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Landkr is Landkreismagazin 14.2015

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

23.7.2015 Ausgabe 14

Spaß auf acht Rollen: Die besten Strecken für Inline-Skater im Landkreis Fürth [Seite 3-4] Regionalförderung aus dem EU-Projekt LEADER: Jetzt geht es richtig los [Seite 5–6]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Märchenhafte Begegnungen in Cadolzburg: Gespenster im BesonderLand [Seite 8]

Mit Bus und Bahn gut unterwegs: Neue App für den VGN [Seite 12–13]

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Landkreismagazin 14.2015

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Freizeit

Inline-Skater-Strecken im Landkreis Fürth: Spaß auf acht Rollen Landkreis Fürth - Im Landkreis Fürth bieten sich viele Möglichkeiten, sportlich aktiv zu werden und die idyllische Landschaft zu entdecken. Inline-Skaten stellt dabei die ideale Verbindung von Sport und Spaß dar. Speziell für Inline-Skater wurden nun elf Strecken mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad im Landkreis ausgewählt und auf der Homepage des Landkreises Fürth mit ausführlicher Beschreibung veröffentlicht. Zwischen zehn und zwölf Millionen Menschen aller Altersstufen schnallen sich laut Deutschem Rollsport- und InlineVerband bei schönem Wetter ihre Skates an. „Auch im Landkreis Fürth gibt es viele Inline-Skater und immer wieder gibt es die Nachfrage, wo man mit den Schuhen auf Rollen besonders gut fahren kann“, erläuterte Landrat Matthias Dießl die Hintergründe zur Skater-Offensive des Landkreises. Viele Inline-Skater nutzten Radwege, sagte er. Da hierfür aber nicht alle Wege zu empfehlen seien, habe der Landkreis nun die Streckenvorschläge für Inline-Skater ausgewählt. Auf diesen Strecken könnten Inline-Skater, Spaziergänger und Radler normalerweise problemlos gemeinsam die Wege benutzen, verdeutlichte der Landrat.

Inlineskater haben im Landkreis gut lachen

Das Team des Regionalmanagements hat die Informationen zusammengetragen. Diese elf Strecken werden auch mit einer Postkarte beworben, die im Landratsamt, in den Rathäusern sowie den Jugendhäusern aufliegt. Auf der Karte befindet sich ein QR-Code, der dann auf dem Smartphone direkt zu den Streckenbeschreibungen samt Karte führt. Im Herbst soll eine Freizeit-App für den Landkreis veröffentlicht werden - auch damit lassen sich dann die Inliner-Strecken abrufen. „Wir haben eng mit der Abteilung Verkehrswesen zusammengearbeitet, damit wir auch sichere Strecken aus- Neue Inline-Skater-Strecken im Landkreis: es kann losgehen wählen“, erläuterte Regionalmanagerin Joanna Bacik. Hauptsächlich Luft“, sagte Matthias Dießl. Die auf der handele es sich um Strecken, die auch Homepage veröffentlichten Strecken bieals Radweg genutzt werden. Einige ver- ten sowohl für Anfänger als auch Fortgelaufen parallel zu Straßen, andere liegen schrittene geeignete Möglichkeiten, dem abseits und sind damit um einiges idylli- Hobby nachzugehen. scher. Zu allen Strecken gibt es viele Informationen - zum Beispiel zum Verlauf Inline-Skater werden wie Fußgänger oder zum Streckenprofil. behandelt „Inliner-Fahren ist eine schöne Sport- Inline-Skates sind laut § 24 Abs. 1 der art, die Spaß und Sport gut miteinander Straßenverkehrsordnung (StVO) keine verbinden lässt - und das an der frischen Verkehrsmittel, sondern besondere Fortbewegungsmittel. Skater werden folglich wie Fußgänger behandelt: Sie dürfen auf Gehwegen, kombinierten Geh- und Radwegen oder in Fußgängerzonen ihrem Hobby nachgehen. Beispielsweise auf dem frisch asphaltierten Biberttalradweg sind die „Skifahrer des Sommers“ gut aufgehoben. Das Inline-Skaten bietet sogar einen Vorteil gegenüber Jogging, denn die gleitende Bewegung belastet Fuß- und Kniegelenke deutlich weniger. Neben den Touren gibt es auf der Homepage des Landkreises in der Rubrik „Freizeit“ auch die Adressen der derzeit acht SkaterParks im Landkreis. „Unsere Gemeinden haben in den vergangenen Jahren viele Anlagen errichtet - ideal auch für Anfänger“, verdeutlichte Matthias Dießl.

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Nachfolgend stellen wir Ihnen vier der elf Strecken vor: Die Routenbeschreibungen aller elf Strecken gibt es unter:http://www. landkreis-fuerth.de/ erlebnis-landkreis/freizeit-undtourismus/inlineskaten.html

Tipp 1: Biberttalradweg

Für Skater empfehlen wir den Teilabschnitt vom Ortsende von Wintersdorf bei der Kleintierzuchtanlage bis nach Ammerndorf. Die Streckenlänge beträgt zirka 3,5 m und ist eben. Ausdauernde Skater können dem Radweg durch Ammerndorf hindurch bis nach Großhabersdorf folgen. In Ammerndorf gibt es einen leichten Anstieg. Die Fahrbahn ist hier schmaler und mit Pflastersteinen versehen. Von Großhabersdorf aus kann die Route bis zum Ende des asphaltierten Bereiches des Biberttalradweges fortgesetzt werden. Hier-

zu quert man an der Ampelanlage am Edeka-Markt erneut die Staatsstraße in Richtung Ortsmitte. Auf den Gehwegen entlang der Bahnhof- und Nürnberger Straße gelangt man zur Ortsmitte. An der Raiffeisenbank biegt man nach links in die Ansbacher Straße ein und folgt dieser. Auch hier kann der Gehweg benutzt werden. Am kleinen Kreisverkehrsplatz in der Straße Am Wolfgraben zweigt der Biberttalradweg nach links ab. Bis zum Ende des asphaltierten Bereiches sind es von da ab zirka 1,7 km.

Tipp 3: Weg zwischen Stein und Gutzberg Der Weg beginnt am Kirchweihplatz in der Nähe des Palm Beach und führt auf dem kombinierten Geh- und Radweg südlich der Bundesstraße 14 bis nach Gutzberg. Die Länge beträgt zirka 3,4 km.

Tipp 2: Weg von Veitsbronn nach Obermichelbach und Rothenberg Der zirka 1,1 km lange Weg beginnt am Ortsende von Veitsbronn an der Bushaltestelle und führt zum Teil bergauf entlang der Kreisstraße bis zum außerhalb von Obermichelbach gelegenen Kreisverkehrsplatz. Dort kann die Strecke in Richtung Rothenberg fortgesetzt werden. Hierzu fährt man entlang des Geh- und Radweges um den Kreisverkehr in Richtung Süden. Die Länge der Strecke beträgt zirka 1,1 km.

Tipp 4: Radweg zwischen Langenzenn und Raindorf entlang des Landkreis-Radweges Die Strecke beginnt am Ortsende von Langenzenn und führt entlang der Kreisstraße bis nach Raindorf. Sie ist zirka 3 km lang und verläuft eben. Falls der Weg fortgesetzt werden soll, kann man auf dem Gehweg durch den Ort über Kagenhof bis nach Siegelsdorf fahren. Dies sind zirka weitere 1,5 km.


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Interview

LEADER-Managerin hat Arbeit aufgenommen: „Jetzt geht es mit dem Förderprogramm richtig los!“ Landkreis Fürth - Das EU-Förderprogramm LEADER hat im Landkreis Fürth ein Gesicht bekommen: Anne Kratzer wird sich als LEADER-Managerin um die Umsetzung von Projekten kümmern. Die LEADER-Geschäftsstelle ist im Landratsamt Zirndorf angesiedelt. Wir haben uns mit Anne Kratzer über ihre künftige Arbeit unterhalten. Frau Kratzer, was macht denn eine LEADER-Managerin? LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. Die Abkürzung Leader steht für das französische „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“. Übersetzt heißt das: Verbindung zwischen Aktivitäten zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Gefördert werden also innovative Aktionen im ländlichen Raum. Diese sollen sich eigenständig und nachhaltig entwickeln. Voraussetzung für die Umsetzung des Programms ist ein LEADER-Manager, der die einzelnen Projekte, die gefördert werden sollen, betreut und koordiniert. Das mache ich seit 1. Juli und freue mich schon sehr auf die Zusammenarbeit vor Ort. Denn ein zentrales Element bei Leader ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Menschen vor Ort kennen die Stärken ihrer Region am besten. Es gibt verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten. Welche sind das? Man kann sich zum Beispiel über den Verein „LEADER Region Landkreis Fürth e.V.“ (kurz auch LAG oder Lokale Aktionsgruppe genannt) mit seinen Ideen einbringen oder sich an bestehenden Ideen beteiligen. Außerhalb des Vereins kann man als Träger eines Projekts auftreten oder Ideen zur Umsetzung einreichen. Den Vereinsmitgliedern ist es über die verschiedenen Gremien vorbehalten, ganz konkret bei Entscheidungen mitzuwirken, sprich über die Förderung von Projekten abzustimmen.

Deshalb lohnt es sich natürlich, Mitglied in der LAG zu werden. Können auch Unternehmen Projekte vorschlagen? Vorschläge können Privatleute, Vereine, Einrichtungen und selbstverständlich auch Unternehmen machen. Am besten ist es, mit mir Kontakt aufzunehmen. Denn bei der Antragsstellung ist ja doch einiges zu beachten. Ich helfe dann gerne weiter. Diese Beratung gehört schließlich auch zu meinen Aufgaben. Wichtig bei den LEADER-Projekten ist die Vernetzung, es müssen also verschiedene Akteure eingebunden sein. Außerdem müssen die Projekte auch nachhaltig sein. Es geht also nicht darum, schnell etwas zu bauen, dass dann aber nicht weiter entwickelt wird. Die Projekte sollen zudem zur Wertschöpfung in der Region beitragen. Und auch ganz wichtig: Die Ideen müssen innovativ sein, sollen also neue Impulse setzen. Je mehr Punkte erfüllt werden, umso größer ist die Chance, dass es eine Förderung gibt. Der ganze Prozess wird sehr transparent gestaltet. Die Entscheidungen des Steuerkreises werden beispielsweise veröffentlicht. So kann jeder nachvollziehen, weshalb ein Projekt genehmigt oder abgelehnt wurde. Wie viele Mitglieder hat der LEADERVerein derzeit? Aktuell hat der Verein rund 60 Mitglieder. Es sind auch alle 14 Gemeinden und der Landkreis dabei. Das zeigt bereits das große Interesse an der LEADER-Förderung. Über weitere Mitglieder freuen wir uns sehr! Was haben Sie vor Ihrer neuen Aufgabe gemacht? Ich war City-Managerin in der Stadt Langenzenn. Wenn man so will, war das ein wenig wie LEADER nur im kleineren Umfang. Bürgerbeteiligung, Vernetzung, Vermarktung und Projektentwicklung waren auf den Bereich einer Kommune begrenzt.

Können Sie noch einmal den Weg des Landkreises in diesem Förderprogramm skizzieren? Es gab verschiedene Meilensteine. Am 20. Mai 2014 gab es eine Auftaktveranstaltung. Danach wurden in verschiedenen Gruppen Projektideen entwickelt. Am 12. November wurde die Lokale Aktionsgruppe (LAG) offiziell gegründet. Am 12. März 2015 wurde die LEADER Region Landkreis Fürth durch das Bayerische Landwirtschaftsministerium anerkannt. Die erste Steuerkreissitzung wurde im April abgehalten, die erste Mitgliederversammlung im Mai. Und seit 1. Juli ist nun also die Geschäftsstelle mit meiner Person besetzt. Im Herbst soll der nächste Steuerkreis tagen. Welche Summe steht aus dem EUFördertopf für Projekte im Landkreis zur Verfügung? Für den Förderzeitraum bis zum Jahr 2020 stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Wir möchten so gut wie jedes Projekt fördern, das mit den Zielen vereinbar ist. Deshalb gibt es derzeit für die Projekte auch keine Deckelung nach oben. Wichtig ist: Etwa die gleiche Summe, die aus dem Fördertopf kommen soll, muss auch als Kapital von den Projektträgern mit eingebracht werden. Im Einzelfall ist die exakte Förderrate zu prüfen. Die Finanzierung muss mit Eigenkapital auf soliden Füßen stehen. Auch das prüfe ich im Vorfeld ab. Bei Koopera-

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tionsprojekten mit anderen LAGs oder gar ausländischen Gruppen besteht die Möglichkeit, die Förderung auf bis zu 70 Prozent anzuheben. Gibt es denn schon konkrete Projekte, die umgesetzt werden sollen? Der LEADER-Verein hat eine tolle Vorarbeit mit allen Beteiligten geleistet. Es

gibt 20 Startprojekte. Meine erste Aufgabe wird es nun sein, diese Projekte noch einmal zu prüfen. Es sind sehr gute Ideen mit viel Potential da. Es gibt vier zentrale Entwicklungsziele - vereinfacht ausgedrückt geht es um die Bereiche Kultur/ Freizeit, Umwelt, Wirtschaft und Demografie. Wer es genauer wissen will, kann auf der Homepage des Landkreises Fürth

Kinder und Jugend

In den Sommerferien: Lesen was geht! Landkreis Fürth - 150 öffentliche Bibliotheken in Bayern bieten in den Sommerferien wieder spannendes Lesefutter und tolle Preise. Wer sich in einer der teilnehmenden öffentlichen Bibliotheken von A wie Aschau am Inn bis Z wie Zirndorf beim kostenlosen Sommerferien-Leseclub in Bayern anmeldet, kann exklusiv tolle Bücher ausleihen, die speziell für die ClubMitglieder angeschafft worden sind. Nach dem Lesen wird eine Bewertungskarte ausgefüllt, die gleichzeitig als Los dient. Mit etwas Glück kann man so einen der vielen tollen Preise gewinnen. Als Hauptgewinn verlosen alle Bibliotheken jeweils eine Bayern-Park-Ehrenkarte, die freien Eintritt in das zwischen Mün-

chen und Passau gelegene Freizeitparadies gewährt. Und wer drei oder mehr Bücher gelesen hat, wird bei der coolen Abschlussparty nach den Ferien sogar mit einer Urkunde ausgezeichnet. Im letzten Jahr haben rund 14 000 Jugendliche in den Sommerferien über 100 000 Bücher gelesen. Damit ist der SommerferienLeseclub das erfolgreichste Ferienprogramm in Bayern. Im Landkreis nehmen folgende Bibliotheken teil: Cadolzburg/Wachendorf, Oberasbach, Puschendorf, Stein, Veitsbronn und Zirndorf. Weitere Infos: https://www.oebib.de/ index.php?id=1715

Jugendamt sucht Wohnraum Es kommen viele minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland, die ohne ihre Eltern einreisen. Diese Jugendlichen dürfen nicht wie die erwachsenen Flüchtlinge in den Zentralen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber aufgenommen werden. Deshalb werden sie sofort in die Obhut des Jugendamtes gegeben. Aufgrund der Vielzahl an minderjährigen Flüchtlingen werden weitere Wohngruppen benötigt, in denen diese allein eingereisten Jugendlichen pädagogisch betreut werden können. Auch das Kreisjugendamt Fürth ist sehr daran interessiert, dass freie Träger der Jugendhilfe in Kooperation mit dem Jugendamt im Landkreis Fürth solche Flüchtlingswohngruppen eröffnen. Eine erste Wohngruppe der Kinderarche Fürth startete Anfang März in Cadolzburg. Falls Sie eine passende Immobilie mit Wohnraum für zirka 9–12 Jugendliche und Gruppenräumen zum Kauf oder zur Miete anbieten können, wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Jugendamtes, Frau Hallenberger (u-hallenberger@lra-fue. bayern. de) gebeten. Die Kontaktdaten werden an die interessierten freien Träger der Jugendhilfe weitergegeben.

die einzelnen Ziele abrufen. Mit welchen Projekten wir genau starten werden, kann ich derzeit noch nicht sagen. Darüber wird der Steuerkreis voraussichtlich im Herbst entscheiden. Ich rechne aber damit, dass wir dann Anfang kommenden Jahres mit ersten Projekten in die Umsetzungsphase gehen können. Frau Kratzer, vielen Dank für die Antworten und alles Gute für die neue Aufgabe.

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Kontakt Anne Kratzer LAG-Managerin Telefon (0911) 9773-1030 E-Mail: leader@lra-fue.bayern.de

Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises

Mittwoch, 5.8.2015 von 15.30–17.30 Uhr im Landratsamt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen z. Unternehmensführung u. Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.


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Kommunen

„Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden“: Alt-Oberasbach holt Bronze Oberasbach - Glückwunsch an AltOberasbach: Beim 25. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden“ hat der Ortsteil von Oberasbach beim Landesentscheid die Bronze-Medaille gewonnen. In der Zeit vom 22. Juni bis zum 4. Juli besichtigte die Bayerische Landeskommission des Wettbewerbs 18 Gemeinden und Dörfer in ganz Bayern - darunter auch den Bezirkssieger Alt-Oberasbach. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten belohnte Alt-Oberasbach mit der Medaille „für die Anstrengungen und Aktivitäten“ seit dem Kreisentscheid im Jahr 2013. Das Erreichen des Landesentscheides war einem Teilnehmer aus dem Landkreis Fürth zuletzt vor 14 Jahren mit dem Markt Ammerndorf gelungen. Landrat Matthias Dießl gratulierte Bürgermeisterin Birgit Huber und allen Bürgerinnen und Bürgern von Alt-Oberasbach ganz herzlich zu dem großen Erfolg: „Der Wettbewerb hat die positiven Entwicklungen einer aktiven Bürgergemeinschaft und eines lebendigen „Dorfes in der Stadt“ aufgegriffen und weiter voran getrieben. Damit hat er seinen wichtigsten Sinn bei Ihnen voll erfüllt.“ Er ermunterte die Alt-Oberasbacher, die angegangenen Projekte und Planungen weiter voranzutreiben und umzusetzen. Er verwies auf die Anregungen, die durch die Bewertungskommissionen auf den verschiedenen Ebenen gegeben wurden und die auch von der Landeskommission noch für die Teilnehmer erarbeitet wird. Der 25. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ endet im kommenden Jahr mit dem Bundesentscheid. Hierfür haben sich vier Teilnehmer aus Bayern qualifiziert, die beim Landesentscheid eine Gold-Medaille gewonnen haben. Die weiteren Ergebnisse des bayerischen Landesentscheides können unter http://www.dorfwettbewerb. bayern.de abgerufen werden.

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BesonderLand Land Entdecken Sie mit uns die Besonderheiten des Landkreises Fürth!

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Das „Cadolzburger Waldmärchen“ Die Cadolzburg war der Lieblingswohnsitz von Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg. Hier lebte er mit seiner Frau Elisabeth und seinen zwei Söhnen bis zu seinem tragischen Tod im Jahr 1440. Diese Geschichte bietet die Rahmenhandlung für einen Tag Schulunterricht der besonderen Art. 15 Grundschulklassen aus dem Landkreis kamen kurz vor den Sommerferien in den Genuss des „Cadolzburger Waldmärchens“, das der „Runde Tisch Umweltbildung im Landkreis Fürth“ vor sechs Jahren entwickelt hat. Vor dem Hintergrund der wahren Begebenheit erfahren die Kinder, wie mühevoll das Leben damals war. Bei ihrem abenteuerlichen Weg durch den Wald begegnen sie den historischen Figuren und anderen Gestalten aus dem Mittelalter: Waldschrate, einer Kräuterfrau, einer Seherin, einem Ritter und einem Steinmetz und natürlich spukt auch der legendäre Grehütl durch den Wald. Unterwegs lernen die Kinder, welche Bäume Brenn- und welche Bauholz liefern, wie Wasser mit Erde gefiltert wird und welche Kräuter der traurigen Elisabeth helfen könnten. Beim Steinmetz dürfen sie selbst Hammer und Meißel an den Sandstein setzen und drei Klassenhelden dürfen schließlich gegen Ritter Albrecht Achilles im Tauziehen antreten. So könnte Schule immer sein: Austoben und Lernen in einem!

BesonderLand

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Kennen Sie auch besondere Orte, Menschen oder Eigenheiten unseres Landkreises, die wir unbedingt an dieser Stelle vorstellen sollten? Dann schreiben Sie uns: regionalmanagement@lra-fue.bayern.de

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ebensFroh.

LebensFroh

LeistungsFähig

Eine Oase an der Zenn

Heiß, heißer, Eis!

„ZennOase“ - das klingt schon richtig einladend, und das ist die neue Freizeitanlage mit Biergarten in Langenzenn auch: Etwas verspätet, jedoch bei strahlendem Sonnenschein und mit zirka 250 durstigen Besuchern wurde Ende Juni die offizielle Einweihung mit Bürgermeister Jürgen Habel und dem stellvertretenden Landrat Franz X. Forman gefeiert. Die musikalische Umrahmung der Feier übernahm Clemens Losch mit der Jugendkapelle der Stadtkapelle. Tanzeinlagen der Volkstanzgruppe Kirchfembach verliehen der Veranstaltung eine ungezwungene Stimmung. Höhepunkt der Einweihungsfeier war der Anstich des 50 Liter-Fasses Freibier, gespendet von Tucher-Brauereichef Fred Höfler. Die „ZennOase“ erstreckt sich zirka 200 Meter entlang der Stadtmauer, wo sich früher der Rosengarten befand. Ein Piratenboot, Spielgeräte und Phantasietiere laden zum Klettern, Toben und Spielen ein. Es gibt einen Bewegungsparcours mit Übungen, die auch von Senioren gemacht werden können. In der daran anschließenden Ruhezone mit Holzliegen kann man getrost einige Zeit verweilen. Sogar an einen Toilettenwagen wurde gedacht, der für alle Besucher der „ZennOase“ zugänglich ist. Liebevoll angepflanzte Beete mit Blumen, Obst und Gemüse werden zum Teil von den Hort- und Kindergartenkindern gepflegt. Ergänzt wird die Freizeitanlage demnächst noch um zwei Brücken. Sie sollen über die Zenn gebaut werden und zum nahen Schwanenweiher führen, der somit als ein weiterer attraktiver Anziehungspunkt in die Freizeitanlage eingebunden wird. 1,4 Millionen Euro kostete das Projekt und wurde im Rahmen der Städtebauförderung von der Regierung von Mittelfranken mit 60 Prozent bezuschusst. In der Oase gibt es auch einen tollen Biergarten, der von Vincenzo Caliguri und seiner Familie betrieben wird.

So, nun stellen wir Sie mal vor die Qual der Wahl. Wenn Sie sich in dieser schönen Sommerzeit zwischen einer Schüssel Salat und einem Eis entscheiden müssten, was würden Sie wählen Schoko oder Vanille? Der Landkreis Fürth ist reich an Eisdielen. Fast in jeder Gemeinde gibt es eine - mal größer und mal kleiner. Und viele Eisdielen bei uns sind dafür bekannt, dass die Inhaber ihr Eis selbst herstellen. Wer nach den Zutaten fragt, wird meistens aber nur ein müdes Lächeln ernten. Denn die Rezepte sind streng geheim. Das ist auch gut so: Denn so schmeckt das Eis zwischen A, wie Ammerndorf, und Z, wie Zirndorf, eben immer ein wenig anders. Und mal heißen die zur Abkühlung besonders so geeigneten Orte Eiscafé, in einem anderen Ort geht man in die Eisboutique - und manchmal tut es einfach das „Steggerlaseis“ in der nächsten Gastwirtschaft. Woran man gute Eisdielen erkennt? Ganz einfach: An der Warteschlange davor. In einer Steiner Eisdiele kommt es zu dieser Menschenansammlung häufig, ebenso wie an einer Eisdiele in Zirndorf. In der Bibertstadt ist besonders das Mangound Zartbittereis beliebt. In Roßtal wird gerne das leckere Früchteeis verzehrt. So richtig italienisch wird es in einer Galateria in Langenzenn, wo die Eisbecher ein optisches Erlebnis sind - und natürlich der Inhalt umwerfend lecker ist. Wer Joghurteis mag, sollte nach Cadolzburg kommen. Das dort handwerklich selbsthergestellte Sorbeteis ist nicht nur laktose- und glutenfrei und sogar - eben ganz im Trend - auch noch vegan. In Oberasbach wurde vor wenigen Tagen eine neue Eissorte vorgestellt: Zabaione mit Espresso. Kommen wir also noch mal auf die Eingangsfrage zurück: Salat? Das soll wohl ein schlechter Scherz sein. Wir sind dann bis auf weiteres mal in der Eisdiele…

LeistungsFähig. Das macht unseren Landkreis Fürth

so einzigartig.


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Kultur

Kompetenzzentrum für lebenslanges Lernen im Kreativbereich Stein - In der Akademie Faber-Castell wurden die Graduierungsurkunden und Abschlusszeugnisse für den Studiengang Kunst- und Gestaltungstherapie an die Absolventen überreicht. Neben Akademieleiter Prof. Dr. Uli Rothfuss gratulierten Landrat Matthias Dießl und Steins 1. Bürgermeister Kurt Krömer. Nach vierjährigem Studium präsentierten die Graduierenden im Rahmen der Kooperation der Akademie mit dem Institut für Humanistische Psychologie zudem ihre Abschlussarbeiten. Außerdem werden die Urkunden verliehen. Die sieben Graduierenden kommen aus Nürnberg, Roth, Ansbach und Pfaffenhofen. Der 2004 ins Leben gerufene Studiengang in Kooperation mit dem Institut für Humanistische Psychologie (IHP) ist durch erste Kontakte 2002 beim Kunsttherapie Kongress in Salzburg entstanden. Einzigartig in Deutschland ist die von den maßgeblichen Berufsverbänden anerkannte Verbindung von Counseling (nach dem US-amerikanischen „Counseling“ = Ansatz) und Kunst- und

Die Absolventen der Faber-Castell-Akademie freuen sich über ihre Graduierungsurkunden

Gestaltungstherapie. Diese geht weit über den heilkundlichen Ansatz hinaus. „Überhaupt bereichert die Akademie Faber-Castell den Landkreis Fürth als Region für Kreative“, sagte Landrat Matthias Dießl. Denn der Landkreis Fürth sei durch die Akademie quasi zum Hochschulstandort geworden.

Tipp

„Zeit zum Leben – Zeit zum Sterben“ Am 29. Juli 2015 spricht der bayerische Landesbischof Heinrich BedfordStrohm in Oberasbach zum Thema „Sterbehilfe“. Ein Thema, mit dem sich die Abgeordneten im Berliner Bundestag auch gerade beschäftigen und um eine Gesetzesnovelle ringen. Obwohl immer mehr Deutsche die aktive Sterbehilfe befürworten, lehnt Bedford-Strohm den ärztlich assistierten Suizid klar ab. Niemand solle sich je dafür rechtfertigen müssen, dass er leben will.

Am Mittwoch, 29. Juli, wird er um 18 Uhr in St. Markus, Oberasbach-Altenberg, seine Position zur aktuellen gesellschaftlichen Debatte deutlich machen. Er hat die Einladung der Gemeinde zu einem Abendvortrag angenommen und wird in der Kirche zum Thema „Zeit zum Leben Zeit zum Sterben“ sprechen. Im Anschluss an seinen Vortrag besteht die Möglichkeit, mit dem Referenten zu diskutieren. Die Aussprache wird von der theologischen Referentin des Evangelischen Bildungswerkes Fürth Irene Stooß-Heinzel moderiert.

Die Akademie bietet seit dem Wintersemester 2014/2015 einen Studiengang Grafik-Design mit BachelorHochschulabschluss an. „Wir haben damit im Landkreis ein echtes Kompetenzzentrum für lebenslanges Lernen im Kreativbereich“, so Landrat Matthias Dießl.


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Schulen

Aktivsenioren unterstützen Projekt „Der Lesekoch“ mit 2500 Euro

Freude über die Spende für den Förderverein der Pestalozzi-Mittelschule Oberasbach

Oberasbach - Für das Projekt „Der Lesekoch“ haben die Aktivsenioren eine Spende in Höhe von 2 500 Euro an den Förderverein der Pestalozzi Mittelschule Oberasbach überreicht. Damit kann das Projekt auch im kommenden Schuljahr mit neuer Technik fortgeführt werden. Lesen ist eine Basistechnik – der Schlüssel zu allem. Leider passt dieser Schlüssel nicht immer perfekt. Im übertragenen Sinn öffnen sich die Türen nicht richtig, der Zugang zu weiteren Möglichkeiten ist beschränkt. „Viel zu viele Schüler leiden darunter“, sagt Siegbert Rudolph aus Oberasbach, der die Idee zum Projekt „Lesekoch“ hatte. Schulleitung, Elternbeirat und Förderverein der Pestalozzi-Grundschule in Oberasbach starteten es zusammen mit der Fachgruppe Lesen des Vereins 1-2-3 e.V. Mit seiner Initiative will Siegbert Rudolph Schülern helfen, die nicht richtig lesen können. „Mit einer gesteigerten Lesekompetenz haben die Schüler mehr Chancen. Die Schüler, die ich betreue, sind meist elf bis zwölf Jahre alt. Aber grundsätzlich kommt die Hilfe für alle Altersklassen in Frage.“ Zunächst finden Gespräche mit der Schulleitung statt. Die Schule wählt

auch die Schüler aus, die unterstützt werden. Nach Möglichkeit werden die Lehrkräfte und die Eltern mit einbezogen. Es handelt sich um ein Einzeltraining, das am Computer durchgeführt wird. Der Lesestoff ist altersgerecht und so aufbereitet, dass er von den Schülern leichter gelesen werden kann. Ergänzt wird ein Artikel immer durch verschiedene Übungen. Das Ganze basiert auf Motivation, Vereinfachung und Wiederholung. Am beliebtesten bei den Schülern ist die Übung, bei der Witze gelesen werden, bei denen der Schlusssatz fehlt. Dieser ist aus einer Liste herauszusuchen. Neue Technik hilft Für das Projekt wurden nun drei Laptops und eine sehr hochwertige Vorlese-Software angeschafft, mit der die Schüler auch Zuhause beliebige Texte auch aus dem Internet - üben können. Die Spendensumme wurde zur Anschaffung dieser Technik mitverwendet. Die jetzt gespendeten Gelder stammen aus einem aufgelösten Immobilientopf der Aktivsenioren. „Da wir die angedachten Immobilien nicht erworben haben, wurde entschieden das angesparte Geld für gemeinnützige Zwecke zu verwenden“, erläuterte Barbara Wittenbre-

der, die Regionalleiterin der Aktivsenioren. Darauf antworte Landrat Matthias Dießl, Vorsitzender des Vereins 1-2-3: „Danke, dass Sie nicht in Steine, sondern in Menschen investieren.“ Und weiter: „Es ist ein Glücksfall Siegbert Rudolph im Verein 1-2-3 mit seinem LesekochProjekt zu haben.“ Der Oberasbacher wird mittlerweile von Neuntklässlern unterstützt, die er zu Lesetrainern ausgebildet hat. Ein weiterer Dank an die Aktivsenioren kam von Günter Kraus, dem Vorsitzenden des Fördervereins der Mittelschule Oberasbach: „Das Geld wurde sehr sinnvoll verwendet und kommt den Schülern zugute“, betonte er. Wie Barbara Wittenbreder erläuterte, besteht seit Jahren eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Aktivsenioren und der Pestalozzi Mittelschule in Oberasbach beim Lesekoch-Projekt. Sie sagte: „Die Aktivsenioren wollen, dass die Jugendlichen mit einer guten Lesefertigkeit in das Berufsleben einsteigen. Neben der persönlichen Förderung von einigen Schülern, helfen inzwischen Schüler mit guter Lesekompetenz Mitschülern, ihre Lesefertigkeit zu verbessern. Damit wird auch die Sozialkompetenz der Schülercoaches gefördert, eine Kompetenz, die zunehmend an Bedeutung auch im Berufsleben gewinnt.“

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@ lra-fue.bayern.de Telefon 0911 / 692 05 00 Telefax 0911 / 699 54 08

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Freizeit

Sommer im VGN: Ferienticket, Freizeittipps und neuer Online-Shop Der neue VGN-Onlineshop bietet alles aus einer Hand: Er vereint die bisher getrennten Vertriebswege für den Kauf via Internet sowie als HandyTicket auf einer gemeinsamen Plattform. Die Tickets gibt es zum sofortigen Ausdrucken, als HandyTicket oder im Postversand. Der Shop ist mit den

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des bisherigen VAG-Onlineshops müssen sich nicht neu anmelden. In der App „VGN Fahrplan & Tickets“, die für die Betriebssysteme Android, iOS und Windows Phone verfügbar ist, steht die Kaufoption nach einem Softwareupdate ebenfalls zur Verfügung. Für die einmalige Anmeldung sowie für Ticketkäufe erreicht man den VGNOnlineshop über die mobile und klassische Internetadresse shop.vgn.de. Schöne Ferien mit dem VGN In den Sommerferien bietet der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) Schülern, Auszubildenden und Studierenden die Möglichkeit, das Gebiet des drittgrößten Verkehrsverbundes Deutschlands zum kleinen Preis zu erkunden. Mit dem FerienTicket können sie vom 1. August bis 14. September 2015 verbundweit alle Verkehrsmittel des VGN nutzen. Es gilt montags bis freitags ab 9 Uhr, am Wochenende rund um die Uhr und kostet 30,50 Euro. Erhältlich ist das Ticket ab Montag, 20. Juli in allen VGNVerkaufsstellen, an den Fahrkartenautomaten der DB und der VAG Nürnberg sowie in den Regionalbussen beim Fahrer. Ganz bequem kann man es auch im neuen VGN-Onlineshop erstehen. Zu dessen Start im Juli gibt es zehn Prozent Rabatt auf FerienTickets, die als Print- oder HandyTicket online gekauft werden. Weitere Informationen: vgn.de/ferienticket


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schen Ort Gerasmühle. Endpunkt ist die S-Bahnstation Reichelsdorf. Unterwegs ergeben sich überraschende Weitblicke, die bis zum Walberla, dem Moritzberg und dem Dillberg sowie zur Nürnberger Burg reichen. Freizeit mit dem VGN Das Gebiet des VGN ist bekannt für seine Größe und die zahlreichen und bekannten Freizeitregionen. Wer gar nicht so weit schweifen möchte, findet auch Tipps für lohnende Ausflüge direkt vor der Haustür: „Auf Wallensteins Spuren“ begibt man sich mit einer Wanderung vom S-Bahnhalt Unterasbach zur Alten Veste und weiter zum Bahnhof Burgfarrnbach. Es ist auch möglich, die 16 Kilometer lange Tour in zwei Etappen durchzuführen, indem man am Haltepunkt Alte Veste an der Rangaubahn abbricht oder in die Route einsteigt. Die zweite Wandertour im Landkreis Fürth trägt den Titel „Vo Roschdl aus in den Rednitzgrund“. Nach einem Spaziergang durch den historischen Ortskern des Marktes Roßtal verläuft der Weg auf ruhigen und verträumten Pfaden bis zum Klingengraben bei Stein und dem idylli-

Löhne und Gehälter, aber auch die Ticketpreise im Nahverkehr gestiegen. Daran gemessen hatte ein Betrag von 40 Euro seine abschreckende Wirkung bei vorsätzlich handelnden Schwarzfahrern weitgehend verloren.

Weitere Informationen: vgn.de/freizeit Schwarzfahren wird teurer Schlechte Zeiten für Schwarzfahrer: Am 1. August 2015 NEU! steigt das erhöhte Beförderungsentgelt im Verkehrsverbund Großraum VGN-Tickets einfach Nürnberg (VGN) ausdrucken, per Post von 40 auf 60 Euro. oder aufs Handy Die Unternehmen im VGN begrüßen die bundesweit einGratis-App heitliche Anhebung VGN Fahrplan der Strafzahlung als Bestätigung für & Tickets zahlende Fahrgäsjetzt mit te. Die VerkehrsTicketkauf-Funktion! unternehmen und ihr Spitzenverband, der Verband Deutscher VerkehrsunKostenlose App für Android, iPhone ternehmen (VDV), und Windows Phone haben bereits seit Jahren eine Erhöhung gefordert. Seit der letzten AnJetzt registrieren: hebung von 30 auf shop.vgn.de 40 Euro im Jahr 2003 sind Preise,

VGN

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Abfallberatung

Bauschutt: Steine, Fliesen & Co gehören nicht in die Restmülltonne Landkreis Fürth - Wer handwerklich begabt ist, führt die eine oder andere Renovierung in der Wohnung selbst durch. Dabei können beispielsweise Sanitärkeramik, Fliesen, Steine, Ziegel oder Mörtel zur Entsorgung anfallen. Diese sogenannten inerten (das heißt. nicht brennbaren, nicht biologisch abbaubaren) Abfälle dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, sondern sind beim Wertstoffhof als klassischer Bauschutt anzuliefern. Die Ablagerung bzw. der Einbau dieser Abfälle erfolgt in der landkreiseigenen Bauschuttdeponie in Langenzenn/Horbach. Auch größere Mengen an Geschirr (Porzellan, Trinkgläser) geben Sie bitte als Bauschutt beim Wertstoffhof ab. Mengen bis 50 Kilogramm sind gebührenfrei. Anders verhält es sich bei Gipsplatten

(auch Gipskartonplatten, Gipsbauplatten oder Rigipsplatten genannt), Leichtbauplatten aus Holz- oder Steinwolle (auch Heraklith- bzw. Heralanplatten genannt). Diese Renovierungsabfälle sind über Fachfirmen dem Recycling zuzuführen. Firmen in unserer Region, die diese Abfälle kostenpflichtig annehmen sind beispielsweise ABZ (Antwerpener Str. 19 in Nürnberg, Tel. 0911-6419390) oder Veolia (Hafenstr. 119 in Fürth, Tel. 0911973780). Ein besonderes Gefährdungspotential weisen künstliche Mineralfasern (Dämmwolle) und vor allem Asbest-Zementplatten (auch Eternitplatten genannt) auf. Beim Umgang mit Asbestprodukten ist besondere Vorsicht geboten. Die möglicherweise freigesetzten Asbestfasern können als Feinstaub eingeatmet werden und dadurch Schäden an Lunge, Brust-

und Rippenfell verursachen. Sie stehen im Verdacht krebserregend zu sein bzw. unheilbare Erkrankungen wie Asbestose zu verursachen. Sowohl für Asbestzement als auch für künstliche Mineralfasern besteht im Rahmen einer Vereinbarung mit der Stadt Nürnberg die kostenpflichtige Anliefermöglichkeit bei der Deponie Süd (Marthweg 201 in Nürnberg, Tel. 0911481988). Die Anlieferung muss jeweils in Kunststofffolie/-säcke verpackt erfolgen.

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Bei weiteren Fragen rund um die Abfallentsorgung wenden Sie sich an die Abfallberatung des Landkreises unter 0911-97731434, -1435 oder 1436 oder schreiben Sie eine E-Mail an abfallberatung@lra-fue.bayern.de

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Gut. Im Herzen der Kunden! Liebe Leserinnen und Leser, eine Umfrage ist das eine, die täglichen Erfahrungen das andere. Wir freuen uns, dass wir immer wieder die vorderen Plätze in der Kundenzufriedenheit belegen. Vielen Dank dafür. Genauso wichtig aber ist Ihr Feedback im täglichen Kontakt. Und da erleben wir viel Positives. Die Kunden schätzen unsere persönliche Präsenz vor Ort und die Vielfalt der Kontaktmöglichkeiten. Es ist die Flexibilität, mit der Kunden bei uns Bankgeschäfte erledigen können. Noch etwas flexibler werden wir mit unserer SB-Geschäftsstelle in der RudolfBreitscheid-Straße 16, dem Geldausgabeautomaten am Hornschuch-Center, den erweiterten Öffnungszeiten der Hauptgeschäftsstelle und unserem neuen VideoChat. Wir freuen uns auf Sie. Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen! Ihr Thomas Mück Leiter Marketing

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Neue Mitte – wir kommen! Neue SB-Geschäftsstelle der Sparkasse Fürth.

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Mehr Service für Sie! Neue Öffnungszeiten in der Maxstraße. Die Sparkasse Fürth hat die Öffnungszeiten für die Hauptgeschäftsstelle in der Maxstraße erweitert: Service, Bargeldverfügungen und Beratung: Mo. - Fr. von 08.30 - 18.00 Uhr Kassengeschäfte: Mo. - Fr. von 10.00 - 16.00 Uhr SB-Service: rund um die Uhr

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Gerne beraten wir Sie, nach Terminvereinbarung, auch außerhalb der Öffnungszeiten oder bei Ihnen zu Hause. Für Terminvereinbarungen und Fragen ist unser ServiceCenter für Sie da: Mo. - Fr. von 8.00 - 20.00 Uhr Tel: (09 11) 78 78 - 0 E-Mail: info@sparkasse-fuerth.de Berater- & VideoChat: www.sparkasse-fuerth.de/chat (VideoChat: Mo. - Fr. von 10.00 - 20.00 Uhr)

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Denn zusammen mit dem neuen SB-Automaten am Hornschuch-Center und der Hauptstelle in der Maxstraße ist ein „magisches Dreieck“ entstanden. Kunden der Sparkasse Fürth können damit ganz bequem während des Einkaufsbummels ihre Geldgeschäfte erledigen. Und wer eine persönliche Beratung wünscht, hat es nicht weit. Die Hauptstelle der Sparkasse Fürth in der Maxstraße ist nur einen Katzensprung entfernt – mit jetzt noch längeren Öffnungszeiten (siehe unten). Am Samstag, 8. August, ist die Eröffnung. Wir laden Sie schon jetzt ganz herzlich zur Eröffnungsfeier in die neue SB-Geschäftsstelle in der Rudolf-Breitscheid-Straße 16 ein.

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Bruttorente, Nettorente, Rentenlücke ...? Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken, lieber intelligent planen!

Der Rentenbescheid ist trügerisch. Der dort vermerkte Rentenbetrag entspricht nicht immer der Wirklichkeit. Diese Erfahrung machen viele, wenn sie sich genau erkundigen und nachrechnen. Denn erst dann weiß man, welche Rentenzahlung man wirklich beim Eintritt in den Ruhestand erwarten kann. So behält etwa der Rentenversicherungsträger die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Rentenzahlungen gleich

ein. Auch Steuern schmälern die Rente in Zukunft. So bleiben etwa von z.B. 2.000 Euro Bruttorente oft nur 60 Prozent am Ende übrig – die sogenannte Nettorente. Um die Lücke zwischen brutto und netto zu schließen, sollte man sich frühzeitig Strategien überlegen und handeln. Die Berater der Sparkasse sind dafür die Spezialisten. Wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, entwickeln sie gemeinsam mit den Kunden ein Konzept, welches optimal zu den Wünschen, Möglichkeiten und Vorstellungen im Alter passt. So

kann man gelassener der Rente entgegen sehen und muss nicht den Kopf in den Sand stecken. Tipp: Bringen Sie zum Beratungsgespräch ihre aktuelle Renten-Information und weitere bestehende Vorsorgeverträge gleich mit. Informieren Sie sich jetzt und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihren Sparkassen-Spezialisten unter der Telefonnummer (09 11) 78 78 - 0.

Schau mir in die Augen … Mit dem VideoChat ganz persönlich beraten. Der VideoChat auf einen Blick! • Persönliche Beratung durch kompetente Kundenberater der Sparkasse Fürth • Von zu Hause aus oder von unterwegs (Flash-Player erforderlich) • Unterlagen, anschauliche Grafiken und Beispielberechnungen verständlich am eigenen Bildschirm ansehen • Vertragsabschlüsse tätigen und Serviceaufträge aufgeben • Unabhängig von den Öffnungszeiten der Geschäftsstellen • Mo. - Fr. von 10.00 - 20.00 Uhr Es ist soweit: Die Beraterinnen und Berater im ServiceCenter der Sparkasse Fürth stehen jetzt den Kunden auch per VideoChat zur Seite.

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Unfall? Der Manager hilft! Hilfeleistungen und Geld für den Fall der Fälle. seiner Unfallversicherung den AlltagsManager der Versicherungskammer Bayern hinzugebucht hat. Mit dieser Leistung ist er jetzt auf der sicheren Seite. Er kann sich auf seine Genesung konzentrieren, während eine Haushaltshilfe sich etwa um Einkäufe, Wohnungsreinigung oder Gartenpflege kümmert, Fahrdienste zu Behörden oder Ärzten organisiert werden, ein ambulanter Pflegedienst ihn unterstützt. Paul Fuchs ist begeisterter Bergsteiger. Der rüstige Rentner lebt allein und ist viel auf Reisen. Seine Freiheit ist ihm wichtig. Und da traf ihn der Unfall auf dem Höhenweg besonders hart. Er musste ins Krankenhaus, der Oberschenkelbruch war dabei eher das kleinste seiner Probleme. Denn wer sollte in seiner Abwesenheit sein Haus versorgen, sich um den Garten kümmern. Und nach dem Krankenhausaufenthalt? Wer sollte ihn zum Arzt und zur Physiotherapie fahren. Seine Freunde und Familie würden ihm helfen, aber nicht über mehrere Wochen. Da war es ein Glück, dass er vor einem halben Jahr als Ergänzung zu

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Informieren auch Sie sich über die individuellen Leistungspakete. Neben dem AlltagsManager gibt es auch den RehaManager für Hilfeleistungen nach einem schweren Unfall. Fragen Sie nach einem individuellen Angebot. Übrigens bietet der AlltagsManager auch Hilfen für Eltern und mitversicherte Kinder an. So werden nach einem Unfall der Eltern zum Beispiel die Kinder betreut oder Fahrdienste zur Schule oder zum Verein übernommen. Eine echte Entlastung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse Fürth unter (09 11) 78 78 - 0.

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Ausstellungen und Veranstaltungen mit Unterstützung der Sparkasse Fürth Ausstellung »Sehnsucht nach Shenzhen« Heike Hahn Termin: 29.07. - 28.08.15 Ort: Kundenhalle Hauptstelle Badfest Veitsbronn Termin: 31.07.15 Ort: Veitsbad Inklusive Präsentation der neuen Vorteils.Welt der Sparkasse Fürth Ausstellung »Gemeinsam Gehen« 25 Jahre Hospizverein Fürth Termin: 03. - 25.09.15 Ort: Kundenhalle Maxstraße Herbstmarkt Termin: 26./27.09.15, 10.00 - 18.00 Uhr Ort: Cadolzburg, Marktplatz u. Schlosshof Inklusive Präsentation der neuen Vorteils.Welt der Sparkasse Fürth Weltkindertag Termin: 26.09.15, 14.00 - 18.00 Uhr Ort: Fürth, Südstadtpark Inklusive Präsentation der neuen Vorteils.Welt der Sparkasse Fürth Michaelis-Kirchweih Termin: 03. - 14.10.15 Ort: Fürth

IMPRESSUM

Apfelmarkt Termin: 18.10.15 Ort: Stadtpark Fürth

Herausgeber: Sparkasse Fürth Verantwortlich (V.i.S.d.P.): Thomas Mück, Leitung Marketing Redaktion: Marketing- und Immobilienabteilung Fotos: Sparkasse Fürth, Marketing, privat Design/Text/Realisation: www.agentur-zuhoeren.de

Weitere Veranstaltungstipps finden Sie unter: www.stadt-land-fuerth.de

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Ablichtung nur mit Genehmigung der Redaktion. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht immer die Meinung der Redaktion wieder. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Das nächste Gut.Magazin erscheint im November 2015.

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Gut. Für Stadt. Land. Fürth. www.sparkasse-fuerth.de


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Tourismus

Die „Hohenzollern“ vernetzen sich – Erstes Austauschtreffen in Cadolzburg Cadolzburg – Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der Landkreis Fürth haben ein erstes Austauschtreffen zum Thema Cadolzburg und die Hohenzollern initiiert. Präsident Bernd Schreiber, Landrat Matthias Dießl und der 2. Bürgermeister Karl Heinz Hühnermann freuten sich über die rege Teilnahme vieler Vertreter aus den Bereichen Tourismus, Kultur und Schlossverwaltungen. Ziel ist es, sich und das jeweilige Angebot kennenzulernen, auszutauschen und Ideen für eine gemeinsame Vermarktung zu entwickeln – möglicherweise auch auf nationaler Ebene.

Dr. Uta Piereth und Dr. Sebastian Karnatz, die mit dem Projekt „Ausbau Erlebnisburg Cadolzburg“ betraut sind, moderierten die Veranstaltung in der Haffnersgartenscheune. In seiner Willkommensrede schilderte Landrat Matthias Dießl kurz die Geschichte der Burg, die lange Zeit ein bedeutender Sitz der Hohenzollern war. Die besondere Bedeutung dieser Hohenzollernburg wird auch in der Investitionssumme des Freistaates Bayern deutlich. Seit 1982 wurden bereits über 35 Millionen Euro in die Cadolzburg investiert. Präsident Bernd Schreiber betonte die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Landkreis und der Marktgemeinde. Nur durch gute Kooperation könne das Projekt erfolgreich umgesetzt werden. Daher ist der Bayerischen Schlösserver-

waltung dieser Austausch besonders wichtig. Denn hier steht nicht die Cadolzburg im Vordergrund. Ziel muss es sein, gemeinsam das Thema „Hohenzollern“ zu transportieren und zu vermarkten. Die Cadolzburg als neues Erlebnismuseum ist sicherlich ein Highlight in der Region, aber um die „Perlenschnur“ für Besucher attraktiv zu gestalten, bedarf es auch der Angebote von weiteren Präsident der Schlösserverwaltung Bernd Schreiber, Landrat Museen und Einrichtungen, Matthias Dießl, 2. Bürgermeister Karl Heinz Hühnermann, auch länderübergreifend. Dr. Sebastian Karnatz, Dr. Uta Piereth Frau Dr. Piereth stellte das vorläufige Konzept der Erlebnisburg Baden-Württemberg begrüßen sogar vor: Auf vier Etagen des Alten Schlosses eine deutschlandweite Vernetzung. Bei einem kurzen Fazit wurde deutund der gesamten Kernburg wird künftig über verschiedene Themenbereiche lich, dass der Austausch zwischen den des Lebens im Spätmittelalter informiert Beteiligten sehr wertvoll ist. Eine gewerden. Im Focus stehen besonders die meinsame Vermarktungsstrategie zu erbeiden Hohenzollern Paare Friedrich VI. arbeiten ist das Ziel der weiteren Gespräund Elisabeth v. Bayern und Albrecht che und Treffen. Die „Hohenzollern“ könnten für alle Achilles und Anna v. Sachsen. Bis 2017 soll auf 1500 Quadratmetern ein Burg- Netzwerkpartner ein attraktives, stärker erlebnis entstehen, das die Besucher das zu spielendes kulturelles und touristisein. mittelalterliche Leben mit allen Sinnen sches Potential entdecken lässt. Im anschließenden Austausch wurde über mögliche Ideen diskutiert, wie eine engere Zusammenarbeit ausschauen könnte. Vertreter der Hohenzollernstammburg aus

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Landrats@mt online Bürgerinfoportal Wann tagt der Kreistag, welche Straße wird bald ausgebaut, wie heißen die Kreisräte. Im Bürgerinfoportal sind alle Tagesordnungen sowie Beschlüsse vergangener Sitzungen des Kreistags sowie der Ausschüsse hinterlegt. Es gibt außerdem eine Volltextsuche.

Bebauungspläne online 660 Bauleitpläne der 14 Landkreisgemeinden können in ihrem Geltungsbereich online und unabhängig von gemeindlichen Öffnungszeiten eingesehen werden, bei 550 Bauleitplänen von zehn Gemeinden sind auch alle Daten online verfügbar.

Das Wunschkennzeichen Reservieren Sie via Internet Ihr persönliches Wunschkennzeichen und erfragen Sie, ob Ihr gewünschtes Kennzeichen noch verfügbar ist. – Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Wunschkennzeichen“

Der Familienatlas Der Familienatlas ist ein umfassendes Verzeichnis, in das circa 850 Einträge sozialer Einrichtungen des Landkreises Fürth, der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg sowie überregionale Dienste mit ihren Informations, Beratungs- und Hilfsangeboten gefunden werden können. Wo? www.familienatlaslandkreisfuerth.de Marktplatz online Im Marktplatz online finden Sie eine Übersicht der Direktvermarkter im Landkreis Fürth. Darüber hinaus gibt es ein Künstler-Verzeichnis. Außerdem werden hier Stellenangebote und Praktikumsplätze von Landkreisfirmen ausgeschrieben. Stellensuchende können ebenfalls kostenlos inserieren.

Am Smartphone oder PC neues aus dem Landkreis, aktuelle Meldungen aus dem Landkreis Fürth sowie Straßensperrungen, Tipps, die Ausgaben des Landkreismagazins und viele weitere Informationen finden Sie auf der Startseite www.landkreis-fuerth.de. Übringens: Die Landkreishomepage ist für mobile Geräte optimiert.

Veranstaltungskalender Unser Veranstaltungskalender informiert Sie über die kulturellen Highlights. Sie können online eigene Veranstaltungen melden und für eine Veröffentlichung im Landkreismagazin vorsehen. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Veranstaltungskalender“

Formulare online Alle Formulare von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zulassung auf einen Klick Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „OnlineFormulare“

Die online-Zulassung Neu: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Zulassungsstelle – umgehen Sie die Warteschlange. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Zulassung online“

Individueller Abfuhrkalender Wann kommt in Ihrer Straße die Müllabfuhr? Erstellen Sie sich einen persönlichen Abfuhrkalender. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Müllabfuhrtermine“

Die Mitfahrzentrale (Mifaz) Finden Sie durch eine gezielte OnlineRecherche eine passende Mitfahrgelegenheit oder einen Mitfahrer beispielsweise für die tägliche Fahrt zur Arbeit und zurück. Das spart Zeit, Geld und Nerven und schont die Umwelt. Wo? www.fue.mifaz.de

Sperrmüllantrag online Beantragen Sie online die Abholung von Sperrmüll. Sie erhalten den Abholtermin per Mail mitgeteilt. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „SperrmüllAntrag online“

Pflegeplätze online Über freie Pflegeplätze im Landkreis Fürth informiert das AltenhilfeInformationssystem (AHIS) – Wo? www.ahis-fuerth.de

Ansprechpartner finden Wer ist im Landratsamt für mein Anliegen zuständig? Unsere Datenbank findet für Sie die richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummer und MailAdresse. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Landratsamt“


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Familie

Ehrenamtliche Paten helfen Familien in schwierigen Situationen Zirndorf - Neue ehrenamtliche Familienpaten im Landkreis Fürth: Gemeinsam mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren des Familienzentrums Zirndorf e.V. und der „KoKi - Netzwerk frühe Kindheit im Landkreis Fürth“ überreichte Landrat Matthias Dießl nun zum zweiten Mal Zertifikate an ehrenamtliche Familienpaten, nachdem diese die zweite Schulungsrunde erfolgreich abschließen konnten. Landrat Matthias Dießl bedankt sich anlässlich der Zertifikatsübergabe bei den Ehrenamtlichen: „Sie zeigen hier ein besonders wertvolles Engagement, indem Sie Ihre Kraft und Ihre Zeit in die Unterstützung von Familien investieren.“ Insgesamt wurden vier Patinnen und ein Pate an drei Schulungswochenenden im Oktober/November 2014 intensiv auf ihren Einsatz in Familien vorbereitet. Familienpatenschaften verstehen sich als präventives, niedrigschwelliges und unterstützendes Angebot, das Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte bei den Herausforderungen in ihrem Erziehungs- und Familienalltag entlastet und bestärkt. Sie stellen eine sinnvolle

Landrat Matthias Dießl (2. von rechts) mit den ehrenamtlichen Familienpaten und den Koordinatorinnen

Ergänzung zu professionellen Hilfen dar, aber ersetzen sie in keinem Fall. Die Patenschaften sind auf zwölf Monate angelegt. In den zwei Jahren seit Beginn des Projektes konnten 17 Familien im Landkreis unterstützt und damit 41 Kinder erreicht werden. Regelmäßiger Austausch Für ihren Dienst in den Familien werden die Paten von den Koordinatoren beglei-

Aktuell

Einstellung der Spielzeugsammlung Das soziale Integrationsprojekt Toys Company wird zum 1. August 2015 eingestellt. Spenden können daher leider nicht mehr angenommen werden. Der Projektleiter Günther Wittmann und die ehrenamtlichen Helfer möchten sich herzlich für die zahlreichen Spenden der letzten Jahre bedanken. Gut erhaltenes Spielzeug kann beim Wertstoffhof Veitsbronn abgegeben werden. Kontakt: Reitweg 12 a, 90587 Veitsbronn/Siegelsdorf, Tel. 0911 / 740170 Öffnungszeiten: Mo – Fr: 9.00 – 18.00 Uhr; Sa: 9.00 – 16.00 Uhr

tet. In etwa dreiwöchigem Turnus finden gemeinsame Austauschtreffen statt, sowie zwei Mal jährlich Schulungsnachmittage zu relevanten Themen. Auf diese Weise verschenkten die Paten zwischen Oktober 2013 und Juni 2015 2600 Ehrenamtsstunden. Im Landkreis Fürth wird das Projekt „Ehrenamtliche Familienpatinnen und -paten“ in Kooperation zwischen der KoKi - Netzwerk frühe Kindheit und dem Familienzentrum Zirndorf gemeinsam mit einer Koordinatorin der Erziehungsberatungsstelle der Diakonie durchgeführt. Finanziert wird das Projekt durch eine mehrjährige finanzielle Förderung über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen.

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Wer Familienpate werden oder das Angebot in Anspruch nehmen möchte, wendet sich bitte an: Familienzentrum Zirndorf, Bahnhofstraße 35, 90513 Zirndorf Ansprechpartnerin: Sonja Löffelmann Telefon: 0911/600 36 46 E-Mail: s.loeffelmann@ familienzentrum-zirndorf.de

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Umwelt

„Vor-Ort-Beratung“: Mehr Förderung für Energiesparen Die Vor-Ort-Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Energieberatung bei Wohnimmobilien. Eine kompetente Beratung durch einen Energieberater führt zu einer durchdachten, angemessenen Planung. Eine der ältesten Förderprogramme des Bundes, die „Vor-Ort-Energieberatung“, wird vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) schon seit 1998 finanziell gefördert. Das BAFA fördert weiterhin eine Energieberatung durch die BAFA „Vor-Ort Beratung“. Diese Fördermöglichkeit ist seit dem 01. März 2015 auf eine neue Grundlage gestellt worden: Einige Zuschüsse entfielen, dafür sind andere Bestandteile deutlich besser finanziell hinterlegt als noch im Vorjahr. Über einen Zuschuss fördert das BAFA die Energieberatung von Wohnimmobilien mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 800 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und mit einem Höchstbetrag von 1.100 Euro bei Häusern ab drei Wohneinheiten. Der genaue Betrag ist abhängig von der Größe des Wohnhauses. Die Antragstellung übernimmt der zuständige Berater, der den Antrag vor Beginn der Maßnahme beim BAFA einreicht. Die Liste der Energieeffizienz-Experten ist unter: www.energie-effizienzexperten.de zu finden. Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen und wie sind die Voraussetzungen? Privatpersonen können die BAFA „Vor Ort Beratung“ ebenso in Anspruch nehmen wie Unternehmen inklusive Wohnungseigentümergemeinschaften und anderen juristischen Personen. Die Fördermittel stehen ausschließlich für eine Energieberatung in einem Wohngebäude zur Verfügung, für welches: • bis zum 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. (Die Ausweitung auf Gebäude vor Inkrafttreten der ersten

ist der Anteil des Energieverbrauchs für die Wärme wie im Diagramm dargestellt, enorm hoch.

Energieverbrauch im Landkreis Fürth nach Sektoren 2013 (Quelle: ECOSPEED Region)

EnEV (Energieeinsparverordnung) am 1. Februar 2002). • die entweder eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zum Ziel hat oder zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes dient. Dieser Fahrplan zeigt Handlungsoptionen auf, mit welchen Maßnahmen man die energetische Qualität eines Gebäudes deutlich verbessern kann. Es dürfen in den letzten vier Jahren keine Förderung durch die BAFA „Vor Ort Beratung“ in Anspruch genommen worden sein. Neues „Anreizprogramm Energieeffizienz“ statt Steuerbonus zur Haussanierung Nach dem endgültigen Aus für den Steuerbonus für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen am Haus, versucht die Regierung an allen Stellschrauben gleichzeitig zu drehen. Der Aufstockung der BAFA-Zuschüsse für Ökoheizungen (ab 01. April 2015) folgen im August Änderungen der alt bewährten Programme der KfW-Förderbank. Neu angekündigt sind zusätzliche Förderungen für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude. Und auch die Bundesländer reagieren auf Regierungspläne und das derzeitige Niedrigzinsniveau. Ein Beispiel: das Programm „10.000-Häuser in Bayern“ ist ein neues Förderinstrument für private Hausbesitzer und Bauherren von Einund Zweifamilienhäuser. Starttermin für das Programm ist 15. September 2015. Bezugsnehmend auf das vor kurzem präsentierte integrierte Klimaschutzkonzept des Landkreises Fürth (von Juni 2015)

Zitat aus der Dokumentation: „Im Landkreis Fürth gehen 64 Prozent des gesamten Energieverbrauchs auf das Konto der Wärmeversorgung der Gebäude. 26 Prozent des Energieverbrauchs werden durch den Verkehr verursacht und nur 10 Prozent sind Stromverbrauch. Würde also ein Sechstel des Wärmebedarfs eingespart, ist das so viel wie der gesamte Strombedarf im Landkreis Fürth!“ BAFA-Zuschuss für erneuerbare Energie: Das BAFA fördert Solarthermie- und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen mit einmaligen Zuschüssen. Seit 1. April 2015 sind die Zuschüsse in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erhöht worden. Im Zuge der Verschärfung der Anforderungen für Energieeffizienz und bezugnehmend auf die EnEV 2016 wurde die Kumulierungsmöglichkeit der Förderprogramme des Bundes geändert. Wer sein Haus mit Hilfe der Förderprogramme der KfW- Bank auf ein Niveau KfW- Energieeffizienzhauses in der Zeit noch saniert, kann nicht mehr gleichzeitig so wie bisher einen Zuschuss aus dem Programm der BAFA in Anspruch nehmen. Die Kumulierbarkeit der zwei Bundesprogramme wird zukünftig nur bei folgenden KfW-Programmen möglich sein: „Energieeffizienz Bauen“ (Programm 153) und „Energieeffizienz Sanieren-ErgänzungsElvira Fischer-Zvizdic Dipl.-Ing. Univ. Architektin/ Energieberaterin Staatlich anerkannter und unabhängiger GebäudeEnergieberater Architekturbüro für Energieberatung und energieeffizientes Bauen Heimweg 6, 90617 Puschendorf Telefon: 09101-5832 E-Mail: info@energie-pudo.de


Landkreismagazin 14.2015

kredit“ (Programm 167). Mit der Weiterentwicklung des Programms passt sich das BAFA den geplanten Änderungen der KfW- Bank an.

ent Bauen“ geplante Programmänderungen zum 01. April 2016 werden in einer der nächsten Ausgaben des Landkreis Magazins genauer beschrieben.

Wichtigste Änderungen bei den KfWFörderprogrammen: „Energieeffizient Sanieren“ Programmänderung zum 01. August 2015 und „Energieeffizi-

Die zahlreichen Änderungen und Anpassungen der Förderprogramme des Bundes und der Länder sind auch für die Berater und Planer eine große Heraus-

forderung. Es ist für alle Hausbesitzer oder zukünftigen Bauherren bei der Planung einer energetischen Maßnahme (kleineren sowie umfangreichen) ratsam, sich schon von Anfang an einen fachmännischen Rat einzuholen und erst im Anschluss einen Handwerker für die geplante Maßnahme zu beauftragen.

Senioren

„Sehen im Alter“: Neue Broschüre zu Sehproblemen älterer Menschen Das Risiko einer Augenerkrankung steigt mit zunehmendem Alter rapide an. In unserer älter werdenden Gesellschaft müssen sich deshalb immer mehr Menschen mit einem Sehverlust auseinandersetzen. Anlässlich des 11. Deutschen Seniorentags in Frankfurt am Main stellten die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband

(DBSV) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die neue Broschüre „Sehen im Alter“ vor. „Sehen im Alter“ - Informationen und Tipps“ richtet sich an Menschen in der zweiten Lebenshälfte und informiert über Sehveränderungen im Alter und Sehhilfen sowie über Unterstützungs-, Rehabilitations- und Beratungsangebo-

te. Informationen und Tipps werden ergänzt um Porträts von Betroffenen, die über ihr Leben mit einer Augenerkrankung berichten. Ziel der Broschüre ist es, vermeidbaren Sehverlust zu verhindern und Menschen mit Seheinschränkung zu unterstützen.

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Weitere Informationen unter www.deutscher-seniorentag.de

Soziales

Rotary Club Fürth schreibt erneut Seniorenpreis aus Fürth – Der Rotary Club Fürth schreibt für 2015 erneut seinen Seniorenpreis aus. Der Club unterstützt damit förderungswürdige Projekte, die Senioren zugutekommen. Der Preis ist mit 5000 Euro dotiert und wird im Wechsel mit dem Familienpreis alle zwei Jahre vergeben. „Wir wollen mit dem Seniorenpreis besondere Akzente setzen. Denn in diesem Bereich gibt es im Vergleich zu wertvollen und förderwürdigen Initiativen in anderen gesellschaftlichen Bereichen noch vergleichsweise wenig Unterstützung“, sagte Brigitte Baur, Präsidentin des Rotary Clubs. Preisträger können alle Projekte, Initiativen, Netzwerke und Vereine sein, aber auch Familien und Einzelpersonen aus

der Stadt oder dem Landkreis Fürth. Ziel sollte jeweils das würdige Leben im Alter sein, zum Beispiel Nachbarschaftshilfe, Wohngemeinschaften, Familienhilfen und Mehrgenerationenprojekte, neue Ideen zum Zusammenleben, zur täglichen Hilfe und zur Aktivierung von verbliebenen Ressourcen, Wiedereingliederung in bestehende Strukturen und Vermeidung von Einweisungen in Heime oder Optimierung der dortigen Versorgung. Preisträger des ersten Seniorenpreises 2013 war „BeKüSen“ - Begegnungen mit Künstlern und Senioren. Ziel dieses Projektes war es, ältere Menschen mit künstlerischen Aktivitäten aus ihrem üblichen Alltag zu entführen, ihnen Aufmerksamkeit zu schenken, ihre Sinne zu aktivieren und ihnen einfach Freude zu vermitteln.

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Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger, Vereine, Verbände und Institutionen aus der Stadt und dem Landkreis Fürth. Dem Vorschlag ist eine differenzierte Beschreibung der herausragenden Leistung beizufügen. Einsendeschluss ist der 31. August 2015. Die Vorschläge sind zu richten an den RC Fürth, c/o Brigitte Baur, Im Posthof 9, 90461 Nürnberg. Die Verleihung des Seniorenpreises des Rotary Club Fürth erfolgt Ende September im festlichen Rahmen des Schlosses Burgfarrnbach.

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Landkreismagazin 14.2015

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Amtsblatt 14.2015

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 14 vom 23. Juli 2015

Inhaltsverzeichnis 087 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 088 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 089 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 090 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 091 Schulverband Cadolzburg Haushaltssatzung 092 Sparkasse Fürth Aufgebot 093 Sparkasse Fürth Fundsachen 094 Sparkasse Fürth Satzung

087 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 30.06.2015, Az: 441-BV-2262015, erteilte das Landratsamt Fürth Conny Brandstätter, Hubertusstr. 15 , 90768 Fürth, die Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 230/2 der Gemarkung Zirndorf (Wodanstr. 18, 90513 Zirndorf). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 232/74, 238, 238/11, 238/16, 238/23, 238/32, 238/50, 238/51, 238/52, 238/66 und 238/68, Gemarkung Zirndorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 30.06.2015 Landratsamt Fürth Döhler Verwaltungsinspektor 088 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 23.06.2015, AZ. 442-BV-482015 _ JH/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth der Firma S u. P retail developtment Objekt 6 GmbH u Co.KG, Sebastianstr. 31, 91058 Erlan-

gen, die Baugenehmigung zum Forum Stein, Entwässerungsgerinne, Geländeprofilierung/ Bodeneinbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 518 der Gemarkung Stein. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 508, 516, 509, 514, 507, 513, 518/2, 506, 515, 512, 524, 522, 870, 871/1, 870/3, 872, 525/2 u. 472/4, Gemarkung Stein, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin de Amtsblattes des Landkreises Fürth als

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bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO) Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 01.07.2015 Landratsamt Fürth Döhler Verwaltungsinspektor 089 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 01.07.2015, Az: 441-BV-2592015-JD/FD, erteilte das Landratsamt Fürth Jan und Anja Kres, Maxtorgraben 45, 90409 Nürnberg, die Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 162/13 der Gemarkung Oberasbach (Friedrichstr. 17, 90522 Oberasbach). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail

genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn.142/31, 142/5, 162/16, 162/22, 142/14, 142/34, 142/32, 142/15, 142/21, 142/33, 142/30, 162/14, 162/1 und 162/3 Gemarkung Oberasbach, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 01.07.2015 Landratsamt Fürth Döhler Verwaltungsinspektor 090 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Satz 4, Art. 66 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) durch öffentliche Bekanntmachung Antrag auf Vorbescheid für die Änderung und Nutzungsänderung der Gebäude Hindenburgstr. 32, Gaststätte, Cafe und ehemaliges Kino und Nebengebäude zur Anlage für kulturelle Zwecke auf dem Grundstück Fl.-Nr. 170 der Gemarkung Langenzenn durch die Stadt Langenzenn, Friedrich-Ebert-Str. 7 in 90579 Langenzenn. 1. Die Stadt Langenzenn beantragte am 10.06.2015, eingegangen beim Landratsamt Fürth am 16.06.2015, einen Vorbescheid für die Änderung und Nutzungsänderung der Gebäude Hindenburgstr. 32, Gaststätte, Cafe und ehemaliges Kino und Nebengebäude zur Anlage für kulturelle Zweckeden auf dem Grundstück Fl.-Nr. 170 der Gemarkung Langenzenn. Das betreffende Grundstück liegt in der Hindenburgstr. 32, 90579 Langenzenn (sog. Kulturhof). 2. Rechtsgrundlage für das Vorbescheidsverfahren ist Art. 71 BayBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 BayRS 2132-1-I. Gemäß Art. 71 Satz 4, Art. 66 Abs. 4 Satz 1 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Bauherrn anstelle der Nachbarbeteiligung nach Art. 66 Abs. 1 Sätze 1-5 BayBO das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die

im Bereich des Standorts der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekanntmachen. Mit dem Antrag auf Vorbescheid vom 10.06.2015 beantragte die Bauherrschaft die Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Satz 4, Art. 66 Abs. 4 BayBO. Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 71 Satz 4, Art. 66 Abs. 4 BayBO öffentlich bekanntgemacht. 3. Der Antrag und die Unterlagen zu diesem Vorhaben liegen in der Zeit vom Montag, 27. Juli 2015 bis einschließlich Mittwoch, 26. August 2015 beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.14, während der üblichen Dienststunden (Montag - Donnerstag jeweils von 08.00-16.00 Uhr und Freitag von 08.00-12.30 und nach Vereinbarung Montag-Donnerstag von 07.0018.00 Uhr) sowie bei der Stadt Langenzenn, Bauamt - Westflügel, Zimmer-Nr. W2.01, Friedrich-Ebert-Str. 7, 90579 Langenzenn während der allgemeinen Dienststunden (Montag–Freitag jeweils von 08.00–12.00 Uhr und Montag von 14.00-16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00-18.00 Uhr) zur Einsicht aus. In der Zeit vom 27. Juli 2015 bis einschließlich 26. August 2015 können Einwendungen bei den o.g Behörden gegen das Vorhaben schriftlich erhoben werden. Mit Ablauf von einer Frist von einem Monat nach der Bekanntmachung des Vorhabens sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Vorhaben ausgeschlossen. Sammeleinsprüche mit unleserlichen Unterschriften oder unvollständigen Adressangaben können nicht berücksichtigt werden. Die Zustellung der Baugenehmigung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Zirndorf, den 14.07.2015 Landratsamt Fürth Hahn Regierungsamtmann

091 Schulverband Cadolzburg Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2015 Auf Grund der Art. 35, 40 und 42 VoSchG i.V.m. Art. 41 KommZG, sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Cadolzburg folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von

2.152.810,00 €


Amtsblatt 14.2015

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.699.860,00 € dem Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit 452.950,00 € dem Finanzergebnis - 88.900,00 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 364.050,00 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.067.440,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.544.220,00 € und einem Saldo von 523.220,00 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.311.900,00 € und einem Saldo von - 1.311.900,00 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.200.000,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 446.320,00 € und einem Saldo von 753.680,00 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts als Finanzmittelfehlbetrag - 35.000,00 € §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.200.000,00 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. §4 A. Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 1.480.780,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 01. Oktober 2014 auf 721 Schüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.053,78 Euro festgesetzt. B. Investitionsumlage 1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

C. Schuldendienstumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben für Zins- und Tilgungsleistungen wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 261.612,06 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schuldendienstumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 01. Oktober 1997 auf 1163 Schüler festgesetzt. 3. Die Schuldendienstumlage wird je Verbandsschüler auf 224,94 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt. §6 Die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen im Ergebnishaushalt ist zugelassen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden zugunsten von Investitionszahlungen des Budgets nach § 3 Abs. 1 Nrn. 20 bis 22 KommHV-Doppik im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Cadolzburg, den 09.07.2015 Schulverband Cadolzburg Tiefel Stv. Schulverbandsvorsitzender Hinweis

Fürth zu Verlust gegangen. Sparkonto Nr. 3240170344 Auf Antrag der Gläubiger werden die Inhaber der oben genannten Sparkassenbücher aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Fürth anzumelden. Werden die Sparkassenbücher während dieser Zeit nicht vorgelegt, erfolgt anschließend die Kraftloserklärung. Fürth, den 07.07.2015 Sparkasse Fürth 093 Sparkasse Fürth Fundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 1. April 2015 bis 30. Juni 2015 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden: Beträge zu: € 20,00 € 5,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € 100,00 450,00 Türk. Lira

1 Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln 1 Schlüssel 1 Sonnenbrille Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 30.09.2015 geltend zu machen. Fürth, den 13.07.2015 Sparkasse Fürth

Die in der Verbandsversammlung vom 26.03.2015 beschlossene Haushaltssatzung des Schulverbandes Cadolzburg für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit vom 23.07.2015 bis einschließlich 30.07.2015 in der Geschäftsstelle des Schulverbandes im Rathaus in Cadolzburg während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth hat mit Schreiben vom 09.07.2015, Az.: 213-941-Kög/Ord die Haushaltssatzung gewürdigt. Landratsamt Fürth 092 Sparkasse Fürth Aufgebot Wie glaubhaft gemacht wurde, sind folgende Sparkassenbücher der Sparkasse

094 Sparkasse Fürth Satzung der Sparkasse Fürth vom 30.06.2015 Aufgrund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG (BayRS 2025-1-l) wird die Satzung der Sparkasse Fürth durch Beschluss ihres Verwaltungsrats vom 28.04.2015 mit Zustimmung des Zweckverband Sparkasse Fürth wie folgt geändert und neu gefasst: §1 Name; Geschäftsbezirk (1) Die Sparkasse führt den Namen „Sparkasse Fürth“; sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der Register-Nr. HRA 7150 eingetragen.

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(2) Der Geschäftsbezirk der Sparkasse umfasst den Landkreis Fürth und die Stadt Fürth. §2 Sitz; kommunale Trägerkörperschaft (1) Die Sparkasse hat ihren Sitz in der kreisfreien Stadt Fürth. (2) Kommunale Trägerkörperschaft (Art. 4 SpkG) der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Fürth dem als Mitglieder • der Markt Ammerndorf • der Markt Cadolzburg • der Landkreis Fürth • die kreisfreie Stadt Fürth • die Gemeinde Großhabersdorf • die Stadt Langenzenn • der Markt Roßtal • die Gemeinde Seukendorf • die Stadt Stein • der Markt Wilhermsdorf und • die Stadt Zirndorf angehören. (3) Die Sparkasse und ihre kommunale Trägerkörperschaft sind Mitglieder des Sparkassenverbands Bayern. §3 Rechtsform; Aufgaben (1) Die Sparkasse ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts.

(2) 1Aufgabe der Sparkasse ist es, die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Sparkassenordnung (SpkO) sicherzustellen. 2Die Sparkasse unterstützt die Mitglieder ihrer kommunalen Trägerkörperschaft als Hausbank in der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben. (3) 1Die Sparkasse unterhält zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben die erforderlichen Geschäftsstellen in ihrem Geschäftsbezirk. 2Die Geschäftsstellen können selbständig firmieren; die Firma einer Geschäftsstelle setzt sich zusammen aus dem Wort „Sparkasse“, dem Namen der betreffenden Gemeinde oder des betreffenden Gemeindeteils und einem Zusatz, der die Zugehörigkeit zur Sparkasse Fürth erkennen lässt. §4 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus achtzehn Mitgliedern, nämlich - den vier zu Verbandsvorsitzenden der kommunalen Trägerkörperschaft berufenen Amtsträgern der kreisfreien Stadt Fürth, des Landkreises Fürth, der Stadt Zirndorf und des Markts Cadolzburg, - den zwei zu Stellvertretern des Verbandsvorsitzenden der kommunalen Trägerkörperschaft berufenen Amtsträgern der kreisfreien Stadt Fürth und der Stadt Langenzenn,

- acht von der Verbandsversammlung der kommunalen Trägerkörperschaft gemäß Art. 8 Abs. 3 SpkG aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern, - vier von der Regierung von Mittelfranken als Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern. (2) Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil. §5 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. (2) Die Zustimmungsgrenze für die Vergabe von Krediten (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a SpkO) wird auf 10 v. H. der in der zuletzt festgestellten Jahresbilanz der Sparkasse ausgewiesenen Rücklagen festgelegt; der jeweilige Betrag ist auf volle Millionen Euro abzurunden. §6 Vertretung (1) 1Die Sparkasse wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt. 2 Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. (2) 1Der Vorsitzende des Verwaltungsrats vertritt die Sparkasse gegenüber den Vorstands-

Der Landkreis Fürth stellt ab 01.09.2016 Auszubildende für den Beruf der / des

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K) ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth - in den Dienststellen Zirndorf und Fürth - in der Berufsschule II in Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, senden Sie bitte bis spätestens Montag, 07.09.2015 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth / Aus- und Fortbildung - Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf | E-Mail: aus-undfortbildung@lra-fue.bayern.de Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 06.10.2015 und 07.10.2015 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911/9773-1104 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: „Ausbildung im Landratsamt“. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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mitgliedern; er kann die Vorstandsmitglieder im Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien. 2Der Vorsitzende des Vorstands vertritt die Sparkasse in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Bayern. (3) 1Der Vorstand kann für bestimmte Angelegenheiten Vollmacht erteilen. 2Zeichnungsbefugnisse werden durch bankübliche Unterschriftenverzeichnisse ausgewiesen und in den Geschäftsstellen der Sparkasse zur Einsicht bereitgehalten. (4) Nach Maßgabe der Unterschriftenverzeichnisse unterzeichnete Urkunden sind ohne Rücksicht auf die Einhaltung sparkassenrechtlicher Vorschriften rechtsverbindlich. §7 Geschäftsbedingungen (1) Für den Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGBSp), soweit nicht mit dem Kunden im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. (2) Für einzelne Geschäftszweige, insbesondere den Sparverkehr, den Überweisungsverkehr, den Scheckverkehr, den Lastschriftverkehr, die Verwendung der SparkassenCard, Anderkonten, die Annahme von Verwahrstücken, die Vermietung von Schrankfächern und für Wertpapiergeschäfte gelten ergänzend Sonderbedingungen. (3) 1Der Kunde kann die Geschäftsbedingungen in den Geschäftsstellen der Sparkasse während der Geschäftszeiten einsehen. 2 Auf Wunsch werden sie ihm ausgehändigt. §8 Sparverkehr (1) Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an jeden, der eine von ihr ausgestellte Sparurkunde vorlegt, Zahlung zu leisten. (2) 1Die Sparurkunde ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. 2Die Vernichtung oder der Verlust einer Sparurkunde sind unverzüglich der Sparkasse anzuzeigen. (3) Besteht Verdacht, dass eine Sparurkunde gefälscht oder verfälscht wurde, können Rückzahlungen bis zur Klärung der Verdachtsgründe verweigert und kann die Sparurkunde gegen Bescheinigung zurückgehalten werden. (4) 1Mit dem Ablauf von 30 Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Einzahlung oder Rückzahlung bewirkt worden ist, endet die Verzinsung der Spareinlage. 2Nach weiteren fünf Jahren, innerhalb deren die Sparurkunde nicht vorgelegt wurde, verjährt der Anspruch aus dem Guthaben. 3Vor Ablauf der Verjährungsfrist wird durch dreimonatigen Aushang in den Kassenräumen der Sparkasse (Hauptstelle und betroffene Geschäftsstelle) darauf hingewiesen, dass das Guthaben nach Eintritt der Verjährung der Sicherheitsrücklage

zugeführt werden kann. 4Für gesperrte Spareinlagen beginnen die Fristen mit dem Ablauf der Sperre. (5) Im Übrigen gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr. §9 Zinssätze für Einlagen 1 Die Sparkasse ist jederzeit berechtigt, Zinssätze für Einlagen zu ändern, soweit nicht mit dem Kunden im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 2 Zinssatzänderungen, die dem Kunden nicht besonders mitgeteilt wurden, treten in dem von der Sparkasse bestimmten Zeitpunkt, im standardisierten Privatkundengeschäft mit dem Preisaushang, in Kraft. § 10 Sparkassengenussrechte (1) 1Die Sparkasse ist berechtigt, Genussrechte auszugeben. 2Die Genussrechte dürfen an der Bayerischen Börse in den geregelten Markt eingeführt werden. (2) Die Emissionsbedingungen müssen so ausgestaltet werden, dass die Verkaufserlöse dem haftenden Eigenkapital der Sparkasse zurechenbar sind. (3) Den Genussrechtsgläubigern dürfen keine Mitwirkungs- und Kontrollbefugnisse und keine Ansprüche am Liquidationsvermögen der Sparkasse eingeräumt werden. § 11 Stille Vermögenseinlagen (1) 1Die Sparkasse ist berechtigt, stille Vermögenseinlagen entgegenzunehmen. 2Den stillen Gesellschaftern dürfen keine Mitwirkungsbefugnisse und keine Ansprüche am Liquidationsvermögen der Sparkasse eingeräumt werden; § 10 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Als stille Gesellschafter sind Unternehmen und Einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe Bayern, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen, die von diesen beherrscht werden, vorrangig zu berücksichtigen. (3) Der Gesamtbetrag der stillen Vermögenseinlagen darf 49 v.H. des Kernkapitals der Sparkasse nicht übersteigen; hierbei bleiben Vermögenseinlagen von stillen Gesellschaftern nach Absatz 2 außer Ansatz. § 12 Bekanntmachungen (1) Als Veröffentlichungsblatt der Sparkasse werden die Amtsblätter der kreisfreien Stadt Fürth und des Landkreises Fürth bestimmt. (2) Satzungen macht die Sparkasse in ihrem Veröffentlichungsblatt (Absatz 1) bekannt. (3) 1Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkassenhauptstelle in Fürth, Maxstraße 32 veröffentlicht. 2Der Aushang darf nicht vor Ablauf von zwei Wochen abgenommen werden. 3 Weitergehende Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 13 Übergangs- und Schlussbestimmungen; Inkrafttreten (1) 1Die Sparkasse ist seit 1. März 2000 gemäß Art. 18 Abs. 3 SpkG Gesamtrechtsnachfolgerin der Vereinigte Sparkasse im Landkreis Fürth. 2Zur Abwicklung von in diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtsverhältnissen darf die Sparkasse abweichend von § 1 Absatz 1 als Firma auch die bisherigen Bezeichnungen „Stadtsparkasse Fürth“ und „Vereinigte Sparkasse im Landkreis Fürth“ führen. (2) 1Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 07.03.2003 (StadtZeitung der Stadt Fürth vom 26.02.2003 bzw. 09.04.2003 sowie Landkreis Magazin vom 27.02.2003), zuletzt geändert durch Satzung vom 12.07.2011 (StadtZeitung der Stadt Fürth vom 10.08.2011 sowie Landkreis Magazin vom 04.08.2011), außer Kraft. Fürth, den 30.06.2015 Der Vorsitzende des Verwaltungsrats Thomas Zwingel, Erster Bürgermeister

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth Pinderpark 2 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign Pfalzhausweg 69 90556 Cadolzburg-Egersdorf Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07 info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 28.7.2015 Anzeigen-Annahmeschluss: 31.7.2015

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Schulen

Musicalfilm aus dem Landkreis feiert am Gymnasium Oberasbach Premiere Oberasbach - Das Dietrich-Bonhoeffer Gymnasium Oberasbach hat in diesem Schuljahr ein ganz besonderes Projekt gestemmt und konnte dabei auf viele Mitwirkende zählen: Auf Grundlage eines Romans einer 15-jährigen Schülerin der Schule, Tabea Halbmeyer, wurde ein Musicalfilm gedreht. Der Roman wurde bereits vom SCM Hänssler Verlag veröffentlicht und war ein so großer Erfolg, dass der Verlag von Tabea eine Fortsetzung „bestellte“.

stellern, dem Chor und dem Lehrerchor der Schule. Es gibt einen „Tanz der Dienstmädchen“ und einen großen Ball zum Ende des Films. Die Darsteller sind Schüler, Lehrer und Eltern. Gefilmt wurde vom Wahlkurs Film, geschnitten von einer Schülerin aus der 8. Klasse und ihrem Vater. Den Feinschnitt übernahm ein ehemaliger Schüler, der an der Filmhochschule in Köln Postproduktion studiert. Insgesamt wurden zehn Drehtage investiert, die zum Teil von 9 Uhr morgens bis 21 Uhr abends dauerten.

Johannes Hirschmann, ein ehemaliger Schüler, vertonte die Geschichte. Das Arrangement dazu stammt zum größten Teil von der Band Non Filtrata, die im Film auch zwei Live-Auftritte hat - zwei der Bandmitglieder sind ebenfalls ehemalige Schüler. Gesungen wird von Dar-

Die Premiere des Films findet am 27.7. um 19.30 Uhr an der Schule statt. Karten für drei Euro gibt es im Vorverkauf in jeder großen Pause und im Sekretariat, an der Abendkasse kostet der Eintritt fünf Euro.

Wenn Sie Geld haben, können Sie hier Gutes tun! Manche Menschen spenden für Hilfsprojekte in aller Welt. Und Sie? Lieber dort, wo Sie zuhause sind? Dann helfen Sie gezielt bei unseren gemeinnützigen Aufgaben – vor allem für Jugendliche und Familien hier im Landkreis Fürth. Lieber Spende oder eigene Stiftung? Ganz wie Sie möchten! Lassen Sie uns doch einfach darüber reden. Diskret und direkt: 0911-97 73 -1001

Ist doch naheliegend! Spendenkonto: Stiftergemeinschaft | Konto: 9953 563 | BLZ: 762 500 00 bei der Sparkasse Fürth | Verwendungszweck: Landkreis-Stiftung Fürth LandkrFuerth_Poster_Landkreisstiftung.indd 3

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In der Heimat wirken wirkt. 01.12.2009 19:10:44


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Termine

spielen und unterhalten uns über Gott und die Welt. Veranstalter: Diakonieverein Oberasbach e.V. Ort: Diakoniestation Oberasbach, Friedhofsweg 5, Oberasbach

24.07.15 | 19:30 Sommerserenade Männergesangverein 1869 Roßtal Ort: Roßtal, Innenhof der Gaststätte Weißes Lamm 27.07.2015 | 11:00 Uhr Oberasbach: Unterasbacher Kärwa 2015 Veranstalter: Stammtischgesellschaft Unterasbach e.V. | Ort: Festwiese Unterasbach, Frühlingsstrasse, Oberasbach 27.07.2015 | 14:30 Uhr Obermichelbach: Spielmobil Spielmobil am Kirchweihplatz, bei schlechtem Wetter im Jugendtreff Veranstalter: Offene Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Ort: Burgstallstrasse / Bachweg; KÄRWA-Platz, Obermichelbach

28.07.2015 | 14:00 Uhr Oberasbach: Begegnungscafé des Diakonievereins Oberasbach Wir verwöhnen unsere Gäste mit selbstgebackenem Kuchen, leckerem Kaffee, singen,

Verteilung des Landkreismagazins Landkr is 5.2014 Landkreismagazin

Landkr is Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreis es Fürth

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13.3.2014 Ausgabe 5

Landkreism agazin 6.2014

1

27.3.2014 Ausgabe 6

mit dem Das Magazin Fürth Landkreises Amtsblatt des

Schokolade zum Erleben [Seite 17]

r tion: Pflegekinde Kinder-Mitmachaks zeichnen Bilder aus dem Landkrei

: Sonderteil Ehrenamt und Ehrenamtskarte Ehrenabend 2014 [Seite 9-13]

Megatrends: skreis blickte Der Wirtschaft in die Zukunft [Seite 23]

Ergebnisse der Landrats- und Kreistagswahl 2014 auf Seite 3 Foto: Peter v.

Beyer

Projektseminare an den Gymnasien des Landkreis es [Seite 4-5]

[Seite 19]

n: JugendAktivWoche der Veranstaltungen Jugendarbeit Kommunalen [Seite 25]

-fuerth.de

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LeistungsFähig

. LebensFroh.

Bauarbeiten an der Fernabrücke [Seite 6-7]

Leitsätze für die Seniorenpolitik [Seite 23]

www.landkreis

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Für den Fall, dass Sie das Landkreismagazin einmal nicht bekommen sollten oder Sie jemanden kennen, bei dem die Verteilung nicht ordentlich klappt: Auf der Landkreis-Homepage (Startseite, rechte Seite, Stichwort „Landkreismagazin“) gibt es ein Beschwerde-Formular. Wir leiten die Mitteilungen direkt an die für die Verteilung zuständige Firma weiter.

28.07.2015 | 15:00 Uhr Langenzenn: Kino Kinder- und Jugendkino Veranstalter: Jugendzentrum „Alte Post“ Ort: Jugendzentrum „Alte Post“ Denkmalplatz 1, Langenzenn 29.07.2015 | 18:15 Uhr Tuchenbach: Senioren-Gymnastik Veranstalter: Sportverein Tuchenbach Ort: Bürgerhaus, Tuchenbach 29.07.2015 | 19:00 Uhr Tuchenbach: Herren-Kartelrunde Veranstalter: Seniorenteam Tuchenbach Ort: Gasthaus Kalb, Tuchenbach 29.07.2015 | 21:15 Uhr Roßtal: Open Air Kinonacht Mit dem Film „Monsieur Claude und seine Töchter“. Veranstalter: Markt Roßtal Ort: Marktplatz, Roßtal 30.07.2015 | 20:00 Uhr Zirndorf: Offenes Singen Wer gerne Lieder, teilweise in fränkischer Mundart, lernen und singen möchte ist herzlich willkommen. Veranstalter: Bergklub Zirndorf und Bayerischer Landesverein für Heimatpflege Ort: Bergklubheim am Achterplätzchen in Zirndorf 30.07.2015 | 20:30 Uhr Langenzenn: Der Geizige von Molière Veranstalter: Klosterhofspiele Langenzenn e.V. | Ort: Innenhof des Langenzenner ehemaligen Augustinerklosters Prinzregentenplatz 1 , Langenzenn 31.07.2015 Cadolzburg: Kirchweih Veranstalter: Rütteldorfer Kärwaburschen und Madli | Ort: Rütteldorf - 90556 Cadolzburg 31.07.2015 | 15:00 Uhr Veitsbronn: Badfest mit Kinonacht Veranstalter: Gemeinde Veitsbronn | Ort: Veitsbad Veitsbronn, Am Bad 1

31.07.2015 | 18:00 Uhr Cadolzburg: Berchkärwa Rütteldorf Veranstalter: Dorfgemeinschaft Rütteldorf Ort: Rütteldorf 4, Cadolzburg 31.07.2015 | 19:30 Uhr Langenzenn: „Die Feuerzangenbowle“ Theateraufführung Veranstalter: Hans Sachs-Spielgruppe Langenzenn | Ort: Kulturhof Langenzenn „Altes Kino“, Hindenburgstraße 32, Langenzenn 31.07.2015 | 20:00 Uhr Cadolzburg: „Mademoiselle Marie“ das neue Musical von Fritz Stiegler (Text) und Matthias Lange (Musik) Veranstalter: Cadolzburger-Burgfestspiele e.V. | Ort: Äußerer Burghof der Hohenzollernburg - 90556 Cadolzburg 01.08.2015 | 10:00 Uhr Roßtal: Kinder- und Jugend-Tennis-Tag Saisonabschluss für Kinder und Jugendliche Veranstalter: Tennisclub Roßtal e.V. | Ort: Buchschwabacher Straße 30, Roßtal 01.08.2015 | 16:00 Uhr Langenzenn: „Eine Woche voller SAMStage“ - Kindertheaterstück von Paul Maar Eine Woche voller SAMStage Kindertheaterstück von Paul Maar Veranstalter: Klostermäuse Ort: Klosterhof, Langenzenn

1. August 2015 | 11:00 Uhr 1. Streetfood Markt Zirndorf

Mit dabei sind voraussichtlich folgende Food-Trucks: Sandybel, Kartoffelfreunde, Wiggel Burger , MR. BURRITO, Fortezza, Curry-Flitzer Nürnberg, Street Eat, Uncle Yo‘s frozen yogurt & sweetfood, RibWich, PC Candy Car by Pc-icebox, Don Boritto, Kochrockers. Für die Musik sorgt Dj Wi. Ort: Stadtpark Zirndorf

„Gefällt mir!“ Der Landkreis bei Facebook Besuchen Sei uns auf unserer facebook-Seite unter http://facebook.de/landkreisfuerth. Sie finden dort viele Veranstaltungstipps und Ausflugsziele in der Region.

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