte Hoffläche) stellt einen Verstoß dar und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Auf solchen und ähnlichen Flächen ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich und mit dem Wirkstoff Glyphosat im speziellen verboten. Gleiches gilt, wenn die Fläche mit Kies, Splitt, Platten o.ä. befestigt ist und über Abläufe entwässert wird. Gewässer schützen – Vorschriften beachten Werden Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen ausgebracht, verbleiben sie zunächst dort. Spätestens der nächste Regenschauer kann die Wirkstoffe jedoch in die Gewässer abspülen. Meist gelangen sie über den Gully oder ähnliche Abflüsse in die Kanalisation und damit trotz Kläranlage in den Wasserkreislauf. Auf diese Weise besteht ein Risiko für die Umwelt, die Gewässer und für unser Trinkwasser. Strenge gesetzliche Regelungen Der Gesetzgeber räumt dem Schutz der Gewässer vor Pflanzenschutzmit-

teln höchste Priorität ein. Er hat daher im § 12 des Pflanzenschutzgesetzes für deren Anwendung strenge gesetzliche Regelungen erlassen. So ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen Freilandflächen grundsätzlich untersagt, sofern diese nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Dieses Anwendungsverbot gilt insbesondere auch für alle Wege und Plätze rund ums Haus. Ein gesetzwidriger Einsatz wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet. Übrigens: Auch der Einsatz diverser „Hausmittelchen“ ist auf den genannten Flächen zur Unkrautentfernung untersagt. Hierunter fallen zum Beispiel Essigsäure, Salz, Haushaltsreiniger und dergleichen sowie auch Pflanzenschutzmittel, die mit „biologisch abbaubar“ oder ähnlich gekennzeichnet sind. Trinkwasser in Deutschland besitzt eine hervorragende Qualität. Damit dies so bleibt, ist ein konsequenter Schutz unserer Gewässer – unter anderem auch vor Pflanzenschutzmitteln – notwendig. Nur dann können die Wasserwerke ohne einen hohen technischen Aufwand aus Flüssen, Seen und Grundwasser bestes Trinkwasser gewinnen. Sie als Verbraucher haben somit einen entscheidenden Einfluss darauf, dass Pflanzenschutzmittel nicht in den Wasserkreislauf gelangen – etwa über den Abfluss oder Gully.

Wenn Sie eine Spritze in Ihrem Garten eingesetzt hatten, und diese nach dem Gebrauch reinigen, sollten Sie dringend darauf achten das Restmengen nicht in die Kanalisation gelangen, sondern Sie diese so ausbringen wie auf der Gebrauchsanweisung des verwendeten Pflanzenschutzmittels vorgegeben ist. Für die Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern auf befestigten Flächen stehen ihnen zahlreiche mechanische und thermische Geräte zur Verfügung. Informationen darüber finden sie z.B. im Internet unter www.wasser-undpflanzenschutz.de oder im gärtnerischen Fachhandel oder Baumarkt.

Aktuell

Vollsperrung in Seukendorf In Seukendorf verlängert sich die Verkehrssperrung in der Langenzenner Straße und Fürther Straße wegen Straßenbauarbeiten voraussichtlich bis zum 30.8.2013. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis gebeten.

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Aktuell

Großprojekt Bibertradweg: Ausbau soll noch 2013 beginnen Schritt die Arbeiten ausgeschrieben werden. Ziel ist es, den bestehenden Bibertradweg durchgängig auf eine Breite von mindestens 2,5 Meter auszubauen und durchgängig zu asphaltieren.

Die Brücke vor dem Abriss

Landkreis Fürth – Eine weitere wichtige Hürde zum Ausbau des Bibertradwegs von Zirndorf bis nach Dietenhofen ist genommen: Vor wenigen

Bis Ende November soll die neue Brücke stehen.

Tagen unterzeichneten die beteiligten Kommunen und der Landkreis Fürth eine sogenannte Sonderlast-Vereinbarung. Damit können im nächsten

Der Weg wird dann ganzjährig befahrbar sein, weil er auch im Winter geräumt werden kann. Auch Inlineskater und Rollstuhlfahrer werden den neuen Weg benutzen können. Eine wesentliche Herausforderung bei diesem Projekt ist allerdings die Anzahl der Beteiligten – vier Kommunen, der Landkreis und der Freistaat. Ein vergleichbares Radwege-Projekt wurde bislang noch nie in Bayern realisiert. Es ist äußerst anspruchsvoll, zeit- und arbeitsaufwändig. Der Landtagsabgeordnete Hans Herold hatte sich zusammen mit dem Landrat erfolgreich für eine Realisierung im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast beim bayerischen Innenministerium stark gemacht. „Herr Herold hat mit seinem Einsatz, die Realisierbarkeit des Ausbaus maßgeblich unterstützt", sagt Landrat Matthias Dießl. „Der Landkreis und die beteiligten Kommunen investieren schon erhebliche finanzielle Mittel in die in ihrer eigenen Baulast liegenden Radwege, da können wir im Rahmen der üblichen Förderkulisse nicht auch noch die Radwege des Freistaats mit ausbauen und unterhalten." In den vergangenen Jahren habe Hans Herold sowohl den rechtlichen Rahmen mit dem Innenministerium abgestimmt als auch inhaltliche Weichen gestellt. Der Freistaat sagte eine außergewöhnlich hohe Förderung von 70 Prozent zu, die auch den Grunderwerb und die Planungskosten beinhaltet. Nach Fertigstellung gehen nur die Abschnitte des Bibertradweges in die Baulast des Freistaats über. Bereits im Jahr 2011 haben die vier Gemeinden Dietenhofen (Landkreis Ansbach), Zirndorf, Ammerndorf und Großhabersdorf sowie der Landkreis Fürth eine Planung für den


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Ausbau des Geh- und Radweges entlang der Staatstraße 2245 von Zirndorf bis nach Dietenhofen in Auftrag gegeben. Ein kleines Fragezeichen bleibt: Ob der Abschnitt im Gemeindegebiet von Dietenhofen gebaut werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Die Staatsstraßenverwaltung (StBAN) und die Bayerische Forstverwaltung verhandeln derzeit über Grundstückseigentum und Baulast. Eine Einigung war zunächst nicht in Sicht. Auch die Bibertbrücke bei Weinzierlein wird erneuert. Die Brücke, über die einst

die Bibertbahn fuhr, ist stark sanierungsbedürftig und wird daher durch eine neue Brücke ersetzt. Der Landkreis investiert 340.000 Euro. Die Arbeiten haben bereits begonnen. Die Brücke ist deshalb bis voraussichtlich Ende November 2013 für den Fußgänger- und Radverkehr gesperrt. Die Umleitung für Fußgänger erfolgt über eine kurze Wegstrecke entlang der Staatsstraße. Dort wurden das Bankett mit Schotter befestigt, zum Schutz Absperrschranken aufgestellt und die Geschwindigkeit auf der Straße auf 50 Stundenkilometer vermindert. Der Radverkehr wird auf

die Fahrbahn der Staatsstraße geführt. In Fahrtrichtung Zirndorf ist eine Querung der Straße unumgänglich, weswegen die Geschwindigkeit ebenfalls auf 50 Stundenkilometer reduziert wurde. Die Verkehrsteilnehmer werden um besondere Vorsicht gebeten. „Wir freuen uns bereits auf die Einweihung der Brücke Ende des Jahres”, sagt Matthias Dießl. Die Querung über die Bibert wird dann der erste neue Abschnitt auf dem Bibertradweg sein. Wir werden im Landkreismagazin über das gemeindeübergreifende Großprojekt weiter berichten. (rb)

Wirtschaft

Azubi Akademie erfolgreich abgeschlossen

Auszubildende und Referenten bei der Zeugnisübergabe

Landkreis Fürth - Die Aktion „Azubi Akademie” des Bundes der Selbständigen (BDS) ist im Landkreis Fürth erfolgreich beendet: Landrat Matthias Dießl und der bayerische BDS-Vizepräsident Werner Kirchhoff überreichten die Zertifikate an elf Auszubildende.

erte bis zu vier Stunden. Die Inhalte richteten sich nach den Wünschen der teilnehmenden Firmen. Die Interessen der Azubis wurden ebenfalls berücksichtigt. Den Auszubildenden wurde beispielsweise Wissen über den Umgang mit Kunden, Konfliktmanagement und Identifikation mit der Firma vermittelt.

An sieben Unterrichtstagen wurden wichtige Lerninhalte vermittelt, die die Lehrlinge für den beruflichen Alltag fit machen. Der Zusatzunterricht, der parallel zur Berufsausbildung lief, fand im Schnitt alle drei Wochen statt und dau-

Teilnehmer auf Firmenseite waren: Frisör Bachmann, Roßtal, Sanitär & Heizungstechnik Fischer, Großhabersdorf, Einrichtungswerkstätte Otto Sauber, Stein, Graphite-Materials, Zirndorf sowie das Landratsamt Fürth.

Die BDS-AzubiAkademie wird im Schuljahr 2013/2014 fortgesetzt. Firmen und Betriebe, die mit ihren Auszubildenden mitmachen möchten, sind dazu noch herzlich eingeladen. Die Vorbesprechung zum neuen Schuljahr mit Anmeldemöglichkeit der Auszubildenden findet am 12. September 2013 um 19.30 Uhr im Landratsamt in Zirndorf, Zimmer 2.12, statt. Anmeldung und Infos unter Tel. 0911 / 97 73 -10 60 bzw. wirtschaft@lra-fue.bayern.de bzw. www.bds-azubiakademie.de

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Aktuell

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 Landkreis Fürth - Die Einkommensund Verbrauchsstichprobe (EVS) beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ist erfolgreich angelaufen. Bereits über 2.000 ausgefüllte Haushaltsbücher hat das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zurückbekommen. Es werden aber jeweils für das dritte und vierte Quartal 2013 dringend noch weitere Teilnehmer gesucht - vor allem Haushalte von Selbständigen, Landwirten und Nichtberufstätigen (Arbeitslose, Rentner, Studenten) sowie Mehrgenerationenhaushalte. Die Teilnehmer an der EVS, welche drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch aufschreiben, können nicht nur den finanziellen Überblick über ihren Haushalt wahren – sie erhalten dafür auch eine finanzielle Anerkennung von 60 Euro. Was ist bei der EVS zu tun? Die Haushalte sollen neben allgemeinen Angaben zum Haushalt bereit sein, drei Monate über ihre Einnahmen und Ausgaben ein Haushaltsbuch zu führen. Wer auf diese Weise einen Überblick über seine finanzielle Situation gewinnen will, braucht diese freiwillige Buchführung nicht umsonst zu machen. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zahlt den teilnehmenden Haushalten nach Abschluss der Erhebung als Dankeschön eine finanzielle Anerkennung von 60 Euro. Mit der Teilnahme an der EVS wissen die Haushalte nicht nur selbst besser, wofür sie ihr Geld ausgeben und wie viel unterm Strich geblieben ist, sondern sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit. Die EVS liefert nämlich ein repräsentatives Bild der wirtschaftlichen Situation in allen sozialen Schichten der Bevölkerung. Diese Informationen sind eine unverzichtbare Grundlage unter anderem für den erst kürzlich veröffentlichten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik ist der Datenschutz umfas-

send gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Ausführliche Informationen finden sich unter www.statistik.bayern.de/ evs2013. Interessenten können sich per E-

Mail (evs2013@statistik.bayern.de), telefonisch (kostenfrei unter 0800 / 000 44 98) oder schriftlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, EVS 2013, Finkenstr. 3, 90762 Fürth wenden.

Familie

Erweitertes Führungszeugnis Landkreis Fürth - Durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 ergibt sich eine Änderung für alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind: In den meisten Fällen ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Das Kreisjugendamt Fürth listet nachfolgend Informationen auf, um Vereine und ehrenamtlich Tätige dabei zu unterstützen, diese neue Regelung umzusetzen. Der Kreisjugendring Fürth hat auf seiner Internetseite (www.kjr-fuerth.de) in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt eine Liste erstellt, für welche Tätigkeiten die Einsicht eines erweiterten Führungszeugnisses notwendig ist und bei welchen Tätigkeiten davon abgesehen werden kann. Sie ist nicht abschließend und wird im Laufe der Zeit noch ergänzt. Eine Einschätzung ist jedoch immer im Einzelfall zu treffen. Das Bundeskinderschutzgesetz § 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012 neu gefasst. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen. Bei Personen, die Minderjährige unmittelbar beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, soll Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis genommen werden. Davon sind auch neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter betroffen.

Kostet das erweiterte Führungszeugnis etwas? Nein, die Ausstellung ist kostenfrei. Der Verein bescheinigt mit Unterschrift und Stempel auf einem Vordruck die ehrenamtliche Tätigkeit. Mit dieser Bescheinigung können die ehrenamtlich Tätigen das erweiterte Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen. Wer bekommt das Zeugnis dann zugeschickt? Das erweiterte Führungszeugnis erhält die antragstellende Person. Diese legt das Zeugnis vor. Es verbleibt beim Ehrenamtlichen und kann somit auch zur Vorlage bei anderen Vereinen genutzt werden. Wie erfolgt die Dokumentation der Vorlage? Es genügt, eine Liste zu führen, in der das Vorlagedatum, das Datum der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses sowie der Name des Ehrenamtlichen hinterlegt ist. Diese Liste unterliegt einer datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflicht. Das heißt, sie darf nur den dafür im Verein beauftragten Personen zugänglich sein. Ausgeschiedene Ehrenamtliche sind aus der Liste zu löschen. Wie sehen die gängigen Fristen aus? Das Führungszeugnis gilt maximal fünf Jahre. Es darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Die Vorlagepflicht beginnt für Ehrenamtliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Kontakt: An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Herr Lober, Tel.: 0911 / 97 73 -12 61 Mail: m-lober@lra-fue.bayern.de


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Aktuell

Hans-Sachs-Spiele Langenzenn – eine 50jährige Erfolgsgeschichte Langenzenn - Wer kennt heute noch Hans Sachs, den wohl bedeutendsten und berühmtesten deutschen Dichter des 16. Jahrhunderts aus Nürnberg? Er war der einflussreichste Vertreter des Meistergesangs, bedeutend und gefürchtet als wortgewaltiger Verfechter der Reformation und alles in allem ein Literat mit immenser pädagogischer Breitenwirkung. Dass Hans Sachs mit seinen Schwänken und Fastnachtspielen auch nach 500 Jahren noch eine bemerkenswerte Anzahl von Liebhabern hat, zeigt sich auch an der 50-jährigen Erfolgsgeschichte der Langenzenner Hans Sachs-Spielgruppe mit ihrem Gründungspaar Leo und Lotte Schuh. Bis heute belustigen sie ihr Publikum turnusmäßig aber auch zu besonderen Gelegenheiten mit Fastnachtstücken und Schwänken des alten Meisters. Seit 2004 erweiterte die Theatergruppe unter der Regie von Gabriele Küffner ihr Spektrum und ist mittlerweile auch weit über den Landkreis hinaus bekannt geworden durch die grandiosen Erfolge mit den Aufführungen des Kaiserspiels, Faust I. (Gemeinschaftsproduktion mit den Klosterhofspielen), dem Jedermann

in fränkischer Neubearbeitung, Canonicorum Augustinum und dem Publikumsrenner von 2012/13 „Der Brandner Kaspar“ in fränkischer Fassung. Zum Ende der Freiluftsaison im Kulturhof „Altes Kino“ gibt es für Hans Sachs-Liebhaber noch eine besondere Überraschung. Mit den drei Stücken „Neidhart mit dem Veilchen“, „Die Pelzwäsche“ und „Das Teufelsbannen“, spannt die Regisseurin einen Bogen von der Tradition in die Moderne.

Aufführungstermine: Freitag 19.7.2013 Sonntag 21.7.2013 Samstag 27.7.2013

50 Jahre Hans-Sachs Spiele - hier eine Szene aus dem Brandner Kaspar

Tipp 20.30 Uhr 18.00 Uhr 20.30 Uhr

Kartenvorverkauf: Herta Schmidt, Tel. 09101 / 83 23 Olgas Kartenservice 09101 / 63 21 Kulturhof-Cafe 09101 / 905 25 78 Mi bis Fr 12 bis 18 Uhr; Sa, So 14 bis 18 Uhr

Tag der offenen Tür Kampfhubschrauberregiment 26 „Franken"

Nach fast 35 Jahren Regiment 26 am Heeresflugplatz Roth wird das heutige Kampfhubschrauberregiment 26 Eintrittspreise: „Franken" zum 30. Juni 2014 aufgelöst. Erwachsene 10 € Mit einem Tag der offenen Tür verabKinder bis 14 Jahre 8 € schieden sich die Rother Heeresflieger endgültig von der Öffentlichkeit und sagen „Servus". Hierfür hat2013 das RegiFERIENKUNSTWOCHEN IM SOMMER ment ein letztes Mal ein buntes und Tipp abwechslungsreiches Programm vorbereitet. Der Tag der offenen Tür beUNSER THEMA „Woginnt die Wilden Kerle wohnen“ für die Öffentlichkeit am Sonntag, 28. Juli 2013, um 10.30 Uhr. Bis ungefähr 17 Uhr präsentieren die SolUnser Thema: „Wo die Wilden Kerle wohnen“ daten und Aussteller inTERMINE den LuftfahrFerienKUNSTwoche - 09.08.2013 zeughallenin Fürth und vom den05.08 Hallenvorfeldern Militärhubschrauber sowie anderes Termine FerienKUNSTwoche in Stein vom 12.08 - 16.08.2013 Großgerät des Regimentes. KinderFerienKUNSTwoche in Fürth vom 5.8 bis 9.8.2013 FerienKUNSTwoche in Fürth vom 26.08 - 30.08.2013 betreuung und Gulaschsuppe aus der FerienKUNSTwoche in Stein vom 12.8 bis FerienKUNSTwoche in Stein vom 02.09 - 06.09.2013 16.8.2013 FerienKUNSTwoche in Fürth vom 26.8 Feldküche sorgen gemeinsam mit verschiedenen Informationsständen und bis 30.8.2013 Musikdarbietungen für Kurzweil. FerienKUNSTwoche in Stein vom 2.9 bis 6.9.2013 FerienKUNSTwoche in Haßfurt in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus vom 02.09 - 06.09.2013 Probesitzen im Hubschrauber und in verFerienKUNSTwoche in Haßfurt in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.akademie-faber-castell.com schiedenen Fahrzeugen der Bundesvom 2.9 bis 6.9.2013 Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.akademie-faber-castell.com wehr ist kein Problem.

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Aktuell

Hauch von Harald Glööckler bei „Schneewittchen“

Schneewittchen und der vergiftete Apfel

Die sieben Zwerge in Aktion

Langenzenn - Zehn Jahre gibt es sie nun, die Klostermäuse in Langenzenn. Angefangen hatte alles mit der Aufführung von Schneewittchen 2003. Deshalb entschied sich Sonja Soydan, Oberklostermaus der ersten Stunde dafür, zum Jubiläum erneut den Grimm-Klassiker aufs Programm zu setzen.

wittchen vergiften will, übernimmt die Theaterchefin dann lieber selbst. Für die Spiegelszene hat sich Soydan etwas ganz grandioses einfallen lassen. Nicht ganz ohne Augenzwinkern inszeniert sie ihn in der Gestalt eines Spiegelgeistes (Amelie Hellmann). Dieser darf peppig-flippig im Stile des durchgeknallten Homeshopping Designers Harald Glööckler Auskunft geben, wer nun wirklich die Schönste im ganzen Land ist. Fabian Fraas ist als König der leicht debile Vater des anmutigen Schneewittchens und verbucht so die Lacher auf seiner Seite. Der Prinz und zukünftige Gatte von Schneewittchen wird solide gespielt von Lars Körber. Ja, und dann sind da noch die sieben Zwerge. Von wegen Bart und artige Mützchen: Krümel, Springinsfeld, Schluckauf, Naseweiß, Blitzblank, Rumpel und Wasserscheu heißen die Kleinen. Sie alle haben ihren eigenen Charakter und tragen trendige Häkelmützen auf dem Zwergenhaupt. Musikalisch umrahmt wird das neue Schneewittchen vom Ohrwurm „Ich bin schön, ich bin toll, ich bin einfach wundervoll“ aus der Feder von Frank Landua und Markus Kapp. Überhaupt ist dieses Märchenspiel das musikalischste, welches in Kindertheater in den letzten zehn Jahren aufgeführt wurde. Das bekommt dem Stück

Märchen sind überholt und altbacken. Dieses Vorurteil torpediert Soydan, die auch dieses Jahr Regie führt, mit vielen frischen Einfällen. So kommen die Kleinen, meist vom Fernseher verwöhnten Zuschauer ganz auf ihre Kosten. Es gibt beispielsweise einen Erzähler in Gestalt eines Uhus (Anna-Lisa Rupprecht), welcher die Zuschauer durch das Stück begleitet. Das Schneewittchen kommt klassisch daher und ist mit Teresa Hanslbauer perfekt besetzt: Mit ihren langen, dunklen Haaren und ihrem Porzellanteint wirkt sie im blauen Kleid wie aus einem Disney-Weihnachtsfilm entsprungen. Die Königin ist Herrscherin und Hexe in einer, pardon zwei Personen. Denn hier greift Soydan zu einem Kunstgriff. Als Königin steht Soydans Tochter Samira auf der Bühne und kann dabei schon sehr fies sein. Den wirklich gemeinen Part der bösen Hexe, welche das Schnee-

sehr gut. Zumal Teresa Hanslbauer mit ihren gerade mal eben 14 Jahren eine sehr gute Musicalstimme zu bieten hat. Die Klostermäuse Langenzenn haben mit ihrem neuen „Schneewittchen“ bewiesen, dass sie den Kinderschuhen der Anfangszeit längst entwachsen und zu einer festen Größe im Kindertheater geworden sind. (Gabriele Schönfeld)

Infos: www.klostermäuse.de Tickethotline: 09101 / 90 34 34 oder in der Vorverkaufsstelle Telefon: 09101 / 63 21 Weitere Termine: 2. Aufführung Samstag 20.7.2013 3. Aufführung Sonntag 21.7.2013 4. Aufführung Samstag 27.7.2013 5. Aufführung Sonntag 28.7.2013

16 Uhr 18 Uhr 16 Uhr 18 Uhr

und sechs Gruppenaufführungen.


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Aktuell

Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden 2013 – 2016 Ergebnis in unserem Landkreis

Blick auf die St. Lorenz Kirche

Oberasbach – Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden 2013  –  2016“ hat in diesem Jahr mit dem Entscheid auf Kreisebene neu begonnen. Am 9. Juli fand die Besichtigung der Bewerber durch die Kreiskommission statt. Landrat Matthias Dießl gab nun das Ergebnis bekannt: „Unter den allesamt hervorragend aufgestellten Teilnehmern kann sich der Ortsteil AltOberasbach der Stadt Oberasbach als Sieger feiern lassen.“ Alt-Oberasbach wird damit als Kreissieger im kommenden Jahr am Bezirksentscheid teilnehmen und den Landkreis Fürth damit vertreten. Die weiteren Plätze belegten: 2. Markt Ammerndorf, 3. Gemeinde Obermichelbach, Ortsteil Obermichelbach, 4. Gemeinde Veitsbronn, Ortsteil Raindorf.

Jeder der vier Orte erhält einen von den Fachleuten erarbeiteten Jury-Kommentar, der als Leitfaden für die weitere Gestaltung des Ortsbildes dienen kann. „So wirkt der Wettbewerb für alle Teilnehmer des Kreisentscheides positiv nach und gibt Anregungen und Hilfestellung für die zukünftige Entwicklung“ so Landrat Matthias Dießl. Der von Gemeinden, Gemeindeteilen und Dörfern ausgetragene Wettstreit hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Aus einem reinem Schönheitswettbewerb ist ein modernes Instrument zukunftsorientierter und nachhaltiger Gemeindeplanung und -politik geworden. Ziel des Wettbewerbes ist die umfassende Verbesserung der Lebensqualität in allen wesentlichen Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger. In die Bewertungskriterien des Wettbewerbes gehen daher neben der Grüngestaltung auch die wirtschaftliche, bauliche und ökologische Entwicklung sowie das soziale und kulturelle Leben ein. Hintergrund der Bewertung stellt dabei immer die jeweilige Ausgangslage und die individuelle Möglichkeit zur Einflussnahme dar. So wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet. Der Wettbewerb durchläuft einen dreijährigen Zyklus auf Kreis-, Bezirks-,

Traditionen werden in Alt-Oberasbach noch gepflegt.

Landes- und Bundesebene. Kreisentscheid und Bundesentscheid des letztes Durchganges finden dabei in einem Jahr statt. Auslober ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die mit neutralen Fachleuten für die zu bewertenden Kriterien besetzte Kommission bestand aus Günter Bingold (Geschäftsführer Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Fürth e.V.), Grit Eißler (Kommunale Jugendarbeit Landratsamt Fürth), Jürgen Habel (Erster Bürgermeister Stadt Langenzenn), Gerhard Kraus (Naturschutzfachkraft Landratsamt Fürth), Georg Lang (Kreisheimatpfleger), Karin Oswald (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth, Bereich Ernährung und Haushaltsleistungen), Melanie PorstnerWeps (Bauamt Landratsamt Fürth) und Gisela Schilmeier (Ehrenkreisbäuerin Stadt und Landkreis Fürth). Vorsitz führte Kreisfachberater Lars Frenzke (Landratsamt Fürth), der auch für die organisatorische Betreuung des Wettbewerbes zuständig ist.


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Aktuell

Landtag schreibt Bürgerkulturpreis 2013 aus Um die Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements zu würdigen, vergibt der Bayerische Landtag jährlich zum Tag des Ehrenamts den Bürgerkulturpreis. Im Jahr 2013 stellt der Bayerische Landtag den Bürgerkulturpreis unter das Leitthema: „Unsere (Um)Welt von morgen – Junge Köpfe zeigen, wie´s geht“. Die (Um)Welt von heute ist spannend. Täglich erfahren wir Neues über die Geheimnisse der Schöpfung und die Wunder der Natur. Aus der Forschung wissen wir beispielsweise, dass Flöhe das 200-fache ihrer Körperlänge überspringen können – würde ein Mensch die gleiche Leistung vollbringen, könnte er auf einen Wolkenkratzer springen. Oder dass massive Gebirgsketten wie die Alpen dadurch entstanden sind, dass sich riesige Gesteinsbrocken wie beim Jo-Jo-Spiel mehrmals nach oben und unten bewegten. Die Jury des Bürgerkulturpreises setzt in diesem Jahr den Schwerpunkt auf herausragende Beispiele für das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen – von jungen Köpfen, die zeigen, wie´s geht – weil sie über „unsere (Um)Welt von morgen“ neu denken und anders handeln. Bei Projekten oder Initiativen, in denen das Leitthema 2013 bereits im Rahmen eines Verbands- oder Vereinszweckes

(wie beispielsweise bei Natur- oder Umweltschutzverbänden) angelegt ist oder umgesetzt wird, sollen die ehrenamtlichen Aktivitäten der Bewerberinnen und Bewerber eigenständig sein und weit über den üblichen Schwerpunkt der bewährten Verbands-/Vereinsarbeit hinausgehen. Wer kann teilnehmen? Teilnehmen können Kinder und Jugendliche aus Bayern (grundsätzlich bis zum Alter von 18 Jahren), die sich mit ihren Einzel- oder Gruppenprojekten o.ä. ehrenamtlich für das Leitthema 2013 engagieren. Angenommen werden Eigenbewerbungen oder Vorschläge von Dritten. Auch in diesem Falle bitten wir die Bewerber, das Formular selbst auszufüllen und die Kontaktdaten der Vorschlagenden in die hierfür gekennzeichnete Zeile einzutragen. Wie lange sollte das Projekt bereits laufen? Das Projekt soll erste, erfolgreiche Schritte der Umsetzung vorweisen. Es soll auf Dauer angelegt sein bzw. kontinuierlich fortgesetzt werden. Wie hoch ist das Preisgeld? Der Preis ist mit 30.000 Euro dotiert. Er kann auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Das Preis-

Energieberatung im Landratsamt Zirndorf Die wichtigsten Daten zur Sprechstunde im Überblick: Wer berät? externe, unabhängige Energieberater Wann? Donnerstag, 25.7.2013, 13 bis 17 Uhr Wie lange? max. 30 Minuten pro Beratung Wo? Landratsamt, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zi. 3.21 Terminvereinbarung: Voranmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-16 15 erforderlich Zielgruppe: Bauherren und Renovierer Unkostenbeitrag: 25,- EURO

Hinweise: Die Beratung im Rahmen der Sprechstunde ersetzt keine VorortBeratung und auch nicht die weiterführende, individuelle Energieberatung der konkreten Projektierung. Zur Beratung ggf. bitte mitbringen, soweit vorhanden: Planunterlagen, Daten der Heizanlage, ggf. Energieverbrauchsdaten (Heizung, Strom), Kaminkehrer-Protokoll

geld ist zweckgebunden und für die Förderung des prämierten Projekts oder dessen Fortentwicklung einzusetzen. Wie gehe ich vor, wenn ich mich bewerben möchte? 1. Laden Sie das Bewerbungsformular von der Homepage des Bayerischen Landtags herunter. 2. Füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder des Bewerbungsformulars direkt an Ihrem Computer aus. 3. Speichern Sie das Bewerbungsformular zunächst auf Ihrem Computer ab. 4. Senden Sie das Bewerbungsformular per E-Mail an buergerkulturpreis2013@bayern.landtag.de. 5. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular anschließend aus und schicken es mit Ihrer Unterschrift versehen per Post oder Fax an folgende Adresse: Bayerischer Landtag/Landtagsamt c/o Frau Clarissa Kern / BP2 Maximilianeum, 81627 München Stichwort „Bürgerkulturpreis" Fax: 089 / 41 26 -11 50 Wann ist Bewerbungsschluss? Die Bewerbungsfrist wurde verlängert. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2013 (Datum des Poststempels) eingesandt werden.

Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern, Gostenhofer Hauptstr. 63, 90443 Nürnberg, bietet zahlreiche Fortbildungskurse für Ehrenamtliche an. Die Termine für das zweite Halbjahr 2013 sind ab sofort auf einem Flyer zu finden. Dieser kann auf der Adresse www.wir-fuer-uns. de heruntergeladen werden. Die Veranstaltungen reichen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über Recht und Datenschutz bis hin zu Fundraising.

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Aktuell

„Gutes aus dem Fürther Land” besucht Erlebnisbauernhof

Eine Schulklasse beim Butterschütteln

Langenzenn - Die Mitglieder der Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land” haben eine Schulklasse der Grundschule I Zirndorf auf einen „Erlebnis Bauernhof“ in Laubendorf (Langenzenn) begleitet. Dort, bei Familie Brunnhübner, werden für Kinder pädagogische Erlebnistage durchführt. Das Projekt „Erlebnis Bauernhof“ ist vom bayerischen Landwirtschaftsministerium in enger Kooperation mit dem Kultusministerium ins Leben gerufen worden. Jedes bayerische Grundschulkind soll künftig mindestens einen Tag einen aktiven Bauernhof besuchen, um die Zusammenhänge der Produktion von wertvollen Lebensmitteln, Natur und Umwelt besser begreifen zu lernen. „Wenn bereits Kinder lernen, unsere heimischen Lebensmittel wertzuschätzen, kann dies unsere gesamte Gesell-

schaft und Nahrungsmittelproduktion langfristig positiv beeinflussen”, sagte Landrat Matthias Dießl bei dem Besuch. „Der Bauernhof wird zum Erlebnis- und Lernort”, betonte er. So konnten die Mitglieder der Regionalinitiative beim „Butterschütteln” zuschauen. Die Kinder stellten selbst Butter her und verspeisten anschließend die Butterbrote mit wahrem Genuss. Das bayernweite Projekt „Erlebnis Bauernhof“ wird im Kreis Fürth durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth betreut und richtet sich an die Schüler der dritten und vierten Grundund Förderschulklassen. Für Landwirtschaftsdirektor Horst Krehn ist es wichtig, dass die Schüler nicht nur einen landwirtschaftlichen Betrieb kennenlernen, sondern durch das Lernumfeld auch Selbständigkeit und soziale Kompetenz vermittelt wird.

„Der erlebnispädagogische und ganzheitliche Ansatz des Programms wie im Programm wie „Von der Milch zur Butter“ fördert das Verständnis für Landwirtschaft, Natur und Umwelt und sorgt bei den Kindern für nachhaltige Eindrücke und bleibendes Interesse“ so Hauswirtschaftsdirektorin Dagmar Diersch. Bisher gibt es drei Erlebnishöfe im Landkreis und einen Hof im Fürther Stadtgebiet. An dem Programm „Erlebnis Bauernhof“ können Bäuerinnen und Bauern mitmachen, die über eine erlebnispädagogische Qualifikation verfügen oder eine Informationsveranstaltung zum Programm besucht haben. Auf dem Bauernhof der Familie Brunn­hübner leben und arbeiten drei Generationen unter einem Dach. Die Familie hat 2009 einen modernen Milchviehstall mit zwei Melkrobotern gebaut. „Aus Freude am Umgang mit Kindern und dem Bestreben, ihnen die Tiere und das Leben auf dem Bauernhof näher zu bringen, ist unser Angebot entstanden”, berichtete Erlebnisbäuerin Anja Brunnhübner. Das Fazit von Matthias Dießl lautete: „Der Bauernhof ist ein spannender Lernort. Hier können die Kinder mit allen Sinnen erleben, wie unsere Lebensmittel entstehen und welcher Aufwand und welche Verantwortung damit verbunden sind.” Die Projekt-Mitarbeiterinnen Lea Koopmann und Heike Thieler-Graafmann beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth beraten und unterstützen Schulen und Betriebe. Kontakt: Heike Thieler-Graafmann Tel: 0911 / 99 71 52 12 Heike.Thieler-Graafmann@aelf-fu.bayern.de Lea Koopmann Tel: 0911 / 99 71 52 12 Lea.Koopmann@aelf-fu.bayern.de


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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Inhaltsverzeichnis 074 Landkreis Fürth Ehrenamtssatzung 075 Landkreis Fürth Verordnung über den Landschaftsbestandteil Raindorfer Grube 076 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 077 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 078 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 079 Landratsamt Fürth Abschluss einer Zweckvereinbarung 080 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte 081 Stadt Oberasbach Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse 082 Wasserzweckverband Großweismannsdorf Haushaltssatzung 083 Sparkasse Fürth Fundsachen 084 Sparkasse Fürth Kraftloserklärung 074 Landkreis Fürth Satzung über die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Landkreis Fürth Auf Grund Art. 5 Abs. 2 und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LkrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826, BayRS 2020-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), erlässt der Landkreis Fürth folgende Satzung: §1 Stifter (1) Der Landkreis Fürth verleiht zur Würdigung des hohen ehrenamtlichen Engagements im Landkreis folgende Auszeichnungen: - „Stiller Held“ (§ 2), - „Junger Held“ (§ 3), - Ehrennadel (§ 4). §2 „Stiller Held“ Der Landkreis Fürth verleiht an Bürgerinnen und Bürger, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis

Fürth liegt, eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausführen ohne dafür gewählt zu sein oder eine Leitungs- bzw. Führungsfunktion innezuhaben, die Auszeichnung „Stiller Held“. §3 „Junger Held“ Der Landkreis Fürth verleiht an Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement zeigen, die Auszeichnung „Junger Held“. §4 Ehrennadel (1) Der Landkreis Fürth verleiht für langjähriges und hohes ehrenamtliches Engagement die Ehrennadel. Sie kann neben bereits anderen erfolgten Ehrungen verliehen werden. Dabei stimmt sich der Landkreis mit den ebenfalls ehrenden Gemeinden ab. (2) Die Ehrennadel ist in drei Klassifizierungen unterteilt: a) Ehrennadel in Bronze (Abs. 3) b) Ehrennadel in Silber (Abs. 4) c) Ehrennadel in Gold (Abs. 5). (3) Die Ehrennadel in Bronze kann allen Bürgerinnen und Bürgern verliehen werden, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 20 Jahren ehrenamtlich tätig sind. (4) Die Ehrennadel in Silber kann allen Bürgerinnen und Bürgern verliehen werden, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 30 Jahren ehrenamtlich tätig sind. (5) Die Ehrennadel in Gold kann allen Bürgerinnen und Bürgern verliehen werden, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 40 Jahren ehrenamtlich tätig sind. (6) Die ehrenamtliche Tätigkeit kann bei allen Klassifizierungen auch in verschiedenen Vereinen, Verbänden und Institutionen geleistet worden sein. Vorrangig in Frage kommen Personen, die gewählte Positionen in einem Leitungs- bzw. Führungsstab innehaben bzw. aktiv in einem Verein tätig sind. Diese Leitungs- und Führungspositionen bzw. Vereinsaktivitäten sind nachzuweisen. §5 Vorschlagsrecht (1) Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen zur Auszeichnung „Stiller Held“ sind alle

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 14 vom 18. Juli 2013 Kreisräte und Bürgermeister der Landkreisgemeinden. Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen zur Auszeichnung „Junger Held“ sind alle Kreisräte und Bürgermeister der Landkreisgemeinden, sowie die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. (2) Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen zur Auszeichnung mit der Ehrennadel sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürth. (3) Die schriftlichen Vorschläge sind dem Landrat zuzuleiten. Sie enthalten: 1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift. 2. eine ausführliche Begründung des Vorschlags. 3. Angaben über bisher erhaltene Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen. (4) Der Landrat legt dem Verleihungsbeirat nach erfolgter Vorprüfung die eingegangenen Vorschläge zur Begutachtung vor. §5a Entscheidung Entscheidungen über die Vorschläge obliegen dem Verleihungsbeirat. Er kommt einmal jährlich zu diesem Zwecke zusammen. Entscheidungen müssen einstimmig fallen. §6 Verleihung (1) Die Verleihungen der Auszeichnungen „Stiller Held“ bzw. „Junger Held“ erfolgen durch den Landrat im Rahmen eines jährlich stattfindenden Ehrenamtsempfanges. Sie sind auf jeweils eine Auszeichnung pro Jahr begrenzt. Mit Verleihung der Auszeichnung erhält die/ der Geehrte eine Urkunde mit Unterschrift des Landrats und einen Ehrenpokal. Zusätzlich zur Auszeichnung erhält die/der Geehrte ein individuelles Geschenk im Wert von max. 50,00 €, beispielsweise den Entdeckerpass der Europäischen Metropolregion Nürnberg, sowie eine Prämie i. H. v. 500 €, die für das der Auszeichnung zu Grunde liegende ehrenamtliche Wirken zu verwenden ist. (2) Die Verleihungen der Ehrennadel erfolgt durch den Landrat im Rahmen eines jährlich stattfindenden Ehrenamtsempfanges. Sie sollen 50 pro Jahr nicht überschreiten. Mit der Verleihung der Ehrennadel erhält die/der Geehrte eine Urkunde mit Unterschrift des Landrats (3) Die Verleihungen werden im Amtsblatt veröffentlicht.

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§7 Aberkennung (1) Die Auszeichnungen „Stiller Held“ bzw. „Junger Held“ und die Ehrennadel können in begründeten Fällen durch Entscheidung des Verleihungsbeirates aberkannt werden, z.B. bei Schädigung des Vereins oder Begehen einer entehrenden Straftat. (2) Im Falle der Aberkennung sind die Auszeichnung „Stiller Held“ bzw. „Junger Held“ und die Ehrennadel zusammen mit der jeweiligen Urkunde an den Landkreis Fürth zurückzugeben. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zirndorf, den 8.7.2013 Matthias Dießl Landrat

075 Verordnung über den Landschaftsbestandteil Raindorfer Grube, Landkreis Fürth vom 18.7.2013 Auf Grund der §§ 22, 29 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG – v. 29.7.2009 (BGBL. S. 2542) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzrecht – BayNatSchG – v. 23.2.2011 (GVBl. S. 82) erlässt die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürth folgende Verordnung:

§ 1 Schutzgegenstand Die südwestlich von Raindorf, einem Ortsteil der Gemeinde Veitsbronn gelegene „Raindorfer Grube“ wird als Landschaftsbestandteil geschützt. Die Grube schneidet die Keuperschichten am Südhang der Zenn an. Die im Süden angrenzenden Waldflächen und der Weiher zeugen von lokalen Vernässungen, bedingt durch die tonhaltigen Lagen des Keupers. Südlich der Grube runden ein Weiher und ein Waldkomplex das Schutzgebiet ab. Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Raindorfer Grube“ und beinhaltet Teile des Gebietes der Stadt Langenzenn, Gemarkung Horbach und der Gemeinde Veitsbronn, Gemarkung Horbach, Landkreis Fürth. Die Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteiles sind in einer Karte im Maßstab 1: 2500 eingetragen. Die Karte wird Bestandteil dieser Verordnung. § 2 Schutzgebietsgrenzen Das Schutzgebiet ist ca. 6,3 ha groß Es umfasst die Grundstücke, wobei „T“ eine Teilfläche meint: Gde. Gmkg FlNr. Größe in m² Veitsbronn Horbach 2728/0 20.726 Veitsbronn Horbach 2384/0 11.441 Veitsbronn Horbach 2383/0 2.284 Veitsbronn Horbach 2382/0 3.303 Veitsbronn Horbach 2380/T 1.631 Langenzenn Horbach 1307/T 4.994 Langenzenn Horbach 1308/0 6.435 Langenzenn Horbach 1309/T 12.104 Gesamtfläche: 62.918

§ 3 Schutzzweck Der Lebensraumkomplex Raindorfer Grube soll zum Schutz streng geschützter und landkreisbedeutsamer Tier- und Pflanzenarten erhalten bleiben. Die naturräumliche Ausstattung soll so entwickelt werden, dass den unterschiedlichen Habitatansprüchen der bedrohten Lebensformen Rechnung getragen wird. Der Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist es, 1. die Grube mit ihren vegetationsarmen Pionierstandorten und die ephemeren Kleingewässer unterschiedlichster Sukzessionsstadien und Ausprägungen für die Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, 2. das strukturreiche Mosaik aus offenen Bereichen, Gehölzgruppen und Röhricht, Weihern und Wald zu bewahren, 3. den Artenreichtum der kleinräumig wechselnden, hochbedrohten Pflanzengesellschaften mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Arten ungestört zu erhalten, deren Fortbestand zu sichern und weiterzuentwickeln, 4. die Lebensräume einer vielfältigen, von seltenen und gefährdeten Arten geprägte Tierwelt zu bewahren und Störungen von empfindlichen Lebensgemeinschaften fernzuhalten. § 4 Verbote (1) Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sind die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteiles oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, verboten.


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(2) Es ist deshalb insbesondere verboten: 1. im Schutzgebiet der „Raindorfer Grube“ mit Fahrzeugen aller Art , mit Wohnwagen oder Anhängern zu fahren oder diese dort abzustellen, 2. Hunde, ausgenommen Jagdhunde beim Einsatz nach § 5 Nr. 3 dieser Verordnung, frei laufen zu lassen, 3. bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu errichten, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf, 4. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern, 5. Straßen, Wege, Pfade, Steige, Plätze oder Stege neu anzulegen, 6. oberirdisch über den zugelassenen Gemeingebrauch hinaus oder unterirdisch Wasser zu entnehmen, die Wasserläufe und Wasserflächen einschließlich deren Ufer, den Grundwasserstand oder den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern oder neue Gewässer anzulegen, 7. Leitungen jeder Art zu errichten oder zu verlegen, 8. die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen zu zerstören, zu stören, oder nachteilig zu verändern, insbesondere durch chemische oder mechanische Maßnahmen, 9. Pflanzen einzubringen oder Tiere auszusetzen, 10. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen oder deren Wurzeln, Knollen oder Zwiebeln auszureißen, auszugraben oder mitzunehmen, 11. Bäume mit Horsten oder Höhlen zu fällen, 12. Erstaufforstungen vorzunehmen, 13. Flächen umzubrechen, 14. freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Brut- oder Wohnstätten oder Gelege fortzunehmen oder zu beschädigen, 15. Sachen jeder Art im Gelände zu lagern, 16. Feuer zu machen oder zu grillen, 17. zu zelten, 18. zu lärmen oder Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen, 19. Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Ton-, Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen zu stören, 20. mit Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen oder Flug- oder Bootsmodelle zu betreiben. § 5 Ausnahmen Ausgenommen von den Verboten nach § 4 dieser Verordnung sind: 1. die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung der bisher so genutzten Flächen in Form der einzelstamm- bis femelweisen Entnahme, soweit sie dem längerfristigen Zweck dient, die standortheimischen Waldungen zu erhalten oder nichtstandortheimische Waldungen einer Bestockung mit standortheimischen Baumarten zuzuführen; es gilt jedoch § 4 Satz 2 Nr. 11und 12,

2. die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung der bisher so genutzten Flächen sowie die ordnungsgemäße bisherige Nutzung der beiden Weiher; es gilt jedoch § 4 Satz 2 Nr. 13; zur ordnungsgemäßen Landwirtschaft gehört auch das Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch die Berechtigten, 3. die Jagd einschließlich der Errichtung von Ansitzleitern; es gilt jedoch § 4 Satz 2 Nr. 8; die Beizjagd darf in den Monaten April bis Juni nicht ausgeübt werden, 4. Unterhaltungsmaßnahmen an bestehenden Wegen und Gewässern im gesetzlich zulässigen Umfang im Benehmen mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Untere Naturschutzbehörde -, 5. die Wartung, Unterhaltung und Instandsetzung bestehender Versorgungs-, Entsorgungsund Fernmeldeanlagen im Benehmen mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Untere Naturschutzbehörde -, 6. das Aufstellen oder Anbringen von Zeichen oder Schildern, die auf den Schutz oder die Bedeutung des Gebietes hinweisen, oder von Wegemarkierungen, Warntafeln, Ortshinweisen, Sperrzeichen oder sonstigen Absperrungen, wenn die Maßnahme auf Veranlassung oder mit Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erfolgt, 7. die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Schutzgebietes notwendigen und von den Naturschutzbehörden angeordneten oder zugelassenen Überwachungs-, Schutz- sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. § 6 Befreiungen (1) Von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann gemäß Art. 56 Bay-NatSchG im Einzelfall Befreiung erteilt werden. (2) Die Befreiung kann unter Auflagen, unter Bedingungen oder befristet erteilt werden. (3) Zuständig für die Erteilung der Befreiung ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürth. § 7 Ordnungswidrigkeiten Mit Geldbuße bis zu 50.000,00 € (fünfzigtausend Euro) kann belegt werden, wer: 1. nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot nach § 4 Abs. 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt oder 2. nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 BayNatSchG vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Nebenbestimmung in Form einer Auflage nach § 6 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. Zirndorf, den 5.7.2013 Matthias Dießl Landrat

076 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 27.6.2013, Az: 441 - BV-2492013 - JH/Maz, erteilte das Landratsamt Fürth Herrn Christian Lechner und Frau Julia Lechner, Am Graben 5 a, 90475 Nürnberg, die Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 210 und 210/5 der Gemarkung Zirndorf, in 90513 Zirndorf, Bahnhofstraße 18a. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.6.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o.g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 200, 201, 202/2, 202/3, 203, 209, 209/1, 210/3, 213, 214, 214/6, Gemarkung Zirndorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinder-

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park 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.10, während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 16 Uhr, und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 27.6.2013 Landratsamt Fürth Hahn Regierungsamtmann

077 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 1.7.2013, Az: 442-BV-2032013 - HSt/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth dem Markt Wilhermsdorf, Hauptstraße 46, 91452 Wilhermsdorf, die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Hausmeisterhauses der Grund- und Hauptschule in eine Übergangsgruppe mit zehn Krippenplätzen auf dem

Grundstück FI.-Nr. 248 der Gemarkung Wilhermsdorf, Schulstraße 1. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-).

Der Landkreis Fürth stellt ab 1.9.2014 Auszubildende für den Beruf der/des

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)

ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth – in den Dienststellen Zirndorf und Fürth – in der Berufsschule Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, senden Sie bitte bis spätestens Freitag, 23.8.2013 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth/Verwaltungsmanagement Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf. Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Alle Bewerber /innen werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 16.9.2013 und 17.9.2013 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung. Für Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911 / 97 73-11 04 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.6.2007 (GVBI. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o.g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke FI.-Nrn. 171/2, 175/2,256,248/1,248/2,253,253/ 3,253/1,237/5,237/4,237/2,240,242,247,246,26 0,260/1, Gemarkung Wilhermsdorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.16, während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 16 Uhr, und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 1.7.2013 Landratsamt Fürth Herrmann Verwaltungsinspektor

078 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 19.6.2013, Az: 441-BV184-2013, erteilte das Landratsamt Fürth der seniosana GmbH u. Co. Nürnberg KG, OskarSembach-Ring 4, 91207 Lauf, die Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 302/20 der Gemarkung Oberasbach, Meißener Straße 49 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.


Landkreismagazin 14.2013

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.6.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o.g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 302/42, 302/18 und 302/40, Gemarkung Oberasbach, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 16 Uhr, und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 5.7.2013 Landratsamt Fürth Hahn Regierungsamtmann

079 Landratsamt Fürth Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Veitsbronn vom 26. und 20. Juni 2013 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 18.7.2013 – Nr. 211-027/050/126/130/IV HM Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Veitsbronn haben eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach

§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Zweckvereinbarung wurde mit Schreiben vom 4.7.2013 Nr. 211-027/050/126/130/IV HM gemäß Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Gemeinde Veitsbronn, vertreten durch den 1. Bürgermeister Peter Lerch. Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Veitsbronn folgende Zweckvereinbarung: § 1 Aufgabe (1) Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Veitsbronn sind aufgrund von § 2 Abs. 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, in gleicher Weise zuständig, wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Gemeinden führen die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. (2) Umfang und Zeitraum der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Gemeinden bestimmen sich nach den Vereinbarungen dieser Gemeinden mit den zuständigen Polizeibehörden. § 2 Dienststelle (1) Die gemeinsame Dienststelle zur Durchführung der Kommunalen Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeitsüberwachung wird im Rathaus des Marktes Ammerndorf eingerichtet. (2) Die Einrichtung des Büros erfolgt durch den Markt Ammerndorf im Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden § 3 Aufgaben der Dienststelle (1) Aufgabe der Kommunalen Verkehrsüberwachungs-Dienststelle ist a) die Koordination und Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs (Außendienst) in der Gemeinde Veitsbronn nach deren Vorgaben und die Verfolgung und Ahndung der festgestellten Verstöße (Innendienst), ab 1.10.2013 b) die Koordination und Durchführung der Messungen (Außendienst) in den beteiligten Gemeinden nach deren Vorgaben und die Verfolgung und Ahndung der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße (Innendienst). (2) Für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung und der ruhenden Verkehrsüberwachung sind im Rahmen des rechtlich

Möglichen die Technik und das Personal eines Privatunternehmens in Anspruch zu nehmen (3) Die verkehrsrechtliche Anordnung über Zeit und Ort der Messungen (Einsatzpläne) wird von den einzelnen Gemeinden in eigener Zuständigkeit erlassen. Die Koordination erfolgt durch die Dienststelle. Die Dienstaufsicht des Messpersonals erfolgt durch die jeweilige Gemeinde vor Ort. Die Fachaufsicht wird vom Markt Ammerndorf ausgeübt. (4) Der Markt Ammerndorf übernimmt für die Gemeinde Veitsbronn die Entwicklung der bei der Geschwindigkeitsüberwachung gefertigten Messfilme, die Auswertung der Messfilme und die Auflistung der Datenträger, die Archivierung der Messfilme und deren Vernichtung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist. (5) Der Datenaustausch mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg zur Ermittlung der Halterdaten und zur Anfrage an das Verkehrszentralregister (VZR) kann direkt durch den Markt Ammerndorf erfolgen. (6) Die Übertragung weiterer Tätigkeiten kann nur im Einvernehmen der beteiligten Gemeinden erfolgen. § 4 Übertragung hoheitlicher Befugnisse Soweit eine Aufgabenübertragung auf den Markt Ammerndorf erfolgt, überträgt die Gemeinde Veitsbronn auch alle für die Durchführung der Aufgaben notwendigen Befugnisse, inklusive der hoheitlichen Befugnisse zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach der letzten Mahnung. §§ 5 bis 11 Von einer amtlichen Bekanntmachung wurde gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG abgesehen, da in diesen Paragraphen das Verhältnis der beteiligten Kommunen untereinander geregelt wird, ohne dass Rechte oder Pflichten Dritter berührt werden. § 12 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform Ammerndorf, den 20.6.2013 Franz Schmuck 1. Bürgermeister Veitsbronn, den 26.6.2013 Peter Lerch 1. Bürgermeister Göller Oberregierungsrätin

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Amtsblatt 14.2013

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080 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen: Zeitpunkt: 1.9. bis 30.9.2013 Art der Übung: Einsatzübung Fahrzeuge Radfahrzeuge:

ja

Kettenfahrzeuge: nein Luftfahrzeuge Hubschrauber: Flugzeuge:

ja nein

Außenlandungen: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army unter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, den 11.7.2013 Landratsamt Fürth

081 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetz (GutachterausschussV) vom 15.04.2005 – GVBl. Nr. 7, S. 88 Bekanntgabe der Bodenrichtwertfestsetzung und -zonierung für den Bereich des Landkreises Fürth für den Zeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2012 mit dem Stichtag 31.12.2012 Der Gutachterausschuss für den Landkreis Fürth hat in seiner Sitzung am 24.4.2013 die Bodenrichtwerte und -zonierung für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Fürth beschlossen.

Die Bodenrichtwerte der Stadt Oberasbach sowie die Zonierung und Vorbemerkungen hierzu liegen im Rathaus der Stadt Oberasbach , Rathausplatz 1, Zimmer 207, in der Zeit vom 22. Juli 2013 bis einschließlich 23. August 2013 öffentlich aus und können eingesehen werden. Auskünfte über die ermittelten Richtwerte können auch außerhalb der Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 3.03 oder 3.04, eingeholt werden. Oberasbach, den 24.6.2013 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

082 Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Großweismannsdorf für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der Artikel 41, 42 und 43 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vom 14. Juni 1966 (GVBI S.218 ber. 314) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 23. April 1973 (GVBI S. 191) und § 17 der Verbandssatzung in der derzeit geltenden Fassung, erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 518.695,00 € in den Ausgaben auf 518.695,00 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf 136.690,00 € in den Ausgaben auf 136.690,00 € festgesetzt Gesamthaushalt 655.385,00 € §2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Eine Investitionsumlage wird für das Haushaltsjahr 2013 nicht festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000,00 € festgesetzt.

§6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft Stein, den 10.4.2013 Wasserzweckverband Großweismannsdorf Bär, Verbandsvorsitzender Hinweis Die in der Verbandsversammlung vom 10.4.2013 beschlossene Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Großweismannsdorf für das Haushaltsjahr 2013 liegt samt Haushaltsplan in der Zeit vom 18.7.2013 bis einschließlich 25.7.2013, in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Großweismannsdorf in Stein, Am Wasserwerk 1, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 28.6.2013, Az.213-941-Kög/Ord, die Haushaltssatzung mit Anlagen gewürdigt.

083 Sparkasse Fürth Fundsachen In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2013 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden: Beträge zu: € 250,00 € 12,00 € 10,00 € 10,00 1 Schlüssel 2 Schlüssel 1 Geldbeutel Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 30.9.2013 geltend zu machen. Fürth, den 9.7.2013 Sparkasse Fürth

084 Sparkasse Fürth Kraftloserklärung Nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens werden folgende zu Verlust gegangene Sparkassenbücher der Sparkasse Fürth für kraftlos erklärt. Sparkonto Nr. 3240300958 Sparkonto Nr. 3005983337 Sparkonto Nr. 3240128524 Daher sind alle Ansprüche gegen die Sparkasse Fürth aus den zu Verlust gegangenen Sparkassenbüchern erloschen. Fürth, den 10.7.2013 Sparkasse Fürth


Landkreismagazin 14.2013

Termine 19.7.2013 Langenzenn: Loher Bergkirchweih Veranstalter: Stadt Langenzenn | Ort: Langenzenn, OT Lohe 19.7.2013 Zirndorf: Rock im Wald und Sportfest Am 19.7.2013 Beginn um 18 Uhr. Am 20. und 21.7.2013 Beginn um 9 Uhr. Veranstalter: Sportverein Weiherhof e.V., Banderbacher Str. 301, 90513 Zirndorf | Ort: Zirndorf, Sportgelände SV Weiherhof 19.7.2013 Großhabersdorf: Kirchweih in Wendsdorf Veranstalter: Kärwaburschen Wendsdorf | Ort: Großhabersdorf, OT Wendsdorf 19.7.2013 Veitsbronn: Siegelsdorfer Kirchweih Veranstalter: Gemeinde Veitsbronn | Ort: Veitsbronn, Bahnhofstr. 19.7.2013 Oberasbach: Kirchweih Altenberg Auf der Festwiese Altenberg am Rathaus findet die alljährliche Kirchweih statt. 19.7.2013 | 19 Uhr Roßtal: Kärwa Defersdorf Veranstalter: Defersdorfer Kärwaboum e.V. | Ort: Roßtal, Ortsstraße 5, Festscheune 19.7.2013 | 19:30 Uhr Stein: Lieder singen Öffentliche Singstunde. Jeder, der gerne Lieder, teilweie in fränkischer Mundart, zum Thema „Rund ums Bier“ lernen und singen möchte, ist herzlich willkommen. Veranstalter: Heimat u. Kulturverein Stein

e.V und Bay. Landesverein für Heimatpflege | Ort: Stein, Im Treffpunkt des Heimat- und Kulturvereins Stein, Mühlstraße 1

band | Ort: Zirndorf, Zimmermannspark, Bahnhofstraße

19.7.2013 | 19:30 Uhr Roßtal: Serenade Traditionelle Sommerserenade unter Mitwirkung des Posaunenchores und der Kantorei der Laurentiuskirche Roßtal Veranstalter: Männergesangverein 1869 Roßtal | Ort: Roßtal, Innenhof der Gaststätte „Weißes Lamm“

20.7.2013 | 20 Uhr Obermichelbach: Kultur in der Kirche: Opas Jazzband – Chicago-Jazz der Zwanziger und Dreißiger Jahre Die Musik ist ehrlich, mundgeblasen und handgetrommelt. Das kommt an und steckt an. Wenn die Füße nicht mehr ruhig bleiben, wenn die Finger den Takt klopfen, dann stehen auch die ersten Zuschauer auf und swingen voller Freude zu den kernigen Bläsersätzen. Veranstalter: Kultur in der Kirche | Ort: Obermichelbach, Heilig Geist Kirche

19.7.2013 | 20 Uhr Obermichelbach: Fränkische Singstunde Veranstalter: Fränkische Singstunde | Ort: Obermichelbach, Burgstall Straße 3, Gasthaus am Michelbach

21.7.2013 | 7 Uhr Ammerndorf: 8. Biberttalradtour Rad-Touren-Fahrt (RTF) im Rahmen des Mittelfrankencups. Die Biberttalradtour ist eine organisierte Radtourenfahrt im Rahmen des Mittelfrankencubs. Es weden Streckenlängen von 25, 45, 86, 124 und 154 km angeboten. Die Radsportveranstaltung ist für ambitionierte Radsportler sowie für Familienausflügler gedacht. Veranstalter: TSV Ammerndorf | Ort: Ammerndorf, Turnhalle, Cadolzburger Straße 9

20.7.2013 Wilhermsdorf: Marktplatzfest Veranstalter: Markt Wilhermsdorf | Ort: Wilhermsdorf, Marktplatz 20.7.2013 | 16 Uhr Stein: Frauen unterwegs auf dem Jakobsweg Veranstalter: Fachstelle für Frauenarbeit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern im FrauenWerk Stein e.V | Ort: Stein, FrauenWerk Stein e.V., Deutenbacher Str. 1

22.7.2013 | 14 Uhr Tuchenbach: Sommerfest Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Tuchenbach | Ort: Tuchenbach, Bürgerhaus

20.7.2013 | 19:30 Uhr Zirndorf: Bigband „Brassluft“ Veranstalter: Stadtkapelle Zirndorf – Big-

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