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Landkr is Landkreismagazin 12.2014

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

20.6.2014 Ausgabe 12

Langenzenn: Premiere der „Feuerzangenbowle“ von der Hans-Sachs-Spielgruppe [Seite 22]

Barrierefreies Bauen: Landkreis und Gemeinden übernehmen Vorbildfunktion [Seite 7+8]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Freiwillige Feuerwehren: Mehr Aufgaben sorgen für Neuorganisation an Spitze [Seite 8+9]

Tag der offenen Gartentür: Kleinode aus nächster Nähe bewundern [Seite 11]

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Aktuell

Bewerbung um Fördermittel der Europäischen Union kommt gut voran chen in den Bereichen Tourismus, Kultur, Frei­ zeit, Gastro­ nomie und Vereine aus­ einander und konkre­ tisierten da­ Landrat Matthias Dießl informierte die Anwesenden zu LEADER mit einen Teil Langenzenn - Die Bewerbung des der Handlungsfelder, die bereits bei der Landkreises Fürth für das europäische Auftaktveranstaltung gesammelt wor­ Förderprogramm LEADER schreitet den sind. Für die landkreisweite Koordi­ voran: Nach der erfolgreichen Auf- nierung und Vermarktung dieser Berei­ taktveranstaltung im Foyer des Land- che wurde sogar eine Art „Büro“ als Idee ratsamtes wurden beim Bürgerabend in die Diskussion eingebracht, das die im Alten Rathaus in Langenzenn die Gäste und die Einheimischen zukünftig Themenfelder Freizeit, Kultur & Tou- informieren und für eine Akzeptanz der Veranstaltungen sorgen könnte. rismus vertieft. Weil viele Gäste wegen des Playmo­ Eine Vernetzung der touristischen High­ bil-Funparks nach Zirndorf kommen, lights sowie eine stärkere Bündelung der wurde vorgeschlagen, hier in einem ers­ kulturellen Angebote und der Aktivitä­ ten Schritt touristisch anzusetzen und ten der Vereine: Das waren einige der das Interesse für einen längeren Aufent­ wichtigen Punkte, die für die regionale halt in der Region zu wecken. Für wich­ Entwicklungsstrategie herausgearbeitet tig halten die Teilnehmer dabei konkre­ wurden. Rund 30 Bürgerinnen und Bür­ te, ausgearbeitete Tourenvorschläge, die ger setzten sich mit Stärken und Schwä­ auf bestimmte Zielgruppen (Familien

mit Kindern, Gäste ohne Kinder) abge­ stimmt sind und auch als mobile App zur Verfügung gestellt werden sollten. Auch die übergeordnete Vermarktungs­ ebene, der Tourismusverband „Roman­ tisches Franken“, zu dem der Landkreis gehört, könnte stärker genutzt und ihm zugearbeitet werden, weil dort bislang nur einige wenige Attraktionen aus der Region beworben werden, wie etwa die Cadolzburg. Hierzu ist es erforderlich, dass auch die Landkreisgemeinden und regionale Gastronomie- und Hotel-Be­ triebe Mitglied werden, um von der Ver­ marktung durch den Tourismusverband zu profitieren. Im nächsten Schritt werden beim zweiten Bürgerabend in Roßtal die Handlungsfelder Natur, Umwelt & Demo­graphie thematisiert. Alle Interessierten sind herzlich zu dieser Veranstaltung am 23. Juni 2014 in der Mittelschule Roßtal (18.30 Uhr, Wilhelm-Löhe Straße 17) eingeladen. Aktuelle Informati­ onen und alle Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Fürth.

Tipp

Tag der offenen Gartentür: Schätze in Privatgärten können bewundert werden Landkreis Fürth - Durch Privatgärten flanieren, sich mit bekannten oder nichtbekannten Gartenfreunden austauschen und fachsimpeln, Erfahrungen sammeln oder einfach bewundern, was sich aus verschiedenen Gartensituationen so machen lässt – all das ist möglich beim „Tag der offenen Gartentür“ am 29. Juni. Der Landkreis Fürth beteiligt sich heuer zum 17. Mal. Die bayernweite Veranstal­ tung wird traditionell am letzten Sonn­ tag im Juni durchgeführt, in diesem Jahr also am 29. Juni.

Auch dieses Jahr sind wieder Gärten und Gartenanlagen verschiedenen Stils dabei: Den Besucher erwartet ein breites Spektrum mit unterschiedlichsten Ge­ staltungsarten und Gartentypen. Was das Reizvolle daran ist, kann schnell auf den Punkt gebracht wer­ den: Verborgene Gartenschätze werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und der fruchtbare Austausch unter den Liebhabern der Gartenkultur wird geför­ dert. Die hohen Besucherzahlen der letz­ ten Jahre sprechen für die anhaltende Beliebtheit dieser Veranstaltung.

Herzliche Einladung zur Eröffnung:

Die offizielle Eröffnungsver­ anstaltung zum Tag der offe­ nen Gartentür mit dem Landrat und Kreisvorsitzenden der Gar­ tenbauvereine, Matthias Dießl findet, am 29. Juni 2014 um 10.30 Uhr im Vereinslehrgarten des OGV Deberndorf in Cadolz­ burg-Deberndorf statt. Alle in­ teressierten Gartenfreunde sind herzlich dazu eingeladen!

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Diese Gärten im Landkreis können von 10 bis 17 Uhr besichtigt werden: Familie Dimmling, Jagdweg 14, 90547 Stein-Deutenbach

Dieser „Vierjahreszeitengarten“ lädt zum Verweilen und zum Genießen ein. Un­ ter dem selbstgebauten und mit Wein berankten Laubengang kann man den Blick zum (ebenfalls selbst angelegten) Schwimmteich mit „Strand“ schweifen lassen oder die zahlreichen Kübelpflan­ zen mit Blüten und Früchten bewundern. Der Gemüsegarten und alte Obstbäume sorgen (bei den Besitzern!) für den voll­ kommenen Genuss.
Parkmöglichkeiten sind im Jagdweg vorhanden. Kleingartenverein Schanzenhöhe, Hopfenweg 2a, 90522 OberasbachUnterasbach

Die offene Kleingartenanlage wurde als Puffer zwischen Wohnbebauung und Gewerbegebiet angelegt. Die abwechs­ lungsreich und individuell gestalteten Kleingärten besitzen einen hohen Erho­ lungswert, hier gibt es aber auch geball­ te Fachkenntnis in Sachen Gemüsean­ bau. Bei der Veranstaltung sind mehrere Gärten für Besucher geöffnet, bei den anderen ist der „Blick über den Garten­ zaun“ möglich. Am Gemeinschaftshaus Hopfenweg 2a erhalten Sie einen Über­ sichtsplan der geöffneten Anlagen.
Park­ möglichkeiten bestehen im Bereich Hop­ fenweg. Werner Lierhammer und Jutta Schilling, Meiersberg 8a, 91452 Wilhermsdorf-Meiersberg 
 Auf dem Gelände eines ehemaligen Bau­

ernhofes ist dieser Wohlfühlgarten ent­ standen: Die bunte Bepflanzung aus Gehölzen und Stauden sowie viele Kü­ belpflanzen kombiniert mit Gartenac­ cessoires ziehen den Blick auf sich. Ein­ drucksvoll wirkt die große, naturnahe Teichanlage. Nicht alltägliche Besonder­ heit ist der „Saunagarten“ mit dem au­ ßengelegen (aber gut blickgeschützten) Abkühlbecken. Und wer Tipps für die perfekte Rasenpflege braucht, findet hier meisterlichen Rat.
Parkmöglichkeiten gibt es am Dorfplatz (Am Einmündungs­ bereich der Kreisstraßen FÜ10/FÜ18). Vereinslehrgarten am „Ziegelweiher“ des Obst- und Gartenbauvereins Deberndorf,

Keidenzeller Straße am Ortsausgang, 90566 Cadolzburg-Deberndorf

Dass ein Gartenbauverein einen eigenen Lehrgarten unterhält, stellt sicher eine Ausnahme dar. Der Deberndorfer Verein hat die Anlage in den Jahren 2010 und 2011 in Eigenarbeit erstellt, insbesondere auch, um die Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zu fördern. Zu sehen sind gelun­ gene Beispiele aus dem Obst- und Ge­ müsebau (mit Hoch- und Hügelbeeten), saisonale und ausdauernde Bepflanzun­ gen sowie eine Kräuterspirale, die auch mit ungewöhnlichen Pflanzen aufwarten kann.
Parken kann man entlang der Kei­ denzeller Straße ortseinwärts. Das Par­ ken auf der Fahrbahn außerhalb der Ort­ schaft ist nicht zulässig.

Familie Öchsner, Roßendorf 2, 90556 Cadolzburg-Roßendorf

Den Besucher erwartet eine moderne In­ terpretation des Bauerngartens (übri­ gens auf einem Vollerwerbs-Betrieb). Losgelöst von den klassischen Formen sind es vor allem die bunte und typische Pflanzenvielfalt, aber auch die Natur­ steinmaterialien, die den Garten in länd­ liche Umgebung harmonisch einpassen. Familie Öchsner war übrigens schon einmal beim Tag der offenen Gartentür 2003 dabei!
Parkmöglichkeiten gibt es in der Umgebung. Organisiert und betreut wird die Aktion von Kreisfachberater Lars Frenzke mit Unterstützung der örtlichen Gartenbau­ vereine. Faltblätter mit einem Verzeichnis der geöffneten Gärten im Regierungsbe­ zirk Mittelfranken liegen bei den Städten und Gemeinden sowie den Landratsäm­ tern in Zirndorf und Fürth aus. Auch bei den Gartenbauvereinen sind sie erhält­ lich. Auf der Homepage des Landkreises Fürth finden Sie das Faltblatt. Die Gärten eignen sich in diesem Jahr bestens für eine ausgiebige Radtour quer durch den ganzen Landkreis. Be­ achten Sie jedoch bitte, dass gerade die kleineren Gärten nicht für große Besu­ cherzahlen ausgelegt sind und verhal­ ten Sie sich entsprechend – als Gast. Bitte achten Sie auch auf die Einhaltung der Öffnungszeiten. Weitere Informationen gibt es im Land­ ratsamt Zirndorf bei der Kreisfachbera­ tung für Gartenkultur und Landespflege, Herr Frenzke, Tel. 0911 9773-1616. Hier können Sie sich auch melden, wenn Sie mit Ihrem Garten selbst einmal teilneh­ men möchten oder wenn Sie jemanden kennen, dessen Garten Sie für besonders vorzeigenswert halten.

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Das nächste Landkreis Magazin Fürth erscheint am 03.07.2014 Anzeigenschluss ist am 24.06.2014


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Aktuell

Landkreis Fürth und Gemeinden übernehmen Vorbildfunktion für barrierefreies Bauen Landkreis Fürth - Der demografische Wandel - also die Zunahme von älteren Menschen - stellt unseren Landkreis Fürth sowie seine Städte, Märkte und Gemeinden in den nächsten Jahrzehnten vor große Herausforderungen. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen sowie der älteren Menschen wird sich enorm erhöhen. Gleichzeitig wollen diese Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstbestimmt und eigenverantwortlich in vertrauter Umgebung leben. Barrierefreies Bauen wird deswegen im­ mer wichtiger. Das Motto gibt der Be­ hindertenbeauftragte Stephan Beck vor: „Barrierefreies Bauen ist nicht eine Frage des Geldes, sondern eine Frage des Ver­ standes!“ Im Rahmen seiner Beratungs­ tätigkeit als Behindertenbeauftragter stellt Stephan Beck nachfolgend einige positive Veränderungen bei Neubauten bzw. Umbauten aus dem Landkreis vor: Kasseler Sonderbord an der Bushalte­ stelle in Seukendorf

und Haltestelle ideal reduziert wurden. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmit­ tel wird attraktiver und sicherer für alle Fahrgäste. Bordsteinabsenkung am Kreisverkehr in Cadolzburg

Eine Überquerungsinsel ermöglicht einen sicheren Übergang an Straßen. Eine einheitliche Bordsteinhöhe von drei Zentimetern erleichtert Gehbehinderten und Menschen mit rollenden Verkehrsmitteln (Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen) diese in der Regel selbstständig zu bewältigen. Menschen mit Blindenlangstock finden eine ertastbare Kante vor. Umso weniger der Bordstein abgerundet ist, desto leichter ist der Bordstein mit dem Langstock ertastbar; umso mehr der Bordstein abgerundet ist, umso leichter fällt die Überwindung den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Bodenindikator am Geh und Fahrrad­ weg Puschendorf - Pirkach

Der Einstieg an der Bushaltestellen wird durch den sogenannten „Kasseler Son­ derbord“ deutlich erleichtert für mo­ bil eingeschränkte Personen, aber auch für Kinder und Eltern mit Kinderwagen. Für Sehbehinderte und Blinde bietet die glatte Anlauffläche an den Haltestellen eine optimale Führung. Diese Menschen schätzen die gut strukturierte, ertastbare Oberfläche, da diese die Begrenzung zur Fahrbahn hin markiert. Der Profilstein ermöglicht es, leicht in die Niederflurbusse ein- und auszustei­ gen, da der horizontale wie die vertika­ le Abstand zwischen Niederflurbussen

Bodenindikatoren ermöglichen insbe­ sondere blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung. Sie werden überall dort eingebaut, wo keine anderen erkennbaren Markierungen von Gehbah­ nen und Gehflächen gegeben sind. Bodenindikatoren im öffentlichen Ver­ kehrsraum sind:
Leitstreifen, Richtungs­

feld, Abzweigfeld, Auffindungstreifen, Einstiegsfeld, Aufmerksamkeitsfeld, Auf­ merksamkeitsstreifen, Sperrfeld. Querungshilfe NEA 8 in Puschendorf auswärts Richtung Pirkach

Behindertentoilette mit Euroschlüssel im Landratsamt Zirndorf

Viele öffentliche Behinderten-WCs sind mit einer einheitlichen Schließanlage ausgerüstet, die mit dem sogenannten „EURO-Schlüssel“ genutzt werden kön­ nen. Berechtigte können diesen Schlüs­ sel gegen ein geringes Entgelt erwerben. Damit diese WCs von allen Menschen mit Behinderung (und nur von diesen) genutzt werden können, kann hierfür ein „Generalschlüssel“ - der EURO-Schlüssel - gegen eine Gebühr von circa 20 Euro beim CBF Darmstadt (CBF-Darmstadt e.V., Pallaswiesenstraße 123a; 64293 Darmstadt; www.cbf-da.de) bestellt wer­ den. Der Schlüssel passt nun seit kurzem auch im Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf, an der Behindertentoilette. Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel nur an Menschen mit Behinde­ rung ausgehändigt wird, die auf behin­ dertengerechte Toiletten angewiesen sind.

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Das wären: - schwer gehbehinderte Menschen - Rollstuhlfahrer - Stomaträger - blinde Menschen - schwerbehinderte Menschen, die hilfs­ bedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen - an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa erkrankte und Men­ schen mit chronischen Blasen- / Darm­ leiden

Behindertenparkplätze am Landrats­amt Fürth, Dienststelle Zirndorf Das Auto ist für viele Behinderte das wichtigste Hilfsmittel, um mobil zu blei­ ben. Der Landkreis Fürth hat mehrere Stell­ flächen jüngst umgeplant, damit sie bar­ rierefrei genutzt werden können. Dazu wurden die vorhandenen Behinderten­ parkplätze vergrößert. Solche Parkplätze in der Nähe der barrierefreien Zugänge sollten selbstverständlich sein.

Auf jeden Fall erhalten Sie einen Schlüs­ sel, wenn Sie einen GdB (Grad der Behin­ derung) von mindestens 80 im Schwer­ behindertenausweis, oder 70 Prozent plus Merkzeichen G haben. Bei Vorliegen der Merkzeichen aG, B, H, oder BL erhal­ ten Sie den Schlüssel unabhängig vom GdB. Eltern mit Babys und Kleinkindern, können den Schlüssel auch an der Pforte in Zirndorf erhalten.

Fazit: Barrierefreies Planen und Bauen hat viele Gesichter in unserer Gesellschaft. Deshalb sollten, wie auch bereits in den „Leitsätzen für die Seniorenpolitik in un­ serem Landkreis Fürth“ verankert, die Städte, Märkte und Gemeinden ihre örtli­ chen Wohnungsbaugesellschaften anre­ gen, bei geplanten Neu-/Umbauten bar­ rierefreien Wohnraum zu schaffen. Aus diesem Grund beginnen Ende September die Themenwochen „Senio­ ren- und barrierefreies Wohnen im Land­ kreis Fürth“. Diese werden unter anderem durch eine Ausstellung im Foyer des Land­ ratsamtes in Zirndorf gestaltet. Hauptthe­ men werden die rechtlichen und techni­ schen Bestimmungen bei Wohnungsbau/ Wohnungsumbau sein. Zu den Zielgrup­ pen dieser Veranstaltung zählen sowohl die Gemeinden und Städte, wie auch freie Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften und natürlich alle Interessierten.

Interview

Mehr Aufgaben, mehr Einsätze: Freiwillige Feuerwehren werden immer wichtiger Landkreis Fürth - Die Frage ist nicht, ob der nächste Einsatz kommt, sondern wann: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren müssen rund um die Uhr damit rechnen, zu einem Einsatz gerufen zu werden - dabei üben sie dieses Amt ehrenamtlich in ihrer Freizeit und ohne Bezahlung für die Allgemeinheit aus. Die Aufgaben sind in den vergangenen Jahren nicht weniger, sondern mehr geworden. Vor allem die technischen Hilfeleistungen nehmen immer mehr zu. Dies führt nun zu einer Neuorganisation bei der Kreisbrandinspektion des Landkreises Fürth: Kreisbrand­ rat Dieter Marx wird künftig nicht nur einen Stellvertreter sondern zwei haben. Die neuen Kreisbrandinspektoren heißen Frank Bauer und Armin Betz. Sie sind die Nachfolger von Rudi Höfler (63), der nach 13 Jahren als Kreisbrandinspektor und Stellvertreter von Dieter Marx aus Altersgründen aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheidet. Stefan Müller wurde zum Kreisbrandmeister ernannt.

Herr Höfler, wie lange waren Sie Kreisbrandinspektor? Rudi Höfler: Das Amt habe ich am 1. April 2001 übernommen. Also 13 Jahre lang. Bei der Freiwilligen Feuerwehr bin ich aber schon gut 45 Jahre. Mit 17 bin ich Ende 1968 bei der FFW Roßtal einge­ treten. Ich habe ein Hobby gesucht und wollte helfen.

anders. Es gibt eine Reihe Grundlehrgänge und eine sehr fundierte Ausbildung.

Erinnern Sie sich noch an Ihren ersten Einsatz? Rudi Höfler: Ja. Das war ein großer Brand bei einer Schreinerei im Landkreis. Auch zum Ende meiner Amtszeit hatten wir jetzt in den vergangenen Wochen viele große Einsätze im Landkreis: der Bahn­ unfall in Oberasbach und zwei große Scheunenbrände.

Herr Bauer, Herr Betz, sie nehmen die Nachfolge von Herrn Höfler ein. Was hat Sie dazu motiviert, damals in die Wehr einzutreten und ihr treu zu bleiben? Frank Bauer: 1997 bin ich in die Feuer­ wehr Roßtal als Feuerwehranwärter ein­ getreten. „Schuld“ daran war ein guter Freund, der kurz vor mir eingetreten ist und mich so zu diesem Schritt moti­ viert hat. Das Interesse an der Feuerwehr wurde aber bereits vorher durch einen Freund meiner Eltern geweckt, der selbst in Roßtal in der Feuerwehr war und von dortimmer spannende Geschichten zu berichten wusste.

Wie wurden junge Leute damals auf den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet? Rudi Höfler: Im Prinzip wurde man Mit­ glied und war dann relativ schnell bei den Einsätzen einfach dabei. Heute ist das ganz

Sie scheiden nun aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus - wird Ihnen etwas fehlen? Rudi Höfler: Ja sicherlich. Allerdings wer­ de ich natürlich als passives Mitglied der Feuerwehr treu bleiben.


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Armin Betz: Ich bin seit Mai 1989 bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ich bin von „Kin­ desbeinen“ an mit dem Thema Feuerwehr aufgewachsen - mein Vater war Vorstand der FF Cadolzburg. Außerdem wollte ich Verantwortung in der Gesellschaft über­ nehmen. Getreu dem Leitspruch der Feu­ erwehr: „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.“ Welche Aufgaben hat ein Kreisbrand­ inspektor? Frank Bauer: Neben der Vertretung des Kreisbrandrates gehören natürlich Ein­ satzdienst, die Übernahme von Füh­ rungsaufgaben bei größeren Schadensla­ gen sowie die Inspektion, Unterstützung und Beratung der Feuerwehren zu den Kernaufgaben eines Kreisbrandinspektors. Welche Schwerpunkte werden Sie als neuer Kreisbrandinspektor im Landkreis Fürth haben? Auf was freuen sie sich dabei besonders? Armin Betz: Mein Schwerpunkt wird in der Ausbildung der Maschinisten liegen. Außerdem bin ich für die Fortentwick­ lung der Gefahrenabwehr in Bezug auf atomare, biologische und chemische Ge­ fahren (ABC-Gefahren) zuständig. Frank Bauer: Mein Schwerpunkt wird im Bereich der Ausbildung auf Kreisebene und im Bereich Katastrophenschutz liegen. Der Digitalfunk ist derzeit ein großes Thema - welche Verbesserungen wird er für die Feuerwehren bringen? Frank Bauer: Im Digitalfunk werden un­ ter anderem mehrere Gruppen für die Feuerwehren zur Verfügung stehen. Bis­ her konnten nur wenige Kanäle genutzt werden, so dass es bei großflächigen Ein­ sätzen, wie bei einem Unwetter, häufig zu einer Überlastung des Funkkanals ge­ kommen ist. Mit dem Digitalfunk können hier vordefinierte Gruppen den jeweili­ gen Feuerwehren zugewiesen werden, so dass das Funkaufkommen in den einzel­ nen Gruppen entzerrt und die Kommuni­ kation unter den Einsatzkräften dadurch erleichtert wird. Weshalb gibt es nun zwei Kreisbrand­ inspektoren im Landkreis? Armin Betz: Um einerseits eine räumli­

vlnr: Kreisbrandinspektor Frank Bauer, Kreisbrandinspektor Armin Betz, Kreisbrandinspektor a.D. Rudi Höfler, Kreisbrandmeister Stefan Müller, Kreisbrandrat Dieter Marx und Landrat Matthias Dießl

che Gliederung des Einsatzgebietes zu erreichen. Ich werde vor allem für den nördlichen Landkreis zuständig sein, Frank Bauer für den südlichen. Ande­ rerseits werden die Aufgaben und der damit verbundene Zeitaufwand immer mehr. Feuerwehrleute übernehmen die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich. Wie motivieren Sie sich? Armin Betz: Innerhalb der Inspektion be­ steht eine gute Kammeradschaft. Große Ereignisse und deren Bewältigung geben Motivation. Frank Bauer: Ein großer Motivations­ punkt für mich ist neben dem guten Gefühl, anderen in deren Not helfen zu können, auch die Kameradschaft inner­ halb der Feuerwehr. Was spricht für eine ehrenamtliche Feuerwehr? Armin Betz: Ein Feuewehrsystem auf Ba­ sis von hauptberuflichen Kräften wäre nicht finanzierbar und hätte nicht die er­ forderlichen Personalreserven. Frank Bauer: Hauptsächlich zwei Gründe. Zum einen die enormen Kosten für die Kommunen und damit für alle Bürger, wenn das „System“ der freiwilligen Feu­ erwehren hauptamtlich aufgestellt wer­ den müsste. Zum anderen natürlich die hohe ideelle Motivation der ehrenamtli­ chen Einsatzkräfte.

Die Feuerwehr befindet sich nicht zuletzt wegen immer höherer technischer Anforderungen im Wandel - wie macht sich das im Kreis Fürth bemerkbar? Armin Betz: Die erhöhte Technisierung in allen Bereichen des Lebens führt zu hö­ heren Anforderungen. Insbesondere die Aufrechterhaltung und Wiederherstel­ lung der Infrastruktur nach Unwettern. Frank Bauer: Es ist zunehmend eine Spezialisierung der Einsatzkräfte not­ wendig, auch im Bereich der Ausbil­ dung. Neben neuen Antriebsarten für Fahrzeuge, die von den Feuerwehren im Einsatzfall erkannt und entspre­ chend behandelt werden müssen, ist für uns auch die Aufrechterhaltung und das Wiederherstellen der Infra­ struktur –etwa nach Unwettern – ein großes Thema. Es wird auf allen Ebe­ nen ein umfangreiches Wissen gefor­ dert. Das fängt mit dem Angriffstrupp an, der bei einem Brandeinsatz unter Atemschutz die Gefahren einer Photo­ voltaikanlage kennen muss, bis zu den Führungskräften, die sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Fahrzeug­ technik informieren müssen. Hier lau­ fen die Feuerwehren der technischen Entwicklung regelmäßig hinterher. Bei größeren Fahrzeugen neueren Datums kommen wir etwa mit vielen Rettungs­ scheren an deren Leistungsgrenze, da die Karosserien der Fahrzeuge immer stabiler werden.

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Juni/Juli 2014

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Veranstaltungen Juli / August 2014 09 10

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09:00 Uhr FIRMENVERANSTALTUNG 18:00 Uhr FEIER Samstag, 12.07.2014, 17:30 Uhr SMS VON AMELIE Ballett und Modern Vorstellung der Förderklassen nach RAD der Ballettschule CenterStage in Erlangen Sonntag, 13.07.2014, 11:00 Uhr SCHÜLERVORSPIEL 2014 Tonkünstlerverband Mittelfranken e.V. Sonntag, 13.07.2014, 15:00 Uhr VERZAUBERT, VERTANZTE MÄRCHENWELT Traumtänzer – Die Tanzschule des Post SV Nürnberg e.V. 10:30 Uhr FIRMENVERANSTALTUNG 09:00 Uhr TAGUNG Donnerstag, 24.07.2014, 19:00 Uhr JAHRESKONZERT Musikschule Fürth e.V. 18:00 Uhr FEIER Sonntag, 27.07.2014, 17:30 Uhr BALLETTGALA 2014 Ballettschule Argentato-Seiler Dienstag, 29.07.2014 bis Sonntag, 03.08.2014, 20:00 Uhr LOS VIVANCOS - Dancing Kings Furiose Tanzshow aus Spanien Freitag, 22.08.2014, 10:00 Uhr Samstag, 23.08.2014, 09:30 Uhr Sonntag, 24.08.2014, 10:00 Uhr PAUL HUNTER CLASSIC 2014

Vorschau September 2014 Sonntag, 14.09.2014, 20:00 Uhr BODO WARTKE - „Klaviersdelikte“ Kabarett Freitag, 26.09.2014, 19:30 Uhr Samstag, 27.09.2014, 09:00 Uhr Sonntag, 28.09.2014, 09:00 Uhr TURM DER SINNE - Symposium Das soziale Gehirn - Neurowissenschaft und menschliche Bindung


Landkreismagazin 12.2014

Aktuell

Familienspiel in Roßtal Roßtal - Das 31. Familienspiel des Landkreises hat in diesem Jahr am 1. Juni – dem Internationalen Kindertag – mit über 1.000 Besuchern in Roßtal stattgefunden. Es wurde wie immer in Kooperation von Landkreis Fürth, Sparkasse Fürth und Fürther Nachrichten veranstaltet und war auch in diesem Jahr ein Highlight im Veranstaltungskalender. Start und Ziel waren am Gelände für Freizeit und Erholung an der Hochstraße. Das Rahmenprogramm stand unter dem Motto „Bewegung und Spaß für die gan­ ze Familie“. So gab es neben der Radtour auch Darbietungen von Turn­ und Tanz­ gruppen des TV Roßtal. Außerdem sorg­

Bei strahlendem Sonnenschein hatten mehr als 1000 Besucher großen Spaß beim Familienspiel.

ten der Clown Melman Bubbles, Zaube­ rer Manolo und Geraldino mit seinen Mitmach­Liedern für die passende Stim­ mung. Zu den Höhepunkten gehörten auch die Auftritte des Musikzuges Roß­ tal. Die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Fürth hat sich einiges einfallen lassen und war mit dem Spielmobil „Rat­ zefatz“ und vielen Mitmach­ Aktionen vor Ort, ebenso wie die Hüpfburg der Fürther Nach­ richten. Auch das Kreisjugendamt Fürth war mit einem Infostand vertreten, ebenso das Gesundheitsamt mit einem Stand zu den Themen Sonnenschutz und

Zeckenschutz. Das BRK Roßtal, die FFW Roßtal und der Deutsch­Französische­ Freundeskreis beteiligten sich ebenfalls an dem Fest für die ganze Familie. Auch die Verkehrswacht und die Jugendver­ kehrsschule waren in Roßtal dabei. Die über 600 teilnehmenden Radfahrer konnten zwischen der regulä­ re Radstrecke, einer 28­km­Tour, und einer Tour von 18 km wäh­ len. Am Ende gab es für die Tour­ teilnehmer 20 tolle Preise zu gewin­ nen, die in zwei Tombolas (getrennt für Kinder und Erwachsene) verlost wurden. Auf der Homepage des Landkreises Fürth (www.landkreis­fuerth.de) gibt es eine Bildergalerie zum 31. Familienspiel.

Für die Tour-Teilnehmer gab es 20 tolle Preise zu gewinnen – Hauptpreis für die Kinder war ein Fahrrad.

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BesonderLand Land Entdecken Sie mit uns die Besonderheiten des Landkreises Fürth! BesonderLand Heimische Geschöpfe – besonders nah: Im Freiland-Aquarium Seit Jahrzehnten schätze ich eine Oase: gut versteckt und dennoch leicht zu finden, betreut von der Nürnberger Naturhistorischen Gesellschaft in Stein; von der Deutenbacher Straße aus durch ein Waldstück und plötzlich tut sich im Talgrund der Rednitz eine WiesenWald-Bucht auf, mit kaum sichtbaren Häuslein. Das wollte ich mit meiner Frau den drei Enkeln aus München unbedingt zeigen. Wir ließen das Auto im Birkenweg stehen. Schon das Hineinschlüpfen ins Walddunkel gefiel Julius (6), Josias (4) und Aurelia (2) und sie sausten los. Als wir den geteerten Seeweg erreichten, strich lachend ein Grünspecht davon. Unterm Brücklein gluckerte ein Bächlein: das lud zum Überqueren ein; Äste zum Steg-Bauen lagen genug herum. Die zwei Buben begannen zu balancieren. Als wir nur noch wenige Schritte vom Eingang zum Freiland­Aquarium entfernt waren, verlockte ein Steilhang mit wulstigen Föhrenwurzeln die Buben zum Hinaufklettern ins Sandstein-Gefels; Aurelia krabbelte nach und stellte auf halbem Weg fest, daß sich auf trockenem Laub gut hangab rutschen ließ. Ein Vor-Vergnügen erster Klasse und, wie der nachfolgende Eintritt, ganz umsonst. Landschildkröten polterten aneinander mit ihren kachelartig gemusterten Panzern. Maul aufsperrend und Krallen an den Füßen vorweisend mampften einige Salat. Wenn die Enkel in ihrem Garten einen ausbruchsicheren Gitterkäfig hätten, würde ich ihnen drei hier geschlüpfte Jungtiere kaufen. Dass die flacher gebauten Sumpfschildkröten unter Wasser schwimmen können, und das ziemlich rasch, ließ Julius nach dem Warum fragen. Aurelia

staunte: Viele, viele, viele! Eine gute Weile schauten wir in ein pflanzenreich bestandenes Wasser: Endlich erblickten wir den gesprenkelten Teichfrosch – es dauerte eine gute Weile, bis wir in seiner allernächsten Nähe kleinere Artgenossen ausmachten. Jetzt wurde das Wort Tarn-Farbe für Julius sichtbar. Bei der zierlich kleinen Kreuzotter wurde Josias Augenzeuge vom Wort sich schlängeln. Fortan wissen sie zwischen Laubfroschgrün und Teichfroschgrün zu unterscheiden. Unter einem Mikroskop erkannten beide Buben den unlängst am Gardasee gefundenen Rosenkäfer wieder. Viele, viele Fische, nahm Aurelia wahr, und die Buben wunderten sich bei diesen Einheimischen, zwischen Schleien und Brachsen, über die roten Flossen der Rotfeder. Ich selber hatte bislang noch nie das feurige Flossen-Rot eines Bachsaiblings gesehen. Augensatt verließen wir diesen Ausschnitt von heimischer Tierwelt – draußen gab uns das Rotkehlchen noch ein Sing-Ständchen. Die Buben zog’s zum Bächlein – beim x-ten Mal hatten sie nun traumtänzerische Sicherheit beim Bachüberqueren und UferhangHinaufklettern. Sie probierten den Riesenschritt – erst mit einem Hilfsstock, dann ohne. Ein Mann hatte etwas im Getreidefeld erblickt und es Julius gesagt: Der Mann hat mir den Kopf und den Hals von einem Reh gezeigt! Mit viel Aufwand wird Stadtkindern oft ein künstliches Erfahrungsfeld der Sinne angeboten – hier ist es, ohne Überfütterung, umsonst zu erleben. Hinzukommt die lauschige Atmosphäre dieses Gartens: das Gluckern eines hindurchfließenden Bächleins schmückt es ebenso wie sorgsam gepflegte Pflanzen und Blühendes. Die sich verbergenden und dann jäh auftauchenden Perl- und Smaragd-

Leis

BesonderLand

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Eidechsen offenbaren als Geschöpfe ihre Schönheit, und Julius sagte zuhause: Das war heut schön! Text & Foto: Godehard Schramm Geöffnet Samstags, Sonntags & an Feiertagen von 9 bis 18 Uhr; ab Mai bis Ende September

Kennen Sie auch besondere Orte, Menschen oder Eigenheiten unseres Landkreises, die wir unbedingt an dieser Stelle vorstellen sollten? Dann schreiben Sie uns: regionalmanagement@lra-fue.bayern.de

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40 Jahre Playmobil

Kunst- und Design-Studium in Stein

Als vor 40 Jahren die ersten Playmobilfi­ guren in Zirndorf das Licht der Welt erblickten, konnte niemand ahnen, dass sie die Kinderzim­ mer der ganzen Welt erobern würden. Nun fei­ ert der Hersteller geobra Brandstätter den run­ den Geburtstag der berühmten Männchen in ihrer Geburtsstadt. Das Stadtmuseum in Zirn­ dorf gratuliert mit einer interessanten Sonder­ schau: Sie zeigt in anschaulicher Weise, wie ra­ sant sich die Playmobil­Figuren und Themen zu ganzen Spielwelten entwickelt haben. Gegenüberstellungen von frühen und ak­ tuellen Ausführungen verdeutlichen, wie sehr das Unternehmen technischen, gesellschaftli­ chen und modische Entwicklungen und Trends der realen Welt ins Spielzeug übertragen hat. Somit erzählt die Ausstellung aus vier Jahr­ zehnten Zirndorfer Playmobilgeschichte(n). Damit das Spielen nicht zu kurz kommt, laden verschiedene Spieltische alle Fans zum Verwei­ len ein. Die Ausstellung ist von 28. Juni 2014 bis 22. Februar 2015 im Stadtmuseum Zirndorf zu sehen. www.zirndorf.de/museum

Die Akademie Faber­Castell in Stein, die im nächsten Jahr ihr 20­jähriges Bestehen fei­ ert, positioniert sich neu als Kompetenzzent­ rum für lebenslanges Lernen mit dem Schwer­ punkt Kunst und Design. In Kooperation mit einer Hochschule bietet die Akademie ab Herbst erstmals einen akkreditierten, staatlich anerkannten Studiengang mit dem Abschluss des akademischen Hochschulgrades Bache­ lor of Arts in Grafik­Design mit Schwerpunkt Kommunikation an. Kreatives Lernen, Kunst, Kultur und Design sind bereits seit vielen Jahren die Stärken der Akademie Faber­Castell. Unter neuer Leitung wurde das Profil der Akademie nun geschärft und die Verbindung zum Unternehmen Faber­ Castell vertieft. Nach dem Motto „life long learning“ soll sich die Akademie in Stein auch mit Hochschulangeboten zu einer festen Grö­ ße in der Kreativbranche entwickeln. Von Herbst 2014 an können Interessierte auch berufs­ oder ausbildungsbegleitend das Hochschulstudium absolvieren und so den staatlich anerkannten Bachelor of Arts errei­ chen. Studieninhalte sind unter anderem Di­ gitale Medien, Typografie, Foto­Design und Kommunikations­ und Medienwissenschaf­ ten.

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Landkreismagazin 12.2014

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Amtsblatt 12.2014

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73­0 Fax 0911 / 97 73­10 12

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Inhaltsverzeichnis 066 Landratsamt Fürth Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses 067 Landratsamt Fürth Sitzung des Bauausschusses 068 Landratsamt Fürth Sitzung des Schulausschusses 069 Landratsamt Fürth Sitzung des Jugendhilfeausschusses 070 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte 071 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze

Nr. 12 vom 20. Juni 2014 Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Umwelt­ und Verkehrsausschusses am 18.03.2014 2 Mitteilungen 3 Verlängerung der Night­Liner­Linie N7, Nürnberg ­ Stein bis Roßtal 4 ÖPNV­Beschleunigung Rothenburger Straße ­ Untersuchungsbericht 5 Anfragen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sit­ zung statt. Zirndorf, den 06.06.2014 Landratsamt Fürth

074 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 075 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 076 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 077 Stadt Oberasbach Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 078 Stadt Oberasbach Bekanntmachung

066 Landratsamt Fürth 1. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses Am Montag, 23.06.2014, um 08:00 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, großes Be­ sprechungszimmer 2.12 die 1. Sitzung des Um­ welt­ und Verkehrsausschusses mit folgender Tagesordnung statt.

Am Dienstag, 24.06.2014, um 09:00 Uhr fin­ det im Landratsamt Zirndorf, großes Be­ sprechungszimmer 2.12 die 1. Sitzung des Schulausschusses mit folgender Tagesordnung statt. 1 2 3

Matthias Dießl Landrat 067 Landratsamt Fürth 1. Sitzung des Bauausschusses

072 Sing- und Musikschule Landkreis Fürth Haushaltssatzung 073 Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Großweismannsdorf

068 Landratsamt Fürth 1. Sitzung des Schulausschusses

1

Am Dienstag, 24.06.2014, um 08:00 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, großes Be­ sprechungszimmer 2.12 die 1. Sitzung des Bauausschusses mit folgender Tagesordnung statt. Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Bauausschus­ ses am 01.04.2014 2 Mitteilungen 3 Realschule Zirndorf ­ Anbau von Räum­ lichkeiten für Mittagsverpflegung ­ An­ trag auf Schulaufsichtliche Genehmigung und Förderung nach dem FAG 4 FÜ 9 Ausbau der OD Oberndorf und De­ ckenbaumaßnahme FÜ 9 Oberndorf ­ Kre­ ben ­ Vergabe der Arbeiten 5 FÜ 7 Deckenbauarbeiten an der Siegels­ dorfer Straße in Veitsbronn 6 FÜ 6 Instandsetzung der Radwegebrücke in Oberasbach 7 FÜ 17 Ersatzneubau Bachbrücke Untermi­ chelbach ­ Entscheidung über die konkre­ te Bauausführung 8 Anfragen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sit­ zung statt.

4 5

Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Schulausschus­ ses am 20.03.2014 Mitteilungen Realschule Zirndorf ­ Anbau von Räum­ lichkeiten für Mittagsverpflegung ­ Antrag auf Schulaufsichtliche Genehmi­ gung und Förderung nach dem FAG Fortschreibung des Schulentwicklungs­ konzeptes ­ Präsentation Anfragen

Zirndorf, den 10.06.2014 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat

1

Zirndorf, den 06.06.2014 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat

069 Landratsamt Fürth 1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses Am Mittwoch, 25.06.2014, um 08:30 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, großes Be­ sprechungszimmer 2.12 die 1. Sitzung des Ju­ gendhilfeausschusses mit folgender Tagesord­ nung statt. 1 2 3 4 5 6 7 8

Vereidigung / Verpflichtung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Genehmigung der Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Jugendhilfe­ ausschusses am 11.11.2013 Mitteilungen Geschäftsordnung für den Jugendhilfe­ ausschuss Bildung und Neubesetzung des Unteraus­ schusses „Runder Tisch Familie“ Schülercoaching gem. § 13 SGB VIII Initiative „Bildungsregion in Bayern“ Kommunale Zweckvereinbarung zur Nut­ zung der Hotline Frühe Hilfen und Kinder­ schutz

I


Amtsblatt 12.2014

II

9 Anfragen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sit­ zung statt. Zirndorf, den 06.06.2014 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 070 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durch­ führen: Zeitpunkt: 01.07.-31.07.2014 Art der Übung: Einsatzübung Fahrzeuge Radfahrzeuge: ja Kettenfahrzeuge: nein Luftfahrzeuge Hubschrauber: ja Flugzeuge: nein Außenlandungen: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army un­ ter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Be­ schwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, den 03.06.2014 Landratsamt Fürth 071 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 28.05.2014, Az: 442-BV-2032014 - HStiHos, erteilte das Landratsamt Fürth der Firma Gartenbau Gessnitzer, Weiherstr. 14, 91452 Wilhermsdorf, die Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück FI.-Nr. 584 der Gemarkung Wilhermsdorf (Wei­ herstr. 14). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ans­ bach , Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimm­ ten Antrag enthalten. Die zur Begründung

dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Ab­ schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schrift­ lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam­ ten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsord­ nung vom 21.06.2007 (GVBI. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bau­ rechts abgeschafft. Es besteht keine Möglich­ keit, gegen diesen Bescheid Widerspruch ein­ zulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzuläs­ sigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hier­ mit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke FI.-Nr. 584/2, Gemarkung Wilhermsdorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zu­ gestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungster­ min des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorla­ gen können im Landratsamt Fürth, Im Pinder­ park 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15, während der Geschäftszei­ ten (Montag - Donnerstag, jeweils von 8.00 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 28.05.2014 Landratsamt Fürth Herrmann Verwaltungsoberinspektor

Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festge­ setzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 416.950,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 0,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Inves­ titionsfördermaßnahmen sind nicht vorgese­ hen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens­ haushalt werden nicht festgesetzt. §4 1. Die Verbandsumlage teilt sich auf in eine Verwaltungskosten- und eine Schulumla­ ge. 2. Die Verwaltungskostenumlage wird nach den Einwohnerzahlen zum Ende des Vor­ vorjahres ermittelt. Die Verwaltungskos­ tenumlage beträgt 0,839118 €/ Einw. Somit wird die Verwaltungskostenumlage für die Verbandsmitglieder wie folgt fest­ gesetzt: Verbandsmitglied

Aufgrund § 10 der Verbandssatzung in Verbin­ dung mit den Art. 41 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (BayRS2020-61-l) und den Art. 61 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) er­ lässt der Zweckverband Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth folgende

Umlage/ Euro

Ammerndorf

2.082

1.747

Cadolzburg

10.392

8.720

Großhabersdorf

4.086

3.429

Roßtal

9.658

8.104

26.218

22.000

Summen

3. Die Schulumlage wird nach den Unter­ richtsminuten der einzelnen Mitglieds­ kommunen bestimmt. Die Schulumlage beträgt 10,328921 €/Min. Somit wird die Schulumlage für die Ver­ bandsmitglieder wie folgt festgesetzt: Verbandsmitglied

072 Sing- und Musikschule Landkreis Fürth Haushaltssatzung der Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth für das Haushaltsjahr 2014

Einwohner 31.12.2012

Unter­ richtsmi­ nuten

Umlage/ Euro

386

3.987

Cadolzburg

4.065

41.987

Großhabersdorf

1.399

14.450

Roßtal

4.122

42.576

Summen

9.972

103.000

Ammerndorf

§5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht­ zeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.


Amtsblatt 12.2014

§6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Vorstehende Satzung wurde von der Verbands­ versammlung am 25.02.2014 beschlossen und vom Landratsamt Fürth am 30.05.2014 unter der Nr. 213-941-Kög/Ord für nicht genehmi­ gungspflichtig erklärt. Sie wird hiermit aus­ gefertigt und amtlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2014 liegt in der Zeit vom 20.06.2014 bis einschließlich 27.06.2014 nach Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, Zi. 0.01 oder 0.02 auf. Die Haushaltssatzung kann dort während des gan­ zen Haushaltsjahres eingesehen werden. Roßtal, den 30.05.2014 Zweckverband Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth Völkl Verbandsvorsitzender 073 Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Großweismannsdorf für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der Artikel 41, 42 und 43 des Ge­ setzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vom 14. Juni 1966 (GVBI S.218 ber. 314) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemein­ deordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 23. April 1973 (GVBI S. 191) und § 17 der Verbandssatzung in der derzeit gelten­ den Fassung, erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen auf 522.160,00 € in den Ausgaben auf 522.160,00 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf festgesetzt

125.890,00 € 125.890,00 €

Gesamthaushalt

648.050,00 €

§2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Ver­ mögenshaushalt werden nicht aufgenommen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens­ haushalt werden nicht festgesetzt. §4 Eine Investitionsumlage wird für das Haus­ haltsjahr 2014 nicht festgesetzt.

§5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht­ zeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Stein, den 30.05.2014 Zweckverband Bär Verbandsvorsitzender Hinweis Die in der Verbandsversammlung vom 09.04.2014 beschlossene Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Großweismannsdorf für das Haushaltsjahr 2014 liegt samt Haus­ haltsplan in der Zeit vom 20.06.2014 bis ein­ schließlich 27.06.2014, in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Großweismannsdorf in Stein, Am Wasserwerk 1, während der allge­ meinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 30.05.2014, Az.213-941-Kög/Ord, die Haus­ haltssatzung mit Anlagen gewürdigt.

Energieberatung Die wichtigsten Daten zur Sprechstunde im Überblick: Wer berät? externe, unabhängige Energieberater Wann? Donnerstag, 26.6.2014, 13 bis 17 Uhr Wie lange? max. 30 Minuten pro Be­ ratung Wo? Landratsamt, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zi. 3.21 Terminvereinbarung: Voranmeldung

074 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“; hier: öffentliche Auslegung Der Stadtrat Oberasbach hat am 02.06.2014 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“ (Stand: 02.06.2014) gebilligt und die öffentliche Ausle­ gung beschlossen. Der Geltungsbereich des Baugebietes an der Amalienstraße liegt westlich des Baugebietes „Auf der Höhe“ an der Banater Straße und umfasst folgende Straßen: Amalienstraße, Sophienstraße, Julienstraße, Straße „Auf der Höhe“ und Donauschwabenstraße. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziele der Änderungsplanung sind • Festsetzung der geänderten städtebaulichen Entwicklung (insbesondere hinsichtlich der Nachverdichtung: Baugrundstücke, Grund­ flächenzahl, Geschossflächenzahl, Neben­ gebäude, Garagen, Carports, Einfriedungen, Sonnenkollektoren), • Festsetzung der geringfügig veränderten Straßenplanung incl. öffentlicher Stellplätze und Grünflächen,

unter Tel. 0911 / 97 73-16 15 erforderlich Zielgruppe: Bauherren und Renovierer Kosten: 25,- EURO Hinweise: Die Beratung im Rahmen der Sprechstunde ersetzt keine Vorort-Be­ ratung und auch nicht die weiterfüh­ rende, individuelle Energieberatung der konkreten Projektierung. Zur Beratung ggf. bitte mitbringen, soweit vorhan­ den: Planunterlagen, Daten der Heiz­ anlage, ggf. Energieverbrauchsdaten (Heizung, Strom), Kaminkehrer-Proto­ koll

Telefonsprechstunde

von Landrat Matthias Dießl am 26. Juni 2014 am Donnerstag, 26. Juni 2014 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 bis 17 Uhr im Rahmen der Telefon-Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.B. Abfallentsorgung, Radwege oder Verkehrsprobleme können unter der Telefonnummer 0911 / 97 73 10 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstunde eine der schnellsten Möglichkeiten, mit Herrn Landrat Dießl Kontakt aufzuneh­ men. Also: Termin gleich vormerken!

III


Amtsblatt 12.2014

IV

• Festsetzung der Zuordnung des natur­ schutzrechtlichen Ausgleichs gemäß § 9 Abs. 1 a BauGB, • Festsetzung der Abbuchung der fehlenden Wertpunkte aus dem Ökokonto der Stadt Oberasbach.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 01.07.2014 bis einschließlich 31.07.2014 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zim­ mer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zu­ sätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jeder­ manns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Aus­ kunft erteilt.

Es handelt sich um eine Bauleitplanung der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren findet ohne Um­ weltprüfung statt.

Oberasbach, den 03.06.2014 Stadt Oberasbach

Der Entwurf der Planunterlagen, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung, der Satzung, den textlichen Hinweisen und der Begründung (Stand: 02.06.2014) wird hiermit öffentlich ausgelegt.

Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Darstellung der Ausgleichsfläche, Grundstück Fl.Nr, 1165, Gmkg Leichendorf M 1:5000

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Der Geltungsbereich umfasst die Grundstü­ cke Flurnummern 743/3, 751/6 (Teilfläche), 751/7 (Teilfläche), 751/8, 751/9, 751/10, 751/11, 751/17, 758/42 (Teilfläche), 768/6 (Teilfläche), 768/12, 768/23, 768/24, 768/25 (Teilfläche), 770/3, 770/6, 770/7, 770/25, 771/4, 771/8 (Teil­ fläche), 909/4 (Teilfläche), 911/1, 911/7, 911/8, 911/10, 911/11, 911/12, 911/13, 911/14, 911/15, 911/16, 911/17, 911/18, 911/19, 911/20, 911/21, 911/22, 911/23, 912/3 (Teilfläche), 912/4, 912/5, 913 und 913/18, 913/81, 917/30 (Teilfläche), 918/5 und 918/6, Gemarkung Oberasbach.

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Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.

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Das Gebiet schließt das Grundstück der evan­ gelisch­lutherischen St.­Markus­Kirchenge­ meinde und das Trafohausgrundstück an der Eichenfeldstraße ein und wird ansonsten im Norden begrenzt durch die Vordere Hochstra­ ße (Teilfläche enthalten), im Osten durch die Kurt­Schumacher­Straße (Teilfläche bis zur Rothenburger Straße enthalten), sowie von der Ostgrenze des DJK­Sportplatzgrundstücks. Im Süden verläuft die Grenze entlang des Kirchen­ grundstücks der katholischen St.­Johannes­ Kirchengemeinde und entlang der Grenze des Geländes der Pestalozzischule, um dann am südwestlichsten Ende an die Langenäckerstraße zu stoßen. Westlich folgt die Grenze der Schul­ straße, dem Geschwister­Scholl­Weg, dem Stichweg zum Heinrich­Heine­Weg und mün­ det, der Westgrenze der Stiftsstraße folgend, im Norden wieder auf die Vordere Hochstraße.

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Der Stadtrat Oberasbach hat am 02.06.2014 die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Rathausumfeld beschlossen. Diese tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. Die Grenzen des Sanierungsgebietes erge­ ben sich aus dem Lageplan „Sanierungsgebiet Rathausumfeld“ vom 02.06.2014 (Maßstab: 1:1000), der als Anlage Bestandteil dieser Sat­ zung ist. Es gilt die Innenkante der Begren­ zungslinie.

Stadt Oberasbach Bebauungsplan 99/2 'Amalienstraße' 1.Änderung Stand 02.06.2014

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075 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Sanierungssatzung für die Schlüsselprojekte „Rathausumfeld“, „Stadtpromenade“ und „Gemeinbedarfszentrum an der Pestalozzistraße“ aus dem Stadtentwicklungskonzept (Sanierungsgebiet Rathausumfeld);

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Ziel der Sanierung ist insbesondere die Stär­ kung des zentralen Bereichs im „Rathausum­ feld“, die Aufwertung der Qualitäten der „Grü­ nen Mitte“ und des „Gemeinbedarfszentrums“ mit Jugendzentrum. Die Sanierungssatzung, bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan, sowie die Be­


Amtsblatt 12.2014

STADT OBERASBACH SANIERUNGSGEBIET M 1:1000 Stand 02.06.2014

906/25

die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung um­ fasst die Grundstücke mit den Flurnummern 815, 817 (Teilfläche ­Tfl), 817/37, 817/38 (Tfl.), 817/42, 820/5 (Tfl) sowie 821/2 (Tfl), alle Ge­ markung Oberasbach. Der Geltungsbereich der Teilaufhebung um­ fasst die Grundstücke mit den Flurnummern 814/1, 817 (Tfl), 817/2, 817/7 ­ 817/24, 817/26 ­ 817/28, 817/30 ­ 817/36, 817/38 (Tfl.), 818, 818/2, 820/5, 821/2 (Tfl) sowie 941/8 (Tfl), alle Gemarkung Oberasbach. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziele der Bauleitplanung sind insbesondere • die Planung einer für die Anwohner und die Allgemeinheit sicheren Erschließung des Ka­ pellenwegs, unter Zurücknahme der vormals als breite Erschließungsstraße festgesetzten Verkehrsfläche, • die Festsetzung von Baugrenzen und Flächen für Stellplätze für das Grundstück Fl.Nr. 815, Gemarkung Oberasbach, auf dem denkmal­ geschützte Gebäude stehen, • der Wegfall der Art der baulichen Nutzung, wegen der Teilaufhebung des Bebauungs­ planes bis auf eine Verkehrsfläche, ein Bau­ grundstück und eine öffentliche Grünfläche, • ein Erhaltungs­ bzw. Pflanzgebot für Bäume im Quartier.

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Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme aus: 1. Begründung (BG) zum Änderungs­ und Teilaufhebungsplan, 2. Umweltbericht (UB) zum Änderungs­ und Teilaufhebungsplan (Teil der Begründung), 3. Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­ gung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB), Die o.g. Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den Themenfeldern:

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gründung zur Sanierungssatzung werden im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach, Stadtbauamt, II. Stock, Zimmer 207, während der allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Oberasbach, den 03.06.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Der Entwurf der Planunterlagen, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung, der Satzung, den textlichen Hinweisen und der Begründung (Stand: 07.05.2014) wird hiermit öffentlich ausgelegt.

076 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74/1 „An der Schlossgasse / Kapellenweg“; hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat Oberasbach hat am 02.06.2014 den Entwurf zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 74/1 „An der Schlossgasse / Kapellenweg“ (Stand: 07.05.2014) gebilligt und

Übergeordnete Vorgaben: • Landschaftsplanerische Vorgaben der Lan­ des­ und Regionalplanung (BG, UB und ST der Regierung von Mittelfranken vom 11.02.2013), • Aussagen zur Wasserschutzgebietsverord­ nung Rednitztal vom 06.12.1999 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 23.07.2003 (UB, BG und ST des Wasser­ wirtschaftsamtes Nürnberg vom 26.02.2013, des staatlichen Gesundheitsamtes Fürth vom 11.02.1013, sowie des Landratsamtes Fürth vom 12.03.2013),

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Stadt Oberasbach

Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg Tel.: 0911/3669701 Fax: 0911/3669702 nuernberg@vogelsang-plan.de www.vogelsang-plan.de

Bebauungsplan 74/1 "An der Schlossgasse / Kapellenweg" - 1. Änderung und Teilaufhebung Entwurf

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• A ussagen aus dem wirksamen Flächennut­ zungsplan (BG, UB). Schutzgut Mensch: • Aussagen zur Verkehrs- und sonstigen Er­ schließung (UB, Straßenplanung des Ing.Büro Christofori und Partner GbR in 90574 Roßtal vom 11.10.2013, ST des Staatlichen Bauamtes Nürnberg vom 19.02.2013, der Fa. N-ERGIE Netz GmbH Nürnberg vom 28.02.2013, der Industrie- und Handelskam­ mer für Mittelfranken vom 19.02.2013, der Fa. Kabel Deutschland Vertrieb- und Service GmbH Nürn-berg vom 14.03.2013, sowie der Fa. Deutsche Telekom GmbH Nürnberg vom 02.04.2013, • Aussagen zur Abfallwirtschaft (ST des Landratsamtes Fürth vom 12.03.2013 und 14.03.2013), Schutzgut Pflanzen und Tiere: • Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf die vorhandene Vegatation (UB, BG), • Aussagen zu Baumpflanzungen- und Erhal­ tung (UB, BG), • Aussagen zu Anforderungen an Baumpflan­ zungen im Bereich von Leitungen (BG und ST der Fa. N-ERGIE Netz GmbH vom 28.02.2013, der Fa. Kabel Deutschland Vertrieb- und Ser­ vice GmbH Nürnberg vom 14.03.2013, sowie der Fa. Deutsche Telekom GmbH Nürnberg vom 02.04.2013), Schutzgut Boden: • Aussagen zur Bodenart, Geologie und Alt­ lastenverdachtsaspekten (UB, BG und ST des Landratsamtes Fürth vom 12.03.2013), • Aussagen zu Flächennutzung und Erschlie­ ßung (BG), Schutzgut Wasser: • Aussagen zu Grundwasserständen (UB), • Aussagen zur Wasserschutzgebietsverord­

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KV - 07.05.2014 Maßstab 1:1000 896/6 5a

Oberasbach, den 03.06.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

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manns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Aus­ kunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet ab­ gegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsge­ richtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzu­ lässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

N 7

nung Rednitztal vom 06.12.1999 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 23.07.2003 (UB, BG und ST des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg vom 26.02.2013, des staatlichen Gesundheitsamtes Fürth vom 11.02.1013, sowie des Landratsamtes Fürth vom 12.03.2013), Schutzgut Klima und Luft: • Aussagen zu Luftfilterung und Kleinklima, sowie Immissionsschutz (UB, BG), Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sowie Erholung: • Aussagen zu ortsbildprägenden Bäumen (UB, BG), • Aussagen zum Ortsbild (UB, BG), Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: • Aussagen zu Denkmälern und Bodendenk­ malschutz im Plangebiet (UB, BG, textliche Hinweise), Sonstige umweltrelevante Informationen: • Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (UB), • Prognose über die Entwicklung des Um­ weltzustands unter Berücksichtigung der Planungsdurchführung, Betrachtung von Planungsalternativen und einer Nichtdurchführung der Planung (UB), • Prüfung der Eingriffsregelung im Sinne des § 1 a Absatz 3 Satz 5 BauGB (BG), • Angaben zum Monitoring (UB) Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 01.07.2014 bis einschließlich 31.07.2014 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zim­ mer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zu­ sätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jeder­

077 Stadt Oberasbach Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 03.06.2014 Die Stadt Oberasbach erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern fol­ gende Satzung: § 1 Zusammensetzung des Stadtrats Der Stadtrat besteht aus der berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin und 24 ehrenamtlichen Mitgliedern. § 2 Ausschüsse (1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: den Hauptverwaltungsausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, den Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadt­ ratsmitgliedern, den Kultur-, Sport und Sozial­ ausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem/der Vorsitzenden und 6 weiteren Mitglie­ dern des Stadtrats. (2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a-c genannten Ausschüssen führt die erste Bürger­ meisterin. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes ehrenamtliches Stadtratsmitglied den Vorsitz. (3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, so­ weit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zu­ ständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrats (beschließende Ausschüsse). (4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Ein­ zelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung,


Amtsblatt 12.2014

soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmun­ gen festgelegt ist. § 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtrats­ mitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Ver­ waltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung über­ tragen werden. (2) Jedes Stadtratsmitglied erhält eine Grund­ pauschale von mtl. 230,59 € unabhängig von etwaigen Sitzungsteilnahmen. Zusätzlich erhält jedes Stadtratsmitglied pro teilgenommener Sitzung für eine Sitzung des Umwelt-, Bauund Grundstücksausschusses 46,11 € eine Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 46,11 € eine Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses 46,11 € Als Nachweis der Anwesenheit gilt der Vermerk auf dem Ladungsnachweis der Sitzungseinla­ dung. Die Entschädigungen werden jeweils monatlich im nachhinein gezahlt. (3) Die Fraktionssprecher, Gruppensprecher und Einzelstadträte erhalten zu ihrer Entschädigung nach Abs. 2 eine weitere Entschädigung von 100 % der Grundpauschale. Die Stellvertreter von Fraktionen ab fünf Mitglieder erhalten zu ihrer Entschädigung nach Abs. 2 eine weitere Entschädigung von 50 % der Grundpauschale. (4) Die Entschädigungen nach Abs. 2 und Abs. 3 werden an die prozentuale jährliche Einkom­ mensentwicklung im öffentlichen Dienst ana­ log eines Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 Stufe 6 gekoppelt. (5) Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub, usw., wird die mtl. Grundpauschale auf die Dauer von sechs vollen Monaten weitergezahlt. Über eine längere Zahlung in Sonderfällen ent­ scheidet der Stadtrat durch Beschluss im Ein­ zelfall. (6) Jedes ehrenamtliche Mitglied des städt. Rechnungsprüfungsausschusses erhält pro Sit­ zungsstunde eine Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Überstundensatz für Beamte der Besoldungsgruppe A 13 richtet. Der Vorsitzen­ de erhält als Entschädigung das 1 ½ fache der Entschädigung in Satz 1. Die Berechnung der Sitzungsstunden erfolgt analog der Regelung zur Mehrarbeitsvergütung des Bayerischen Be­ soldungsgesetzes. (7) Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder An­ gestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschal­ entschädigung von 13,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sons­ tige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht,

der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 13,00 € je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. (8) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. § 4 Erste Bürgermeisterin Die erste Bürgermeisterin ist Beamtin auf Zeit. § 5 Weitere Bürgermeister Der zweite und der dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte. § 6 Entschädigung der Stellvertreter der ersten Bürgermeisterin Der zweite Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. Seine Entschädigung wird nach dem Maß seiner besonderen Inanspruchnahme mit seinem Einvernehmen durch Beschluss des Stadtrates festgesetzt (Art. 53 Abs. 4, 54 Abs. 1 KWBG). § 7 Weitere Stellvertreter der ersten Bürgermeisterin Vertritt im Fall der Verhinderung des zweiten Bürgermeisters, der dritte Bürgermeister die erste Bürgermeisterin ganze Tage, so erhält dieser für jeden Tag der Vertretung eine Ent­ schädigung von 1/365 der jeweiligen Bezüge (Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1) der ersten Bürgermeisterin. Bei einer stundenweisen Vertretung bzw. Übertragung von Aufgaben durch die 1. Bür­ germeisterin erhält der dritte Bürgermeister nach vorgelegter Stundenaufschreibung eine Entschädigung nach EGr. 10 Stufe 2 TVöD plus 30 % Selbstständigenzuschlag, sofern nicht eine anderweitige Entschädigung (z.B. Sit­ zungsgeld) gewährt wird. Abrechenbar sind maximal 15 Stunden im Monat. Vertritt im Falle der Verhinderung des zweiten Bürgermeisters und des dritten Bürgermeis­ ters das nach § 17 Abs. 2 der Geschäftsord­ nung für den Stadtrat bestimmte Stadtrats­ mitglied die erste Bürgermeisterin, so erhält dieses für jeden Tag der Vertretung eine Ent­ schädigung von 1/365 der jeweiligen Bezüge der ersten Bürgermeisterin (Grundgehalt, Fa­ milienzuschlag Stufe 1). Eine Entschädigung nach Art. 20 a Abs. 1 und 2 GO entfällt gem. Art. 20 a Abs. 3 GO bei Aus­ übung des Bürgermeisteramtes. § 8 Berufsmäßige Stadtratsmitglieder Der Stadtrat wählt zur verantwortlichen Lei­ tung des nachstehenden Aufgabengebietes ein berufsmäßiges Stadtratsmitglied auf die Dauer von sechs Jahren: Hauptverwaltung (Geschäftsleitender Beam­ ter)

§ 9 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.05.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs­ rechts vom 16.05.2008 i.d.F. vom 25.10.2011 außer Kraft. Oberasbach, 03.06.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 078 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Am Freitag, 27. Juni 2014 ist das Rathaus einschließlich der Stadtbücherei wegen des diesjährigen Betriebsausfluges ganztägig ge­ schlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Oberasbach, 10.06.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalz­hausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 23.06.14 Anzeigen-Annahmeschluss: 24.06.14

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Landkreismagazin 12.2014

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Aktuell

Premiere der „Feuerzangenbowle“ im Kulturhof in Langenzenn Langenzenn - Die Hans-Sachs-Spielgruppe aus Langenzenn hat ordentlich in der Vergangenheit gekramt. Herausgekommen ist am Ende das neueste Stück: „Die Feuerzangenbowle“ von Heinrich Spoerl. Wohl jeder kennt den Inhalt des gleichnamigen Films mit Heinz Rühmann in der Hauptrolle des Hans Pfeiffer. Die Premiere der Langenzenner Adaption war ein voller Erfolg. Es handelte sich um ein Remake mit neuen, unverbrauchten Gesichtern und der Glorifizierung vergangener Zeiten – aber anders als im Film mit fränkischen Szenen: Eine illustre Herrenrunde trifft sich zur Feuerzangenbowle, um aus der Schulzeit zu erzählen. Der Jüngste in der Runde, Hans Pfeiffer, ein erfolgreicher Schriftsteller, bedauert es, keine einzige Schelmerei in seiner Zeit als Schüler er­ lebt zu haben. Denn er bekam Hausunter­ richt. Daraufhin beschließen die Freunde, dass Hans wegen besagter Lausbuben­ streiche noch einmal zur Schule gehen müsse. Etwas verjüngt wird er in ein Pro­ vinzgymnasium in Franken geschickt. Schnell findet er in der Oberprima An­ schluss bei seinen Mitschülern und er­ füllt fleißig den Zweck seines Besuches - nämlich den Lehrern Streiche zu spie­ len: Hauptopfer ist Professor Crey. Der „Schüler“ Pfeiffer stiftet seine Klassen­ kameraden etwa an, sich betrunken zu

benehmen, nachdem sie einen Schluck vom süffigen Heidelbeerwein des Profes­ sors gekostet haben. Bevor der Professor jedoch vom Direktor Dr. Knauer zur Re­ chenschaft gezogen wird, bekennt sich Hans zu seiner Missetat und wandert in den Karzer. Nicht lange ist er dort alleine, denn die Schülerinnen des nahen Lyze­ ums besuchen den Schelm und er findet Gefallen an Eva, der Tochter des Direk­ tors, die inoffiziell als Verlobte des Pro­ fessor Crey gilt. Nach einem unterhalt­ samen Sommerfest, bei dem Hans Eva näherkommt und seine wahre Identität preisgibt, fühlt sich Eva nicht ernst ge­ nommen. Sein letztes Schelmenstück gipfelt mit seiner Schulentlassung, nach­ dem er einfädelt, dass die Mädchenklas­ se am Chemieunterricht teilnehmen darf und er – verkleidet als Professor Crey den Unterricht übernimmt. Just zu dieser Stunde kommt der Oberschulrat mitsamt der Lehrerschaft in den Unterricht Pfeif­ fers und ist von dessen „modernen“ Me­ thoden sehr angetan. Als der echte Pro­ fessor erscheint, platzt der Streich. Hans outet sich als der berühmte Schriftstel­ ler Hans Pfeiffer und bekommt seine be­ gehrte Eva. Star des Abends in Langenzenn war nicht Rühmann sondern Reimann – Felix Rei­ mann. Überlegen, intelligent und gewitzt wirkte sein Spiel als Hans Pfeiffer – es war für ihn die erste große Rolle. Klaus Roscher als Professor Bömmel übernahm

den sympathischen Part des schrulligen Lehrers und zeigte bravourös sein schau­ spielerisches Können. Mit Punkfrisur und rotweiß getupfter Fliege rotzte er seinen Unterricht geradezu hin. Genial auch Werner Dröge als Direktor Dr. Knauer. Autoritär und sittenstreng verkörperte er sehr überzeugend die Lehrer der damali­ gen Zeit. Rudolf Kelchner brillierte in der Rolle des Professor Crey. Hier vermisch­ ten sich Schauspielerei und Beruf: Kelch­ ner unterrichtete bereits als Deutschund Englischlehrer am Gymnasium in Oberasbach und konnte somit viel Erfah­ rung in seine Rolle einbringen. Der echte Lehrer kam durch Zufall für ein Jahr nach Langenzenn, wo er bis heute, zumindest zum Theaterspielen, geblieben ist. Er war neben Felix Reiman der absolute Star des Abends und wurde vom Publikum gera­ dezu gefeiert. Nicht zu vergessen Rainer Ströbel als Dr. Brett, der durch Disziplin die Schüler unnachgiebig drillte. Der Hans-Sachs-Spielgruppe ist es ge­ lungen, wieder ein kurzweiliges Theater­ stück auf die Bühne zu bringen, das mit den schräg gespielten Melodien aus den 1930er-Jahren von Karel Kaiser am Kla­ vier und von Hanne Beier und Jutta Ro­ scher an der Geige die heitere Note des Stücks unterstreicht. Sigrun Häuser

Freikarten für die „Feuerzangenbowle“ in Langenzenn zu gewinnen Langenzenn - Die Hans-Sachs Spielgruppe und das Landkreismagazin verlosen 1x2 Freikarten für eine der Aufführungen der „Feuerzangenbowle”. Die Gewinnfrage: Die Langenzenner „Feuerzangenbowle“ erinnert an den gleichnamigen Filmklassiker- wer hat den Roman zum Film geschrieben? Schicken Sie Ihre Antwort per E-Mail an gewinnspiel@das-landkreismagazin. de oder per Postkarte an Redaktion Landkreismagazin, Zwickauer Str. 43, 90522 Oberasbach. Einsendeschluss 4. Juli 2014. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück!


Landkreismagazin 12.2014

Termine 27.06.2014 | Ammerndorf: Kirchweih Veranstalter: Markt Ammerndorf | Ort: Marktplatz, Ammerndorf

28.06.2014 | 18:00 Uhr Langenzenn: Sonnwendfeier am Schwanenweier Veranstalter: Hans Sachs­Spielgruppe Langenzenn | Ort: Bolzplatz an der Bleiche, Langenzenn

27.06.2014 | 18:00 Uhr Cadolzburg: Sonnwendfeier Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Egersdorf ­ Wachendorf | Ort: Alte Fürther Strasse am Dorfplatz, Wachendorf, Cadolzburg

28.06.2014 | 18:30 Uhr Roßtal: Sonnwendfeier Veranstalter: Stammtischverein Rotes Roß Buchschwabach | Ort: Schützenheim, Turnplatzweg , Roßtal

28.06.2014 | Zirndorf: Trempelmarkt Veranstalter: Stadt Zirndorf, Ordnungsamt Ort: Partnerschaftsplatz und Sparkassen­ straße, Zirndorf

28.06.2014 | 19:00 Uhr Großhabersdorf: Schützenfest Veranstalter: Bibertgrundschützen Großha­ bersdorf | Ort: Nürnberger Str. 1, Festzelt am Schützenhaus, Großhabersdorf

29.06.2014 | 28.06.2014 | 08:00 Uhr Gemeinsam auf der Suche nach Antworten ... Freu(n)den“ Langenzenn: „Singen mit Stein: Bauernmarkt Veranstalter: Liedertafel 1839 Langenzenn | Veranstalter: Stadt Stein ­ Heimat­ und Ort: Klosterhof, KoKi – |Netzwerk frühe Platz, Kindheit Zusammen mitLangenzenn anderen Eltern erhalten Kulturverein Ort: Mecklenburger des Landkreises Fürth/Kreisjugend- Sie in 5 Treffen die Möglichkeit, sich zu Stein

amt bietet in der KiTa Spatzennest in Ammerndorf jungen Eltern aus dem Landkreis Fürth eine Themenreihe an.

Fragen rund um das 2. und 3. Lebens­ jahr Ihres Kindes zu informieren und auszutauschen.

1. Treffen am 03.07.2014 Husten & Co bei Kindern Frau Hohnhold, Kinderkrankenschwes­ ter • Alarmzeichen für häufige Infekte: Wann muss ich zum Arzt? • Erste „Hilfe“ für den Hausgebrauch

4. Treffen am 24.07.2014 Wie viel Bewegung ist gesund? Freizeitgestaltung mit Kindern Frau Höse, Kinderkrankenschwester • Meine Welt zuhause ­ Bewegungs­ angebote • Mit Kindern unterwegs

2. Treffen am 10.07.2014 ... und was ist mit Süßigkeiten? Süßes mit Mehrwert Frau Dr. Back, Ernährungswissenschaft­ lerin • Welchen Platz haben Süßigkeiten in einer ausgewogenen Ernährung? • Rezepte für selbstgemachte Lecke­ reien und Kostproben vor Ort

5. Treffen am 31.07.2014 … damit der Wiedereinsteig in den Beruf leicht gelingt Frau Büttner, Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, Diakonie Fürth • gemütliches Ausklingen des Kurses mit einem gemeinsamen Frühstück

3. Treffen am 17.07.2014 Was kann ich meinem Kind zutrauen? Fragen zum Alltag Frau Schiffer, Erziehungs­, Jugend­ und Familienberatungsstelle, Diakonie Fürth • Entwicklung des Kindes • Betreuung durch andere

Ort: KiTa Spatzennest, Am Moosrangen 47, 90614 Ammerndorf Zeit: jeweils donnerstags von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr Anmeldung: Landratsamt Fürth, KoKi, Frau Müller, Tel.: 0911 9773–1277 Kosten: 15 Euro, bitte beim 1. Treffen mitbringen

29.06.2014 | Langenzenn: Schützenkirchweih Veranstalter: Königlich Priv. Schützenge­ sellschaft Langenzenn | Ort: Schützenheim, Burggrafenhofer Straße 1, Langenzenn

Aktuell

Informationsworkshop: Beruflicher Wiedereinstieg nach der Familienpause Fürth - Am Dienstag, 8. Juli 2014, findet von 9 bis 11 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Fürth ein Informationsworkshop zum beruflichen Wiedereinstieg statt. Frauen und Männer, die nach der Be­ treuung von Kindern oder pflegebe­ dürftigen Angehörigen ihren berufli­ chen Wiedereinstieg planen, erhalten bei dieser Veranstaltung wertvolle In­ formationen, Tipps und Anregungen rund um die Themen: • Wie plane ich meinen Wiederein­ stieg? • Wie vereinbare ich Familie und Beruf? • Welche Arbeitszeitmodelle sind für mich möglich? • Wie sieht der regionale Arbeits­ markt aus? • Welche Unterstützungsmöglich­ keiten kann die Agentur für Arbeit anbieten? Die Teilnahme ist kostenfrei, eine An­ meldung ist nicht erforderlich. Veranstaltungsort: Agentur für Arbeit Fürth, Ludwig­ Quellen­Str. 20, 90762 Fürth Kontakt: Beauftragte für Chancen­ gleichheit am Arbeitsmarkt, Frau Ursula Schöbel und Frau Susan­ ne Wissner E­Mail: fuerth.bca@arbeitsagentur.de Tel.: 0911 2024­108, Frau Schöbel oder 0911 2024­404, Frau Wissner

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4. E R L A N G E R KUNDENSPIEGEL

Platz 1 BRANCHENSIEGER

6. F O R C H H E I M E R KUNDENSPIEGEL

Platz 1 BRANCHENSIEGER

Untersucht: 8 EINRICHTUNGSHÄUSER 91,0% Durchschnittlicher Zufriedenheitsgrad

Untersucht: 7 Einrichtungshäuser 85,3% Durchschnittlicher Zufriedenheitsgrad

MF Consulting Dipl.-Kfm. Dieter Grett

MF Consulting Dipl.-Kfm. Dieter Grett

Freundlichkeit: 95,1% (Platz 1) Beratungsqualität: 92,4% (Platz 1) Preis-Leistungs-Verhältnis: 85,4% (Platz 2) Kundenbefragung: 02/2014 Befragte (Möbel)= 646 von N (Gesamt) = 902 www.kundenspiegel.de Tel: 09901/948601

Freundlichkeit: 93,2% (Platz 1) Beratungsqualität: 86,7% (Platz 1) Preis-Leistungs-Verhältnis: 75,9% (Platz 2) Kundenbefragung: 03/2013 Befragte (Möbel)= 675 von N (Gesamt) = 907 www.kundenspiegel.de Tel: 09901/948601


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