Landkr is Landkreismagazin 1.2016
Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth
21.1.2016 Ausgabe 1
Ehrenabend in Stein: Der junge Held Manuel Hilpert und der stille Held Fritz Fischer sind echte Vorbilder [Seite 3-7] Mit kreativen Ideen erfolgreich sein: Experten informieren in Cadolzburg [Seite 8–9]
LeistungsFähig. LebensFroh.
Mit dem Bus zur Schule: Die wichtigsten Regelungen [Seite 12–13]
Das Wetter immer Blick: Winterdienst auf den Kreisstraßen [Seite 14]
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Ehrenamt
Rund 50 Ehrungen im Schloss Stein: Landkreis bedankt sich bei Ehrenamtlichen mit Auszeichnungen Stein - Der Landkreis Fürth hat zum dritten Mal im Rahmen eines Ehrenabends verdiente Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet. Landrat Matthias Dießl überreichte im Schloss Faber-Castell die Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold sowie die dazugehörigen Urkunden und ein kleines Präsent. Außerdem ehrte er den „Jungen Helden” und den „Stillen Helden”. Insgesamt wurden diesmal rund 60 Personen ausgezeichnet. Der Ehrenabend geht auf eine Initiative des Landrats zurück. Der Kreistag hatte daraufhin vor vier Jahren eine Satzung zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Landkreis Fürth verabschiedet. Sie sieht einen jährlichen Ehrenabend vor. Der Landrat zitierte am Anfang seiner Rede den römischen Philosophen und Politiker Cicero mit den Worten „Keine Schuld ist dringender als die, Dank zu sagen“. Weiter sagte er: „Der heutige Abend soll gerade Ihnen, die Sie heute stellvertretend für unsere vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürth anwesend sind, ein Zeichen des Dankes sein.“ Matthias Dießl freute sich, dass die Geehrten Verantwortung übernehmen und ihre Umgebung aktiv mitgestalten.
Damit leisteten sie einen „wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft.” Die Geehrten engagieren sich in Sportvereinen, für ältere Bürgerinnen und Bürger, in Theatervereinen, bei Schützenvereinen oder auch in der Jugendarbeit. Der Landrat wies darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 2016 erstmals einen Innovationspreis für Bürgerschaftliches Engagement auslobt. „Auf den ersten Blick scheinen viele Formen des Ehrenamts nicht gerade für Innovation zu stehen”, meinte er. Aber: „Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben in der Geschichte immer wieder sehr einfallsreich auf gesellschaftliche und politische Umwälzungen reagiert und damit eine Grundlage geschaffen, auf der hauptamtlich geführte Verbände die ursprünglichen Anliegen weiterführen konnten.” Aus der Umweltbewegung gingen große Organisationen wie etwa der Bund Naturschutz hervor, der engagierte Einsatz für mehr Menschlichkeit in der Medizin führte unter anderem zu einem Hospizwesen, das heute nicht mehr wegzudenken ist. Auch wenn es schnell gehen muss, sei die Stärke von ehrenamtlichem Engagement sofort zu erkennen, betonte Matthias Dießl. Dies lasse sich an den vielen Menschen erkennen, die in der Flücht-
lingshilfe engagiert seien. „Bereits bestehende, aber auch spontan neu gebildete Helferkreise gewährleisteten gemeinsam mit professionellen Kräften die Erstversorgung der ankommenden Menschen”, sagte er. Auch im Landkreis Fürth gebe es mit Blick auf das Ehrenamt mehrere Innovationen. Als Beispiel nannte Matthias Dießl das Projekt „Der Lesekoch” von Siegbert Rudolph aus Oberasbach, der damit die Lesekompetenzen der Schüler ehrenamtlich fördert. Mittlerweile hat er sogar Schüler zu Multiplikatoren ausgebildet. „Ein Spitzen-Projekt”, sagte Matthias Dießl. Weitere Beispiele für innovative Ansätze seien der Präventionsverein „1-2-3” sowie die vielen Theaterund Kulturvereine, z. B die Cadolzburger Burgfestspiele. Über hundert ehrenamtliche Schauspieler stellten großartige Inszenierungen auf die Beine. Ein Höhepunkt darunter war 2015 das Musical „Mademoiselle Marie” der Burgfestspiele - ein Stück, das sogar einen Beitrag zur Völkerverständigung leistete. Matthias Dießl dankte in Stein auch allen Vereinen im Landkreis Fürth. Unter den Geehrten im Schloss Stein befänden sich etliche Personen, die in zwei, drei oder sogar vier Vereinen mitwirkten. Manche seien sogar in zwei Vereinen Vorsitzende. Fortsetzung Seite 7
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Die geehrten Ehrenamtlichen des Landkreises, die im Schloss Faber-Castell eine Ehrennadel erhielten
Herrmann Bauer
Gerhard Dürschinger
Margarethe Eberlein
Eugen Endlich
Friedrich Frosch
Sonja Scheumann
Günter Schirmer
Horst Sterneckert
Hermann Teuber
Hans Ulsenheimer
Eva Euerl
Peter Götschel
Peter Hartmann
Hannelore Kracke
Günter Lang
Walter Schwarzendorfer
Marion Stadler
Lydia Striebel
Christa Weiß
Johann Weiß
Betty Krauß
Sonja Kundinger
Willi Kunstmann
Gisela Nees
Heinz Nees
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Die Ehrennadel wird verliehen für Bürgerinnen und Bürger, die für einen Verein, Verband oder eine Institution im Landkreis Fürth ehrenamtlich tätig sind: mindestens 40 Jahre , mindestens 30 Jahre , mindestens 20 Jahre . Vorrangig in Frage kommen Personen, die gewählte Positionen in einem Leitungs- bzw. Führungsstab innehaben bzw. aktiv in einem Verein tätig sind. Mehr Informationen zu den Geehrten finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de.
Ilse Helmer
Helmut Michel
Wolfgang Pfeifenberger
Fritz Reichert
Hans Scharrer
Dietmar Voigt
Heide Wanka
Ernst Weinländer
Martha Wündrich
Erika Ernst
Michael Lösel
Michael Popp
Gerald Schaller
Heinz Schmidt
Jürgen Schuster
Angelika Zöllner
Dr. Norbert Autenrieth
Christine Enßner
Leonhard Enzner
Ingrid Hammerschick
Otto Pummer
Heinz Schmidt
Irmhilde Weißfloch
Ursula Wulf
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Um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, hätten die meisten Vereine bereits Jugendlichen Verantwortung übertragen, sagte der Landrat. „Vereine öffnen sich auch immer stärker bereits für Kinder - was ich für sehr gut halte, angesichts der Flut an digitalen Scheinwelten.” Auch hier verwies er auf ein „tolles Beispiel aus dem Landkreis”: So wurde der zehn Jahre alte Tim Behringer aus Zirndorf jüngst in Frankreich Jugendeuropameister der Kaninchenzüchter. Als „Junger Held” wurde in diesem Jahr Manuel Hilpert aus Cadolzburg geehrt. Der 23-Jährige ist bereits im Alter von fünf Jahren zum Automobil- und Motorradclub Zirndorf gekommen. Er ist ein außergewöhnlich hilfsbereiter Sportler und als Jugendleiter für die Ausbildung zuständig - hier trainiert er zwei Mal pro Woche den Nachwuchs des Vereins. Sein besonderes Gespür dafür, Ju-
gendliche für den Motorsport aber auch generell für den Verein zu begeistern sowie seine Verbundenheit zum Verein sind vorbildlich. Sein Engagement für die Nachwuchsförderung setzt er über die regulären Trainingszeiten hinaus ein. Er organisiert Ausflüge an den Wochenenden, trainiert die Jugendlichen außerhalb des festen Unterrichts und steht den Jugendlichen auch bei Meisterschaften und Wettbewerben als guter Betreuer zur Seite. Daneben ist er Technikkommissar und berät auch andere Motorsport-Vereine zum Thema Sicherheit. Fritz Fischer aus Langenzenn erhielt die Auszeichnung „Stiller Held”. Bereits 1976 war er an der Gründung der Wasserwacht Langenzenn beteiligt und ist das dienstälteste Mitglied der Ortsgruppe. Seit 1968 engagiert er sich für die Wasserwacht in der Ortsgruppe Zirndorf und hilft jede Woche, Kindern das
Schwimmen beizubringen. Im Anschluss daran kümmert er sich um die Ausbildung der Jugend. Er ist einer der zuverlässigsten Helfer auch für Freizeiten und Zeltlager und eine große Stütze für die gesamte Jugendarbeit der Wasserwacht. Alle Mitglieder der aktuellen Vorstandsschaft der Wasserwacht in Langenzenn haben bei Fritz Fischer das Schwimmen gelernt. Zu dieser Zeit übte er das Amt des Jugendleiters aus. Somit macht er sich seit weit mehr als 20 Jahren für die Zukunft der Jugendarbeit stark. Trotz seines außergewöhnlichen und langjährigen Engagements hat Herr Fischer bislang noch keine Ehrung erhalten. Am Ende seiner Rede zeigte sich der Landrat überzeugt: „Ehrenamtliches Engagement war, ist und wird auch künftig unverzichtbar!” und appellierte an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen.
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Beratungstag
für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises
Mittwoch, 3.2.2016 von 15.30 –17.30 Uhr im Landrats amt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen z. Unternehmensführung u. Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.
Kindertagesstätte Purzelbaum in Zirndorf eröffnet Zirndorf - Die Kindertagesstätte Purzelbaum hat am 4. Januar in Zirndorf ihren Betrieb aufgenommen. In den großzügigen Räumen des Trägers Kinderarche Fürth befinden sich drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen. „Wir haben mit je einer Krippen- und einer Kindergartengruppe im Januar gestartet und eröffnen die weiteren Gruppen im September“, teilte die Kinderache mit. Die Kindertagesstätte verfolgt ein ganzheitliches Bewegungskonzept: Die Kinder können klettern, schaukeln, krabbeln und balancieren. Neben der Beweglichkeit stehen die Sprachentwicklung, Wahrnehmungs-, Denk- und Gefühlsprozesse im Mittelpunkt. Weil Kleinstkinder und Kleinkinder in unterschiedlichen Alterstufen auf verschiedene Weise lernen und unterschiedliche Bewegungsräume benötigen, sind Krippenbereich und Kindergarten räumlich getrennt. Durch die zeitweilige gemeinsame Nutzung von Funktionsbereichen können die Kinder trotzdem voneinander lernen.
Symbolische Schlüsselübergabe
Die ganzheitliche Förderung umfasst auch die Bereiche Sprache, Naturwissenschaft/Mathematik, Musik, Kreativität, Umwelterziehung und Religion/Ethik. Landrat Matthias Dießl gratulierte zu dem gelungen Bau. Damit werde das Betreuungsangebot im Landkreis erneut verbessert, betonte er. Dies trage zur Familienfreundlichkeit bei. Die Kinderarche bedankte sich bei der offiziellen Schlüsselübergabe bei dem beauftragten Architekturbüro Ranft + Partner und allen am Bau beteiligten Firmen für die gute Zusammenarbeit, sowie bei der Stadt Zirndorf, der Regierung von Mittelfranken und dem Landkreis Fürth für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
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Interview
Landkreis der Kreativen: Impulsveranstaltung für Kultur- und Kreativschaffende am 28.01.2016 Landkreis Fürth - Die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft wächst, wenn auch noch etwas im Verborgenen. Deshalb geht der Landkreis Fürth gemeinsam mit dem Bayerischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft in die Offensive und möchte zu einer Auftakt-Veranstaltung alle Kultur- und Medienschaffenden zum Austausch und „netzwerken“ einladen. Die Veranstaltung richtet sich an Musiker, Künstler, Theaterleute, Werber, Designer und auch Programmierer. Die Branche ist breit gefächert, aber dennoch verbindet alle Akteure die Kreativität. Ziel ist es, das Netzwerk untereinander zu stärken und die „Szene“ nach außen sichtbar zu machen. Nach der ersten Veranstaltung soll aber mit der Unterstützung der Kreativschaffenden nicht Schluss sein. Eine kostenlose Beratung für Kreative wird es in Zukunft im Landratsamt in Zirndorf geben. Wichtiger Kooperationspartner ist dabei das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft. Wir haben uns im Vorfeld mit Dirk Kiefer unterhalten, dem Leiter des Zentrums für Kreativwirtschaft. Herr Kiefer, was ist das Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft? Das Zentrum ist eine Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und hat seinen Hauptstandort in Nürnberg. Daneben haben wir in Bayern weitere 18 Standorte aufgebaut, wo wir in der Regel in Kooperation mit regionalen Einrichtungen oder den Wirtschaftskammern Beratung für Kultur- und Kreativschaffende anbieten - und zwar kostenfrei. Unser Angebot ist sehr spezifisch auf kreative und künstlerische Anliegen abgestimmt, da Kultur- und Kreativschaffende besondere Bedürfnisse in der Beratung haben. Wir verstehen uns dabei als Einrichtung, die eine Brücke von den bestehenden Beratungsangeboten - wie der Wirtschaftsförderung - zu den Besonderheiten künstlerischer
und die Nachfrage danach negativ auswirkt. Auf solche und andere Besonderheiten haben wir uns in der Beratung spezialisiert.
und kreativer Arbeit baut. Idealerweise sollte man beide Angebote für sich nutzen. Im Beratungsgespräch geben wir meist Hinweise, an welche weiterführenden Angebote man sich wenden sollte, und was dabei aus Sicht des eigenen kreativen und künstlerischen Tuns zu beachten ist. Wo genau liegt der Unterschied im Vergleich zur Beratung bei der Wirtschaftsförderung? Die klassische unternehmerische Beratung ist wie ein Großteil der Unternehmensförderung auch auf viele Branchen ausgelegt. Sie muss außerdem für Mittelständler genauso passen wie für Kleinstunternehmen. Kultur- und Kreativschaffende benötigen aber in der Regel spezifische Beratung rund um die kreativ-schöpferische Arbeit, die sich in vielen Aspekten fundamental von allen anderen Wirtschaftsbranchen unterscheidet. Außerdem sind neun von zehn Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft Freiberufler oder Kleinstunternehmen. Auch das ist in fast allen anderen Wirtschaftszweigen anders. Um ein Beispiel zu nennen: Kreative tun sich oft schwer, den angemessenen Preis für ihre wertvolle Arbeit durchzusetzen, während andere Dienstleister einen Tagessatz ganz selbstverständlich bezahlt bekommen. Dazu ist die Kultur- und Kreativwirtschaft als Ganzes noch nicht so organisiert wie andere Branchen, was sich auf die Wertschätzung ihrer Arbeit
Das heißt: Kreative sind zwar einfallsreich, wissen aber dann nicht so wirklich, wie sie davon auch leben können? Das gilt natürlich nicht für alle. Aber sagen wir so: Es gibt oft ein Spannungsfeld zwischen dem künstlerischen und dem wirtschaftlichen Erfolg. In unserer Beratung nehmen wir auf die künstlerischen Anliegen große Rücksicht und suchen Wege, wie sich damit auch wirtschaftlicher Erfolg einstellen kann. Es muss also niemand seine Kunst an den Markt verraten, was häufig befürchtet wird. Wir suchen Wege, wie man sowohl dem kreativ-künstlerischen Anliegen als auch dem berechtigten wirtschaftlichen Interesse ausgewogen gerecht werden kann. Woran liegt es, dass Auftraggeber bei kreativen Arbeiten knausriger sind als bei anderen Dienstleistungen, die sie einkaufen? Das liegt sicher an einem mangelnden Wertverständnis für künstlerische und kreative Leistungen. Kreative Dienstleistungen werden häufig auch nicht als Wirtschaftsfaktor angesehen. Viele tun sich zudem schwer damit, einzuschätzen, was kreative Arbeit wert ist und welche großen Chancen für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg in traditionellen Branchen damit verbunden sind. Kann man im Zusammenhang mit Kunst und Kultur überhaupt von einem Wirtschaftsfaktor sprechen? Was kaum bekannt ist: Die Kultur- und Kreativwirtschaft rangiert bei Umsatz und Anzahl der Erwerbstätigen knapp hinter der Automobilindustrie und dem Maschinenbau. In Mittelfranken erwirtschafteten im Jahr 2012 rund 10 000 selbständige Kreativ- und Kulturschaffende ein Volumen von 2,7 Milliarden Euro! Mittelfranken ist mittlerweile in
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Bayern die zweitstärkste Region der Kreativ- und Kulturwirtschaft - und damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Wer fällt unter den Begriff Kreativund Kulturschaffender und kann damit Ihr Angebot nutzen? Wir unterscheiden mittlerweile elf Teilbereiche - angefangen bei Künstlern, Musikern über den Werbe- und Pressemarkt, bis hin zu Architekten und Softwarentwicklern. Alle, die mit kreativ-schöpferischer Arbeit Geld verdienen oder verdienen wollen, könne n zu uns kommen und unsere kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen.
Sie alle sollen im Landkreis Fürth in Zukunft besser vernetzt werden, sich also besser kennenlernen - wie soll das geschehen? Am 28. Januar sind zunächst einmal alle Kultur- und Kreativschaffenden nach Cadolzburg in die Haffnersgartenscheune (Haffnersgartenstr. 3) von 18.30 bis 21.30 Uhr eingeladen. Experten geben Tipps. Außerdem berichten Kreative von ihren Erfahrungen. Wir stellen unser Beratungsangebot vor und geben damit zugleich den Startschuss für die Vor-Ort-Beratung, die künftig regelmäßig im Landratsamt Zirndorf stattfinden wird. Am Ende der Veranstaltung
gibt es eine Podiumsdiskussion mit Experten. Möglicherweise entstehen an diesem Abend weitere Ideen der Vernetzung - wir würden das sehr begrüßen. Herr Kiefer, vielen Dank für das Interview. Mehr Informationen zu diesem Angebot gibt es auf der Webseite www.bayernkreativ.de Zur Veranstaltung sind alle Kreativschaffenden herzlich eingeladen! Um eine Anmeldung wird gebeten unter: anmeldung@bayern-kreativ.de
Landratsamt
Fürther Dienststellen siedeln nach Zirndorf um: Bibertstadt soll einziger Sitz des Landratsamtes werden Landkreis Fürth - Für die Bürgerinnen und Bürger sollen die Angebote des Landkreises in Zirndorf gebündelt werden: Es ist geplant, das Dienstgebäude in Fürth aufzulösen. In einen Anbau am bestehenden Dienstgebäu-
Telefon sprechstunde am Donnerstag, 28. Januar 2016 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen der TelefonSprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.B. Abfallentsorgung, Radwege oder Verkehrsprobleme können unter der Telefonnummer 0911 / 97 73 10 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstunde eine der schnellsten Möglichkeiten, mit Herrn Landrat Dießl Kontakt aufzunehmen. Also: Termin gleich vormerken!
de im Zirndorfer Pinderpark werden dann alle Abteilungen untergebracht. Die Grundsatzentscheidung, den Sitz der gesamten Kreisverwaltung nach Zirndorf zu verlagern, hat der Kreistag bereits gefällt. Zirndorf wird somit zum alleinigen Kreissitz. Eine im Raum stehende Generalsanierung der Gebäude der Dienststelle Fürth kann somit entfallen. „Das Landratsamt wird damit noch kundenfreundlicher, denn alle Ansprechpartner befinden sich mit dem Umzug in einem Gebäude”, sagte Landrat Matthias Dießl. Mit dem Anbau in Zirndorf soll nach den jetzigen Planungen im Jahr 2018 begonnen werden. Geplant seien zwei Anbauten, erläuterte der Landrat. Bereits in diesem Jahr wird mit dem Umbau eines Bürogebäudes begonnen, das neben dem jetzigen Parkplatz des Landratsamtes in Zirndorf steht. Es wurde von der Wohnbaugesellschaft Zirndorf angekauft. Das Gebäude wurde bislang von der Firma Madeleine genutzt. Direkt nach dem Umbau sollen die ersten Mitarbeiter von Fürth nach Zirndorf wechseln. Der Service soll für die Bürgerinnen und Bürger im zentralen LandratsamtsGebäude noch einmal optimiert werden: Geplant ist ein Bürger-Service-Büro. „Dort können dann viele Angelegenhei-
ten direkt erledigt werden, ohne dass man in die jeweiligen Abteilungen gehen muss”, sagte der Landrat. „Wir wollen es den Kunden im Landratsamt ermöglichen, alles so schnell und effizient wie möglich erledigen zu können.” In Zirndorf soll außerdem ein neuer und damit zeitgemäßer Sitzungssaal entstehen. Damit kann die jetzige Teilung entfallen: Während die Ausschüsse schon seit Jahren in Zirndorf tagen, finden die Kreistagssitzungen aufgrund der großen Anzahl teilnehmender Personen noch immer in Fürth statt. Durch die Zusammenlegung werden die internen Wege kürzer und so bleibt mehr Zeit für Bürgeranliegen oder Termine vor Ort. Die Entscheidung für die Erweiterung in Zirndorf wurde nach einer Kosten-Nutzen-Schätzung vom Kreistag in nicht-öffentlicher Sitzung gefällt. Das Ergebnis der Berechnung: Eine Generalsanierung des Fürther Dienstgebäudes hätte nach der Schätzung etwa 19 Millionen Euro gekostet. Außerdem hätten viele Mitarbeiter während des Umbaus an einen anderen Ort umziehen müssen. Dagegen wird der Anbau in Zirndorf auf 15 bis 18 Millionen Euro geschätzt. Insgesamt sind beim Landkreis Fürth derzeit mehr als 400 Mitarbeiter beschäftigt davon arbeiten zirka 290 in Zirndorf und zirka 150 in Fürth.
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Umweltschutzbehörde warnt vor illegalen Schrottsammlungen Landkreis Fürth - Immer wieder finden Bürger im Briefkasten Handzettel, die die Abholung von Kühlgeräten, Elektronikschrott, Metallen, Batterien, Reifen oder Rädern ankündigen. Die Umweltschutzbehörde des Landkreises warnt: „Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine illegale Sammlung handelt, wenn weder Firmenanschrift noch Ansprechpartner auf den Flyern angegeben sind.” Wird ein illegaler Schrottsammler aufgegriffen, muss er seine Ladung bei einer Sammelstelle abladen und wird angezeigt. In diesem Zusammenhang appelliert die Behörde, keine Gegenstände, in keinem Fall jedoch Elektro-Altgeräte an fahrende Schrottsammler abzugeben, da die illegalen Sammelaktivitäten
Energieberatung Die wichtigsten Daten zur Sprechstunde im Überblick: Wer berät? externe, unabhängige Energieberater Wann? Donnerstag, 28.1.2016, 13 bis 17 Uhr Wie lange? 30 Minuten pro Beratung Wo? Landratsamt, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zi. 3.21 Terminvereinbarung: Voranmeldung unter Tel. 0911 9773-1610 erforderlich Zielgruppe: Bauherren und Modernisierer Kosten: 25,- EURO Hinweise: Die Beratung im Rahmen der Sprechstunde ersetzt keine VorortBeratung und auch nicht die weiterführende, individuelle Energieberatung oder eine konkrete Projektierung. Zur Beratung ggf. bitte mitbringen, soweit vorhanden: Planunterlagen, Daten der Heizanlage, ggf. Energieverbrauchsdaten (Heizung, Strom), Kaminkehrer-Protokoll
für Mensch und Natur teils dramatische Folgen haben. So werden diese Altgeräte oftmals nur „ausgeschlachtet“, nicht mehr verwertbare Abfälle dann einfach in der Natur entsorgt. Diese Müllkippen müssen dann wieder kostenintensiv beseitigt und entsorgt werden - die Kosten dafür trägt die Allgemeinheit. Sofern der Elektroschrott weiter verkauft wird, gelangt er häufig in Verwertungsanlagen ohne Umweltstandards und führt zu schweren Umweltschäden. Diese Entwicklung lässt sich etwa in einigen afrikanischen Staaten beobachten, wo ganze Containerladungen voller Schrott ankommen. Dort landen die Abfälle dann häufig auf Müllhalden, auf denen sie verbrannt werden, damit man an die wertvollen Metalle gelangt. Die dabei freigesetzten Dämpfe verseuchen die Umgebung und belasten die Gesundheit der Menschen schwer. Kinder erkrankt So wurden im Boden einer Schule in Ghana Schwermetalle und andere Chemikalien festgestellt, die bis zum 50-fachen über den Grenzwerten lagen. In Europa gelten bereits einige Millionstel Gramm
Blei als bedenklich, während die Kinder auf den Halden teilweise mit dampfenden Geräten hantieren, die mehr als ein Kilogramm Blei enthalten. Bei den direkt betroffenen Kindern auf den Müllhalden wurden schwerwiegende gesundheitliche Folgen erkannt: von Kopfschmerzen, Juckreiz, Schwindel und fleckiger Haut über verätzte Atemwege bis hin zu Nerven- und Nierenschäden. Bußgeld bei Bereitstellung möglich Die Abgabe (also das Bereitstellen) von Elektroaltgeräten und anderen Abfällen an illegale Sammler stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Es besteht dem Landkreis gegenüber eine Andienungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher aufgefordert, die vom Landkreis angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Ein weiterer Effekt dürfte alle Gebührenzahler freuen: Die Einnahmen aus Wertstofferlösen fließen direkt in den Gebührenhaushalt ein und tragen mit dazu bei, die Müllgebühren auf niedrigem Niveau zu halten.
Familie
Kennen Sie die Familienkasse Nordbayern? Familien und Kinder als Garanten der Zukunft unserer Gesellschaft haben für alle in der Familienpolitik engagierten Akteurinnen und Akteure, so auch für die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), eine besondere Bedeutung. Die Familienleistungen und Beratungsangebote tragen erheblich dazu bei, Familiengründungen zu unterstützen bzw. mögliche Armutsrisiken von Familien zu verringern. Besonders wirksam sind dabei Leistungen, die Familien gezielt in bestimmten Lebenssituationen unter-
stützen, wie der Kinderzuschlag. Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“) abhängig wären, sollen zielgenau unterstützt werden. Mit bis zu 140 Euro (ab 1.7.2016: 160 Euro) je Kind pro Monat trägt der Kinderzuschlag zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Niedrigeinkommensbereich bei. Noch immer gibt es aber zu viele potenziell Anspruchsberechtigte, die diese Leistung nicht kennen oder mangels Information bzw. Beratung nicht in Anspruch nehmen. Die Familienkasse Nordbayern erreichen Sie unter (0911) 529-3997.
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Schule
Kostenfreiheit des Schulwegs: Die wichtigsten Regelungen Landkreis Fürth - Die Grundlage für die Übernahme der Beförderungskosten auf dem Schulweg bilden das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und die Schülerbeförderungsverordnung. Zuständig für die Beförderung auf dem Schulweg zu weiterführenden Schulen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt des Wohnsitzes des Schülers bzw. der Schülerin. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen zusammengestellt: Für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth wird die notwendige Beförderung zu • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht organisiert und finanziert. 5. – 10. Jahrgangsstufe Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 besteht ein Beförderungsanspruch zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg länger als drei Kilometer ist oder eine besonders beschwerliche oder gefährliche Wegstrecke benutzt werden müsste. Nächstgelegene Schule im Sinne des Gesetzes ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (geringste Kosten) erreichbar ist. AUSNAHME: Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung und der Jahrgangsstufe nach Zumutbarkeit kostenfrei zur nächstgelegenen Schule befördert.
Ab Jahrgangsstufe 11 Für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen ab der Jahrgangsstufe 11 und für Berufsschüler im Teilzeitunterricht sieht der Gesetzgeber die Fahrtkostenrückerstattung vor. Dabei werden die Kosten der notwendigen Beförderung beim Besuch der nächstgelegenen Schule erstattet, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten eine Familienbelastungsgrenze von derzeit 420,00 Euro je Schuljahr übersteigen. Erstattet wird der Gegenwert der günstigsten Fahrmarken abzüglich der Familienbelastungsgrenze. AUSNAHME: Hat der Unterhaltsleistende Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch entfällt die Familienbelastungsgrenze, das heißt, die notwendigen Fahrtkosten können für diese Schülerinnen und Schüler in voller Höhe übernommen werden. ACHTUNG: Der Rückerstattungsantrag muss bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt Fürth eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge werden wegen Fristversäumnis abgelehnt. Falls für den Schulweg ein privates Kraftfahrzeug benutzt werden soll, muss dies am Schuljahresanfang beim Landratsamt Fürth beantragt werden. BESONDERHEITEN Aufgrund der aktuellen Tarifsituation innerhalb des Bereiches Nürnberg besteht für die meisten Schüler aus Stein und Unterasbach, die eine Schule besuchen, die es in Zirndorf, Oberasbach oder Stein nicht gibt und die die Kostenfreiheit des Schulweges in Anspruch nehmen möchten, keine Wahlmöglichkeit zwischen den Schulen in Fürth und Nürnberg. Nächstgelegene Schulen sind die Schulen in Fürth.
Desweiteren wurde die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Roßtal und Fürth verbessert, sodass für einige Schüler aus Roßtal die nächstgelegene Schule in Fürth liegt, falls die gewünschte Schulart nicht in Zirndorf, Oberasbach oder Stein angeboten wird. Für Schüler aus Wilhermsdorf ist die nächstgelegene Wirtschaftsschule die Hans-Böckler-Wirtschaftsschule in Fürth. Eine Übernahme der Beförderungskosten zur Wirtschaftsschule Bad Windsheim erfolgt nicht mehr. Für das Wolfgang-Borchert-Gymnasium in Langenzenn wurde seitens des Kreistags folgende Entscheidung getroffen: „Schüler, für die die nächstgelegene Schule das Dietrich-BonhoefferGymnasium in Oberasbach ist, können im Rahmen der bestehenden Verkehrsverbindungen für die Beförderung zum Wolfgang-Borchert-Gymnasium in Langenzenn Teilkosten in Höhe der Beförderungskosten zur nächstgelegenen Schule aus schulorganisatorischen und –planerischen Gründen (§ 2 Abs. 4 SchBefV) verlangen.
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Den Eltern wird empfohlen, sich vor (!) der Anmeldung ihres Kindes an einer weiterführenden Schule unbedingt mit dem Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Sachgebiet 34, Frau Popp (Tel.: 0911/97731363) in Verbindung zu setzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kostenfreiheit des Schulwegs bei der gewünschten Schule auch gesichert ist.
Landkreismagazin 1.2016
Aus folgenden Orten werden Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2016/2017 kostenfrei befördert: GYMNASIEN Gymnasium Langenzenn
Altkatterbach Bernbach Burggrafenhof 1) Cadolzburg Cadolzburg Gewerbegebiet Dippoldsberg Dürrnfarrnbach Hardhof 1) Heinersdorf Hiltmannsdorf Horbach Kagenhof Keidenzell Kirchfarrnbach Kirchfembach Kreben Kreppendorf Langenzenn 1) Laubendorf Lohe Meiersberg Obermichelbach Puschendorf Raindorf Retzelfembach Rothenberg Seckendorf Seukendorf Siegelsdorf Tuchenbach Untermichelbach Unterulsenbach Veitsbronn Wilhermsdorf
Gymnasium Langenzenn oder Gymnasium Oberasbach Ballersdorf Deberndorf Gonnersdorf Greimersdorf Hammerschmiede Hornsegen Oberreichenbach Roßendorf Rütteldorf Steinbach Stinzendorf Vogtsreichenbach Zautendorf
Gymnasium Oberasbach oder Gymnasium Stein
Gymnasium Oberasbach (für wirtschaftsw. Profil Gymnasium Stein) Ammerndorf Anwanden Buttendorf Banderbach Cadolzburg Bronnamberg (ohne Gewerbegebiet) Buchschwabach Clarsbach Kernmühle Defersdorf Leichendorf 1) Oberasbach 1) Egersdorf Raitersaich Fernabrünst Rehdorf (Fußweg unter Großhabersdorf 3 km zum Gym. Oberasbach) Großweismannsdorf Schwaighausen Gutzberg Unterasbach 1) Kastenreuth Vincenzenbronn Kleinweismannsdorf Weinzierlein Lind Wendsdorf Neuses Wintersdorf Oedenreuth Rehdorf (Fußweg über 3 km Zirndorf 1) zum Gym. Oberasbach) Roßtal Sichersdorf Stöckach Trettendorf Unterschlauersbach Wachendorf Weiherhof Weitersdorf Wimpashof
Gymnasium Stein (für sprachl. Profil Gymnasium Oberasbach) Bertelsdorf 1) Eckershof 1) Loch Oberbüchlein Oberweihersbuch 1) Stein 1) Unterbüchlein Unterweihersbuch 1)
Vincenzenbronn Vogtsreichenbach Wachendorf Weiherhof 1) Weinzierlein Weitersdorf Wendsdorf Wimpashof Wintersdorf Zirndorf 1) Zautendorf
Steinbach Stinzendorf Tuchenbach Untermichelbach Unterulsenbach Veitsbronn Vogtsreichenbach Wilhermsdorf Zautendorf
1) = Beförderung nur bei Fußweg über 3 km
REALSCHULEN Realschule Zirndorf Ammerndorf Anwanden Ballersdorf Banderbach 1) Bertelsdorf Bronnamberg Buchschwabach Buttendorf Cadolzburg (ohne Gewerbegebiet) Clarsbach Deberndorf Defersdorf Deutenbach Eckershof Egersdorf Fernabrünst Gonnersdorf Greimersdorf Großhabersdorf Großweismannsdorf Gutzberg Hammerschmiede Hornsegen Kastenreuth
Kernmühle Kleinweismannsdorf Leichendorf 1) Lind Loch Neuses Oberasbach 1) Oberbüchlein Oberreichenbach Oberweihersbuch Oedenreuth Raitersaich Rehdorf Roßendorf Roßtal Rütteldorf Schwaighausen Sichersdorf Stein Steinbach Stöckach Trettendorf Unterasbach 1) Unterbüchlein Unterschlauersbach Unterweihersbuch
1) = Beförderung nur bei Fußweg über 3 km
Realschule Langenzenn Altkatterbach Ballersdorf Bernbach Burggrafenhof 1) Cadolzburg (mit Gewerbegebiet) Deberndorf Dippoldsberg Dürrnfarrnbach Göckershof Gonnersdorf Greimersdorf Hammerschmiede
Hardhof 1) Heinersdorf Hiltmannsdorf Horbach 1) Hornsegen Kagenhof Keidenzell Kirchfarrnbach Kirchfembach Kreben Kreppendorf Langenzenn 1) Laubendorf Lohe Meiersberg Obermichelbach Oberreichenbach Puschendorf Raindorf Retzelfembach Roßendorf Rothenberg Rütteldorf Seckendorf Seukendorf Siegelsdorf
Markgraf-GeorgFriedrich-Realschule Heilsbronn Buchschwabach Clarsbach (ab Raitersaich) Defersdorf Fernabrünst Großhabersdorf Raitersaich Schwaighausen Unterschlauersbach Vincenzenbronn Wendsdorf
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Serie: Gesichter des Landratsamtes
Norbert Weber wacht auch im Winter mit Argusaugen über die Verkehrsadern des Landkreises Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir Ihnen heute Norbert Weber vor. Er ist Dienststellenleiter der staatlichen Leitmeisterei Ammerndorf-Hilpoltstein. Von dort aus koordiniert er den Winterdienst auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen. Für die Gemeindestraßen sind die Kommunen selbst zuständig. Am Bildschirm seines PCs schaut er sich gerade die Livebilder von Glatteismeldeanlagen im Landkreis Fürth an. Der Straßenverkehr in der Metropolregion schläft nie, dementsprechend kommt auch die Straßenmeisterei nie zur Ruhe. Glatteismeldeanlagen, die es überall auf Bayerns Straßen gibt, zeigen Norbert Weber Tag und Nacht bis ins Detail die Lage vor Ort an. Sogar
auf dem Handy. Die Anlage misst auch die Bodentemperatur in 30 Zentimetern Tiefe und ob die Straßen trocken, nass oder vereist sind. „Darauf alleine verlassen wir uns beim Winterdienst natürlich nicht“, sagt Norbert Weber. Zwei Winterdienstmelder sind täglich ab drei Uhr morgens im Landkreis Fürth und Landkreis Roth unterwegs und können neuralgische Punkte mit Salz abstreuen. Muss geräumt werden, werden die Kollegen alarmiert. Elf Räumfahrzeuge stehen zur Verfügung. Norbert Weber war 1977 der erste Auzubildende für den Beruf des Straßenwärters beim Landkreis Fürth. Seit gut sechs Jahren hat Norbert Weber die Leitungsfunktion in der Straßenmeisterei Ammerndorf inne. Sie ist für 580 Streckenkilometer zuständig und gehört damit zu
den größten Kooperationsmeistereien in Bayern. 40 Mitarbeiter sind in Ammerndorf beschäftigt, in der Außenstelle Hilpoltstein weitere 20. „Das Schönste an diesem Beruf ist die Abwechslung“, sagt Norbert Weber. „Die Aufgaben reichen vom Winterdienst über Forstarbeiten, Asphalt- und Pflasterarbeiten bis hin zu kleineren Ausbaumaßnahmen.“ Jeder Arbeitstag wird in der Straßenmeisterei von der Verkehrssituation und dem Wetter geprägt, darum sind lange Vorplanungen oft nicht möglich.
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Verbraucherinformation der Bundesnetzagentur zur Technologie-Umstellung der Telekom Die Koordinationsstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt hat bei der Bundesnetzagentur angefragt, was auf Telefonkunden im Zuge der bereits laufenden Umstellung der analogen Anschlüsse auf Internet-Telefonie zukommt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, was geschieht, wenn der Kunde keinen Internetanschluss hat und auch in Zukunft keinen wünscht, sondern nur wie
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Aktuelle Angebote aus der Ausbildungs- und Praktikumsbörse ANGEBOT Ausbildung/Praktikum bei der Polizei Bayern Polizei Fürth Kapellenstraße 10 90762 Fürth Ansprechpartner: Nadine Kaiser-Reichelt, PHMìn Telefon: 0911/75905-234 E-Mail: einstellungsberatung-nuernbergfuerth@polizei.bayern.de Internet: www.polizei.bayern.de Weitere Praktikumsangebote und -gesuche sowie Ausbildungsplatzangebote und -gesuche finden Sie unter www. landkreis-fuerth.de/marktplatz/ An alle Firmen: Jetzt kostenlos eintragen!
gewohnt mit seinem Telefon weiter telefonieren möchte. Auch wurde gefragt, wie ein bestehender Hausnotruf funktionsfähig bleibt. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur erteilte folgende Auskunft: Endkunden, die bisher und auch zukünftig einen reinen Sprachanschluss nutzen möchten, werden nach Angaben der Telekom nicht aktiv migriert und auch nicht gekündigt. Diesen Kunden stünde auch nach IP-Umstellung ein Anschluss zur Verfügung, der mit dem bisherigen analogen Anschluss vergleichbar sei. Ermöglicht werde dies durch den Einsatz einer Karte in der Vermittlungsstelle (sog. MSAN-POTS-Karte). Diese Endkunden sollen so an das IP-Netz angeschlossen werden, dass die Umstellung kaum bemerkt werde, da sich in diesen Fällen weder Vertrag noch Endgeräteausstattung ändern müssen. Dementsprechend bestehe für diese Endkunden keine Notwendigkeit, einen IP-fähigen Router anzuschaffen. Bezüglich des Hausnotrufs gab der Verbraucherservice den Hinweis, dass der Telekom nicht bekannt ist, welche Kunden einen Hausnotruf nutzen. Wirtschaft
Vertragspartner sei in diesem Fall der Anbieter des Notrufs. Das heißt: Hausnotruf-Nutzer sollten vor der Technologie-Umstellung mit ihrem HausnotrufAnbieter Kontakt aufnehmen. Hersteller von Hausnotrufgeräten und die Anbieter des Hausnotrufs haben die Möglichkeit, sich mit der Telekom zu beraten oder auch das Testcenter der Telekom zu nutzen. Hersteller von Hausnotrufgeräten oder auch Hilfsdienste haben die Möglichkeit sich diesbezüglich mit dem Unternehmen zu beraten und auch das Testcenter der Telekom zu nutzen.
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Die Kontaktdaten: Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Grundversorgung, Postfach 8001, 53105 Bonn Telefon-Hotline: Mo-Fr von 9-12 Uhr 030-22 48 05 00 E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de www.bundesnetzagentur.de
Interessengemeinschaft „Ihre RegionalGärtnerei“ startet mit neuem Internetauftritt Die Mitglieder der Interessengemeinschaft (IG) „Ihre RegionalGärtnerei“ präsentieren sich ab sofort mit neuem Layout und interessanten Inhalten im Internet. Der Zusammenschluss familiengeführter, kompetenter Endverkaufsgärtnereien und Baumschulen rückt dabei besonders die Themen Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit und Regionalität in den Fokus der Besucher der neuen Homepage: www.ihre-regional-gaertnerei.de
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Das nächste Landkreis Magazin Fürth erscheint am 04.02.2016 Anzeigenschluss ist am 26.01.2016
Amtsblatt 1.2016
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth
Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12
Nr. 1 vom 21. Januar 2016
Inhaltsverzeichnis
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
001 Landratsamt Fürth 7. Sitzung des Kreistages
Zirndorf, den 13.01.2016 Landratsamt Fürth
002 Landratsamt Fürth Bekanntmachung an die Sportvereine: Vereinspauschale
Matthias Dießl Landrat
003 Landratsamt Fürth Änderungssatzung für den Zweckverband „Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth“ 004 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016 005 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 006 Sparkasse Fürth Fundsachen 007 Stadt Oberasbach Straßenreinigung der Stadt Oberasbach 2016
001 Landratsamt Fürth Öffentliche Bekanntmachung 7. Sitzung des Kreistages Am Montag, 01.02.2016, um 14:30 Uhr findet im Landratsamt Fürth, Stresemannplatz 11, Sitzungssaal die 7. Sitzung des Kreistages (Haushaltssitzung) mit folgender Tagesordnung statt.
1 2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4
Ehrungen Bürgeranfragen Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Kreistages am 14.12.2015 Mitteilungen Haushaltsberatungen 2016 Beratung über den Landkreishaushalt 2016 Beschlussfassung über den Stellenplan 2016 Beschlussfassung über den Landkreishaushalt 2016 Beschlussfassung über den Finanzplan Erlass der Haushaltssatzung 2016 Anfragen
002 Landratsamt Fürth Bekanntmachung an die Sportvereine: Vereinspauschale Gemäß Nr. B 5.1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. Juli 2012, Az.: VII.10-5 7301-3.74 360 sind Anträge auf Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports bis spätestens 1. März 2016 den Kreisverwaltungsbehörden vollständig darzulegen (Datum des Einlaufstempels). Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist; Anträge die nach dem 1. März 2016 eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Diejenigen Vereine, die zu den Kosten des Kalenderjahres 2015 Zuwendungen beantragt und bewilligt erhalten haben, bekommen die notwendigen Antragsvordrucke von Amts wegen zugesandt. Diejenigen Vereine, die bisher noch keine Zuwendungen beantragt haben, werden gebeten, rechtzeitig Anträge für das Kalenderjahr 2016 beim Landratsamt Fürth, Postfach 1407, 90507 Zirndorf, Dienstgebäude 90763 Fürth, Stresemannplatz 11, Sachgebiet 21, (Zimmer 1.08, 1. Stock; Tel. 0911/9773-1210) anzufordern. In diesem Zusammenhang werden die Sportvereine gebeten, die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien), sowie die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, genau zu beachten, insbesondere, dass der Sportbetrieb der Vereine im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel pauschal (Vereinspauschale) gefördert wird.
Die Vereinspauschale wird für jedes dem Verein zum Jahresbeginn angehörende Mitglied gewährt. Die Vereinspauschale berücksichtigt die Vereinsmitglieder mit unterschiedlicher Gewichtung. Der genaue Zuwendungsbetrag eines Vereins wird auf Grundlage der innerhalb der Ausschlussfrist bei den Kreisverwaltungsbehörden vorliegenden Anträge wie folgt ermittelt: – Erwachsene Mitglieder werden einfach gewichtet. – sonstige Mitglieder (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) werden zehnfach gewichtet. – gültige Übungsleitervolllizenzen, die vom Verein im Sportbetrieb des Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, eingesetzt werden, werden 650-fach, Übungsleiterzusatzlizenzen 325-fach gewichtet, wenn sie dem Verein zur Vorlage bei der Kreisverwaltungsbehörde am Stichtag zur Verfügung stehen. Der Einsatz einer Volllizenz kann bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage höchstens bei zwei Vereinen berücksichtigt werden. Die Lizenz wird dabei je zur Hälfte, also 325-fach für einen Verein gewichtet. Zusatzlizenzen können nur bei einem Verein berücksichtigt werden. – Der zur Verfügung stehende Haushalt wird durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine dividiert und so die Fördereinheit errechnet, die auf eine Mitgliedseinheit entfällt. – Eine Vereinspauschale wird nicht gewährt, soweit der Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht. – Übersteigt die Zahl der eingesetzten gültigen Übungsleiterlizenzen vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl des Vereins, so werden die übersteigenden Lizenzen nicht berücksichtigt. Abweichend davon können eingesetzte gültige Lizenzen bis zu sechs Prozent der Gesamtmitglieder des Vereins berücksichtigt werden, wenn mehr als 50 Prozent der Mitglieder des Vereins bis einschließlich 26 Jahre alt sind. Sind mehr als 60 Prozent der Mitglieder des Vereins bis einschließlich 26 Jahre alt, können hinsichtlich der eingesetzten gültigen Übungsleiterlizenzen bis zu acht Prozent der Gesamtmitglieder des Vereins berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich so hoch sein muss, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen (Soll-Aufkommen) entspricht: 12,00 € je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre (Schüler)
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25,00 € je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre (Jugendliche) 50,00 € je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene) In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, die speziell für die Maßnahme gegeben werden sowie Einnahmen, die durch unentgeltliche Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden. Erreicht das Ist-Aufkommen nicht das vorausgesetzte Soll-Aufkommen, so genügt ein Ist-Aufkommen von wenigstens 70 Prozent des Soll-Aufkommens, wenn besondere Gründe für das Zurückbleiben des Ist-Aufkommens gegenüber dem Soll-Aufkommen glaubhaft dargelegt werden. Als besondere Gründe in diesem Sinne gelten ein Mitgliederzuwachs zu Beginn des laufenden Förderjahres, auf Sonderumständen beruhende Begleitumstände, nicht aber Beitragsermäßigungen (außer bei Arbeitslosen) oder Beitragsfreistellungen. Januar 2016 Landratsamt Fürth Kommunalaufsicht 003 Landratsamt Fürth Satzung zur Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband „Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth“ vom 2.12.2015 Der Zweckverband „Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth“ erlässt auf Grund Art. 19 und Art. 30 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 20 a und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Änderungssatzung §1 § 11 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Die Verbandsräte, die dem Zweckverband kraft Amtes angehören, das sind die ersten Bürgermeister der am Zweckverband beteiligten Gemeinden, haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen. Die übrigen Verbandsräte erhalten eine Sitzungspauschale in Höhe von 25,99 Euro für jede Sitzung. § 11 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. § 14 erhält folgende Fassung: Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Der Verbandsvorsitzende erhält eine Sitzungspauschale in Höhe von 50,00 Euro je Sitzung. Der Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden erhält – jeweils im Vertretungsfall - eine Sitzungspauschale von 50,00 Euro je Sitzung. §18 erhält folgende Fassung: Der Zweckverband erhebt von den Verbandsgemeinden eine Umlage (Verwaltungs- und Investitionsumlage), soweit seine Einnahmen aus besonderen Entgelten für die von ihm erbrachten
Leistungen und seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um seinen Finanzbedarf zu decken. Die Umlage wird nach der Zahl der Einwohner bemessen. Stichtag für die Feststellung der Einwohner der Verbandsgemeinden ist die Fortschreibung der Einwohnerzahlen durch das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zum 30.6. für das im jeweiligen Haushaltsplan maßgebende Jahr des Rechnungsergebnisses. §2 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 17.11.2005 in Kraft. Cadolzburg, den 2.12.2015 Zweckverband „Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth“ Obst Zweckverbandsvorsitzender Dem Landratsamt Fürth sind Satzungsänderungen gem. Art. 48 Abs. 2 KommZG anzuzeigen. Diese wird hiermit gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG amtlich bekannt gemacht.
004 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehr alarmierung Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016 Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016 wird im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 1 am 15. Januar 2016 amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg für das Haushaltsjahr 2016 liegt vom 18.01.2016 bis 25.01.2016 bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg bei der Stadt Nürnberg, Rechtsamt/Kreisverwaltungsbehörde, Hauptmarkt 16, 2. Stock, Zi. 216, 90403 Nürnberg öffentlich auf. Zirndorf, den 17.12.2015 Landratsamt Fürth 005 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 18.12.2015, Az: 441-BV-5412015, erteilte das Landratsamt Fürth Evangelia Chatziefthymiou, Nürnberger Str. 3a , 90522 Oberasbach, die Baugenehmigung zur Errichtung einer angestrahlten Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 892/13 der Gemarkung
Oberasbach (90522 Oberasbach, Nürnberger Str. 3 a). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 892/10, Gemarkung Oberasbach, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 18.12.2015 Landratsamt Fürth Döhler Verwaltungsinspektor
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006 Sparkasse Fürth Fundsachen In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 01.Oktober 2015 bis 30.Dezember 2015 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden: Beträge zu: € 100,00 € 10,00 1 Autoschlüssel 1 Schlüssel 1 Kettenanhänger Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 31. März 2016 geltend zu machen. Fürth, den 12.01.2016 Sparkasse Fürth
007 Stadt Oberasbach Straßenreinigung der Stadt Oberasbach 2016
KW 3 6 10 14 18 22 22 26 30 34 38 42 46 50
Straßenreinigung der Stadt Oberasbach 2016 Linder Siedlung Unterasbach Oberasbach Kreutles Petershöhe Rehdorf 18.01.2016 19.01.2016 20.01.2016 08.02.2016 09.02.2016 10.02.2016 07.03.2016 08.03.2016 09.03.2016 04.04.2016 05.04.2016 06.04.2016 02.05.2016 03.05.2016 04.05.2016 30.05.2016 31.05.2016 01.06.2016 02.06.2016 27.06.2016 28.06.2016 29.06.2016 25.07.2016 26.07.2016 27.07.2016 22.08.2016 23.08.2016 24.08.2016 19.09.2016 20.09.2016 21.09.2016 17.10.2016 18.10.2016 19.10.2016 14.11.2016 15.11.2016 16.11.2016 12.12.2016 13.12.2016 14.12.2016
Altenberg 21.01.2016 11.02.2016 10.03.2016 07.04.2016 06.05.2016
30.06.2016 28.07.2016 25.08.2016 22.09.2016 20.10.2016 17.11.2016 15.12.2016
Bemerkung: Bei Frosttemperaturen ist eine Straßenreinigung aus technischen Gründen nicht möglich. Der Termin wird dann verlegt oder fällt aus! Oberasbach, den 11.01.2016 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin
Der Landkreis Fürth bietet zum 01.10.2016
ein duales Studium zum/zur
Diplom – Verwaltungswirt/in für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst Wir erwarten • eine in Bayern anerkannte unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife (zum Einstellungstermin) • die erfolgreiche Teilnahme an dem vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchzuführenden Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2016 Weitere Voraussetzung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands besitzen, da die Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgt. Wir bieten • eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche dreijährige Ausbildung in Form eines berufspraktischen Studiengangs; die Fachstudienabschnitte an der „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ in Hof (21 Monate) wechseln sich mit Praktikumsabschnitten in den Sachgebieten des Landratsamtes Fürth in den Dienststellen Zirndorf und Fürth ab (15 Monate). Das erfolgreiche Studium schließt mit Verleihung des akademischen Grades „Diplom Verwaltungswirt/in (FH)“ ab • finanzielle Absicherung während der Ausbildung (Anwärterbezüge), freie Unterkunft an der Fachhochschule • die Einstellung erfolgt als Verwaltungsinspektoranwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach erfolgreichem Studium erwarten Sie abwechslungsreiche Aufgaben und gute Aufstiegschancen Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen - insbesondere das Prüfungszeugnis des Bayerischen Landespersonalausschusses - richten Sie bitte bis 26.01.2016 an das Landratsamt Fürth, Aus- und Fortbildung, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. E-Mail: aus-undfortbildung@lra-fue.bayern.de Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Für Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911/9773-1104 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter: „Ausbildung im Landratsamt“. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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Landkreis Fürth
LeistungsFähig. LebensFroh.
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Amtsblatt 1.2016
Der Landkreis Fürth sucht für den Bereich Sozialpädagogische Dienste
Der Landkreis Fürth sucht für das Sachgebiet 12 „Gebäudewirtschaft“ ab 01.04.2016 einen
Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen (Dipl. FH oder B.A.)
Hallenwart (m/w) für das Gymnasium in Oberasbach
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen: • B eratung und Betreuung von Klienten im Rahmen der Jugendhilfe: Beratung bei erzieherischen Fragen, Einleitung und Begleitung von familienunterstützenden Hilfen, vermittelnde Elterngespräche zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs bei Trennung und Scheidung, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Hilfe bei der Bewältigung aktueller Krisensituationen, Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindswohlgefährdungen, Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen. • A ufgabenwahrnehmung für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit Altersfeststellung, Inobhutnahme, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Begleitung während des Clearingverfahrens, Klärung des Hilfebedarfs und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung. • A ufgabenwahrnehmung im Rahmen der Gesundheitshilfe: Beratung von Betroffenen und Angehörigen bei psychischer Belastung, Suchtproblematik, Fragen zu Krankheit, Behinderung und Alter. • B eratung in finanziellen Notsituationen und Vermittlung von wirtschaftlichen Hilfen.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen: • H andwerklich auszuführende Arbeiten im Gebäudeunterhalt einschließlich der Betreuung der Grün-, Sport und Freiflächen, sowie der Sporthalle • S chließdienst und Schlüsselverwaltung • B etreuung der technischen Anlagen innerhalb des gesamten Schulbereiches • A usführung von Bausanierungsmaßnahmen im Gebäudestand • P ost, Hausordnung, Warenannahme
Wir erwarten von Ihnen: • Berufserfahrung • Ausgeprägte soziale Fachkompetenz • Z uverlässigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung • Fahrerlaubnis der Klasse B + eigener PKW Wir bieten Ihnen: • Eine interessante und vielseitige Tätigkeit • Gute Fortbildungsmöglichkeiten • Familienfreundliche Arbeitszeiten • L eistungsgerechte Vergütung je nach persönlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (Stellenwert S 12 / S 14) Die Einstellung erfolgt befristet in Teilzeit oder Vollzeit. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Rösch-Grimmel (0911/ 97731859) gerne zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 16.02.2016 an das Landratsamt Fürth, Personalmanagement, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. E-Mail: bewerbung@lra-fue.bayern.de
Wir erwarten von Ihnen: • H andwerkliche Ausbildung (Gesellenbrief) in einem Gewerk der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro-, bzw. Heizungs-, bzw. Lüftungs- oder Sanitärinstallateur) • E DV-Kenntnisse (MS-Office) • B ereitschaft zum Einsatz an verschiedenen Liegenschaften nach Bedarf (Springertätigkeit) • S icheres Auftreten mit entsprechenden Umgangsformen • Z uverlässigkeit, Aufgeschlossenheit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung • F ahrerlaubnis der Klasse B + eigener PKW Wir bieten Ihnen: • E ine interessante und vielseitige Tätigkeit • G ute Fortbildungsmöglichkeiten Die Vollzeitstelle ist unbefristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach TVÖD (Stellenwert E 4). Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Herr Eckert (0911/ 9773-1608) oder Herr Egerer (0911/ 9773-1604) gerne zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 11.02.2016 an das Landratsamt Fürth, Personalmanagement, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. E-Mail: bewerbung@lra-fue.bayern.de Da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können, bitten wir bei schriftlicher Bewerbung ausschließlich um Übersendung von Kopien.
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Amtsblatt 1.2016
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Impressum Das „Landkreis-Magazin“
Die Gemeinde Seukendorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den gemeindlichen Kindergarten eine Gruppenleiterin für die Krippengruppe
1 Erzieherin
erscheint alle 14 Tage.
Herausgeber und verantwortlich
in Vollzeit (39 Stunden/Woche) Es erwartet Sie ein interessantes Arbeitsgebiet in einem gut eingespielten Kindergartenteam.
für den amtlichen und redaktionellen Inhalt:
Vorausgesetzt wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in, Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sensibilität im Umgang mit Kindern und Eltern. Geboten werden die Leistungen des öffentlichen Dienstes. Die Einstufung erfolgt nach den Richtlinien des TVöD.
Anzeigenverwaltung:
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens 14.02.2016 an die Gemeinde Seukendorf, Nürnberger Straße 2, 90587 Veitsbronn erbeten. Weitere Auskünfte erhalten Sie von Frau Reimer-Kreß (Kindergartenleitung) unter der Rufnummer: 0911/755251. www.kindergarten-seukendorf.de Tiefel Erster Bürgermeister
Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00
Scharvogel Grafikdesign, Pfalzhausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 25.01.2016 Anzeigen-Annahmeschluss:
26.01.2016
Öffnungszeiten LANDRATSAMT FÜRTH Tel.: 0911 9773–0 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr
DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORF Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Fax: 0911 97 73–11 13 DIENSTGEBÄUDE FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Fax: 0911 / 97 73–17 72 KFZ-ZULASSUNGSSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 44, Fax: 97 73–13 62 Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr
FÜHRERSCHEINSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 29 Fax: 0911 97 73–13 39 Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 Uhr Di. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr
Sozialpädagogische Dienste
VETERINÄRBEHÖRDE FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Tel.: 0911 97 73–19 01, Fax: 97 73–19 20 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
GESUNDHEITSBEHÖRDE
Gesundheitsamt
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 97 73–18 06, Fax: 97 73–18 03 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: sozpaed@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: schwangerenberatung@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr
Koki Netzwerk frühe Kindheit Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Zugang Adlerstraße, Zimmer U53 Tel.: 0911 / 97 73–12 77 KoKi@lra-fue.bayern.de
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Landkreismagazin 1.2016
Fliesen GmbH Wir suchen einen
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Landkreismagazin 1.2016
Termine
Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde Buchschwabach und Bayerischer Landesverein für Heimatpflege | Ort: Ev. Gemeindehaus Magdalenenweg 4 in Buchschwabach, Roßtal
0.01.2016 | 20:00 Uhr Großhabersdorf: Sportstammtisch Veranstalter: Motorsportclub Großhabersdorf | Ort: Gasthaus „Rotes Ross“ Rothenburger Str., Großhabersdorf
22.01.2016 | 19:00 Uhr Zirndorf: Französischer Stammtisch „Apéro“ Veranstalter: Deutsch-Französischer Freundeskreis Zirndorf e.V. | Ort: Gasthaus zum Eiffelturm, Schützenstr. 19, Zirndorf
21.01.2016 | 14:00 Uhr Tuchenbach: Gedächtnistraining Veranstalter: Monika Hermann | Ort: Bürgerhaus Tuchenbach, Tuchenbach
22.01.2016 | 19:30 Uhr Zirndorf: 2. Prunksitzung der Cyrenesia Veranstalter: ASV Zirndorf, Faschingsgesellschaft Cyrenesia | Ort: Paul-Metz-Halle, Volkhardtstr. 33, Zirndorf
21.01.2016 | 19:00 Uhr Veitsbronn: „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist ... „ Bauernregeln aus meteorologischer Sicht Bauernregeln aus meteorologischer Sicht Veranstalter: VHS Veitsbronn | Ort: Mittelschule Veitsbronn, Siegelsdorfer Str. 24, Veitsbronn
22.01.2016 | 20:16 Uhr Großhabersdorf: Faschingsball „Kundabunt“ der KiTa Tulipan Veranstalter: Elternbeirat der Kindertagesstätte Tulipan | Ort: Pfarrscheune, Am Kirchberg 1, 90613 Großhabersdorf, Großhabersdorf
21.01.2016 | 19:30 Uhr Roßtal: Fränkische Singstunde mit Clemens Schellenberger Lauter lustige Lieder Anzeige
MUNDWERKE
im
Rieke Katz & Band New Start Feiner Smooth Jazz mit einer Prise Funk, Soul und Pop
Fr, 12. Februar 2016 // 20.00 Uhr
Lottchen Quiet Storm Virtuoses Klangduo: Vibraphon und Stimme
Fr, 19. Februar 2016 // 20.00 Uhr
Foto: Valentin Schilling
www.kulturforum-fuerth.de
Wir gratulieren Zur Eisernen Hochzeit 08.01.2016 Edith & Wilfrid Penicker, Seukendorf 27.01.2016 Babette & Hans Kiener, Oberasbach Zum 101. Geburtstag 26.01.2016 Margarete Lutz, Zirndorf Zum 100. Geburtstag 03.01.2016 Anna Gebuhr, Langenzenn Zum 97. Geburtstag 02.01.2016 Luise Vogel, Veitsbronn Zum 95. Geburtstag 07.01.2016 Barbara Reidch, Roßtal 14.01.2016 Elsa Winkler, Roßtal 19.01.2016 Joao Diniz Graca, Cadolzburg Zum 90. Geburtstag 03.01.2016 Elisabeth Liebermann, Stein 06.01.2016 Margareta Schröder, Roßtal 07.01.2016 Elisabeth Sturtz, Zirndorf 07.01.2016 Georg Hurst, Zirndorf 09.01.2016 Else Jakob, Veitsbronn 10.01.2016 Grete Kohn, Cadolzburg 10.01.2016 Heinrich Lehner, Obermichelbach 10.01.2016 Maria Allgöwer, Oberasbach 10.01.2016 Michael Koppen, Großhabersdorf 11.01.2016 Barbara Schöner, Oberasbach 12.01.2016 Johanna Herdin, Zirndorf 12.01.2016 Anna Christgau, Tuchenbach 12.01.2016 Jakob Lößlein, Veitsbronn 15.01.2016 Hilde Straub, Cadolzburg 16.01.2016 Emma Herzog, Stein 24.01.2016 Margareta Forstmeier, Wilhermsdorf 27.01.2016 Hildegard Heide, Zirndorf 29.01.2016 Dorothea Vierrether, Zirndorf 30.01.2016 Günther Schulist, Großhabersdorf
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lle) (Stadtha rader U1 ga Direk t ander Saturn-Tief0 Uhr) in Parken dert arif ab 19:0 ge (Son
Kulturforum Fürth / Würzburger Str. 2 / 90762 Fürth Fon 0911- 973 84 0 / Fax 0911 - 973 84 16 www.kulturforum-fuerth.de / kulturforum@fuerth.de
Februar 2016
Foto: V Valentin Schilling
19:00 01 MO 20:00 05 FR
Veranstaltungen Februar 2016 Tanz
Community-Dance mit Jutta Czurda & Petra Heinl Fasching Dullnraamer Sidzung 2016 Der Fränkische Kultfasching Fasching 20:00 Dullnraamer Sidzung 2016 06 SA Der Fränkische Kultfasching Konzert 20:00 Rieke Katz & Band 12 ND MURK WE E FR New Start Schauspiel el 20:00 Elefanten sieht man nicht ab 13 13 SA Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller KinderForum 15:00 Die Schatzinsel 14 ab 6 SO Theater Ahoi el 18:00 Elefanten sieht man nicht ab 13 Schauspiel Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller KinderForum 10:00 Die Schatzinsel 15 ab 6 MO (Vorstellung für KiGa/Grundschulen) el 10:00 Elefanten sieht man nicht ab 13 Schauspiel Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller Tanz 19:00 Community-Dance mit Jutta Czurda & Petra Heinl Schauspiel el ab 13 16DI 10:00 Elefanten sieht man nicht Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller Schauspiel el 10:00 Elefanten sieht man nicht 17 ab 13 MI Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller el 10:00 Elefanten sieht man nicht ab 13 Schauspiel 18 DO Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller Gästeforum 10:00 Bruno-Rother-Preis 19:00 Jazzwettbewerb/Preisträgerkonzert el 10:00 Elefanten sieht man nicht ab 13 Schauspiel 19 FR Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller Konzert 20:00 Lottchen ND MURK WE E Quiet Storm el 20:00 Elefanten sieht man nicht ab 13 Schauspiel 20 SA Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller KinderForum 15:00 Die kleinen Leute von Swabedoo 21 ab 4 SO Theater Salz & Pfeffer el 15:00 Elefanten sieht man nicht ab 13 Schauspiel Schauspiel nach dem Roman von Susan Kreller KinderForum 10:00 Die kleinen Leute von Swabedoo 22 ab 4 MO (Vorstellung für KiGa/Grundschulen) Tanz 19:00 Community-Dance mit Jutta Czurda & Petra Heinl Konzert 20:00 UN BEHEIMATET - Ein Chor in Bewegung ND 25 DO Konzertprojekt mit dem Chor AUFTAKT MU WE RKE 20:00 UN BEHEIMATET - Ein Chor in Bewegung Konzert 26 ND FR Konzertprojekt mit dem Chor AUFTAKT MU WE RKE Konzert 20:00 UN BEHEIMATET - Ein Chor in Bewegung ND 27 MU SA Konzertprojekt mit dem Chor AUFTAKT WERKE Tanz 19:00 Community-Dance y / Brückenfest 29 MO mit Jutta Czurda a & Pet P ra Heinl Petra www.kulturforum-fuerth.de w www.stadttheater.de 12.02. Rieke Katz & Band
06
Donnerstag, 04.02.2016, 20:00 Uhr WIENER BLUT – OPERETTE Original Wiener Gastspiel der Johann Strauß Operette 19:00 Uhr FASCHINGSBALL DER DEUTSCHEN AUS RUSSLAND Geschlossene Veranstaltung Sonntag, 07.02.2016, 20:00 Uhr ZAZ in Concert Freitag, 12.02.2016, 17:00 Uhr DIE SCHNEEKÖNIGIN Das Musical für die ganze Familie Samstag, 13.02.2016, 19:00 Uhr ANI LORAK Popkonzert in russischer Sprache Sonntag, 14.02.2016, 18:00 Uhr DIE SUBLIMATION DER LIEBE Theater in russischer Sprache Donnerstag, 18.02.2016, 20:00 Uhr THORSTEN HAVENER – LIVE! DER KÖRPERSPRACHE-CODE Körpersprache & Entertainment Samstag, 20.02.2016, 10:30 Uhr Sonntag, 21.02.2016, 10:30 Uhr MINERALIENTAGE FÜRTH Verkaufsausstellung für Schmuck, Edelsteine, Mineralien und Fossilien mit kostenlosem Kinderprogramm Donnerstag, 25.02.2016, 09:00 Uhr WIENERBERGER MAUERWERKSTAG Fachseminar inkl. Fachausstellung Geschlossenene Veranstaltung
Vorschau März 2016 Samstag, 05.03.2016, 10:00 Uhr Sonntag, 06.03.2016, 10:00 Uhr RAD 16 – DIE FAHRRADMESSE mit „Radreisen 2016“ des ADFC Nürnberg Samstag, 12.03.2016, 13:00 Uhr Sonntag, 13.03.2016, 10:00 Uhr FRANKEN-BIKE 2016 Motorräder, Motorrad Neuheiten, Custombikes, Roller, Quads, Bekleidung, Rollerverlosung, Motorradtouristik und Motorrad-Technik Samstag, 26.03.2016, 19:00 Uhr THE CHAMPIONS CLUB GERMANY Profiboxen, Kickboxen und die WKU Muaythai-EM im Halbschwergewicht