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Landkr is Landkreismagazin 1.2014

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

16.1.2014 Ausgabe 1

Die Sternsinger im Landkreis waren wieder unterwegs - und haben mehr Spenden als im Vorjahr gesammelt [Seite 3] Übertritt auf weiterführende Schulen: Alle Infos zu den Schulen des Landkreises [Seite 4 bis 7]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Die Wetterpropheten: Was Pflanzen über das Wetter verraten [Seite 9]

Einsatz zum Wohl des Hainbergs: Ehrenamtliche Waldarbeiten im Naturschutzgebiet [Seite 11]

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Aktuell

Sternsinger helfen armen Kindern Landkreis Fürth - Von Neujahr bis Dreikönig haben sich zum 56. Mal „Könige” auf den Weg gemacht, um die frohe Botschaft von Weihnachten in die Häuser des Landkreises Fürth zu bringen. Gleichzeitig sammelten die Sternsinger Spenden für arme Kinder in Asien, Afrika und Südamerika. Alle katholischen Gemeinden - teilweise auch zusammen mit ihren evangelischen Nachbarn - beteiligten sich an der Sternsingeraktion. Mit der Spendensumme von 102 094 Euro wurde das Vorjahresergebnis von 95.797 Euro deutlich übertroffen. „Segen bringen, Segen sein“ hatten sich die kleinen Sänger vorgenommen - die Ohren der Besuchten blieben ihnen nicht verschlossen. Die Königinnen und Könige brachten an den Türen außerdem das Zeichen „C + M + B + 2014“ an, die lateinische Formel für den Wunsch „Christus segne dieses Haus“. Die „Aktion Dreikönig“, gestaltet vom Kindermissionswerk und dem Bund der

Deutschen Katholischen Jugend, fand besonders im Raum Fürth wieder viele engagierte, auch evangelische, Teilnehmer. Manche Pfarreien unterstützten neben dem Hauptzweck - auch andere Ziele. Cadolzburg teilt seine Spendensumme von 13.040 Euro zwischen dem Hauptzweck und der Aktion „Ärzte ohne Grenzen“. Großhabersdorfs Spendenbeitrag beträgt 4.520 Euro, jener von Langenzenn 5.911 Euro. Spitzenreiter war Oberasbach: Hier wurden nicht weniger als 29.200 Euro Spenden in der Zeit vom 1. bis 6. Januar gesammelt. Rosstals Könige steuerten 8.112 Euro bei - die Hälfte davon geht als Unterstützung an Poona. Auch aus Stein wird die Hälfte von 6.825 Euro dem Hauptzweck gestiftet, die anderen 50 Prozent helfen der Partnerdiözese des Bistums Eichstätt in Poona/Indien. Veitsbronn brachte 7.597 Euro an Spendensumme auf, Wilhermsdorf steigerte sich auf 10.162 Euro. Auch Zirndorf sammelte respektable 11.671 Euro, ebenfalls deutlich mehr als im Jahr 2013.

Aktuell

40.000 Euro für junge Menschen in Nürnberg und der Region: Projekte für junge Menschen gesucht Landkreis Fürth - Der Energieversorger N-ERGIE will dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche in der Region gefördert werden und hat mit „N-ERGIE für junge Menschen“ eine neue Spendenaktion ins Leben gerufen. 2014 vergibt das Unternehmen insgesamt 40.000 Euro an Projekte, die sich ehrenamtlich für junge Menschen in der Gesellschaft engagieren, deren Fähigkeiten entdecken und fördern und sich für die Allgemeinbildung des Nachwuchses einsetzen. Bei der Auswahl werden Projekte in Nürnberg und in der Region zu gleichen Teilen berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Projekte soziale und kari-

tative Ziele und eine nachhaltige Wirkung haben. Auf der Internetseite www.n-ergie.de/ junge-menschen ist ein Fragenbogen abrufbar, über den Interessierte ihr Engagement näher vorstellen können. Alle Projektvorschläge, die bis zum 28. Februar 2014 eingehen, werden von einer Jury geprüft. Die Jurymitglieder werden am 8. April 2014 ab 17:00 Uhr bei der N-ERGIE in Nürnberg über die Verteilung der Fördergelder entscheiden. Für die Jury sucht die N-ERGIE Personen, die sich gerne ehrenamtlich für „N-ERGIE für junge Menschen“ engagieren wollen. Interessierte können sich

Oberasbacher Sternsinger bei den Vorbereitungen (Fotos Sternsinger: E. Helldörfer)

Die Kirchengemeinden danken den fleißigen Königinnen und Königen, die sich tagelang einsetzten - für Kinder in anderen Ländern, die sie nicht einmal kennen. über junge-menschen@n-ergie.de unter Angabe von Namen, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer sowie einer kurzen Begründung, warum sie in der Jury mitwirken wollen, bewerben. Wichtig ist, dass die Jurymitglieder nicht selbst in einem der beworbenen Projekte aktiv sind, damit eine faire Entscheidung gefällt werden kann. Alle Informationen sowie der Bewerbungsbogen „N-ERGIE für junge Menschen“ finden sich im Internet unter www.n-ergie.de/junge-menschen. Für telefonische Rückfragen steht zudem Sigrid Donner, Mitarbeiterin in der Unternehmenskommunikation der N-ERGIE, unter der Telefonnummer 0911 80258070 zur Verfügung. Seit 2008 verzichtet die N-ERGIE Aktiengesellschaft auf Weihnachtsgeschenke für Kunden und Partner. Stattdessen spendet der regionale Energieversorger den Gegenwert der Geschenke im Rahmen von Spendenaktionen, um ehrenamtliche Projekte zu unterstützen.

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Schulübertritt 2014 – Die Schulen des Landkreises Fürth im Überblick Landkreis Fürth - Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Schulen des Landkreises Fürth. Zu jeder Schule erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung sowie die Termine der Informationsveranstaltungen für den Übertritt.

Staatliche Realschule Langenzenn: Folgende Zweige werden an der Staatlichen Realschule Langenzenn angeboten: Mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig Sprachlicher Zweig (Französisch als Fremdsprache) Kaufmännischer Zweig Profilfach Kunst Derzeit sind zwei offene Ganztagesgruppen vorhanden. An der staatlichen Realschule werden im Schuljahr 2013/2014 502 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen unterrichtet. Weitere Angebote: Chorklasse, Methodentraining, EnglischKonversation ab den 7. Klassen. Unterstützender Unterricht für lese- und rechtschreibschwache Schüler, Ergänzungsunterricht in Mathematik, Deutsch und Englisch, u.a.

Infoabend: Anmeldetage:

18.03.2014 – 19.00 Uhr Aula / Realschule 05.05.2014, 08.00 Uhr -12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr 06.05.2014, 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Übertrittszeugnis im Orginal, Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbeschluss, ggf. Bescheinigung über Legasthenie oder LRS Der Probeunterricht aus der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Realschule findet nach vorheriger Anmeldung von Dienstag, den 13.05.2014 bis Donnerstag, den 15.05.2014 statt. Die Voranmeldung aus der 5. Klasse der Mittelschule in die 5. Klasse Realschule findet am Montag, den 05.05.2014 und Dienstag, den 06.05.2014, jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Benötigt wird das Zwischenzeugnis oder eine Notenbilanz (Notendurchschnitt 2,5 Deutsch/Mathematik). Die verbindliche Anmeldung aus der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Klasse Realschule und die Anmeldung in die höheren Jahrgangsstufen (Klassen 6 bis 10) findet am Mittwoch, den 30.07.2014, und am Donnerstag, den 31.07.2014, von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Benötigt wird hierfür das Jahreszeugnis im Original, die Geburtsurkunde, evtl. der Sorgerechtsbeschluss sowie ggf. eine Bescheinigung über die Legas­thenie oder LRS. Home: www.rs-langenzenn.de 90579 Langenzenn, Klaushofer Weg 6, Tel: 09101 906858-0

Staatliche Realschule Zirndorf: Die Realschule Zirndorf vermittelt eine umfassende allgemeine und berufsvorbereitende Bildung und eröffnet dadurch eine Vielfalt von attraktiven Berufen und weiterführenden schulischen Möglichkeiten. Im Unterricht wechseln theoretische Überlegungen und praktisches Tun. Verschiedene Wahlpflichtfächergruppen, die nach Interesse und Neigung belegt werden, erleichtern die Berufswahl, ohne die Schüler vorzeitig festzulegen. Die Schülerinnen und Schüler erlernen grundlegende sprachliche Fertigkeiten, trainieren geistige Be-

weglichkeit und Kreativität. Damit sind sie gerüstet für das Leben und Arbeiten in einem sich einigenden Europa. Die Realschule Zirndorf legt Wert auf eine solide Wissensvermittlung im Unterricht und Aktivitäten, die Teamfähigkeit ermöglichen, Kommunikationsfähigkeit schulen und das Schulleben fördern (wie z.B. Betriebspraktika, Bewerbertraining, Exkursionen, Schullandheimaufenthalte, Skilager, Abschlussfahrten, Schüleraustausch mit Frankreich, Theaterabende, Schülerzeitung u.a.)


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Für unser Tun erhielten wir in den letzten Jahren folgende Prädikate: „Schule ohne Rassismus“, Schule mit Courage“ „Gute gesunde Schule“ „klasse.im.puls“ „MINT-freundliche und MINT-Schule“

Die Auszeichnung „MINT-freundliche und MINT-Schule“ wurde im Hinblick auf die nachhaltige Verbesserung des Unterrichts in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik verliehen. Das Zertifikat „klasse.im.puls“ erhielt die Realschule Zirndorf aufgrund der Teilnahme an einem Musikförderprojekt, welches das gemeinsame Musizieren und Singen in Form von Musikklassen fördert. Die beiden Zertifikate wirken auf den allgemeinen Wertekonsens der Realschule Zirndorf. Im Bereich der Ganztagesschule betreiben wir derzeit zwei offene Ganztagesgruppen. Die notwendige Mittagsverpflegung erfolgt in einer kleinen Mensa durch das Catering eines ortsansässigen Unternehmens.

Wir freuen uns, Ihnen die Schule am Infoabend zu präsentieren: Infoabend: Anmeldetage:

11.03.2014 – 19.00 Uhr Aula 05.05.2014, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 06.05.2014, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Übertrittszeugnis im Original, Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbeschluss, ggf. Bescheinigung über Legasthenie oder LRS Zweige: Mathematisch-naturwissenschaftlicher Zweig Wirtschaftlicher Zweig Sprachlich-kaufmännischer Zweig (Französisch als Fremdsprache) Sozial-kaufmännischer Zweig Home: www.fen-net.de/realschule-zirndorf Jakob-Wassermann-Str. 1, 90513 Zirndorf, Tel: 0911 96076-0, Fax: 0911 960 7679

Gymnasium Stein: Derzeit besuchen 1.036 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium Stein. Aktuell findet die Ganztagesbetreuung im Rahmen von zwei offenen Ganztagesgruppen sowie drei gebundenen Ganztagesklassen (in Jahrgangsstufe 5, 6 und 7) statt. Folgende Zweige werden im Gymnasium Stein angeboten: Naturwissenschaftlich-technologischer Zweig (NTG) Wirtschafts- u. sozialwissenschaftlicher Zweig mit wirtschaftlichem Schwerpunkt (WSG-W) Weitere Angebote: Profilbildung: Studien- und Berufsvorbereitung der Schüler (u.a. Praktikumswoche sowie Studientage zur beruflichen Orientierung für alle Schüler der 9. Jahrgangsstufe, Berufsinformationsabend, Kooperation mit Universitäten, Projektseminar „Business at School“) Schüleraustausch: Programme mit Frankreich (Paris, Guéret, La Réunion), Kanada (Montreal), China und USA (Atlanta) Schulfahrten: Sommercamp (Jgst. 6), Skilager (Jgst.8), Besinnungstage (Jgst. 10), Fahrt nach Berlin (Jgst. 10), Auslandsfahrt (Jgst. 11); ein- und mehrtägige Exkursionen u.a. nach Weimar, Trier

Wahlunterricht: u.a. Fotokurs, Internet (Hompage), Schach, Percussion, Chor/Orchester, Theatergruppen Sportangebot: Schwerpunkt des differenzierten Sports auf Ballsportarten und auf Geräteturnen/ Rhythmischer Sportgymnastik, Klettern, Badminton, Rope Skipping Pädagogische Angebote: Tutorensystem, für die 5. Jgst., Lerntutoren (Hilfe bei Hausaufgaben), Seminar „Lernen lernen“ in der 5. Jgst., Projekt „Wir sind Klasse!“, Schulversuch „Übergänge gestalten“ Veranstaltungen: Weihnachts- und Sommerkonzert, Kleinkunstabend, Theateraufführungen, Literarischer Abend, Berufsinformationsabend, Musik- und Theatertage, Sommerfest, Studientage, SMV-Party Infoabend: 11.02.2014 - 19.00 Uhr Aula Hauptanmeldetag: Dienstag, 06.05.2014 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Übertrittszeugnis im Original, Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbeschluss Home: www.gymnasium-stein.de 90547 Stein, Faber-Castell-Allee 2, Tel: 0911 2556780, Fax: 0911 25567830

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Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach: Derzeit besuchen 1.445 Schüler das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. Aktuell findet die Ganztagesbetreuung im Rahmen einer offenen Ganztagesgruppe sowie zwei gebundenen Ganztagesklassen (in Jahrgangsstufe 5 u. 6) statt. Folgende Zweige werden im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium angeboten: Naturwissenschaftlich-technologischer Zweig (Englisch-Latein oder Englisch – Französisch) Sprachlicher Zweig (Englisch-Latein-Spanisch oder Englisch-Französisch-Spanisch) Profilbildung: Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage Schüleraustausch: Frankreich, Polen Israel, evtl. England

Sportangebot: Badminton, Fußball für Jungen und Mädchen, Handball für Jungen und Mädchen, Rope Skipping, Geräteturnen, Tennis, Volleyball Pädagogische Angebote: Tutorensystem für die 5. Jahrgangsstufe, Nachhilfebörse, Toleranzbeauftragte, Mediation Veranstaltungen: Naturwissenschaftliche Tage, Welcome-Party für die 5. Jahrgangsstufe, Weihnachtskonzert, DBG`s Finest in Concert, Theaterabend, Sommerkonzert, Streicherfest, Nacht der Lichter, Filmabend, Mathe-Nacht Infoabend: 17.02.2014 – 18.30 Uhr Aula Hauptanmeldetag: Dienstag, 06.05.2014, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Sekretariat

Schulfahrten: Fahrten ins Schullandheim, Wintersportwoche, Studienfahrten, Theaterprobentage, Musikprobentage

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Übertrittszeugnis im Original, Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbeschluss

Wahlunterricht: Italienisch, Big Band, Chor, Orchester, Percussion, Rockband, Violine, Violoncello, Film, Schulradio, Theater, Meditation, Programmieren von LEGO-Robotern, Schach, Schulgarten

Home: www.gym-oberasbach.de 90522 Oberasbach, Albrecht-Dürer.Str. 9-11, Tel: 0911 69 98 20, Fax: 0911 699 91 01

Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn: Derzeit besuchen 831 Schülerinnen und Schüler das Wolfgang-Borchert-Gymnasium. Folgende Zweige werden im Wolfgang-Borchert-Gymnasium angeboten: Naturwissenschaftlich-technologischer Zweig Sprachlicher Zweig mit der Sprachenfolge Englisch-Latein-Französisch Profil-Aktivitäten: Schülerinitiative Rumänienhilfe, Satellitengeographie, Streicherklassen in der 5. und 6. Jahrgangsstufe, Einführungsklasse in der 10. Jahrgangsstufe, Partnerschule der Deutschen Luft- und Raumfahrtgesellschaft Oberpfaffenhofen, Fair-trade Schule Wahlunterricht: DELF-Sprachprüfung in Französisch, Certificate in Advanced English, e-Twinning-Projekt, Italienisch, Fotografie, Bühnenbild, biologisch-chemisches Praktikum, betriebswirtschaftliches Praktikum, Psychologie-Kurs für die Oberstufe Sportangebot: Stützpunktschule für Volleyball in Kooperation mit dem ASV Veitsbronn, Rope Skipping, Handball, Badminton, Lifekinetik, Judo

Musischer Bereich: Großer Chor, Orchester, Big-Band, Unterstufen-Chor, Vokalensembles, zwei Theatergruppen Schulfahrten: Schullandheim in der 5. Jahrgangsstufe, Wintersportwoche in der 7. Jahrgangsstufe, Studienexkursion Q11, fachbezogene Exkursion in nahezu allen Jahrgangsstufen, Besinnungstage Schüleraustausch: USA, Rumänien, Frankreich SMV Aktivitäten: Lesenacht, Filmnacht, Schülerparties, zweitägige Klassensprechertagung, Verschönerung des Schulhauses Interne Schulentwicklung: Tägliche Hausaufgabenhilfe für die 5.-9. Jahrgangsstufe, Tutorensysteme für Schulbusse und Unterstufenklassen, Workshop für Eltern der 5. Klassen „Lernen lernen“, Lernmethodikangebote für Unterund Mittelstufe, jahrgangsübergreifendes Projekt gegen Cybermobbing, individuelle Förderung in den Kernfächern der Mittelstufe


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Weitere Aktivitäten: Teilnahme an „Jugend forscht“, Landeswettbewerb Mathematik, Fürther Mathematik Wettbewerb, Mathe on Stage, verschiedene Wettbewerbe im künstlerischen Bereich, Wettbewerb Geowissen; Vorlesewettbewerb, interne und externe Sportturniere Infoabend: 27.02.2014 – 19.00 Uhr Hauptanmeldetag: Dienstag, 06.05.2014 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Übertrittszeugnis im Original, Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbeschluss Home: www.wbg-lgz.de 90579 Langenzenn, Sportplatzstr. 2, Tel.: 09101 904180, Fax: 09101 9041825

Informationsabende der Staatlichen Fachoberschule und Berufsoberschule Fürth Max-Grundig-Fachoberschule: Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und führt zur Fachhochschulreife. Die beiden Informationsveranstaltungen der Fachoberschule Fürth finden statt am Donnerstag, 30.01.2014, um 18.30 Uhr (Ausbildungsrichtungen Technik und Sozialwesen) und am Donnerstag, 06.02.2014, um 18.30 Uhr (Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung).

Die Berufsoberschule setzt zusätzlich zum mittleren Schulabschluss eine berufliche Vorbildung voraus; sie führt zur Fachhochschulreife (12. Klasse) bzw. zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife (13. Klasse). Der Informationsabend der Berufsoberschule Fürth (12./13. Klasse Ausbildungsrichtungen Technik, Sozialwesen oder Wirtschaft und Verwaltung / Vorklasse / Vorkurs) findet statt am

Donnerstag, 06.02.2014 um 20.00 Uhr. Alle drei Veranstaltungen werden in der Aula der Schule, Amalienstr. 2-4 (Ecke Dambacher Straße), durchgeführt. Anmeldung für das Schuljahr 2014/2015: 17. Februar bis 28. Februar 2014 montags bis freitags jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Sekretariat der Schule.

Serie: Gesichter des Landratsamtes (Teil 14)

Andrea Müller ist über die Schulen des Landkreises immer bestens unterrichtet Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir Ihnen heute Andrea Müller vor. Sie leitet die Schulverwaltung des Landkreises Fürth. Der Landkreis Fürth ist als Sachaufwands­ träger für insgesamt sieben Schulen verantwortlich - drei Gymnasien, zwei Realschulen, ein Förderzentrum sowie die Landwirtschaftsschule in Fürth. Erste Ansprechpartnerin für die Schulleiter ist Andrea Müller. Hier kann es sich um alltägliche Dinge handeln, wie zum Beispiel die Anmietung von zusätzlichen Sportstätten oder die Organisation des Transfers zum Schwimmunterricht. Auch Informationen für das Landkreismagazin - wie in dieser Ausgabe auf den Seiten 4 bis 7 müssen abgesprochen werden. „Unsere Schulen können ihre laufenden Ausgaben eigenständig verwalten”, erklärt Andrea Müller, „ich stehe aber gerne beratend zur Seite. In gemeinsamen Ge-

sprächen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern werden, auch im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Schulleiterbeprechungen, weitreichende Themen beraten.“ Seit dem vergangenen Jahr hat der Landkreis Fürth einen ständigen Sitz in den zweimal jährlich stattfindenden Schulforen. „Dadurch sind wir als Sachaufwandsträger über viele Vorgänge in den Schulen noch besser informiert. Gleichzeitig haben aber auch die teilnehmenden Eltern und Schüler die Möglichkeit direkt Fragen an uns zu richten.” Dem Landkreis ist es sehr wichtig, den Schülerinnen und Schülern die optimalen Voraussetzungen für ein zukunftsorientiertes Lernen mit digitalen Medien bieten zu können. „Erst kürzlich haben wir vorhandene Tafelanlagen in der Realschule Zirndorf zu interaktiven Whiteboards umgerüstet”, berichtet die Leiterin der Landkreis-Schulverwaltung. Dadurch sind im Vergleich zu einer Neuanschaffung von Whiteboards Kosten

Andrea Müller

eingespart und die vorhandenen Bedingungen zeitgemäß angepasst worden. Aktuell hat der Landkreis Fürth die Fortschreibung des Schulentwicklungsgutachtens beauftragt. Diese Prognose soll Auskunft geben, wie sich die Schülerzahlen entwickeln. Andrea Müller hat zwei Kinder, die auf eine Schule des Landkreises gehen. „Ich habe allein dadurch schon einen sehr guten Bezug zum Thema”, erzählt sie. „Sehr dankbar bin ich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Schulverwaltung und den Leitungen unserer Schulen.”

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Aktuell

Ortsbäuerinnen erkunden nördlichen Landkreis Landkreis Fürth - Der diesjährige Ausflug der Ortsbäuerinnen des Kreisverbandes Fürth führte sie gemeinsam mit ihrer Kreisbäuerin Bettina Hechtel in den Norden des Landkreises Fürth. Gestartet wurde die Tour mit einer Besichtigung des Betriebes von Fritz Stiegler, der gemeinsam mit anderen Landwirten seit Jahren Haselnüsse anbaut. In einer Halle zeigte Stiegler die vielen einzelnen Arbeitsschritte, die nötig sind, bis die „Franken-Nuss“ in den Verkauf gehen kann. Mit dem Bus ging es weiter nach Puschendorf zum „Zacherhof“ der Familie Weghorn. Der Biolandbetrieb vermarktet seine Angusrinder direkt ab Hof. In der Nachbarschaft betreibt Familie Rothacker die „Golfanlage Puschendorf“, die von den Bäuerinnen ebenfalls besichtigt wurde. Nach dem Mittagessen in der Golfanlage fuhren die Landfrauen zum Betrieb der stellvertretenden Kreisbäuerin Anni Schlager.

Die Landfrauen erkundeten den nördlichen Landkreis Fürth (Foto: privat)

Ihr Milchviehbetrieb mit zwei Melkrobotern wurde vor drei Jahren ausgesiedelt. Schwiegertochter und Erlebnisbäuerin Anja Brunnhübner stellte ihr Programm

vor, das sie für Kinder anbietet. Ein Besuch in der Eisdiele in der Stadt Langenzenn und die Besichtigung der Ziegelei Walther waren die letzten Stationen.

Wirtschaft

Wettbewerb: Bäuerinnen als Unternehmerin des Jahres 2014 Landkreis Fürth – Zum sechsten Mal wird Landwirtschaftsminister Helmut Brunner 2014 Bäuerinnen ehren, die sich durch ihre Leistungen als landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Unternehmerinnen auszeichnen. Am Wettbewerb können sich Bäuerinnen beteiligen, die als Unternehmerin eine Einkommenskombination in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Betrieb managen. Außerdem können sich Kooperationen mit ihrem Angebot an ländlich-hauswirtschaftlichen Dienstleistungen oder Produkten bewerben. Das Unternehmen sollte im Lauf der vergangenen Jahre gegründet oder grundlegend erneuert worden sein. Bewertet werden unter anderem die innovative Geschäftsidee, die Arbeitsorganisation, Marketingmaßnah-

men, der wirtschaftliche Erfolg und die Bedeutung des Unternehmens für den ländlichen Raum. Bei einer Fachtagung im Mai 2014 wird Staatsminister Brunner die erfolgreichsten Unternehmerinnen auszeichnen. Es winken Preise bis zu 2000 Euro. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth hält die Teilnahmeunterlagen bereit und erteilt bei Fragen zum Wettbewerb gerne Auskunft. Online sind die Unterlagen im Internet unter www.landwirtschaft. bayern.de/unternehmerin abrufbar. Dort können auch die Dokumentationen der letzten Wettbewerbe eingesehen werden. Einsendeschluss für die Einreichung der Bewerbung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth ist am 31. Januar 2014.

Aktuell

Probealarmierungen im Jahr 2014 Landkreis Fürth - Nachfolgend veröffentlichen wir die Termine für die Probealarmierungen im Jahr 2014. Die Sirenenüberprüfungen finden an folgenden Samstagen in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 12.30 Uhr statt: 05. April 2014 05. Juli 2014 04. Oktober 2014 Der erste Probealarm hat bereits am 04. Januar 2014 stattgefunden.


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Gartentipp

Wetterpropheten und -zeiger im Reich der Pflanzen Landkreis Fürth - „Wie wird das Wetter?“ Nichts beschäftigt die Gärtnerwelt so sehr wie die Wetteraussichten. Heute können Meteorologen das Wetter fünf Tage zuverlässig vorhersagen. Doch wie war das früher? Pflanzen galten neben den Tieren als bewährte Wetterboten. Gehen Sie im neuen Jahr doch einmal bewusst durch den Garten und beobachten Sie die Wetterpflanzen. Pflanzliche Regenpropheten Die Wetter- oder Silberdistel (Carlina acaulis) gilt bis heute als zuverlässiger Wetterprophet. Die geöffnete Blüte verspricht Sonnenschein in den nächsten Stunden. Falls sich die Blüte selbst bei Sonnenschein nicht öffnet, kündet dies

Silberdistel (Carlina acaulis)

Regen oder Gewitter an. Vogelmiere und Ringelblumen sind ebenfalls pflanzliche Hygrometer (Instrumente zur Messung der Luftfeuchtigkeit). Sie schließen ihre Blüten vorzeitig, wenn sich die Luftfeuchte vor einem Schauer erhöht. Im Sommer zeigen die Samendolden der Möhre das Wetter an. Vor dem Regen krümmen sie sich nach innen. Beobachten Sie im Sommer die Blütenspitze der kleinblütigen Königskerze (Verbascum thapsus), die auch

Wetterkerze genannt wird. Neigt sich der Blütenstängel nach Westen, kommt Regen. Zeigt er nach Osten, wird es ein sonniger Tag. Die Wetterkerze sagt auch langfristig das Wetter voraus. Im ersten Jahr bildet sie eine Blattrosette. Liegen die Blätter im unteren Teil sehr dicht beieinander, wird es wohl schon zeitig Schnee geben. Liegen die Blätter hingegen im oberen Teil dicht aneinander, können Sie zum Jahresanfang mit Schnee rechnen. Storchschnabel als der Naturhygrometer Der Samenstand des Storchschnabels kann die Luftfeuchte messen. Stecken Sie den Samen durch das Loch einer Pappe. Die Spitze der Granne dreht sich im Urzeigersinn, wenn die Luftfeuchte steigt und gegen den Uhrzeigersinn bei sinkender Luftfeuchte. Duftige Wetteranzeiger Feucht warme Luft verstärkt den Duft aromatischer Pflanzen. Beobachten Sie doch das Wetter mal mit der Nase. Wenn der Waldmeister und die Nachtviole (Hesperis matronalis) einen starken Duft verströmen, sollten Sie den Regenschirm bereithalten. Birken duften vor Regen besonders würzig und Lindenblüten riechen noch intensiver. Text: Brigitte Goss, Bayerische Gartenakademie; Lars Frenzke, Landratsamt Fürth; Bilder: Bayerische Gartenakademie

Königskerze (Verbascum thapsus)

Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • Gartentelefon der Bayerischen Gartenakademie (0931 9801-147) oder per E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth (0911 9773-1616) • GartenCast – Gartentipps zum Hören: http://www.lwg.bayern.de/internet/stmlf/behoerden/lwg/gartenakademie/38289/index.html • Gemüseblog - der Veitshöchheimer Gemüse-Schaugarten: http:// www.lwg.bayern.de/internet/ stmlf/behoerden/lwg/gartenakademie/gemueseblog/index.php

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Wichtiger Hinweis für Spaziergänger:

Baumfällarbeiten auf dem Hainberg Landkreis Fürth - Der Bundesforst fällt im Naturschutzgebiet Hainberg derzeit ausgesuchte Bäume. Die Arbeiten finden im oberen Hainbergwald statt. Dort werden alte Huteeichen und entwicklungsfähige, junge Bäume durch das Fällen von Kiefern und einigen anderen Bäumen freigestellt.

Der Wald wird dadurch lichter. Außerdem können sich langfristig wieder verschiedene Vogel- und Fledermausarten ansiedeln, die bis Mitte des vergangenen Jahrhunderts dort heimisch waren. In den kommenden Jahren werden auch Schafe und Ziegen in diesen Waldteilen weiden und können dort bei großer Hitze oder starkem Regen Schutz suchen.

Das bearbeitete Waldstück und die Wege sind gesperrt und dürfen nicht betreten werden. Auch wenn gerade keine Fällarbeiten durchgeführt werden, können dort noch große Äste aus den Kronen der verbleibenden Bäume fallen! Bitte berücksichtigen Sie zu Ihrem Schutz diese Hinweise und informieren Sie auch Ihre Bekannten, die im Hainberg Erholung suchen.

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Aktuell

Freiwilliger Einsatz zum Wohl des Hainbergs

Die freiwilligen Helfer des Vereins „Bergwaldprojekt e.V.“ bei der verdienten Verschnaufpause.

Oberasbach – Bis zum Beginn der militärischen Geländenutzung ab 1959 war der Hainberg ein lichter, von großen Eichen dominierter Hutewald, in dem Schafe und Ziegen geweidet wurden. Um diesen Zustand wieder herzustellen, waren nun 20 freiwillige Helfer vom Verein „Bergwaldprojekt“ eine Woche mit Axt und Handsäge vor Ort im ökologisch wertvollen Einsatz. „Etwas tun für den Wald, der Natur etwas zurückgeben“ wollen sie, erklärte Projektteilnehmer Armin Simon (45) aus Nürnberg die Basismotivation der 20 freiwilligen Männer und Frauen vom „Bergwaldprojekt e. V.“, die bei klirrenden Minusgraden eine Woche lang acht Stunden täglich für das Wohl des seltenen Eichen-Hutewalds am Hainberg schufteten. Gemeinsam mit Rentnern, Studenten, Firmenberatern, Büroangestellten, zwei Ärzten, einer Uni-Dozentin und weiteren Helfern aus ganz Deutschland lichtete der umweltbewusste Schreiner dabei in schweißtreibender Handarbeit auf zwei Hektar Fläche das Unterholz und rückte mit Säge und Axt kleineren Kiefern zu Leibe, die die langsamer wachsenden al-

ten Eichen zu überwuchern drohten. Schon zum fünften Mal war Simon im Öko-Einsatz für das 1987 in der Schweiz gegründete und seit 1993 auch in Deutschland – von Würzburg aus – operierende Bergwaldprojekt. Neben der „sinnvollen Freizeitgestaltung“ schätze er auch die „hoch interessante, intensive Gruppendynamik“, die sich bei der harten körperlichen Arbeit von selbst ergebe. „Und nach dem dritten Baum ist die Kälte nicht mehr so schlimm“, scherzte dazu Teamkollege Eduard Berger (58) mit dampfendem Atem. Erträglicher wurde der knackige Frost wohl auch durch den Küchenwagen samt Köchin und vegetarischer Kost, der den Einsatz begleitete und mittags einen kräftigen, dampfenden Gemüseeintopf für die ehrenamtlichen Schwerstarbeiter anbot. Insgesamt 35 ähnlich gelagerte ÖkoAktionen hat das Bergwaldprojekt 2013 mit Spendengeldern umgesetzt. 14.000 Freiwillige halfen mit. Seit 2010 besteht zudem eine Kooperation des Vereins mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH, die als Eignerin des Hainbergs und etlicher weiterer Naturschutzgebiete nicht nur in Bayern solch freiwillige Hilfe zu schätzen weiß.

„Unsere Aufgabe ist es, die uns von der Bundesregierung übertragenen Flächen zu erhalten und weiter zu entwickeln“, beschrieb DBU-Flächenbetreuer Dr. Christoph Abs Auftrag und Ziel: „Dafür arbeiten wir eng mit dem Bundesforst zusammen, der wiederum die Einsätze mit dem Bergwaldprojekt abstimmt.“ Diese funktionierende Dreier-Kooperation gefiel auch Andreas Leßmann, der als Leiter der Unteren Naturschutzbehörde vom Landratsamt Fürth am Hainberg mit einbezogen war. Schließlich handle es sich bei dem rund 213 Hektar großen Naturschutzgebiet – und vor allem dem seltenen Eichen-Hutewald – nicht einfach nur um irgendeine schöne Landschaft, vielmehr „um ein sehr artenreiches Flora- und Fauna-Habitat von europäischer Wichtigkeit.“ Denn schon eine einzige Hutewald-Eiche dient in ihrem langen Leben bis zu 160 Insekten-, Tierund Pflanzenarten als Nahrung, Wohnung und Lebensraum. Positiv werteten auch die zuständigen Koordinatoren vom Bundesforstbetrieb Reußenberg, Forstdirektor Godfried Schwartz und Hainberg-Revierleiter Jens-Eckhard Meyer, sowie Förster Hendrik von Riewel, Bergwaldprojekt, die Zusammenarbeit und lobten ausdrücklich die große Einsatzfreude und sichtbaren Erfolg der Freiwilligen. „Wir hoffen und sind zuversichtlich, dass nach diesem ersten Projekt am Hainberg weitere Aktionen künftig regelmäßig stattfinden können“, sagte Meyer. Für etliche der 20 tatkräftigen ÖkoHelfer am Hainberg zumindest dürfte dieser Einsatz wohl längst noch nicht der letzte gewesen sein. „Wenn man öfter dabei ist, trifft man viele bekannte Gesichter und es entstehen Freundschaften“, bestätigte Sozialpädagoge Thomas Ermer (31) aus Nürnberg, der zum zweiten Mal teilnahm: „Diese Einsätze haben Suchtpotenzial.“ (Matthias Glaser) Weitere Informationen über Projekte und Teilnahmemöglichkeiten finden Sie unter www.bergwaldprojekt.de .

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Jugend

Wichtige Informationen zur Fortschreibung des Jugendhilfeplans: Machen Sie mit! Landkreis Fürth - Der Jugendhilfeausschuss hat im Mai 2012 die Fortschreibung des Jugendhilfeplans, Teilbereich Jugend, beschlossen. Der alte Jugendhilfeplan ist über 15 Jahre alt und stammt aus dem Jahr 1998. Anfang Oktober 2012 fand eine Klausurtagung mit über 30 Personen (Jugendliche und Hauptamtliche aus Jugendhäusern, Vertreter aus Schulen, Kindertagesstätten, Jugendamt, Polizei, Kommunalpolitik und sonstige Interessierte) zur Themenfindung und Problemanalyse statt. Seit Oktober 2012 werden 19 Themen in Fachgruppen bearbeitet. Der „Runde Tisch Familie“ steuert diesen Fortschreibungsprozess. Das Ziel: Der gesetzliche Auftrag (§ 1 SGB VIII) „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung [zu] fördern […], Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, […] vor Gefahren für ihr Wohl [zu] schützen, [sowie …] positive Lebensbedingungen für junge Menschen […] zu erhalten oder zu schaffen“ soll auch weiterhin im Landkreis gut erfüllt werden. Folgende 19 Themen werden in den Fachgruppen bearbeitet: 1. Demographische Hintergründe 2. Jugend und Familie 3. Jugend und Peergroup 4. Jugendliche in Partnerschaften

5. Schule als Ganztagsjob 6. Außerschulische Bildung 7. Jugend im öffentlichen Raum 8. Jugend und Freizeit 9. Neue Medien 10. Sozial-ökonomische Situation 11. Gesundheit und Gefährdungen 12. Jugend und Partizipation 13. Mobilität im Landkreis Fürth 14. Übergang von der Schule in den Beruf 15. Jugend und Delinquenz 16. Erzieherische Hilfen 17. Jugendpolitische Sprecher 18. Vernetzung/Kooperation der Bildungsakteure 19. Qualitätsstandards in der Jugendarbeit Auf der Basis von Situations- und Bedarfsanalysen zu den 19 Themen werden Empfehlungen formuliert, die sich vor allem an die Kommunalpolitik richten, teils aber auch an Schulen und andere relevante Akteure, die mit Jugendlichen arbeiten. Der Zeitplan: Ende März 2014 sollen die Ergebnisse aller Fachgruppen vorliegen. Anfang Juli 2014 folgt eine Klausurtagung zur Diskussion und Prioritätensetzung der erarbeiteten Empfehlungen. Teilnehmen werden Vertreter aus Rundem Tisch Familie, Jugendhilfeausschuss, Bürgermeister, Fraktionsvorsitzende des Kreistags, Jugendhausleiter, Geschäftsführer der hiesigen Wohlfahrtsverbände,

Fachgruppenleiter usw. Für Herbst 2014 ist eine Diskussion und Beschlussfassung in den Kreisgremien geplant. Folgende Möglichkeiten der Mitwirkung gibt es: • Mitarbeit in den Fachgruppen (Termine und Treffpunkte erfahren Sie über die Internetseite www.bewegwas.org ) • Diskussion der Arbeitsergebnisse über http://www.bewegwas.org/index.php/ jugendhilfeplan/wiki.html Hier müssen Sie sich registrieren und haben dann die Möglichkeit, wie bei Wikipedia Änderungen an den Texten vorzunehmen. • Wenn Sie als Lehrkraft oder in der Jugendarbeit (ehrenamtlich oder hauptamtlich) tätig sind oder eine ähnliche Funktion ausüben, können Sie ein Thema mit ihrer Klasse/Jugendgruppe bearbeiten und uns die Ergebnisse zukommen lassen. • Um für die Mitarbeit zu werben, können bei unserer Jugendhilfeplanerin Frau Höppner kostenlos Werbekarten angefordert werden. Bei Fragen, Anregungen und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Jugendhilfeplanerin Tabea Höppner, t-hoeppner@lra-fue.bayern.de; Tel.: 0911 9773-1271 www.bewegwas.org

Verlängerung der Vollsperrung in Wilhermsdorf Wilhermsdorf - Die bestehende Vollsperrung für den Gesamtverkehr zwischen Wilhermsdorf und Meiersberg (Sauweiherweg) nach der Gärtnerei bis zur Kläranlage Meiersberg wird bis voraussichtlich 31. März 2014 verlängert. Grund ist die Erweiterung des Baugebietes Süd. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.

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Kampf des Negers und der Hunde Schauspiel von Bernard-Marie Koltès Community-Dance Bewegungs- und Begegnungsforum mit Jutta Czurda Theater Wenn die Pariser platzen Theater Dreamteam Kampf des Negers und der Hunde Schauspiel von Bernard-Marie Koltès Kampf des Negers und der Hunde Schauspiel von Bernard-Marie Koltèsy Kampf des Negers und der Hunde Schauspiel von Bernard-Marie Koltès KinderForum Solo mit Nase ab 4 Figurentheater Anne-Kathrin Klatt KinderForum Solo mit Nase ab 4 Vorstellung für Kindergärten und Grundschulen Community-Dance Bewegungs- und Begegnungsforum mit Jutta Czurda Der letzte Vorhang Schauspiel von Maria Goos Der letzte Vorhang Schauspiel von Maria Goos Der letzte Vorhang Schauspiel von Maria Goos Community-Dance Bewegungs- und Begegnungsforum mit Jutta Czurda Dullnraamer mer err Dullnraamer Sidzung 2014 Der Fränkische Kultfasching Dullnraamer merr Dullnraamer Sidzung 2014 Der Fränkische Kultfasching Community-Dance Bewegungs- und Begegnungsforum mit Jutta Czurda Dullnraamer merr Dullnraamer Sidzung 2014 Der Fränkische Kultfasching Dullnraamer mer err Dullnraamer Sidzung 2014 Der Fränkische Kultfasching

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Sonntag, 16.02.2014, 14:00 Uhr KINDERFASCHING DER STADTHALLE FÜRTH „Ritter, Narren, Edelfrauen“ - Mittelalterparty Mittwoch, 19.02.2014, 20:00 Uhr GÜNTER GRÜNWALD „Da sagt der Grünwald Stop“ 15:00 Uhr YAKARI DER KLEINE INDIANERJUNGE 17:00 Uhr Gastspiel des Karfunkel Theaters Aichach Freitag, 21.02.2014, 20:00 Uhr SIMPLE MINDS - BEST OF TOUR 2014 The Greatest Hits live Samstag, 22.02.2014, 14:00 Uhr Sonntag, 23.02.2014, 11:00 Uhr 4. FRAUENMESSE FRANKEN Unternehmerinnen in Franken - innovativ und erfolgreich

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Mittwoch, 26.02.2014, 09:00 Uhr MATERIAL INNOVATIV 2014 Symposium mit begleitender Fachausstellung 20:00 Uhr EIN SOMMER WIE EIN JAHR Theater in russischer Sprache Freitag, 28.02.2014, 20:00 Uhr MARC-UWE KLING - Lesung mit Music „Die Känguru-Offenbarung - Teil 2“

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Aktuell

Firmen unterstützen die Landkreisstiftung Die Landkreisstiftung freut sich über zwei besondere Weihnachtsgeschenke. Landrat Matthias Dießl konnte von der Fa. Hitz Erdbau GmbH aus Roßtal eine Spende entgegen nehmen. Richard Hitz überreichte dazu einen Scheck in Höhe von 1.500 Euro. Landrat Matthias Dießl, der zugleich Stiftungsratsvorsitzender ist, dankte dem Unternehmer für das großzügige Weihnachtsgeschenk. Die Fürther Agentur „machen.de“ hat sich etwas Besonderes einfallen lassen, um die Landkreisstiftung zu unterstützen. Landrat Matthias Dießl gab Anfang Dezember das offizielle Startsignal für die Aktion, bei der eine elektrische Eisenbahn von LGB durch eine liebevoll ge-

Landrat Matthias Dießl nimmt den Spendenscheck von Firmeninhaber Richard Hitz (rechts) entgegen.

staltete Winterlandschaft fuhr. Bis zum 24.12. konnte jeder die Aktion auf der

Webseite „zugfahrt.machen.de“ über die sozialen Netzwerke Facebook, Google+ und Twitter unterstützen. Jeder Klick auf „Gefällt mir“ startete den Zug und nahm den Besucher der Webseite mit auf die Fahrt durch die verschneite Landschaft. Noch im Januar spendet die „machen.de“ Medien und Marketing GmbH für jede gefahrene Runde 1 Euro an die Landkreisstiftung. Zusätzlich mobilisierten die kreativen Macher weitere Unternehmen, sich an der Aktion zu beteiligen. So haben auch OBI, infoteam, RibWich, donutfactory und viele mehr ihren Beitrag geleistet und waren mit einer kleinen Reklametafel in der Landschaft vertreten. Unterstützen kann die Landkreisstiftung jeder - entweder in Form einer Spende oder auch durch Zustiftungen, die den Kapitalstock der Stiftung erhöhen. Spenden oder Stiftungen können steuerlich geltend gemacht werden und sind auch von der Erbschaftssteuer vollständig befreit. Spendenkonto: Stiftergemeinschaft Konto-Nr.: 9 953 563 Bankleitzahl: 762 500 00 (Sparkasse Fürth) Stichwort: Landkreisstiftung

Landrat Matthias Dießl gab das Startsignal für die Weihnachtsaktion der Agentur machen.de zugunsten der Landkreisstiftung Fürth.

Diese Information finden Sie auch auf unserer Homepage www.landkreisfuerth.de.

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Familie

Gleiches Recht für alle Kinder Landkreis Fürth - Das Jugendamt des Landkreises Fürth setzt sich für die Rechte der Kinder ein und wird, wie angekündigt, in den kommenden Ausgaben des Landkreismagazins die einzelnen Kinderrechte ausführlich vorstellen. Hier kommt Teil 1 der Serie. Bei Rückfragen zum Thema Kinderrechte wenden Sie sich an Frau Eißler, Kommunale Jugendarbeit, Tel: 0911 9773-1273. Sie sollen aufwachsen können wie die meisten anderen Kinder auch. So kann ihnen geholfen werden, später einmal selbstständig zu leben und einen Beruf auszuüben, der ihren Fähigkeiten entspricht. (Kinderrechtskonvention, Artikel 23)

Kinder mit Behinderung sollen keine Außenseiter sein Ganz egal, ob ein Kind in Österreich geboren ist, oder nicht, in die Kirche geht, oder in die Moschee, ein Mädchen ist, oder ein Bub – die Kinderrechte gelten für alle Kinder auf der ganzen Welt! Wenn diese Rechte verletzt werden, helfen die KIJAS. (Kinderrechtskonvention, Artikel 2)

Alle Kinder sind gleich, es gibt keine gleicheren Gleiches Recht für alle Kinder (Artikel 2 der Kinderrechtskonvention) Alle Kinder sind gleich und keines darf aus irgendwelchen Gründen „diskriminiert“, also benachteiligt werden. Egal, ob es Jungen oder Mädchen sind oder aus welchem Land sie stammen, welche Hautfarbe sie haben, welche Sprache sie sprechen. Egal, ob sie behindert oder gesund sind oder was ihre Eltern tun: ALLE KINDER SIND GLEICH und haben das Recht gleich behandelt zu werden!

Förderung behinderter Kinder (Artikel 23 der Kinderrechtskonvention) Es gibt Kinder, die brauchen besonderen Schutz. Sie können nicht so gut denken und sprechen wie andere Kinder, weil sie geistig behindert sind oder nicht so gut laufen, sehen oder hören, weil sie eine körperliche Behinderung haben. Diese Kinder haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. Aber sie können oft nicht selbst darauf achten, dass ihre Rechte gewahrt bleiben oder können sich nicht beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden. Deshalb: Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besonderen Schutz, besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Quelle: „Die Rechte der Kinder von logo einfach erklärt“, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2004) Weiterhin sind alle Kinder, Jugendlichen und Familien eingeladen, sich mit den Rechten für Kinder und deren Inhalte in einem Malwettbewerb auseinanderzusetzen. Eingesandte Bilder werden im Landratsamt Fürth (Dienstgebäude Stresemannplatz) und auch bei Veranstaltungen des Jugendamtes ausgestellt. Den Künstlern der 20 schönsten Bilder winkt ein attraktiver Preis. Das Jugendamt bittet alle kleinen und großen Künstler ihre Bilder zum Thema Kinderrechte im Format DIN A2 zu gestalten. Einsendeschluss ist der 31. März 2014. Die Bilder können entweder an den Informationsstellen des Landratsamtes Fürth (Im Pinderpark 2 in Zirndorf und Stresemannplatz 11 in Fürth) abgeben oder an folgende Adresse geschickt werden: Landratsamt Fürth, Kreisjugendamt, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth.

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Amtsblatt 1.2014

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Inhaltsverzeichnis 001 Landratsamt Fürth Sitzung des Kreistages 002 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte 003 Landratsamt Fürth Bekanntmachung an die Sportvereine 004 Landratsamt Fürth Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 005 Landratsamt Fürth Festsetzung des Überschwemmungsgebietes 006 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 007 Stadt Oberasbach Straßenreinigungstermine der Stadt Oberasbach 2014 008 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 009 Sparkasse Fundsachen

001 Landratsamt Fürth Öffentliche Bekanntmachung 27. Sitzung des Kreistages Am Montag, 20.01.2014, um 15:00 Uhr findet im Landratsamt Fürth, Sitzungssaal die 27. Sitzung des Kreistages (Haushaltssitzung) mit folgender Tagesordnung statt.

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Ehrungen Bürgeranfragen Genehmigung der Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des Kreistages am 2. Dez. 2013 Mitteilungen Änderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Haushaltsberatungen 2014 Beratung über den Landkreishaushalt 2014 Beschlussfassung für den Stellenplan 2014 Beschlussfassung über den Landkreishaushalt 2014 Beschlussfassung über den Finanzplan Erlass der Haushaltssatzung 2014 Vereinsgründung Europäische Metropolregion Nürnberg Anfragen

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 1 vom 16. Januar 2014 Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Zirndorf, den 07.01.2014 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 002 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen: Zeitpunkt: 01.02. - 28.02.2014 Art der Übung: Einsatzübung Fahrzeuge Radfahrzeuge: ja Kettenfahrzeuge: nein Luftfahrzeuge Hubschrauber: ja Flugzeuge: nein Außenlandungen: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army unter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, 03.01.2014 Landratsamt Fürth 003 Landratsamt Fürth Bekanntmachung an die Sportvereine: Vereinspauschale Gemäß Nr. B 5.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. Juli 2012, Az.: VII.10-5 7301-3.74 360 sind Anträge auf Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports bis spätestens 1. März 2014 den Kreisverwaltungsbehörden vollständig darzulegen (Datum des Einlaufstempels).

Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist; Anträge die nach dem 1. März 2014 eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Diejenigen Vereine, die zu den Kosten des Kalenderjahres 2013 Zuwendungen beantragt und bewilligt erhalten haben, bekommen die notwendigen Antragsvordrucke von Amts wegen zugesandt. Diejenigen Vereine, die bisher noch keine Zuwendungen beantragt haben, werden gebeten, rechtzeitig Anträge für das Kalenderjahr 2014 beim Landratsamt Fürth, Postfach 1407, 90507 Zirndorf, Dienstgebäude 90763 Fürth, Stresemannplatz 11, Sachgebiet 21, (Zimmer 1.08, 1. Stock; Tel. 0911/97731210) anzufordern. In diesem Zusammenhang werden die Sportvereine gebeten, die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien), sowie die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, genau zu beachten, insbesondere, dass der Sportbetrieb der Vereine im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel pauschal (Vereinspauschale) gefördert wird. Die Vereinspauschale wird für jedes dem Verein zum Jahresbeginn angehörende Mitglied gewährt. Die Vereinspauschale berücksichtigt die Vereinsmitglieder mit unterschiedlicher Gewichtung. Der genaue Zuwendungsbetrag eines Vereins wird auf Grundlage der innerhalb der Ausschlussfrist bei den Kreisverwaltungsbehörden vorliegenden Anträge wie folgt ermittelt: Erwachsene Mitglieder werden einfach gewichtet. sonstige Mitglieder (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) werden zehnfach gewichtet. gültige Übungsleitervolllizenzen, die vom Verein im Sportbetrieb des Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, eingesetzt werden, werden 650-fach, Übungsleiterzusatzlizenzen 325-fach gewichtet, wenn sie dem Verein zur Vorlage bei der Kreisverwaltungsbehörde am Stichtag zur Verfügung stehen. Der Einsatz einer Volllizenz kann bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Die Lizenz wird dabei je zur Hälfte, also 325-fach für einen Verein gewichtet. Zusatzlizenzen können nur bei einem Verein berücksichtigt werden.

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- Der zur Verfügung stehende Haushalt wird durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine dividiert und so die Fördereinheit errechnet, die auf eine Mitgliedseinheit entfällt. - Eine Vereinspauschale wird nicht gewährt, soweit der Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht. - Übersteigt die Zahl der eingesetzten gültigen Übungsleiterlizenzen vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins, so werden die übersteigenden Lizenzen nicht berücksichtigt. Abweichend davon können eingesetzte gültige Lizenzen bis zu sechs Prozent der Gesamtmitglieder des Vereins berücksichtigt werden, wenn mehr als 50 Prozent der Mitglieder des Vereins bis einschließlich 26 Jahre alt sind. Sind mehr als 60 Prozent der Mitglieder des Vereins bis einschließlich 26 Jahre alt, können hinsichtlich der eingesetzten gültigen Übungsleiterlizenzen bis zu acht Prozent der Gesamtmitglieder des Vereins berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich so hoch sein muss, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen (Soll-Aufkommen) entspricht: 12,00 € je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre (Schüler) 25,00 € je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre (Jugendliche) 50,00 € je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene) In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, die speziell für die Maßnahme gegeben werden sowie Einnahmen, die durch unentgeltliche Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden. Erreicht das Ist-Aufkommen nicht das vorausgesetzte Soll-Aufkommen, so genügt ein Ist-Aufkommen von wenigstens 70 Prozent des Soll-Aufkommens, wenn besondere Gründe für das Zurückbleiben des Ist-Aufkommens gegenüber dem Soll-Aufkommen glaubhaft dargelegt werden. Als besondere Gründe in diesem Sinne gelten ein Mitgliederzuwachs zu Beginn des laufenden Förderjahres, auf Sonderumständen beruhende Begleitumstände, nicht aber Beitragsermäßigungen (außer bei Arbeitslosen) oder Beitragsfreistellungen. Zirndorf, den 17.01.2014 Landratsamt Fürth Kommunalaufsicht 004 Bekanntmachung Landratsamt Fürth Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage durch die Green City Energy AG

Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Green City Energy AG mit Sitz in der Zirkus-Krone-Straße 10 in 80335 München, hat die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Nordex N117 mit einer Nabenhöhe von 140 m nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beantragt. Die Anlage soll auf der Fl.Nr. 569 der Gemarkung Buchschwabach errichtet werden. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Entfernung zu den beiden bereits vorhandenen Windkraftanlagen (Fl.Nrn. 580 und 921 der Gemarkung Buchschwabach) besteht eine entsprechende räumlich-funktionale Verbindung, so dass von einer Windfarm mit 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen auszugehen ist, für die nach Ziffer 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchzuführen war. Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG genannten Schutzkriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach dem Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG). Die Vorprüfung des Einzelfalls auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren (§ 2 Abs. 1 UVPG). Diese Feststellung ist daher gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Zirndorf, den 02.01.2014 Landratsamt Fürth Roth Regierungsrätin 005 Landratsamt Fürth Neuerlass der Verordnung der Stadt Nürnberg über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rednitz im Bereich Stadtgebiet Nürnberg Die Stadt Nürnberg beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Rednitz für den Bereich Stadtgebiet Nürnberg neu festzusetzen. Grundlage für die Überrechnung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ 100). Durch Verordnung sind Überschwemmungsgebiete an Gewässern oder Gewässerabschnitten festzusetzen, in denen

zumindest ein 100-jährliches Hochwasserereignis zu erwarten ist bzw. ein hohes Schadenspotenzial besteht, insbesondere in Siedlungsgebieten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines möglichen, natürlichen Ereignisses und nicht um eine veränderbare Planung handelt. Für die Rednitz besteht ein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet aus dem Jahr 1927. Dieses Überschwemmungsgebiet wurde auf Grund der Anforderungen an ein 100-jährliches Hochwasserereignis durch das Staatliche Wasserwirtschaftsamt Nürnberg überrechnet. Die Rednitz befindet sich im Stadtgebiet Nürnberg überwiegend in einem breiten Talraum. Hier hat sich der Umfang des Überschwemmungsgebietes nur geringfügig geändert. Im Rahmen der Gebietsreform im Jahre 1972 wurde jedoch die Fläche des Stadtgebietes in Nürnberg u.a. um die Ortsteile Reichelsdorfer Keller, Katzwang und Neukatzwang erweitert. Die Überrechnung des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg greift insgesamt die bestehenden Grenzen weitgehend auf. Für die Festschreibung des Umfangs des Überschwemmungsgebietes der Rednitz ist ein formales Verfahren notwendig. Weiter haben sich nach den großen Überschwemmungen der letzten Jahre die gesetzlichen Anforderungen an Überschwemmungsgebiete verändert, die in der neuen Verordnung berücksichtigt werden. Wegen der umfangreichen Änderungen soll aus Gründen der Rechtsklarheit die Verordnung neu erlassen und gleichzeitig die geltende Verordnung aufgehoben werden. Das Verordnungsverfahren wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 3 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) in Verbindung mit Art. 42 ff. des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) bekanntgemacht. Die Unterlagen, aus denen sich Umfang und Auswirkungen der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes ergeben, liegen in der Zeit vom 17.01.2014 bis einschließlich 17.02.2014 während der üblichen Parteiverkehrszeiten beim Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf, Sachgebiet Umweltschutz, Arbeitsbereich 412 – Wasserrecht und Bodenschutz, 1. Stock, Zimmer 1.45 (Ansprechpartnerin: Frau Fisel, Telefon 0911-9773-1412), Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, aus und können dort eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen (Verordnungsentwurf, Erläuterungsbericht, Übersichtsplan M 1 : 25.000, 7 Detailkarten je M 1 : 2.500) im Internet der Stadt Nürnberg unter www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung. html einsehbar. Bitte beachten Sie, dass dort andere Zeiten für die Auslegung und Einwendungsfrist genannt sind; diese haben jedoch keinen Einfluss auf die entsprechenden Zeiten im Bereich des Landkreises Fürth. Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der


Amtsblatt 1.2014

Auslegungsfrist – das ist bis einschließlich 03.03.2014 - Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift im Zimmer 1.45 der oben genannten Dienststelle erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen an das Umweltamt der Stadt Nürnberg weitergeleitet und dort geprüft. Nach Abschluss des Festsetzungsverfahrens werden die Einwendungsführer schriftlich vom Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Zirndorf, den 07.01.2014 Landratsamt Fürth Roth Regierungsrätin 006 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze Mit Bescheid vom 03.01.2014, Az: 441-BV-4962013, erteilte das Landratsamt Fürth Michael Deus, Cadolzburger Str. 22 , 90556 Cadolzburg, die Baugenehmigung zum Anbau und Erweiterung einer KFZ-Werkstatt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 870/1 der Gemarkung Steinbach (Egersdorfer Str. 60, 90556 Cadolzburg). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglich-

keit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 870/2 und 870/9, Gemarkung Steinbach, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, 03.01.2014 Landratsamt Fürth Hahn Regierungsamtmann 007 Stadt Oberasbach Straßenreinigungstermine der Stadt Oberasbach 2014 Nachstehend werden die Straßenreinigungstermine für die Stadtgebiete der Stadt Oberasbach für Jahr 2014 aufgeführt. Bemerkung: Bei Frosttemperaturen ist eine Straßenreinigung aus technischen Gründen nicht möglich. Der Termin wird dann verlegt oder fällt aus! Oberasbach, 18. Dezember 2013 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

008 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“; hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Änderungsverfahrensund frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB Der Stadtrat Oberasbach hat am 09.12.2013 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“ beschlossen und den Vorentwurf vom 09.12.2013 gebilligt. Der Geltungsbereich des Baugebietes an der Amalienstraße liegt westlich des Baugebietes „Auf der Höhe“ an der Banater Straße und umfasst folgende Straßen: Amalienstraße, Sophienstraße, Julienstraße, Straße „Auf der Höhe“ und Donauschwabenstraße. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziele der Änderungsplanung sind • Festsetzung der geänderten städtebaulichen Entwicklung (insbesondere hinsichtlich der Nachverdichtung: Baugrundstücke, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Nebengebäude, Garagen, Carports, Einfriedungen, Sonnenkollektoren), • Festsetzung der geringfügig veränderten Straßenplanung incl. öffentlicher Stellplätze und Grünflächen, • Festsetzung der Zuordnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs gemäß § 9 Abs. 1 a BauGB, • Festsetzung der Abbuchung der fehlenden Wertpunkte aus dem Ökokonto der Stadt Oberasbach. Es handelt sich um eine Bauleitplanung der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren findet ohne Umweltprüfung statt. Der Vorentwurf der Planunterlagen, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung,

Straßenreinigungstermine der Stadt Oberasbach 2014 Stadtteile/Gebiete

Kreutles

Unter­asbach, Petershöhe

Altenberg

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

27.01.14 24.02.14 24.03.14 21.04.14 19.05.14 16.06.14 14.07.14 11.08.14 08.09.14 06.10.14 03.11.14 31.11.14

28.01.14 25.02.14 25.03.14 22.04.14 20.05.14 17.06.14 15.07.14 12.08.14 09.09.14 07.10.14 04.11.14 01.12.14

29.01.14 26.02.14 26.03.14 23.04.14 21.05.14 18.06.14 16.07.14 13.08.14 10.09.14 08.10.14 05.11.14 02.12.14

Linder Siedlung, Oberasbach, Rehdorf 30.01.14 27.02.14 27.03.14 24.04.14 22.05.14 20.06.14 19.07.14 14.08.14 11.09.14 09.10.14 06.11.14 03.12.14

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009 Sparkasse Fundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth

der Satzung, den textlichen Hinweisen und der Begründung (Stand: 09.12.2013) wird hiermit öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom

In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2013 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden:

17.01.2014 bis einschließlich 17.02.2014 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt.

Beträge zu: € 10,00 € 10,00 € 20,00 € 10,00

1 Brille 1 Geldbeutel 1 Paar Lederhandschuhe

Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 31.03.2014 geltend zu machen.

Oberasbach, den 16.12.2013 Stadt Oberasbach

Öffnungszeiten LANDRATSAMT FÜRTH Tel.: 0911 9773–0 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORF Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Fax: 0911 97 73–11 13

DIENSTGEBÄUDE FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Fax: 0911 / 97 73–17 72

Fürth, den 08.01.2014 Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Sparkasse Fürth

Darstellung der Ausgleichsfläche, Grundstück Fl.Nr, 1165, Gmkg Leichendorf M 1:5000

Stadt Oberasbach Bebauungsplan 99/2 'Amalienstraße' 1.Änderung Stand 09.12.2013 60

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KFZ-ZULASSUNGSSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 44, Fax: 97 73–13 62 Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr

FÜHRERSCHEINSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 29 Fax: 0911 97 73–13 39 Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 Uhr Di. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr

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VETERINÄRBEHÖRDE FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Tel.: 0911 97 73–19 01, Fax: 97 73–19 20 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr Ab sofort stehen die Amtstierärzte nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr zur Verfügung.

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Gesundheitsamt

Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 97 73–18 06, Fax: 97 73–18 03 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr


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Umwelt

Stadtradeln: Landrat zeichnet Preisträger aus Vom 1. Mai bis 30. September sind auch 2014 wieder alle Mitglieder der Kommunalparlamente aufgerufen, als Vorbild für den Klimaschutz in die Pedale zu treten und im Team mit Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Fahrradkilometer zu sammeln. Mit diesem Projekt soll ein Beitrag zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und zur Stärkung des Radverkehrs geleistet werden. Nähere Informationen gibt es beim Regionalmanagement des Landkreises Fürth, Frau Schütz, Tel. 0911 9773-1032, E-Mail: c-schuetz@ lra-fue.bayern.de. Landrat Matthias Dießl (Mitte) und Christiane Schütz vom Regionalmanagement (r.) mit den Gewinnern. Für die Gemeinde Großhabersdorf nahm Bürgermeister Fritz Biegel (7.v.l.) den Preis entgegen.

Zirndorf - Bei einer Siegerehrung im Landratsamt Fürth sind die diesjährigen Sieger im Stadtradeln durch Landrat Matthias Dießl geehrt worden. 2013 gingen beim Stadtradeln im Landkreis Fürth neun Kommunen mit 33 Teams an den Start. Insgesamt legten 203 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 65.177 Kilometer auf dem Fahrrad zurück. „Sie haben damit die 1,63-fache Länge des Äquators mit dem Rad zurückgelegt, damit insgesamt 9.385,5 Kilogramm Kohlendioxid vermieden und gleichzeitig noch etwas für ihre Fitness getan“, freute sich Landrat Matthias Dießl bei der Ehrung. Die Teilnehmer der Gemeinde Großhabersdorf haben insgesamt 24.227 Kilometer erradelt. Großhabersdorf ist damit wie im Vorjahr Sieger in der Gesamtwertung des Landkreises. Stellvertretend für die Gemeinde bekam der 1. Bürgermeister Friedrich Biegel den Wanderpokal durch Landrat Matthias Dießl überreicht. Als aktivster Einzelfahrer hat Ralf Klein aus Zirndorf mit 1.045 Kilometern den ersten Platz erklommen. Auch er bekam einen Pokal aus den Händen von Landrat Matthias Dießl.

Zudem wurden die aktivsten Teams ausgezeichnet: Beim Team mit den „fahrradaktivsten Teilnehmer/-innen” ging es darum, welche Gruppe die meisten Radkilometer pro Teilnehmer zurücklegt. Den Preis holte sich das Team „Radeln macht Fit“ von Eugen Holl und Hans Schmidt aus Langenzenn mit 615 Kilometern pro Radler (insgesamt 1.229,2 Kilometer). Beim „fahrradaktivsten Team” war dagegen gefragt, welche Gruppe die meisten Kilometer mit dem Fahrrad zurücklegt. Als Sieger ging die „Velogruppe Großhabersdorf“ (50 Teilnehmer) mit 24.227 Kilometern hervor. Der Landkreis Fürth ist seit 2011 Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V.“ Rund 70.000 Radler/-innen aus über 200 Kommunen in ganz Deutschland traten 2013 bei der Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN für mehr Radverkehrsförderung und mehr Klimaschutz in die Pedale. Gut 13 Millionen Kilometer wurden in je drei Wochen zurückgelegt und im Vergleich zur Autofahrt fast 2.000 Tonnen Kohlendioxid vermieden – so viel wie nie zuvor! Nahezu 1.200 Mitglieder der kommunalen Parlamente beteiligten sich ebenfalls und setzten deutliche Zeichen für nachhaltige Mobilität.

Die Ergebnisse der einzelnen Gemeinden in der Übersicht: 1. Platz: Großhabersdorf mit 24.227 km (Gesamtergebnis der 50 aktiven TeilnehmerInnen in 1 Team) 2. Platz: Zirndorf mit 15.467 km (Gesamtergebnis der 60 aktiven TeilnehmerInnen in 5 Teams) 3. Platz: Cadolzburg mit 7.550 km (Gesamtergebnis der 20 aktiven TeilnehmerInnen in 3 Teams) 4. Platz: Langenzenn mit 5.963 km (Gesamtergebnis der 26 aktiven TeilnehmerInnen in 5 Teams) 5. Platz: Stein mit 5.079 km (Gesamtergebnis der 17 aktiven TeilnehmerInnen in 4 Teams) 6. Platz: Oberasbach mit 3.241 km (Gesamtergebnis der 12 aktiven TeilnehmerInnen in 6 Teams) 7. Platz: Ammerndorf mit 1.443 km (Gesamtergebnis der 6 aktiven TeilnehmerInnen in 2 Teams) 8. Platz: Roßtal mit 1.039 km (Gesamtergebnis der 5 aktiven TeilnehmerInnen in 3 Teams) 9. Platz: Puschendorf mit 578 km (Gesamtergebnis der 3 aktiven TeilnehmerInnen in 3 Teams)

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zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppevom 20.01.2014 Aufgrund des Art. 22 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt derZweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe folgende Änderung zur Beitrags - und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für den Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe vom 26.05.2003 zuletzt geändert am 01.01.2010, wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs.3 erhält folgende Fassung: (2) Die Gebühr beträgt : Netto Brutto pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,14 € 1,22 € §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 20.01.2014 in Kraft. Cadolzburg, den 11.12.2013 Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe

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Landkreismagazin 1.2014

Termine 21.01.2014 | 14:30 Uhr Tuchenbach: SeniorenLiteratur-Cafe Winterliche Vorlesung Veranstalter: Senioren Tuchenbach | Ort: Schulplatz 2, 90587 Tuchenbach, Tuchenbach 22.01.2014 | 15:30 Uhr Oberasbach: Kreativkurse in der Kinderkunstwerkstatt www.kidskunst-oberasbach.de/kurse/ Veranstalter: KidsKunst Oberasbach | Ort: Fichtenweg 10, Oberasbach 22.01.2014 | 19:30 Uhr Obermichelbach: Stufen des Lebens Glaubenskurs: Stufen des Lebens mit dem Thema: Liebe ist nicht nur ein Wort Veranstalter: evang. luth. Kirchengemeinde | Ort: Gemeindehaus, Obermichelbach 22.01.2014 | 20:00 Uhr Großhabersdorf: Sportstammtisch Veranstalter: Motorsportclub Großhabersdorf | Ort: Gasthaus „Rotes Ross“, Rothenburger Straße, Großhabersdorf 24.01.2014 | 20:00 Uhr Veitsbronn: Frauentage 2014 Referate, Kreativgruppen, Segnungsgottesdienst Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Veitsbronn | Ort: Evang. Gemeindehaus, Am Schelmengraben 21, Veitsbronn 25.01.2014 | 10:00 Uhr Roßtal: Sportlerehrung für das Sportjahr 2013 Veranstalter: Markt Roßtal | Ort: Aula Mittelschule, Wilhelm-Löhe-Str. 17, Roßtal 25.01.2014 | 20:00 Uhr Zirndorf: Konzert mit Volker Groß Fingerpicking Gitarrist Veranstalter: Alte Scheune | Ort: Alte Scheune, Rathausplatz 4, Zirndorf 25.01.2014 | 20:00 Uhr Großhabersdorf: Faschingsball Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Großhabersdorf | Ort: Schulturnhalle, Sonnenblick 4, Großhabersdorf

26.01.2014 | 10:15 Uhr Tuchenbach: Konzertgottesdienst des Posaunenchors Veitsbronn Veranstalter: Posaunenchor Veitsbronn | Ort: Friedenskirche Tuchenbach, Fasanenstr. 16, Tuchenbach 26.01.2014 | 14:00 Uhr Großhabersdorf: Theaternachmittag Veranstalter: AWO Ortsverein Großhabersdorf e.V. | Ort: Gemeindezentrum, Am Kirchberg 1, Großhabersdorf 26.01.2014 | 14:00 Uhr Zirndorf: Familien-Winterwanderung Um 14 Uhr Start am Dorfplatz in Weiherhof zu einer etwa 90-minütigen Wanderung. Anschließend gibt es Kaffee, Tee und Gebäck in der AWO-Begegnungsstätte. Veranstalter: AWO-Ortsverein Zirndorf-Weiherhof e.V. | Ort: AWO-Begegnungsstätte Weiherhof, Dorfplatz 1, Zirndorf 27.01.2014 | 19:30 Uhr Zirndorf: Multivisionsshow „Kuba - zwei Welten“ Veranstalter: Heimatverein Zirndorf, Tel. 0911 9600108 | Ort: Paul-Metz-Halle, Volkhardtstr. 33, Zirndorf 29.01.2014 | 19:30 Uhr Tuchenbach: Chorkonzert des Vokalensemble Langenzenn Veranstalter: Forum Tuchenbach und die Elterninitiative KuLiBo | Ort: Friedenskirche Tuchenbach, Fasanenstr. 16, Tuchenbach

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalzhausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 20.1.2014 Anzeigen-Annahmeschluss: 21.1.2014

Wir gratulieren Zur Eisernen Hochzeit 01.01.2014 Emine & Mustafa Güler, Stein 15.01.2014 Rosalie & Georg Horn, Cadolzburg 22.01.2014 Alma & Walter Schwarz, Cadolzburg Zum 100. Geburtstag 21.01.2014 Johanna Meierott, Roßtal Zum 99. Geburtstag 20.01.2014 Edeltraut Ponath, Oberasbach Zum 98. Geburtstag 01.01.2014 Kunigunda Pfeiffer, Großhabersdorf Zum 97. Geburtstag 07.01.2014 Elise Spangenberg, Puschendorf Zum 95. Geburtstag 02.01.2014 Luise Vogel, Veitsbronn 08.01.2014 Erika Link, Cadolzburg 10.01.2014 Waltraude Ermer, Zirndorf 11.01.2014 Armin Rüttinger, Stein 14.01.2014 Eva Ebert, Puschendorf 19.01.2014 Gretchen Proquitte, Zirndorf 21.01.2014 Amalia Schimek, Veitsbronn 28.01.2014 Maria Bauer, Roßtal Zum 90. Geburtstag 01.01.2014 Elisabetha Baier, Cadolzburg 01.01.2014 Konrad Lößlein, Veitsbronn 02.01.2014 Dora Eberhardt, Stein 05.01.2014 Maximilian Windisch, Cadolzburg 12.01.2014 Ernestine Fassmann, Roßtal 12.01.2014 Ilse Appel, Cadolzburg 15.01.2014 Gertrud Hanel, Zirndorf 15.01.2014 Alfred Baier, Zirndorf 16.01.2014 Alwine Müller, Zirndorf 17.01.2014 Margarete Balasus, Zirndorf 18.01.2014 Walburga Diethorn, Zirndorf 19.01.2014 Betty Zankl, Zirndorf 20.01.2014 Walter Friedlein, Veitsbronn 21.01.2014 Josef Milli, Roßtal 25.01.2014 Dr. Margot Gebauer, Zirndorf 28.01.2014 Elisabeth Stadlinger, Langenzenn 28.01.2014 Anna Brunner, Oberasbach 29.01.2014 Lina Schultz, Oberasbach

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