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2 Pflichtteile müssen berücksichtigt werden
from Recht 07 - LV
2 Pflichtteile müssen berücksichtigt werden
Wer über einen Teil seines Nachlasses individuell verfügen will, muss dazu nach bestimmten Regeln eine Verfügung von Todes wegen aufstellen. Damit können irgendwelche Personen als Erben eingesetzt werden. In der Verteilung seines Nachlasses ist man jedoch nicht vollständig frei. Die gesetzlichen Erben dürfen – sofern sie pflichtteilsgeschützt sind – nicht vollständig übergangen werden. Je näher die gesetzlichen Erben in verwandtschaftlicher Beziehung zum Erblasser stehen, desto stärker werden ihre erbrechtlichen Ansprüche geschützt.
Der «Pflichtteil» ist jener Teil des gesetzlich vorgesehenen Erbanspruches, der bestimmten Erben mindestens zusteht. In der Schweiz sind nur die Nachkommen und der überlebende Ehepartner der Erblasserin «pflichtteilsgeschützt». Ab 2023 beträgt ihr Pflichtteil die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruches. Diesen Mindestanspruch muss ein Erblasser bei der 7 Formulierung seines Testaments zwingend berücksichtigen.
Erbrecht
■ Übersicht über die Pflichtteilsregeln geltend bis 31.12.2022 (altes Erbrecht) Übersicht über die Pflichtteilsregeln geltend bis 2022
![](https://assets.isu.pub/document-structure/220727075157-96a30751c49a28b2bf2520abd11ad2c5/v1/012c4bb595938012eeb7f136db9582ad.jpeg?width=720&quality=85%2C50)
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Werden einzelne Erben auf den Pflichtteil gesetzt, so wird ein Anteil des Erbes für die Begünstigung weiterer Erben – ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge – frei. Dieser Anteil, über den der Erblasser frei verfügen kann, heisst freie Quote.
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit der ursprünglichen Schaffung des Erbrecht Anfang des 20. Jahrhunderts grundlegend verändert. Die Ehe gilt nicht mehr als alleinige und «auf ewig» ausgerichtet Form des Zusammenlebens; Zweit- und Drittbeziehungen sind häufiger und die familiären Lebensformen vielfältiger geworden. Wirtschaft und Gesellschaft Brennpunkt Recht / Gesellschaft @ by STR Teachware: Urs Saxer, Thomas Tobler, Heinz Rüfenacht 1
Im revidierten Erbrecht (gültig ab 1.1.2023) wurde deshalb der Pflichtteil der Nachkommen reduziert und der Pflichtteil der Eltern vollständig aufgehoben. Dadurch wird die Verfügungsfreiheit für die Erblasserin vergrössert. So können etwa in einer Patchworkfamilie weitere, ausserhalb der gesetzlichen Erbfolgeregelung nahestehende Personen begünstigt werden.
7 Erbrecht
■ Übersicht über die Pflichtteilsregeln geltend ab 01.01.2023 (neues Erbrecht) Übersicht über die Pflichtteilsregeln geltend ab 2023
1/2
0 1/2
0 1/2
1/1
1/2 1/4
1/2 1/2
Ab 2023 entfällt der Pflichtteil für die Eltern; für «Ehepartner und Eltern erben gemeinsam» gilt alleine die Pflichtteilsregelung für Ehepartner.
Wenn einem pflichtteilsberechtigten Erben sein Erbanspruch vollständig entzogen wird, so spricht man von einer Enterbung. Eine solch schwerwiegende Massnahme ist nur dann gültig, wenn sie in Form einer letztwilligen Verfügung unter ausdrücklicher Angabe der Gründe erfolgt. Gemäss Gesetz gibt es zwei Enterbungsgründe (Art. 477 ZGB): schweres Ver-Brennpunkt Recht / Gesellschaft @ by STR Teachware: Urs Saxer, Thomas Tobler, Heinz RüfenachtWirtschaft und Gesellschaft 2 brechen (z. B. ein Mordversuch) oder schwere Verletzung familienrechtlicher Pflichten gegenüber dem Erblasser bzw. deren Angehörigen.
Durch die Reduktion des Pflichtteils der Nachkommen und die Aufhebung des Pflichtteils der Eltern erhöht sich die frei verfügbare Quote, wie die folgenden drei Beispiele zeigen:
Die verstorbene Person hinterlässt:
7
Erbrecht
■ 1. Nachkommen als Alleinerben
1. Nachkommen als Alleinerben
Gesetzlicher Erbanteil Pflichtteilsregelung bis 2022
Gesetzlicher Anspruch (ohne Testament)
Pflichtteil als Anteil vom gesetzlichen Anspruch
Mindestanspruch Pflichtteilsregelung ab 2023
Pflichtteil als Anteil vom gesetzlichen Anspruch
Mindestanspruch
Nachkommen = 1/1 ¾ ¾ von 1/1 = ¾
¼
¾
Nachkommen = 1/1 ½ ½ von 1/1 = ½
½ ½
Keine Änderung ab 2023 Freie Quote
7
Erbrecht
■ 2. Ehepartner als Alleinerben
2. Ehepartner als Alleinerben
Gesetzlicher Erbanteil Pflichtteilsregelung bis 2022
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Gesetzlicher Anspruch (ohne Testament)
Pflichtteil als Anteil vom gesetzlichen Anspruch
Mindestanspruch Freie Quote
Pflichtteilsregelung ab 2023
Pflichtteil als Anteil vom gesetzlichen Anspruch
Mindestanspruch
Ehepartner = 1/1 ½ ½ ½
Ehepartner = 1/1 ½ ½ ½
Wirtschaft und Gesellschaft
½ von 1/1 = ½ Brennpunkt Recht / Gesellschaft ½ von 1/1 = ½ @ by STR Teachware: Urs Saxer, Thomas Tobler, Heinz Rüfenacht 3
Keine Änderung ab 2023
7 Erbrecht
Freie Quote Freie Quote
■ 3. Nachkommen und Ehepartner, die gemeinsam erben3. Nachkommen und Ehepartner erben gemeinsam
Gesetzliche Erbanteile Pflichtteilsregelung bis 2022 Pflichtteilsregelung ab 2023
Gesetzlicher Anspruch (ohne Testament)
Pflichtteil als Anteil vom gesetzlichen Anspruch
Mindestanspruch
Pflichtteil als Anteil vom gesetzlichen Anspruch
Mindestanspruch
½
Ehepartner = ½ ½
Ehepartner = ½ ½
½ von ½ = ¼
½
Nachkommen = ½ ¾
Wirtschaft und Gesellschaft ¼ 3/8 ½
Brennpunkt Recht / Gesellschaft @ by STR Teachware: Urs Saxer, Thomas Tobler, Heinz Rüfenacht 3/8 ½ 4
¼Nachkommen = ½ ¼
½ von ½ = ¼
¾ von ½ = 3/8 ½ von ½ = ¼
Keine Änderung ab 2023 Freie Quote Freie Quote Hinweis für Lehrpersonen
▼ PPT-Folie/Tafelbild: Folie 5
Begriffe zu d den Pflichtteilsregeln
Gesetzlicher A Anspru uch (auch gesetzliche Quote) entspricht dem im Gesetz (à ZGB) festgelegten Anspruch eines Erben Pf flich htteil Bruchteil der gesetzlichen Quote, der einem Erben nicht entzogen werden kann Mi indestanspruch Gesetzliche Quote mal Pflichtteil; zeigt an, welcher Anteil einem Erben von Gesetzes wegen mindestens zusteht Freie Quote Anteil, über den der Erblasser frei verfügen kann
▼ Hinweis für Lehrpersonen
Die Website der Zeitschrift «Beobachter» (www.beobachter.ch) bietet unter dem Register «Testament und Nachlass» aktuelle Beiträge zu verschiedensten Fragestellungen im Bereich des Erbrechts an.
Auch auf der Website des Schweizerischen Notarenverbandes (SNV) (www.snv-fsn.ch) gibt es ein Register «Ratgeber», das den Lernenden zur Erkundung empfohlen werden kann.
Auch die Website der LawMedia AG (www.lawmedia.ch) enthält fundierte Informationen zu vielen erbrechtlichen Fragestellungen und Begriffen.
Die Website des Schweizerischen Roten Kreuzes bietet im Bereich «Über Ihr Leben hinaus» u.a. allgmeine Informationen zum Testament (mit einem Mustertestament zum Download) sowie einen «Online-Pflichtteilsrechner» für individuelle Situationen (www.vorsorge.redcross.ch/de/)