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Landkr is Landkreismagazin 7.2014

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

10.4.2014 Ausgabe 7

„Gutes aus dem Fürther Land“ – Schäfereibesuch [Seite 16]

des n allen Lesern Wir wünsche st es O erfest! azins ein froh Landkreismag

Bedarfsgerechte Kinderbetreuung im Landkreis [Seite 3]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Aktuelle Infos zur Schülerbeförderung [Seite 13]

Seniorenexkursion im Landkreis Fürth [Seite 25]

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Landkreismagazin 7.2014

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Aktuell

Betreuung für U3-Kinder: Es besteht ein bedarfsgerechtes Angebot im Landkreis Landkreis Fürth - Für Kinder unter drei Jahren gibt es im Landkreis Fürth ausreichend Betreuungsplätze. Dank neuer Kindertageseinrichtungen und engagierter Tagesmütter erreichte der Landkreis zum Stand 31. Dezember 2013 eine Versorgungsquote von 40 Prozent. „Damit besteht im Landkreis ein bedarfsgerechtes Angebot”, freute sich Landrat Matthias Dießl. Teilweise sind sogar noch Plätze frei. Die aktuelle Erhebung brach-

te auch eine kleine Überraschung hervor. Eine Schätzung der Landkreisgemeinden ging davon aus, dass es 2.655 Kinder unter drei Jahren (U3) im Landkreis gibt. Tatsächlich sind es aber gut 200 mehr - nämlich 2.881 Kinder. Für 40 Prozent dieser Kinder stehen im Landkreis Betreuungsplätze zur Verfügung. Für den Landrat sind die neuen Zahlen ein Beweis, dass der Landkreis eine familienfreundliche Region ist. „Familien wohnen hier gerne, weil sie auch entsprechende Betreuungsangebote finden”, sagte Matthias Dießl.

Aktuell

Sperrung der Fernabrücke Oberasbach - Am Montag, den 7. April, beginnen die Bauarbeiten am südlichen Teil der sogenannten Fernabrücke, die bei Altenberg über die Rednitz verläuft. Die Sperrung der Fahrbahn nach Nürnberg bedeutet eine Reduzierung der Fahrstreifen von vier auf zwei. Viele Pendler müssen sich andere Wege in die Arbeit suchen oder auf ÖPNV und Rad umsteigen. Bis Dezember soll die neue Brücke fertig sein und der Verkehr wieder in gewohnter Weise fließen. Ausführliche Informationen zur Sperrung sowie Tipps, den Stau zu umgehen, haben wir in Ausgabe 6 des Landkreismagazins zusammengefasst. Die Ausgabe finden Sie online im Archiv unter www.lkm-fuerth. de

Das U3-Angebot im Landkreis besteht aus zwei etablierten Säulen: Zum einen haben die Gemeinden in den vergangenen Jahren viele zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen, zahlreiche neue Kinderkrippen wurden gebaut. Zum anderen hat der Landkreis ein engmaschiges Netz an Tagesmüttern aufgebaut. In Kindertagesstätten waren zum 31. Dezember 2013 rund 940 Kinder unter drei Jahren angemeldet. Bei Tagsmüttern waren 153 U3-Kinder gemeldet. „Somit gibt es für alle Bedürfnisse ein passendes Angebot”, unterstreicht der Landrat. In der Kindertagespflege bei Tagsmüttern sei beispielsweise eine intensivere und individuellere Betreuung der Kleinkinder durch eine feste Bezugsperson gegeben. Der größte Unterschied zur Kinderkrippe ist dabei die Begrenzung auf maximal fünf Plätze und die Flexibilität im Betreuungsangebot. Der Landkreis strebt mit seinen Gemeinden einen weiteren Ausbau an - aktuell werden weitere 182 Plätze geschaffen. Und auch danach soll es weitergehen. Matthias Dießl: „Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte Versorgungsquote auch in der Zukunft”, kündigte er an. Die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden werde in bewährter Weise fortgeführt, um die Familienfreundlichkeit weiter zu steigern.

Verlängerung der Vollsperrung in Wilhermsdorf Die Vollsperrung zwischen Wilhermsdorf und Meiersberg (sog. Sauweiherweg) bis zur Kläranlage Meiersberg wird bis voraussichtlich 30. Mai 2014 verlängert. Grund ist die Erweiterung des Baugebietes Süd. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis gebeten.

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Aktuell

Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen Landkreis Fürth - In 12 der 14 Landkreisgemeinden wurden die Bürgermeister gewählt. Neu ins Amt gewählt wurden Alexander Fritz (Freie Wähler) in Ammerndorf, Marco Kistner (CSU) in Veitsbronn und Uwe Emmert (CSU) in Wilhermsdorf. In ihren Ämtern bestä-

tigt wurden: Bernd Obst (Cadolzburg, CSU), Friedrich Biegel (Großhabersdorf, Freie Wähler), Jürgen Habel (Langenzenn, CSU), Herbert Jäger (Obermichelbach, Freie Wähler), Wolfgang Kistner (Puschendorf, proKistner), Johann Völkl (Roßtal, SPD), Kurt Krömer (Stein,

Steiner Bürger-Gemeinschaft) und Leonhard Eder (Tuchenbach, Interessengemeinschaft Tuchenbach) und Birgit Huber (CSU) in Oberasbach. Die neuen Bürgermeister stellen wir in Kürze im Landkreismagazin vor.

Aktuell

Kreistagswahl 16. März 2014 - Liste der gewählten Kreisräte Landkreis Fürth - Bei der Kreistagwahl am 16. März 2014 sind folgende Bewerber in den Kreistag gewählt worden: Partei CSU CSU CSU CSU CSU

Name Obst, Bernd Dipl.-Kff. Huber, Birgit Dipl.-Jurist Univ. Habel, Jürgen Kistner, Marco Dipl.-Kff. Guggenberger, Dagmar Gaul, Maximilian Barz, Andrea Schlager, Anni Kistner, Wolfgang Reuther, Christoph Haag, Hans Tiefel, Stefan Emmert, Uwe Zehmeister, Thomas Eder, Leonhard Egerer, Jutta Seifert, Adelheid Höfer, Bertram Keller, Günther Heckel, Klaus Vogel, Claus Zimmermann, Bernd Greller, Peter Rietzke, Stefanie Birkfeld, Lothar Wiegandt, Bodo Zwingel, Thomas

Stimmen 36.999 28.844 28.352 27.516 27.456

SPD

Dipl.-Ing. (FH) Scheuenstuhl, Harry

21.897

SPD

Bauer, Frank

19.567

CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU CSU SPD

27.174 25.646 25.594 24.915 24.470 24.465 23.295 23.276 23.010 22.791 22.023 21.984 21.971 21.752 21.614 21.385 21.058 21.039 20.943 20.910 20.844 22.660

Partei SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD SPD FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE GRÜNE FDP/FB FDP/FB

Name Völkl, Johann Franz, Irene Sommerschuh, Eva Zempel, Hermann Lerch, Peter Hauber, Sandra Spano, Stefan Müller, Katharina Eichhorn, Diana Otto, Sylke Dipl.-Ing. (FH) Roscher, Klaus Lehnberger, Jörg Zahl, Elke Schmuck, Franz Ammon, Erich Biegel, Friedrich Ruf, Fritz Hühnermann, Karl-Heinz Tiefel, Werner Kißlinger, Felix Forman, Franz Xaver Wagner, Friedrich Schwämmlein, Marianne M.A. Schikora, Norbert Deffner, Heidemarie Schaa, Wolfram Inci, Britt Dipl. Finanzwirt Löschner, Bernd Igel, Angelika Tiefel, Johann Dipl.-Ing. (FH) Ruf, Georg

Die neuen Kreisräte werden wir in einer der kommenden Ausgaben mit Fotos vorstellen.

Stimmen 19.290 19.223 16.624 16.612 16.516 16.418 16.322 16.307 16.294 16.228 15.718 15.670 15.503 15.457 12.413 11.288 10.522 10.033 9.517 9.507 9.278 9.268 20.284 17.768 16.535 16.374 15.506 15.186 11.371 7.683 6.562


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Serie: Gesichter des Landratsamtes

Für Murat Kacar ist die Wahl noch nicht vorbei Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir Ihnen heute Murat Kacar vor. Er ist Sachbearbeiter für die Wahlen. Dicke Aktenordner, randvolle Postkisten und etliche Stapel mit wichtigen Dokumenten türmen sich beim Interview auf dem Schreibtisch von Murat Kacar im Landratsamt Fürth am Stresemannplatz. Erst heute früh ist – mit den gesammelten Wahlunterlagen der Stadt Zirndorf – der Aktenberg wieder ein ganzes Stück gewachsen. „Die Abstimmung ist zwar vorbei, die Wahl aber noch lange nicht. Zumindest nicht für die Kollegen und mich“, erklärt der 44-Jährige, der im Arbeitsbereich 212 der Behörde seit 2003 sonst vor allem für Gesundheits-, Verbraucherschutz und Schulwesen zuständig ist. Das Thema Wahlen sei da so etwas wie eine zeitlich begrenzte Zusatzaufgabe, findet Kacar. Wenn auch eine, die ihn durch die ungewohnt enge Terminkonstellation – „die Landtags- und Bundestagswahl im Herbst, jetzt die Kom-

munalwahl, im Mai dann Europawahl“ – aktuell schon länger in Atem hält: „Die ersten Vorbereitungen zur Kommunalwahl begannen zum Beispiel schon im März 2013. Die Prüfung aller Unterlagen muss nun laut Gesetz binnen vier Monaten fertig sein.“ Solange will Kacar allerdings keinesfalls brauchen, am besten noch in der laufenden Woche sollen die Wahldokumente des Landkreises zur weiteren Prüfung an die zuständige Rechtsaufsicht, die Regierung in Ansbach, gehen. Für den Landkreis Fürth bereitet Kacar dabei die Unterlagen der Landrats- und Kreistagswahl zur aufsichtlichen Prüfung vor. Zudem muss er als Kontrollinstanz wiederum die gesammelten Daten aller Landkreiskommunen überprüfen. Zum Glück, betont er, könne er sich dabei aber immer auf die Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten verlassen: „In die heiße Phase der Wahl war unser gesamter Arbeitsbereich involviert. Am Wahlsonntag hatten wir bis nach Mitternacht zu tun. Und bei der Ergebnisauswertung für die Landrats- und Kreistagswahl am Montag und Dienstag haben

Murat Kacar

dann sogar 19 Kolleginnen und Kollegen mitgeholfen. Danke an alle.“ Denn ohne gutes Team, so der Wahlsachbearbeiter, sei ein solcher Aufwand einfach nicht zu bewältigen. Noch wird ihn die Kommunalwahl einige Zeit lang beschäftigen. Aber Kacars erklärter Ehrgeiz ist, die Wahlprüfung schnellstmöglich abzuschließen. Denn dann kann er sich endlich wieder um seine anderen wichtigen Aufgabenbereiche kümmern – bis zur nächsten Wahl... (Matthias Glaser)

Aktuell

Regierung würdigt Landkreishaushalt 2014 Landkreis Fürth - Der Kreishaushalt 2014 ist am 20. Januar 2014 beschlossen worden. Nun hat auch die Regierung von Mittelfranken diesen Haushalt rechtsaufsichtlich gewürdigt. Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer betont dabei, dass der Landkreis Fürth – wie im Vorjahr – wiederum einen Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt einplanen kann. Demzufolge gelinge es, die Abschreibungen aus den laufenden Erträgen zu erwirtschaften. „Ebenfalls ist es dem Landkreis möglich, mit den Ein-

nahmen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt nicht nur die Ausgaben für die ordentliche Kredittilgung zu decken, sondern auch noch Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaften zu können”, hebt Dr. Bauer in seinem Schreiben hervor. Die Folge sei, dass der Landkreis seine Investitionen ohne zusätzliche Kreditaufnahmen finanzieren könne und zudem in der Lage sei, die Verschuldung zu reduzieren. Hinzu komme noch, wie bereits im Vorjahr, eine Senkung des Hebesatzes für die Kreisumlage. Dies resultiert neben einer gesunkenen Bezirksumlage auch aus ei-

ner deutlich gestiegenen Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden. Damit habe der Landkreis diese Verbesserung an die kreisangehörigen Gemeinden weitergereicht. „Diese Haushaltsentwicklung verdient große Anerkennung”, lobt Dr. Thomas Bauer. In die Zukunft geblickt, rät er: „Der Landkreis sollte wegen seiner landesweiten unterdurchschnittlichen Umlagekraft und der relativ geringen Finanzreserven seine umsichtige Ausgabenpolitik weiterhin beibehalten und vor diesem Hintergrund auch seine Investitionen sorgfältig planen.” Die Haushaltssatzung finden Sie in dieser Ausgabe im Amtsblatt.

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Aktuell

Integrationsbeauftragter soll Willkommenskultur im Landkreis weiter verbessern Landkreis Fürth - Der Landkreis Fürth setzt sich aktiv mit der Frage auseinander, wie Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund noch besser in die Gesellschaft integriert werden können. Hierzu führte die Firma imap GmbH in der Zeit von Juni bis August 2013 verschiedene Interviews durch, um den aktuellen Stand der Integrationsarbeit sowie die Bedürfnisse der Personen mit Migrationshintergrund in Erfahrung zu bringen. Für die Online-Befragung waren insgesamt 139 Einrichtungen und alle 14 Landkreisgemeinden angeschrieben wor­den. Der Fragebogen wurde von 49 Institutionen bearbeitet. Wie die Auswertung ergab, existieren im Landkreis Fürth bereits Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund. Der Großteil der Projekte findet sich demnach im Bereich der Bildung/Weiterbildung und der Sprachförderung. Schwerpunktmäßig richten sich diese Angebote an Kinder im Vorschulalter, Schulkinder und Jugendliche. Wesentliche Faktoren, die Menschen mit Migrationshintergrund daran hindern, diese Angebote wahrzunehmen, sind der Analyse zufolge fehlendes Wissen über die Arbeitsweise der Einrichtungen, fehlendes Interesse am Thema sowie

Sprachbarrieren. Auch Weiterbildungsangebote seien kaum bekannt. Ein weiteres wichtiges Ergebnis: Alle Befragten sahen einen Bedarf für eine verstärkte Koordinierung der Integra­ tionsarbeit im Landkreis. Landrat Matthias Dießl betonte im Kreisausschuss, dass das Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen im Landkreis bislang gut gelinge. Dennoch wolle der Kreis prüfen, mit welchen einfachen Maßnahmen die Integration in der Region noch weiter verbessert werden könne. Momentan liegt der Landkreis Fürth zwar mit einem Ausländeranteil von fünf Prozent unter dem Landesdurchschnitt von neun Prozent. Da der Landkreis Fürth aber eine Zuzugsregion ist, erwartet die Verwaltung in Zukunft einen steigenden Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund unter der Landkreisbevölkerung. Koordinierungsstelle für Integrations­ arbeit geplant Die Firma imap GmbH rät in ihrer Analyse zu mehreren Aktionen: Sie schlägt vor allem eine Vernetzung und einen Austausch der Projektgruppen vor. Die Integrationsarbeit sollte außerdem zentral koordiniert werden. Landrat Matthias Dießl schlug dazu die Schaffung einer Koordinierungsstelle für Integrations-

arbeit im Landratsamt vor. Durch diese Stelle könnten die zur Erstellung eines unter Umständen mittelfristig notwendigen Integrationskonzeptes nötigen Kontakte geknüpft werden. Der Integrationsbeauftragte wäre Ansprechpartner für aktive Einrichtungen sowie die Gemeinden, aber auch für Einwohner des Landkreises mit Migrationshintergrund. Der Kreisausschuss stimmte dem bereits zu - nun muss noch der Kreistag darüber entscheiden. Einbürgerungsfeier und interkulturell geschulte Verwaltung Bereits im September 2013 fand die erste Einbürgerungsfeier im Landkreis Fürth mit guter Resonanz im Playmobil Funpark statt. Die Veranstaltung soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Im Oktober 2013 veranstaltete das Landratsamt im Rahmen eines Schulungsprogramms ein erstes interkulturelles Training mit Mitarbeitern verschiedener Sachgebiete mit hohem Kundenkontakt. Auch dieses Seminar soll regelmäßig Teil des Schulungsprogrammes werden. Anhand dieser Aktionen wird der hohe Stellenwert, den Integration im Landkreis Fürth genießt, sichtbar und deutlich, dass Integration nur gelingt, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen.

Umwelt

46. Aktion Saubere Landschaft im Landkreis Fürth Am Samstag, 12. April 2014 sorgt die 46. „Aktion Saubere Landschaft“ im Landkreis Fürth wieder für Ordnung in Wald und Flur. Zwischen 8 und 13 Uhr werden in diesem Jahr wieder hunderte freiwillige Helferinnen und Helfer Müll einsammeln, den rücksichtslose Zeitgenossen in der Landschaft hinterlassen haben. In diesem Jahr nehmen wieder alle 14 Landkreis-Kommunen an der Säuberung teil. Das für die Teilnehmer kostenlose Essen kocht das Bayerische Rote Kreuz, das zu-

dem drei Rettungsstellen für Erste-Hilfe-Leistungen (Bauhöfe der Städte Langenzenn und Zirndorf sowie das Rathaus Roßtal) eingerichtet hat. Am Vormittag des 12. April sind auf den Landkreisstraßen die Sammelfahrzeuge unterwegs. Da auch langsam fahrende Traktoren eingesetzt werden, appelliert Landrat Matthias Dießl an die Autofahrer, mit der gebotenen Rücksicht an den Fahrzeugen vorbeizufahren, um Unfälle zu vermeiden. Organisiert wird die Aktion vom be-

Autofahrer aufgepasst!

währten Mitarbeiter-Team im LandkreisBauhof. Information dauzu finden Sie auch auf unserer Homepage www.landkreis-fuerth.de.

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Sport

Hallenmeisterschaften im Landkreis Landkreis Fürth - Im Bericht über die Landkreishallenmeisterschaften (Ausgabe 6) hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Nachfolgend die richtige Reihenfolge der Gewinner.

Als Hallenlandkreis-Meister wurden ermittelt: U 09

Tuspo Roßtal

U 11

TSV Cadolzburg;

U 13

TSV Altenberg 1

U15

JFG Nördlicher Landkreis

U 17

TSV Altenberg

Als Gewinner der Mannschaftspreise wurden ermittelt: TSV Wachendorf TSV Altenberg 02 TSV Altenberg 03 JFG Südliche Rangau Kickers JFG Nördlicher Landkreis

Stellvertretend für alle Gewinner auf dem Foto zu sehen: TSV Wachendorf

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Gartentipp

Kübelpflanzen für den Start ins Freie fit machen Landkreis Fürth - In diesem Jahr hat sich der Frühling bereits sehr zeitig angekündigt, die Versuchung die Kübelpflanzen entsprechend früher aus ihrem – meist nicht optimalen – Winterquartier zu befreien war groß. Doch immer wieder auftretende nächtliche Minusgrade haben für Unsicherheit gesorgt. Nun ist es aber endlich an der Zeit, sie für die Freilandsaison vorzubereiten. Jetzt noch mal zurückschneiden Das Frühjahr ist der günstigste Zeitpunkt zum Rückschnitt. Dabei werden zu üppige Pflanzen ausgelichtet, in Form gebracht, kranke und abgestorbene Äste sowie lange und schwache Austriebe entfernt. Läuse, die gerne die weichen, frischen Austriebe besiedeln, werden dabei gleich mit beseitigt. Lange, schlechte Triebe schneiden Sie jetzt bis auf Stummel bzw. bis zu einem Blattpaar zurück. Fuchsien und Geranien, aber auch Kletterpflanzen, wie Mandevilla, Kartoffelwein (Solanum jasminoides) oder Bleiwurz (Plumbago auriculata) verzweigen sich so noch besser. Mediterrane Pflanzen können früher hinaus Viele Vertreter der Mittelmeerflora bzw. der Subtropen wie Oliven, Lorbeer, Rosmarin, Oleander oder Hanfpalmen sind dankbar für ein möglichst frühes Auf-

Olivenbaum

stellen im Freien. Das erfordert allerdings mehr gärtnerische Wachsamkeit, weil Sie immer die Wettervorhersagen im Auge behalten und die Pflanzen bei stärkerer und andauernder Frostgefahr wieder hereinholen müssen. Leichte Frostgrade werden von den genannten Pflanzen durchaus vertragen. Sinken die Temperaturen über Nacht stärker ab, reicht meist eine Abdeckung aus Decken, Vliesen, Folien oder Ähnlichem aus. Frühjahr ist die Zeit zum Umtopfen Auch für das von Zeit zu Zeit notwendige Umtopfen ist jetzt die geeignete Gelegenheit. Nicht jedes Jahr müssen die Kübelpflanzen in ein größeres Gefäß umgetopft werden. Oft reicht es aus, den Ballen aus dem Topf zu nehmen, alte lose Erde zu entfernen und mit ein wenig frischem Substrat die Kübelpflanze wieder in denselben Topf zu pflanzen. Ansonsten verwenden Sie einen Topf, der nur 2 bis 3 cm größer ist als der alte. Alte, kranke Wurzeln, die etwas brüchig und rissig sind, entfernt man dabei. Die neue Pflanzenerde sichert in den ersten Wochen nach dem Umtopfen eine ausreichende, kontinuierliche Nährstoffversorgung. Mit dem beginnenden Neuaustrieb verlangen die meisten Kübelpflanzen nach größeren Wassergaben, natürlich aber alles mit Maß. Ab Anfang Mai soll regelmäßig alle ein bis zwei Wochen mit einem Blumendünger gedüngt werden. Schädlinge im Winterquartier Die geschwächten Kübelpflanzen leiden im ausgehenden Winter häufig unter Schädlingsbefall. Meist machen sich die Untermieter mit klebrigen Spritzern am Boden bemerkbar. Schauen Sie dann Ihre Pflanzen genauer an. Blattläuse, Wollläuse und Schildläuse sind häufige Schädlinge an Kübelpflanzen. Gegen die Schädlinge helfen besonders gut Pflanzenschutzmittel auf Rapsöl- oder Mineralölbasis. Diese Wirkstoffe wirken auch gegen die Eier der Schädlinge. Fragen Sie im Fachhandel nach für Nützlinge schonenden Mitteln, dort erhalten Sie das richtige und zugelassene Präparat für Ihr Pflanzenproblem.

Schädling Oleanderblattlaus

Sonnengewöhnung Einer der häufigsten Schäden durch Auswinterung an Kübelpflanzen entsteht, wenn die Pflanzen aus dem lichtarmen Winterquartier heraus direkt der Sonne ausgesetzt werden. Die zarten Blätter verbrennen dann regelrecht und fallen ab. Zumindest gibt es unschöne braune oder schwarze Flecken auf den Blättern. Wintergrüne Gewächse und solche, die warm überwintert wurden und im Winterquartier neue Blätter getrieben haben, sind davon besonders betroffen. Es empfiehlt sich deshalb dringlich, die Pflanzen langsam an die Sonne zu gewöhnen, entweder indem man sie zuerst im (Halb-)Schatten aufstellt oder durch die Verwendung von Schattiernetzen. Text: Brigitte Goss, Bayerische Gartenakademie, Lars Frenzke, Landratsamt Fürth; Bilder: Bayerische Gartenakademie Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • Gartentelefon der Bayerischen Gartenakademie (0931/9801-147) oder per E-Mail an bay.gartenakademie@ lwg.bayern.de • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth (0911/9773-1616) • GartenCast – Gartentipps zum Hören: www.lwg.bayern.de/internet/ stmlf/behoerden/lwg/gartenakademie/38289/index.html • Gemüseblog - der Veitshöchheimer Gemüse-Schaugarten: www.lwg. bayern.de/internet/stmlf/behoerden/ lwg/gartenakademie/gemueseblog/ index.php

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Aktuell

Zulassung von Fahrzeugen mit SEPA-Bankverbindung Fahrzeuge, für die Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen ist, können nur dann zugelassen werden, wenn der künftige Halter des Fahrzeugs die Finanzbehörden ermächtigt, die fällige Steuer von einem Konto einzuziehen. Mit Einführung des einheitlichen Zahlungsverkehrs in Europa (SEPA) ersetzen IBAN (Internationale Bankkontonummer) und BIC (Internationale Bankleitzahl) die bisher in Deutschland gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen. Die Steuerverwaltung hat den Einzug der Kraftfahrzeugsteurer zwischenzeit-

lich auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Damit der Zulassungsvorgang beschleunigt durchgeführt werden kann, bittet die Zulassungsstelle darum, die Bankverbindung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im neuen SEPA-Format in die dafür vorgesehenen Formblätter einzutragen. Derart können Wartezeiten für die nachfolgenden Kunden vermieden werden. Auf der Internetseite des Landkreises sind die Vordrucke zum Herunterladen bereit gestellt. Sie werden jeweils aktualisiert. Zusätzlich enthalten Sie eine Anleitung zum Ausfüllen. Die Kfz-Zulassungsstelle empfiehlt dringend, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Auf diese Weise

ist sichergestellt, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Auch damit vermeiden die Kunden Wartezeiten für sich und die wartenden Bürgerinnen und Bürger. Für den Fall, dass der Fahrzeughalter nicht selbst in die Zulassungsstelle kommt und eine selbst formulierte Vollmacht erteilt ist darauf zu achten, dass er sich schriftlich bereit erklären muss, dass die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an den Bevollmächtigten bekannt gegeben werden dürfen. Ohne diese Einverständniserklärung und ohne das ausgefüllte SEPAMandat ist die Zulassung des Fahrzeuges nicht möglich.

Familie

Neuer Blick auf das kindliche Lernen – Vortrag zum Thema Natur als Entwicklungsraum Der Referent, Dr. Herbert Renz-Polster, ist Kinderarzt und Wissenschaftler am Mannheimer Institut für Public Health der Universität Heidelberg.

Wie Kinder heute wachsen Natur als Entwicklungsraum

In dem Buch „Wie Kinder heute wachsen“, das er gemeinsam mit dem bekannten Hirnforscher Prof. Dr. Gerald Hüther verfasst hat, gibt er einen neuen Blick auf das kindliche Lernen, Denken und Fühlen. Die Natur bietet alles, was Kinder zum Spielen und somit zum Lernen brauchen. Sie können sich verstecken, entdecken, klettern, balancieren und mit Erde, Wasser, Blättern, Lehm und Sand experimentieren.

Informationsabend mit dem Referenten Dr. Herbert Renz-Polster 15. Mai 2014 um 19.00 Uhr in Zirndorf (Grundschule I, Geisleithenstraße 28)

www.landkreis-fuerth.de www-landkreis-fuerth.de

Naturkontakte sind die beste Voraussetzung für eine gesunde seelische Entwicklung, da sie die Phantasie anregen und für die Motorik und Bewegung von Kindern von größter Bedeutung sind. Zu den wichtigsten Qualitäten der hautnahen Naturerfahrung gehört auch, dass Kinder zuweilen unbeaufsichtigt und ohne Reglementierungen von Erwachsenen spielen können.

Themen des Referats: Das erste Hindernis: durchorganisierte Kindheit Das zweite Hindernis: Gefahren in der Natur Das dritte Hindernis: die Medien

Das Jugendamt und die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Fürth laden alle Eltern und Interessierte recht herzlich ein. Bitte melden Sie sich bis zum 9. Mai 2014 per e-mail: jugendarbeit@lra-fue.bayern. de oder unter 0911/9773-1272 telefonisch an. Der Eintritt kostet 4,00 €.


Landkreismagazin 7.2014

Wirtschaft

Viele Fragen beantwortet: Wirtschaftsjunioren Fürth zu Besuch im Landratsamt schaft. Die aktiven Mitglieder sind nicht älter als 40 Jahre und werden durch Fördermitglieder tatkräftig unterstützt. Durch den gemeinsamen Einsatz streben sie danach, die Akzeptanz für unternehmerisches Handeln in Deutschland zu erhöhen. Kontakt zu den Wirtschaftsjunioren: www.wj-fuerth.de Wirtschaft Interessiert schauten sich die Jungunternehmer in der Zulassungsstelle um

Landkreis Fürth - Die Wirtschaftsjunioren Fürth (WJF) setzen ihre sogenannten „Institutionenbesuche” fort, bei denen hauptsächlich Behörden besichtigt werden. Die erste Station 2014 war das Zirndorfer Landratsamt. Landrat Matthias Dießl empfing die rund 20 Jungunternehmer. „Ich kenne und schätze die Wirtschaftsjunioren sehr” ,sagte der Landrat, der von 2008 bis 2012 selbst Mitglied des WJF-Vorstandes war. Zunächst berichtete der Landrat über das im Jahr 2003 eingeweihte Gebäude in Zirndorf sowie die Dienststelle in Fürth. Bei einem kleinen Rundgang durch das Landratsamt in Zirndorf konnten die Wirtschaftsjunioren die erst jüngst modernisierte Kfz-Zulassungsstelle besichtigten: Dort gibt es nun Monitore, auf denen die Kunden die voraussichtliche Wartezeit ablesen können. Der Landrat wies darauf hin, dass es außerdem schon seit langer Zeit möglich ist, über das Internet einen Termin in der Kfz-Zulassung zu vereinbaren. „Dadurch lässt sich Wartezeit vermeiden.” Etwa 130 Kunden besuchen täglich die Zulassungsstelle laut Matthias Dießl - damit zählt sie zu den am stärksten frequentierten Einrichtungen im Amt. Im zweiten Teil des Abends stellten sich die Wirtschaftsförderung und das Regionalmanagement des Landkreises den Unternehmen vor. Wirtschaftsförderer ist seit 1999 Walter Gieler. Seit Anfang des Jahres liegt das Regionalmanagement in neuen

Händen und wird von der 30 Jahre alten studierten Geografin Joanna Bacik verantwortet. Zusammen mit Landrat Matthias Dießl zeigten die Wirtschaftsprofis des Landratsamtes eindrucksvoll auf, welche positiven Rahmenbedingungen es für Unternehmen und Bürger im Landkreis gibt - angefangen bei den Top-Gewerbestandorten über die Beratung vor Ort bis hin zum familienfreundlichen Klima im Landkreis. Erfolgreich laufen Projekte wie der Messestand des Landkreises Fürth und seiner Kommunen auf der Verbrauchermesse CONSUMENTA. Auch regionale Unternehmen haben hier die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Beim jährlichen Berufsinformationstag werden von Firmen Auszubildende rekrutiert und auf der Homepage des Landkreises gibt es eine kostenlose Ausbildungsplattform. Ergänzt wird das Portfolio durch regelmäßige Wirtschaftskreise und dem Unterrichtsangebot der AzubiAkademie speziell für Azubis und deren Ausbildungsbetriebe. Knapp zwei Stunden stand Matthias Dießl nach seinem Vortrag den Wirtschaftsjunioren Rede und Antwort. „Dass sich ein Behördenchef so viel Zeit für uns nimmt, haben wir bislang bei unseren Besuchen so noch nie erlebt”, betonte die WJF-Vorsitzende Michaela Partheimüller am Ende des Abends. Die Wirtschaftsjunioren Fürth sind Führungskräfte und Unternehmer und kommen aus allen Bereichen der Wirt-

Aussteller gesucht für gemeinsamen Messeauftritt CONSUMENTA 2014 Landkreis Fürth / Nürnberg - Vom 25. Oktober bis 2. November 2014 findet die Consumenta im Messezentrum Nürnberg statt. Die Consumenta zählt zu den führenden Verbrauchermessen und zieht über 160 000 Besucher an. Im vergangenen Jahr war der Messestand des Landkreises Fürth recht gut besucht. In diesem Jahr soll das Standangebot weiter ausgebaut werden. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Fürth bietet deswegen in Kooperation mit der AFAG Messen und Ausstellung GmbH den örtlichen Betrieben und Händlern die Möglichkeit, einen attraktiven Gemeinschaftsstand zu nutzen. Die Vorteile, wie günstigere Standmiete, attraktiver Marktplatz und hohe Publikumsfrequenz, liegen auf der Hand. Kleinere Unternehmen können sich Standplätze tageweise teilen. Zur Consumenta-Informationsveranstaltung zusammen mit der AFAG lädt die Wirtschaftsförderung gerne ein: Zeit: Dienstag, 29.04.2014, 12 bis 13 Uhr. Ort: Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 2.12. Um Anmeldung zum Infotermin unter Tel. 0911 9773-1060 oder wirtschaft@lra-fue.bayern.de wird gebeten.

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Schulen

Kostenfreiheit des Schulwegs: Die wichtigsten Regelungen Landkreis Fürth - Das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und die Schülerbeförderungsverordnung bilden die Grundlage für die Übernahme der Beförderungskosten auf dem Schulweg. Zuständig für die Beförderung auf dem Schulweg zu weiterführenden Schulen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt des Wohnsitzes des Schülers bzw. der Schülerin. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen zusammengestellt: Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth wird die notwendige Beförderung zu • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht organisiert und finanziert. 5. – 10. Jahrgangsstufe Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 besteht ein Beförderungsanspruch zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg länger als 3 Kilometer ist oder eine besonders beschwerliche oder gefährliche Wegstrecke benutzt werden müsste. Nächstgelegene Schule im Sinne des Gesetzes ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (geringste Kosten) erreichbar ist. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung und der Jahrgangsstufe nach Zumutbarkeit kostenfrei zur nächstgelegenen Schule befördert.

Ab Jahrgangsstufe 11 Für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen ab der Jahrgangsstufe 11 und für Berufsschüler im Teilzeitunterricht sieht der Gesetzgeber die Fahrtkostenrückerstattung vor. Dabei werden die Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule erstattet, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten eine Familienbelastungsgrenze von derzeit 420,00 Euro je Schuljahr übersteigen. Erstattet wird der Gegenwert der günstigsten Fahrmarken abzüglich der Familienbelastungsgrenze. Ausnahme: Hat der Unterhaltsleistende Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch entfällt die Familienbelastungsgrenze, das heißt, die notwendigen Fahrtkosten können für diese Schülerinnen und Schüler in voller Höhe übernommen werden. ACHTUNG: Der Rückerstattungsantrag muss bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Fürth eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge werden wegen Fristversäumnis abgelehnt. Falls für den Schulweg ein privates Kraftfahrzeug benutzt werden soll, muss dies am Schuljahresanfang beim Landratsamt Fürth beantragt werden.

NEUERUNGEN Aufgrund der Änderung der Tarifstufe innerhalb des Bereiches Nürnberg besteht für die meisten Schüler aus Stein und Unterasbach, die eine Schule besuchen, die es in Zirndorf, Oberasbach oder Stein nicht gibt und die Kostenfreiheit des Schulweges in Anspruch nehmen möchten, keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen den Schulen in Fürth und Nürnberg. Nächstgelegene Schulen sind die Schulen in Fürth. Des Weiteren wurde die Verbindung mit öffentlichen Ve rkehrsmitteln zwischen Roßtal und Fürth verbessert, sodass für einige Schüler aus Roßtal die nächstgelegene Schule in Fürth liegt, falls die gewünschte Schulart nicht in Zirndorf, Oberasbach oder Stein angeboten wird. Für Schüler aus Wilhermsdorf ist die nächstgelegene Wirtschaftsschule die Hans-Böckler-Wirtschaftsschule in Fürth. Eine Übernahme der Beförderungskosten zur Wirtschaftsschule Bad Windsheim erfolgt nicht mehr. Um den rückläufigen Schülerzahlen am Wolfgang-Borchert-Gymnasium in Langenzenn entgegenzuwirken, können auf Grund schulplanerischer und schulorganisatorischer Gesichtspunkte ausnahmsweise Beförderungskosten auch zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule übernommen werden. Damit dies umgesetzt werden kann und vom Landkreis Fürth Teilkosten übernommen werden, ist eine Entscheidung des Kreistages erforderlich. Der konkrete Änderungsvorschlag lautet: „Schüler, für die die nächstgelegene Schule das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach ist, können im Rahmen der bestehenden Verkehrsverbindungen für

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die Beförderung zum Wolfgang-Borchert-Gymnasium in Langenzenn Teilkosten in Höhe der Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule aus schulorganisatorischen und –planerischen Gründen (§ 2 Abs. 4 SchBefV) verlangen. Die Sitzung des Kreistages findet am 08.04.2014 statt. Über die Entschei-

dung des Kreistages können Sie sich ab 09.04.2014 telefonisch bei Frau Popp (Tel.: 0911/9773-1363) informieren. INFORMATION: Aufgrund der Neuerungen wird den Eltern empfohlen, sich vor (!) der Anmeldung ihres Kindes an einer weiter-

führenden Schule unbedingt mit dem Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Sachgebiet 34, Frau Popp (Tel.: 0911/9773-1363) in Verbindung zu setzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kostenfreiheit des Schulweges bei der gewünschten Schule auch gesichert ist.

GYMNASIEN Aus folgenden Orten werden Schüler im Schuljahr 2014/2015 zu den Landkreisgymnasien kostenfrei befördert: Gymnasium Langenzenn (Beförderung mit dem Schulbus) Gymnasium Langenzenn oder Gymnasium Oberasbach Gymnasium Oberasbach oder Gymnasium Stein

Altkatterbach, Bernbach, Burggrafenhof 1), Cadolzburg 2), Cadolzburg Gewerbegebiet, Dippoldsberg, Dürrnfarrnbach, Hardhof 1), Heinersdorf, Hiltmannsdorf, Horbach, Kagenhof, Keidenzell 2), Kirchfarrnbach, Kirchfembach, Kreben, Kreppendorf, Langenzenn 1), Laubendorf, Lohe, Meiersberg, Obermichelbach, Puschendorf, Raindorf, Retzelfembach, Rothenberg, Seckendorf, Seukendorf, Siegelsdorf, Tuchenbach, Untermichelbach, Unterulsenbach, Veitsbronn, Wilhermsdorf Ballersdorf, Deberndorf, Gonnersdorf, Greimersdorf, Hammerschmiede, Hornsegen, Oberreichenbach, Roßendorf, Rütteldorf, Steinbach, Stinzendorf, Vogtsreichenbach, Zautendorf

Ammerndorf, Buttendorf, Cadolzburg (ohne Gewerbegebiet, Clarsbach, Defersdorf, Egersdorf, Fernabrünst, Großhabersdorf, Großweismannsdorf, Gutzberg, Kastenreuth, Kleinweismannsdorf, Lind, Neuses, Oedenreuth, Rehdorf (Fußweg über 3 km zum Gym. Oberasbach), Roßtal, Sichersdorf, Stöckach, Trettendorf, Unterschlauersbach, Wachendorf, Weiherhof, Weitersdorf, Wimpashof Gymnasium Anwanden, Banderbach, Bronnamberg, Buchschwabach, Kernmühle, Leichendorf 1), Oberasbach 1), Raitersaich, Rehdorf (Fußweg unter 3 km zum Gym. Oberasbach), Schwaighausen, Unterasbach 1), Vincenzenbronn, WeinzierOberasbach (für wirtschaftsw. Profil lein, Wendsdorf, Wintersdorf, Zirndorf 1) Gymnasium Stein) Gymnasium Stein Bertelsdorf 1), Eckershof 1), Loch, Oberbüchlein, Oberweihersbuch 1), Stein 1), Unterbüchlein, Unterweihersbuch 1) (für sprachl. Profil Gymnasium Oberasbach) 1) = Beförderung nur bei Fußweg über 3 km, 2) = öffentliche Linie

REALSCHULEN Aus folgenden Orten werden Schüler im Schuljahr 2014/2015 zu den Realschulen kostenfrei befördert: Realschule Zirndorf

Ammerndorf, Anwanden, Ballersdorf, Banderbach 1), Bertelsdorf, Bronnamberg, Buchschwabach, Buttendorf, Cadolzburg (ohne Gewerbegebiet), Clarsbach, Deberndorf, Defersdorf, Deutenbach, Eckershof, Egersdorf, Fernabrünst, Gonnersdorf, Greimersdorf, Großhabersdorf, Großweismannsdorf, Gutzberg, Hammerschmiede, Hornsegen, Kastenreuth, Kernmühle, Kleinweismannsdorf, Leichendorf 1), Lind, Loch, Neuses, Oberasbach 1), Oberbüchlein, Oberreichenbach, Oberweihersbuch, Oedenreuth, Raitersaich, Rehdorf , Roßendorf, Roßtal, Rütteldorf, Schwaighausen, Sichersdorf, Stein, Steinbach, Stöckach, Trettendorf, Unterasbach 1), Unterbüchlein, Unterschlauersbach, Unterweihersbuch, Vincenzenbronn, Vogtsreichenbach, Wachendorf, Weiherhof 1), Weinzierlein, Weitersdorf, Wendsdorf, Wimpashof, Wintersdorf, Zirndorf 1), Zautendorf Realschule Altkatterbach, Ballersdorf, Bernbach, Burggrafenhof 1), Cadolzburg (mit Gewerbegebiet), Deberndorf, Dippoldsberg, Dürrnfarrnbach, Göckershof, Gonnersdorf, Greimersdorf, Hammerschmiede, Hardhof 1), Heinersdorf, HiltLangenzenn mannsdorf, Horbach 1), Hornsegen, Kagenhof, Keidenzell, Kirchfarrnbach, Kirchfembach, Kreben, Kreppendorf, Langenzenn 1), Laubendorf, Lohe, Meiersberg, Obermichelbach, Oberreichenbach, Puschendorf, Raindorf, Retzelfembach, Roßendorf, Rothenberg, Rütteldorf, Seckendorf, Seukendorf, Siegelsdorf, Steinbach, Stinzendorf, Tuchenbach, Untermichelbach, Unterulsenbach, Veitsbronn, Vogtsreichenbach, Wilhermsdorf, Zautendorf Markgraf-GeorgBuchschwabach, Clarsbach (ab Raitersaich), Defersdorf, Fernabrünst, Großhabersdorf, Raitersaich, SchwaighauFriedrich-Realschule sen, Unterschlauersbach, Vincenzenbronn, Wendsdorf Heilsbronn 1) = Beförderung nur bei Fußweg über 3 km


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Abfallberatung

Informationen rund um die „Gelben Säcke“ Landkreis Fürth - „Warum wurde mein Gelber Sack nicht mitgenommen?“ „Darf Styropor in den Gelben Sack?“ „Wo bekomme ich Gelbe Säcke überhaupt her?“ „Mein Nachbar legt schon Tage vor dem Abholtermin die Gelben Säcke raus. Darf der das? Solche und ähnliche Fragen erreichen die Abfallberatung häufig. Nachfolgend ist in Kürze alles Wesentliche zum Gelben Sack erläutert. Einiges davon ist auch auf dem Sack selbst nachzulesen und ausführliche Informationen finden sich auf der Homepage unter www.landkreis-fuerth.de. Was gehört in den Gelben Sack? Bei nahezu allen Einkäufen erhalten wir die Ware in einer Verpackung, die beispielsweise aus Kunststoff, Aluminium oder einer Mischung, den sogenannten Verbunden, besteht. Ausschließlich diese leeren Verkaufsverpackungen dürfen in den Gelben Sack. Eine Reinigung ist nicht notwendig. Ganz im Gegenteil: mit Blick auf die Umwelt sollte hierfür kein kostbares Trinkwasser verschwendet werden! Übrigens: Da seit 2009 die Verpackungen, die über dieses duale System erfasst werden, nicht mehr gekennzeichnet werden müssen, dürfen auch Verpackungen hinein, die keinen „Grünen Punkt“ aufweisen. Konkret gehören beispielsweise folgende Abfälle in den Gelben Sack: • Kunststoff-Becher (z.B. für Margarine, Sahne, Quark, Joghurt etc.)

• Kunststoff-Flaschen (z.B. für Spül-/ Putz-/Waschmittel, Körperpflegemittel, Shampoo etc.) • Kunststoff- und Aluminium-Folien (z.B. Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien) • Schaumstoffe (z.B. Styroporschalen für Obst/Gemüse) • Blisterverpackungen (z.B. für Lutschtabletten, Süßigkeiten etc.) • Verbundverpackungen (z.B. Vakuumverpackung, Getränke- und Milchkartons etc.) • Aluminium- und Kunststoff-Tuben (z.B. von Zahnpasta, Senf, Mayonnaise etc.) Die Gelben Säcke werden alle 14 Tage abgeholt und sollten bis dahin auf dem Grundstück gelagert werden, idealerweise kühl und schattig. Was für die Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen im Landkreis zutrifft, gilt auch für die Gelben Säcke: Die Behälter müssen am Abholtag um 6:30 Uhr bereitgestellt sein. Sie dürfen jedoch frühestens am Vorabend des Abholtermins auf öffentlichem Grund bereitgelegt werden. Was darf nicht in den Gelben Sack? Produkte aus Kunststoff, Aluminium, Styropor bzw. Verbunden, bei denen es sich nicht um Verkaufsverpackungen handelt, dürfen nicht in den Gelben Sack. Die Finanzierung des gesamten sogenannten dualen Systems erfolgt nämlich ausschließlich über die Verpackungsin-

dustrie und die Verwertungswege sind auf Verpackungen hin ausgerichtet. Daher gehören folgende Produkte nicht in den Gelben Sack (Entsorgungsweg in Klammer): • Video- und Musikkassetten, Filzstifte und Kugelschreiber (Restmüll) • Spielzeug, Kleidung, Schuhe, Einweggeschirr und –besteck (Restmüll) • Windeln, Hygienetücher, Tapetenabfälle (Restmüll) • Verpackungen, die nicht vollständig leer sind (Restmüll) • Weißblechdosen (Metallcontainer) • Papier und Pappe (Papiertonnen) Wo bekomme ich Gelbe Säcke? Nachschub an Gelben Säcken erhalten Sie über die Ausgabestellen bei den Rathäusern; (einzige Ausnahme: Wilhermsdorf, hier gibt es Nachschub in der Hauptstr. 37, Lenzenstr. 4 und Meiersberg 45). Gelbe Säcke erhalten Sie ebenso bei den Wertstoffhöfen und im Landratsamt. Wichtig: seit Einführung der 14tägigen Abfuhr vor über zwei Jahren ist eine Nachbestellung über rote Zettel nicht mehr möglich! Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landkreises unter Tel. 0911 9773-1434, -1435 und -1436 oder schreiben Sie eine E-Mail an abfallberatung@lra-fue.bayern.de.

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Aktuell

Regionalinitiative zu Besuch bei wahren Alleskönnern - Schafen Fürth - Die Mitglieder der RegionalInitiative „Gutes aus dem Fürther Land“ haben zusammen mit Landrat Matthias Dießl und Fürths Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung die ortsansässige Schäferei von Fritz Wüst mit Hütehaltung in Fürth besichtigt. Man traf die Herde auf einer Weide hinter Stadeln, wo sie mit Schäfer Karl-Heinz Schwarz unterwegs war. Er geht mit den Tieren täglich von 11 bis 19 Uhr auf Wanderschaft, in der Nacht sind die Schafe im Pferch untergebracht, im Winter auch im Stall. Begleitet wird Schwarz dabei von zwei stattlichen altdeutschen Hütehunden. Die Gegend, in der geweidet wird, sucht sich der Schäfer je nach Jahreszeit aus. Allerdings: Weideplätze werden durch die zunehmende Bebauung immer weniger. Senior Fritz Wüst erinnerte sich da­ ran, von 1945 bis 1950 noch mit den Tieren in der Fürther Südstadt unterwegs gewesen zu sein, anschließend auf der Hardhöhe und in Atzenhof. Heutzutage gehören zum Weidegebiet auch der Solarberg in Fürth und der Hainberg, wobei dort auch einige Ziegen mit im Einsatz sind, die Familie Wüst extra dafür angeschafft hat. „Durch die Beweidung leisten die Schafe einen wertvollen Dienst als Landschaftspfleger, insbesondere zur Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen, wie Halbtrockenrasen und Magerrasen – gut zu sehen in unserem Naturschutzgebiet Hainberg“, verdeutlichte Landrat Matthias Dießl. Die Ziegen wirken zusätzlich der Verbuschung entgegen. Betriebsleiter Tho-

Blick auf die Herde von Fritz Wüst

mas Wüst sieht Schafe „als die ältesten Nutztiere des Menschen und wahre Alleskönner“. Schäfer erzeugen nicht nur hochwertige Nahrungsmittel wie Lammfleisch oder Schafsmilchprodukte, sondern liefern mit der Wolle auch einen hochwertigen, permanent nachwachsenden Rohstoff. Einmal im Jahr wird geschoren. „Für ein Kilo Wolle der Merino Landschafe gibt es zurzeit ca. 1,00 bis 1,50 Euro - je nach Qualität“, sagte Wüst. Jetzt, kurz vor Ostern, steigt natürlich die Nachfrage nach Lammfleisch. Fritz Wüst schlachtet auf seinem Hof in Vach noch selbst und beliefert regionale Metzgereien. Direkte Bestellungen vor Ort sind nur in größeren Mengen möglich. Thomas Wüst kennt das Schäferleben seit seinen Kindertagen, denn Familie Wüst betreibt die Schäferei bereits in der siebten Generation. Auch sein Vater, Fritz Wüst, ist seit mehr als 60 Jahren Schäfer und denkt gar nicht an ein Rentnerdasein. Familie Wüst besitzt zurzeit etwa 750 Mutterschafe und Lämmer. Schafe seien Herdentiere, die nicht ohne andere Schafe glücklich leben könnten, berichtete Thomas Wüst. Sie können gut zehn Jahre alt werden und ernähren sich hauptsächlich von Gras und Kräutern. Ein guter Hirte wisse um das Herdenverhalten seiner Schafe und reagiere entsprechend, denn wie bei Rindern und Ziegen regelt auch bei den Schafen die Rangordnung das Zusammenleben der Tiere. Eine Schafherde besteht dabei aus Mutterschafen und ihren Lämmern. Durch ihr dickes Fell können Scha-

Die Hütehunde sind für einen Schäfer äußerst wichtig

fe auch niedrigere Temperaturen gut vertragen genießen einen Weidegang auch im Winter. Weniger schön ist es für sie dagegen, wenn sie von frei laufenden Hunden aufgescheucht oder von rücksichtslos vorbeifahrenden Autos erschreckt werden. In Anbetracht der Arbeit, die Schafe für unsere Natur und uns leisten, ist neben der Förderung der Schäferei durch Staat und Kommunen auch das Verständnis der Bevölkerung wichtig. Im Landkreis Fürth gab es im vergangenen Jahr 35 Betriebe mit Schafhaltung (818 Schafe, davon 558 Mutterschafe), in der Stadt Fürth sechs (1352 Schafe, davon 817 Mutterschafe). Um als Schäfer tätig zu sein, genügt Tierliebe allein nicht, eine Ausbildung zum „Tierwirt – Schäferei“ dauert wie bei den meisten staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in der Regel drei Jahre. Wie mit diesem Schäfereibesuch hat die Initiative „Gutes aus dem Fürther Land“ zum Ziel, Erzeuger aus der Region vorzustellen. Eine Übersicht aller regionalen Produkte, Hofläden, Direktvermarkter und -erzeuger gibt es unter http://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/gutes-aus-dem-fuerther-land.html. (Manuela Rögner)

Streicheleinheiten waren bei diesem Ortstermin natürlich Pflicht


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Familie

Infotag für den erfolgreichen Wiedereinstieg nach der Familienpause Fürth - Unter dem Motto „Zurück in den Beruf - Impulse für den Wiedereinstieg“ laden die Agentur für Arbeit Fürth, die IHK Geschäftsstelle Fürth, der Landkreis Fürth und die Gleichstellungsstelle der Stadt Fürth zu einem Informationstag ein, der am Dienstag, den 6. Mai, von 8.30 bis 12.30 Uhr im Landratsamt Fürth, am Stresemannplatz 11, stattfindet. Dabei informieren verschiedene Referenten über den erfolgreichen beruflichen Wiedereinstieg nach einer Pause - wie zum Beispiel nach einer Auszeit für die Familie. Landrat Matthias Dießl und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Fürth, Peter Haberecht, eröffnen diesen Informationstag, der mit einem prall gefüllten Programm, Infoständen, interessanten Kurzvorträgen und Beratungsangeboten über Wiedereinstiegschancen in das Erwerbsleben nach einer Familienpause informieren will. Für die Zeit der Veranstaltung wird eine Kinderbetreuung vor Ort angeboten.

Die Programmpunkte im Einzelnen: 09:00 Uhr: Begrüßung durch den Landrat und den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit 09:20 Uhr: Wer ist Wer - was bieten die Infostände 09:30 Uhr: Der erste Eindruck zählt – gibt es eine zweite Chance? unterhaltsam aufbereitet von Sandra Dehler 10:00 Uhr: Frau Emmerling von der Fa. Uvex gibt Tipps und Anregungen zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch nach der Familienzeit 10:30 Uhr: Pause und Informationsaustausch 11:00 Uhr: Option Zeitarbeit - Chancen und Risiken 11:30 Uhr: Frauen und Rente/Minijob – Vortrag von Frau Heyer, Deutsche Rentenversicherung 12:00 Uhr: Die Jobbörse – die Stellensuche online leicht gemacht

Parallel dazu können ab 10.00 Uhr alle Wiedereinsteiger/Innen ihre vorbereiteten Bewerbungsmappen durch Personalverantwortliche der Fa. Uvex, der Stadt Fürth und erfahrene Bewerbungstrainerinnen prüfen lassen. Folgende Infostände sind geplant: • Agentur für Arbeit Fürth – Arbeitgeberservice mit aktuellen Stellenangeboten und Arbeitnehmerberatung zu Qualifizierungsmöglichkeiten; u.a. auch zur Teilzeitausbildung in der Altenpflege • Bildungsträger bfz, individuelle und ELAN/ Mathilde 17 • Gleichstellungsstelle der Stadt Fürth – Frauennetzwerk • Mütterzentrum Fürth/Mehrgenerationenhaus • Familienbüro Stein – Vermittlungsstelle für Tagesmütter Weitere Informationen erhalten Sie bei den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit, Fürth: Frau Ursula Schöbel, Tel.: 0911 72024-108 oder Frau Susanne Wissner Tel.: 0911 711404.

Familie

Schulung für Angehörige von demenzkranken Menschen Fürth - Die Fachstelle für pflegende Angehörige der Diakonie Fürth bietet ab dem 6. Mai 2014 für Angehörige von demenzkranken Menschen eine Schulung an, die in 10 Einheiten Wissen über die Krankheit vermittelt. Die Schulung findet jeweils dienstags von 15 bis 17 Uhr in den Räumen des Dia­ konischen Werks Fürth, Königswarterstr. 56-60 (Erdgeschoss) statt. Das Schulungsprogramm „EduKation“ hilft Angehörigen, den Demenzkranken und sich selbst besser zu verstehen und bietet Gelegenheit, mit anderen Angehörigen demenzkranker Menschen Erfahrungen auszutauschen. Der Kurs wurde von der Psychogerontologin Professor

Dr. Sabine Engel aus Erlangen entwickelt. Die Kursgebühr von 125 Euro beeinhaltet das Kursbuch sowie eine CD und wird in der Regel von der Krankenkasse erstattet. Kontakt für das oben genannte Angebot: Diakonisches Werk Fürth Dipl. Soz.-Päd. Barbara Ehm Fachstelle für pflegende Angehörige Tel. (0911) 74933-23. Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fürth können sich außerdem Rat und Hilfe bei zwei weiteren Fachstellen für pflegende Angehörige holen:

Hana Reinhardt Fachstelle für pflegende Angehörige und Demenzberatung – Caritasverband für Stadt und Landkreis Fürth e.V. Im City Center, Königstr. 112-114 90762 Fürth Telefon 0911 74050-31 oder -30 Fax: 0911-74050-63 E-Mail: hana.reinhardt@caritas-fuerth.de Pflege Direkt GmbH Fachstelle für pflegende Angehörige Frau Marion Wörnlein Nürnberger Str. 8 90613 Großhabersdorf Telefon 09105 90 81 E-Mail: m.woernlein@pflege-direkt.de

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Kinder

Das Kreisjugendamt wird bunter Fürth – Richtig farbenfroh wird’s ab sofort im dritten Stock des Landrats­ amts am Stresemannplatz. Zwei große Bildertafeln, gemalt von Pflegekindern, finden hier nun ihren Platz. Soviel Spaß die rund 30 Pflegekinder dabei hatten, im Rahmen einer Aktion für Kinderrechte ihre Hand- und Fußabdrücke auf den beiden rund 1x2 Meter großen Pressspanplatten zu verewigen – soviel Spaß und Farbe sollen die entstandenen Kunstwerke nun künftig in das Foyer des Kreisjugendamtes bringen. Spielzeug ist dort ja bereits vorhanden, jetzt bekommen auch die Wände eine bunte Frischzellenkur verpasst. „Die Tafeln brauchen noch eine fachmännisch Lackierung“, erklärte Jugendamtsleiterin Ute Hallenberger: „Dann hängen wir die sofort auf.“ Landrat Matthias Dießl freute sich vor Ort be-

Die zwei bunten Kinderkunstwerke brauchen jetzt nur noch eine letzte, fachmännische Lackierung, dann werden sie im dritten Stock des Landratsamtes am Fürther Stresemannplatz aufgehängt.

sonders über die glücklich vor den Bildern spielenden Kinder. „Das Amt wird bunter“, kommentierte er die Aktion, „das ist doch gut.“ Auch die Ergebnis-

se des Malwettbewerbs für mehr Kinderrechte sollen in Kürze prämiert und danach im Kreisjugendamt ausgestellt werden. (mg)

Landkreis Fürth

LeistungsFähig. LebensFroh.

Familie

Fühlen Sie sich als Eltern auch manchmal ratlos? KoKi – Netzwerk frühe Kindheit des Landkreises Fürth/Kreisjugendamt bietet im Familienzentrum Stein jungen Eltern aus dem Landkreis Fürth eine Themenreihe an. Gemeinsam mit Eltern in ähnlicher Lebenslage erhalten Sie in 5 Treffen die Möglichkeit, sich zu Fragen rund um das 1. Lebensjahr Ihres Kindes zu informieren und auszutauschen. 1. Treffen am 29.04.2014 Der Umgang mit Krankheiten des Säuglings und Kleinkindes mit der Kinderkrankenschwester Frau Höse: • Erkältungs-, Kinderkrankheiten, Fieber, Blähungen • Verwendung von Hausmitteln

2. Treffen am 06.05.2014 Die gesunde Ernährung des Säuglings und Kleinkindes mit der Kinderkrankenschwester Frau Höse: • Ernährung und Zufüttern • Zahnen 3. Treffen am 13.05.2014 Fragen zum gemeinsamen Alltag mit Ihrem Kind beantwortet Frau Nothas (Dipl. Sozialpädagogin in der Schwangerenberatung der Diakonie Fürth): • Schlaf-Wach-Rhythmus des Kindes • Loben, Grenzen setzen, Spielen 4. Treffen am 20.05.2014 Von der Paarbeziehung zur Elternschaft mit der Familientherapeutin Frau Lindner

5. Treffen am 27.05.2014 • Kennenlernen spezieller Angebote für Familien im Landkreis • gemütliches Ausklingen des Kurses mit einem gemeinsamen Frühstück Ort: Familienzentrum Stein, Goethering 3, 90547 Stein Zeit: jeweils dienstags von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr Kursleitung, Kontakt: KoKi, Frau Albert Tel.: 0911/9773 – 1277 Kosten: 15 Euro, bitte beim 1. Treffen mitbringen


Landkreismagazin 7.2014

Familie

Kinder haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung Kinderrechte – Teil 6 Landkreis Fürth - Das Jugendamt des Landkreises Fürth setzt sich mit der Serien „Kinderrechte“ für die Rechte der Kinder ein. Hier lesen Sie Teil 6 und damit den letzten Teil der Serie.

in Gruppen, Vereinen, bei Kinder- und Jugendorganisationen sind für Kinder und Jugendliche wichtig. Aber dabei gilt: keine Randale oder gewalttätige Aktionen! Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten. Außerdem sollen Kinder genauso wie Erwachsene an Demonstrationen oder Protestaktionen teilnehmen oder selbst welche aufrufen dürfen. Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden!

Sie wollen untereinander ihre Meinungen austauschen und auch in der Öffentlichkeit zeigen, was sie denken, fühlen oder meinen. Solche Erlebnisse in Gruppen, Vereinen oder bei Kinder- und Jugendorganisationen sind für Kinder und Jugendliche wichtig.

Auch Kinder dürfen ihre Meinung äußern. Natürlich gibt es viele Dinge, über die Erwachsene anders denken als Kinder. Aber auch dann sollen Erwachsene Kindern zuhören. Besonders bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, müssen Erwachsene auf die Meinung der Kinder Rücksicht nehmen.

(Kinderrechtskonvention, Artikel 15)

(Kinderrechtskonvention, Artikel 12)

Kinder und Jugendliche tun sich gerne mit andern ihres Alters zusammen (Artikel 15 der Kinderrechtskonvention „Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit“) Kinder und Jugendliche treffen sich gerne zusammen und tauschen sich untereinander aus, z.B. über die Schule, ihre Eltern, Beziehungen oder ihre Probleme. Dass sie ein Recht dazu haben, ist in der Kinderrechtskonvention gesetzlich festgeschrieben. Kinder und Jugendliche geben auf ihre eigene Weise ihren Gefühlen Ausdruck. Sie hören bestimmte Musik oder kleiden sich dementsprechend, sie tauschen ihre Meinungen aus und diskutieren miteinander. Sie möchten auch in der Öffentlichkeit ihre Meinung zeigen und ausdrücken, was sie denken. Kinder haben ein Recht darauf, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln. Solche Erlebnisse

Jeder Mensch hat das Recht, seine eigene Meinung zu sagen, auch die Kinder (Artikel 12 der Kinderrechtskonvention „Berücksichtigung des Kindeswillens“ und Artikel 13 „Meinungs- und Informationsfreiheit“) In Deutschland gilt das Recht der freien Meinungsäußerung. Doch das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch die Meinung der Kinder ist wichtig und muss gehört werden. Wenn Erwachsene – ganz gleich ob der Regierungschef, der Bürgermeister oder die Eltern – eine Entscheidung treffen, die Kinder berührt, müssen die Kinder ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden. Dabei kann es um die Gestaltung des Schulhofes genauso gehen, wie um den Bau eines Spielplatzes oder auch die Einrichtung des Kinderzimmers. In Deutschland gibt es in vielen Städten und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamente, die die Meinungen und

Quellen: „Die Rechte der Kinder von logo einfach erklärt“ herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2004) www.unicef.de/ueber-uns/unicef-undkinderrechte Verleger der Postkarten ist: Akzente Salzburg. Als PDF steht der komplette Kartensatz zur Verfügung unter: http://www.kija-sbg.at/uploads/media/Kinderrechte-Postkartenheft.pdf Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kommunale Jugendarbeit, Frau Eißler, Tel.: 0911 9773-1273

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Landkreismagazin 7.2014

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Landkreismagazin 7.2014

Jugend

„JugendAktivWochen”: Viel Programm für Kinder und Jugendliche Dein Sparschwein Mit Porzellanfarben kann jeder von euch sein eigenes Sparschwein nach seinen Wünschen gestalten. Als Vorlagen dienen uns Bilder von Hundertwasser und Paul Klee. Im Preis enthalten sind die Farben und ein Sparschwein. Falls ihr Lust habt, könnt ihr noch eine Tasse, Teller oder Schüssel mitbringen. Termin: Freitag, 9. Mai, 16.00 bis 18.00 Uhr. Für: Mädchen und Jungen ab 9 Jahren. Wo: Jugendhaus Roßtal, Auzancesplatz 2, Roßtal. UKB: 5,00 €. Anmeldung bis 30. April, Jugendpflege Süd, 09103 5937 In der Zuckerbäckerei Naschkatzen aufgepasst! Am Freitag, den 2. Mai wird’s süß im Jugendzentrum „Alte Post“. Gebacken werden die verschiedensten Leckereien: Cake Pops - bei deren Verzierung der Fantasie keine Grenzen gesetzt sind – aber auch verschiedene Bonbons und Muffins könnt ihr am Ende des Tages probieren und auch mit nach Hause nehmen. Termin: Freitag, 09. Mai, 14.30 bis 18.00 Uhr. Für: Jungen und Mädchen ab 8 Jahren. Wo: Jugendzentrum „Alte Post“, Denkmalplatz 1, Langenzenn. UKB: 4,00 € Anmeldung bis 30. April, Jugendzentrum „Alte Post“, 09101 2899 Dein eigenes Mölkky Mölkky ist ein finnisches Geschicklichkeitsspiel für draußen, bei dem mit einem Wurfholz auf zwölf hochkant stehende Spielhölzer geworfen wird mit dem Ziel, genau 50 Punkte zu erreichen. Durch „Schlag den Raab” ist das lustige Spiel einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Gemeinsam wollen wir das Spiel ausprobieren, jeder sein eigenes erstellen, Mittag essen, einen Stoffbeutel für euer Mölkky gestalten und so einen Tag Spaß haben und ganz viel spielen. Termin: Samstag, 17. Mai, 10.00 bis ca. 15.30 Uhr. Für: Mädchen und Jungen ab 9 Jahren. Wo: Jugendhaus Roßtal, Auzancesplatz 2, Roßtal. UKB: 10,00 € (inkl. Material, Stoffbeutel und Mittagessen)

Anmeldung bis 8. Mai, Jugendpflege Süd, 09103 5937 Jonglage-Workshop Am 23. Mai lassen wir im Jugendzentrum „Alte Post“ die bunten Bälle fliegen! Wir basteln unsere eigenen Jonglierbälle, mit denen wir dann auch die ersten Tricks kennenlernen und üben können. Bitte alte Socken zum Basteln mitbringen! Termin: Freitag, 23. Mai, 14.30 bis 18.00 Uhr. Für: Jungen und Mädchen ab 10 Jahren. Wo: Jugendzentrum „Alte Post“, Denkmalplatz 1, Langenzenn. UKB: 2,00 €. Anmeldung bis 9. Mai, Jugendzentrum „Alte Post“, 09101 2899 Achtung! Räubernachwuchs gesucht! Suche mutigen Räubernachwuchs aus Langenzenn und Umgebung, der tollkühn und wild genug ist, in meine Fußstapfen zu treten. Ich selber bin zu alt für das gefährliche Räubergeschäft geworden. Also, ihr Räuberinnen und Räuber, kommt vorbei zur großen Versammlung und beweist mir in einem aufregenden Wettkampf, dass ihr würdig seid, mein Erbe anzutreten! Als Belohnung winkt euch nicht nur die Ehre in die großen Geschichtsbücher einzugehen, sondern auch mein wertvollster Schatz! Da wir im Wald und auf der Wiese unterwegs sein werden, solltet ihr festes Schuhwerk und natürlich Räuberklamotten anhaben! Termin: Freitag, 30. Mai, 14.30 bis 18.00 Uhr. Für: Jungen und Mädchen ab 8 Jahren. Wo: Jugendzentrum „Alte Post“, Denkmalplatz 1, Langenzenn. UKB: 1,00 €. Anmeldung bis 23. Mai, Jugendzentrum „Alte Post“, 09101 2899 Busfahrt zum „Tucherland“ Nürnberg Auf den riesigen Erlebnis-Klettergerüsten, den lustigen Hüpfburgen und der großen Trampolinanlage können sich Kinder jeden Alters so richtig austoben. Sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich hat Tucherland so einiges zu bieten. So können die Besucher über die 12 Meter langen Rutschbahnen brausen, durch die 14 Meter lange Speed-

röhrenrutsche sausen oder sich an einer 8 Meter hohen Kletterwand mit 4 Kletterrouten ausprobieren. Auch der 5 Meter hohe und 40 Meter lange Parcours im Hochseilgarten (Mindestgröße für den Hochseilgarten: 1,30m) fordern Abenteuerlust und Gleichgewichtssinn. Fest steht: Hier bleibt die Langeweile vor der Tür, denn im Tucherland herrschen Spaß, Action und Bewegung! Termin: Dienstag, 11. Juni, 12.00 bis 18.00 Uhr. Für: Mädchen und Jungen von 10 bis 14 Jahren (max. 8 Teilnehmer) Wo: Treffpunkt 12 Uhr am Jugendhaus „Alte Scheune“, Rathausplatz 4, Zirndorf . UKB: 7,00 € (inkl. Eintritt, 2 Getränke und Snacks). Anmeldung bis 02. Juni, Jugendhaus Alte Scheune, 0911 6564381 oder unter 0175 5672746 Bogenbau Bei uns hast du die Möglichkeit, dir selbst einen Bogen zu bauen und zu lernen, wie man richtig damit umgeht. Der Bogen wird aus reinem Naturmaterial hergestellt und an deine Körpergröße und Konstitution angepasst. Du lernst außerdem einen echten Turnierpfeil herzustellen. Beim anschließenden Übungsschießen auf einem Bogenparcours in Abenberg können gefahrlos erste zielgerichtete Pfeile auf die Scheiben geschossen werden. Der Baukurs sowie das anschließende Übungsschießen werden von einem versierten Bogenbauer und Mitglied der Oberasbacher Feld- und Jagdbogenschützen angeleitet. Termin: Dienstag, 10. bis Samstag 14. Juni, jeweils 10.00 bis 16.00 Uhr. Für: Mädchen und Jungen ab 12 Jahren (max. 6 Teilnehmer) Wo: Jugendhaus OASIS, St.Johannes-Str. 8, Oberasbach UKB: 32,00 € (inkl. Material und Mittagessen) Anmeldung bis 16. Mai, per Email an info@jugend-oberasbach.de, Betreff: „Bogenbau“ Teilnehmen können bei allen Veranstaltungen der „JugendAktivWochen“ nur Kinder, die rechtzeitig angemeldet wurden.

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Tipp

Großes Jubiläumsfest: 20 Jahre Stadt Oberasbach Oberasbach - Am 30. April 1994 wurde Oberasbach zur Stadt erhoben - somit kann in diesem Jahr der 20. Geburtstag gefeiert werden. Geplant ist ein großes Fest für die noch junge Stadt. Zwei Tage lang, am 26. und 27. April, findet das Stadt- und Bürgerfest auf der Festwiese vor dem Rathaus statt. Das Jubiläum soll gemeinsam mit allen begangen werden, die das Leben in Oberasbach heute ausmachen und gestalten: den Bürgerinnen und Bürgern, den Oberasbacher Vereinen, Verbänden und Parteien wie auch städtischen Einrichtungen. Es ist also das große Fest der Vereine, die unter dem Motto „20 Jahre Stadt Oberasbach“ sich und ihre Angebote einer großen Öffentlichkeit präsentieren.

Es beteiligen sich rund 30 Gruppierungen mit einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm und bieten darüber hinaus eine beachtliche kulinarische Vielfalt.

Band Jersey

acht Euro. Am Stadtfestsonntag ist das Rathaus für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Wer Lust hat, kann sich an diesem Tag vom dritten Stock des Rathauses abseilen lassen. Ein Nervenkitzel für Groß und Klein! Der Kinderhort Oberasbach lädt am Sonntag zur „Handwerkerrallye“ ein. Los geht es auf dem Gelände der Pestalozzi-Schule und um 16:30 Uhr ist die große Preisvergabe. Unter dem Motto „Primavera Italiana“ beteiligt sich der Gewerbeverband Oberasbach am Stadtfest. Zwischen Hörberatung und der Gelateria da Nunzio gibt es Pizza, Frozen Joghurt Genuss, Fingerfood Salsiccia vom Grill und vieles mehr!

Am Samstag spielt die Bon Jovi Coverband JERSEY von 20.30 Uhr an im Festzelt. Die Karten kosten im Vorverkauf

Das ausführliche Programm finden Sie unter www.oberasbach.de.

Tipp

Drei Tage Lebensfreude pur: 1. Latino-Festival-Stein Stein - Die Stadt Stein wird 2014 erstmals Schauplatz des neu ins Leben gerufenen Latino-Festivals. Drei Tage lang, vom 30. Mai bis 1. Juni, werden ein familienorientiertes Tagesprogramm, Livekonzerte namhafter Bands, ein Latino-Markt, Workshops und DJs den Waldsportpark in der Mühlstraße mit pulsierendem Leben füllen. Eineinhalb Jahre haben sich die ehrenamtlichen Veranstalter um Hotelbesitzer Siegfried Hochstein Gedanken und viel Arbeit gemacht, um das dreitägige Festival ins Leben zu rufen. Eine Veranstaltung, die durchaus auf Fortsetzung und Wachstum angelegt ist. Hochstein, der sich in der Region und der deutschen Kunstszene als Gründer und langjähriger Leiter der privaten “FaberCastell-Kunstakademie“ viel Renommee erarbeitet hat, verfolgt durchaus ambitionierte Pläne: “Unser Ziel ist es, eine Veranstaltung zu entwickeln, die

vom Namen her fest mit Stein verbunden ist. Wir wollen ein Festival aufbauen, wie man es im größeren Rahmen vom Sambafestival Coburg, dem Afrika Festival Würzburg oder dem Reggae Festival am Chiemsee kennt.” Für das Auftaktwochenende im idyllisch gelegenen Waldsportpark konnten namhafte Bands verpflichtet werden: Mayito Rivera - „El Poeta de la Rumba“ - sorgt gleich am Eröffnungsabend für einen Einstieg nach Maß: 20 Jahre lang war er

die markante Stimme der erfolgreichsten kubanischen Band „Los Van Van“. Ex-Talking Head David Byrne hat Los De Abajos entdeckt, eine neunköpfige Band aus Mexiko, die ihre eigene Stilrichtung “Punk-Salsa“ nennt und mit Einflüssen aus Rock, Salsa, Reggae, Ska, Cumbia, Son Jarocho und Banda garniert. In die Spuren der jamaikanischen Legende Bob Marley treten One Foundation Crew am Sonntagabend: Reggae, Ska, Musik zum Tanzen und für sonnige Gefühle. Vielfalt ist Trumpf, beim Auftakt des ersten Latino-Festivals-Stein, mit 30 Aufführungen und 40 Workshops, mit einem bratwurstfreien, stilechten Food-Bereich, mit Ständen voller bunter Kleidung, Latino-Schmuck, -Kunst und -Musikinstrumenten. Der Vorverkauf läuft. Preise und Tickets gibt es auf der Homepage www. latino-festival.com


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Umwelt

Die neue Energieeinsparverordnung 2013 gültig ab 01.05.2014 Landkreis Fürth - Die neue Energieeinsparverordnung 2013 wird am 1. Mai 2014 gültig. Viele erwarteten die neue Verordnung bereits im Jahre 2012. Diejenigen Teile der Verordnung, die der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dienen, hätten schon zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen. Jedoch sollte die Änderung der Energieeinsparverordnung nach dem Willen der Bundesregierung auch Elemente der Beschlüsse zur „Energiewende“ umsetzen.

sehen sondern immer unter dem Aspekt des Architekten/Planers oder unter dem Aspekt des Heizungsbauers. Eine Überdimensionierung der Heizungsanlagen war die Regel. Anfangs nahm niemand wirklich Notiz von dieser Verordnung, war die Einhaltung ja nicht mit Bußgeld oder Strafmaßnahmen belegt. Mit der EnEV 2009 änderte sich das schlagartig, da durch ein anderes Gesetz, das Erneuerbare EnergieWärmegesetz (EEWärmeG), plötzlich die Ordnungswidrigkeit definiert und unter Strafe gestellt wurde.

Was ist denn nun die Energieeinsparverordnung (EnEV)? Die Anfänge der Energieeinsparverordnung wurden erstmalig im Jahre 2002 veröffentlicht. Diese erste Fassung hatte die bis dahin gültigen Wärmeschutzverordnung (WSchVO) und die HeizungsanlagenVerordnung HeizAnlVO) ersetzt. Diese Verordnung wurde fortgeschrieben, verbessert und ergänzt bis zur aktuellen EnEV 2009 und ab 01.05.2014 die EnEV 2013. Damit wurde ein Werk geschaffen, um beide vorher genannten Verordnungen unter einen Hut zu bringen. Denn wie sah die Praxis aus: der Architekt oder Planer hielt sich an die Wärmeschutzverordnung und überließ in der Regel die Umsetzung der Heizungsanlagenverordnung dem Heizungsbauer. Das Gebäude wurde quasi nie ganzheitlich ge-

Was ist die EnEV nicht Sie ist kein Nachschlagewerk, wie etwa eine DIN-Norm. Sie legt Berechnungsmethoden und -parameter für die ganzheitliche energetische Berechnung des Gebäudes fest. Sie definiert keine Qualitätsmerkmale für einzelnen Bauteile wie es die Wärmeschutzverordnung getan hatte, sondern vergleicht anhand eines Referenzgebäudes, das dem geplanten Gebäude völlig identisch ist. Die EnEV ist für alle beheizten und gekühlten Wohn-und Nichtwohngebäude bindend und ist einzuhalten. Sie stellt darüber hinaus Anforderungen bei der Veränderung von Außenbauteilen sowie für Nachrüstverpflichtungen, zum Beispiel für alte Heizungsanlagen dar. Zur Verbesserung der Verbreitung und Akzeptanz von Energieausweisen schreibt die Richtlinie über die Gesamt-

energieeffizienz von Gebäuden vor, dass in Vermietungs- und Verkaufsanzeigen in kommerziellen Medien Angaben zur Beurteilung der Gesamtenergieeffizienz aufzunehmen sind. Inserate an schwarzen Brettern oder nicht kommerziellen Foren im Internet sind nicht betroffen. Fazit: Mit Erscheinen der neuen EnEV 2013 und ihrer Inkraftsetzung ab 1. Mai 2014 haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, die sich aber zum größten Teil im verwaltungstechnischen Raum befinden. Physikalische, grundlegende Anforderungen an die Wärmedämmung werden zur Zeit noch nicht gestellt und sind identisch mit der EnEV 2009. Erst ab 2016 gilt für Neubauten eine Verschärfung der Anforderungen um 25 Prozent.

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Aktuell

Fördermittel für Projekte gegen Rechts Fürth – Im Jugendzentrum Ottostraße haben sich Landrat Matthias Dießl und Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung im Rahmen eines überregionalen Vernetzungstreffens bei der Initiative „Fürther Vielfalt tut gut!“ für die aktive Förderung von politischer Aufklärung in Stadt und Landkreis bedankt. Bereits zum vierten Mal unterstützt das regionale Programm für Toleranz und Demokra- Landrat Matthias Dießl bei seinem Grußwort tie auch 2014 wieder über ein Dutzend lokaler Initiativen, Projekte merhin mit bis zu 20.000 Euro gefördert und Aktionen gegen rechte Gewalt. werden. Die Basis für die Bewerberauswahl bildet dabei ein jährlich aktualiGefördert vom Bundesministerium für sierter lokaler Aktionsplan (LAP), der die Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Strategien und Ziele der Ini­ im Rahmen des Bundesprogramms „To- tiative im Einzelnen festlegt. leranz fördern – Kompetenz stärken“ Auch für 2014 standen wieder insunterstützt die Initiative „Fürther Viel- gesamt 90.000 Euro Bundesmittel zur falt tut gut! – Stadt und Landkreis ak- Verfügung; Förderanträge konnten von tiv für Toleranz und Demokratie“ schon Anfang Dezember 2013 bis Mitte Januseit 2011 jedes Jahr eine Vielzahl regio- ar gestellt werden: „Beworben haben naler Projekte zur politischen Aufklärung sich schließlich 20 Projekte mit einem und Begegnung der Kulturen. Über die Gesamtbedarf von etwa 180.000 Euro“, Förderwürdigkeit entscheiden Vertre- erklärte Jochen Krüger von der externen ter der kommunalen Jugendarbeit, des Koordinierungsstelle des StadtjugendStadt- und Kreisjugendrings sowie etli- rings Fürth, die die geförderten Projekcher weiterer Organisationen und Ver- te verwaltet: „Das konnten wir mit den bände gemeinsam in einem 19-köpfigen vorhandenen Mitteln natürlich nicht alBegleitausschuss. Träger des Projekts ist les machen.“ die Stadt Fürth. Am Ende wurden die Gelder aber imMaximal kann eine Maßnahme im- merhin unter 14 der 20 Maßnahmen

Wertstoffhöfe am Karsamstag geschlossen Landkreis Fürth - Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Wertstoffhöfe des Landkreises am Karsamstag (19. April 2014) geschlossen. ÖFFNUNGSZEITEN:

Zirndorf/Leichendorf Erddeponie und Wertstoffhof Rangau Rangaustr. 60, 90513 Zirndorf-Leichendorf Tel. 0911 / 69 50 68, Fax 0911 / 669 70 83 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in ungeraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

Bauschuttdeponie u. Wertstoffhof Horbach Im Kessel, 90579 Langenzenn-Horbach Tel. 09101 / 74 31, Fax. 09101 / 90 35 05 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in geraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

verteilt – die sich in diesem Jahr ganz besonders der Aufklärung gegen rechte Gewalt und Propaganda gewidmet haben. Die Veranstaltungen tragen klare Titel wie beispielsweise „Des Nazis neue Kleider“, „Brave Bürger oder neue Nazis?“, „Europa leben“ und „Fürther Migrationsgeschichten“. Darunter auch zwei Projekte vom Kreisjugendring: „Geh wählen, sonst re(i)chts!“ und „Deine Spot’s gegen Rechts“ – die zusammen mit immerhin fast 14.000 Euro gefördert werden. Im Landkreis Fürth erweise sich der Sinn und nachhaltige Nutzen politischer Jugendaufklärung für mehr Toleranz und Demokratie immer wieder aufs Neue, betonte Landrat Matthias Dießl. Aktionen wie beispielsweise das Seminartreffen der Mittelschulsprecher im Landkreis unter anderem zum Thema „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ hätten auch in jüngster Vergangenheit wieder deutlich gezeigt, wie wichtig solche Projekte und deren Unterstützung seien. „Wo wenige wählen, wird Raum geschaffen für rechte Kräfte und Parteien. Gerade da müssen wir aktiv sein und präventiv aufklären.“ Oberbürgermeister Thomas Jung erklärte, er freue sich natürlich sehr über den positiven Wahlausgang und die vielen Glückwünsche. Nachdrücklich betonte er jedoch: „Der eigentliche Sieg für Fürth ist aber, dass die rechte ‚Bürgerinitiative Soziales Fürth‘ schon an fehlenden Bürgerunterschriften für die Wahlzulassung gescheitert ist.“ Dies wertete Jung als ermutigendes Zeichen und deutliches Votum der Fürther Bevölkerung für mehr Toleranz und Demokratie. Einhellig wünschten Jung und Dießl den Vertretern der Initiative „Fürther Vielfalt tut gut!“ für ihre künftige Arbeit und die Förderung wichtiger Demokratie-Projekte in Stadt und Landkreis Fürth darum ausdrücklich: „Alles Gute und weiterhin viel Erfolg!“ (Matthias Glaser)


Landkreismagazin 7.2014

Senioren

Exkursion der Arbeitsgemeinschaft Senioren im Landkreis Fürth nach Großhabersdorf Landkreis Fürth - Am 1. April 2014 trafen sich die Vorsitzenden der Seniorenvertretungen des Landkreises und weitere Interessierte zur jährlichen Exkursion. In diesem Jahr standen die Angebote für Seniorinnen und Senioren in Großhabersdorf auf dem Programm. Der alte und neue Bürgermeister Fritz Biegel ließ es sich nicht nehmen, zusammen mit Walter Schneider (1. Vors. des örtlichen Seniorenbeirats) die Besucherinnen und Besucher durch Großhabersdorf zu führen. Zunächst erklärte der Bürgermeister die Herkunft des Ortsnamens. Interessanterweise leitet sich dieser von „Hadewardesdorf“ also dem Dorf des Hadewards, ab und nicht vom Hafer, obwohl das Ortswappen fünf dieser Ähren zieren. Rotes Ross Gemeinsam ging es vom Treffpunkt „Pflege Direkt“ in Richtung Naturbad. Erster Halt war vor dem „Roten Ross“. Das jahrhundertealte Fachwerkhaus wurde 2008 umfangreich und mit hohem Kostenaufwand restauriert und stellt eines der markantesten Gebäude Großhabersdorfs dar. Kuhrswiese Die Kneipp-Anlage mit (noch leeren) Wasserbecken, die seniorengerechten Hochbeete und die Edelstahl-Sportgeräte auf der Kuhrswiese fanden große Beachtung, die Geräte wurden natürlich getestet und für seniorentauglich befunden. Naturbad Weiter ging’s in das idyllisch im Schlauersbachtal gelegene Naturbad. Hier können die Badegäste chlorfrei baden und das bei ausgezeichneter Wasserqualität, wie der Bürgermeister versicherte. Ein neu gestalteter Kiosk und der auch von der Straße aus zugängliche Biergarten runden das Angebot des Naturbads ab. Die Besucherzahl steigt lt. Bürgermeister Biegel kontinuierlich an, sodass das Frei-

Margot Körner vom Landratsamt Fürth im Kreise der Ausflügler

bad 2013 erstmals schwarze Zahlen schreiben konnte. Informationen für Besucher: www.grosshabersdorf.de Senioren-Kino Auf dem Rückweg zum Ausgangspunkt Pflegezentrum machte die Besuchergruppe noch einen Abstecher in die Lichtspiele Großhabersdorf. Seit mehr als 60 Jahren werden dort Filme gezeigt. Mehrmals geändert hat sich in dieser Zeit die Saalgröße. Aktuell finden in dem großzügig gestalteten Vorführsaal 106 Besucher Platz. Außerdem steht bei besonderen Veranstaltungen ein Gastronomiebereich zur Verfügung. Auf Initiative der Seniorenbeauftragten Margit Pohr (Roßtal) und Oskar Häring (Seniorenvertretung Großhabersdorf) bietet der Inhaber der Lichtspiele, Herr Jordan, von Herbst bis Frühjahr spezielle Kinonachmittage für ältere Menschen an. Die Nachfrage aus dem ganzen Landkreis und sogar aus Nachbar-Landkreisen ist in der Zwischenzeit so groß, dass nun am letzten Dienstag und Mittwoch des Monats ab 13:15 Uhr aktuelle Filme gezeigt werden. Anschließend können sich die Besucher beim Kuchenbuffet und Kaffee/Tee stärken. Wer das nicht möchte, kann natürlich auch nur die Vorstellung buchen.

Foto: Jutta Massl

Achtung: Die Kinovorführungen incl. Kaffeetrinken sind sehr rasch ausgebucht. Am 30.4.2014 ist die Saison 2013/2014 beendet, im Herbst geht es weiter. Auskünfte unter: www.lichtspiele-grosshabersdorf.de Baustelle Gelber Löwe Ein weiteres Fachwerkhaus in Großhabersdorf, das Gasthaus „Gelbe Löwe“ wird zurzeit restauriert. Eigentümer ist die Gemeinde Großhabersdorf, die das historische Gebäude so vor dem Verfall bewahrt. Die Besucher durften die Baustelle besichtigen und konnten sich gut vorstellen, dass in absehbarer Zeit ein weiteres Schmuckstück den Ort zieren wird. Pflege Direkt Den Abschluss bildete die Besichtung des Pflegezentrums. Frau Ulsenheimer informierte über die verschiedenen Angebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige, die im Pflegezentrum zusammen gefasst sind: Seit 1994 werden vom ambulanten Pflegedienst Menschen gepflegt. Im Jahr 2000 wurde die stationären Pflege eröffnet. Der beim Pflegezentrum angesiedelte gemeinnützige Verein „Zammhelfn“ bietet den Angehörigen von Pflegebedürftigen stundenweise Betreuung zuhause, die Begleitung

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Landkreismagazin 7.2014

bei Besorgungen und Behördengängen und damit eine Entlastung der Angehörigen an. Bei „Zammkumma“ werden (i. d. Regel an Demenz erkrankte) Menschen an 3 ½ Tagen in der Woche betreut und durch gemeinsame Aktivitäten gefördert.

sich Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Landkreis bei ihrer Fachstelle und auch in der häuslichen Umgebung beraten lassen können. Alles übers Pflegezentrum unter: www. pflege-direkt.de

Fachstelle für pflegende Angehörige Außerdem befindet sich bei Pflege Direkt die einzige im Landkreis selbst ansässige Fachstelle für pflegende Angehörige. Durch Umstrukturierungen und gestiegene Einwohnerzahlen konnte diese Anlaufstelle für Ratsuchende aus dem Landkreis neu eingerichtet werden. Die Ansprechpartnerin Frau Marion Wörnlein informierte die Seniorenvertreter über ihre Aufgaben und betonte, dass

Fazit: Auch die im Laufe der diesjährigen Exkursion gewonnenen Erkenntnisse werden sich positiv auf die Arbeit der Seniorenvertreter im Landkreis auswirken. Der Dank der Seniorenvertreter galt Herrn Schneider für die Organisation, Herrn 1. Bürgermeister Biegel für die sachkundige Ortsführung sowie Herrn Jordan, Frau Ulsenheimer und Frau Wörnlein für die Gewährung der Einblicke in ihre Wirkungsstätten!

Music-Wettbewerb

2014

Info-Telefon: 0911 - 97 73 12 74 Veranstalter: Kommunale Jugendarbeit im Landkreis fürth und Jugendzentrum Alte Post & Jugendhaus Alte Scheune Unterstützt durch die Sparkasse fürth

Einsendeschluss: 27. Juni 2014 finale: 27.9.2014

im Jugendzentrum „Alte Post“, Langenzenn

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Amtsblatt 7.2014

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Nr. 7 vom 10. April 2014

Inhaltsverzeichnis

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und dem Saldo von

037 Landkreis Fürth

Haushaltssatzung 038 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Europawahl 039 Landratsamt Fürth Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung 040 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Bahnhofstraße 041 Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes 042 Sparkasse Fundsachen

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0€ dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 890.000 € und einem Saldo von - 890.000 € d) und dem Saldo des Finanzhaushaltshalts von - 1.674.406 € ab. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

037 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 des Landkreises Fürth Aufgrund Art. 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Landkreis Fürth folgende Haushaltssatzung: I. Haushaltssatzung des Landkreises Fürth für das Haushaltsjahr 2014 §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 105.647.390 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 105.531.051 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von + 116.339 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 92.251.320 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 89.397.806 € und dem Saldo von + 2.853.514 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

6.994.620 € -3.637.920 €

3.356.700 €

§3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. §4 (1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 43.818.133,15 € (Umlagesoll) festgesetzt. (2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen und zwar aus den vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Steuerkraftzahlen a) b) c) d)

der Grundsteuer A 305.485 € der Grundsteuer B 8.724.202 € der Gewerbesteuer 22.379.435 € der Gemeindeeinkommensteuerbeteiligung 51.820.947 € e) der Umsatzsteuerbeteiligung 2.343.113 € f) 80 % der Schlüsselzuweisungen, auf welche die kreisangehörigen Gemeinden im Haushaltsjahr 2013 Anspruch hatten 12.017.315 € _____________ Summe der Bemessungsgrundlagen 97.590.497 € (3) Nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes werden die Umlagesätze für die Kreis-

umlage wie folgt festgesetzt: 1. aus der Steuerkraftzahl der Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 44,90 % b) für die Grundstücke (B) 44,90 % 2. Aus der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer 44,90 % 3. Aus der Steuerkraftzahl der Einkommensteuer 44,90 % 4. Aus den Schlüsselzuweisungen 44,90 % 5. Aus der Umsatzsteuerbeteiligung 44,90 % §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan des Landkreises Fürth wird auf 2.500.000 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Zirndorf, 20. Januar 2014 Landkreis Fürth Matthias Dießl Landrat II. Gemäß Art. 59 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern wird die Haushaltssatzung 2014 des Landkreises Fürth hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2014 liegt in der Zeit vom 14.04.2014 bis 23.04.2014 im Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 0.11, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. III. Die Regierung von Mittelfranken hat den Haushalt 2014 des Landkreises Fürth mit Schreiben vom 27.03.2014, Nr. 12.13 - 1512 h - 1/2014 rechtsaufsichtlich gewürdigt und die Haushaltssatzung soweit erforderlich genehmigt. Zirndorf, 31.03.2014 Landkreis Fürth Matthias Dießl Landrat

I


II

Amtsblatt 7.2014

038 Landratsamt Fürth Öffentliche Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 4. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeinde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrags bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004 oder am 7. Juni 2009 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum 4. Mai 2014 gegenüber der zuständigen Gemeinde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik

Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u.a. Voraussetzung, dass sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

2. Von dieser Anordnung können auf Antrag Völker ausgenommen werden, die für Versuchszwecke vorgesehen sind, die die Zucht auf Varroaresistenz vorantreiben sollen. Entsprechende Anträge sind beim Landratsamt Fürth, Dienststelle Fürth, Sachgebiet 21, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Tel.: 0911/9773-1208, zu stellen. 3. Imker, die die Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker dem Landratsamt Fürth, Veterinäramt, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Telefon: 0911/9773-1901, noch nicht mitgeteilt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

4. Nach Art. 41 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Fürth, Dienststelle Fürth, 1. Stock, Zimmer 1.07, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, aus und kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Fürth, 27. 03.2014 Landratsamt Fürth

Fürth, 28.03.2014 Landratsamt Fürth

Göller Kreiswahlleiterin

039 Landratsamt Fürth Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung zur Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroatose Das Landratsamt Fürth erlässt folgende

Göller Oberregierungsrätin 040 Stadt Oberasbach Bekanntmachung der Stadt Oberasbach zum Flugblatt der „Bürgerinitiative Bahnhofstraße“ Die Stadt handelt nicht willkürlich, sondern muss sich an Recht und Gesetz halten.

Allgemeinverfügung: 1. Die Besitzer von Bienenvölkern im Gebiet des Landkreises Fürth werden verpflichtet, diese Bienenvölker gegen die Varroatose zu behandeln. 2. Die in der vorstehenden Nummer 1. angeordnete Behandlung ist befristet für das Behandlungsjahr 2014 und hat nach dem Ende der Tracht mit einem zugelassenen Mittel zu erfolgen. 3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 4. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. H i n w e i s e: 1. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 80 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Ein Rechtsbehelf gegen die Nummern 1. und 2. dieser Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung).

Im Vorfeld der Kommunalwahl am 16. März 2014 kursierten in Oberasbach mehrere Flugblätter der „Bürgerinitiative Bahnhofstraße“. Darin wird der Bürgermeisterin vorgeworfen, sie mache sich für eine Straßensanierung auf Kosten der Bürger stark. Dies weist Birgit Huber nun ganz klar von sich und nimmt zu den Vorwürfen Stellung. Streitpunkt ist die Bahnhofstraße. 1955 wurden Baumaßnahmen durchgeführt, die nach Feststellung des Verwaltungsgerichts Ansbach nicht zu einer erstmaligen Herstellung der Straße geführt haben. 1964 wurden einige unbebaute Grundstücke zu Beiträgen herangezogen. Später wurde ein Gehsteig angebaut und Beleuchtung hinzugefügt, wofür keine Beiträge erhoben wurden. Keine der durchgeführten Maßnahmen war jedoch geeignet, dass bei der Bahnhofstraße vom Status „erstmalig hergestellt“ gesprochen werden kann. Eine solche „erstmalige Herstellung“ liegt dann vor, wenn eine Straße technisch und rechtlich allen Anforderungen entspricht. Zunächst muss sie


Amtsblatt 7.2014

zum Anbau bestimmt sein. Dann braucht man ein technisches Bauprogramm – sprich, die Gemeinde muss festlegen, was für eine Straße entstehen und wie breit sie zum Beispiel sein soll. Außerdem muss bei der Straße eine Straßenentwässerung durchgeführt und Beleuchtung installiert werden. Damit die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, braucht man einen Bebauungsplan. Und da sowohl die rechtlichen als auch die technischen Anforderungen in der Bahnhofstraße in der Vergangenheit nicht erfüllt waren, ist diese Straße nicht „erstmalig hergestellt“. Erst im Jahr 1996 ist der Bebauungsplan Nr. 94/1 in Kraft getreten. Dieser hat unter anderem auch die Bahnhofstraße in der geplanten Bauweise bis zur Einmündung Hauptstraße festgesetzt. Nun soll die Bahnhofstraße den Status der „erstmaligen Herstellung“ bekommen. Das heißt: Man muss unter anderem den Untergrund der Straße auskoffern, einen ausreichend tragfähigen Straßenaufbau herstellen und eine funktionsfähige Straßenentwässerung bauen. Die Mehrheit des Stadtrates will die Straße von Grund auf bauen und nach den Regeln der Baukunst und Technik herstellen lassen. Das ist beim ersten nördlichen Teil der Straße nach einem einstimmigen Abschnittsbildungsbeschluss des Hauptverwaltungsausschusses von 2008 bereits geschehen. Dafür wurden die Erschließungsbeiträge abgerechnet. Es ist also nur eine logische und vor allem rechtlich zwingende Konsequenz, nun auch den zweiten Teil der Bahnhofstraße „erstmalig herzustellen“. Bürgermeisterin Birgit Huber betont: „Wir handeln hier nicht willkürlich, sondern wir müssen uns an Recht und Gesetz halten“. Und das schreibt vor, dass Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße mit anliegender Wohnbebauung einmalig erhoben werden müssen. Eine große Anzahl der Straßen in Oberasbach ist bis auf wenige Ausnahmen erstmalig hergestellt und auch abgerechnet. Auch hier haben die Anwohner die Ersterschließung aufgrund gesetzlicher Vorgaben geleistet. Das gleiche gilt für den unteren nördlichen Teil der Bahnhofstraße – hier haben neben den Eigentümern im Neubaugebiet auch Altanlieger ihren Anteil an den Erschließungskosten bezahlen müssen. Eine Bürgerbeteiligung in der Frage, ob die Straße erstmalig erschlossen oder saniert wird, hält Bürgermeisterin Birgit Huber für ausgeschlossen. „Dies ist eine Grundsatzentscheidung, die der Stadtrat trifft. Und die im Prinzip bereits 2008 getroffen wurde, als man für die gesamte Straße festgelegt hat, dass hier eine komplette Erschließungsanlage entsteht.“ Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Fürth und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband vertritt die gleiche Rechtsauffassung. Eine umfassende Bürgerbeteiligung soll allerdings in der Frage der Gestaltung der Straße mit

dem Planungsbüro initiiert werden. Dies steht noch aus. Die in dem Flugblatt erhobene Frage nach weiteren vielleicht noch nicht erschlossenen Straßen in Oberasbach beantwortet die Bürgermeisterin mit einem klaren Hinweis auf eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, die zum 1. April 2014 in Kraft tritt. Dadurch werden Erschließungsanlagen, die technisch endgültig hergestellt sind, 20 Jahre nach Eintritt der Vorteilslage nicht mehr nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden können. Insofern stellt die Bahnhofstraße einen Einzelfall dar. Birgit Huber legt aber ganz großen Wert darauf, die Oberasbacher Bürger zu beruhigen: „Niemand muss Angst haben, plötzlich eine Rechnung im Briefkasten zu finden. Mir ist vor allem Gerechtigkeit wichtig. Wir werden für jeden einzelnen Bürger in der Bahnhofstraße versuchen, Lösungen zu finden. Härtefälle würden wir versuchen aufzufangen. Das Gesetz gibt uns zum Beispiel die Möglichkeit, Stundungen zu gewähren“, so Huber. Oberasbach den, 27.03.2014 Stadt Oberasbach Bauverwaltung 041 Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der Verlängerung der Plauener-Straße und der Stichstraße zur Zwickauer Straße Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2014 die Widmung der Verlängerung der Plauener Straße und der Stichstraße zur Zwickauer Straße beschlossen: Plauener Straße Die Verlängerung der Plauener Straße (BV-Nr. 37), bestehend aus den Fl.Nrn. 307/3, Gemarkung Oberasbach beginnt an der Nordgrenze der bestehenden Plauener Straße Fl.Nrn. 308/56 und 307/20, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,038 km an der Stadtgrenze zu Zirndorf, zwischen den Fl.Nrn. 307/37 und 307/4, Gemarkung Oberasbach. Die Verlängerung der Plauener Straße wird gemäß Art. 6 Abs.1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Oberasbach. Stichstraße zur Zwickauer Straße Die Stichstraße zur Zwickauer Straße, bestehend aus den Fl.Nrn.1078, 1079/1 und 1079/2, Gemarkung Oberasbach beginnt nördlich an der Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1081, Gemarkung Oberasbach, südlich der Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1077, Gemarkung Oberasbach und westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 1085 und 10847, Gemarkung Oberasbach und endet nach 0,084 km an der Einmündung in die Zwickauer Straße

(BV-Nr. 31) zwischen den Fl.Nrn. 1087 und 1079/3, Gemarkung Oberasbach. Die Stichstraße zur Zwickauer Straße wird gemäß Art. 6 Abs.1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Oberasbach. Die Widmung wird am 10.04.2014 wirksam. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 207 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Oberasbach, den 25.03.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 042 Fundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. März 2014 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden: Beträge zu: € 780,00, € 10,00, € 5,00, € 10,00, 1 Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln, 1 Handy, 2 USB Sticks Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 30.06.2014 geltend zu machen. Fürth, den 01.04.2014 Sparkasse Fürth

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Amtsblatt 7.2014

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Aktuelle Ausschreibung:

Der Landkreis Fürth stellt ab 01.09.2015 Auszubildende für den Beruf der / des

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)

ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth - in den Dienststellen Zirndorf und Fürth - in der Berufsschule II in Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt.

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Montag, 25.08.2014

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth / Aus- und Fortbildung - Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf | E-Mail: aus-undfortbildung@lra-fue.bayern.de Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 17.09.2014 und 18.09.2014 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911/9773-1104 oder per Mail a-seidel@ lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 977 30 | info@landkreis-fuerth.de

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@ lra-fue.bayern.de Telefon 0911 / 692 05 00 Telefax 0911 / 699 54 08

Der Landkreis Fürth sucht ab 1.Januar 2015 einen

ehrenamtlichen Kreisarchivpfleger (m/ w) Der Kreisarchivpfleger unterstützt und berät die Gemeinden in allen Fragen des kommunalen Archivwesens. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf alle Kommunalarchive auf dem Gebiet des Landkreises Fürth, die nicht von Facharchivaren oder hauptamtlich geleitet werden. Wesentliche Aufgaben sind insbesondere • • • • •

Vorbereitung von Archivordnungen und Benützungsregeln Einweisung von Gemeindemitarbeitern, die mit der Ordnung bzw. der Betreuung des örtlichen Archivs beauftragt sind Beratung bei der Schaffung und Einrichtung von Archivräumen Beratung bei der Aussonderung von entbehrlichen Unterlagen und hinsichtlich der Entscheidung über Archivierung oder Vernichtung Aufstellung von Grundsätzen der Erschließung von Unterlagen

Zu den weiteren Aufgaben zählen die Unterstützung der Staatlichen Archive bei der Beratung der Rechts- und Stiftungsaufsichtsbehörden bei allen Archivgut betreffenden Entscheidungen sowie ggfs. die Beteiligung an Gemeindebesichtigungen und Bürgermeisterdienstbesprechungen. Der Archivpfleger hält auch Kontakt mit örtlichen Institutionen, die an der Arbeit der Archive interessiert sind, wie z.B. Geschichtsvereine, Heimatvereine, Volkshochschulen oder Schulen. Wir suchen eine engagierte tatkräftige Persönlichkeit mit besonderem Bezug zum Landkreis Fürth, Überzeugungskraft und guten kommunikativen Fähigkeiten, die über historische und kulturgeschichtliche Grundkenntnisse sowie entsprechende Orts- und Fachkenntnisse verfügt. Die Bereitschaft zur erforderlichen Fortbildung setzen wir voraus, soweit Fachkenntnisse nicht bereits anderweitig nachgewiesen sind. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Archivpfleger erfolgt durch die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns im Einvernehmen mit dem Landkreis Fürth auf 5 Jahre. Eine angemessene Entschädigung wird gewährt. Für nähere Auskünfte steht Ihnen das Büro des Landrats, Herr Bernd Kuch (Tel: 0911/ 9773 1006) gerne zur Verfügung. Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 30. April 2014 an das Landratsamt Fürth, Personalmanagement, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. E-Mail: bewerbung@lra-fue.bayern.de

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Landkreismagazin 7.2014

Termine 13.04.2014 | 10:00 Uhr Roßtal: 27. Ostereiermarkt Veranstalter: Heimatverein Markt Roßtal e.V. | Ort: Heimatmuseum, Schulstraße 13, Roßtal 13.04.2014 | 15:00 Uhr Roßtal: Frühjahrskonzert Veranstalter: Musikzug Roßtal e.V. | Ort: Wilhelm-Löhe-Straße Aula der Mittelschule, Roßtal 13.04.2014 | 15:00 Uhr Tuchenbach: Jugendtheater Lena und Ben im Märchenland Veranstalter: Theaterverein Obermichelbach und Jugendtreff Tuchenbach | Ort: Bürgerhaus, Birkenstr. Tuchenbach, Tuchenbach 17.04.2014 | 14:00 Uhr Großhabersdorf: Seniorenkreis Veranstalter: Seniorenkreis der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhabersdorf | Ort: Am Kirchberg 1, Evang.-Luth. Gemeindezentrum, Großhabersdorf 17.04.2014 | 19:00 Uhr Obermichelbach: Passah-Feier Essen mit Erinnerung an das Passah-Mahl Veranstalter: evang. luth. Kirchengemeinde | Ort: Gemeindehaus, Obermichelbach 18.04.2014 | Großhabersdorf: Karfreitagswanderung Halbtags Veranstalter: Skiclub Großhabersdorf | Ort: Großhabersdorf 18.04.2014 | 16:00 Uhr Großhabersdorf: Musik zum Karfreitag Musikalische Stunde am Karfreitag Veranstalter: Posaunenchor Vincenzenbronn | Ort: St. Laurentiuskirche, Vincenzenbronn, Großhabersdorf 19.04.2014 | 08:00 Uhr Langenzenn: Bauernmarkt Einkaufen im Herzen Langenzenns Veranstalter: Stadt Langenzenn | Ort: Prinzregentenplatz, Langenzenn 20.04.2014 | 05:00 Uhr Großhabersdorf: Osternacht Gottesdienst mit Abendmahl

Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Großhabersdorf | Ort: Evang. St. Walburgskirche, Großhabersdorf

Wir gratulieren

20.04.2014 | 05:30 Uhr Obermichelbach: Osternacht mit Osterfrühstück Osterfeier für Obermichelbach und Tuchenbach in der Friedenskirche und anschließendes Frühstück im Bürgerhaus Veranstalter: evang. luth. Kirchengemeinde | Ort: Kirche und Bürgerhaus Tuchenbach, Obermichelbach

Zur Eisernen Hochzeit 14.04.2014 Gerda & Toni Wurda Stein 29.04.2014 Elisabetha & Georg Warnick, Roßtal

20.04.2014 | 13:00 Uhr Stein: Heimatmuseum geöffnet Veranstalter: Heimat- und Kulturverein Stein e.V. | Ort: Mühlstr. 1, Stein

Zum 104. Geburtstag 06.04.2014 Elisabeth Bockisch, Zirndorf

20.04.2014 | 14:00 Uhr Großhabersdorf: Eisstock / Osterschießen Veranstalter: Skiclub Großhabersdorf | Ort: Vereinsgelände, Großhabersdorf 21.04.2014 | 14:30 Uhr Roßtal: Dartturnier Veranstalter: Schützengesellschaft Raitersaich | Ort: Raitersaich Schützenheim, Roßtal 25.04.2014 | 19:00 Uhr Roßtal: Eröffnung des Kultursommers 2014 mit Clemens Heinl Veranstalter: Runder Tisch Kultur im Markt Roßtal | Ort: Spitzweed-Kulturscheune Schulstraße 25, Roßtal

Impressum

Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalzhausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 14.4.2014 Anzeigen-Annahmeschluss: 15.4.2014

Zur Goldenen Hochzeit 29.04.2014 Martha & Georg, Beck Zirndorf

Zum 100. Geburtstag 11.04.2014 Otto Filupeit, Oberasbach 16.04.2014 Luci Grossmann, Zirndorf Zum 95. Geburtstag 12.04.2014 Simon Jaufmann, Veitsbronn 13.04.2014 Arseni Spassow, Cadolzburg Zum 90. Geburtstag 03.04.2014 Babetta Suck, Wilhermsdorf 05.04.2014 Marianne Wiegel, Zirndorf 05.04.2014 Franz Saller, Stein 05.04.2014 Georg Schäfer, Oberasbach 09.04.2014 Catarina Borbely, Stein 10.04.2014 Elise Büchler, Wilhermsdorf 11.04.2014 Joseph Geyer, Stein 11.04.2014 Anneliese Marter, Oberasbach 13.04.2014 Katharina Ehemann, Oberasbach 13.04.2014 Elisabetha Braunbart, Zirndorf 16.04.2014 Thekla Hammer, Puschendorf 22.04.2014 Theresia Wißmath, Zirndorf 22.04.2014 Marie Vieröther, Wilhermsdorf 22.04.2014 Dora Skiba, Zirndorf 24.04.2014 Erna Simon, Stein 26.04.2014 Wenzel Mayer, Stein 27.04.2014 Paulina Scheiderer, Cadolzburg 27.04.2014 Eva Haas, Langenzenn 29.04.2014 Karl Leibl, Veitsbronn

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