Landkr is Landkreismagazin 14.2014
Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth
17.7.2014 Ausgabe 14
Rückblick auf den Tag der offenen Gartentür im Landkreis [Seite 13]
Faszinierende Technik: Wie aus Salz Bauteile für Autos werden [Seite 3]
LeistungsFähig. LebensFroh.
Wohnen im Alter: So gestalten Sie Ihre eigenen vier Wände um [Seite 5 und 6]
Werden Sie Schülercoach! Über 200 Ehrenamtliche werden benötig [Seite 7 und 9]
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Aktuell
Besuch beim erfolgreichen Automobilzulieferer aus Wilhermsdorf Mit der Emil Müller GmbH gibt es im Landkreis Fürth eine Tochtergesellschaft eines international agierenden Anbieters von Technischer Keramik. Landrat Matthias Dießl informierte sich gemeinsam mit Bürgermeister Uwe Emmert und dem Geschäftsführer des IHK-Gremiums Fürth Gerhard Fuchs bei einem Firmenbesuch vor Ort über die Tätigkeitsfelder des Unternehmens. „Die Emil Müller GmbH ist ein Beispiel dafür, welche hochspezialisierten und hochtechnisierten Unternehmen es im Landkreis gib“, so Landrat Matthias Dießl beim Rundgang durch das Unternehmen. Wie Geschäftsführerin Gudrun Schiller berichtete, gehört die Firma Emil Müller GmbH zum Unternehmen CeramTec, das weit über 10.000 Produkte, Komponenten und Bauteile aus unterschiedlichen keramischen Werkstoffen und Materialien anbietet. Die Emil Müller GmbH wurde 1921 ursprünglich zur Fertigung von Blechverpackungen (Bleitstiftetuis, Blechspielzeug) gegründet. Über die Jahre kamen auch Stanz-Biegeteile dazu, womit die Verbindung zur Automobilindustrie hergestellt war. Seit über 25 Jahren hat sich die Emil Müller GmbH nun auf die Fertigung von Gießkernen aus Salz für die Kolbenfertigung und andere Gussbauteile (Motorblöcke, Ölwannen, etc.) spezialisiert. Zusammen fahren, Sprit sparen:
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Heute ist die Emil Müller GmbH, die seit 2007 als hundertprozentige Tochtergesellschaft zur CeramTec GmbH gehört, ein reiner Automobilzulieferer und mit circa 120 Beschäftigten ein großer Arbeitgeber in Wilhermsdorf. „Damit ist die Emil Müller GmbH der größte Arbeitgeber in unserer Gemeinde und somit auch für unsere Bevölkerung von großer Bedeutung. Ich freue mich deshalb, dass sich die Emil Müller GmbH zum Standort Wilhermsdorf bekennt und in den letzten Jahren viel in die Erweiterung der Produktions- und Verwaltungsgebäude am Ort investiert hat“, so Wilhermsdorfs Bürgermeister Uwe Emmert. Blech gibt es schon lange nicht mehr. Dafür wurde die Know-How Stärke auf dem Gebiet der Gießkerne weiter ausgebaut und in ganz neue Märkte - auch außerhalb des Kolbens – vorgedrungen. Die Emil Müller GmbH ist als Spezialist in diesem Gebiet weltweit tätig, mit Tochtergesellschaften in Mexiko, Brasilien, Polen und demnächst auch Indien.
Dennoch ist der Kostendruck in der Automobilzulieferindustrie sehr groß. Um hier flexibler auf den Markt reagieren zu können, setzt die Emil Müller GmbH bereits seit 2002 „Kanban“ – das sogenannte „just in time“ Liefersystem ein. Zum anderen zeichnet sich die Emil Müller GmbH durch Kundennähe und hohe Innovationsund Entwicklungskraft aus, denn ein solch umkämpfter Markt kann nur gehalten werden, wenn dem Kunden ständig neue Technologien und Lösungen angeboten werden können und das Know-How immer am Top Level ist. „Dabei ist ein hoher Grad an Automatisierung in der Produktion gefordert, um die qualitativen Anforderungen des Kunden zu befriedigen und eine Wirtschaftlichkeit unter hohem Preisdruck zu gewährleisten“, wie Gudrun Schiller weiß. Landrat Matthias Dießl bedankte sich für den Einblick in das Unternehmen und wünschte der Firma auch weiterhin viel Erfolg.
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Aktuell
LEADER-Prozess geht weiter voran und wird zunehmend konkreter
Die Museumsbeauftragte Edith von Weitzel-Mudersbach M.A. vom historischen Museum Cadolzburg begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste
Landkreis Fürth - Die Bewerbung des Landkreises um Fördergelder der Europäischen Union nimmt immer konkretere Züge an. Als nächster wichtiger Schritt stand die Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) auf der Agenda, mit der sich der Landkreis Fürth mit seinen 14 Kreisgemeinden für das europäische LEADER-Förderprogramm 2014 bis 2029 bewerben will. Der Landkreis hatte deswegen am 10. Juli zu einem Zukunftsforum ins Historische Museum Cadolzburg eingeladen. Rund 50 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich mit zukünftigen Trends und Entwicklungen auseinanderzusetzen und daraus mögliche Konsequenzen für die weitere Entwicklung ihrer Region zu ziehen. Vor dem Einstieg in die Zukunftstrends wurde kurz über die Ergebnisse der beiden Bürgerabende berichtet, bei denen über die Stärken und Schwächen bestimmter Themenbereiche diskutiert worden war. Neben einer Vernetzung der touristischen Highlights sowie einer stärkeren Bündelung der kulturellen Angebote und der Aktivitäten der Vereine ging es auch um die Eckdaten der Bevölkerungsprognose, die vom statistischen Landesamt für den Landkreis vorgelegt wurde.
Danach ist bis zum Jahr 2032 mit einem deutlichen Zuwachs der Bevölkerung zu rechnen, der aber nicht durch einen Anstieg der Geburten, sondern durch Zuwanderung verursacht wird. Weil durch diesen Zuwachs vermutlich der Siedlungs- und Flächendruck anhalten werde und somit die Gefahr bestehe, dass natürliche Lebensräume und landwirtschaftliche Flächen verloren gehen, kommen dem Flächenmanagement auf Landkreiseebene und einer Koordinierung der Siedlungsentwicklung eine hohe Bedeutung zu, lautete ein wichtige Schlussfolgerung der Diskussion beim Bürgerabend in Roßtal. Anderseits ist für den Landkreis mit einem steigenden Anteil der älteren Menschen rechnen, weshalb es in Zukunft darauf ankomme, den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden und entsprechende Dienstleistungs- und auch neue Wohnangebote in den Gemeinden und Ortsteilen zu schaffen. Neue Ansätze zur Bewältigung des demographischen Wandels sahen die Teilnehmer im Austausch und Zusammenbringen von Jung und Alt in Mehrgenerationenhäusern und im ehrenamtlichen Engagement der älteren Bürger. Um Denkanstöße und Chancen für
die Zukunft zu geben und aufzuzeigen, worauf sich die Region eventuell noch einstellen muss, präsentierte Ulrike Lilienbecker vom beauftragten Planungsbüro danach ausgewählte Megatrends, von denen einige auch schon bei den Bürgerabenden angerissen worden waren. Etwa der Trend der „Individualisierung” der Gesellschaft, die sich an der Vielfalt der Interessen und Lebenswege insbesondere bei Jugendlichen zeige. Oder die zunehmende Bedeutung der „Mobilität”, die Veränderungen in der modernen Arbeitswelt hin zu team- und projektbezogenen Arbeitsformen bringe. Oder das „Neue Lernen”, bei dem Bildung zur Schlüsselressource der kommenden Generationen werde. Neue Anregungen hingegen könnten ihrer Meinung nach der wachsende Einfluss der Frauen und die Auflösung der Geschlechterrollen sowie die „Neo-Ökologie” geben, was Nachhaltigkeit und Effizienz in allen Bereichen bedeute, aber auch ein stärker werdendes Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein sowie eine neue Lust der Menschen auf Natur (Wandern, Naturparks, Naturprodukte). Die detaillierten Ergebnisse des Zukunftsforums sind auf der Internetseite des Landkreises unter http://www. landkreis-fuerth.de/gewerbe-im-landkreis/leader.html zu finden. Nach dem Zukunftsforum werden nun „Nägel mit Köpfen“ gemacht, konkrete Ideen für mögliche Projekte gesammelt und in kleineren Projektworkshops genauer besprochen. Die Termine dazu werden wieder rechtzeitig angekündigt. Wer noch einen Projektvorschlag einbringen will, kann sich auch direkt an das LEADER-Team im Landrats amt, Joanna Bacik, Tel.: 0911 97731034, E-Mail: leader@lra-fue.bayern. de sowie Ulrike und Jens Lilienbecker vom Büro für Geographie und Kommunikation, Tel. 09763 93004-90, E-Mail: info@lilienbecker.de wenden.
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Aktuell
Erfahrungsbericht Wohnraumberatung: Haus seniorengerecht umgebaut Obermichelbach - In einem Haus oder in einer Wohnung gibt es jede Menge Stolperfallen. „In jungen Jahren denkt man darüber natürlich nicht nach, aber spätestens im Alter sollte man es tun”, sagt Ursula Schätzlein. Sie ist eine von zehn Wohnraumberatern des Landkreises Fürth. Ehrenamtlich hilft sie allen, die ihre eigenen vier Wände altersgerecht umbauen wollen. So wie Gisela und Norbert Doligkeit aus Obermichelbach. Das Ehepaar hat sich in jungen Jahren den Traum vom Eigenheim erfüllt. Das Problem: Weil das Haus an einem Hang steht, befindet sich der Keller im Erdgeschoss, die Wohnung im ersten Stock. „Wir müssen also immer die Treppe steigen, um in die Wohnung zu kommen”, sagt der 76 Jahre alte Norbert Doligkeit. Bis vor Kurzem hat dem Paar das Treppensteigen wenig ausgemacht. Gisela Doligkeit hat nun aber ein künstliches Kniegelenk bekommen und ist nicht mehr ganz so sicher auf den Beinen. „Wir wollen aber so lange wie möglich, in unseren vier Wänden wohnen, auch im Alter”, betont die 75-Jährige. Eine Wohnraumberatung dauert 60 bis 90 Minuten. Der Kunde erhält im Anschluss ein Beratungsprotokoll, aus dem
detailliert hervorgeht, welche Maßnahmen empfohlen werden, um die Wohnung altersgerecht der Lebenssituation anzupassen. „Wir sind sehr froh, dass uns die Wohnraumberaterin zur Seite stand”, sagt Norbert Doligkeit und führt stolz durch die innerhalb von gut sechs Monaten umgebaute Wohnung. Seine Frau kann nun mit einem Treppenlift ganz bequem den ersten Stock erreichen oder wieder hinunter kommen. „Mit dem Lift lassen sich auch schwere Gegenstände gut transportieren, zum Beispiel schwere Einkäufe oder Koffer”, erklärt Norbert Doligkeit.
Die herkömmlichen Türen wurden in Toilette und Bad durch Schiebetüren ersetzt
Außerdem verfügt die Toilette über ein Bidet mit Fernbedienung - damit die Hygiene auch im Alter nicht zu kurz kommt. Die Waschbecken wurden zudem so angebracht, dass sie ebenfalls mit dem Rollstuhl erreichbar sind. Die herkömmlichen Türen an Toilette und Bad wurden entfernt. „Mal angenommen, ich falle von der Toilette und bleibe am Boden vor der Tür liegen, dann ist es nur schwer für die Helfer möglich, da reinzukommen”, sagt Norbert Doligkeit. Die Lösung ist einfach: In der Wohnung gibt es nun Schiebetüren. Die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung sind mittlerweile so vielfältig, dass es richtig schwer ist, den Überblick zu behalten: Sie reichen von der Einrichtung elektronischer Unterstützungssysteme über eine Anpassung der Inneneinrichtungen, etwa in den Bereichen Küche
Eine bodengleiche Dusche erspart das Hineinund Heraussteigen aus der Badewanne, die gänzlich entfernt wurde. Die Dusche ist außerdem so groß, dass sie auch mit dem Rollstuhl erreichbar ist
Mit dem Treppenlift kann Gisela Doligkeit trotz Problemen mit dem Knie die Treppenstufen überwinden. Die Wohnraumberaterin Ursula Schätzlein freut sich über den gelungenen, altersgerechten Umbau
Die Badewanne hat das Ehepaar komplett entfernt. „Eine Wanne macht im Alter nicht mehr so viel Sinn, weil man oft nur mühsam hinein und rauskommt”, verdeutlicht Wohnraumberaterin Ursula Schätzlein. Die Doligkeits haben die Wanne gegen eine ebenerdige Dusche getauscht. Sie ist so breit gebaut, dass sie auch mit einem Rollstuhl benutzbar wäre. „Man weiß ja nicht, was im Alter noch kommt, wir wollen gewappnet sein”, sagt Gisela Doligkeit. Die Toiletten wurden höher angebracht, dadurch ist es einfacher, sich hinzusetzen und wieder aufzustehen.
Eine höher montierte Toilette mit eingebautem Bidet, das sich im Sitzen fernsteuern lässt
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und Bad, bis zu baulichen Eingriffen. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Staat. „Auch hier helfen wir, damit keiner den Überblick bei den ganzen Formularen verliert”, sagt die Wohnraumberaterin, die von Beruf Innenarchitektin ist. Als Wohnraumberater wurden erfahrene Handwerker und Architekten ausgewählt, die mit der Thematik vertraut sind. Viele der Beteiligten haben sich bereits im Vorfeld in Richtung seniorengerechtes Wohnen qualifiziert und sind in ihrer täglichen Arbeit damit beschäftigt. Nach einem Anruf beim Landkreis Fürth wird ein Berater aus dem Team ausgewählt. Kurz darauf findet eine Wohnungsbegehung zur Erkundung der aktuellen Wohnsituation statt. Hierfür ist durch den Auftraggeber die Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro zu entrichten - mehr kostet die Wohnraumberatung nicht. Die Wohnraumberatung ergänzt das bestehende Beratungsangebot im Landkreis. Beispielsweise gibt es auch die Woh-
nungsbauförderung im Landratsamt, die in bestimmten Fällen die Anpassung einer Wohnung hinsichtlich der Barrierefreiheit unterstützt. Aber auch die Erfahrung der Seniorenbeiräte kann abgerufen werden. „Natürlich muss man Geld in die Hand nehmen, aber dafür können wir in unserem Haus wohnen bleiben und selbstbestimmt unseren Ruhestand genießen”, sagt der Postbeamte a.D. Norbert Doligkeit. „Und seit wir den Treppenlift haben, kommen unsere Enkel noch lieber vorbei ihnen gefällt das rauf und runterfahren”, ergänzt Gisela Doligkeit lachend. (Roland Beck) Die Unterstützung durch einen Wohnraumberater kann direkt beim Regionalmanagement im Landratsamt unter Telefon (0911) 9773 - 1034 oder per E-Mail an wohnraumberatung@ lra-fue.bayern.de eingeholt werden. Die Wohnraumberatung war im Jahr 2011 das erste Projekt des damals neu ins Leben gerufenen Regionalmanagements im Landkreis Fürth.
Telefon sprechstunde am Mittwoch, 23. Juli 2014 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen der Telefon-Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.B. Abfallentsorgung, Radwege oder Verkehrsprobleme können unter der Telefonnummer 0911 977310 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstunde eine der schnellsten Möglichkeiten, mit Herrn Landrat Dießl Kontakt aufzunehmen. Also: Termin gleich vormerken!
Verkehr
Verkehrsfreigabe an der Landkreisgrenze: Geh- und Radweg Puschendorf - Pirkach eröffnet Der neue Geh- und Radweg führt entlang der Kreisstraßen NEA 8 und FÜ 7 zwischen Pirkach und Puschendorf. Er hat eine Gesamtlänge von rund 2,2 Kilometern, ist 2,50 Meter breit und schafft eine überregionale Verbindung zwischen den beiden Landkreisen Fürth und Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim. Aufgrund der Witterung konnte erst in diesem Frühjahr die letzte Deckschicht des Asphalts aufgebracht und der Weg nun offiziell eröffnet werden. Dazu trafen sich Fürths Landrat Matthias Dießl und der Landrat des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim Helmut Weiß direkt an der Landkreisgrenze. Begleitet wurden sie von den beiden Bürgermeistern Wolfgang Kistner (Puschendorf) und Harald Kempe (Markt Emskirchen), die als anliegende Gemein-
den ebenfalls am Bau beteiligt waren. „Es freut mich, dass das Projekt in einer gemeinsamen Aktion der beiden Landkreise erfolgreich realisiert werden konnte und wir unsere gesamten „Radwege-Kilometer“ im Landkreis wieder ein wenig erhöhen können. Ich danke allen Beteiligten sehr herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit.“ so Landrat Matthias Dießl bei der Eröffnung. Landrat Helmut Weiß vom Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim freute sich über die neu geschaffene Radwegverbindung zwischen den beiden Landkreisen und stellte die unbürokratische landkreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen Fürth und Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim heraus. Die Entscheidung für den gemeinsamen Bau fiel im Jahr 2009. Die Aufgaben wurden zwischen den beiden Landkreise aufgeteilt: Während der Landkreis Fürth
für Planung und Beantragung der Zuwendungen, einschließlich Erstellung des Leistungsverzeichnisses zuständig war, übernahm der Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim Ausschreibung und Vergabe. Er war für Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung mit dem Bauunternehmen sowie Überwachung der Gewährleistung verantwortlich. Für den Landkreis Fürth werden voraussichtlich Gesamtkosten von circa 385.000 Euro entstehen. Zusätzlich wurde in Puschendorf ein Deckenbau auf der Kreisstraße FÜ 7 durchgeführt. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, wurde als Fortführung des Geh- und Radweges der Einbau einer Querungshilfe am Ortseingang realisiert und dazu Umbauarbeiten an der dortigen Straßeneinmündung vorgenommen. Zusätzlich wurde eine neue Linksabbiegerspur errichtet.
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Interview
Werden Sie Schülercoach! Landkreis Fürth - Seit knapp zehn Jahren gibt es im Landkreis Fürth das Projekt „Schülercoaching”. Dabei werden Schüler von der Schule bis zur Berufswahl von Ehrenamtlichen unterstützt. Das Modell ist so erfolgreich, dass derzeit 240 Schülerinnen und Schüler betreut werden könnten. Das Problem: Das Projekt benötigt dafür auch 240 Schülercoaches. Mit diesem Interview wollen wir Ihr Interesse für dieses Ehrenamt wecken. Wir haben uns mit Peter Held unterhalten, der als Motor der „Schülercoaches” gilt. Herr Held, Sie haben das Projekt „Schülercoaching“ im Landkreis Fürth entwickelt… Peter Held: Da muss ich Sie gleich unterbrechen, ganz so war das nicht. Das Projekt habe ich 2005 in Cadolzburg angeregt, zusammen mit dem Schulleiter, dem Jugendamt und dem Bürgermeister wurden mit einem Presseaufruf dafür 20 Bürger gewonnen und mit einer kleinen Gruppe inhaltlich die Methode entwickelt. Von der Schülerbetreuung in Geretsried haben wir den Namen übernommen und erst als Schüler unser Angebot akzeptierten, habe ich dieses Projekt auf Wunsch der Landrätin und des Schulamtes, als das „Cadolzburger Modell“ verbreitet. Förderungen für junge Menschen gibt es viele, doch das „Cadolzburger Modell“, das viele Hürden überwinden musste, ist mit der „Drei-Säulen- Philosophie“ einzigartig. Warum ist ein Schülercoaching - nach welchem Modell auch immer - eigentlich notwendig? Peter Held: Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen ist auch in Deutschland ungesund hoch, auch wenn sie nur selten plakatiert wird. In Deutschland werden dringend Fachleute gesucht und es gibt viele freie Ausbildungsplätze. Die meisten arbeitslosen Jugendlichen hierzulande sind mit dem Merkmal „nicht ausbildungsfähig“ abgestempelt. Da muss man doch ins Grübeln kommen. Die Problematik ist allen bekannt. Es gibt auch viele Angebote für Jugendliche, doch werden nicht alle erreicht. Staatliche Stellen wie
die Arge und andere, versuchen seit Jahren mit Maßnahmen und viel Geld, Jugendliche nachzuqualifizieren, um anschließend über 50 Prozent von ihnen aufzugeben und in Hartz IV zu entlassen. Damit erzeugen wir zunehmend Langzeitarbeitslose, die zur Existenzsicherung Transferleistungen aus Steuermitteln benötigen. Staatliche Maßnahmen allein sind nicht geeignet diesen negativen Trend aufzuhalten. Deshalb wird der Ruf nach Ehrenamtlichen in Vereinen und Freiwilligenorganisationen immer lauter. Was machen solche Vereine und Organisationen besser als die staatlichen Stellen? Peter Held: Es geht nicht ums „Bessermachen“ sondern mehr um die Frage der Bedürfnisse. Kinder brauchen genau wie Erwachsene Anerkennung und Erfolgserlebnisse. Eltern haben den Erziehungsauftrag, müssen Grenzen setzen, Verbote aussprechen und natürlich auch loben. Die Schule hat den Auftrag, ihren Lehrstoff durchbringen. Negative Erlebnisse erfahren alle, positive vorwiegend die Kinder mit hohem Selbstwertgefühl. Wenn sich ein Kind erstmal nach seinem eigenen Empfinden als Versager empfindet, stumpft es ab und entwickelt eine „Null-Bock-Mentalität“. Besonders intensiv wirkt diese Haltung in der Pubertät, wenn sich Kinder gegen alles wehren und sich vor allem, mit in dieser Auflehnung an den Eltern reiben. Da kann das Gleichgewicht leicht aus den Fugen geraten. Deshalb sind zusätzliche soziale Kontakte wie in Jugendgruppen und Vereinen so hilfreich, weil durch Handeln, mit neuen Problemlösungen, durch Aufmerksamkeit, zusätzlicher Zeit, Anerkennung und Bestätigung die sogenannte Resilienz ausgebaut und gestärkt wird. Das sehe ich nicht in den virtuellen sozialen Netzwerken im Internet, die schnell auch das Gegenteil bewirken können. Ich beziehe mich auf das reale Leben. Werfen Sie Eltern und Lehrern Versagen vor? Peter Held: Überhaupt nicht. Eltern und Lehrer versuchen immer im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Beste für ihre Kinder zu
Peter Held
tun, aber sie stoßen zuweilen aus unterschiedlichen Gründen an ihre Grenzen. Was genau macht nun ein Schülercoach im Cadolzburger Modell? Peter Held: Ich selbst bin Vater und Großvater und habe Erfahrungen mit meinen Kindern machen dürfen. Zusätzlich hatte ich noch weit vor der Projektidee in einer privaten Studie hunderte von Jugendlichen zwischen dem 12. und 16. Lebensjahr interviewt. Ich wollte wissen, wie sie ticken, woher sie Bestätigung bekommen, wie sie mit Problemen umgehen, wem sie sich anvertrauen, wer ihnen im Zweifel hilft usw. Tenor war: Die Eltern werden geachtet und auch geliebt, aber sie sind nicht immer die „Vertrauten“. Auch die Lehrer werden in der Regel geachtet, wirken aber als Bewerter und Beurteiler und gehören somit zu den potentiellen Konfliktparteien. Kinder mit einem ausreichenden sozialen Umfeld von Großeltern, Verwandten, Nachbarn, Vereinskameraden, guten Freunden etc. wissen in der Regel, mit wem sie über welche Probleme sprechen wollen. Sie bedienen sich aus dem großen Strauß an Bezugspersonen. Kinder denen ein solches Netzwerk fehlt, die im alltäglichen Leben wenig Freunde haben, tun sich schwerer. Sie wünschen sich vertraute Personen, mit denen sie sprechen, sich austauschen können, denen sie vertrauen und die sie so nehmen können wie sie sind. Die Ergebnisse daraus wurden zur wichtigsten Säule des Cadolzburger Modells. Es bietet kein Training, keine Nachhilfe und keine wie auch immer geartete Erziehung an. Schülercoaches sind also kein Ersatz für Eltern oder Lehrer, sondern ergänzen auf der freundschaftlichen Ebene das soziale Umfeld. Und das in einer eins-zu-eins-Beziehung, sozusagen als Tandem.
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Was bedeutet das? Peter Held: Der Schülercoach nimmt den jungen Menschen so wie er ist und bindet ihn im wöchentlichen Treffen weitgehend in seinen eigenen Tagesablauf ein. So kann es sein, dass man gemeinsam einkaufen geht, kocht, backt, bastelt, Spiele spielt, spazieren geht, fotografiert etc. Es kann auch mal eine Fahrradtour, ein Museums- oder ein Cafébesuch oder ein Federballspiel sein. Wichtig ist, dass diese Tätigkeiten auch im Interesse des Schülers liegen, sie in ihrem Tun bestätigt werden und es auch Freude macht. Der Schülercoach geht auf die Wünsche des Jugendlichen ein. Es kann aber auch mal eine Trainingsstunde in Mathe sein oder das Abhören von Vokabeln. Wichtig ist dabei immer die Kommunikation, man kommt ins Gespräch und lernt sich kennen. Es entsteht ein Vertrauensverhältnis, das keinesfalls enttäuscht werden darf. Deshalb wird der Schülercoach zu Eltern und Lehrern nur mit seinem ausdrücklichen Einverständnis den Kontakt aufnehmen und selbstverständlich nicht über ihm anvertraute Dinge berichten. Mit dieser Methode wird das Selbstwertgefühl gestärkt, der Jugendliche wird sicherer und mutiger. Er kann sich in seinem Umfeld ausprobieren und Erfahrungen mit seinem Freund dem Schülercoach besprechen. Er sammelt neue Erkenntnisse, schöpft Kraft, erkennt den Sinn des Lernens, nimmt interessierter am Unterricht teil, wird bei Mobbing selten Opfer oder Täter, versteht sich mit Eltern und Lehrern besser und gewinnt neue Freunde. Der Schülercoach unterstützt bei den Praktika und beim Start in die berufliche Ausbildung. So endet die Begleitung in dieser Lebensphase meist mit dem nahtlosen Übergang in eine duale Ausbildung oder mit dem Wechsel auf eine weiterführende Schule. Ist das wirklich so? Wie sind die Erfolge messbar? Peter Held: Wissenschaftlich messbar sind die Erfolge nicht mit den üblichen Qualtätskriterien für Schule und Beruf. Auch können wir nicht belegen, was aus dem Schüler ohne unser Zutun geworden wäre. Die Wirksamkeit erfahren wir nur von den Jugendlichen selbst, aus seinem Umfeld und manchmal sogar von den Eltern. Wissenschaftlich ist inzwischen belegt, dass sich ausschließlich auf der Ebe-
ne von Beziehung persönliche Potentiale entwickeln und nachhaltig gefördert werden können. Somit finden wir die Wirkung in den entwickelten Fähigkeiten und Fertigkeiten wieder, die junge Menschen zur Bewältigung der Alltagsaufgaben dringend benötigen. Gibt es auch Rückschläge? Peter Held: Die Begleitung im Tandem ist ein Angebot, das natürlich auch Rückschläge kennt. Weil alles freiwillig ist, verlieren manche Schüler und auch der Schülercoach schon mal die Lust an den Treffen, nehmen sich nicht immer die Zeit, oder die Chemie im Tandem stimmt nicht. Auch damit müssen wir leben. Doch haben wir immer mehr Schülerinnen und Schüler, die sich einen Schülercoach wünschen. Das ist ein größer werdender Bedarf, den wir noch nicht decken können. Wenn ein Schüler kein Interesse mehr hat, fehlt vielleicht gerade ihm die besondere Hilfe. Müssten Sie sich dann nicht gerade um ihn kümmern? Peter Held: Das mag sein, doch sagte ich schon, dass es sich bei unserem Projekt nicht um Maßnahmen handelt, sondern um eine Form der emotionalen Zuwendung. Auf der Beziehungsebene ist alles freiwillig, Freundschaften können angeboten, aber nicht verordnet werden. Deshalb entscheidet auch der Schüler selbst und nicht jemand für ihn. Welche Voraussetzungen muss jemand mitbringen, wenn er ein Schülercoach werden will? Peter Held: Er sollte Lebens- und Berufser-
fahrung mitbringen und den Wunsch, einen jungen Menschen auf dem Weg von der Schule in das Leben der Erwachsenen zu begleiten. Er unterzeichnet eine Ehrenerklärung und legt ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Er ist bereit, einem jungen Menschen wöchentlich zwei Stunden seiner Zeit zu spenden. Wie groß ist denn der Bedarf? Peter Held: Nach unserer Berechnung werden im Landkreis Fürth circa 240 Schülercoaches, davon 60 Prozent Frauen, benötigt, um allen Wünschen gerecht zu werden. Erfreulich ist aber, dass sich derzeit schon über 80 Bürgerinnen und Bürger dieser wertvollen gesellschaftlichen Aufgabe widmen. Die Bereitschaft,sich dieser Form des Helfens zuzuwenden scheint geringer zu werden, denn viele Bürger wissen zu wenig von diesem notwendigen Engagement und dass sie jungen Menschen, beim Bilden starker Wurzeln zur Seite zu stehen könnten. Wie stehen denn Landrat und Jugendamt zu Ihrer Arbeit? Peter Held: Äußerst positiv. Unsere Arbeit wird dort sehr geschätzt. Herr Landrat Dießl, der ja auch Vorstandsvorsitzender des Präventionsvereins 1-2-3 e.V. ist, informiert sich immer wieder über unsere Aktivitäten. Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg für das tolle Projekt! Kontakt für Interessierte: www.derschuelercoach.de oder per E-Mail an info@der-schuelercoach.de
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Jugend
Gute Ideen für den Jugendhilfeplan: Klausurtagung in der Oberpfalz voller Erfolg Landkreis Fürth - Rund 140 Vorschläge sind für die Fortschreibung des Jugendhilfeplans eingegangen. Bei einer zweitägigen Klausurtagung in Neumarkt (Oberpfalz) wurden die Vorschläge nun diskutiert und priorisiert. Rund 40 Personen aus allen gesellschaftlichen Bereichen diskutierten in Neumarkt eifrig: Landrat, Bürgermeister, Kreisräte, Verwaltung, Vertreter aus Jugendarbeit und Freien Trägern, Schulen, der Agentur für Arbeit und viele mehr. „Das hat einen guten und fundierten Austausch ermöglicht”, berichtete Jugendhilfeplanerin Tabea Höppner nach dem Treffen. Ziel dieser Klausur war es, einen Konsens zwischen allen Interessengruppen herzustellen und die Prioritäten für die Umsetzungsphase herauszuarbeiten. „Mit dem Jugendhilfeplan schaut der Landkreis ganz speziell auf die Lebenssituation der jungen Menschen vor Ort”, erklärte Landrat Matthias Dießl bei der Klausur. Er bedankte sich bei allen, die sich „so engagiert in die Ausarbeitung
In der Oberpfalz wurde intensiv am Jugendhilfeplan gearbeitet
eingebracht haben.” Mit Hilfe des Jugendhilfeplans soll die Lebenssituation unserer jungen Menschen vor Ort verbessert werden. Dazu wurde geschaut, was bereits vorhanden ist und gut läuft. Es wurden aber auch Probleme identifiziert, die beseitigt werden sollten. Insgesamt 19 Themenfelder wurden für den neuen Jugendhilfeplan auf die Agenda gesetzt. Die Schlagworte lauten etwa „Schule als Ganztagsjob”, „Neue
Medien”, „Teilhabe von Jugendlichen vor Ort”, „Vernetzung”, „Erzieherische Hilfen” und vieles mehr. Ende des Jahres sollen die Kreisgremien über den neuen Jugendhilfeplan abstimmen, damit die Projekte von 2015 an umgesetzt werden können. Der „Runde Tisch Familie” wird die weitere Ausarbeitung und Umsetzung des Jugendhilfeplans steuern und begleiten.
Aktuell
Museum zum Selbermachen Cadolzburg - Aktuell ist die Cadolzburg geschlossen, denn hier entsteht bis 2017 der „Erlebnisraum Cadolzburg“. Parallel zum Aus- und Umbau laufen jedoch museumspädagogische Projekte, die das zukünftige Burgmuseum zum Thema haben. So haben sich seit Februar Cadolzburger Hortkinder regelmäßig getroffen, um herauszuarbeiten, was für ein Museum sie sich auf der Cadolzburg wünschen. Im Rahmen des Projekts MuseobilBOX haben 13 Kinder im Alter von sieben bis zehn Jahren aus dem AWO-Kinderhort Cadolzburg zusammen mit dem
Jedes Kind stellte seine MuseobilBOX vor.
Deberndorfer Kulturverein „Dillnberch Schlorcher“ e.V. unter kundiger Anleitung Themen und Objekte, Handwerkstechniken und Forschermethoden rund um das Burgmuseum auf der Cadolzburg recherchiert, konzipiert und real
umgesetzt. Unter anderem lernten die Kinder, dass das Leben im Mittelalter nicht nur abenteuerlich, sondern auch anstrengend war: Zum Beispiel wie mühsam es damals war, Feuer zu machen. Einige von ihnen schafften es aber, mit Zunder, Birkenrinde und Feuereisen ein Feuer zu entzünden. Zum Abschluss schlüpften sie in die Rolle des Museumsmachers. Jedes Kind baute zu einem Thema, das es besonders interessierte, ein kleines Museum in eine sogenannte MuseobilBOX. So entstanden 13 liebevoll gestaltete Schauboxen, die sie in einer kleinen Ausstellung im Vorhof der Cadolzburg vorstellten.
Landkreismagazin 14.2014
Schulen
Realschule Zirndorf bekommt Anbau für Mittagsverpflegung Zirndorf - Die Realschule Zirndorf soll auf Vorschlag der Kreisverwaltung einen Anbau für die Mittagsverpflegung erhalten. Diese Empfehlung haben Schulausschuss und Bauausschuss dem Kreistag gegeben. In dem etwa zwei Millionen Euro teuren Gebäude ist ein Speisesaal mit Nebenräumen und ein Projektraum (gedacht als Aufenthaltsraum/Ruheraum) geplant. Der Speisesaal wird mit einer mobilen Trennwand versehen, so dass bei Bedarf ein weiterer kleiner Projekt- bzw. Seminarraum gebildet werden kann. Gleichzeitig dient der Speisesaal außerhalb der Essenszeiten noch anderen Nutzungen. So soll er seitens der Schule beispielsweise als Theaterübungsraum dienen. Der Anbau wird ebenerdig ausgeführt, damit er den anderen Schulräumen des bestehenden Schulgebäudes kein Licht wegnimmt. Er soll ein Grün-Dach mit extensiver Dachbegrünung erhalten. Dies hat der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen. Die Architektur des Anbaues wird sich an das bereits bestehende Schulgebäude anlehnen. „Mit diesem Anbau kann die Ganztagsbetreuung der Schüler sichergestellt und ausgebaut werden”, sagte Landrat Matthias Dießl. Nach Fertigstellung
der Baumaßnahme sind die optimalen Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau des Ganztagesangebots an der Staatlichen Realschule Zirndorf vorhanden und auch die Schule begrüßt die Maßnahmen sehr. Abzüglich einer zu erwartenden Förderung durch den Freistaat muss der
Landkreis voraussichtlich einen Eigenanteil von rund 1,5 Millionen Euro aufbringen. Die reine Bauzeit wird etwa zwei Jahre dauern. Die Fertigstellung ist frühestens zum Schuljahresbeginn des Schuljahres 2017/2018 im September 2017 vorgesehen. Der Kreistag wird bei seiner nächsten Sitzung darüber entscheiden.
Aktuell
Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichte Der Landkreis Fürth sucht für die Amtsperiode vom 1. April 2015 bis 31. März 2020 Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür interessieren, als ehrenamtliche Richter bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte mitzuwirken. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung die gleichen
Rechte wie die hauptamtlichen Richter. Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Landkreis Fürth mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nicht berechtigt zur Bewerbung sind Abgeordnete, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldaten und Anwälte. Im Büro des Landrats, Im Pinderpark 2, II. OG, Zi. Nr. 2.14, können Interessierte die
Aufnahme in die Vorschlagsliste beantragen. Das Formular finden Sie als PDF-Dokument unter www.landkreis-fuerth.de. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 0911/9773-1009 oder per E-Mail y-greger@lra-fue.bayern.de Näheres zu diesem Ehrenamt finden Sie unter http://www.vgh.bayern.de/ media/verwaltungsgerichtsbarkeit/ richterlichesehrenamt.pdf
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Landkreismagazin 14.2014
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Landkreismagazin 14.2014
Aktuell
„Tag der offenen Gartentür“ im Landkreis Fürth Durch Privatgärten flanieren, sich mit bekannten oder nichtbekannten Gartenfreunden austauschen und fachsimpeln, Erfahrungen sammeln oder einfach bewundern, was sich aus verschiedenen Gartensituationen so machen lässt – All das war möglich beim „Tag der offenen Gartentür“. Was das Reizvolle daran war, kann schnell auf den Punkt gebracht werden: Verborgene Gartenschätze wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und der fruchtbare Austausch unter den
Liebhabern der Gartenkultur wurde dabei gefördert. „Der Landkreis Fürth gehört zu denjenigen, die sich schon seit den Anfängen an der Aktion beteiligt haben, heuer bereits zum 17. Mal”, sagte Landrat Matthias Dießl. Die bayernweite Veranstaltung wird traditionell am letzten Sonntag im Juni durchgeführt. In diesem Jahr gab es ab und zu ein paar Regenschauer. „Nach den trockenen Tagen ist das für die Gärtner ja eigentlich gut”, meinte der Landrat
bei der Eröffnung. Trotz des unbeständigen Wetters kamen wieder mehrere Hundert Gäste zum „Tag der offenen Gartentür” in den Landkreis. Auch diesmal waren Gärten und Gartenanlagen verschiedenen Stils dabei: Die Besucher erwartete ein breites Spektrum mit unterschiedlichsten Gestaltungsarten und Gartentypen. Matthias Dießl bedankte sich bei allen Gartenbesitzern, die ihre grünen Oasen öffneten, bei Kreisfachberater Lars Frenzke und den örtlichen Gartenbauvereinen.
Bei Familie Öchsner in Roßendorf wird akkurat geschnitten
Zum Ausruhen haben echte Gärtner eher weniger Zeit...
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Spontane Abkühlung gefällig? Dieses Eck wurde von Werner Lierhammer und Jutta Schilling gut genutzt
Hochbeete erleichtern die Gartenarbeit - man muss sich weniger bücken
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BesonderLand Land Entdecken Sie mit uns die Besonderheiten des Landkreises Fürth! BesonderLand Langenzenn, frühmorgens – vor einem Sommernachtstraum Vor zwei Jahren gab es in der Nürnberger Lorenzkirche die seltene Gelegenheit, den Englischen Gruß in Augenhöhe zu betrachten. Das einmalige Kunstwerk, zur Säuberung herabgelassen, zeigte so die Schnitzkunst von Veit Stoß in sonst nie möglicher Nähe. Bei der Vorbereitung auf diese Begegnung las ich in einem Lexikon, dass der Künstler berühmter Sakralkunst – in Nürnberg, Krakau und Münnerstadt – auch in Langenzenn eine Arbeit hinterlassen habe … Das bislang Versäumte wollte ich nachholen und dabei die inzwischen erfolgte InnenstadtVerschönerung in Augenschein nehmen. Langenzenn hat während der letzten Jahre beachtliche Bau- und Industrie-Erweiterung geschafft. Auch der Ortskern ist aufgeblüht: Gegenüber dem farbkräftigen Eckhaus der Storchen-Apotheke belebt ein Brunnen mit sei-nen fünf Wasserstrahl-Bögen den Platz, dessen Gebäude allesamt eine ansprechende städtische Mitte bilden. Eisen-Zeichen begleiten den Weg zum Ensemble des einstigen Klosters. Die Klosterschänke dient nun der Pizzeria PanÒlio. Hübsch ist das Gebäude des Heimatmuseums, das wie ein FachwerkSchifflein auf einem Stein-Trockendock anmutet. Im Klosterhof wirkten weiße Tücher wie fliegende Fische über der Bühne – neugierig machend auf die nächste Aufführung vom Sommernachts-Traum. In der Kirche selbst staunte ich wieder einmal über Moses, als den Kanzelträger, und über die Gestalten-Fülle der sieben Altäre. Das steinerne Verkündigungs-Relief von Veit Stoss ist Anmut-in-Stein und ein Schmuck-Zeichen. Solchen Zeichen wollte ich mein Augenmerk schenken …
Draußen gewahrte ich den hübschen Storch der Apotheke, den Stier-Ausleger der Metzgerei Meyer. Gegenüber las ich an einer Restauration & Metzgerei „Soli Deo Gloria, 1721“. An der Stadt-Apotheke gefiel mir die Waage im Ausleger. Ein anderes Zeichen unserer Zeit: Beim Blumenladen Vergiß mein nicht ist zu lesen, daß wegen „Ladendiebstählen“ nun „Videoüberwachung“ nötig sei. Beim Jugendhaus Alte Post las ich allerlei Ankündigungen … Wenn ich auf Plakaten ein umgedrehtes R lese, also Я, das russische JA, dann lese ich das ganze Wort po-russki: НОЯТ-KIND – die Unfug-Umdrehung macht also aus dem gemeinten HORT-Kind ein NO-JAT-Kind … Sowas Albernes ist aber nix Besonderes – doch dafür bekam ich nun im Spitalhof etwas ganz besonders Schönes zu sehen: Das sich auf einer Grasinsel bewegende und drehende Spiel aus Metall-Teilen … Diese gleichmäßige Bewegung bringt Ruhe und Unruhe in eine Harmonie. Man muss eine gute Weile genau hinschauen, um des Wasserrades und des goldenen Halbmondes gewahr zu werden. Hinzukommt ja noch das Wassergemurmel. Solche Schön-Verweil-Platz-Funde geben einen besonderen Akzent. Ich ging nochmals zum einstigen Augustiner-Chorherrenstift: Was für eine harmonisch-bewegte Dächer-Landschaft rund um den Kirchturm mit seiner anmutigen Haube … Ich studierte die innerörtlichen Busverbin-dungen; ich las, daß die Klostermäuse „Peter Pan“ spielen. In der barocken Hausfassade von Edeka gefiel mir die Glas-Tür-Füllung des barocken Torbogens – so lässt sich einst mit jetzt harmonisch verbinden. Der Weg zum Kloster-Ensemble hat seinen eigenen Charme – und die Theaternutzung des einstigen Kreuzganges ist gewiß im einstigen Sinne: Hier andächtig und heiter zugleich einem Ereignis zu lauschen.
Leis
BesonderLand
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Den Dreh-Mühl-Brunnen im Spitalhof behalte ich als gelungenes Schmuckbild im Gedächtnis. Wer weiß: Eines Tages werden die Langenzenner Klosterhofspiele zur Konkurrenz für die Kreuzgangspiele in Feuchtwangen … Text & Foto: Godehard Schramm
Kennen Sie auch besondere Orte, Menschen oder Eigenheiten unseres Landkreises, die wir unbedingt an dieser Stelle vorstellen sollten? Dann schreiben Sie uns: regionalmanagement@lra-fue.bayern.de
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Aufmerk-Stelen in Cadolzburg
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Mit einem einzigartigen Kunstprojekt macht der Gemeinde- und Wohltätigkeitsverein Cadolzburg anlässlich seines 120-jährigen Bestehens auf sich aufmerksam. Jeden Monat wird in Cadolzburg eine sogenannte AufmerkStele enthüllt. Die Bibelzitate auf den metallenen Stelen sollen zum Nachdenken und Innehalten anregen. Wer aufmerksam durch Cadolzburg spaziert, dem sind die stählernen Kunstwerke etwa vor der Sparkasse, auf dem Rathausplatz oder im Burgvorhof - vielleicht schon aufgefallen. Und jeden Monat kommt eine neue dazu. Die 1,80 Meter hohen Stelen stammen aus den Händen des Cadolzburger Kunstschlossers Thomas Hürner. An jedem ersten Freitag im Monat wird eine der metallenen Stelen enthüllt. So wird am Ende des Jahres an zwölf markanten Punkten in Cadolzburg ein solches Kunstwerk stehen. Sie sind aus einem Stück Flachstahl geschmiedet und so geformt, dass man auch darauf sitzen und verweilen kann. Und das ist auch durchaus so erwünscht, denn die sogenannten Aufmerk-Stelen sollen zum kurzen Innehalten und Nachdenken in der Hektik des Alltags anregen, aber auch für Gesprächsstoff sorgen. Mit seiner Aktion will der Gemeinde- und Wohltätigkeitsverein Cadolzburg auf sich und seine Arbeit aufmerksam machen: „Uns ist das Umfassende wichtig. Wir wollen Dinge verbinden und zusammenbringen. Die Stelen sollen für solche Brückenschläge sorgen“, erklärt Pfarrer Michael Büttner in seiner Eigenschaft als erster Vorsitzender der Vereins. Jede Stele wird von einem Unternehmen oder einer Institution gespendet, diese darf dann auch das Bibelzitat auswählen. So kann man sich vor der Sparkasse zum Beispiel über die Worte „Wo euer Schatz ist, da wird auch euer Herz sein“ aus dem Matthäus-Evangelium Gedanken machen. Das Beispiel zeigt, dass sich in der Bibel für jedes Thema passende Zeilen finden lassen. Der Lions-Club Cadolzburg spendete die 5. Aufmerk-Stele, die im Vespersgärtla im Burgvorhof ihren Platz gefunden hat. Er wählte den Spruch von Apostel Paulus: „Lasst uns Gutes tun an Jedermann“. Auch die Gemeinde Cadolzburg steht hinter der Kunstaktion. Sie hat die Stele auf dem Rathausplatz gestiftet und der Bauhof übernimmt die jeweiligen Fundamentarbeiten.
„Mein Name ist Klaus Brandstätter. Ich bin Diplom-Ingenieur und werde dieses Jahr 60. Ich habe vor über 40 Jahren im Gymnasium Programmieren gelernt und seitdem mehr als eine Million Programmzeilen selbst entwickelt. Ich bin auch CEO der Firma HOB GmbH & Co. KG.” Mit diesen Worten stellt sich der Unternehmer Klaus Brandstätter auf der Homepage seiner Firma selbst vor. Er hat es vom Programmierer zum erfolgreichen Unternehmer geschafft. Die Firma HOB in Cadolzburg ist ein mittelständisches Software-Unternehmen. HOB entwickelt und vermarktet weltweit innovative Lösungen insbesondere für den Remote-Access - also den Fernzugriff auf Computer. Spätestens seit der NSA-Affäre und diversen Sicherheitslücken in Programmen, ist die Sorge vor unbefugten Zugriffen auf Computer groß. Nach den Worten von Klaus Brandstätter ist HOB von diesen Sicherheitsproblemen nicht betroffen. Er sagt: „Manche erfolgreichen Internet-Unternehmen haben folgendes Geschäftsprinzip: Man nehme möglichst viel frei zugängliche Software, kombiniere das mit eigenen Ideen, vielleicht noch mit wenigen eigenen Programmzeilen. Und solche Unternehmen setzen eben eine Verschlüsselung ein, ohne irgendwie die Qualität zu prüfen.” Die HOB Programme, so versichert Klaus Brandstätter, werden mit teuren Tools überprüft - diese Tools prüften so, wie es ein Mensch nicht tun könne. Schon im Alter von 20 Jahren wusste Klaus Brandstätter sehr genau, was Großrechner konnten – und vor allem was sie nicht konnten. Er sah wie umständlich und unkomfortabel die Bedienung des Systems war und er hatte Ideen, was und wie man es besser machen könnte. Er überzeugte nach und nach seinen Vater und Playmobil-Gründer Horst Brandstätter die Firma HOB als IT-Dienstleister umzubauen - bis Dato war sie dazu gegründet worden, Plattenspieler herzustellen. Der Wechsel hat sich gelohnt: Das Unternehmen aus dem Landkreis Fürth zählt heute zu den weltweit technologisch führenden Anbietern für sichere Kommunikation über ITNetzwerke. rb
Das macht unseren Landkreis Fürth
so einzigartig.
Landkreismagazin 14.2014
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Aktuell
Stadtradeln 2014: Auftakt-Radltour
it! ie auch m Machen S r te un Anmelden -1032 3 7 7 9 1 1 09 ement@ a nalm nag Mail: regio yern.de lra-fue.ba
Start am Bahnhof Cadolzburg
perfekt für eine Radtour. Mittags wurde ein Abstecher zur Kärwa nach Egersdorf gemacht. Die circa 20 Kilometer lange Strecke war von einem Mitglied des Radclubs ADFC ausgearbeitet worden. Perfektes Radelwetter und eine tolle Landschaft
Landkreis Fürth - Der Startschuss für des Stadtradeln im Landkreis Fürth ist gefallen. Am 6. Juli fand die AuftaktRadtour statt. Los ging es am Bahnhof in Cadolzburg. Auch Landrat Matthias Dießl schloss sich der 18-köpfigen Gruppe mit dem Rad an. Von Cadolzburg führte die Strecke über Steinbach, Wintersdorf und Weiherhof. Das Wetter war
Bei der Aktion Stadtradeln treten Kommunalpolitiker und Bürger drei Wochen die Pedale und sammeln Radkilometer für den Klimaschutz im Landkreis Fürth. Sie werben damit aber auch für mehr Radfahren im Landkreis. Innerhalb dieser 21 Tage sammeln die Teams möglichst viele Fahrradkilometer – beruflich und privat. Schulklassen, Vereine, Organisationen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger konnten im Vorfeld eigene Teams bilden.
Verkehr
Baubeginn für Radweg Wachendorf - Banderbach Mit einem etwas anderen „Spatenstich” ist der Startschuss zum Bau des Radweges Wachendorf - Banderbach gefallen. Landrat Matthias Dießl, Bürgermeister Bernd Obst, Vertreter des Staatlichen Straßenbauamtes und Vertreter der Kreistagsfraktionen griffen diesmal nicht zum Bauwerkzeug sondern präsentierten verschiedene Verkehrsschilder. Sie wollten damit zum Ausdruck bringen, dass in den nächsten Wochen zwar mit Beeinträchtigungen entlang des Weges zu rechnen ist, die Maßnahme jedoch notwendig ist, um nach der Fertigstellung eine optimale Situation für alle Verkehrsteilnehmer vorzufinden. „Ein Hauptziel dieser Baumaßnahme ist es, den Radweg weitestgehend ganzjährig nutzbar zu machen”, erläuterte Matthias Dießl. Dazu wird eine bituminöse Befestigung aufgebracht. Zudem kann der Radweg dadurch beispielsweise auch mit Inlineskates und Rollatoren genutzt werden.
„Die bituminöse Durchbindung schließt aber auch die Lücke zwischen dem bereits heute schon asphaltierten Teilstück bis zum Weiherhofer Sportplatz”, betonte der Landrat. In Wachendorf wurde der Geh- und Radweg bereits im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt (Bauabschnitt 2) bis in den Ort hinein errichtet. Der Planungsaufwand Zirndorfs 2. Bürgermeisterin Sandra Hauber, FW-Fraktionsvorund der Abstimmungsbedarf sitzender Friedrich Biegel, stellv. Grünen-Fraktionsvorsitzende waren im Vorfeld der Bau- Marianne Schwämmlein, Landrat Matthias Dießl, stellv. Leiter des Staatlichen Bauamts Nürnberg Rainer Popp, Cadolzburgs maßnahme relativ hoch, was 1. Bürgermeister Bernd Obst und CSU-Fraktionsvorsitzender daran liegt, dass der Weg Maximilian Gaul beim Baubeginn des Radweges in unmittelbarer Nähe des Wasserschutzgebietes auf Zirndorfer Sei- Euro betragen, wobei der Landkreis mit te und eines Bannwalds liegt. „Deshalb ist einem staatlichen Zuschuss in Höhe von hier eine „minimal-invasive“ Ausführung circa 170.000 Euro rechnen kann. Der jetzt – also mit möglichst geringen Eingriffen auszubauende Abschnitt wird eine Länge in die Natur – besonders wichtig“, wie von 1.720 Metern haben. Mit der Fertigstellung wird bis Anfang November geLandrat Matthias Dießl erläuterte. Die Baukosten werden rund 470.000 rechnet.
Amtsblatt 14.2014
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth
Inhaltsverzeichnis
Nr. 14 vom 17. Juli 2014
088 Sparkasse Fundsachen
nahme in die Vorschlagsliste beantragen. Das Formular kann auch im Internet unter www.landkreis-fuerth.de heruntergeladen werden. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der 0911/9773-1009. Bewerbungsschluss ist der 15. September 2014. Die Bewerbungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs beim Landratsamt berücksichtigt. Nach Bewerbungsschluss entscheidet der Kreistag, wer vom Landkreis Fürth für das Amt der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Richters dem Verwaltungsgericht vorgeschlagen wird. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann, wer für dieses Ehrenamt bestellt wird.
089 Stadt Oberasbach Planfeststellung
Zirndorf, den 08.07.2014 Landratsamt Fürth
084 Landratsamt Fürth Bekanntmachung 085 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte 086 Landratsamt Fürth Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes 087 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze
090 Stadt Oberasbach 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 091 Stadt Oberasbach Betriebssatzung für den „Eigenbetrieb Oberasbach“
084 Landratsamt Fürth Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichte gesucht Bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wirken neben den Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter mit. Diese haben bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung die gleichen Rechte wie die hauptamtlichen Richter. Für die neue Amtsperiode 1. April 2015 bis 31. März 2020 sucht der Landkreis Fürth Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren. Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Landkreis Fürth mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nicht berechtigt zur Bewerbung sind Abgeordnete, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldaten und Anwälte. Im Büro des Landrats, Im Pinderpark 2, II. OG, Zi. Nr. 2.14, können Interessierte die Auf-
Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12
085 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen: Zeitpunkt: 01.08. - 31.08.2014 Art der Übung: Einsatzübung Fahrzeuge Radfahrzeuge: ja Kettenfahrzeuge: nein Luftfahrzeuge Hubschrauber: ja Flugzeuge: nein Außenlandungen: ja Nachtübung: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army unter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, den 01.07.2014 Landratsamt Fürth 086 Landratsamt Fürth Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Wesentliche Änderung einer Windfarm bestehend aus drei Windkraftanlagen durch die Firma WP Oberreichenbach GmbH & Co. KG
Hiermit wird gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass mit Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 08.07.2014, Az.: 411-824/1/66-03-Pet, der Firma WP Oberreichenbach GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer der Komplementärin, Max Bögl Windpark Verwaltungs GmbH, Herrn Guido Marks, Max-Bögl-Straße 1, 92369 Sengenthal die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der mit Bescheid vom 16.08.2013 genehmigten Windfarm auf den Grundstücken Fl.Nrn. 836, 810, 822 & 825/4 der Gemarkung Unterschlauersbach erteilt wurde. Die Genehmigung beinhaltet lediglich die Änderung des Anlagentyps von Nordex N117/2400 auf den Typ GE Power & Water 2.5 mit einer Nabenhöhe von 139 m. Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen versehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (-Freistaat Bayern oder die Behörde-) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Eine Klage gegen diesen Bescheid hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Beim Bayer. Verwaltungsgericht, Promenade 24-26, 91522 Ansbach, kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007, GVBl. S. 390, wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
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Amtsblatt 14.2014
Hinweise: Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Nebenbestimmungen und dessen Begründung kann in der Zeit von 18.07.2014 bis einschließlich 01.08.2014 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr) und nach Terminvereinbarung im Landratsamt Fürth, Zimmer-Nr. 1.42, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf eingesehen werden (§ 21a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 BImSchG). Zirndorf, den 08.07.2014 Landratsamt Fürth Roth Regierungsrätin 087 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 02.07.2014, Az: 442-BV-2652014-HSt/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth der Firma S u. P Development Objekt 6 GmbH u. Co.KG, Sebastianstr. 31 , 91058 Erlangen, die Baugenehmigung zur Errichtung des Einkaufszentrums „Forum Stein“ auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 871/1, 871, 873, 863/4, 879, 874/1, 874, 875, 875/2, 875/3, 872, 872/2, 876/2, 876, 876/1, 877, 877/1 der Gemarkung Stein. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 238/20, 238, 864/5, 863/2, 865, 870, 877/2, 870/3, Gemarkung Stein, sowie an die Eigentümer der Immissionsorte Fl.-Nrn. 865, 863/2, 871, 870/3, 881/2, 238/18, 864/5, 238, 859, 524/1, 880/10, 525/4, 238/30, Gemarkung Stein, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15, während der Geschäftszeiten (Montag - Donnerstag, jeweils von 8.00 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 02.07.2014 Landratsamt Fürth Herrmann Verwaltungsoberinspektor 088 Sparkasse Fundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 1. April 2014 bis 30. Juni 2014 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden: Beträge zu: € 5,00 1 Armband, multicolor € 20,00 1 Schlüssel € 150,00 1 Schlüssel an einem blauen Band € 5,00 € 20,00 Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 30.09.2014 geltend zu machen.
Der Planfeststellungsbeschluss des EisenbahnBundesamtes, Außenstelle Nürnberg, vom 27.06.2014, Az. 621ppi/001-2300#020(5902) 9,406(Oberasbach) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 17.07.2014 bis 01.08.2014 im Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 207, während des Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, Eilgutstraße 2, 90443 Nürnberg eingesehen werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz) Oberasbach, den 07.07.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 090 Stadt Oberasbach 1. Änderungssatzung vom 02.07.2014 zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts §1 § 2 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: d) den Ausschuss zur Vergabe der Stromkonzession (Vergabeausschuss), bestehend aus der Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern e) den Werkausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Den Vorsitz in den Abs. 1 Buchst. a - d genannten Ausschüssen führt die erste Bürgermeisterin. Im Werkausschuss führt den Vorsitz der 2. Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes ehrenamtliches Stadtratsmitglied den Vorsitz.
Fürth, den 08.07.2014 Sparkasse Fürth
§ 3 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: eine Sitzung des Werkausschusses 46,11 € eine Sitzung des Vergabeausschusses 46,11 €
089 Stadt Oberasbach Planfeststellung
§2 Diese Satzung tritt einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Planfeststellung gem. § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben „Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) in Bahn-km 9,406 und Erneuerung des Haltepunktes (Hp) Oberasbach der Strecke 5902 Nürnberg-Schnelldorf
Oberasbach, den 02.07.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin
Amtsblatt 14.2014
091 Stadt Oberasbach Betriebssatzung für den „Eigenbetrieb Oberasbach“ der Stadt Oberasbach Aufgrund von Art. 23 S. 1, 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl S. 366) erlässt die Stadt Oberasbach folgende Satzung: §1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital (1) Der Eigenbetrieb der Stadt Oberasbach (Stadt) werden als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) der Stadt Oberasbach geführt. (2) Der Eigenbetrieb führt den Namen (Firma) „Eigenbetrieb Oberasbach“. Die Stadt Oberasbach tritt in Angelegenheiten des Eigenbetriebes unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Firmenkurzbezeichnung lautet „EBOAS“ (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 25.000 €. §2 Gegenstand des Unternehmens (1) A ufgabe des Eigenbetriebs ist a) die Ausarbeitung eines Kooperationskonzepts zum Betrieb des Stromverteilernetzes in Oberasbach, b) d ie Teilnahme am Konzessionsvergabever-
fahren der Stadt Oberasbach, c) der Betrieb des Stromverteilernetzes in Oberasbach, d) die Versorgung des Stadtgebiets Oberasbach mit Strom. Zu den Aufgaben des Eigenbetriebs gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Eigenbetriebs fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben des Eigenbetriebs kann sich die Stadt im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. (2) Außerhalb des Stadtgebietes kann der Eigenbetrieb im Rahmen der Gesetze zur Förderung ihrer in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben tätig werden. (3) Der Eigenbetrieb ist in Erfüllung der Auf-
Der Landkreis Fürth sucht spätestens zum 01.01.2015 eine/ einen
Beamten der 3. Qualifikationsebene
oder Beschäftigte / Beschäftigten mit Abschluss des Angestelltenlehrgangs II für das Sachgebiet 44 „Bauleitung, Bauordnung, Denkmalschutz, Verwaltung“ in Vollzeit Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen: • Arbeitsbereichsleitung mit drei zugeordneten Beschäftigten sowie stellvertretende Sachgebietsleitung • Bauleitplanung (Entscheidung über genehmigungspflichtige Bauleitpläne) • Verwaltungsmäßige Prüfung und Entscheidung von Bauanträgen im Genehmigungs- bzw. Vorbescheidsverfahren • Bauaufsichtliche Eingriffsmaßnahmen (Baueinstellungs-, Nutzungsuntersagungs- und Baubeseitigungsanordnungen) • Schriftverkehr mit Gerichten im Klageverfahren • Beratung in baurechtlichen Fragen • Publikumsverkehr und Durchführung von Ortsterminen Wir erwarten von Ihnen: • Abgeschlossenes Studium zum/zur Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) oder einen vergleichbaren Abschluss (AL II) • Kenntnisse im Baurecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht • Berufs- und Führungserfahrung • Kooperationsfähigkeit, Eigeninitiative, selbständige und strukturierte Arbeitsweise • Beherrschung der MS-Office-Standardprogramme • Fahrerlaubnis der Klasse B Wir bieten Ihnen: • Eine interessante und vielseitige Tätigkeit • Gute Fortbildungsmöglichkeiten • Familienfreundliche Arbeitszeiten • Leistungsgerechte Vergütung je nach persönlichen Voraussetzungen nach dem BayBesG bzw. TVöD Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Hahn (0911/ 9773-1510) gerne zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.07.2014 an das Landratsamt Fürth, Personalmanagement, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. E-Mail: bewerbung@lra-fue.bayern.de Da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können, bitten wir bei schriftlicher Bewerbung ausschließlich um Übersendung von Kopien.
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gaben nach Abs. 1 zuständig für die Regelungen nach kommunalrechtlichen Vorschriften - einschließlich des Erlasses von Bescheiden - z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen. Entsprechendes gilt für die Erhebung privatrechtlicher Entgelte (z. B. Baukosten- und Investitionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte) sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. §3 Für den Eigenbetrieb zuständige Organe Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs sind: - Werkleitung (§ 4), - Werkausschuss (§ 5), - Stadtrat (§ 6), - Erster Bürgermeister (§ 7). §4 Die Werkleitung (1) Die Werkleitung besteht aus einem Werkleiter. (2) Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs. Laufende Geschäfte sind insbesondere 1. die selbständige verantwortliche Leitung des Eigenbetriebs einschließlich Organisation und Geschäftsleitung (Erlass einer Geschäftsordnung), 2. wiederkehrende Geschäfte, z. B. Werk- und Dienstverträge, Beschaffung von Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffen sowie Investitionsgütern des laufenden Bedarfs, auch soweit die Gegenstände auf Lager genommen werden, 4. der Abschluss von Verträgen mit Tarif- und Sonderkunden sowie der Grundversorgung und Ersatzversorgung, 5. die Regelungen nach § 2 Abs. 3, soweit nicht der Werkausschuss (§ 5) oder der Stadtrat (§ 6) zuständig ist. (3) Die Werkleitung ist Dienstvorgesetzter der Beamten im Eigenbetrieb und führt die Dienstaufsicht über sie und die im Eigenbetrieb tätigen Arbeitnehmer. Die Werkleitung ist auch zuständig für den Personaleinsatz. (4) Die Werkleitung ist zuständig für Personalangelegenheiten, die der Stadtrat nach Art. 88 Abs. 3 Satz 4 i. V. mit Art. 43 Abs. 2 GO auf die Werkleitung übertragen hat, insbesondere für die Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung bei Beamten bis Besoldungsgruppe A9 mittlerer Dienst (Amtsinspektor), bei Arbeitnehmern bis Entgeltgruppe 8 des TVöD oder bis zu einem entsprechenden Entgelt. (5) Die Werkleitung bereitet in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Beschlüsse des Stadtrates und des Werkausschusses verwaltungsmäßig vor. Stadtrat und Werkausschuss geben ihr in Angelegenheiten des Eigenbetriebs die Möglichkeit zum Vortrag. (6) In Angelegenheiten des Eigenbetriebs vertritt die Werkleitung, soweit es sich dabei
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Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)
ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth - in den Dienststellen Zirndorf und Fürth - in der Berufsschule II in Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, senden Sie bitte bis spätestens
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Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth / Aus- und Fortbildung - Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf | E-Mail: aus-undfortbildung@lra-fue.bayern.de Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 17.09.2014 und 18.09.2014 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911/9773-1104 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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um laufende Geschäfte handelt, die Stadt nach außen. Einzelheiten werden in der Geschäftsordnung geregelt. Die Werkleitung selbst kann ihre Vertretungsbefugnis auf Mitarbeiter der Eigenbetriebe übertragen. (7) Die Werkleitung hat dem Ersten Bürgermeister bzw. seinem Stellvertreter und dem Werkausschuss halbjährlich Zwischenberichte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich vorzulegen. (8) Die weiteren Zuständigkeiten der Werkleitung einschließlich Vertretungsregelung werden durch Dienstanweisung festgelegt. §5 Der Werkausschuss (1) Der Werkausschuss kann jederzeit von der Werkleitung über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Berichterstattung verlangen. (2) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebs tätig, die dem Beschluss des Stadtrates unterliegen. (3) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Werksangelegenheiten, soweit nicht die Werkleitung (§ 4), der Stadtrat (§ 6) oder der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter (§ 7) zuständig sind, insbesondere über: 1. Erlass einer Dienstanweisung für die Werkleitung, 2. Festlegung privatrechtlicher Versorgungs- und Benutzungsbedingungen einschließlich allgemeiner Tarife, 3. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplanes, die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 20.000 € übersteigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 EBV), wenn die Ausgaben nicht lediglich zur Erfüllung einer bereits bestehenden rechtlichen Verbindlichkeit getätigt werden müssen, 4. Erfolggefährdende Mehraufwendungen (§ 14 Abs. 3 S. 2 EBV), soweit sie den Betrag von 20.000 € übersteigen, 5. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Gewährung von Darlehen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 30.000 € überschreitet, 6. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen, soweit sie den Betrag von 30.000 € überschreiten, 7. Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Vermögensplanes, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 30.000 € übersteigt, 8. Erlass oder Stundung von Forderungen und Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im
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Einzelfall mehr als 20.000 € beträgt, 9. Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der Streitwert mehr als 20.000 € im Einzelfall beträgt, 10. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO), soweit nicht der Stadtrat, der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter oder die Werkleitung zuständig ist,. 11. Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden, 12. Gewährung von Gehaltsvorschüssen und Darlehen an die Mitglieder der Werkleitung, deren Stellvertreter und an Bedienstete der Eigenbetriebe, die mit diesen verwandt sind. §6 Zuständigkeit des Stadtrates (1) Der Stadtrat beschließt über 1. Erlass und Änderung von Satzungen, 2. Bestellung des Werkausschusses und seiner Mitglieder, 3. Bestellung der Werkleitung sowie Berufung und Abberufung ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter sowie Regelung der Dienstverhältnisse, 4. Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Bediensteten, soweit nicht der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter oder die Werkleitung zuständig ist, 5. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 6. Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss, 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie Entlastung der Werkleitung, 8. Rückzahlung von Eigenkapital, 9. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 200.000 € überschreitet, sowie die Veräußerung von Vermögensgegenständen unter ihrem Wert und die Verpflichtung hierzu, 10. Wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges der Eigenbetriebe, insbesondere die Übernahme von neuen Aufgaben, 11. Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebs. (2) Der Stadtrat kann die Entscheidung in weiteren Angelegenheiten, für die der Werkausschuss zuständig ist, im Einzelfall an sich ziehen. §7 Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters (1) Der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter ist Vorsitzender des Werkausschusses. Er ist Dienstvorgesetzter der im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung und Vor-
gesetzter der nicht im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung. (2) Der Erste Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter erlässt anstelle des Stadtrates und des Werkausschusses für die Eigenbetriebe dringliche Anordnungen und besorgt für diesen unaufschiebbare Geschäfte. Er hat dem Stadtrat bzw. dem Werkausschuss in der nächsten Sitzung hiervon Kenntnis zu geben. §8 Beauftragung von Dienststellen der Stadtverwaltung Die Werkleitung kann mit Einverständnis des Ersten Bürgermeisters bzw. seines Stellvertreters Fachdienststellen der Stadtverwaltung gegen Kostenerstattung mit der Bearbeitung einschlägiger Geschäftsvorfälle betrauen. §9 Verpflichtungserklärungen (1) Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Eigenbetrieb Oberasbach“. (2) Der Werkleiter unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszusatzes, sein Stellvertreter mit dem Zusatz „in Vertretung“, andere Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „im Auftrag“. (3) Die Werkleitung kann ihre Vertretungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten allgemein oder im Einzelfall auf die Fachbereichsleiter des Eigenbetriebs übertragen. §10 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen (1) Der Eigenbetrieb ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Die Aufgabenerfüllung hat so gut und preiswert wie möglich zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung über Wirtschaftsführung und Rechnungswesen, soweit nicht Eigenbetriebe befreit sind. (2) Die Werkleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und vorzulegen (§ 25 EBV). § 11 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Kalenderjahr. § 12 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.08.2014 in Kraft. Oberasbach, den 07.07.2014 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin
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Landkreismagazin 14.2014
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Landkreismagazin 14.2014
Jugend
Jugendliche leiteten Workshops für Kinder
Ein Workshop zum Thema Erste Hilfe
Der Workshop für Autoschrauber
Zirndorf – Im Rahmen ihres Freiwilligen Sozialen Jahres beim Spielmobil Ratzefatz der Kommunalen Jugendarbeit hat Lisa Kästlen ein eigenverantwortliches Projekt organisiert. Mit Unterstützung des Jugendhauses Alte Scheune in Zirndorf veranstaltete Lisa Kästlen deswegen einen „Workshoptag für Kids”. Es gab verschiedene Workshopangebote, die von Jugendlichen mit viel Mühe und Engagement vorbe-
reitet und durchgeführt werden. So gab es einen Erste-Hilfe-Workshop, ein Kicker-Turnier und ein Billardspiel. In der Küche wurden Muffins gebacken. Für Bastler gab es einen Workshop rund um‘s Auto und andere Kinder konnten sich beim Gitarrespielen vergnügen. Wie Kästlen betonte, sei durch das Projekt ein Wir-Gefühl unter den Jugendlichen geschaffen worden. Sie
hätten dadurch zugleich Anerkennung und Wertschätzung erfahren. „Jugendliche unterschätzen sich teilweise selbst und werden auch von Erwachsenen oftmals unterschätzt”, sagte Kästlen. Landrat Matthias Dießl gratulierte zum Erfolg der Aktion und dankte dem Team der „Alten Scheune” sowie Grit Eißler von der Kommunalen Jugendarbeit, die bei der Organisation behilflich waren.
Termine
18.07.2014 | Oberasbach: Kirchweih Altenberg Traditionelle Kirchweih Altenberg Veranstalter: Herr Perz (Festwirt) | Ort: Festwiese Altenberg, Oberasbach
19.07.2014 | 14:00 Uhr Großhabersdorf: Kinderfest Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Großhabersdorf | Ort: Mehrzweckgebäude, Fernabrünster Str., Großhabersdorf
19.07.2014 | Wilhermsdorf: Marktplatzfest Wilhermsdorf Veranstalter: Markt Wilhermsdorf | Ort: Marktplatz, Wilhermsdorf
19.07.2014 | 14:00 Uhr Cadolzburg: 27. Milchhausfest Veranstalter: Verein zur Förderung und Erhaltung der Banderbacher Verwerfung e.V Ort: Puchtastrasse zwischen Milchhaus und Schlossbrücke, Cadolzburg
18.07.2014 | Roßtal: Kirchweih Defersdorf Veranstalter: Markt Roßtal 18.07.2014 | Veitsbronn: Siegelsdorfer Kirchweih 2014 Veranstalter: Gemeinde Veitsbronn 18.07.2014 | Langenzenn: Loher Bergkärwa Es ist wieder soweit. Am Wochenende vom 18.-20. Juli findet wie jedes Jahr die Kerwa am traditionellen Loher Berg statt. Veranstalter: SF Laubendorf | Ort: „Loher Berg“, Langenzenn 18.07.2014 | Großhabersdorf: Kirchweih in Wendsdorf Veranstalter: Ortsverein Wendsdorf | Ort: Ortsteil Wendsdorf, Großhabersdorf
19.07.2014 | 08:00 Uhr Langenzenn: Bauernmarkt Einkaufen im Herzen Langenzenns Veranstalter: Stadt Langenzenn | Ort: Prinzregentenplatz, Langenzenn 19.07.2014 | 09:00 Uhr Zirndorf: Sportfest Veranstalter: Sportverein Weiherhof e.V., Banderbacher Str. 301 | Ort: Sportgelände SV Weiherhof, Banderbacher Str. 301, Zirndorf
19.07.2014 | 17:30 Uhr Tuchenbach: Grillfest 2014 am Dorfplatz Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Tuchenbach | Ort: Feuerwehrhaus Tuchenbach, Dorfplatz , Tuchenbach
Alle Veranstaltungen im Internet: www.landkreis-fuerth.de/ veranstaltungskalender.html
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4. E R L A N G E R KUNDENSPIEGEL
Platz 1 BRANCHENSIEGER
BRANCHENSIEGER
Untersucht: 7 Einrichtungshäuser 85,3% Durchschnittlicher Zufriedenheitsgrad
MF Consulting Dipl.-Kfm. Dieter Grett
MF Consulting Dipl.-Kfm. Dieter Grett
www.kundenspiegel.de Tel: 09901/948601
Polster
Platz 1
Untersucht: 8 EINRICHTUNGSHÄUSER 91,0% Durchschnittlicher Zufriedenheitsgrad Freundlichkeit: 95,1% (Platz 1) Beratungsqualität: 92,4% (Platz 1) Preis-Leistungs-Verhältnis: 85,4% (Platz 2) Kundenbefragung: 02/2014 Befragte (Möbel)= 646 von N (Gesamt) = 902
MÖBEL
6. F O R C H H E I M E R KUNDENSPIEGEL
Freundlichkeit: 93,2% (Platz 1) Beratungsqualität: 86,7% (Platz 1) Preis-Leistungs-Verhältnis: 75,9% (Platz 2) Kundenbefragung: 03/2013 Befragte (Möbel)= 675 von N (Gesamt) = 907 www.kundenspiegel.de Tel: 09901/948601
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