Rechtsnews von Mag. Kothbauer

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Bei

fehlender

ausdrücklicher

Honorarvereinbarung

steht

dem

Verwalter

kraft

Handelsbrauchs auch ein Übergabehonorar zu Das LG ZRS Wien (40 R 144/10p) hat einem Verwalter bei Auflösung eines stillschweigend zustande gekommenen – und daher mit keiner ausdrücklichen Honorarvereinbarung versehenen – Verwaltungsvertrages ein Übergabehonorar in der Höhe von drei Monatsentgelten zugesprochen.


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Rechtsnews von Mag. Kothbauer by Stefan Tatzber - Issuu