Mietzinsminderung: Zum Anspruch des Mieters auf professionelle Mängelbehebung Der OGH hat in einer aktuellen Entscheidung (7 Ob 13/12f) einem Mieter, der sich geweigert hatte, dem Vermieter zwecks Mängelbeseitigung Zutritt zum Mietgegenstand zu verschaffen, dennoch weiterhin Mietzinsminderung aufgrund der bestehenden Mängel zugebilligt. Der Mieter dürfe nämlich verlangen, dass die Sanierungsarbeiten von „Professionisten“ durchgeführt werden. Dass ein Mieter dem Vermieter nur unter dieser Voraussetzung Zutritt zur Wohnung gewährt habe, sei daher nicht zu beanstanden.