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Landkr is Landkreismagazin 13.2014

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

3.7.2014 Ausgabe 13

Startschuss für das Stadtradeln 2014: Mitradeln und Punkte sammeln! [Seite 3]

Runder Tisch Familie neu konstituiert: Die erfolgreiche Arbeit kann fortgesetzt werden [Seite 9]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Wie sich die Schülerzahlen im Kreis entwickeln: Prognose hilft Landkreis bei weiteren Planungen [Seite 20]

Busse sollen besser durch den Stau kommen: Konzepte für die Rothenburger Straße [Seite 24]

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Landkreismagazin 13.2014

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Landkreismagazin 13.2014

Aktuell

Stadtradeln 2014: Einladung zur Auftakt-Radltour Landkreis Fürth - Zum Start des Stadtradelns im Landkreis Fürth am 6. Juli 2014 findet eine etwa 90-minütige Auftakt-Radtour durch den Landkreis statt. Die Tour wird circa 20 Kilometer lang sein und von einem Mitglied des Radfahrvereins ADFC geführt. Treffpunkt ist um 11 Uhr am Bahnhof Cadolzburg. Ende der Tour wird in Egersdorf sein, mit der Möglichkeit zur Einkehr im Gasthof Grüner Baum. Wer möchte, kann den Tag auf der Egersdorfer Kärwa ausklingen lassen. “Wir freuen uns auf viele Teilnehmer und einen schönen Ausflug durch die Natur im Landkreis Fürth”, sagt Landrat Matthias Dießl. Alle Radler – auch Nicht-Teilnehmer des Stadtradeln – sind herzlich eingeladen. Teilnehmende Kinder sollten genug Ausdauer für die Strecke besitzen und straßenverkehrssicher sein. Bitte melden Sie sich beim Regionalmanagement für die Radtour an (Tel. 0911/9773-1032 oder per Mail: regionalmanagement@ lra-fue.bayern.de. Der Landkreis Fürth hat sich zum Ziel gesetzt, ein fahrradfreundlicher Landkreis zu werden und ist deswegen Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) - diese zertifiziert fahrradfreundliche Kommunen. Zum anderen ist auf den Fachexkursionen und in den Arbeitskreisen der AGFK auch ein reger Austausch mit den anderen Kommunen möglich. Derzeit besteht die AGFK aus 38 Kommunen, die durch konkrete Projekte und Aktionen besonders den Radverkehrsanteil im Rahmen einer umweltfreundlichen Nahmobilität bei der Verkehrsmittelwahl vor Ort erhöhen. Dazu zählen sowohl die Förderung einer radverkehrsfreundlichen Mobilitätskultur, als auch der Ausbau von Radwegen und die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer. Damit nicht jede Kommune das Rad in Sachen Verkehrspolitik neu erfinden muss, tauschen sich die Mitglieder untereinander aus, erörtern gemeinsam offene Fragen und entwickeln Lösungen. Radfahren ist ebenso gesund wie zu Fuß gehen, schont die Umwelt und er-

höht die Lebensqualität. Zudem ist Radtourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Deswegen fördert die AGFK Bayern den Radverkehr als wesentliches Element des Umweltverbundes in der Nahmobilität. Grundsätzlich stärkt die AGFK Bayern die Mitglieder in den vier Säulen der Radverkehrsförderung: Öffentlichkeitsarbeit, Information, Service und Infrastruktur. Mit diesem Interessenschwerpunkt tritt die AGFK Bayern als Mittler zwischen landesweiter Politik, Verwaltung und kommunalen Interessen auf. Als Mitgliedskommune profitiert der Landkreis von den gemeinsamen PRund Werbeaktionen, die zum Beispiel das Thema Radfahren - bestes Beispiel ist das Stadtradeln - oder das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ bewerben. In einem Arbeitskreis werden gemeinsam neue mögliche Themen und Schwerpunkt­

Das Stadtradeln geht in eine neue Runde (Foto: Archiv)

setzungen besprochen. Zudem werden den Mitgliedskommunen Flyer und Infomaterial zur Verfügung gestellt. Diese liegen im Foyer im Landratsamt aus und werden auch an alle Kommunen im Landkreis verteilt.

Tipp

LEADER-Zukunftsforum Landkreis Fürth am 10. Juli Landkreis Fürth - Die Bewerbung des Landkreises als neue LEADER-Region geht in eine weitere Runde: Nach den ersten Stärken/SchwächenDiskussionen in zwei Bürgerabenden, die in Langenzenn und in Roßtal stattgefunden haben, steht nun als nächster wichtiger Schritt das Zukunftsforum am Donnerstag, 10. Juli 2014, auf dem Programm. Im Rahmen der Erarbeitung einer „Lokalen Entwicklungsstrategie“ (wie das LEADERKonzept nun offiziell heißt) für den Landkreis Fürth wollen sich die Teilnehmer mit zukünftigen Herausforderungen auseinandersetzen und die gemeinsamen Entwicklungsziele festlegen. Mit dieser “Lokalen Entwicklungsstrategie” will sich der Landkreis mit seinen 14 Kreisgemeinden für das europäische Förderprogramm LEADER

bewerben und dann in der aktuellen Phase 2014 bis 2020 wichtige Zukunftsprojekte umsetzen. Los geht das Zukunftsforum am 10.7. um 18.30 Uhr im Historischen Museum Cadolzburg, Pisendelplatz 1. Folgender Ablauf ist geplant: - Begrüßung durch Landrat Matthias Dießl - Kurze Vorstellung der bisherigen Ergebnisse - Megatrends und Trends – Was kommt auf uns zu, auf was müssen wir uns einstellen? Referat von Ulrike Lilienbecker - Konsequenzen für die Region und Festlegung der zukünftigen Entwicklungsziele Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind wieder herzlich eingeladen, bei diesem inspirierenden Schritt dabei zu sein.

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Umwelt

Die wichtigsten Neuerungen der Energieeinspar­ verordnung 2014 und KfW-Förderprogramme

Landkreis Fürth - Die Bundesregierung setzt die Energiewende auch im Bereich Gebäudebestand und Neubau in Form neuer Anforderungen fort. Wer heute baut, umbaut oder saniert, muss die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Seit dem 1. Mai 2014 gilt jedoch die neue EnEV 2014, die erst ab dem 1. Juni 2016 die energetischen Anforderungen für Neubauten verschärft: Um circa 25 Prozent für den zulässigen Primärenergie­ bedarf und um circa 20 Prozent für den zulässigen bezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten. Die Anforderungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden werden nicht verschärft. Die Förderbank KfW hat ihre Anpassungen an die neuen Gesetzesbestimmungen zum 1. Juni 2014 veröffentlicht. Wesentliche Neuerungen und Änderungen der neuen EnEV 2014 : - Für Wohngebäude wird es ein vereinfachtes Nachweisverfahren („EnEVEasy“) geben.

- Ab dem 1. Januar 2015 müssen Heizkessel ersetzt werden, die älter als 30 Jahre sind und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern greift die Austauschpflicht nur bei einem Eigentümerwechsel. Wie bisher gilt diese Verpflichtung nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. - In Immobilienanzeigen müssen zukünftig energetische Kennwerte angegeben werden. - Neben dem bekannten Bandtacho mit der Angabe des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs muss in Energieausweisen für Wohngebäude eine Energieeffizienzklasse angegeben werden. - Die Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen wurde präzisiert. Energieausweise müssen potenziellen Käufern oder Mietern bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Bisher mussten die Ausweise nur zugänglich gemacht werden.

- Für jeden Energieausweis muss zukünftig eine Registriernummer über ein Online-Formular angefordert werden. Es werden Stichprobenkontrollen für Energieausweise eingeführt; ein Verstoß gegen diese Vorgabe wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldverfahren geahndet. Dadurch soll die Bedeutung des Energieausweises gestärkt und die Einhaltung der Anforderungen der EnEV 2014 gewährleistet werden. Für kommerzielle Immobilienanzeigen gilt eine Übergangsphase für den Bußgeldverfahren von einem Jahr bis zum 1. Mai 2015, ab dem die energetischen Kennwerte dann ebenfalls verpflichtend publiziert werden müssen. Anlässlich der EnEV-Novellierung hat die KfW einige Änderungen ab dem 1. Juni 2014 veröffentlicht. Die aktuellen KfWEffizienzhaus-Standards können nach der neuen EnEV mit den gleichen baulichen Mitteln erreicht werden. Derzeit sind keine Anpassungen der Förderstandards geplant.


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Endenergiebedarf dieses Gebäudes

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Der neue Bandtacho im Energieausweis für Wohngebäude mit den Energieeffizienklassen

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Vergleichswerte Endenergiebedarf für Wohngebäude nach der EnEV 2014

Die Neuerungen für KfW-Förderprogramme lauten: - Die Anwendung des neuen vereinfachten Nachweisverfahrens „EnEVEasy“ ist im Rahmen der Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren nicht zulässig. - Die Anwendung der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes wird verbindlich (www.energie-effizienz-experten.de). - Die neuen Bestätigungen und Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer (BzA-ID) und sind sechs Monate gültig. - Ab dem 1. Juni 2014 ist die Erstellung der Online-Bestätigung zum Antrag nur über die Zugangsberechtigung der in die Expertenliste eingetragenen

Energieberater möglich. - Für alle Fördermaßnahmen als Kredit oder Zuschussvariante der KfW soll eine Baubegleitung seitens eines Sachverständigen nachweislich durchgeführt werden. - Für alle Effizienzhäuser nach KfWStandard soll eine Dichtheitsprüfung vorgenommen werden. - Ein hydraulischer Abgleich einer Heizungsanlage soll bei Sanierungen generell für alle Gebäude mit Bauantragsjahr nach 1977 durchgeführt werden, auch wenn es sich dabei z.B. nur um die Dämmung einer Geschossdecke handelt. Hiervon ausgenommen sind Erneuerungen von Fenstern und Eingangstüren. Für Gebäude älter als Baujahr 1977

muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, sobald mehr als 50 Prozent des Gebäudebauteils gedämmt wird. - Die Bemessungsgrundlage für den Zuschussbetrag ist ab dem 1. Juni 2014 die Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung (alte Regelung: vor der Sanierung). Das bedeutet in der Summe mehr Fördergeld für die Maßnahmen als bisher (50.000 € bei Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit bzw. 75.000 € bei Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards). Fazit: Für Hausbesitzer gibt es nur geringfügige Änderungen. Vor allem Sachverständige wie Energieberater und Immobilienverwalter tragen durch die aktuellen Änderungen mehr Aufwand und Verantwortung, erfahren aber auch eine Kompetenzerweiterung. Damit versucht die KfW den Qualitätsstandard der Sanierungen zu steigern sowie Missverständnisse und Irrtümer, die bisher immer wieder auftraten, zu minimieren. Einen Sachverständigen als Begleiter der Maßnahmen einzusetzen ist nun seitens der Gesetzgebung verpflichtend, und auch aus fachlicher Sicht sehr anzuraten. Die Berechtigung und fachliche Kompetenz der Sachverständigen aus der Expertenliste des Bundes wird ständig geprüft und bei entsprechenden Nachweisleistungen alle zwei Jahre verlängert. Es bleibt abzuwarten, ob die maßvolle Anhebung der Neubauanforderungen ausreicht, um den Niedrigstenergiegebäudestandard der Europäischen Union bis 2021 tatsächlich zu erreichen. Eine qualitativ hochwertige energetische Sanierung des Baubestands lohnt sich nach wie vor in vielerlei Hinsicht. Die energetische Sanierung im Gebäudesektor bleibt weiterhin ein sehr wichtiger Baustein im Gesamtgefüge der Energiewende. Elvira Fischer-Zvizdic Dipl. Ing.- Univ. Architektin Energieberaterin des Landkreises Fürth Heimweg 6, 90617 Puschendorf Telefon 09101-5832

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Interview

Zehn Jahre „Kultur in der Kirche“: Wohlfühlprogramm für Ohren, Augen und Gaumen Obermichelbach - Die Konzertreihe „Kultur in der Kirche” besteht seit zehn Jahren. Zum Jubiläum haben wir uns mit Werner Schwanfelder unterhalten. Er hatte gemeinsam mit weiteren Mitstreitern die Idee, in der Obermichelbacher Kirche Musikgruppen auftreten zu lassen.

nicht auf Megaveranstaltungen, zu der Menschen aus der ganzen Metropolregion kommen. Wir sind Amateur-Veranstalter und unser Einzugsbereich sind unsere Dörfer, in denen wir auch leben. Die Bands bringen manchmal ihre Fans mit. Die sind erstaunt, welche tolle Atmosphäre wir hier haben.

Herr Schwanfelder, wie ist die Konzertreihe Kultur in der Kirche eigentlich vor zehn Jahren entstanden? Es gab einen Freundeskreis, alles Männer, die sich einmal im Monat zu Gesprächen und Diskussionen getroffen haben - meistens über unsere jeweilige Arbeitssituation. Deshalb haben wir uns auch „Wirtschaftskreis“ genannt. Und irgendwie hatten wir die Idee, „mehr“ zu unternehmen. So kamen wir darauf, künstlerisch hochwertige Konzerte zu veranstalten, um den Bürgern in unseren Orten Kultur nahe zu bringen. Und dann sind unsere Frauen auch gleich mit eingestiegen.

Weshalb haben Sie eine Kirche als Veranstaltungsort gewählt? Weil in dieser Kirche Kultur zuhause ist. Schon immer haben Künstler die Kirchen ausgestaltet, schon immer war in den Kirchen Platz für Kunst. Wir haben damals die Kirche gerade neu renoviert und festgestellt, dass dies ein angemessener und schöner und inspirierender Ort ist. Und ein heiliger Ort.

Es gibt im Großraum schon jede Menge Kultur. War das „mehr“ notwendig? Ja. Wir haben festgestellt, dass eben doch nicht so viele unserer Bürger „in die Stadt zur Kultur“ fahren. Sie bleiben lieber vor Ort. Wir wollten die Hemmschwelle sen- Werner Schwanfelder im Kreise seines Teams ken. Deswegen heißt unser Slogan auch: Mit den Hausschuhen zur Somit ist Kultur in der Kirche eine Kunst. Wir dachten uns damals: Falls es kirchliche Veranstaltung? nicht angenommen wird, beschenken wir Ja und nein. Wir sind organisatorisch uns eben selbst mit schönen Konzerten. unter dem Dach der Kirche. Da sind manche Formalien einfacher zu erfülAber es wurde doch angenommen? len. Ja, wir haben durchschnittlich 105 Zu- Aber nicht alle Teammitglieder gehören schauer je Konzert gezählt. Damit sind dieser oder einer anderen Kirche an. Und wir so gut wie ausverkauft. Mehr können unsere Musik hat nichts mit gewohnter wir gar nicht bewältigen. Unsere Konzer- Kirchenmusik zu tun. Und dennoch biete finden nämlich in der mittelalterlichen tet der kirchliche Raum die Möglichkeit Wehrkirche in Obermichelbach statt. Die- zur Begegnung mit Spiritualität durch se hat nicht mehr Kapazität. Wir setzen Musik.

Wie kommen Sie an die Künstler ran? Am Anfang luden wir die Künstler und Gruppen ein, die wir persönlich kannten. Wir begannen sogar mit einer Big Band in unserer Kirche. Der Bandleader war ein Freund von mir. Heute melden sich die Künstler bei uns. Wir haben mittlerweile einen guten Ruf. Die Künstler kommen gerne zu uns, denn sie werden gut betreut. Sie werden begrüßt, gut versorgt und sogar beim Aufbau wird geholfen. Und sie werden mit Dank und Geschenk verabschiedet. Hinzu kommt, dass die Künstler einen sehr nahen Kontakt zum Publikum haben, das Publikum sozusagen spüren. Das inspiriert sie. Wie finanziert sich diese Veranstaltungsreihe? Wir versuchen so zu kalkulieren, dass wir die Künstler aus den Karteneinnahmen bezahlen können. Das gelingt meistens. Den Rest können wir mit Sponsorengeldern abdecken. Einer unserer Mitglieder ist Inhaber eines Autohauses. Er sponsert uns und auch die politische Gemeinde Obermichelbach. Das Geld, das wir mit unserer Bewirtung verdienen, spenden wir an die Kirche. Wir haben damit viel zur Renovierung der Kirche beigetragen und wir statten jetzt die Küche im Gemeindehaus neu aus. Das kommt aber natürlich auch uns zugute. Außerdem zahlen wir für die Kirche natürlich auch keine Miete. Zu unserem Jubiläum haben wir uns eine Sechs-Eck-Bank um die Kirchenlinde herum geschenkt. Natürlich profitiert auch die politische Gemeinde von unseren Aktivitäten. Wir sind durchaus das kulturelle Aushängeschild der Gemeinde. Die Bewirtung bei „Kultur in der Kirche” wird immer besonders gelobt sind die kulinarischen Genüsse Teil des Konzepts? Die Bewirtung soll Teil des Wohlfühlpro-

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gramms sein, das wir unseren Gästen anbieten. Es gibt einen Kulturteller und eine Kultursuppe, abgestimmt auf das Musikprogramm. Daran arbeitet eine ganze Schar von Köchen und Köchinnen. Wir wollen den Gästen auch einen kulinarischen Genuss bieten. Die Rezepte findet man auf unserer Homepage. Daher kann man die Gerichte auch nachkochen, wenn man will. Wir bieten auch gute Weine. Die sucht eine Wein-Fachfrau aus unserem Team aus. Wir wollen, dass sich die Gäste bei uns wohlfühlen. Dazu gehört, dass wir sie begrüßen, dass wir ihnen eine kulinarische Bewirtung garantieren und interessante, gute und vielfältige Musik. Wir haben übrigens noch keine Gruppe ein

zweites Mal bei uns gehabt. Somit bieten wir immer Neues. Wie wird das Jubiläum gefeiert? Gefeiert wird am 19. Juli ab 15 Uhr mit der Eröffnung der Obermichelbacher Kunstmeile. Es stellen aus: Frauke Delatron in ihrem Atelier im Dorfgemeinschaftshaus, die Langenzenner Künstlergruppe art.ERHALT auf dem Kirchenvorplatz, der Veitsbronner Holzschnitzer Sergio Steri in der Kirche. Um 15 und um 16 Uhr gibt es einen moderierten Kunstspaziergang zusammen mit den Künstlern. Um 17.30 Uhr findet dann der Festakt statt: „Zehn fruchtbare Jahre für die Kultur in Obermichelbach“. Dabei gibt es etwas Musik

von „Me & Rea“ und ein paar Reden. Ab 20 Uhr ist Klezmermusik der Gruppe Klezmaniaxx auf der Bühne hinter der Kirche zu hören. (Karten gibt es für 15 und 7,50 Euro.) Klezmermusik ist ursprünglich Hochzeitsmusik. Das passt gut zu einem Jubiläum. Und natürlich wollen wir unsere Gäste wieder gut bewirten mit Kultursuppe und Kulturteller und ausgesuchten Getränken. Von 15 Uhr an gibt es Getränke und von 18.30 Uhr an haben wir dann eine Komplettbewirtung. Vielen Dank für das Gespräch und wir drücken die Daumen, dass zum Jubiläum die Sonne scheint!

Schulen

Schüleraustausch mit Jerusalem am Dietrich-Bonhoeffer Gymnasium Oberasbach - Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach und das Dar-Al-Tifel al Arabi Institute in Ostjerusalem haben erneut einen Schüleraustausch durchgeführt. Schüler aus Oberasbach waren Anfang April in Jerusalem. Nun fand ein Gegenbesuch im Landkreis Fürth statt. Landrat Matthias Dießl begrüßte die palästinensische Schülergruppe, bestehend aus elf Schülerinnen, drei Schülern und zwei Lehrkräften. Er wünschte ihnen interessante Ein-

drücke und einen guten Erfahrungsaustausch. Der Schüleraustausch besteht seit 1997. Die Schüler können ihre Partner in ihren Familien kennenlernen und sich gegenseitig Städte wie Jerusalem, Bethlehem, Hebron, Jericho oder Nürnberg, Oberasbach und Bamberg zeigen. Sie erfahren, wie ihre Partner wohnen, in die Schule gehen und ihre Freizeit gestalten. „Unser vorrangiges Ziel ist es, diese persönliche Begegnung von Jugendli-

chen zweier unterschiedlicher Kulturen zu ermöglichen und damit zum Abbau von Vorurteilen und zum Aufbau gegenseitigen Verständnisses beizutragen”, sagt Mitorganisatorin Tekla Dunay. Die Schüler aus Jerusalem freuten sich, ihre Sprachkenntnisse verbessern zu können, da sie Deutsch bereits in der fünften Klasse als zweite Fremdsprache nach Englisch lernen. Finanziell wird der Austausch hauptsächlich gefördert vom Pädagogischen Austauschdienst und dem Bayerischen Jugendring.

Aktuell

Vortrag des Hospizvereins: Sterbefasten – Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit Fürth - Sobald eine Krankheit aus­ therapiert ist und schwerste Erkrankungssymptome den Alltag beherrschen, stellt sich regelmäßig die Frage, wie lange es noch bis zum Tod dauern wird. Das Sterbefasten ist eine seit jeher praktizierte Methode, sein Leben zu beenden. Menschen hören auf, zu essen und zu trinken. Demenzkranke pressen die Lippen beim Essen eingeben zusammen und Greise erstarren vor dem gedeckten Essenstisch.

Sterbefasten ist nicht dem Vorgang des Suizids, der Selbsttötung, gleichzusetzen. Es gibt dem Ausführenden gut zwei Wochen Gelegenheit, den begonnenen Schritt zu überdenken und auch wieder abzubrechen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind geklärt, die ethischen sind vor Beginn dieses Schrittes zu prüfen. Dr. Roland Hanke, Allgemeinarzt und Palliativmediziner, erläutert die Unterschiede zwischen einer Selbsttö-

tung und dem Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF), geht auf die zu prüfenden rechtlichen und ethischen Grundlagen ein und wird die ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen erklären, die das Sterben für den Betroffenen und seine Angehörigen zu einem würdigen und schmerzfreien Fortgehen machen. Termin: Dienstag, 8. Juli 2014 19.30 Uhr
Klinikum Fürth, 5. Stock
Eintritt frei


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Serie: Gesichter des Landratsamts

Tabea Höppner trägt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien im Landkreis bei Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir Ihnen heute Tabea Höppner vor. Sie ist Jugendhilfeplanerin des Landkreises Fürth. Anders als die Bezeichnung vermuten lässt, geht es in ihrer Arbeit längst nicht nur um Jugendliche. „Vom gesetzlichen Auftrag her bin ich dafür zuständig, dass sämtliche Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“, sagt Tabea Höppner. Kurz: Ziel ihrer Aufgaben ist es, die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreis Fürth weiter zu verbessern. „Dazu zählt beispielsweise auch die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf”, sagt die Jugendhilfeplanerin. Ein zentrales Thema: Tabea Höppner muss die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Landkreis Fürth stets

im Blick haben. Der Landkreis hat das Angebot an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegeplätzen in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Gemeinden erheblich ausgebaut. Zum Stand 31. Dezember 2013 gab es für 40 Prozent der Kinder unter drei Jahren im Landkreis einen Betreuungsplatz. „Jetzt geht es darum, dieses Angebot weiter bedarfsgerecht auszubauen, damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch weiterhin erfüllt werden kann”, erklärt die Expertin. Noch in diesem Jahr sollen rund 120 neue Plätze entstehen. Sehr viel Zeit nimmt derzeit aber auch die Fortschreibung des Jugendhilfeplans in Anspruch. Der Landkreis schaut dabei ganz speziell auf die Lebenssituation der jungen Menschen vor Ort. Mit Hilfe des Jugendhilfeplans sollen Probleme identifiziert und nach Möglichkeit beseitigt werden. Gleichzeitig werden auch neue Angebote geplant. Insgesamt sind 140 Vorschläge zusammen gekommen. „Wir wollen uns diese nun bei einer Klausur-

Tabea Höppner

tagung im Juli genauer anschauen und sondieren”, erläutert Tabea Höppner den nächsten Schritt. Ende des Jahres sollen die Kreisgremien über den neuen Jugendhilfeplan abstimmen, damit die Projekte von 2015 an umgesetzt werden können. Tabea Höppner wirkt auch mit bei der Bewerbung des Landkreises als Bildungsregion (wir haben berichtet), außerdem organisiert sie die jährlich stattfindende Familienkonferenz. Das Thema dieses Jahr im Herbst lautet: „Keiner darf verloren gehen - Demografischer Wandel im Landkreis Fürth und seine Auswirkungen auf unsere Jugend(arbeit)“. Tabea Höppner ist seit Januar 2008 Jugendhilfeplanerin beim Landkreis Fürth. „Mir gefallen meine Aufgaben­ gebiete. Man kann vieles zum Guten mit entwickeln”, sagt Tabea Höppner. „Der Kontakt mit vielen Menschen und Institutionen macht die Arbeit zudem sehr abwechslungsreich.”

Familie

Runder Tisch Familie neu konstituiert Landkreis Fürth - Auch in der kommenden Legislaturperiode gibt es einen Runden Tisch Familie. Das hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen. Der Runde Tisch Familie besteht zum einen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen. Zum anderen setzt sich das Gremium unter anderem aus Vertretern des Schulamtes, der Agentur für Arbeit, der Polizei, der Wirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und des Präventionsvereins 1-2-3 e.V. sowie des Kreisjugendrings zusammen - sprich Personen oder Institutionen, die mit jungen Leuten viel zu tun haben. Der Runde Tisch Familie tagt bei Bedarf mehrmals im Jahr. Die 20 Mitglieder

erarbeiten derzeit zusammen mit Jugendhilfeplanerin Tabea Höppner zum Beispiel den neuen Jugendhilfeplan. Eine umfangreiche Aufgabe, immerhin sind 140 Vorschläge eingegangen, die bewertet und sondiert werden müssen. Der Runde Tisch Familie ist damit das zentrale Gremium, um den Jugendhilfeplan zu begleiten von der Erstellung bis zur Umsetzung. Der Runde Tisch Familie muss vom Jugendhilfeausschuss am Anfang einer jeden Legislaturperiode neu genehmigt werden. In den vergangenen sechs Jahren war Maximilian Gaul der Vorsitzende. Er wurde erneut berufen. Ein Beschlussrecht hat das Gremium nicht. Es kann aber Empfehlungen an den Jugendhilfeausschuss geben. Der Ausschuss tagt in der Regel

zwei Mal im Jahr und es finden dort die Vorberatungen zu vielen Themen statt. So wurde zum Beispiel die Einrichtung und Entwicklung der Koordinierenden Kinderschutzstelle (Koki) sehr engmaschig begleitet. Das Gremium diskutiert Themen, die bei der jährlich stattfindenden Familienkonferenz aufgegriffen werden sollten. Der Runde Tisch Familie will außerdem das Demokratie- und Toleranzverständnis von Jugendlichen stärken. Die Mitglieder bringen zudem auch regelmäßig eigene Themen ein. Somit findet stets ein reger Austausch statt. Der Runde Tisch Familie verfügt seit einigen Jahren über einen Ermöglichungstopf, mit dessen Hilfe familienfreundliche Projekte bezuschusst werden können.

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Aktuell

Gesamtsperrung des Fußund Radweges zwischen Ammerndorf und Vincenzenbronn

ÖPNV

Nightliner-Linie N7 fährt künftig bis nach Roßtal-Buchschwabach Stein/Roßtal - Gute Nachrichten für Nachtschwärmer: Der beliebte Nightliner wird in Zukunft auch bis nach Roßtal fahren. Bislang verkehrt der Nightliner N7 nur zwischen Nürnberg und Stein. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat einer Verlängerung der Linie zugestimmt. Die verlängerte Linie N7 soll zum Fahrplanwechsel im Dezember starten. „Zunächst soll das erweiterte Angebot zwei Jahre lang erprobt werden”, erläuterte Landrat Matthias Dießl die neue Ausrichtung. Es ist geplant, die bestehende Nightliner-Linie N7 Nürnberg – Stein ab der bisherigen Endhaltestelle Stein Fabergut über Gutzberg, Großweismannsdorf, Roßtal, Buttendorf, Clarsbach, Raitersaich nach Buchschwabach (und zurück) zu verlängern. Der Nightliner verkehrt grundsätzlich in den Nächten Fr/Sa und Sa/So, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie zu besonderen Anlässen (Rosenmontag, „Brückentagen“ etc.) und damit an insgesamt rund 110 Verkehrstagen. Je Zusammen fahren, Sprit sparen:

Aktuelle Angebote der Mitfahrzentrale finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.mifaz.de

Verkehrstag werden vier Fahrten im Zeitraum von 1 Uhr bis 4 Uhr angeboten. Abfahrtsort in Nürnberg ist der Hauptbahnhof. Die Fahrtdauer von Nürnberg Hauptbahnhof bis Roßtal Sparkasse beträgt rund 50 Minuten. Die Kosten für den N7 im Gebiet des Landkreises Fürth betragen bisher rund 15 000 Euro jährlich. Die Mehrkosten werden von der VAG Nürnberg auf rund 40 000 Euro pro Jahr kalkuliert. Die Kosten übernehmen zur einen Hälfte der Landkreis Fürth und zur anderen Hälfte die Stadt Stein und der Markt Roßtal. Weitere Verbesserungen der Nightliner Neben der Änderung des N7 prüft die Landkreisverwaltung derzeit weitere Optimierungen des Angebots der Nightliner auf dem Landkreisgebiet. „Es soll ein Gesamtkonzept entwickelt werden, um möglichst viele Gemeinden zu erschließen, bei denen ein Bedarf und Interesse an einer Anbindung an das NightlinerNetz besteht”, sagte der Landrat.

Ammerndorf - In Ammerndorf ist auf Höhe der Eimündung Vogtsreichenbacher Straße bis zum Ortseingang Vincenzenbronn der dortige Fuß- und Radweg voraussichtlich noch bis zum 18. Juli 2014 aufgrund von Bauund Asphaltierungsarbeiten für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis gebeten.

Aktuell

Aufzug an S-Bahn-Station Anwanden soll in Kürze realisiert werden Anwanden - Der Bahnsteig an der SBahn-Station soll bald barrierefrei erreichbar sein. Wie das Innenministerium mitteilte, hat das Eisenbahnbundesamt die notwendigen Mittel zur Errichtung der Aufzüge zur Verfügung gestellt. Laut Innenminister Joachim Hermann soll die Realisierung im zweiten Halbjahr 2014 erfolgen. Die Ausführungsplanung sei aktuell bei der Deutschen Bahn AG in Bearbeitung. „Mit der Realisierung der Aufzuganlage ist damit die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige hergestellt und das jahrelange Warten beendet”, sagte Landrat Matthias Dießl im Umwelt- und Verkehrsausschuss.

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Ehrenamt

Jetzt Vors chläge einreichen !

Auch 2014 werden wieder verdiente Landkreisbürgerinnen und -bürger ausgezeichnet Im letzten Jahr wurden erstmals die beiden Auszeichnungen „Junger Held“ und „Stiller Held“, verliehen. Außerdem erhielten sechs Frauen und Männer aus den Händen von Landrat Matthias Dießl die Ehrennadel in Bronze (für 20 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit), acht in Silber (30 Jahre) und neun in Gold (40 Jahre). Auch in diesem Jahr sollen zum Internationalen Tag des Ehrenamtes wieder verdiente Personen aus dem Landkreis ausgezeichnet werden. Mit der Ehrennadel verleiht der Landkreis Fürth eine Auszeichnung für langjähriges und hohes ehrenamtliches Engagement. Sie kann neben bereits anderen erfolgten Ehrungen verliehen werden und ist in die drei Klassifizierungen Bronze, Silber und Gold unterteilt. Berechtigt zur Einreichung von Vorschlägen zur Auszeichnung mit der Ehrennadel sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürth.

Neben der Ehrennadel werden die Auszeichnungen „Stiller Held“ und „Junger Held“ verliehen. Mit der Auszeichnung „Stiller Held“ können Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausführen ohne dafür gewählt zu sein oder eine Leitungsbzw. Führungsfunktion innezuhaben. Die Auszeichnung „Junger Held“ kann an Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement zeigen, verliehen werden. Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung „Stiller Held“ sind neben dem Landrat alle Kreisräte und Bürgermeister der Landkreisgemeinden. Für die Auszeichnung „Junger Held“ liegt das Vorschlagsrecht darüber hinaus auch bei

den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses. „Ich bitte Sie, von Ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch zu machen und mögliche Preisträger zu benennen“, so Landrat Matthias Dießl. Grundsätzlich habe jeder Bürger die Möglichkeit, Vorschläge einzureichen. Damit sei jeder Bürger „vorschlagsberechtigt“ . Die schriftlichen Vorschläge für den diesjährigen Ehrenamtsempfang am 4. Dezember nimmt das Büro des Landrats bis spätestens 31. Juli entgegen. Sie sollen folgende Angaben enthalten: 1. Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift 2. eine Begründung des Vorschlags 3. Angaben über bisher erhaltene Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen. Für Fragen steht Ihnen Herr Ell (Tel. 0911 9773-1003, E-Mail: c-ell@lrafue.bayern.de) gerne zur Verfügung.

Schulen

Dillenberg Schule: Förderzentrum erhält vom Kultusministerium größere Selbstständigkeit Cadolzburg - Die Dillenberg Schule in Cadolzburg hat vom Kultusministerium den Status „Mouds 21” erhalten. Im Rahmen des Modellprojekts „Modus 21 — Schule in Verantwortung“ wird den teilnehmenden Schulen größere Selbstständigkeit eingeräumt und damit mehr Verantwortung für die Gestaltung ihrer Entwicklung übertragen. Die Schulen sollen unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Bedingungen eigenständig und effizient Entscheidungen treffen können, um auf diese Weise ihre Qualität zu verbessern. Das Modellprojekt „Modus 21“ beruht damit auf den Erkenntnissen der Schulforschung, die die Ebene der Einzelschule — neben der

Ebene des Bildungssystems und der des Unterrichtsgeschehens — als pädagogische Handlungseinheit und als qualitätsrelevante Ebene identifiziert. Den am Modellprojekt „Modus 21“ teilnehmenden Schulen wird mehr Selbstständigkeit zugestanden: Die Maßnahmen, die sie entwickeln, dürfen über die geltenden Schulordnungen hinausgehen, wenn die Schulen dies aus pädagogischen Gründen für sinnvoll halten. Die Schulen erhalten diesen Freiraum, um aus der Praxis heraus eine Vielfalt von Maßnahmen zu entwickeln, die ihnen dabei helfen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Zielsetzung des Modellprojekts besteht darin zu erproben, welcher Grad an Selbstständigkeit für

die pädagogische Arbeit hilfreich ist. „Die Dillenberg Schule startete im März 2014 die Bewerbung und erhielt Anfang Mai 2014 die Nachricht, dass die Bewerbung erfolgreich war und die Schule den Status „Modus 21“ erhält”, teilte Landrat Matthias Dießl im Schulausschuss mit. Das Kultusministerium möchte durch dieses Projekt geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Schule weiterentwickeln kann. Die Dillenberg Schule erhält durch das Erreichen des Status eine größere Eigenverantwortung in verschiedenen Bereichen sowie neue Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Stundenplanung oder die Unterrichtsmethoden.


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Aktuell

Horst Wildner mit Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten geehrt Landrat Matthias Dießl hat an Horst Wildner aus Stein das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten überreicht. Horst Wildner engagiert sich seit über einem halben Jahrhundert im Bereich Umwelt- und Naturschutz. „Mit dem Ehrenzeichen werden Ihre großen Verdienste im Landkreis Fürth und darüber hinaus gewürdigt“, so Landrat Matthias Dießl. „Ihr Ziel war immer, den Menschen die Natur näher zu bringen. Der 2012 als Rundwanderweg eingerichtete Lehrpfad Fledermäuse brauchen Freunde bei der Buchschwabacher Mühle im Schwallbachgrund ist daher nur ein kleiner Meilenstein Ihres umfangreichen Wirkens.“ Horst Wildner hat bereits in den 50er Jahren Störche beringt. Außerdem war er bei der Naturhistorischen Gesellschaft Nürnberg e.V. von 1957 bis 1959 Höhlen- und Karstforscher, später sogar Leiter der Karstabteilung. Naturschutzprojekte z.B. der Fledermausschutz in Höhlen war ihm damals schon ein großes Anliegen. Unter anderem war er auch mit der Organisation der Internationalen Höhlenforschertagung im Jahre 1959 beauftragt worden. Von 1970-1972 hatte Horst Wildner die Leitung der Kreisgruppe Schwabach beim Bund Naturschutz inne. Zudem war er im selben Zeitraum ehrenamtlicher Geschäftsführer. Die Organisation des europäischen Naturschutzjahres in den Jahren 1970 und 1972 sowie die Organisation des 1. und 2. Fränkischen Naturschutztages hatte Horst Wildner ebenfalls übernommen. Auch hat er sich im Jahr 1970 für die Schaffung eines Umweltnotrufes in Nordbayern eingesetzt. Bei der FH Amberg-Weiden, und vor allem bei der Stadt Stein und der Stadt Schwabach hat Horst Wildner im Rahmen der VHS als Dozent Vorträge über den Naturschutz sowie Volkshochschulkurse gehalten, Studienreisen und

Bild???

Horst Wildner nimmt die Urkunde entgegen

Exkursionen geplant und betreut. Außerdem war er im Jahr 1974 Mitbegründer des Vereins „Rettet das Rednitztal“, welchen es heute noch gibt. Auch bei der „Agenda 2001“ war er von Anfang an mit dabei. In den Vereinen konnte er die Interessen im Zusammenspiel mit der Natur und den Menschen auch weiter vertreten. In der Zeit von 1982 bis 2003 hat Horst Wildner mehr als über 250 Führungen ehrenamtlich durchgeführt. Auch war er bei der Stadt Schwabach (1971-1998) sowie bei der Regierung von Mittelfranken (1973-1977) Naturschutzbeauftragter. Seit 2002 beschäftigt sich Horst Wildner mit dem Fledermausmonitoring (=Dauerbeobachtung). Hier wird die Entwicklung der Fledermausbestände beobachtet und die Ergebnisse in der Fledermaus-Datenbank dokumentiert, um eventuellen Bestandsabnahmen entgegenzuwirken. Horst Wildner hat ein Fledermausrevier im Auwald von Stein, ein Revier in Nürnberg-Gerasmühle sowie eines im Wolkersdorfer Auwald mit aufgebaut sowie betreut.

Zum Ende seines Monitorings hin hat er von 2011 bis 2013 den mobilen Fledermauslehrpfad unter dem Motto „Fledermäuse brauchen Freunde“ aufgebaut. Hier hat er mobile Schautafeln und transportable Lehrelemente, die in Vereinen, Schulen, VHS etc. oder vor Ort in der Natur eingesetzt werden können, entwickelt. Diese dienten als Grundlage für den Rundwanderweg bei der Buchschwabacher Mühle. Aktuell schreibt Horst Wildner an einem Buch unter dem Motto „Wanderwege mit dem Rollator“. Landrat Matthias Dießl wünschte ihm auch für sein neues Projekt alles Gute.

„Gefällt mir!“ Der Landkreis bei Facebook Besuchen Sei uns auf unserer facebook-Seite unter http://facebook.de/landkreisfuerth. Sie finden dort viele Veranstaltungstipps und Ausflugsziele in der Region.

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Aktuell

„Frauen stehen exemplarisch für Inhalte“: 500 Jahre Reformation beim FrauenWerk Stein Stein - Zu einem Begegnungsabend mit Margot Käßman hatte das FrauenWerk Stein eingeladen. Bei dem Besuch der Botschafterin der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für das Jubiläum 500 Jahre Reformation wurde deutlich: Die Beteiligung von Frauen ist zum Kennzeichen der reformatorischen Kirche geworden. Weltoffenheit, internationale Verbindungen und Ökumene wünschte sich Prof. Käßmann vom Reformationsjubiläum im Jahr 2017. Bis dahin stehen eine Vielzahl von Veranstaltungen auf dem Programm der „Lutherdekade“. Das Jahr 2014 steht beispielsweise unter dem Motto „Reformation und Politik“. Dass keines der Themenjahre Frauen gewidmet wurde, bedauerte die Botschafterin in Stein. Was das Reformationsjubiläum für die Frauenarbeit in der evangelischlutherischen Kirche bedeutet, stand im Mittelpunkt des Abends. Vier Gründe nannte Käßmann für die Aufwertung, die Frauen durch die Reformation erfahren haben: Zum einen habe Luther mit der Tauftheologie die Gleichheit von Mann und Frau begründet. Zum anderen habe

Prof. Dr. Margot Käßmann (Mitte) wurde von Geschäftsführerin Isolde Heine-Wirkner (links) und Dr. Andrea König, Leiterin der Fachstelle für Frauenarbeit, im FrauenWerk Stein begrüßt.

er mit dem Schritt zur Ehe das Leben in der Welt aufgewertet. „Die Reformation bietet uns Zugang, das Leben in der Welt und Theologie miteinander zu verbinden“, zeigte sich die Reformationsbotschafterin überzeugt. Dass Reformation nicht von heute auf morgen geschieht, sondern ein umfassender Prozess ist, betonte die ehemalige Landesbischöfin von Hannover. Viele Errungenschaften der Frauen der Reformation sind bis heute spürbar. Als Beispiel

nannte Käßmann den Klosterkammernfonds Niedersachsens, der auf Elisabeth von Calenberg zurückgeht, der „Reformationsfürstin“, die zusammen mit Anton Corvinus die Reformation im heutigen Südniedersachsen durchsetzte. „Frauen standen schon immer exemplarisch für Inhalte“, so Prof. Käßmann. Sie warb dafür, auch heute noch die Reformation voranzutreiben, indem man beispielsweise über alltägliche Dinge das Gespräch mit anderen Religionsgemeinschaften sucht.


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Gut. Was können wir tun? Liebe Leserinnen und Leser, ein Schwerpunkt dieses Gut-Magazins ist das Thema Nachhaltigkeit. Was wir als Sparkasse machen, lesen Sie im Interview mit Herrn Hunger. Dazu passt auch unser Artikel auf Seite 4 zur neuen Energiesparverordnung. Und für den Sommer und seine vielen Veranstaltungen habe ich einen besonderen Tipp. Schauen Sie doch einfach auf www.stadt-land-fuerth.de, dort finden Sie aktuelle Veranstaltungen und Nachrichten aus unserer Region, so z.B. die Wanderausstellung des Deutschen Bundestages in unserer Hauptstelle oder den Firmenlauf in Langenzenn. Veranstaltungen, die wir als Sparkasse mit unterstützen.

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Fondsbasiertes Sparen lohnt. Tipp: Eng an der realen Wirtschaft investieren. Eines ist klar: Nur mit intelligenten und nachhaltigen Anlagen ist derzeit ein Inflationsausgleich möglich. Manchmal sogar noch etwas mehr. Ein guter Tipp sind Sachwerte in Wertpapier-Anlageformen wie Aktien, Unternehmensanleihen oder Immobilien. Diese lassen in den kommenden Jahren höhere Renditen erwarten. Da die Investition in Aktien neben Chancen auch Risiken mit sich bringt, empfiehlt es sich, in einen breit gestreuten Investmentfonds zu investieren und schrittweise in den Markt einzusteigen. Sparplan ist ein gutes Mittel Ein regelmäßiges, fondsbasiertes Sparen bietet gleich mehrere Vorteile. Die Sparbeträge werden in zumeist monatlichen Abständen automatisch in Fondsanteilen angelegt. Je nach Marktlage profitiert der Anleger vom Durchschnittskos-

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»Der frühe Vogel fängt den Wurm.« Eine rechtzeitige Beratung schützt vor Überraschungen bei Rentenbeginn. Viele verlassen sich auf ihren Rentenbescheid und glauben, dass die genannte Rentenhöhe später zu 100 % zur Verfügung steht. Der Schock ist dann bei Renteneintritt groß, wenn sie erkennen wie viel Geld von vornherein einbehalten wird. Hier schützen umfassende Informationen vor unliebsamen Überraschungen – denn nur wer alle Fakten und Rahmenbedingungen kennt, kann gegensteuern, damit mehr übrig bleibt. Ein Gespräch darüber mit der Sparkassenkundin Karin Kiesel-Reichel, Manuel Kather, Vermögensspezialist, und Nicola Benkert, Kundenberaterin, beide bei der Sparkasse Fürth. Frau Kiesel-Reichel, warum wurde das Thema Rente für Sie schon jetzt, weit vor dem Ruhestand, aktuell? Karin Kiesel-Reichel: Das hat sich im Gespräch ergeben. Frau Benkert ist ja eine Kundin in meinem Friseurgeschäft „haardesign“ in Dambach. Wir haben uns unterhalten und kamen auf das Thema Netto-Brutto-Rente. Das hat mich interessiert, weil ich in den letzten Jahren meine Vermögensplanung neu aufgestellt habe. Nicola Benkert: Ich denke, es ist für jeden wichtig, sich über seine Vorstellung vom Alter klar zu werden. Was habe ich noch alles vor und wie viel Geld steht mir zur Verfügung? Diese Fragen habe ich mir auch selbst gestellt und bin ebenso wie Frau Kiesel-Reichel von meiner Netto-Rente überrascht gewesen. Mit unserem Vorsorge-Programm ist eine Berechnung übrigens ganz einfach. Die Berechnung fand sicher nicht in Ihrem Geschäft statt. Wie ging es weiter? Karin Kiesel-Reichel: Frau Benkert, meine Kundenberaterin, hat für mich einen Termin mit dem Spezialisten der Sparkasse Fürth, Herrn Kather, vereinbart. Wir haben meine Unterlagen gesichtet und geprüft. Dann haben wir die Analyse gemacht. Und da bin ich aus allen Wolken gefallen. Die Schwierigkeit ist für mich: Was brauche im Alter? Was habe ich für Ansprüche? Das haben Herr Kather und ich besprochen und dann hat er mir ein individuelles Konzept geschnürt, welches Risiken abdeckt und meine Wünsche im Alter berücksichtigt, aber auch Freiheiten lässt.

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Manuel Kather, Karin Kiesel-Reichel und Nicola Benkert im Gespräch Manuel Kather: Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz helfen wir unseren Kunden, Vermögen aufzubauen und abzusichern, für sich selbst Vorsorge zu leisten. Dafür steht unser Finanzkonzept. So können wir unsere Kunden in der Tiefe und kompetent beraten.

tigt und einen Haushaltsplan aufstellt. Was benötige ich, was kann ich entbehren? Und sich dann mit einem Partner wie der Sparkasse ein Konzept überlegen, das passt. Man kann nicht alle Risiken ausschließen, aber minimieren. Wir danken für das Gespräch.

Was würden Sie, Frau Kiesel-Reichel, aus heutiger Sicht empfehlen? Karin Kiesel-Reichel: Das Wichtigste ist, dass man sich mit dem Thema beschäf-

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Nachhaltigkeit geht uns alle an. Wie im Privaten gilt auch bei Unternehmen: Die Zukunft liegt in uns. Die einen pflanzen Bäume und engagieren sich in Stadtgärten, andere achten beim Einkauf auf regionale Nähe, um Transportwege zu verkürzen und die Wirtschaft vor Ort zu stärken. Nachhaltigkeit hat viele Facetten und ein Ziel: mit einem bewussten Lebensstil die natürlichen Ressourcen der Erde zu schützen und die Lebensumwelt für zukünftige Generationen zu erhalten. Was für das Private gilt, das gilt natürlich auch für Unternehmen. Auch hier ist Umdenken gefragt. Die Sparkasse Fürth geht dabei seit langem einen konsequenten Weg – von der Erweiterung der Produktpalette hin zu nachhaltigen Anlagen bis zur Umstellung auf Ökostrom. In einem Interview mit Markus Hunger, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Sparkasse Fürth, beleuchten wir verschiedene Aspekte. Die Sparkasse Fürth hat bereits im Jahre 2012 die Position eines Beauftragten für Umwelt und Nachhaltigkeit geschaffen. Was waren die Beweggründe? Das Geschäftsmodell „Sparkasse“ ist von seiner Grundstruktur her schon immer auf

langfristiges Denken und lokales Handeln ausgerichtet: Geldanlagen werden primär in unserem Geschäftsgebiet, d. h. in Stadt und Landkreis Fürth, eingesammelt und zur Entwicklung dieser Region wieder in Form von Finanzierungen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt, dass ein Teil der Gewinne regelmäßig an Vereine, Projekte und Institutionen ausgeschüttet wird. Das waren im letzten Jahr 1,1 Millionen Euro. Das Gemeinwohl und die langfristige Entwicklung stehen über einer kurzfristigen Gewinnerzielung. „Nachhaltigkeit“ in seinem modernen Verständnis ist somit seit dem Beginn im Jahr 1827 bis heute ein Grundprinzip der Sparkasse Fürth. Neu hinzugekommen ist, dass Nachhaltigkeit weiter gefasst werden muss. Sie betrifft unsere Lebensgrundlagen – und diese gilt es für kommende Generationen zu erhalten. Mit der Position des Beauftragten wollen wir dieses Thema weiter stärken. Wie äußert sich das Bekenntnis zu einem umweltgerechten und nachhaltigen Handeln in der täglichen Praxis? Wir haben im Jahr 2013 zum Beispiel die Integration des Themas Nachhaltigkeit in unser aktives Wertpapierproduktangebot sowie die Zusammenarbeit mit der auf Nachhaltigkeitsbewertungen spezialisierten Ratingagentur oekom-research AG aus München umgesetzt. Neben nachhaltig orientierten Anlageprodukten bieten wir aber auch im Finanzierungsgeschäft eine umfassende Palette von speziell auf Nachhaltigkeitsthemen abgestellten Angeboten: Förderkredite und Sonderprogramme, z. B. für energetische Sanierungen von Gebäuden oder für den Bau

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von Photovoltaikanlagen. Einen Überblick bietet unsere Website zum Thema Nachhaltigkeit. Dort finden Sie unter anderem Gebäudeversicherungen mit Öko-Bonus, einen CO2-Rechner und praktische Tipps bei der täglichen Kontoführung. Nachhaltige Anlagen oder Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen sind eine Seite, was macht die Sparkasse im praktischen Umweltschutz selbst? Im Bereich des Energie- und Gebäudemanagements haben wir konkrete Maßnahmen , wie z. B. den Einbau einer Gas-Brennwertzelle und den Anschluss eines Gebäudes an ein Fernwärmenetz sowie die Umstellung nahezu des gesamten Papierverbrauchs auf Recyclingpapier, durchgeführt. Bereits seit Jahren sind der Einsatz von LED- oder Energiesparlampen und der Einsatz von energieeffizienter EDV bei uns geübte Praxis. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Umstellung unseres gesamten Strombezugs auf Ökostrom. Es handelt sich dabei entweder um komplett abgasfreien Strom (z. B. aus Wasserkraft, Photovoltaik oder Windenergie), wenn man von der Herstellung und Installation der Technik einmal absieht, oder um CO2-neutralen Strom, bei dessen Erzeugung nicht mehr CO2 freigesetzt wird, als vorher gebunden wurde (z. B. Biomassekraftwerke). Herr Hunger, wir wünschen der Sparkasse weiterhin viel Erfolg und danken Ihnen für das Gespräch. QR-CODE SCANNEN UND MEHR ERFAHREN http://goo.gl/kafJi6

Die Stiftergemeinschaft Fürth bekommt Zuwachs. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth lässt viele Institutionen aus der Region von ihren Erträgen profitieren. Unter ihrem Dach vereinen sich fördernde Stiftungen und Bürgerstiftungen. Die Bandbreite reicht von der „Fürther Stiftung Down-Syndrom“ über die Landkreisstiftung Fürth bis hin zu „Der Schülercoach“. Neu errichtet in der Stiftergemeinschaft sind die „Begabtenförderung Fürth-Stiftung“, die Fürther Stiftung „Haus für Mutter und Kind/Wohnheime Frühlingsstraße“, die „Lilo Meier

Musikschule Fürth Stiftung“ und die „Fürther Stiftung für Verbrechensopfer“. Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks. Übrigens kann jeder Bürger seine eigene Stiftung im Rahmen der Stiftergemeinschaft errichten. Natürlich können sich die Bürgerinnen und Bürger auch an bestehenden Stiftungen beteiligen. Die Möglichkeiten sind vielfäl-

tig und die Stiftungsberater der Sparkasse Fürth informieren Sie umfassend. Weitere Informationen: www.die-Stifter.de

Übergabe der Stiftungsurkunde „Lilo Meier Musikschule Fürth Stiftung“

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Die Energiesparverordnung (EnEV) 2014 kommt! Jetzt noch von niedrigen Kosten und Zinsen profitieren – Übergangsfrist 31.12.2015. Die neue EnEV betrifft Neubauten, Sanierungen und Vorgaben für Energieausweise. Die Umsetzungen sind, da umfangreicher, auch mit höheren Kosten verbunden.

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Zur EnEV ein Gespräch mit Bernhard Ramstötter, Architekt und Energieberater aus Nürnberg. Hausbesitzer müssen bei Renovierung und Sanierung die EnEV beachten. Was bedeutet das? Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt seit 2002 die Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude hinsichtlich Däm-

mung, Anlagentechnik und effizienten Energieeinsatz für Beheizung von Gebäuden. Bauherren und Planer sowie Handwerksfirmen sind grundsätzlich verpflichtet, die Regelungen der EnEV zu beachten. Was sind die wichtigsten Änderungen der EnEV 2014? Die neue EnEV 2014 gilt seit 1. Mai 2014. Die Grenzwerte für Sanierungen von Bauteilen haben sich nicht geändert. Jedoch werden ab dem 1.1.2016 die Anforderungen für Neubauten um ca. 25 % verschärft. Es ist auch abzusehen, dass die KfW ihre Förderprogramme für den Bestand auf die neuen Grenzwerte ausdehnt. Somit betrifft die neue EnEV auch indirekt wieder den Gebäudebestand. Außerdem ist neu, dass der Verstoß gegen verschiedene Vorschriften, die schon länger in der EnEV verankert sind (z. B. die Pflicht zur Bereithaltung eines Energieausweises bei Vermietung und Verkauf) nun mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden können. Welche Empfehlungen geben Sie bei Sanierungen? Ich kann nur raten, von vermeintlich schnellen und günstigen „Einzelsanierungen“ wie z. B. Fenstertausch abzusehen, wenn nicht vorab ein ausgebildeter Energieberater zu Rate gezogen wurde. Der Fachmann prüft den Bestand auf Schwachstellen und erar-

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beitet dann individuelle Modernisierungsvorschläge, die auch wirtschaftlich sind. Auch die Förderung durch KfW oder andere Förderträger sind an Voraussetzungen gekoppelt, die der Laie meistens nur schwer überblicken kann. Hier sind ein paar Hundert Euro für ein Gesamtkonzept wirklich gut investiertes Geld. Zertifizierte Energieberater finden Sie auf der Seite www.energie-effizienz-experten.de. Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis zeigt ähnlich wie die Energielabels auf Elektrogeräten den energetischen Standard des Gebäudes transparent auf. So kann ein Mieter oder Kaufinteressent sein Wunschobjekt mit anderen Objekten vergleichen. Neu in der EnEV 2014 ist auch die Ausgabe von Energieklassen wie bei Glühlampen (A–H). Somit kann der Vergleich einfacher vorgenommen werden als mit den bisher abgebildeten kWh/ m²-Werten. Wir danken Ihnen für das Gespräch.

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IMPRESSUM Gut. Für Stadt. Land. Fürth. Herausgeber: Sparkasse Fürth Verantwortlich (V.i.S.d.P.): Thomas Mück, Leitung Marketing Redaktion: Marketing- und Immobilienabteilung Fotos: Sparkasse Fürth, Marketing, privat Design/Text/Realisation: www.agentur-zuhoeren.de Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Ablichtung nur mit Genehmigung der Redaktion. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht immer die Meinung der Redaktion wieder. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Das nächste Gut.Magazin erscheint Oktober 2014. 04

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Die Menschen werden immer älter. Das ist bekannt. Wir ziehen nun unsere Konsequenzen daraus. Machen Sie mit. Jetzt und für die Zukunft. Nicht viele Trends halten schon so lange an wie der demographische Wandel. Deutschland verzeichnet seit Jahren einen starken Geburtenrückgang. Junge Menschen möchten Karriere machen. Die Familienplanung steht hinten an. Gleichzeitig ist die medizinische Versorgung der westlichen Welt noch nie so stabil gewesen wie in den letzten 50 Jahren. Dennoch bleiben ältere Menschen von Krankheiten nicht verschont. Es treten immer mehr Erkrankungen auf, die ein hohes Maß an Pflege und Betreuung erforderlich machen. Das Objekt Pflegeheime zu errichten, ist eine Passion und gleichzeitig ein Spezialgebiet unseres Partner VivaPLAN (Bauträger). Veitsbronn bietet für diese Immobilie eine stabile Basis. Dort wird eine neue, moderne Pflegeeinrichtung mit 96 Plätzen entwickelt und diese hat mit PHÖNIX/Curanum – dem bestehenden und zukünftigen Betreiber des Hauses – einen erfahrenen Partner an der Seite. Der Einzelzimmeranteil wird in der neuen Einrichtung bei ca. 80 % liegen. 25 % aller Zimmer sind nach den neuen, gesetzlichen Vorschriften rollstuhlgerecht gestaltet.

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erträge über die gesamte Laufzeit des Mietvertrages (Inflationsschutz). Abgabe aller Aufgaben Der Betreiber übernimmt gemäß Mietvertrag nahezu alle Eigentümeraufgaben und -verpflichtungen. Langfristiger Mietvertrag Der mit dem Betreiber PHÖNIX-Gruppe bereits unterzeichnete, langfristige Mietvertrag, mit einer Laufzeit von mindestens 22 und bis zu 32 Jahren, gibt Sicherheit und Planbarkeit. Staatliche Förderung Aktuell erhalten Sie 50.000,00 € (bezogen auf eine Wohneinheit) staatlich gefördertes, zinsverbilligtes KfW-Darlehen von ca. 1,71 % p. a. (Stand Feb. 2014) für energiesparende Bauweise nach KfW70-Standard.

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Schulen

Wie entwickeln sich die Schülerzahlen im Landkreis? Das neue Schulentwicklungskonzept gibt Aufschluss Landkreis Fürth - Wie entwickeln sich die Schülerzahlen im Landkreis in den kommenden Jahren? Welche schulplanerischen Maßnahmen sind angezeigt? Um das besser einschätzen zu können, hat der Landkreis Fürth nun sein Schulentwicklungskonzept wieder aktualisieren lassen. Die neueste Prognose wurde im Schulausschuss durch Herrn Dipl. Statistiker Christian Rindsfüßer vom Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) vorgestellt. Erstmals wurde im Jahr 2003 ein Schulentwicklungskonzept für den Landkreis erstellt. Die erste Fortschreibung dieser Prognose liegt nun sechs Jahre zurück. „Die Zahlen der erneuten Fortschreibung des Schulentwicklungskonzeptes bilden eine sehr gute Planungsgrundlage”, sagte Landrat Matthias Dießl. Auf das Zahlenwerk kann der Landkreis beispielsweise zurückgreifen, wenn es Überlegungen für eine Erweiterung einer Schule gibt. „Ein Neubau dauert in der Regel drei Jahre, bis er steht. Ein Blick in das Schulentwicklungskonzept lässt eine Einschätzung zu, welche Situation in drei Jahren zu erwarten ist, ob sich der Bau wirklich lohnt oder ob man auch drei Jahre durch andere planerische Maßnahmen überbrücken kann”, führte der Landrat aus. Die Entwicklung der Schülerzahlen hängen direkt mit den Geburtenzahlen zusammen. Je weniger Kinder geboren werden, desto weniger Schüler gibt es mittel- und langfristig. Wie Christian Rindsfüßer ausführte, gab es in den vergangenen Jahren im Landkreis Fürth wieder einen Anstieg bei den Geburten. Im Jahr 2007 verzeichnete der Landkreis 827 Geburten, im Jahr 2013 waren es 930. „Unsere Anstrengungen ein familienfreundlicher Landkreis zu sein, haben sich bezahlt gemacht”, sagte dazu der Landrat. Zunächst werden aber die

Der Landkreis Fürth liegt über dem bayerischen Landesdurchschnitt bei den Geburtenzahlen.

Kinder, die in den geburtenschwachen Jahren geboren wurden, das Schulalter erreichen. Der Statistiker rechnet bei allen untersuchten Schularten mit einem Rückgang der Schülerzahlen.

der Schülerzahlen kommen kann. Eine erneute Erhöhung der Besuchsquoten der Realschulen und Gymnasien würde die Zahl der Mittelschüler stärker bzw. schneller sinken lassen.

Wir haben für Sie die Ergebnisse der zweiten Fortschreibung des Schulentwicklungskonzeptes zusammengefasst:

Realschulen Die Zahl der Realschüler hat nach Einschätzung von Christian Rindsfüßer ihren Höhepunkt bereits erreicht. In den letzten Jahren wirkten steigende Übertrittsquoten an die Realschulen und Gymnasien dem demographisch bedingten Rückgang der Schülerzahlen entgegen. Für den Landkreis Fürth kommt als Besonderheit hinzu, dass die Neugründung der Realschule Langenzenn (diese wird im Schuljahr 2014/2015 erstmalig auch 10. Klassen führen) zu einer Umlenkung bzw. zu einem Verbleib der Realschüler geführt hat. In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der Realschüler um über 30 Prozent. In den nächsten Jahren wird sich aber – bei Annahme von konstanten Übertrittsquoten an die Realschulen – der demographische Rückgang auswirken. In zehn Jahren werden laut Christian Rindsfüßer rund

Mittelschulen Als Folge der Einführung der sechsstufigen Realschule und der allgemein stark gestiegenen Übertrittsquoten an die Realschulen und Gymnasien und des Geburtenrückgangs im vergangenen Jahrzehnt sind die Schülerzahlen an den Mittelschulen in den letzten zehn Jahren um über 40 Prozent abgesunken. Bis Ende des Jahrzehnts werden die Schülerzahlen - bei Annahme konstanter Besuchsquoten - um weitere circa 17 Prozent sinken. Im Verlauf der 2020er-Jahre ist dann mit einer weitgehend konstanten Schülerzahl zu rechnen, ehe es Anfang der 2030er-Jahre zu einem demografisch bedingten erneuten Rückgang


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neun Prozent weniger Realschüler erwartet, Anfang der 2030er-Jahre gegenüber heute rund 14 Prozent weniger. Gymnasien Auch bei den Gymnasien haben die steigenden Übertrittsquoten den beginnenden Rückgang der Zahl der Kinder im Alter von zehn bis 18 Jahren weitgehend ausgeglichen. Hier hat vor allem der Doppelabiturjahrgang 2011 aus dem letzten G9- und dem ersten G8-Jahrgang zu einem Rückgang geführt. Wenn auch die Übertrittsquoten an die Gymnasien zuletzt vor rund fünf Jahren im Landkreis Fürth erneut anstiegen, so ist in Zukunft – bei der Annahme in Zukunft konstanter Übertrittsquoten an die Gymnasien – mit einem demographisch bedingten Rückgang der Zahl der Gymnasiasten zu rechnen. Bis Ende des Jahrzehnts wird ein Rückgang um circa 13 Prozent, bis Anfang der 2030er-Jahre um insgesamt rund 17 Prozent erwartet. Eine wie auch immer geartete Wiedereinführung des

G9 würde nach Ansicht des Experten dem Rückgang mehr oder minder deutlich entgegenwirken. Ein (theoretischer) Ausfall eines Abiturjahrgangs würde zu einem vorübergehenden deutlichen Anstieg der Zahl der Gymnasten führen. Förderschulen Die Umsetzung der Inklusion im Landkreis Fürth wird – unter Berücksichtigung der Einschätzung der Eltern der heutigen Förderschüler – zu einem moderaten Rückgang des Schülerpotentials führen. Aus demographischer Sicht ist bis Ende des nächsten Jahrzehnts ein zusätzlicher Rückgang um rund zehn Prozent zu erwarten. Wie eine Befragung der Eltern ergab, sind diese sehr mit den beiden Förderschulen im Landkreis zufrieden. Dies liegt sicher auch daran, dass es in den zurückliegenden Jahren gelungen ist, eine große Zahl Förderschüler wieder auf eine Regelschule zurückzuführen. Wie geht es nun weiter? Der Landkreis wird die Prognosen als

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@lra-fue.bayern.de Telefon 0911 692 05 00 Telefax 0911 699 54 08

Info-Abend für das nächste Schuljahr der BdS-Azubi-Akademie - machen Sie mit! Vorteile für mittelständische Unternehmen und Auszubildende: Wie funktioniert die Azubi-Akademie? Die teilnehmenden Betriebe melden ihre Auszubildenden zur kostenlosen Teilnahme an, eine Beendigung ist jederzeit möglich. Der überbetriebliche Unterricht findet ca. einmal pro Monat, für je einen Vormittag statt. Der Unterricht wird abwechselnd von den Ausbildern gehalten, deren Firmen an der Azubi-Akademie teilnehmen, bzw. von

einem Stellvertreter. Die Themen legen die Unternehmer gemeinsam fest. So entsteht eine win-win-Situation. Die Azubis bekommen durch die unterschiedlichen Inhalte einen Blick „über den Tellerrand“ des eigenen Unternehmens hinaus, zudem wird ihre soziale Kompetenz erweitert und damit ihre Teamfähigkeit gestärkt. Als Ausbilder sparen Sie nicht nur Zeit, Ihr Betrieb gewinnt zusätzlich an Attraktivität. Interessiert? Dann melden Sie sich bitte

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Gartentipp

Rasentipps im Sommer Landkreis Fürth - Auch im Hausgarten sind mittlerweile artenreiche Wiesenflächen mit optisch attraktiven Blütenpflanzen und hohem ökologischem Wert auf dem Vormarsch. Aber auch der gepflegte Rasen hat weiterhin seine Anhänger. In Sachen Nutzbarkeit ist er sicherlich schwer zu schlagen: Ob als sommerlicher Tummelplatz, Spiel- und Liegewiese oder als Wohlfühl-Barfuß-Oase – ein schöner Rasen ist dicht, grün und weich. Doch so ein Rasen braucht viel Pflege. Hier ein paar wertvolle Tipps dazu.

Wasser für die kurzen Füße Rasengräser wurzeln nicht tief und haben gerade im Sommer einen hohen Wasserbedarf. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, ob der Erhalt eines gepflegten Zierrasens den hohen Wasserbedarf bei Wasserknappheit rechtfertigt. Robuster ist da ein Landschafts- oder Gebrauchsrasen. Der Rasen braucht dann Wasser, wenn ein Fußabdruck auf dem Rasen länger zu sehen ist, die Halme sich also nicht mehr schnell aufrichten können. Zum Gießen werden je nach Bodenbeschaffenheit, Hangneigung, Standort und Pflegezustand sehr unterschiedliche Mengen an Wasser benötigt. Allgemeine Angaben liegen da meist daneben, stattdessen ist genaues Hinschauen angesagt. Auch ein Zuviel an Wasser ist ungünstig, da es die Durchwurzelung in die Tiefe weiter reduziert und damit die Stressanfälligkeit in Trockenzeiten erhöht. Die Wurzeln des Rasens dringen außerdem tiefer ein und verankern sich besser, wenn Sie in größeren Intervallen, dafür aber reichhaltiger wässern. Flachwurzelnde Wildkräu-

ter werden so zudem verdrängt. Gießen Sie in der Nacht oder am frühen Morgen, um Verdunstungsverluste gering zu halten. Eine Filzschicht im Rasen wirkt wie eine Abdichtung und verhindert, dass das Wasser in den Boden eindringt. Auch aus diesem Grund ist das Vertikutieren eine wichtige Pflegemaßnahme für einen vitalen Rasen. Rasenmähen Für die meisten Rasengräser ist eine Schnitthöhe von 4-5 cm ideal. Kann der Rasen nicht regelmäßig gemäht werden

oder ist er nach dem Urlaub sehr hoch, darf das lange Gras nicht radikal gekürzt werden. Schneiden Sie nie mehr als 30 bis 50 Prozent der Wuchshöhe ab. Mähen Sie überständigen Rasen in einem Abstand von 8 bis 14 Tagen in Etappen auf die gewünschte Höhe. Lassen Sie das Schnittgut nur dann auf der Fläche liegen, wenn es in geringen Mengen und stark zerkleinert gleichmäßig verteilt werden kann. Es wächst nicht nur Gras Die meisten Unkräuter können sich besonders gut ausbreiten, wenn die Rasengräser keine geschlossene Grasnarbe bilden. Klee im Rasen deutet auf eine mangelnde Stickstoffversorgung hin. Ein problematisches, unerwünschtes Gras auf neu eingesäten Flächen stellt die Hirse dar. Sie wächst besonders bei heißer Witterung. Der regelmäßige Schnitt verhindert die Ausbreitung. Pflanzenarten, die sich rosettenartig ausbreiten, werden nicht durch die Schnittwerkzeuge des Rasenmähers erfasst. Dazu gehören Löwenzahn, Breitwegerich und

Fadenehrenpreis. Sie lassen sich gut ausstechen, was zwar mühselig, aber effektiv ist. Eine gezielte Stickstoffdüngung kann zudem Abhilfe schaffen. Moos tritt vor allem im Schatten und auf schlecht versorgten Flächen auf. Ein niedriger pHWert ist nicht unbedingt ursächlich, da Moos auch auf kalkhaltigen Böden auftritt. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Entfernung des Mooses. In besonders schattigen Bereichen sollte über eine Pflanzung mit niedrigen, schattenliebenden Stauden nachgedacht werden, da selbst der sogenannte Schattenrasen immer noch eine ordentliche Portion Sonnenstrahlen benötigt und bedeutend weniger belastbar ist. Wichtige Maßnahme nach der Unkrautbeseitigung: Säen Sie kahle Stellen schnell wieder nach und wässern Sie diese ausreichend. Dann können Sie sich in sechs bis acht Wochen wieder über eine geschlossene Rasenfläche freuen. Text: Brigitte Goss, Bayerische Gartenakademie, Lars Frenzke, Landratsamt Fürth; Bilder: Bayerische Gartenakademie Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • G artentelefon der Bayerischen Gartenakademie (0931/9801-147) oder per E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de • K reisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth (0911/9773-1616) • G artenCast – Gartentipps zum Hören: http://www.lwg.bayern.de/internet/stmlf/behoerden/lwg/gartenakademie/38289/index.html • G emüseblog - der Veitshöchheimer Gemüse-Schaugarten: http:// www.lwg.bayern.de/internet/ stmlf/behoerden/lwg/gartenakademie/gemueseblog/index.php


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Aktuell

„Gutes aus dem Fürther Land” zu Besuch beim Fischereiverein Zirndorf Die Mitglieder der Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land” haben mit Landrat Matthias Dießl den 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. besucht, der in diesem Jahr sein 50. Bestehen feiern kann. Der 1. Vorsitzende des Vereins, Norbert Himmer, informierte die Gäste über die Aufgaben eines Fischereivereins. „Was in unserer natürlichen Umgebung kreucht, fleucht, summt oder zwitschert, da können noch viele Mitmenschen mitreden”, sagt der 1. Vorsitzende des Fischereivereins. Bei Tieren unter der Wasseroberfläche sehe es aber anders aus. „Was da unten grundelt, bohrt oder schwimmt, das wissen wirklich nur wenige Menschen.” Immerhin 22 unterschiedliche Fischarten kommen laut Himmer in der Bibert vor. Fälschlicherweise würden viele einen Fischereiverein in erster Linie mit Angeln in Verbindung bringen, betonte der Experte. Für die Fischer spiele dabei der Umweltgedanke eine bedeutendere Rolle. Die Fischer fühlten sich Natur und Umwelt besonders verpflichtet. Sie gewährleisten Himmer zufolge etwa „eine umweltgerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer in Franken.” Die Mitglieder setzen beispielsweise regelmäßig Fische und Krebse in die Bibert ein, um die Artenvielfalt und das natürliche Gleichgewicht zu erhalten. Den Fischern ist es dadurch gelungen, einen guten und attraktiven Fischbestand aufzubauen. Maßgeblich zur guten Entwicklung des Vereins hat Ehrenvorstand Franz Sabath beigetragen - der überraschend im Februar verstorben ist. Auf ihn geht zum Beispiel das weit über Zirndorf hinaus bekannte Fischerfest zurück. Unter seiner Regie ist das Vereinsheim mit seinen zwei Lagerhallen in unmittelbarer Nähe der Bibert entstanden. Dem Verein liegt viel an der Öffentlichkeitsarbeit: So wurde im Jahr 2013 ein Fischlehrpfad eröffnet. Er besteht

aus sechs Tafeln an den Uferzonen oder Grüngürteln entlang der Bibert. „So lässt sich bei einem schönen Spaziergang entlang der Bibert viel Wissenswertes über das muntere Treiben unter Wasser erfahren”, freute sich der Landrat. Die erste Tafel steht an der SchneiDas Vereinsheim des Fischerivereins. Hier findet jedes Jahr das beliebte derbrücke – in der Firscherfest statt. Nähe des Vereinsheims des Fischereivereins – die letzte Tafel befindet sich beim Stadtpark auf Höhe einer Minigolfanlage. Die Schautafeln wurden in enger Zusammenarbeit mit der Fachberatung des mittelfränkischen Fischereiverbands gestaltet und mit Hilfe der städtischen Gärt- Die Gaste besichtigen den Fischlehrpfad an der Bibert nerei errichtet. Sie zeigen die regionale Fischfauna. Erklärt werden außerdem die im Wasser lebenden Organismen und Fischnährtiere - jeweils in Bild und Text. Die Ausübung der Fischerei hat sich, wie der Fischereiverein Zirndorf beweist, in den vergangenen Jahrzehnten erheb- In der Bibert kommen 22 unterschiedliche Fischarten vor lich gewandelt. Sie Landrat Matthias Dießl dankte dem lässt dem Fisch „eine Chance nicht nur zum Überleben, sondern auch dazu, sich Verein für „seine jahrelangen Aktivitäten reich vermehren und fortentwickeln zu im Bereich des Umweltschutzes und der Landschaftspflege.” können”, wie Himmer erläuterte.

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ÖPNV

Busse sollen auf der Rothenburger Straße schneller vorankommen Landkreis Fürth – Um die Nachteile des Öffentlichen Personennahverkehrs abzubauen und die Attraktivität des Angebots zu steigern, hat der Landkreis verschiedene Möglichkeiten der Busbeschleunigung auf der Rothenburger Straße untersuchen lassen. Es wird das Ziel verfolgt, die Fahrzeit der dort verkehrenden Linien zu verkürzen. Die Planer nahmen einerseits die Rothenburger Straße aber auch die Zirndorfer Straße, Nürnberger Straße und Bahnhofstraße in Zirndorf und Oberasbach unter die Lupe. Eine wichtige Rolle spielte bei der Untersuchung die für das Jahr 2019 geplante Verlängerung der Nürnberger U-Bahnlinie 3 nach Nürnberg-Gebersdorf. Die Linien 70, 71, 72 und 113 sollen dann mit dem U-Bahnhof Gebersdorf verknüpft werden. „Dabei soll das bestehende Bussystem weiterentwickelt und nach modernen Gesichtspunkten ausgebaut werden”, betonte Landrat Matthias Dießl im Umwelt- und Verkehrsausschuss. Für die Untersuchung wurden 112 Fahrten während der Hauptverkehrszeiten protokolliert. Die Auswertungen zeigten, dass die Busse vor allem an den Haltestellen und Ampeln ausgebremst werden. Demgegenüber war der Fahrtablauf auf der freien Strecke vergleichsweise gering mit Verlustzeiten behaftet. Die aus der Messung ermittelten Störungen beschränkten sich bei der Hinfahrt auf die Rothenburger Straße/Nürnberger Straße und Wallensteinstraße/Bahnhofstraße/Jahnstraße in beiden Fahrtrichtungen der Busse sowie auf die Rothenburger Straße/Kurt- Schumacher-Straße für die beiden Linien 70/72 und 113 in Fahrtrichtung Nürnberg. Störungsschwerpunkte an Haltestellen ergaben sich in Fürth Süd (beide Richtungen), Altenberg West (Rückfahrt), Zirndorf Ost (Hinfahrt) sowie an der Albrecht-DürerStraße (beide Richtungen). Aus den Ergebnissen entwickelten die Planer mögliche Abhilfen. So könnten die

Die derzeitigen Störungsschwerpunkte entlang der Rothenburger Straße auf einen Blick

Busse die Ampelsteuerung beeinflussen, dass sie innerhalb der „Grünen Welle“ schneller vorankommen. Hierzu müssten die Ampeln nachgerüstet werden. Auch müsste in den Bussen die entsprechende Technik verbaut sein. Untersucht wurde auch, ob Busspuren - beispielsweise auf der Rothenburger Straße die Einrichtung eines variablen Bussonderfahrstreifens - Verbesserungen bringen würden. Die Variabilität bestünde einerseits in den Möglichkeiten, die Busspur ein-, zweistreifig oder nur in Teilbereichen auszubauen. Andererseits könnte eine zeitliche befristete Nutzung des Sonderfahrstreifens zum Beispiel nur während der Hauptverkehrszeiten - angedacht werden. Die Auswertung der Messfahrten hat jedoch gezeigt, dass die wesentlichen Verlustzeiten an den Lichtsignalanlagen und Haltestellen entstehen. Defizite auf der freien Strecke sind dagegen marginal. Die Einrichtung von Bussonderfahrstreifen erfordert einen erhöhten baulichen Aufwand, dem erhebliche Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit für den restlichen motorisierten Verkehr gerade in den kritischen Spitzenverkehrszeiten gegenüber stehen. Im Sinne eines angemessenen Kosten-Nutzen-

Verhältnisses, das hier nicht gegeben sei, raten die Planer von einer Realisierung von Busspuren ab. Als sinnvoll erachten die Fachleute jedoch die Einrichtung einer verlängerten Abbiegespur bzw. Busspur auf der Höhe der Haltestelle Fürth Süd im Zuge des U-Bahn-Baus. Die Zuständigkeit dafür liegt allerdings bei der Stadt Nürnberg. Die Kosten der erforderlichen Maßnahmen an den Lichtsignalanlagen in der vorgeschlagenen Variante werden auf rund 155.000 Euro netto geschätzt. Darin nicht enthalten sind die fahrzeugseitigen Kosten für die sogenannten LSA-Beeinflussungsgeräte mit denen vom Bus aus eine Ampel auf Grün geschaltet werden kann. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge bei den Linien 70, 71 und 72 der VAG Nürnberg sind bereits mit LSA-Beeinflussungsgeräten ausgestattet. Bei den eingesetzten Fahrzeugen der Linie 113 müsste die Technik noch nachgerüstet werden. Der Landkreis will insbesondere den Umbau der Ampeln weiterverfolgen. Bei der Regierung von Mittelfranken sollen Zuschüsse beantragt werden. Eine Umsetzung könnte dann im kommenden Jahr erfolgen.


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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Inhaltsverzeichnis 079 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 080 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 081 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 082 Schulverband Veitsbronn Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands 083 Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 079 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 06.06.2014, Az: 442-BV-1302014-HStiHos, erteilte das Landratsamt Fürth der Stadt Langenzenn, Friedrich-Ebert-Str. 7, 90579 Langenzenn, die Baugenehmigung zur Umnutzung einer Außenfläche und Hoffläche zur Veranstaltungsfläche und Außenschankfläche, Umnutzung eines Ladens zur Gaststätte (Cafe) und Betrieb einer Gaststätte (Kneipe) auf dem Grundstück FI.-Nr. 170 der Gemarkung Langenzenn (Hindenburgstr. 32). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 13 vom 3. Juli 2014 bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBI. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin der Amtsblätter des Landkreises Fürth, der Stadt Langenzenn und der amtlichen Bekanntmachung in den Fürther Nachrichten als bewirkt (Art. 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 i. V. m. Art, 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2,90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15, während der Geschäftszeiten (Montag - Donnerstag, jeweils von 8.00 - 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 10.6.2014 Roth Regierungsrätin

080 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 10.06.2014, Az: 442-BV-1772014-HSt/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth Herrn und Frau Lech u. Sylvia Drapala, Oleanderweg 11 , 90768 Fürth, die Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 736/11

der Gemarkung Langenzenn (Cadolzburger Weg 21 a). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur 7Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 736/4 und Fl.-Nr. 737, Gemarkung Langenzenn, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15,

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Amtsblatt 13.2014

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02.06.2014) gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des Baugebietes an der Amalienstraße liegt westlich des Baugebietes „Auf der Höhe“ an der Banater Straße und umfasst folgende Straßen: Amalienstraße, Sophienstraße, Julienstraße, Straße „Auf der Höhe“ und Donauschwabenstraße. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt.

während der Geschäftszeiten (Montag - Donnerstag, jeweils von 8.00 - 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 10.06.2014 Herrmann Verwaltungsoberinspektor 081 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“; hier: öffentliche Auslegung (Wiederholung)

Ziele der Änderungsplanung sind • Festsetzung der geänderten städtebaulichen Entwicklung (insbesondere hinsichtlich der Nachverdichtung: Baugrundstücke, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Nebengebäude, Garagen, Carports, Einfriedungen, Sonnenkollektoren), • Festsetzung der geringfügig veränderten Straßenplanung incl. öffentlicher Stellplätze und Grünflächen,

Der Stadtrat Oberasbach hat am 02.06.2014 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“ (Stand: Darstellung der Ausgleichsfläche, Grundstück Fl.Nr, 1165, Gmkg Leichendorf M 1:5000

Stadt Oberasbach Bebauungsplan 99/2 'Amalienstraße' 1.Änderung Stand 02.06.2014 76/176 60

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• Festsetzung der Zuordnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs gemäß § 9 Abs. 1 a BauGB, • Festsetzung der Abbuchung der fehlenden Wertpunkte aus dem Ökokonto der Stadt Oberasbach. Es handelt sich um eine Bauleitplanung der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren findet ohne Umweltprüfung statt. Der Entwurf der Planunterlagen, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung, der Satzung, den textlichen Hinweisen und der Begründung (Stand: 02.06.2014) wird hiermit öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 11.07.2014 bis einschließlich 11.08.2014 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Oberasbach, den 23.06.2014 Stadt Oberasbach

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Inhaltsübersicht § 1 Name und Sitz des Schulverbands § 2 Organe des Schulverbandes § 3 Schulverbandsversammlung § 4 Geschäftsgang des Schulverbandes § 5 Geschäftsführung des Schulverbandes § 6 Kassengeschäfte § 7 Rechnungsprüfung § 8 Finanzierung des Schulverbandes § 9 Ausscheiden von Mitgliedern § 10 Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung § 11 Inkrafttreten


Amtsblatt 13.2014

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbands Veitsbronn (nachfolgend stets Schulverbandsversammlung genannt) erlässt aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) - BayRS 22307-1-K - i.V.m. Art. 18, Art 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 sowie Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3 und 5, Art. 29 Satz 2, Art. 30 Abs. 2, Art. 43 Abs. 1 und 2, Art. 47 Abs. 5 und 6 und Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) - BayRS 2020-6-1-1 - sowie Art. 20a und Art. 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) - BayRS 2020-11-1 - folgende Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands (Verbandssatzung): § 1 Name und Sitz des Schulverbands (1) Der Schulverband besteht aufgrund der Errichtung der Verbandsgrundschule „Erich Kästner Grundschule Veitsbronn“ und der Mittelschule Veitsbronn. (2) Mitglieder des Schulverbandes sind die Gemeinden Veitsbronn, Obermichelbach, Puschendorf und Tuchenbach. (3) Der räumliche Wirkungsbereich des Schulverbandes umfasst den mit Rechtsverordnung der Regierung von Mittelfranken festgelegten Schulsprengel der Verbandsschulen. (4) Der Schulverband führt folgenden Namen: Schulverband Veitsbronn. (5) Der Schulverband hat seinen Sitz in Veitsbronn. § 2 Organe des Schulverbandes Organe des Schulverbandes sind 1. die Schulverbandsversammlung, 2. die Person, die den Vorsitz des Schulverbandes führt (Schulverbandsvorsitzender). § 3 Schulverbandsversammlung (1) 1Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden oder deren nach Art. 31 Abs. 2 oder Abs. 3 KommZG bestellten Stellvertretern. 2Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschulen besuchen, entsenden ferner bis 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung (Art. 9 Abs. 3 BaySchFG). (2) Den Vorsitz in der Schulverbandsversammlung führt der Schulverbandsvorsitzende, (3) 1Die Schulverbandsversammlung ist zuständig für die ihr nach Art, 34 Abs, 2 KommZG vorbehaltenen Angelegenheiten, § 4 Geschäftsgang des Schulverbandes Die Schulverbandsversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. 2Im Übrigen gelten für den Geschäftsgang die Bestimmungen der Gemeindeordnung.

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§ 5 Geschäftsführung des Schulverbandes AIs Geschäftsstelle des Schulverbandes wird die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn bestimmt.

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§ 6 Kassengeschäfte Die Kassengeschäfte des Schulverbands werden von der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn geführt. § 7 Rechnungsprüfung (1) Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 4 Mitgliedern, die die Schulverbandsversammlung aus ihrer Mitte bestellt. § 8 Finanzierung des Schulverbandes (1) Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarf von den Verbandsmitgliedern eine Schulverbandsumlage. (2) 1Abweichend von Art, 9 Abs, 7 Satz 1 BaySchFG erhebt der Schulverband für Investitionen eine gesonderte Investitionsumlage. 2 Für die Investitionsumlage gilt folgender Verteilungsmaßstab: Anzahl der Schulkinder. (3) Abweichend von Art. 9 Abs. 7 Satz 2 BaySchFG wird die Schulverbandsumlage bemessen nach der Anzahl der Schulkinder zum Stichtag 01.10, des jeweiligen Schuljahres, (4) 1Die Schulverbandsumlage ist nach ihrer Festlegung in vierteljährlichen Teilbeträgen mit Fälligkeit jeweils zum 25.01., 25.04., 25.07. und 25.10., zu entrichten. 2Soweit der Umlagebetrag noch nicht festgelegt ist, wird eine Vorauszahlung in Höhe des zuletzt festgesetzten Betrages fällig. 3Bei verspäteter Zahlung ist die Umlageschuld mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. § 9 Ausscheiden von Mitgliedern Scheidet infolge der Veränderung des Schulsprengels ein Verbandsmitglied aus dem Schulverband aus, so findet eine Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Schulverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied statt (Art, 47 KommZG). § 10 Entschädigung für besondere ehrenamtliche Tätigkeit (1) Der Schulverbandsvorsitzende, sein Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung (Schulverbandsräte) sind ehrenamtlich tätig, Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art. 30 Abs. 1 Satz 1 KommZG. Die Tätigkeit der Schulverbandsräte erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Schulverbandsversammlung und ihrer Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung (§ 2 Absatz 3 und 4) übertragen werden. (2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die der Schulverbandsversammlung kraft

Amtes angehören, das sind die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG), haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 30 Abs. 2 Satz 2 KommZG, soweit sie nicht Schulverbandsvorsitzender, oder dessen Stellvertreter sind. (3) Der Schulverbandsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit ein Sitzungsgeld für jede Sitzung in Höhe von 45,--Euro. Die Stellvertreter des Schulverbandsvorsitzenden erhalten für Ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld für jede Sitzung in Höhe von 45,--Euro. (4) Die übrigen Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Schulverbandsversammlung für jede Sitzung in Höhe von 45,-- Euro. (5) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles. Selbstständig tätige und sonstige Mitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag und während der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr gewährt. (6) Anträge auf Erstattung von Verdienstausfall und Reisekosten werden im Einzelfall von der Schulverbandsversammlung behandelt. (7) Etwaige Ablieferungspflichten nach Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art.30 Abs. 2 Satz 2 KommZG und Art. 20a Abs. 4 GO sowie Art. 30 Abs. 2 Satz 3 letzter Halbsatz KommZG sind erfüllt, wenn die Ablieferung gegenüber der Gemeinde erfolgt, in der das Mitglied der Schulverbandsversammlung ein kommunalpolitisches Ehrenamt ausübt. § 11 Inkrafttreten (1) Die Satzung tritt am 01.05.2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes vom 21. Mai 2008 außer Kraft. Veitsbronn, den 06.06.2014 Marco Kistner Schulverbandsvorsitzender 083 Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn Die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (im folgenden kurz „Verwaltungsgemeinschaft“ genannt) erlässt aufgrund des Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO)

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in Verbindung mit Art. 26 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und den Art. 20a, Art. 23 und 32 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: §1 Ehrenamtliche Tätigkeit; Entschädigung (1) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind ehrenamtlich tätig. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung und - soweit eingerichtet - des vorberatenden Bürgermeisterausschusses. (2) 1Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld für die notwendige Teilnahme an Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung oder eines Ausschusses in Höhe von 45,-- Euro je Sitzung. 2 Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die Kraft ihres Amtes der Gemeinschaftsversammlung angehören (berufsmäßige 1. Bürgermeister); sie erhalten nur Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen (Art. 30 Abs. 2 KommZG). (3) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles. (4) 1Selbstständig Tätige und sonstige Mitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur

durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,-- Euro je volle Stunde. 2Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. (5) Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung haben ferner Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen; sie erhalten insbesondere für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder wie sie im Bayerischen Reisekostengesetz für Beamte ab Besoldungsgruppe A8 vorgesehen sind. §2 Entschädigung des Gemeinschafts­ vorsitzenden Der Gemeinschaftsvorsitzende erhält für seine Tätigkeit als Vorsitzender und Leiter der Verwaltung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00 Euro. §3 Entschädigung der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden (1) Der Erste Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden (Art. 6 Abs. 3 VGemO) erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 Euro. Eine Fahrtkostenentschädigung für Fahrten innerhalb des Landkreises Fürth und der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Ansbach wird daneben nicht gewährt. (2) Der Zweite und Dritte Stellvertreter des Ge-

Der Landkreis Fürth stellt ab 01.09.2015 Auszubildende für den Beruf der / des

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)

ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth - in den Dienststellen Zirndorf und Fürth - in der Berufsschule II in Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, senden Sie bitte bis spätestens

Montag, 25.08.2014

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth / Aus- und Fortbildung - Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf | E-Mail: aus-undfortbildung@lra-fue.bayern.de Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann.

meinschaftsvorsitzenden (Art. 6 Abs. 3 VGemO) erhalten neben ihrer Entschädigung nach § 1 für jeden Tag der Vertretung eine Aufwandsentschädigung von einem 1/30 der Dienstaufwandsentschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden, höchstens jedoch den Betrag nach § 2 je Kalendermonat. Eine Fahrtkostenentschädigung für Fahrten innerhalb des Landkreises Fürth und der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Ansbach wird daneben nicht gewährt. §4 Anpassung der Entschädigungssätze Die Aufwandsentschädigungen nach §§ 1 bis 3 erhöhen sich entsprechend den für die bayerischen Beamten künftig gesetzlich festgelegten linearen Bezüge-Erhöhungen in den Besoldungsgruppen A und B nach der Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz, mit Wirkung ab dem der Erhöhung jeweils folgenden Kalenderjahr dynamisiert. Im Einzelfall im Beamtenbereich gewährte Einmalzahlungen bleiben dabei unberücksichtigt. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Mai 2014 in Kraft. Veitsbronn, den 06.06.2014 Marco Kistner Gemeinschafsvorsitzender

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalz­hausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97,

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 17.09.2014 und 18.09.2014 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung.

Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de,

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911/9773-1104 oder per Mail a-seidel@ lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung.

Satz: Scharvogel Grafikdesign

Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

kostenlose Verteilung an die Haushalte im

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FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 07.07.14 Anzeigen-Annahmeschluss: 08.07.14


Landkreismagazin 13.2014

Schulen

Rhythmischer Sportgymnastik: Gymnasium Stein holt in Bayern alle Titel

Stein - Beim Bayerischen Landesfinale in Rhythmischer Sportgymnastik (RSG) haben alle drei Mannschaften des Gymnasiums Stein souverän in allen Wettkampfklassen den Landessieg geholt. Die Teams wurden von Sportlehrerin Silvia Maiberger trainiert. Durch ihren letztjährigen Landessieg in der WK-IV (5./6. Klasse) und WK-II (9./10. Klasse) waren diese beiden Mannschaften automatisch durch eine Wildcard für die Bayerischen qualifiziert. Dagegen mussten sich die Mädchen im WK-III erst durch einen RSG-Pokal am Gymnasium Stein am 13. Februar und anschließend dem Bezirksfinale am 17. Februar in Lauf qualifizieren. Dies gewannen sie ebenso souverän, wie dann das Landesfinale am 27. März in Hof. Mit 2,85 Punkten Abstand verwies die

Mannschaft mit 56,10 Punkten die Konkurrenz auf ihre Plätze. Eine besondere Motivation stellte die Aussicht dar, dass der Landessieger am 6. Mai zum Bundesentscheid nach Berlin fahren durfte. Die Mädchen zitterten bis zum Schluss, turnten hochkonzentriert und konnten ihr Glück am Ende kaum fassen. In Berlin belegten sie den guten dritten Platz hinter den Mannschaften aus Berlin und Hessen. Für die beiden anderen Landessieger war das Landesfinale Endstation, da es in dieser Wettkampfklasse noch kein Bundesfinale gibt. Um die Motivation aufrecht zu erhalten, wurden jedoch gleich wieder neue Veranstaltungen gefunden, auf die sich diese Mädchen vorbereiten dürfen. Da seit über 20 Jahren eine enge Kooperation mit dem TSV Stein besteht, können die Mädchen auch an Verbands-

Wohnraumberatung Unter dem Motto „Lebenslang zu Hause wohnen“ bietet der Landkreis Fürth Wohnraumberatungen an, damit Sie im Alter möglichst lange selbständig und unbeschwert in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung leben können. Manchmal genügen nur kleine Anpassungen um Stolperfallen zu beseitigen, manchmal sind

Umbaumaßnahmen erforderlich, wenn es z.B. um den Einbau einer bodengleichen Dusche geht. Die Beratungen werden von qualifizierten Wohnraumberatern durchgeführt und kosten 25 Euro. Dabei erhalten Sie eine umfassende persönliche Beratung bei sich zu Hause und wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Wohnung zu einem zukunftssicheren Zuhause umgestalten können. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Regionalmanagement unter Tel. 0911 / 97 73 - 10 34.

wettbewerben teilnehmen. So traten Hanna Schöttner und Anika Berberich kurzfristig beim Synchron-Wettbewerb am 10. Mai in Stein an und qualifizierten sich mit einem unerwarteten 4. Platz für die Deutsche Meisterschaft.

Sportgala in Stein Wer die Leistungen der Mädchen live bewundern will, ist herzlichst zur Sportgala am 18. Juli um 18.30 Uhr in der Sporthalle am Weihersberg eingeladen. Hier zeigen die Mädchen in einer ansprechenden Show zusammen mit den Gymnastinnen und Turnerinnen des TSV Stein (Leitung Stefanie Dippold und Judith Endisch) und der Rope-Skipping Gruppe des Gymnasiums Stein (Frau Westenburger) ihr Können. (sm)

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Aktuell

„Ein Sommernachtstraum” mit Jacken und Decken: Gelungene Premiere der Klosterhofspiele Langenzenn - Wieder Shakespeare: Auch dieses Jahr steht mit der Komödie „Ein Sommernachtstraum“ ein Stück des englischen Dramatikers auf dem Programm der Klosterhofspiele Langenzenn. Bei der Premiere waren die Temperaturen zwar nicht gerade sommerlich, aber mit Jacken und Decken gewappnet ließ sich das Publikum aus dem romantischen Klosterhof in den heißen Sommer Athens entführen. Regisseur Frank Landua und dem Team der Klosterhofspiele ist mit „Ein Sommernachtstraum“ eine herausragende Inszenierung gelungen.

Daniel Nunner) gelungen ist, die Königin der Amazonen Hippolytha (Claudia Lindenmeier) zu unterwerfen, herrscht ein bedingungsloses Patriarchat. Verbindungen werden aus Kalkül und nicht aus Liebe geschlossen. Deshalb will Egeus (Heinz Günther Hey) seine Tochter Hermia (Teresa Hanslbauer) mit Demetrius (Paul Kümmerer) verheiraten. Doch Hermia liebt Lysander (Lothar Schneider) und Demetrius wird von Helena (Christine Sobisch) geliebt. Im krassen Kontrast zum steifen Athen steht der Elfenwald. Verspielt flitzt El-

Theaterstück für die königliche Hochzeit zu proben, wird es richtig turbulent. Das amüsante, slapstickhafte Spiel der Handwerker ist ein besonderes Highlight der Inszenierung. Die Leistung der übrigen Darsteller steht ihnen aber in nichts nach. Sämtliche Dialoge und Bewegungen sind bis ins Detail stimmig. Besondere Effekte, wie Auftritte über den Zuschauerraum und verschiedenen Lichtstimmungen bis hin zu mystischem Nebel runden die Inszenierung perfekt ab. Weitere Aufführungen: Freitag 4.7.; Samstag 5.7.; Freitag 11.7.; Samstag 12.7.; Donnerstag 17.7.; Freitag 18.7.; Samstag 19.7.; Freitag 25.7.; Samstag 26.7.; Donnerstag 31.7.; Freitag 1.8.; Samstag 2.8. jeweils um 20:30 Uhr. Vorverkauf in Langenzenn: Olgas Kartenservice Tel. 09101/90 34 34 sowie in allen Vorverkaufsstellen des Verlages Nürnberger Presse und über www. klosterhofspiele.de.

Termine 04.07.2014 | Stein: Kirchweih Ober-, Unterweihersbuch, Gutzberg, Loch, Unterbüchlein Kirchweih vom 4. bis 7. Juli Veranstalter: Stadt Stein | Ort: Hauptstr. 56, Rathaus, Stein

Impressionen von der Klosterhof-Premiere

„Ein Sommernachtstraum“ ist das meistgespielte Stück Shakespeares, entsprechend groß ist die Herausforderung, es neu auf die Bühne zu bringen. Mit einer Mischung aus modernem Bühnenbild, originalgetreuen, detailverliebten Kostümen und witzigen Requisiten, wie etwa einer Seifenblasenpistole oder Sonnenbrillen für die Athener Aristokraten, setzten die Klosterhofspiele das Stück in ein interessantes Spannungsfeld. Die Machtverhältnisse in Athen sind klar: Nachdem es König Theseus (Marc

fin Butterblume (Helen Schottenhaml) mit ihrer Seifenblasenpistole über die Bühne und König Oberon (Rainer Denk) will, dass die richtigen Liebenden zueinanderkommen. Er beauftragt seinen Elf Puck (Alexander Heubeck) die Paare zu verzaubern. Gleichzeitig soll dieser auch Oberons Frau Titania (Doris Hanslbauer) strafen, die mit ihm streitet. Doch Puck verzaubert die Falschen. Als dann noch eine Gruppe Handwerker (Dirk Klemesch, Stephan Schulz, Richard Höfler, Michael Zintl, Samira Soydan und Susanne Laurenti) im Elfenwald auftaucht, um ihr

04.07.2014 | 17:00 Uhr Zirndorf: Fischerfest 20t14 Veranstalter: 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. | Ort: Zirndorf, Volkhardtstr. 35, Vereinsheim/ Vereinsgarten, Zirndorf 04.07.2014 | 19:00 Uhr Obermichelbach: Kirchweih 2014 Veranstalter: Gemeinde Obermichelbach | Ort: Bürgermeister-Hans-LämmermannPlatz, Obermichelbach 05.07.2014 | Zirndorf: Zirndorfer Fußballcup Veranstalter: ASV Zirndorf, Schwabacher Str. 51, 90513 Zirndorf | Ort: ASV Zirndorf, Schwabacher Str. 51, Zirndorf


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05.07.2014 | 08:00 Uhr Langenzenn: Bauernmarkt Veranstalter: Stadt Langenzenn | Ort: Prinzregentenplatz, Langenzenn 05.07.2014 | 19:00 Uhr Zirndorf: Sommerserenade der Stadtjugendkapelle und Stadtkapelle Zirndorf Veranstalter: Stadtjugendkapelle Zirndorf | Ort: Zimmermannspark Zirndorf, Bahnhofstraße, Zirndorf 06.07.2014 | 10:15 Uhr Obermichelbach: Familiengottesdienst Veranstalter: evang. luth. Kirchengemeinde | Ort: Festzelt, Obermichelbach 06.07.2014 | 14:00 Uhr Langenzenn: Bibel-o-thek - Bibel­aus­ stellung vom Papyrus zur CD-ROM Veranstalter: Evang.-Luth. Kirche Langenzenn / Michael & Ute Hallenberger | Ort: Evangelische Stadtkirche, Prinzregentenplatz, Langenzenn 06.07.2014 | 14:00 Uhr Roßtal: Museumsöffnung Geöffnet sind auch die archäologische Sammlung und der Klostergarten Veranstalter: Heimatverein Markt Roßtal e.V. | Ort: Heimatmuseum, Schulstraße 13, Roßtal 07.07.2014 | 14:30 Uhr Cadolzburg: Spielaktion Spielmobil „RATZEFATZ“ kommt nach Cadolzburg Veranstalter: Spielmobil „RATZEFATZ“ im Landkreis Fürth | Ort: Platz an der Jahnturnhalle (bei Regen: in der Jahnturnhalle), Cadolzburg 08.07.2014 | 14:00 Uhr Stein: Seniorennachmittag Musikalischer Nachmittag Veranstalter: Stadt Stein | Ort: Alte Kirche, Stein 08.07.2014 | 19:00 Uhr Roßtal: Selbsthilfegruppe „Leben mit Demenz“ Treffen der Selbsthilfegruppe „Leben mit Demenz“ um 19.00 Uhr im AWO Pflegeheim Roßtal Veranstalter: AWO Pflegeheim Roßtal | Ort: Wichernstaße 1, 90574 Roßtal, Roßtal

09.07.2014 | 14:30 Uhr Cadolzburg: SBR Cadolzburg – Seniorentreff Veranstalter: Seniorenbeirat Cadolzburg | Ort: Haffnersgartenscheune, Haffnersgartenstr. 3, Cadolzburg 09.07.2014 | 14:30 Uhr Großhabersdorf: Treffen der Diabetiker Veranstalter: Diabetiker-Selbsthilfegruppe im Kneipp-Verein Großhabersdorf e.V. | Ort: Gasthaus „Rotes Ross“, Rothenburger Straße, Großhabersdorf 11.07.2014 | Großhabersdorf: Kirchweih in Oberreichenbach Veranstalter: Ortsverein Oberreichenbach |

Ort: Ortsteil Obrreichenbach, Großhabersdorf 11.07.2014 | 16:00 Uhr Cadolzburg: Sommerfest Eltern, Schüler und Lehrkräfte der Sing- und Musikschule feiern gemeinsam Veranstalter: Sing- und Musikschule südlicher Landkreis Fürth | Ort: Rangauschule Egersdorf, Cadolzburg 12.07.2014 | Zirndorf: Kaninchenausstellung Kaninchenausstellung - 150 Kaninchen und 30 Stück Geflügel werden ausgestellt. Veranstalter: Kleintierzuchtverein B 476 Wintersdorf-Weinzierlein e.V. | Ort: Feuerwehrhaus in Wintersdorf, Zirndorf

Wir gratulieren Zur Eisernen Hochzeit

16.07.2014 Ursula & Gerhard Hüfner, Zirndorf Zum 101. Geburtstag

10.07.2014 Cäzilia Fisch, Oberasbach 19.07.2014 Anna Hübner, Stein Zum 95. Geburtstag

02.07.2014 08.07.2014 19.07.2014 23.07.2014

Emma Haack, Zirndorf Katharina Wirth, Roßtal Elisabeth Gebert, Zirndorf Eduard Schubert, Stein

Zum 90. Geburtstag

01.07.2014 Elisabeta Stuhlmüller, Roßtal 02.07.2014 Berta Wunderlich, Cadolzburg 02.07.2014 Gertraud Ahnert, Stein 02.07.2014 Magda Horn, Stein 05.07.2014 Lisbeth Aumüller, Zirndorf 08.07.2014 Anneliese Hotze, Cadolzburg 08.07.2014 Margareta Buss, Zirndorf 09.07.2014 Klara Ambach, Stein 10.07.2014 Wilma Böhm, Roßtal 14.07.2014 Waltraud Dietz, Langenzenn 17.07.2014 Maria Petermann, Oberasbach 18.07.2014 Edith Beier, Stein 20.07.2014 Maria Murmann, Ammerndorf

20.07.2014 Hans-Joachim Schiller, Zirndorf 21.07.2014 M athilde Paul, Stein 23.07.2014 Maria Breithaupt, Stein 24.07.2014 Franz Damm, Zirndorf 26.07.2014 Annelies Klatt, Stein 29.07.2014 Rosa Feder, Oberasbach 29.07.2014 Irmgard Günther, Oberasbach 29.07.2014 Anni Kleinert, Wilhermsdorf 31.07.2014 H ilde Ziegler, Stein … zu jeweils 25 Dienstjahren: Melia Schreck und Stephan Götz.

Melia Schreck begann beim Landratsamt als Diplom-Sozialpädagogin im Sachgebiet 24 / Jugendamt und beschäftigt sich aktuell unter anderem mit Aufgaben der Jugendgerichtshilfe. Stephan Götz ist derzeit im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnungtätig.

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