IUS Herbst 2016

Page 1

Frühjahr 2016

ius lat. Recht

Mit Fachbeiträgen von Spezialisten aus der Region Stuttgart: • Rechtsanwälte • Steuerberater • Mediatoren • Wirtschaftsprüfer • Patentanwälte

STEUERN RECHT WIRTSCHAFT


DAS VERSPRECHEN DER RWT-GRUPPE

Die RWT-Gruppe gehört mit rund 270 Mitarbeitern zu den großen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Baden-Württemberg. Die Mandanten der RWT-Gruppe spiegeln die gesamte Branchenstruktur des Mittelstands in Baden-Württemberg wider. Zu den Kunden gehören Unternehmen aller Größen und Rechtsformen bis hin zur internationalen Unternehmensgruppe mit mehreren tausend Mitarbeitern. „Besser beraten“ bedeutet aktive Beratung, eingebettet in ein umfassendes Spektrum von Fachwissen, verbunden mit langjährigem persönlichem Vertrauen. Jeder Mandant hat dauerhaft einen festen Ansprechpartner. Dieser zieht nach Bedarf die Spezialisten aus den verschiedenen RWT-Disziplinen hinzu und garantiert so eine in allen Bereichen professionelle Lösung – zum Beispiel bei der Durchführung von Reviews bei ausländischen Tochtergesellschaften (siehe Seite 35). International arbeitet die RWT mit ihren Partnern von Crowe Horwath International, einem globalen Netzwerk von mehr als 200 mittelständischen Prüfungs- und Beratungsunternehmen in 128 Ländern zusammen. Dieser Zusammenschluss bietet beste Verbindungen in alle Wirtschaftsregionen der Welt.

WIRTSCHAFTSPRÜFUNG STEUERBERATUNG ANWALTSKANZLEI UNTERNEHMENSBERATUNG PERSONALBERATUNG IT CONSULTING

Prüfung, Steuern, Recht, Finanzen, Personal, IT: Mit unserer Kompetenz sind Sie besser beraten.

RWT-GRUPPE Olgastraße 86 70180 Stuttgart Telefon: 0711 319400-00 www.rwt-gruppe.de

STUTTGART REUTLINGEN ALBSTADT


EDITORIAL

Foto: Fotolia

Liebe Leserinnen, liebe Leser! In der aktuellen Ausgabe von ius, dem Magazin für Steuern, Recht und Wirtschaft, haben wieder namhafte Experten für Sie das aktuelle Wissen rund um ihr jeweiliges Fachgebiet zusammengetragen. Beherrschende Themen in diesem Heft sind wieder das Erbrecht, die Unternehmensnachfolge und die Frage, welche Konsequenzen das neue Steuerstrafrecht hat. Ein wichiger Gesichtspunkt für die Autoren ist zunehmend auch das Thema Compliance. Unter anderem geht es dabei um die Frage, wie gerade der Mittelstand mit den Mitteln der internen Revision den hohen internationalen Anforderungen gerecht werden kann.

Impressum Herausgeber: Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung GmbH,

Aber auch Fragen der Datensicherheit in Zusammenhang mit den unterschiedlichsten Online-Aktivitäten werden von unseren Autoren behandelt.

Plieninger Straße 150,

ius lat. Recht

frühjah r 2016

Steuern Recht WirtSchaft

70567 Stuttgart. Redaktion: Stuttgarter Zeitung Werbevermarktung GmbH,

Einen weiteren Schwerpunkt bilden auch in diesem Jahr wieder die zahlreichen Alltagstipps rund um Recht und Steuern. Die Experten erklären, wie zum Beispiel Flüchtlingsspenden korrekt in der Einkommensteuererklärung angegeben werden oder wie man sich gegen unerwünschte Abbuchungen auf der Mobilfunkrechnung wehrt.

Redaktion Sonderthemen: Reimund Abel (Leitung), Mit Fachbeiträ gen von Spezialiste n aus der Region Stu ttgart: • Rechtsanwälte • Steuerberater • Mediatoren • Wirtschaftspr üfer • Patentanwälte

Ingo Dalcolmo. Layout und Bildbarbeitung: Pressehaus Stuttgart Infotechnik GmbH, Alexandra Eichendorf, Yvonne Hornikel. Anzeigen: Marc Becker (verantwortlich), Stuttgarter Zeitung

Wie immer gilt: Wünsche, Anregungen und Kritik gern an die E-Mail-Adresse sonderthemen@stzw.zgs.de

Werbevermarktung GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart, Telefon 07 11 / 72 05 - 16 03. Titelfoto: Fineas / Fotolia Druck: Pressehaus Stuttgart Druck GmbH. 3


INHALT

Recht aktuell 22 WOHNGELD Weniger Miete zahlen

3 EDITORIAL + IMPRESSUM 4 – 5

INHALT 24 EINKOMMENSTEUER Arbeitszimmer absetzen

6 AUSLAND Reisemängel richtig reklamieren

25 EINKOMMENSTEUER Mit dem richtigen Mietvertrag Steuern sparen

7 AUSLAND Krankengeld: Bei Auslandsreise droht Kürzung

28 ERBRECHT Erben und Vererben im Ausland

8 EINKOMMENSTEUER Wann das Elterngeld versteuert werden muss

29 ERBRECHT Streit ums Familienvermögen: wenn Konflikte das Erbe vernichten

10 VERBRAUCHERRECHT Per Smartphone abgezockt

32 STEUERSTRAFRECHT Welche Strafen drohen?

11 VERBRAUCHERRECHT

Unbegrenzte Handy-Flatrate darf nicht gedrosselt werden

33 STEUERSTRAFRECHT Wenn Opa Steuern hinterzogen hat

14 EINKOMMENSTEUER Geld spenden für Flüchtlinge

34 ARBEITSRECHT Jobben ab 65

16 FINANZIERUNG Falsche Widerrufsbelehrung

36 FINANZEN Frühjahrsputz im Bankordner

18 FÖRDERGELDER Einbruchschutz verbessern – mit staatlicher Förderung

37 FINANZEN Warum das Depot bei einer Bankpleite sicher ist

19 VERTRAGSRECHT Neue Regeln bei Maklerprovisionen

40 ERBRECHT Wer erbt was, wenn kein Testament vorhanden ist?

20 VERTRAGSRECHT Pfusch am Bau – und was man dagegen tun kann

41 ERBRECHT Mehr Sicherheit für Testamente

7

42 PFLEGE Anspruch auf häusliche Krankenpflege

10 4


INHALT

Fachbeiträge 9 ANWALTSSOCIETÄT BINZ UND PARTNER

Von der Flucht ins Tagesgeschäft

12 PROF. DR. BINDER, DR. DR. HILLEBRECHT & PARTNER (BHP): Planvoll und strukturiert 15 CMS HASCHE SIGLE Aufbruch in neue Märkte im Tandem? 17 EBNER STOLZ Compliance im Mittelstand – kein Hexenwerk 21 EPPLI AUKTIONSHAUS UND JUWELIER Unternehmensporträt 23 ERNST & YOUNG LAW GMBH Der digitale Nachlass 26 HEUSSEN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH EU-Datenschutzgrundverordnung steht vor der Tür 30 REITH NEUMAHR RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB Der Güterstandswechsel – Schenkung- und

34

Erbschaftsteueroptimierung par excellence

26

35 RWT GRUPPE Problembereich ausländische Tochtergesellschaften 38 THÜMMEL, SCHÜTZE & PARTNER Schengen für Gerichtsurteile

30

5


AUSLAND

Reisemängel richtig reklamieren Hinterhof statt Meerblick, Baulärm oder verdreckter Sandstrand? Das sind Mängel, für die man Geld zurückfordern kann.

D

ie schönsten zwei Wochen des Jahres hat Elmar Meier beinah am Rand einer Baustelle verbracht – das Nebengelände des Hotels wird umgebaut, die Maurer lärmten bis in die Nacht. Meier allerdings ist schon nach einem Tag einen Kilometer weiter in ein genauso schönes Haus am Strand gezogen. Der Veranstalter vor Ort hat’s möglich gemacht. Stellt man einen Mangel fest, muss dieser zunächst bei der Reiseleitung oder deren Vertreter vor Ort gemeldet und eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden. Das kann übrigens auch der Wechsel des Zimmers, des Hotels oder gar des Reiseortes sein. Nachbesserung verweigert: Beweise auf jeden Fall mit Bild sichern

Der Veranstalter kann oder will die Reisemängel nicht nachbessern? Dann muss man seine Beweise sichern. Dazu fertigt der Urlauber am besten ein Mängelprotokoll an. Bilder oder ein Handy-Video sind dafür ebenfalls wichtig. Wenn andere Urlauber das Gleiche erdulden müssen, umso bessern – dann hat man Zeugen. Die Kenntnisnahme des Mängelprotokolls muss die Reise6

leitung gegenzeichnen. Wieder zu Hause muss man innerhalb von vier Wochen die Reisemängel schriftlich in einem Reklamationsschreiben mitteilen – am besten mit Einschreiben/Rückschein. Bei einer Reise mit Mängeln ermöglicht es das Reiserecht, den Veranstalter in Regress zu nehmen. Ob man nun eine Pauschalreise gebucht hatte oder als Indi­ vidualreisender unterwegs war, spielt keine Rolle. Richter rechnen anhand der Frankfurter Tabelle aus, wie hoch die Erstattung bei bestimmten Reisemängeln sein kann. Höhe der Erstattung orientiert sich an Frankfurter Tabelle

Diese Frankfurter Tabelle (siehe rechts) wird auch herangezogen, wenn es bei der An- oder Abreise Probleme gibt, denn auch das sind Reisemängel. „Bei Flugreisen kann dem Passagier unter anderem ein pauschaler Schaden­ ersatzanspruch bei großer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung des Flugs zustehen. Je nach Flugdistanz kann dieser Anspruch bis zu 600 Euro betragen“, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bei Zugreisen gilt Ähnliches. „Ist der Zug

mehr als eine Stunde verspätet, hat der Reisende Anspruch auf Ersatz von 25 Prozent des Ticketpreises, bei mehr als zwei Stunden sind es sogar 50 Prozent der Fahrtkosten“, sagen die Verbrau-

cherschützer. In zwei Fällen ist es aber fast unmöglich, eine Entschädigung zu bekommen: bei Streik oder bei einer Pleite der Fluggesellschaft.

Peter Weißenberg/biallo.de

Preisminderung bei Reisemängeln im Hotel Reklamation

Preisminderung

Abweichung vom gebuchten Objekt

10 bis 25 Prozent

Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)

5 bis 15 Prozent

fehlender Balkon bei Zusage/ je nach Jahreszeit

5 bis 10 Prozent

fehlender Meerblick

5 bis 10 Prozent

fehlendes (eigenes) Bad/WC

15 bis 25 Prozent

fehlende Klimaanlage

10 bis 20 Prozent

Ungeziefer

10 bis 50 Prozent

Reisemängel bei An- und Abreise

Preisminderung

Ab vier Stunden Verspätung jeweils Abzug vom Tagesreisepreis für jede weitere Stunde Wartezeit

4 Prozent

Niedrigere Flugklasse

10 bis 15 Prozent

erhebliche Abweichung vom normalen Standard

5 bis 10 Prozent

Quelle: Frankfurter Tabelle, die möglichen Nachlässe sind nicht verbindlich


AUSLAND

Wenn einer eine Reise tut… Foto: Marcel Klinger_pixelio.de

Krankengeld: Bei Auslandsreise droht Kürzung Wer als Langzeitkranker Krankengeld bezieht, darf nicht ohne Weiteres ins Ausland reisen, sonst droht eine Kürzung des Krankengeldes.

A

rbeitnehmer, die länger als sechs Wochen von einem Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, erhalten ab der siebten Woche von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Diese Leistung ist vom Gesetzgeber aber grundsätzlich nur dann vorgesehen, wenn man sich in Deutschland aufhält.

Auslandsreise gefährdet Krankengeld

Das regelt Paragraf 16, Absatz 1, Nummer 1 des fünften Sozial­ gesetzbuches: Demnach gilt der Anspruch auf Leistungen von Krankengeld nur, solange sich der Versicherte in Deutschland aufhält. Wer als Krankengeld­ bezieher also einfach eine Auslandsreise antritt, gefährdet damit seinen Anspruch auf Krankengeld. Denn die Krankenkasse kann dann die Zahlung des Krankengeldes, mindestens für die Zeit des Auslandsaufenthaltes, komplett einstellen.

Auslandsreise vorher genehmigen lassen

Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht allerdings, wenn die Krankenkasse dem Auslandsaufenthalt ausdrücklich zustimmt. Das besagt Paragraf 16, Absatz 1, Nummer 4 des Fünften Sozial­ gesetzbuches. Wer als Krankengeld-Bezieher also vorhat, ins Ausland zu reisen, z. B. weil er dort Urlaub machen möchte, sollte vorher unbedingt seine Krankenkasse um Zustimmung bitten. Damit das klappt, sollte die Reise gut für die Genesung sein oder sich zumindest nicht ungünstig auf die Heilung auswirken. Also keine Bergtour in den Anden bei Rückenproblemen oder Tauchen auf den Malediven bei Tinnitus. So bekommt man bei einer Auslandsreise Krankengeld

Um eine Genehmigung für einen Auslandsaufenthalt zu erhalten, muss bei der Krankenkasse ein

entsprechender Antrag gestellt werden. Sinnvoll ist es, sich möglichst schon im Vorfeld vom Arzt bestätigen lassen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen die geplante Reise spricht. Außerdem muss sichergestellt sein, dass durch die Fahrt keine wichtigen Behandlungstermine versäumt werden und dass man auch außerhalb Deutschlands grundsätzlich erreichbar sind. „Wer dies sicherstellt und die Einwilligung der Kasse hat, braucht sich während eines Auslandsaufenthalts keine Sorgen um sein Krankengeld zu machen“, erklärt Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Für Reisen im Inland ist keine Genehmigung nötig.“ Tipp: Der Antrag sollte so früh wie möglich vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. In der Regel benötigen die Kassen mindestens zwei bis drei Wochen für die Antwort, da meist noch ein Gutachten des Medizinischen

Dienstes der Krankenkassen oder zumindest des behandelnden Arztes eingeholt wird. Sobald die Reise genehmigt wurde, sollte man auch den Arbeitgeber über den Auslandsaufenthalt informieren. Denn Reisen während der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf die arbeitsrechtlich garantierten Urlaubstage angerechnet, darauf weist die UPD Anja Lang/biallo.de hin.

7


EINKOMMENSTEUER

Sozialleistungen sind nicht steuerfrei, wenn andere Einnahmen hinzukommen.

Foto: pixplosion_pixelio.de

Wann das Elterngeld versteuert werden muss Wer im vergangenen Jahr Elterngeld oder eine andere Sozialleistung erhalten hat, muss in 2016 unter Umständen Steuern nachzahlen. So geht das Finanzamt hierbei vor.

P

rinzipiell sind Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, Krankengeld oder auch Arbeitslosengeld I nicht steuerpflichtig. Das bedeutet: Bezieher müssen keine Steuern abführen, wenn sie im vergangenen Jahr zum Beispiel nur Elterngeld erhalten haben. Kommen jedoch weitere Einkünfte hinzu, etwa die des Ehepartners, werden meist nachträglich Steuern fällig und da können gern einmal mehr als 1000 Euro zusammenkommen. Hintergrund ist der sogenannte Progressionsvorbehalt (Einkommensteuergesetz Paragraf 32b). Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass das zu versteuernde Einkommen – etwa der Lohn des Ehepartners – in der Steuerprogression „höher“ rutscht, also stärker besteuert wird. So geht das Finanzamt vor

Dabei wird folgendermaßen gerechnet: Das normale zu versteuernde Einkommen und das El8

terngeld werden addiert. Aus der Steuertabelle wird dann der Prozentsatz entnommen, mit dem dieses Gesamteinkommen eigentlich zu versteuern wäre. Mit diesem Prozentsatz wird dann das zu versteuernde Einkommen belegt. Was bedeutet das nun konkret in der Praxis?

Hierzu ein Beispiel: Nehmen wir eine Mutter, die im vergangenen Jahr 14 000 Euro Elterngeld und Mutterschaftsgeld bezogen hat. Bei diesen beiden Leistungen greift der Progressionsvorbehalt. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens des Ehepartners betrug 30  000 Euro und damit wären 2642 Euro Steuern (durchschnittlicher Steuersatz = 8,8 Prozent) fällig gewesen – ohne weitere Einkünfte. Mit dem Mutterschafts- und Elterngeld betrugen die Einkünfte 2015 aber insgesamt 44 000 Euro. Müsste dieser Betrag voll versteuert werden, so müsste das Ehepaar dafür 6320 Euro an Abgaben zahlen.

Dies entspräche einem durchschnittlichen höheren Steuersatz von 14,36 Prozent. So viel verlangt das Finanzamt zwar nicht, aber: Mit dem höheren Satz von 14,36 (statt 8,8) Prozent wird das zu versteuernde Einkommen belastet. Das ergibt 4308 Euro (30 000 mal 14,36 Prozent). Durch das Elterngeld steigt die ursprüngliche Steuerschuld des Ehepaars in diesem Fall also um 1666 Euro an. Wie viel Steuern tatsächlich nachzuzahlen sind, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer der erwerbstätige Ehepartner schon vorausgezahlt hat. Besonders hoch fallen die Nachzahlungen aus, wenn der verdienende Partner 2015 die (bessere) Steuerklasse III hatte und deshalb nur relativ wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Manchmal winkt sogar eine Rückzahlung vom Finanzamt

Unverheiratete, die in einem Jahr nur Eltern- und Mutterschaftsgeld erhalten haben, müssen keine

Steuern nachzahlen. Sie brauchen auch keine Steuererklärung abzugeben. In manchen Fällen können nichtverheiratete Mütter sogar Steuer erstattet bekommen: Dies gilt, wenn sie 2015 einige Monate erwerbstätig waren und Lohnsteuer gezahlt haben und den Rest des Jahres nur Elterngeld erhalten Rolf Winkel/biallo.de haben.


NACHFOLGE ANZEIGE

FACHBEITRAG

Von der Flucht ins Tagesgeschäft Unternehmensnachfolge ist lösbar.

Das Thema der Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge ist in Familienunternehmen und Unternehmerfamilien im wahren Sinne des Wortes ein „Dauerbrenner“. Denn einerseits muss in einem verantwortungsbewusst geführten Unternehmen jederzeit eine Nachfolgeregelung verfügbar sein, falls ein maßgeblicher Gesellschafter bzw. geschäftsführender Gesellschafter plötzlich etwa durch Tod oder Unfall wegfällt. Andererseits stellt sich das Thema der gelungenen, langfristig geplanten „Über­ gabe“ in jeder Generation neu. Dabei sollte die Nachfolgethematik in beiden Fällen als komplexe strategische Aufgabenstellung begriffen werden. Die Komplexität ergibt sich daraus, dass eine Vielzahl von Aspekten auf verschiedenen Ebenen berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden muss. Dazu zählen die unternehmerische Ebene (Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells, Bereitschaft der Generationen zur Übergabe bzw. Übernahme der Verantwortung), die familiäre Ebene (Verteilungs­ gerechtigkeit, Elternliebe vs. Qualifikation, Eigenverantwortung), Steuern (Vermeidung von Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer und Aufdeckung stiller Reserven), rechtliche Aspekte (Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht) etc.

Die Unternehmensnachfolge sollte rechtzeitig geplant werden. Foto: Fotolia

Wohl angesichts dieser Vielschichtigkeit schieben viele Unternehmer/innen das Thema Nachfolge hinaus. Sie „flüchten“ sich stattdessen in das (vermeintlich) immer vorrangige Tagesgeschäft. Das ist eigentlich verwunderlich, denn Unternehmer sind ja nicht zuletzt deshalb häufig sehr erfolgreich, weil sie in der Lage sind, komplexe Situa­ tionen zu erfassen und dann die „richtigen“ strategischen Entscheidungen zu treffen. Gute Berater helfen dabei, alles im Blick zu behalten. Und schließlich sind die vielen gelungenen Fälle der Unternehmensnachfolge Beleg dafür, dass die „unternehmerische Pflicht-

Autor Dr. Armin Weinand ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Unternehmensnachfolge an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

aufgabe Nachfolge“ lösbar ist. Wenn eine Nachfolgelösung innerhalb der Familie nicht möglich ist, sollte man rechtzeitig über die verschiedenen Formen der Veräußerung des Unternehmens nachdenken. Auch die Unternehmensveräußerung ist eine „legitime“ Form der Unternehmensnachfolge und ist, wenn sie zum rechten Zeitpunkt erfolgt, eine große unternehmerische Leistung. In jedem Fall gilt: Wer das Thema Unternehmensnachfolge vor sich herschiebt, gefährdet die Werte, die oft mühsam und über Generationen erarbeitet worden sind. Anwaltssocietät Binz und Partner Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Rosshaustraße 4 70597 Stuttgart Tel: 07 11 / 76 96 46 - 0 post@binz-partner.de www.binz-partner.de 9


VERBRAUCHERRECHT

Per Smartphone abgezockt Ein falscher Fingertipp auf dem Smartphone und schon ist man unbemerkt Opfer fieser Abo-Abzocke. So wehrt man sich.

S

ie sind als Gewinner eines iPhones ausgewählt“ oder „Schwerwiegender Fehler festgestellt“. Solche oder ähnliche Meldungen auf dem Smartphone sind die Köder. Aber auch SMS mit angeblichen Gewinnmitteilungen oder Werbebanner am Bildschirmrand sind gefährlich. Wer hier bewusst oder aus Versehen auf „Ja“ oder „Herunterladen“ tippt, landet in einer Abo-Falle. Denn ohne es zu merken, stimmt man mit diesem Fingertipp dubiösen, kostenpflichtigen Abo-Verträgen zu, die monatliche Kosten von 40 Euro und mehr verursachen können. Besonders fies: Die Kosten werden mit der Mobilfunkrechnung direkt vom Konto abgebucht.

Oft kommt es nicht zu rechtsgültigen Verträgen

„Typisch für die Abo-Abzocke im Mobilfunkbereich ist, dass sich die Geschädigten meist überhaupt nicht daran erinnern können, wann und wo sie ein Abo abgeschlossen haben sollen“, weiß Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn unseriöse AboAnbieter verschleiern gern, was Sie als Verbraucher mit Ihrem Fingertipp auf dem Smartphone eigentlich auslösen. „Dabei muss in einem rechtsgültigen Vertrag für eine Bestellung im Internet

10

Foto: Fotolia

immer ein eindeutiger Hinweis für den Kauf, wie ,kostenpflichtig kaufen‘ oder Ähnliches angezeigt werden“, sagt Thomas-Martin. „Auch muss der Kunde über seinen Kauf sowie das 14-tägige Widerrufsrecht informiert werden“. Bei einer Abo-Abzocke wird aber höchstens eine SMS mit der Kauf-Bestätigung geschickt und der Rest fehlt. „Wenn der AboBetreiber nicht nachweisen kann, dass ein ordentlich beschrifteter Button gedrückt wurde, ist nach § 312 i, j BGB, der den elektronischen Geschäftsverkehr rechtlich regelt, kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen“, so ThomasMartin. So wehrt man sich gegen Abo-Abzocke

1. Hat man eine unbekannte SMS erhalten, in der man über den Abschluss eines Abos informiert wird, sollte man sich umgehend an den Mobilfunkanbieter wenden und die Kontaktdaten des Drittanbieters erfragen. dabei sollte man am besten auch gleich eine Drittanbietersperre durch den Mobilfunkanbieter einrichten. Dritte können jetzt nicht mehr über das Handy abbuchen. 2. Jetzt sollte man noch eine E-Mail, immer mit Ihrer Mobilfunknummer im Betreff, an den Drittanbieter schreiben, in der man das Zustandekommen des Vertrags bestreitet, diesen hilfs-

weise widerruft und kündigt. Dann sollte die Rückerstattung der eingezogenen Abo-Beträge gefordert werden. Wichtig: Der Abo-Anbieter sollte aufgefordert werden, das Zustandekommen des Vertrags detailliert nachzuweisen. Die unseriösen Abo-Anbieter können dieser Pflicht aber nicht nachkommen. 3. Das erste Antwortschreiben der Drittanbieter ist immer nichts­ sagend. Hartnäckig bleiben, nochmals schreiben und auf einem Nachweis eines rechtsgültigen Vertragsschlusses bestehen. 4. Auch den Mobilfunkanbieter über die E-Mail an den Dritt­ anbieter informieren. 5. Sollte der Abo-Anbieter sich querstellen, den Mobilfunkanbieter in die Pflicht nehmen. Er hat schließlich abgebucht. Wenn er weiter Geld fordert, muss er sich auch mit den Einwendungen auseinandersetzen. 6. Häufig lenkt der Provider bei unseriösen Abo-Anbietern letztlich ein und erstattet das Geld. Wenn sich der Mobilfunkanbieter aber weiter stur stellt, sollte man sich die Unterstützung eines Rechtsanwalts oder Rat bei einer Verbraucherzentrale holen.

Anja Lang/biallo.de


VERBRAUCHERRECHT

Unbegrenzte Handy-Flatrate darf nicht gedrosselt werden Mobilfunkkunden, die eine unbegrenzte Flatrate abschließen, haben ein Recht darauf, auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung zu surfen. Das geht aus einem Urteil des Potsdamer Amtsgerichtes hervor. Die Richter hatten über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen E-Plus zu entscheiden.

D

as Problem im verhandelten Fall: E-Plus-Tochter Base versprach Kunden im Flatrate-Tarif Base All-in unbegrenztes Datenvolumen. Diese Werbeaussage war nach Ansicht der Potsdamer Richter irreführen. Denn Base-Kunden konnten mit dem Tarif zwar unbegrenzt surfen, aber nicht unbegrenzt schnell. Ab einem monatlichen Daten­ volumen von 500 MB wurde die Übertragungsgeschwindigkeit von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. Das entspräche einer „Reduzierung der Leistung auf null“, so die Richter. „Für viele Kunden ist die Datengeschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichtenund Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.“ Drosselung bei Datentarifen normal

Eine Drosselung der Über­ tragungsgeschwindigkeit ist bei Datentarifen deutscher Mobilfunkanbieter normal. Viele Datentarife erlauben schnelles Surfen nur bis zu einem bestimmten Datenvolumen, dann geht es mit der Übertragungsrate in den Keller. Der Unterschied zu dem Fall von

E-Plus: Die Anbieter versprechen schlicht keine unbegrenzte Flat­ rate. In vielen Mobilfunk-Tarifen können Kunden kostenpflichtig schnelles Datenvolumen nachbuchen. Der spanische TelefónicaKonzern, inzwischen mit den deutschen Töchtern O2 und Base, hat eine sogenannte Datenautomatik eingeführt. Wird das in dem gewählten Tarif enthaltene Datenvolumen überschritten, wird bis zu dreimal im Monat Volumen automatisch und kostenpflichtig nachgebucht. Sprich: Für aktuelle Tarife hat das Urteil erst einmal keine Bedeutung. Die Mobilfunkanbieter dürften künftig ihre Werbeaussagen aber noch genauer prüfen. Drosselung als unzulässige Benachteiligung der Kunden

Datenautomatik, die automatisch gebucht wird, sobald das InklusivVolumen aufgebraucht wird. Ebenfalls wichtig: Die Richter haben sich nicht generell gegen eine Drosselung ausgesprochen, sondern gegen eine derart drastische Drosselung in Kombination mit dem Hinweis auf unbegrenztes Datenvolumen.

hatte einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben und der Telekom eine Drosselung bei Festnetztarifen, die als Flatrate bezeichnet werden, untersagt.

Caroline Benzel/biallo.de

Kritik von Verbraucherschützern

Die Telekom hatte sich 2013 mit dem Vorhaben, Festnetz-Internettarife zu drosseln, den Spitznamen Drosselkom verdient. Nach massiver Kritik von Verbraucherschützern und einem Urteil des Landgerichts Köln ließ die Telekom von ihren Plänen wieder ab. Das Gericht

Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein. Foto: I-vista_pixelio.de

Aufgrund des Werbeversprechens einer unbegrenzten Flatrate sahen die Richter eine unzulässige Benachteiligung der Kunden. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war von einem unbegrenzten Datenvolumen die Rede. Der Tarif, um den es in dem Urteil ging, kam 2013 auf den Markt und wurde bei Base schon seit Längerem nicht mehr verkauft. Die aktuellen Base-Tarife funktionieren bereits nach der Logik der

11


COMPLIANCE ANZEIGE

FACHBEITRAG

Planvoll und strukturiert Die moderne Interne Revision – nicht ohne Grund wesentlicher Bestandteil der Corporate Governance.

Die Basis ist immer die Gesamtanalyse.

Die Autoren: Andreas Beuttler (oben) ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner, Karsten Müller (unten) ist Steuerberater und Prokurist.

Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH (BHP) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Breitwiesenstraße 19 70565 Stuttgart Tel: 07 11 / 1 87 91 - 0 www.mgi-bhp.de mailto@mgi-bhp.de 12

Die Presseberichterstattungen über aufgedeckte Verfehlungen bei Unternehmen jedweder Größe und Rechtsform sind mannigfaltig und bewirken, neben den originären negativen Effekten auf die Ertragslage, vor allem auch nachhaltige Einflüsse auf die künftige Entwicklung der betroffenen Unternehmen. Neben langfristigen Wirkungen wie Reputationsverlusten können hierbei auch Faktoren wie zum Beispiel der Ausschluss aus Vergabeverfahren eine erhebliche und wirtschaftlich schmerzhafte Rolle spielen. Die Herausforderungen, denen sich die Geschäftsleitung in diesem Zusammenhang gegenübersieht, sind vielfältig, und die Frage stellt sich, wie sie diese meistern kann. Zunächst sind hierbei organisatorische Maßnahmen des Managements zu nennen. So ist dafür Sorge zu tragen, dass standardisierte Geschäftsprozesse mit prozessimmanenter Kontrollfunktion definiert sind und somit ein

funktionierendes internes Kon­ trollsystem implementiert ist. – Daneben bedarf es eines auf die Besonderheiten des Unternehmens abgestimmten Risikomanagementsystems, um die Risikostruktur turnusmäßig zu analysieren und Strategien zur Risikohandhabung festzulegen. Nicht zuletzt bedarf es eines umfassenden Managementinformationssystems, um die Informations­ basis für Entscheidungen zeitnah und zuverlässig bereitzustellen. Trotz Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen verbleiben zwei wesentliche Unsicherheiten. Allein die Fragestellungen, die die Angemessenheit der organisatorischen Maßnahmen und deren Aktualität im Zeitablauf betreffen, greifen zu kurz. Daneben ist auch zu beantworten, ob und inwieweit die definierten Maßnahmen im Tagesgeschäft tatsächlich umgesetzt und die Regeln eingehalten werden. Um diese Unsicherheiten zu minimieren und die Effizienz und Effektivität der

Foto: Fotolia

Geschäftsprozesse im Laufe der Zeit sowie deren Umsetzungs­ qualität sicherzustellen, bedarf es einer hochqualifizierten und prozess-unabhängigen Kontrollfunktion – der Internen Revision. Die Interne Revision zeichnet sich durch planvolles und strukturiertes Vorgehen aus. Auf Basis einer Gesamtanalyse werden die Geschäftsprozesse innerhalb eines Unternehmens in Bezug auf ihr innewohnendes Risiko priorisiert und Revisionsfelder definiert. Dabei werden unterschiedliche risikofeldorientierte Revisionsansätze angewendet. So stehen die Effizienz und Effektivität von Geschäftsprozessen im Fokus des Operational oder auch Management Audits, während der Financial Audit die Aussagefähigkeit, Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des internen und ex­ ternen Rechnungswesens in den Mittelpunkt stellt. Daneben erfolgt im Zuge des Compliance Audits die Einhaltungskontrolle


COMPLIANCE ANZEIGE

der unternehmensinternen sowie der extern auferlegten Regelungen, Normen und Vorgaben. Im Rahmen der Mittelfristplanung werden die definierten Revisionsfelder in Form eines Revisionsprogramms innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre terminiert, je nach Priorität der Revisionsfelder jährlich oder auch in längerem Turnus. Abgeleitet aus der Mittelfristplanung der Internen Revision ergibt sich der jährliche Revisionsplan, der die einzelnen Revisionsprojekte des Jahres umfasst. Bei der Umsetzung der einzelnen Revisionsprojekte hat sich folgende Vorgehensweise bewährt: Der eigentlichen Revision vor­ gelagert ist die Informationsbeschaffung mit sich anschließender Analyse der Soll-Prozesse auf Sachgerechtheit und Angemessenheit. Hierbei sind risikobehaftete Prozessschritte und prozessimmanente/manuelle Kontrollen zu identifizieren, um die eigentliche Revision vor Ort zielgerichtet und effizient zu gestalten. Im Zuge der Revisionsdurchführung vor Ort erfolgt die Überprüfung der Umsetzungsqualität der Soll-Prozesse, im Wesentlichen durch Interviews mit den Verantwortlichen, Walk-throughs und Funktionstests. Erkannte Mängel und Schwachstellen sind feststellungsorientiert zu dokumentieren und lösungsorientierte und sachgerechte Handlungsempfehlungen – ggf. gemeinsam mit den Verantwortlichen – zu entwickeln. Ziel der sich anschließenden Berichterstattung ist es, die wesentlichen Prüfungsergebnisse in Form einer aggregierten Managementinformation aufzubereiten. Details zu aufgedeckten Mängeln und Schwachstellen sind ergebnisorientiert und ergänzt um die erarbeiteten Handlungsempfeh-

lungen darzustellen. Um deren Akzeptanz zu fördern und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sicherzustellen, ist es empfehlenswert, entsprechende Stellungnahmen der Verantwortlichen einzuholen. Wesentlicher Erfolgsfaktor der Internen Revision ist die kontinuierliche Umsetzungsüberwachung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen im Rahmen der Follow-up-Revisionen mit entsprechender Berichterstattung. Eine Implementierung der Revisionsfunktion in Unternehmen kann in unterschiedlichen Ausprägungen erfolgen. Neben dem unternehmensinternen Auf bau einer Revisionsabteilung besteht die Möglichkeit, die gesamte interne Revisionsfunktion im Zuge des Outsourcings extern an Spezialisten zu vergeben. Vorteile einer Outsourcing-Lösung stellen die größere Objektivität und Unabhängigkeit, die Effizienz durch Best-Practise-Ansätze und Kenntnisse über branchenübliche Benchmarks sowie der externe Know-how-Transfer dar. Daneben sprechen die hohe Flexibilität der externen Spezialisten, insbesondere bei Ad-hoc-Bedarf, Kostenvariabilität und dadurch die Vermeidung von Leerkosten für die Outsourcing-Lösung. Als Vorteile einer reinen InhouseLösung sind unter anderem der unternehmensinterne Knowhow-Aufbau, das Potenzial der Internen Revision als Teil der Führungskräfteentwicklung sowie das direkte Weisungsrecht der hauseigenen Revision zu nennen. Daneben bestehen insbesondere bei speziellen Fragestellungen oder aufgrund begrenzter Ressourcen denkbare Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und externen Spezialisten im Rahmen des Co-Sourcings.

PROF. DR. BINDER, DR. DR. HILLEBRECHT & PARTNER (BHP)

Die Problemlöser für den Mittelstand

Foto: BHP

Lösungen für den Mittelstand Seit mehr als 60 Jahren bietet die Stuttgarter Kanzlei individuelle und flexible Lösungen für den Mittelstand in Baden-Württemberg.

BHP bietet als unabhängige Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft mit derzeit 80 Mitarbeitern neben der klassischen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Spezialthemen wie Unternehmens­ bewertungen, -umwandlungen, Due Diligences und Rechtsformänderungen sowie die Entwicklung von Konzepten zur generationsübergreifenden Unternehmensnachfolge an. Die Entwicklung individueller und zielgerichteter Lösungsansätze für eine Vielzahl mittelständischer Mandanten steht bei BHP im Mittelpunkt. Betriebswirtschaftliche Themen wie Planungs- und Controllingsysteme, integrierte Finanz- und Liquiditätsplanungen sowie Finanzierungsstrukturierungen werden in Zusammenarbeit mit der CONSYX GmbH, einem innerhalb der BHP-Gruppe auf diese Themengebiete spezialisierten Unternehmen, durchgeführt.

CONSYX GmbH Gesellschaft für Reporting- und Controllingsysteme, ein Beratungsunternehmen der BHP-Gruppe

Breitwiesenstraße 19 70565 Stuttgart Tel: 07 11 / 1 87 91 - 843 www.consyx.de info@consyx.de 13


EINKOMMENSTEUER

Foto: Fotolia

Diese Regeln gelten für Spenden in der Steuererklärung

Geld spenden für Flüchtlinge Alle Jahre wieder steht die unbeliebte Steuererklärung an. Obwohl sie etliche Rückzahlungen verspricht oder umgerechnet einen attraktiven Stundenlohn erbringt, ist und bleibt sie das ungeliebte Kind. Arbeitnehmer können im Schnitt mit fast 900 Euro Rückerstattung vom Finanzamt rechnen. Um diese Summe zu erreichen, sollten Steuerzahler nicht vergessen, ihre Spendenzahlungen anzugeben.

D

amit der Fiskus die Geldspenden anerkennt, müssen Steuerzahler diese aber nachweisen können. So können Spenden zwar wie bisher als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu drücken; für Geldspenden speziell zum Zweck der Flüchtlingshilfe gilt jedoch der „vereinfachte Zuwendungsnachweis“. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben (AZ IVC4–S 2223/07/0015:015) bekannt gegeben und bedeutet: Um die Spenden in der Steuererklärung im Mantelbogen auf Seite 2, Zeilen 45 bis 56, einzutragen, genügt es grundsätzlich, wenn man eine Kopie des Kontoauszuges beifügt. Dieser kann ganz einfach aus dem Online-Banking gezogen werden oder über Bareinzahlungsbelege des Kassenschalters bei der Bank oder Sparkasse belegt werden. „Ähnliche Regelungen gab es schon häufiger, wie zum Beispiel bei der Hochwasserkatastrophe 2013 oder dem Erdbeben in Nepal“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. 14

Geldspenden werden ohne Obergrenze anerkannt

Zudem gibt es keine betragsmäßige Obergrenze für Flüchtlingsspenden im Zeitraum 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016. Alle anderen Spenden können nur bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben angegeben werden. „Wer mehr spendet, kann den übersteigenden Betrag in das nächste Jahr übertragen, also im Folgejahr in der Steuererklärung absetzen, bis die 20 Prozent wieder voll sind“, sagt der Steuerexperte Rauhöft. Statt Kleidung oder Geld Teile des Lohns spenden

Wer Arbeitnehmer ist und seinen Arbeitgeber bittet, einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der Flüchtlingshilfe zu spenden, muss darauf weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung entrichten. „Das lohnt sich also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen“, sagt der Experte. Zusätzlich kann dieser Betrag aber nicht noch in der Steuererklärung zur Senkung des zu versteuernden

Einkommens angegeben werden. Grundsätzlich können auch Mitgliedsbeiträge und Aufnahme­ gebühren gemeinnütziger Organisationen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Fördert der Verein oder die Organisation aber „freizeitnahe“ gemeinnützige Zwecke, darf er keine Zu­ wendungsbestätigung ausstellen. Damit ist der Mitgliedsbeitrag auch nicht absetzbar. Aber was ist freizeitnah? Dazu gehören beispielsweise Sport- und Gesangvereine, Spielmannszüge, Kleingärtner, Tierzucht wie der Hasenzuchtverein und Karnevalsvereine. Jecken schauen also zum Beispiel in die Röhre. Der Steuerzahler sollte also vorab prüfen, ob die Organisation, an die das Geld fließt, zu den steuerbegünstigten Spendensammlern gehört. Sonst muss nachgewiesen werden, dass das Geld auch wirklich in die Flüchtlingshilfe geflossen ist – was schwer nachzuvollziehen ist.

Birgit Müller/biallo.de

Spenden über 200 Euro Für Spenden über 200 Euro muss beim Finanzamt sogar der Originalbeleg, die sogenannte Zuwendungsbestätigung, eingereicht werden. Diese schicken gemeinnützige Organisationen im Regelfall per Post, ansonsten sollte der Spender diese telefonisch anfordern. Spenden unter 200 Euro Bei Spenden bis 200 Euro ist der Fiskus nicht ganz so streng. Hier gilt ein „vereinfachter Nachweis“ wie derzeit für die Flüchtlings­ spenden. Als Nachweis dient zum Beispiel der von der Bank abgestempelte Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder ein PC-Ausdruck vom Online-Banking. Spenden bis 100 Euro Hier scheiden sich die Geister, denn für Spenden unter 100 Euro gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung. Dennoch sollten wenn möglich immer Belege als Nachweis beigelegt werden. Alternativ sollte der Steuerzahler wenigstens die einzelnen Posten in einem Dokument glaubhaft zusammenstellen. Ob das Finanzamt das Schriftstück jedoch anerkennt, bleibt die Er­ messenssache des jeweiligen Finanzamts.


AUSLAND ANZEIGE

FACHBEITRAG

AUFBRUCH IN NEUE MÄRKTE IM TANDEM? Nach den Brics ist nun der Iran im Fokus für Auslandsinvestitionen. Sollen solche Märkte allein oder mit lokalen Partnern erobert werden?

Der Gang ins Ausland birgt unternehmerische und rechtliche Risiken, die es zu meistern gilt. Viele Unternehmen setzen bei der Eroberung ausländischer Märkte auf die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern in Joint Ventures. Viel zu oft werden Joint Ventures voreilig geschlossen und zu wenig Sorgfalt auf eine ordentliche Strukturierung der Vertragswerke gelegt. Am Anfang steht die Frage, ob ein lokaler Partner für den avisierten Markt überhaupt erforderlich ist. Hier spielen oftmals Investitionsbeschränkungen für Ausländer im neuen Markt eine Rolle, die es zu kennen gilt. Ein zweiter Aspekt für eine Partnerschaft kann die unternehmerische Schwierigkeit sein, in den neuen Markt einzutreten. Im Mittelstand bestehen oft nur beschränkte Kapazitäten, einen neuen Markt mit eigenem Personal zu erschließen. Immer gilt jedoch, dass der lokale Partner sorgfältig auszusuchen ist und Hintergrundrecherchen durchgeführt werden sollten. Ein Joint Venture erfordert nicht nur einen entsprechenden Vertrag, es sind auch weitere Vereinbarungen in den Blick zu nehmen wie Lizenzverträge, Management- und Dienstleistungsvereinbarungen, Transferpreisregelungen und dergleichen. Hierbei ist das deutsche

Drum prüfe, wer sich ewig bindet . . .

und das ausländische Recht im Blick zu behalten. Maßgeblich sind Regelungen zum Auslandsinvestitionsrecht, Devisenbewirtschaftungsrecht, Steuerrecht, Zölle, Schutz des geistigen Eigentums und Gesellschaftsrecht. Der Strukturierung und Verhandlung des Vertragspakets ist Zeit und Aufmerksamkeit zu widmen. Dies gilt nicht nur für den Einstieg,

Foto: Fotolia

auch der Ausstieg aus einem Joint Venture muss gesichert werden. Eine sorgfältige Vertragsdokumentation zwingt die Partner, sich intensiv Gedanken über die Zusammenarbeit zu machen und sich von einem Dritten kritische Fragen stellen zu lassen, ob zu den verschiedenen Punkten überhaupt ein gemeinsames, sich deckendes Verständnis besteht.

CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB

Autor Dr. Heiko Wiechers, Partner von CMS Hasche Sigle, Gesellschaftsrecht und M & A.

Schöttlestraße 8 70597 Stuttgart Tel: 07 11 / 9 76 48 08 heiko.wiechers@cms-hs.com www.cms-hs.com 15


FINANZIERUNG

Falsche Widerrufsbelehrung Wer zwischen 2002 und 2010 einen Immobilienkredit aufgenommen hat, sollte die Widerrufsbelehrung des Vertrags checken. Ist diese fehlerhaft, könnte darin Sparpotential mit Tausenden von Euro stecken.

B

esagte Widerrufsbelehrungen enthielten massenhaft Fehler oder fehlten komplett. Ist das der Fall, hat der Kunde die Möglichkeit, den Baukredit zu widerrufen – und zwar rückwirkend. Da die Zinsen massiv gesunken sind, winken bei einer Umschuldung günstigere Konditionen. Wurde der Bau­ kredit bereits vorzeitig gekündigt, kann es sogar sein, dass die Bank ihrem Kunden die anstehende oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss. Nicht selten geht es hier um mehrere Tausend oder gar Zehntausende Euro. Widerrufsrecht endet bald!

Bisher galt ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Das hat der Bundestag

am 18. Februar 2016 befristet: So erlischt das Widerrufsrecht für jetzt automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen. Für fehlerhafte Altverträge ab dem 2. November 2002 – seither müssen auch Verträge für Immobilienkredite eine Widerrufsbelehrung enthalten – gilt eine Widerrufsfrist bis einschließlich 21. Juni 2016. Nicht ohne Prüfung widerrufen

Kreditnehmer, die so einen Baukredit widerrufen können, sollten sich professionelle Hilfe holen. „Für einen juristischen Laien ist es nämlich nahezu unmöglich zu erkennen, ob die Widerrufsbelehrung in seinem ImmobilienkreditVertrag korrekt formuliert ist“, weiß Dirk Scobel, Berater für den

Bereich Baufinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Verbraucher sollten sich deshalb möglichst an einen Fachanwalt wenden oder die Verbraucherzentralen kontaktieren – sie bieten eine Prüfung des Immobilienkredit-Vertrags bereits für 70 Euro pro Fall an.“ Wer ohne Prüfung widerruft, geht ein Risiko ein. „Dieser Schuss kann direkt nach hinten losgehen“, warnt Scobel. „Nimmt die Bank den Widerruf nämlich spontan an, muss der Kunde den Immobilienkredit innerhalb von 30 Tagen ablösen.“ Widerruf lohnt nicht immer

Zu einer fachlichen Beratung rät der Verbraucherschützer auch, weil Kreditnehmer eine Einschätzung ihrer Erfolgschancen erhal-

ten. „Nicht jeder Fehler in den Widerrufsbelehrungen berechtigt nämlich zum Widerruf des kompletten Vertrags“, erklärt Scobel. „Und selbst, wenn die Aussicht auf Widerruf durchaus erfolgversprechend erscheint, ist zu überlegen, ob sich der finanzielle Aufwand eines möglichen Gerichtsprozesses, in Hinblick auf den erzielbaren Gewinn, auch wirklich lohnt.“ Wer nur noch eine kurze Restlaufzeit von wenigen Jahren hat, der zahlt bei einem Prozess über ein bis zwei Jahre möglicherweise noch drauf. „Auch entscheiden die Richter nicht immer zu 100 Prozent für die eine oder die andere Partei“, weiß Scobel.

Anja Lang, biallo.de

Zahlt die Rechtsschutzversicherung? Eine Rechtsschutzversicherung zahlt den Anwalt, wenn man um sein Recht streitet.

Foto: Fotolia

16

Im Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wollten sich die Versicherer aber weigern. Denn die Rechtsschutzversicherungen zahlen meist erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Liegt also der Vertrag, um den man mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung kämpfen will, vor dem Versicherungsabschluss, hätte man somit Pech. Beispiel: Die Rechtsschutzversicherung wurde im Januar 2016 abgeschlossen und der Darlehensvertrag wurde in 2003 abgeschlossen – das wäre so ein Fall des vorvertraglichen Rechtsschutzfalls. Im Falle der fehlerhaften Widerrufsbelehrung musste der Bundes­

gerichtshof in Karlsruhe daher ein Machtwort sprechen. Mit einem Beschluss (17.10.2007, AZ: IV ZR 37/07) hat er festgelegt, dass der Rechtsschutzversicherer in diesem Fall nicht generell ablehnen darf. Darauf kommt es an

• Zeitpunkt: Der Eintritt des Rechtsschutzfalles in diesem Fall ist dann, wenn man bei seiner Bank das Widerrufsrecht geltend machen will und das Geldhaus diesen Vorwurf – zu Unrecht – zurückweist. • Wartefrist: Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, hat man meist eine Wartezeit, auch Karenzzeit genannt. Diese muss abgelaufen sein, damit die Rechtsschutzversicherung den Anwalt bezahlt.


COMPLIANCE ANZEIGE

FACHBEITRAG

Compliance im Mittelstand – kein Hexenwerk Compliance-Verstöße können für einen Konzern dramatische Folgen haben.

Dabei bedeutet Compliance eigentlich nur, dass Unternehmen Gesetz und Recht einhalten müssen – im Grunde eine Selbstverständlichkeit. Dennoch wird insbesondere von Banken, Kunden und Zulieferern zunehmend die Forderung laut, dass auch der Mittelstand strukturierte ComplianceVorkehrungen trifft und dokumentiert. Daher wird ein ComplianceManagement-System immer mehr zum Standard auch im Mittelstand und wird über kurz oder lang auch für die Nachfolgefähigkeit mittelständischer Unternehmen bedeutend. Compliance als Aufgabe der Unternehmensführung umfasst sämtliche Unternehmensprozesse, durch die rechtskonformes Handeln gewährleistet wird. Damit stellen die Führungsverantwortlichen sicher, dass sie kein Organisationsverschulden trifft. Das trägt zur Haftungsminimierung bei. Mit gezielter, auf die individuellen Verhältnisse eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe abgestimmter Begleitung ist die Einführung eines modularen Compliance-Systems kein Hexenwerk. Dabei gilt es, die Balance zwischen erforderlichen Organisationsstrukturen und einer Über­ regulierung zu wahren. Zunächst wird analysiert, wo Risiken beste-

Compliance ist auch gelebte Verantwortung.

hen und wie diese zu priorisieren sind. Ein typisches ComplianceFeld stellt dabei das Steuerrecht dar. Eine Finanz- oder Steuerabteilung muss mit erhöhten Mitwirkungspflichten - gerade bei Auslandssachverhalten - kämpfen und sich etwa im Bereich der Umsatzsteuer diverser Querschnittsthemen im gesamten Unternehmen bewusst sein. Bei der Implementie-

Foto: Fotolia

rung eines Compliance-Systems ist jedenfalls in diesem Bereich der Blick nach vorn zu richten, um nicht ohne Not ungewünschte Handlungszwänge auszulösen. Dabei hilft praktische Erfahrung des begleitenden Beraters. Hinzu kommt, dass die Finanzverwaltung bei der Betriebsprüfung personell und technisch massiv aufrüstet – national und international.

Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte

Autor Prof. Dr. Holger Jenzen ist Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart.

Kronenstraße 30 70174 Stuttgart Tel: 07 11 / 20 49 - 0 info@ebnerstolz.de www.ebnerstolz.de 17


FÖRDERGELDER

Staatliche Hilfen gegen Einbrecher

Foto: Fotolia

Einbruchschutz verbessern – mit staatlicher Förderung Trotz der steigenden Zahl der Einbrüche wächst die Bereitschaft von Eigentümern und Mietern, das eigene Heim besser zu sichern, nur langsam an. Dabei lassen sich Gebäude heute so gut sichern wie nie zuvor.

G

erade einmal jedes zweite Haus und jede zweite Wohnung ist in Deutschland ausreichend durch solide Schlösser oder elektronische Sicherheitseinrichtungen geschützt. Manche Besitzer scheuen aus Angst vor hohen Kosten davor zurück, ihr Haus sicherer zu machen. Dabei sind sinnvolle Schutzmaßnahmen günstiger, als viele Eigentümer annehmen. Nach Einschätzung von Experten lässt sich auch ein älteres Einfamilienhaus mit einem soliden mechanischen Basis­ schutz für rund 2000 Euro versehen. Den besten Schutz bieten einbruchhemmende Türen und Fenster. Nach Angaben der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ ließen sich rund 40 Prozent aller Einbruchversuche damit verhindern. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Schlösser haben etwa geschützte Profilzylinder, zusätzliche Zylinderabdeckungen, verlängerte Schließbleche, Einsteckschlösser und Hintergreifhaken. Aber nicht nur die Haupttüren und Fenster im Erdgeschoss müssen gesichert 18

werden, auch Nebeneingänge und Zugänge zum Keller, Lichtschächte und sämtliche Fenster. Selbst die beste Technik hilft jedoch nicht, wenn die Bewohner einfache Regeln nicht beachten: Wer die Wohnung oder das Haus verlässt, sollte alle Fenster schließen und die Türen nicht nur ins Schloss fallen lassen, sondern absperren. Verbraucher profitieren von staatlicher Förderung

Für ein neues Förderprogramm wurden für die Jahre 2015 bis 2017 jeweils zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes betragen sie einheitlich zehn Prozent. Die Mindestinvestitionskosten liegen bei 2000 Euro, pro Wohneinheit werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15 000 Euro bezuschusst. Demnach werden je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse zwischen 200 und 1500 Euro ausgezahlt. Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch

gleich mit einem altersgerechten Umbau verbindet, kann – je nach Höhe der Investitionskosten – einen Zuschuss von maximal 5000 Euro erhalten. Für den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – maximal 6250 Euro. Das gilt sowohl für Materialkosten als auch für Handwerkerleistungen. Es werden nicht nur einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Fenster, sondern auch Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen (EMA), die durch Ton- und Lichtsignale auf Einbrecher aufmerksam machen, subventioniert. Nähere Informationen gibt es unter der kostenfreien Kf W-Servicenummer 08 00 / 5 39 90 02 (Montag bis Freitag: 8–18 Uhr). Informationen zu den Förderprogrammen bietet die Kf W-Homepage unter www.kfw.de/einbruchschutz. Sollte es Einbrechern trotzdem gelingen, in fremde Wohnungen oder Häuser einzudringen, ist der weitere Schaden schon vorpro-

grammiert. Versicherungen müssen jedes Jahr für Schäden von rund 500 Millionen Euro aufkommen – nicht nur für entwendetes Hab und Gut, sondern auch zur Beseitigung von Schäden an Fenstern und Türen. Einbrecher haben es nicht nur auf Bargeld und Schmuck abgesehen, sondern auch auf Smartphones, TabletComputer, Laptops oder Digitalkameras. Allerdings besitzen lediglich drei von vier Haushalten überhaupt eine Hausratversicherung.

Horst Peter Wickel/biallo.de

Infos Kf W-Servicenummer 08 00 / 5 39 90 02 Montag bis Freitag: 8–18 Uhr, kostenfrei Informationen zu den Förderprogrammen bietet die Kf W-Homepage unter www.kfw.de/einbruchschutz


VERTRAGSRECHT

Neue Regeln bei Maklerprovision Die Maklerprovision für neue Mietwohnungen war bislang Mietersache. Doch das hat sich geändert. Jetzt muss derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch bezahlen. Lässt der Vermieter einen neuen Mieter mittels Makler suchen, dann geht die Rechnung an ihn. Die Neuregelung soll Wohnungssuchende finanziell entlasten. Das sogenannte Bestellerprinzip ist allerdings löchrig. In einigen Fällen bleibt die Provision weiterhin am Mieter hängen.

J

e nach Bundesland und Wohnraumnachfrage kosten Maklerdienste bis zu zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer. Bei 800 Euro Kaltmiete sind das insgesamt 1904 Euro. Die Kosten fallen auch an, wenn große Wohnungsgesellschaften einen Makler beauftragen. Die Höhe der Maklerprovision ist aber nicht in Stein gemeißelt, sondern frei verhandelbar. Mit etwas Glück bekommt man Rabatt. Mietexperten begrüßen die Umstellung der Zahlungspflichten. Sie erwarten, dass die Makler­ angebote durch das Bestellerprinzip sowie durch den hohen Konkurrenzdruck unter den Maklern in Zukunft günstiger werden.

Steuervorteil für Vermieter

Die Neuregelung bringt nicht nur Nachteile für Vermieter. So sorgt die steuerliche Absetzbarkeit gezahlter Maklergebühren für finanzielle Entlastung. Das Finanzamt möchte dafür aber Zahlungsbelege sehen. Das Bestellerprinzip gilt auch für Mieter

Wer bestellt, der zahlt – das kann auch für Mieter gelten. Beauftragen Mieter einen Makler, etwa zur Suche eines Nachmieters, um vorzeitig aus einem Mietvertrag herauszukommen, dann fällt die Maklerrechnung an sie. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter einen Makler losschickt, ihm eine neue Mietwohnung zu besorgen. Positiv: Auch Mietern winkt steuerliche Entlastung. Sie dürfen gezahlte Maklergebühren als Teil der Umzugskosten steuerlich geltend

machen, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Miete nur geringfügig über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Was gilt beim Verkauf einer Immobilie?

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung greift das Bestellerprinzip nicht. Verkäufer können mit dem Immobilienmakler frei aushandeln, wer die Courtage übernimmt. In der Praxis hat jedes Bundesland seine eigenen Gepflogenheiten. So übernehmen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen meist die Immobilienkäufer die Maklercourtage, in den übrigen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer häufig die Kosten. Je nach Bundesland fallen Gebühren zwischen 5,95 und 7,14 Prozent an.

mietung an der Mietschraube zu drehen oder Abstandszahlungen für Einbaumöbel zu berechnen. Die Mietpreisbremse ermöglicht hier Gegenmaßnahmen. Der Mietzins sollte nämlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Erkundigen Sie sich vor der Wohnungsbesichtigung über den Mietspiegel in der jeweiligen Gegend. Bei erhöhten Abstandszah-

lungen kann man mit dem Kadi drohen. Die Gerichte gehen von einer ungerechtfertigten Forderung aus, wenn die Ablöse um mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Möbelwert liegt.

Max Geißler/biallo.de

Wann ist die Provision fällig?

In der Regel schreiben die Maklerbedingungen vor, dass die Courtage mit Unterschrift unter den Miet- oder notariellen Kaufvertrag fällig wird. Als Zahlungsziel werden meist zwei Wochen angesetzt. Zahlt der Immobilienverkäufer, hat er oft mehr Zeit. Hier wird die Maklergebühr in der Regel erst nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto entrichtet. Vorsicht vor findigen Vermietern

Mancher Vermieter ist versucht, die Maklerkosten wieder hereinzuholen. Beliebt ist, vor Neuver-

Nur wer bestellt, zahlt die Provision.

Foto: dpa

19


VERTRAGSRECHT

Pfusch am Bau − und was man dagegen tun kann Pfusch am Bau ist in Deutschland weit verbreitet: Studien haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich im Schnitt in jedem Bauvorhaben 18 Baumängel finden.

D

er Pfusch am Bau hat oft existenzielle Bedeutung: Statische Baumängel, fehlender Schallschutz, instabile Bauelemente – die Liste der Schrecklichkeiten ist lang, kein Bauherr muss sie hinnehmen: Existenzbedrohende Schäden – auch in finanzieller Hinsicht

Der wirtschaftliche Schaden dabei ist immens: Auf bis zu 70  000 Euro beläuft sich die durchschnittliche Schadenhöhe bei Neubauten nach Einschätzung des Bauherren-Schutzbundes. Und viele Fälle müssen vor Gericht entschieden werden, weil die Bauunternehmer und Handwerker sich nicht mit den Bauherren einigen können. Bleibt der Bauherr auf den Kosten sitzen, kann das finanziell zu einer echten Bedrohung werden. Pfusch am Bau: Probleme frühzeitig vermeiden helfen

Viele Baumängel ließen sich bereits dadurch vermeiden, dass die Bauherren den Bauverträgen selbst mehr Bedeutung zukom20

men lassen. Die Bauunternehmen und Handwerker selbst spielen die Bedeutung der Verträge oft herunter – Tatsache ist jedoch: Die Berechtigung von Mängelrügen wegen Pfuschs am Bau wird vor Gericht immer auch am Vertragswerk gemessen. Deshalb immer auf das „Kleingedruckte“ im Bauvertrag achten. Tipp: Es ist unerlässlich, einen Fachmann den Vertrag vor der Unterschrift prüfen zu lassen. Am besten einen Anwalt oder die Interessenvertretungen der privaten Bauherren einschalten, wie etwa den Verband privater Bauherren – Informationen unter vpb.de. Baumängel sind oft versteckt

Baumängel werden meist erst bei Übergabe des Hauses entdeckt – oder viel später, lange nach dem Einzug. Der Grund: Handwerker haben es in der Hand, Mängel geschickt zu kaschieren, so dass sie vielleicht erst Jahre später zu­ tage treten. Das beste Beispiel ist die Dämmung: Ist die erst einmal hinter der Verschalung verschwunden, kann niemand mehr die Ausführung beurteilen.

Kontrolle ist wichtig

Es ist empfehlenswert, den Zustand des noch unfertigen Eigenheims schon während der Bauphase mehrmals in Augenschein zu nehmen. Falls bei der Überprüfung ein Baumangel entdeckt wurde, sollte der Bauherr diesen anhand von Fotos dokumentieren, um ein Beweismittel in der Hand zu haben. Im Rahmen einer Mängelrüge wird dann der Bauunternehmer aufgefordert, die festgestellten Baumängel zu beseitigen. Hierfür muss eine Frist gesetzt werden, die nicht zu lang bemessen sein sollte. Tipp: Der Bauherr sollte einen vom Bauunternehmen unabhängigen Architekten oder Ingenieur mit der Bauleitung beauftragen. Das Honorar von meist einem Prozent der Bausumme ist gut angelegt.

punkt nachweisen, dass entdeckter Pfusch am Bau auf eine unzureichende Leistung des Bauunternehmers zurückzuführen ist. Sollten wesentliche Mängel am Neubau festgestellt werden, hat der Bauherr das Recht, die Abnahme zu verweigern. Nach der Bauabnahme entdeckte Baumängel

Aber auch Pfusch am Bau, der erst nach der Abnahme auftritt, muss niemand einfach hinnehmen. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann ein privater Bauherr noch bis zu fünf Jahre nach Abnahme der Immobilie Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln geltend machen. Klaus Winter/biallo.de

Die Bauabnahme sorgfältig angehen

Ein ganz entscheidender Termin ist die Bauabnahme. Denn mit erfolgter Bauabnahme kehrt sich die Beweislast für Baumängel um. Der Bauherr muss ab diesem Zeit-

Foto: Fotolia


ANZEIGE

UNTERNEHMENSPORTRÄT

EPPLI AUKTIONSHAUS UND JUWELIER

Im Expertenzentrum von Eppli arbeiten rund 50 hochqualifizierte Mitarbeiter.

Fotos: Eppli

Expertenzentrum für Auktionen Das Stuttgarter Traditionsunternehmen Eppli hat seinen Hauptsitz direkt am Marktplatz. Im deutschlandweit wohl einmaligen Expertenzentrum der Eppli Auktionshäuser geht es lebhaft zu. In acht Büros und Beratungskabinen empfangen die Eppli-Experten ihre Kunden.

Nahezu alle Werte und Sammel­ gebiete können von den erfahrenen Diamantgutachtern, Gemmologen, Kunsthistorikern, Münzenund Briefmarkenspezialisten und Experten für Mode und Luxus­ accessoires geschätzt, geprüft und bewertet werden. Nach Terminabsprache steht die kostenlose Beratung im Vordergrund. Wer verkaufen möchte, in die Auktionen einliefern, einen Pfandkredit braucht oder ein Nachlassverzeichnis benötigt, findet hier professionelle Hilfe. Die Einlieferer im Expertenzen­ trum sind Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Notare und Anwälte, Finanzämter, Staatsanwaltschaften und andere Institutionen. Seit mittlerweile bald 40 Jahren ist das Familienunternehmen bundesweit aktiv. „Viele bedeutende Nachlässe wurden bei Eppli bewertet, geteilt oder verwertet“ sagt der Senior-Chef Franz Eppli, der von der Stadt Stuttgart als Versteigerer öffentlich bestellt und vereidigt ist. Die Erfahrung aus dem jahrzehntelangen Umgang mit Nachlassangelegenheiten gibt Franz Eppli heute

an zukünftige Erblasser und Erben durch Beratung, Testamentsvollstreckung und Nachlassteilung weiter. Das Tagesgeschäft und die Leitung des Unternehmens mit über 50 hochqualifizierten Mitarbeitern geht mehr und mehr in die Verantwortung von Sohn Ferdinand über. Ferdinand Eppli hat bei GIA, dem weltweit renommiertesten Institut für Edelsteinforschung und -lehre in New York die Ausbildung zum Diamant- und Edelsteingutachter absolviert. Im Expertenzentrum leitet er das Edelsteinlabor und die Abteilung Gutachten und Exper­ tisen. Hier werden hausintern schriftliche Versicherungswert-, Erbteilungs- und Verkehrswertgutachten angefertigt. In Zusammenarbeit mit bekannten Prüflaboren kann Eppli außerdem auch unabhängige, internationale Diamantund Edelsteinexpertisen anbieten. Im Untergeschoss des markanten Hauses am Marktplatz nahm kürzlich die Safe Lounge (ein EppliUnternehmen) den Betreib auf. Fast 1300 Hochsicherheits(-Bank-)

schließfächer stehen zur Anmietung bereit. Modernste mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen schützen den 70 Tonnen schweren Tresorraum. Die Mieter betreten nach elektronischer Einlasskontrolle eine geschmackvolle Lounge mit original japanischen Luxustoiletten von Toto. Abschließbare Kabinen stehen für die diskrete Beschäftigung mit den gelagerten Werten bereit. Tresorraum in der Safe Lounge

Safe Lounge GmbH und EPPLI Auktionshaus u. Juwelier Marktplatz 6 70173 Stuttgart (Mitte) Tel: 07 11 / 2 53 65 40 Fax: 07 11 / 72 23 27 65 21


Foto: Thorben Wengert_pixelio.de

WOHNGELD

Weniger Miete zahlen Viele Rentner und Arbeitnehmer können seit Anfang dieses Jahres Wohngeld erhalten. Für Eigentümer kommt der sogenannte Lastenzuschuss infrage. Dafür sorgt die Wohngeldreform, die Anfang 2016 in Kraft getreten ist.

I

nsgesamt profitieren rund 870 000 Haushalte von den erhöhten Zuwendungen – hat die Bundesregierung errechnet. Ein anspruchsberechtigter Zwei-Personen-Haushalt bekommt laut Bundesbauministerin Barbara Hendricks nun durchschnittlich 186 statt vorher 115 Euro monatlich.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim. Es wird bei Bedürftigkeit zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt gezahlt werden. Ob und wie viel einem Antragsteller zusteht, hängt ab von • der Größe des Haushalts, • der Miethöhe und dem Mietniveau am Wohnort • sowie dem Haushaltseinkommen. Beispiel Rentner: Hans S. aus 22

Stuttgart lebt allein in einer Zweizimmerwohnung, für die er 500 Euro Kaltmiete im Monat zahlt. Als Rente erhält er 1030 Euro brutto. Beantragt er nun Wohngeld, so stehen ihm monatlich 63 Euro zu. Beispiel Arbeitnehmer: Ernst M. verdient als Einzelhandelskaufmann in Stuttgart monatlich 3200 Euro brutto. Dazu bekommt er für seine drei Töchter Kindergeld. Dieses wird jedoch beim Wohngeld-Antrag nicht berücksichtigt. Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Bei einer Kaltmiete von 1000 Euro steht der fünfköpfigen Familie 165 Euro Wohngeld zu. Ein Antrag auf Wohngeld kann sich für Familien mit drei Kindern bis zu einem Einkommen von 3590 Euro brutto lohnen. Bei zwei Kindern lohnt es sich unter Umständen bis zu einem Brutto­ einkommen von 3170 Euro. Diese Werte gelten für Regionen mit sehr hohen Mieten – wie für Stuttgart. In ländlichen Regionen sind die Grenzen niedriger.

Werbungskosten zählen

Wer hohe Werbungskosten hat, für den kann sich der Wohngeldantrag auch noch bei höheren Einkommen auszahlen. Wichtig: Auch steuerlich anerkannte Kinderbetreuungskosten, etwa Kindergartengebühren, mindern das beim Wohngeld anrechenbare Einkommen. Niedrige Hürden

Die Ämter prüfen nicht, ob etwa ein Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung eines Antragstellers angemessen sind. In der Regel muss auch niemand seine Ersparnisse oder Rücklagen fürs Alter offenlegen. „Erhebliches Vermögen“ steht allerdings – so die Wohngeldbroschüre des Bundesbauministeriums – einem Wohngeldanspruch entgegen. Erhebliches Vermögen hat nach den Verwaltungsrichtlinien beispielsweise eine vierköpfige Familie mit Rücklagen im Wert von mehr als 150 000 Euro.

Lastenzuschuss für Eigentümer

Auch Eigentümer können Wohngeld beziehen, nur nennt sich diese Leistung dann „Lastenzuschuss“. Zuständig sind aber – wie bei der Leistung für Mieter – die städtischen Wohngeldämter. Und: Die Leistung wird nach den gleichen Regeln wie das Wohngeld berechnet. Die Höhe des Lastenzuschusses hängt vor allem von den finanziellen Belastungen durch das Wohneigentum ab. Dabei werden Zinsen und – anders als bei Hartz IV – auch die Tilgung des Darlehens, das zum Erwerb, zum Bau oder zur Modernisierung der Immobilie diente, sowie die Bewirtschaftungskosten (z. B. Kosten der Instandhaltung und die Grundsteuer) berücksichtigt. Rolf Winkel/biallo.de


ONLINE-RECHT ANZEIGE

FACHBEITRAG

Der digitale Nachlass Facebook, Ebay, Paypal – was passiert nach meinem Ableben mit meinen digitalen Daten?

Bislang gibt es keine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Kontrolle der Daten Verstorbener. Dies stellt die Erben vor zahlreiche, teils mühsame Aufgaben und Haftungsrisiken. Die Rechtslage gestaltet sich darüber hinaus schwierig, da die Anbieter ihren Sitz häufig im Ausland haben. Erstmals hat ein Gericht einen Musterfall zum digitalen Nachlass entschieden. Das Landgericht Berlin hat der Klage einer Mutter stattgegeben und entschieden, dass Facebook den Eltern eines verstorbenen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto gewähren muss. Facebook hatte dies unter Verweis auf die Privatsphäre des Mädchens abgelehnt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Facebook Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Zum sogenannten digitalen Nachlass zählen sämtliche gespeicherten Daten im Internet, der iCloud oder auf privaten Datenträgern. Der Begriff umfasst auch sämtliche Vertragsbeziehungen mit Providern für E-Mail-Accounts, soziale Netzwerke, Websites, Hard- und Software, Online-Datenspeicherung (iCloud, Dropbox) und Internetbanken. Zum digitalen Nachlass zählen aber auch die Daten, die von Amazon, Zalando, Ebay oder Paypal gespeichert werden. Immer mehr Unternehmen kommunizieren nur noch digital über ein eige-

Was passiert mit den Daten nach dem Tod?

nes „Postfach“ auf der Unternehmensseite. Der Zugang zu all diesen Daten steht grundsätzlich nur dem Nutzer zu. Doch was passiert, wenn der Nutzer selbst nicht mehr auf die Daten zugreifen kann, weil er verstorben ist? Welche Rechte haben seine Erben? Nutzer sollten daher Vorsorge treffen und neben einer Übersicht, wel-

Foto: Fotolia

che „Accounts“ existieren, sicherstellen, dass Vertrauenspersonen im Notfall Zugang zu wichtigen Passwörtern erhalten. Darüber hinaus sollte testamentarisch geregelt werden, wer über die Daten verfügen können soll und welche Daten oder Accounts zu löschen sind. Neben einem klassischen Testament ist heute auch eine Regelung für den digitalen Nachlass notwendig.

Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Die Autoren: Dr. Christian Steger, Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater; Stefanie Guerra, Rechtsanwältin

Steuerberatungsgesellschaft

Flughafenstraße 61 70629 Stuttgart Tel: 07 11 / 98 81 - 1 19 88 www.ey-law.com info@ey-law.com 23


EINKOMMENSTEUER

Arbeitszimmer absetzen Wer Berufliches von zu Hause aus erledigt, kann das Finanzamt an den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur dann beteiligen, wenn das Heimbüro nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

N

ur wer sein häusliches Arbeitszimmer überwiegend beruflich nutzt, kann die Kosten bei der Einkommensteuer geltend machen. Diese strengen Vorgaben hat der Bundesfinanzhof in einem Ende Januar veröffentlichten Urteil vom 27.7.2015 (GrS 1/14) ausdrücklich bestätigt. Zuvor hatten einige Finanzgerichte der Länder bei vielen Steuerzahlern Hoffnungen geweckt, dass das Finanzamt die Kosten für ein Arbeitszimmer zumindest anteilig anerkennen müsse, auch wenn es privat mit genutzt wird. Das Finanzgericht Köln hatte sogar die Kosten für eine im Wohnbereich eingerichtete Arbeitsecke steuerlich anerkannt. Der Bundesfinanzhof kassierte jetzt diese steuerzahlerfreundlichen Urteile wieder ein – es bleibt bei der harten Gangart der Finanzämter. Ein Arbeitszimmer muss als abgeschlossener Raum wie ein Büro einge-

richtet sein und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Nur eine geringe private Mitbenutzung von weniger als zehn Prozent ist unschädlich. Durchgangszimmer oder Arbeitsecken akzeptiert das Finanzamt nicht. Manche Berufsgruppen sind im Vorteil

Wer diese Vorgaben erfüllt, kann die Kosten eines Arbeitszimmers bis zu einem Höchstbetrag von 1250 Euro jährlich steuerlich absetzen, wenn er eine weitere Bedingung erfüllt: Ihm darf in seiner Firma für die Ausübung seiner Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Im Vorteil sind deshalb vor allem Berufsgruppen wie Lehrer, Richter, Journalisten, Musiker, Gutachter oder Außendienstler. Tipp: Dokumentieren Sie fürs

Finanzamt, dass Sie wegen Ihrer Arbeit auf Ihr Arbeitszimmer zu Hause angewiesen sind – auch als Arbeitsuchender. Hat Ihr Chef Sie aus organisatorischen Gründen dazu aufgefordert, daheim zu arbeiten? Dann legen Sie den Schriftverkehr vor. Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit, darf das Finanzamt die Kosten aber nicht auf 1250 Euro im Jahr kappen. Sämtliche Ausgaben sind dann Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Das gilt auch für einen außerhalb der Wohnung angemieteten Arbeitsraum. Maßgeblich ist dafür der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt der beruflichen Betätigung des Steuerzahlers. Deshalb darf ein Handelsvertreter im Lebensmittelvertrieb die Kosten seines Arbeitszimmers voll abziehen (Urteil des FG Münster, AZ 5 K 980/12 E). Der Mann war entweder im Außendienst beim Kunden oder er wertete in seinem Arbeitszimmer die Bestellungen der Kunden aus, erstellte daraus individuelle Ange-

bote für sie oder akquirierte von dort neue Kundschaft. Was Sie absetzen können

Erkennt das Finanzamt das Arbeitszimmer an, können Berufs­ tätige folgende Kosten geltend machen: • Anteilige Miete und Nebenkosten oder bei Eigentum anteilige Abschreibung für das Gebäude, • Finanzierungskosten, Grundsteuer, Reparaturkosten, • anteilige Wasser- und Energiekosten, Kosten für Müllabfuhr und Schornsteinfeger sowie Hausversicherungen, • Renovierungskosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe, • Kosten für die Ausstattung wie Lampen, Teppich, Gardinen. Tipp: Die Kosten für beruflich genutzte Möbel (Schreibtisch, Regale, Bürostuhl) und Computer zählen als Arbeitsmittel bei der Steuerabrechnung mit dem Fiskus immer mit – unabhängig davon, ob die Beamten das Heimbüro anerkennen oder nicht.

Michael Schreiber/biallo.de

Foto: Fotolia

24


EINKOMMENSTEUER

Mit dem richtigen Mietvertrag Steuern sparen Mietverträge zwischen nahen Angehörigen sind nicht nur praktisch, sondern bieten bei richtiger Ausgestaltung auch enorme Sparchancen für die ganze Familie.

S

chließen Verwandte untereinander Verträge, prüfen Finanzbeamte besonders genau und setzen schnell den Rotstift an. Wer jedoch die Regeln kennt, kann beispielsweise bei Mietverträgen innerhalb der Familie deutlich pro­ fitieren. Als nahe Angehörige gelten laut BFH-Rechtsprechung Kinder, Geschwister einschließlich ihrer Ehegatten, Eltern, Elternteil mit Lebensgefährte(in), Großeltern und Enkelkinder.

Dritten muss auch eine Abrechnung der Nebenkosten erfolgen. Gerade bei der finanziellen Abwicklung prüfen die Finanz­ behörden sehr genau, ob die Abläufe wie mit einem Fremden stattfinden. • Da es sich um eine wirtschaftliche Betätigung handelt, verlangt das Finanzamt außerdem, dass bei einer Mietsache nicht nur Steuervorteile, sondern unterm Strich irgendwann auch schwarze Zahlen für den Vermieter herauskommen.

Verträge richtig schließen

Die Miethöhe und ihre Auswirkungen

Vermietet der Vater eine Eigentumswohnung an seinen Sohn, so gewinnen beide – auf der einen Seite spart man Steuern und auf der anderen Seite Mietkosten. Um die Vorteile optimal zu nutzen, sollten die Verträge folgende Kriterien erfüllen: • Die Verträge müssen so ab­ geschlossen sein, wie es unter Fremden üblich ist. „Mietverträge unter Angehörigen sollten grundsätzlich schriftlich geschlossen werden, Kaltmiete und Nebenkosten sollten eindeutig festgelegt sein“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). • Im Vertrag sind somit Miet­ objekt, Dauer des Mietverhältnisses, Mietzins und Betriebskosten sowie Kündigungsfristen genau zu nennen. Ein im Handel erhältlicher offizieller Mustermietvertrag beinhaltet diese Punkte. • Die Vereinbarungen müssen auch in die Realität umgesetzt werden, das heißt die laufenden Mietüberweisungen sind wirklich zu tätigen. Wie bei fremden

Aktuell gilt: „Beträgt die vereinbarte Nettomiete 66 Prozent oder mehr des ortsüblichen Preisniveaus für vergleichbaren Wohnraum, so erkennt das Finanzamt ohne großes Prozedere alle Werbungskosten voll an“, sagt die Münchener Steuerberaterin Erika Wacher. „Wird eine Garage, eine Einbauküche oder anderes Mobiliar zusammen mit der Wohnung vermietet und hierfür zusätzlich Miete vereinbart, gilt auch hier die 66-ProzentGrenze.“ Empfehlenswert ist jedoch, sich nicht zu dicht am Grenzwert von 66 Prozent zu orientieren, falls das Finanzamt zu abweichenden Werten kommt. Besser ist daher ein Richtwert von etwa 70 Prozent, damit man auf der sicheren Seite ist. Liegt die vereinbarte Nettomiete unter 66 Prozent des örtlichen Preisniveaus, so kann der Vermieter die Werbungskosten nur anteilig in dem Verhältnis steuerlich absetzen, in dem die vereinbarte Miete zur ortsüblichen Miete steht. Be-

Sparchancen für die ganze Familie

Foto: Fotolia

rechnet man beispielsweise nur 50 Prozent der marktüblichen Miete, sind auch nur 50 Prozent der mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehenden Aufwendungen absetzbar. Vorsicht, Falle

Laut einem Urteil des Finanz­ gerichts Düsseldorf liegt kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn eine Wohnung an einen nahen Angehörigen vermietet wird und die Mietzahlungen auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden (FG Düsseldorf 20.5.15, 7 K 1077/14). Im vorliegenden Fall ist kein Mietzins geflossen.

Fritz Himmel/biallo.de 25


DATENSCHUTZ ANZEIGE

FACHBEITRAG

EU-Datenschutzgrundverordnung steht vor der Tür Der Entwurf der neuen europäischen Datenschutzregelungen ist verabschiedet.

Autor Mark Münch LL.M ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich am 16. Dezember 2015 auf einen Text für die Neuregelung des Datenschutzrechts in Europa geeinigt. Nachdem am 21. April 2016 die Justiz- und Innenminister den Text verabschiedet haben, muss das Europäische Parlament dem Verordnungsentwurf noch zustimmen, was voraussichtlich diesen Sommer passieren wird. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Vereinheitlichung „light“

Ziel der EU-Datenschutzgrundverordnung als unmittelbar in der gesamten EU geltendes Recht ist eine Vereinheitlichung des Daten-

Das europäische Parlament Foto: dpa

26

schutzrechts in der EU. Soweit die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass im Rahmen der Verhandlungen viele Öffnungsklauseln in die Verordnung aufgenommen wurden. Diese Gestaltungsmöglichkeiten werden sich im deutschen Datenschutzrecht mit zahlreichen Abweichungen zum europäischen Recht zulasten einer einheitlichen europäischen Regelung wiederfinden. Ein Beispiel: Die EU-Datenschutzgrundverordnung schreibt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nur in Ausnahmefällen vor. Über das nationale Einführungsgesetz kann der deutsche Gesetzgeber aber hiervon abweichen. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass in Deutschland weiterhin ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gefordert wird. Zum einen hat man in Deutschland gute Erfahrungen mit dieser

Position gemacht, zum anderen betreiben die Datenschutz­ beauftragten diesbezüglich schon Lobbyarbeit. Strengere Einwilligungsregeln für personenbezogene Daten

Die Einwilligung eines Betroffenen in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten muss auch weiterhin •  in Kenntnis der Sachlage • unmissverständlich •  in Form einer ausdrücklichen Willensbekundung erfolgen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss nachweisen können, dass die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt hat. Dies kann beispielsweise durch Anklicken eines Kästchens zur Bestätigung


DATENSCHUTZ ANZEIGE

HEUSSEN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH

einer Datenschutzerklärung, durch die Auswahl technischer Einstellungen in Social Media oder durch jede sonstige eindeutige Erklärung oder Verhaltens­ weise geschehen. Die Erwägungsgründe zu der EU-Datenschutzgrundverordnung stellen klar, dass ein stillschweigendes Einverständnis, standardmäßig vorangekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person keine Einwilligung (mehr) darstellen. War also bisher auch ein „OptOut“ möglich, wird zukünftig immer ein „Opt-In“ erforderlich sein, das zu Beweiszwecken zu dokumentieren ist. Wenig Neues zur Auftragsdatenverarbeitung

Im Gegensatz dazu bieten die neuen Regelungen zur „Datenverarbeitung im Auftrag“ wenig Neuigkeiten. Die neuen Regelungen entsprechen weitestgehend dem geltenden deutschen Recht. Eine Auftragsdatenverarbeitung ist nach wie vor privilegiert – Auftragsdatenverarbeiter sind keine „Dritten“ im Sinne des Gesetzes – und bedarf daher keiner Zustimmung des Betroffenen. Große Praxisrelevanz hat, dass nach der EU-Datenschutzgrundverordnung der Vertrag zur Durchführung einer Datenverarbeitung im Auftrag nicht mehr schriftlich dokumentiert werden muss. Er kann auch in elektronischem Format geschlossen werden. Damit wird die Nutzung von Cloud-Diensten, die üblicherweise direkt im Internet abgeschlossen werden, endlich rechtssicher möglich.

Technikneutralität als Prinzip

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wurde im Vorfeld heftig kritisiert, weil sie keine konkreten Regelungen für aktuelle Anwendungsbeispiele wie z. B. Big Data, Smart Data, Ubiquitous Computing etc. liefert. Stattdessen setzt die EU-Datenschutzverordnung auf strenge Technikneutralität. Das wird sich aber mittelfristig als Vorteil erweisen: Bei immer schnelleren Technologiezyklen und immer neuen Verarbeitungsund Einsatzmöglichkeiten von personenbezogenen Daten wäre das europäische Datenschutzrecht immer wieder veraltet und un­ anwendbar. Eine Technologie­ neutralität ist der einzige Weg zu dauerhafter Akzeptanz des neuen Datenschutzrechts. Umsetzung bis 2018

Angesichts der vielfältigen sich ergebenden Änderungen sind zwei Jahre Umsetzungsfrist eine kurze Zeit. Wenn die neuen Regelungen in Kraft treten, darf es keine Fehler mehr geben. Hält sich ein Unternehmen nicht an die neuen Regeln, drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro, unter Umständen verbunden mit einer persönlichen Haftung der Führungskräfte. Da sollte die verbleibende Vorbereitungszeit sinnvoll genutzt werden.

Heussen Stuttgart im Rooftop der neuen Foto: W2 Development GmbH Rosenberghöfe

Praxisnahe Rechtsberatung auf höchstem Niveau Die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört mit ca. 100 Berufsträgern zu den großen deutschen Wirtschaftskanzleien mit Büros in Stuttgart, München, Berlin sowie Frankfurt a. M. sowie Repräsentanzen in Brüssel und New York.

Die 1973 gegründete Kanzlei ist 2004 aus der Rechtssparte von Pricewaterhouse Coopers hervorgegangen und berät überwiegend mittelständische, inhabergeführte Unternehmen, aber auch nationale und internationale Großunternehmen sowie die öffentliche Hand. Bekannt ist Heussen vor allem für seine Expertise im Bereich Intellectual Property (IP) und IT, Real Estate, dem Recht der erneuerbaren Energien, Corporate sowie der Beratung von Gläubigern in der Krise oder Insolvenz von Vertragspartnern. Weitere Stärken sind die laufende Beratung von Industrieunternehmen im operativen Geschäft sowie eine ausgeprägte Internationalisierung. Als deutsches Mitglied von Multilaw, einem der weltweit fünf größten Anwaltsnetzwerke mit über 8500 Anwälten in mehr als 150 Wirtschaftzentren, kann Heussen seine Mandanten qualifiziert und schnell auch außerhalb Deutschlands in ihren internationalen Aktivitäten rechtlich unterstützen.

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Standort Stuttgart

Seidenstraße 19 70174 Stuttgart Tel: 07 11 / 1876 - 0 www.heussen-law.de 27


ERBRECHT

Erben im Ausland ist kompliziert. Foto: Fotolia

Erben und Vererben im Ausland Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen will, sollte sein Testament überprüfen. Sonst drohen den Erben böse Überraschungen.

E

rben im Ausland: Immer mehr Deutsche verbringen ihren Lebensabend im Ausland, besitzen dort Bankkonten oder ein Ferienhaus. Der jenseits der deutschen Grenzen angehäufte Wohlstand bringt spätestens im Erbfall unübersehbare rechtliche Schwierigkeiten mit sich. Denn innerhalb der EU gab es bisher keine Harmonisierung rund um erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Fragen. Die Nachkommen vermögender Ruheständler mit Auslandswohnsitz müssen deshalb im Erbfall komplizierte Rechtsprobleme lösen.

Bei Auslandsbesitz kann es im Erbfall zu bösen Überraschungen kommen

Bei zivilrechtlichen Erbfragen gleicht Europa bislang einem Flickenteppich. Das kann zu bösen Überraschungen führen, zum Beispiel weil in vielen Ländern Pflichtteilsansprüche höher ausfallen und nicht mit Geld abge28

funden werden können. Die Erben erhalten dann anteilig Grundbesitz, was die Abwicklung des Erbfalls erschwert. Berliner Testament

Ärger ist bereits dann programmiert, wenn eine deutsche Besonderheit greifen soll – das „Berliner Testament“. Dabei verfassen Eheleute ein gemeinsames Schreiben, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst wenn beide verstorben sind, geht das Vermögen an die Kinder. Das Problem: Das gemeinsame Testament wird in einigen EU-Staaten nicht anerkannt. Das gilt vor allem für die beliebtesten Altersruhesitze der Deutschen – in Frankreich, Italien und Spanien. Dort gilt dann die gesetzliche Erbfolge. Andere Rechtsordnungen bieten auch Vorteile. Das englische Erbrecht kennt zum Beispiel überhaupt keine Pflichtteilsansprüche. Kinder können also vollständig enterbt werden.

Das neue EU-Erbrecht soll bürokratische Hürden beseitigen

Seit August 2015 ist eine neue EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) in Kraft, die Erbschaften über die Landesgrenzen hinweg vereinfachen soll. Die neue Verordnung gilt für alle Todes­ fälle ab dem 17. August 2015 und bestimmt zunächst, dass sich nach dem Tod die gesamte Abwicklung des Nachlasses nach dem Recht des Staates richtet, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Europäisches Nachlasszeugnis

Neu ist auch ein europäisches Nachlasszeugnis, mit dessen Hilfe sich Erben künftig in allen EUMitgliedstaaten ohne weitere Formalitäten als Berechtigte über den Nachlass ausweisen können. Damit soll die Abwicklung von Nachlässen kostengünstiger und schneller erfolgen. Tipp: Wer sich ganz oder zeitweise im Ausland aufhält, sollte mit

Hilfe eines Fachmanns ein Testament errichten oder ein bestehendes Testament überprüfen. Wer nicht will, dass sein Nachlass nach ausländischem Recht abgewickelt wird, sollte schon zu Lebzeiten testamentarisch bestimmen, dass nach seinem Tod deutsches Erbrecht angewendet werden soll. Steuerprobleme lässt das neue EU-Erbrecht weiter ungelöst

Die neue EU-Verordnung ist gut gemeint – sie löst aber nicht alle Probleme. Für das Erbschaftsteuerrecht gibt es weiter keine Harmonisierung. Die Besteuerung grenzüberschreitender Nachlässe bleibt deshalb weiter kompliziert und für die Erben brisant. In Deutschland fällt Erbschaftsteuer an, wenn entweder der Erbe oder der Verstorbene seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte. Auch der Staat, in dem das Vermögen liegt, erhebt oft eine Abgabe auf den Nachlass. Im schlimmsten Fall wird das Erbe von zwei Staaten besteuert.

Michael Schreiber/biallo.de


ERBRECHT

Streit ums Familienvermögen: wenn Konflikte das Erbe vernichten Ein Todesfall kann richtig Leben in die Familie bringen – vor allem wenn der Erblasser eine streitbare Erbengemeinschaft hinterlässt. Unterschiedliche Interessen und Missgunst sorgen schnell für teure Zerwürfnisse.

E

ine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Hat er nichts anderes verfügt, wird der Nachlass deren gemeinschaftliches Vermögen. Alle haben das gleiche Recht auf die ganze Immobilie, das ganze Auto, das ganze Unternehmen. „Keiner darf in einem solchen Fall ohne Zustimmung aller anderen Miterben einzelne Gegenstände an sich nehmen oder veräußern“, sagt Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht und Vorstand des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten.

Teilungseinigung notwendig

Kompliziert wird es bei schwer teilbaren Gegenständen wie Grundbesitz. Ein Erbe möchte das Anwesen zur Weitervermietung behalten, der andere selbst darin wohnen, der nächste nur rasch sein Geld ausgezahlt bekommen. Doch bis es zu einer möglichen Teilungseinigung kommt, müssen alle den Nachlass gemeinschaftlich verwalten, wobei die Stimmenmehrheit nach der jeweiligen Größe der Erbteile zu berechnen ist. „Bereits hier beginnen oft die ersten Probleme, wenn der Streit über mögliche Reparaturen an einem Haus oder den Umgang mit Mietern losgeht“, bestätigt der Heins­ berger Fachanwalt für Erbrecht, Hans-Oskar Jülicher. Solche Konflikte ziehen sich schon mal über Jahre hin.

So kommen die Erben schnell an ihr Geld

Will ein Miterbe das Ende dieser Auseinandersetzung nicht abwarten, hat er mehrere Wege, rascher an sein Geld zu kommen: 1. Den Erbteil auszahlen lassen: Ein Erbe möchte das Anwesen behalten, die Miterben sind jedoch nur am Wert interessiert und wollen ausgezahlt werden. Hier löst ein sogenannter Auseinandersetzungsvertrag das Problem. In diesem Fall wird festgelegt, wer neuer Hauseigentümer wird und wie viel Geld den Miterben zufließt. So ein Vertrag stellt den Regelfall bei der Teilung des Nachlasses dar und ist ein friedlicher und meist vermögensschonender Weg. 2. Den Erbteil verkaufen: Wem alles zu lange dauert und komplett aus der Erbengemeinschaft aussteigen will, kann seinen gesamten Anteil veräußern. Käufer können ein Miterbe, alle Miterben oder auch ein außenstehender Dritter sein. Eine Übertragung bezieht sich jedoch nur auf den entsprechenden Erbteil insgesamt, nicht auf bestimmte Vermögensgegenstände, und bedarf der notariellen Beurkundung. Die anderen Mit­ erben haben hier immer ein Vorkaufsrecht, dies muss binnen einer Frist von zwei Monaten ausgeübt werden. „Wollen die Erben von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, können sie das innerhalb der Frist sogar noch tun, wenn der Vertrag über das Erbteil mit einem Außenstehenden bereits unterschrieben ist“, sagt Erbrechts­ spezialist Jülicher. Der Käufer geht dann leer aus. 3. Den Nachlass versteigern: Ist

keine Einigung zu erzielen, hat jeder der Miterben das Recht, die sogenannte Teilungsversteigerung beim Amtsgericht zu beantragen. In diesem Fall wird die Zwangsversteigerung, etwa einer Nachlass­ immobilie, angeordnet. Der Versteigerungserlös fließt dann in den Nachlass. „Oftmals genügt schon die Androhung einer Versteigerung, um die Miterben zur Raison zu bringen“, konstatiert Rechtsanwalt Klinger. „Denn meist geht dabei eine Immobilie unter Wert weg.“ Tipp: Erbrechtsexperten empfehlen allen Erblassern, rechtzeitig durch detaillierte Zusatzbestimmungen per Testament das Risiko von späteren teuren Streitigkeiten einzugrenzen. Fritz Himmel/biallo.de

Immobilien sind oft Anlass zum Streit unter Erben. Foto: detlef menzel_pixelio.de 29


ERBSCHAFTSTEUER ANZEIGE

FACHBEITRAG

Der Güterstandswechsel – Schenkung- und Erbschaftsteueroptimierung par excellence Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt wie heute. Und noch nie war der Blick auf Schenkung- und Erbschaftsteueroptimierung so wichtig wie heute. Angesichts der Höhe der zu vererbenden Vermögen lohnt dieser Blick, je früher, desto besser.

Königsweg Zugewinngemeinschaft

Bei Ehegatten ist der Königsweg der steuersparenden Gestaltung zunächst der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein – stark vereinfachtes – Beispiel verdeutlicht dies: Ehegatten/Eingetragene Lebenspartner haben hohes Vermögen, Eigentümer des Großteils des Vermögens ist der Ehemann. Die Ehegatten leben in Zugewinngemeinschaft, ihr Vermögen wurde während der Ehe erwirtschaftet. Sie haben den Wunsch, ihr Vermögen möglichst erbschaftsteuergünstig an ihre beiden Kinder zu vererben. Güterstandswechsel Die Autoren: Prof. Dr. Thomas Reith, M.A. ist Rechtsanwalt und Notar, Ehrentraud Rosner ist Württembergische Notariatsassessorin, Dr. Ulrich Lambrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht.

30

Der Güterstandswechsel bringt hier das gewünschte Ergebnis: Die Ehegatten schließen einen notariell beurkundeten Ehevertrag, hierin wird mit sofortiger Wirkung der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet und der Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Infolge der Beendigung der Zugewinn­ gemeinschaft hat der Ehemann der Ehefrau den gesetzlichen Zugewinnausgleich zu bezahlen. Der beträgt die Hälfte dessen, was er während der Ehe mehr als seine Ehefrau erwirtschaftet hat. Dieser gesetzliche Zugewinnausgleich ist schenkungsteuerfrei – und zwar unabhängig von dessen tatsäch­

Wie viel Geld am Ende übrig bleibt, ist auch eine Frage der Optimierung steuerlicher Aspekte.

licher Höhe! Das Vermögen der Ehegatten ist jetzt ausgeglichen und beide können in gleicher Weise sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen die schenkung- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge der Kinder bestmöglich ausnutzen. Fast von selbst versteht sich, dass die optimale erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Nachfolge erst mit einer zusätzlich maßgeschneiderten Verfügung von Todes wegen erreicht wird. Güterstandsschaukel

Möchten die Ehegatten auf Dauer nicht im Güterstand der Güter-

Foto: Fotolia

trennung bleiben, so bleibt es ihnen unbenommen, ehevertraglich den Güterstand der Gütertrennung zu beenden und wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückzukehren. Diese Rückkehr in den ursprünglichen Güterstand ist ein doppelter Güterstandswechsel und wird als „Güterstandsschaukel“ bezeichnet: Die Ehegatten bzw. Lebenspartner schaukeln von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück. Die Beendigung der Zugewinngemeinschaft, Vereinbarung der Gütertrennung und Neuvereinbarung der Zugewinngemein-


ERBSCHAFTSTEUER ANZEIGE

REITH NEUMAHR RECHTSANWÄLTE schaft können im Rahmen der Güterstandsschaukel zeitlich unmittelbar aufeinander erfolgen. Dies ist von den Gerichten sowohl güterrechtlich als auch schenkungsteuerlich anerkannt. Ausgangsgüterstand Gütertrennung

Doch was tun, wenn die Ehegatten in unserem Beispiel bereits seit Eheschließung im Güterstand der Gütertrennung leben? Ist ihnen dann die schenkungsteuerfreie Nivellierung ihres Vermögens verwehrt? Der Güterstandswechsel bzw. die Güterstandsschaukel ist ein Tausendsassa und bringt auch in diesem Fall, wenn auch deutlich komplexer, das gewünschte Ergebnis. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Die Ehegatten beenden den Güterstand der Gütertrennung ehevertraglich, hier allerdings mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Eheschließung. Sie vereinbaren zugleich mit Wirkung ab Eheschließung den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie beenden sodann wiederum den Güterstand der Zugewinngemeinschaft und vereinbaren erneut den Güterstand der Gütertrennung. Infolge der Beendigung der Zugewinngemeinschaft steht selbstverständlich auch hier der Ehefrau (aus dem obigen Beispiel) der gesetzliche Zugewinnausgleich zu,

schenkungsteuerfrei unabhängig von dessen tatsächlicher Höhe! Das Vermögen der Ehegatten ist jetzt ausgeglichen, und der bestmöglichen Ausnutzung der Freibeträge der Kinder vonseiten beider Eltern steht nichts mehr im Wege. Angesichts der Fülle und der Komplexität der hier erforderlichen Regelungen gilt umso mehr, dass die gewünschte erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Nachfolge in jedem Fall eines höchst differenzierten, passgenauen Testaments oder Erbvertrags bedarf.

Beste güterrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Beratung

Der Güterstandswechsel und die Güterstandsschaukel sind vielschichtig und in der Kürze der Darstellung hier nur vom Ergebnis her betrachtet. Viele weitere Facetten sind bewusst außer Acht gelassen. Bei zutreffender Gestaltung bieten sowohl Güterstandswechsel als auch Güterstandsschaukel die Chance, Vermögen soweit wie nach unserer Rechtsordnung möglich steuergünstig auf die Nachkommen zu übertragen. Also: Dem Kaiser, was des Kaisers ist – aber auch nicht mehr als ihm zusteht . . .

Sitz der Kanzlei in Stuttgart

Foto: RNR

RNR BIETET LÖSUNGEN Reith Neumahr Rechtsanwälte in Stuttgart, Spin-off einer renommierten Großkanzlei, bietet mit zwölf Beraterinnen und Beratern und einem Team von insgesamt fast 40 Mitarbeitern hochindividuelle Gestaltungen für private und unternehmerische Mandanten.

RNR ist spezialisiert auf die Kernbereiche Vermögensund Unternehmensnachfolge sowie Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei unterstützt private Mandanten mit steueroptimierten Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen sowie bei Grundstücks­ geschäften. RNR berät mit dem wirtschaftsrecht­ lichen Team nationale und internationale Klienten, auch bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sowie im Gesellschafts- und Handelsrecht. Die Kanzlei legt Wert auf höchste fachliche Kompetenz. Dabei steht die praxisorientierte Gestaltung im Vordergrund. Das Team arbeitet interdisziplinär in den verschiedenen Rechtsgebieten und unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Aspekte.

Reith Neumahr Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Drum prüfe, wie man sich ewig bindet . . .

Foto: Fotolia

Leitzstraße 45 70469 Stuttgart Tel: 07 11 / 655 200 00 info@reithneumahr.de www.reithneumahr.de 31


STEUERSTRAFRECHT

Welche Strafen drohen? Was passiert, wenn ein Steuerhinterzieher überführt wird? Die große Mehrheit der Bundesbürger lehnt zwar in Umfragen regelmäßig Steuerhinterziehung, Schwarzfahren und Ladendiebstahl ab, aber kaum jemanden plagt ein schlechtes Gewissen, wenn man dem Handwerker oder der privaten Putzhilfe ein paar Scheinchen schwarz zusteckt oder in der eigenen Steuererklärung die gefahrenen Kilometer zur Arbeit großzügig aufrundet. Dem Fiskus entgehen so Jahr für Jahr Millionenbeträge.

W

er vom Fiskus bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ertappt wird, muss je nach Höhe des Steuerschadens mit empfindlichen Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu zehn Jahren rechnen. Die verschwiegenen Erträge der letzten zehn Jahre müssen nachversteuert werden, hinzu kommt ein Strafzins von jährlich sechs Prozent. Kurios: Neben der Schwere des Vergehens entscheidet auch der Wohnsitz, ob und wie viel Strafe man für Steuervergehen zahlen muss. Denn bei der Bemessung von Tagessätzen und Freiheitsstrafen gibt es große regionale Unterschiede. Im Norden der Republik geht der Fiskus deutlich härter gegen Steuersünder vor als im sonnigen Süden.

Tagessatz: ein Dreißigstel des monatlichen Nettoverdienstes

Ein Tagessatz ist so hoch wie ein Dreißigstel vom monatlichen

32

Nettoverdienst des Steuersünders. Dabei zählen Bruttogehälter, Pensionen, Renten, Mieten, Zins- und Dividendenerträge sowie steuerfreie Leistungen wie eine Unfallrente voll mit. Werbungskosten, gezahlte Steuern und Sozialabgaben werden abgezogen. Nach einem Grundsatz­ urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 2. Dezember 2008 (AZ 1 StR 416/08) droht bei hinterzogenen Steuern von mehr als 100 000 Euro im Regelfall Gefängnis. Die Karlsruher Richter wollen Steuersünder bei einer derart hohen Schadensumme nur noch im Ausnahmefall mit einer erheblichen Geldstrafe davonkommen lassen. Und ab einer Million Euro Steuerschaden ist nach Meinung der BGH-Richter eine Strafe auf Bewährung ausgeschlossen – der ertappte Sünder wandert hinter Gitter. Wichtig: Wer zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft und erhält einen Eintrag im Strafregister. Für Studenten ist

eine spätere Anstellung im Staatsdienst damit unmöglich. Beichten hilft

Wer wieder ruhig schlafen will, kann das Heft in die Hand nehmen und über eine Selbstanzeige mit dem Finanzamt reinen Tisch machen. Ein einfacher Brief an das Finanzamt reicht aus, in dem man fehlerhafte Angaben in bereits abgegebenen Steuererklärungen korrigiert oder für die alten Jahre nachträglich eine fehlende Steuererklärung einreicht. Steuererklärungen korrigieren

Wer straffrei davonkommen will, muss seit Anfang 2015 alle Steuererklärungen der letzten zehn Jahre vollständig korrigieren. Wurden mehr als 25 000 Euro Steuern hinterzogen, wirkt eine Selbstanzeige zunächst nicht strafbefreiend. Die Strafverfolgung wird nur dann eingestellt,

wenn der Sünder eine „freiwillige“ Zusatzzahlung in Höhe von zehn Prozent der verkürzten Steuern zugunsten der Staatskasse leistet. Ab 100 000 Euro steigt die Zusatzabgabe auf 15 Prozent, ab einer Million Euro Steuern auf 20 Prozent. Die Selbstanzeige funktioniert im Prinzip wie der Ablasshandel im Mittelalter. Sie ist nur wirksam, wenn die volle Summe innerhalb eines Monats pünktlich bezahlt wird. Ist der reuige Sünder dagegen finanziell klamm, kann die Beichte ihre strafbefreiende Wirkung nicht entfalten und die Beamten ermitteln wegen eines Steuervergehens. Michael Schreiber/biallo.de

Die Selbstanzeige hilft nicht immer. Foto: Fotolia


STEUERSTRAFRECHT

Wenn Opa Steuern hinterzogen hat Jährlich werden in Deutschland rund 250 Milliarden Euro vererbt. Und immer mehr Erben müssen sich mit der Frage beschäftigen, ob der Erblasser denn auch sein Vermögen korrekt versteuert hat.

W

as da auf sie zukommt, wenn Vater, Mutter, Großeltern oder die berühmte Erbtante das Zeitliche segnen, wissen die Erben gar nicht immer, zumindest nicht genau. Elke Volland, Expertin für Erbschaftsteuerrecht bei Rödl & Partner in Nürnberg, spricht von einer Zunahme von Fällen, in denen die Erben zur Aktivität gezwungen sind: „Diese Entwicklung beruht zum einen auf demografischen Veränderungen und zum anderen auf der Handhabung und dem Umgang mit der Anhäufung von Vermögenswerten durch die Vorgängergeneration.“ Üblicherweise hat nach ihren Erfahrungen die sogenannte Kriegsgeneration in der Vergangenheit häufig sehr sparsam gelebt und Geldanlagen in „sichere Devisen“, u. a. Schweizer Franken, bevorzugt. Volland erzählt: „Diese Vermögen wurden stets geheim gehalten, um für ‚schlechte Zeiten‘ und für das Alter vorgesorgt zu haben.“ Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schätzt, dass noch immer mindestens 400 Milliarden Euro unversteuert in der Schweiz, in Österreich und Liechtenstein lagern. Grundsätzlich gilt: Man kann ein Erbe ausschlagen, und zwar innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbfalles. Wenn der Erbe oder der Erblasser im Ausland leben, verlängert sich diese Frist auf sechs Monate.

wenn sie über unversteuertes Vermögen im Ausland stolpern, denn sie sind gehalten, diesen nun bekannten Sachverhalt den Finanzbehörden zu offenbaren. Ulrike Grube, Expertin für Steuerstrafrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner, erklärt: „Sie müssen in eigener Person als Rechtsnachfolger nach dem Erblasser für die Versteuerung der Erträge im Rahmen der Einkommensteuer aufkommen. Und Gleiches gilt auch für die Angabe des bisher ‚versteckten‘ Vermögens in der Erbschaftsteuererklärung.“

Manchmal ist Ausschlagen der beste Tipp

Wenn Erben gegenüber dem Finanzamt alle Sachverhalte offengelegt haben, müssen sie mit der Nachzahlung der Steuern zuzüglich 6 % p. a. Zins auf die jeweils angefallenen Steuerbeträge sowie einem Strafzins von 5 % rechnen, wenn Steuern in großem Ausmaß hinterzogen wurden.

Das sollten sich Erben genau überlegen, denn sie treten in Rechte und Pflichten des Erblassers ein, und dazu können auch steuerliche Pflichten gehören. Vor allem müssen Erben aufpassen,

Steuerliche Pflichten

Kommen die Erben diesen steuerlichen Pflichten nicht nach, machen sie sich strafbar: wegen der Nichtangabe in der Erbschaftsteuererklärung und deshalb, weil sie auch zwangsläufig zukünftig diese „ererbten Kapitalerträge im Ausland“ in der eigenen Einkommensteuererklärung nicht angeben können oder wollen. Auch die nachzuzahlende Einkommensteuer für den Erblasser müssen die Erben tragen. Zumindest sind diese „Steuer-Altlasten“ als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten zu betrachten, die die Erbmasse an sich und damit auch die anfallende Erbschaftsteuer verringern. Sachverhalte offenlegen

Auch beim Erben können Steuerschulden entstehen.

Verjährung ist keine Strategie

Ein bisschen Zeit zum Überlegen haben Erben allerdings, denn bis zum Zeitpunkt des Erbantritts hat der Erbe noch keine Pflichtverletzung begangen und sich auch nicht straf bar gemacht. Eine etwaige Offenlegung des Sachverhaltes für den Verstorbenen löst beim Erben noch keine Strafbarkeit aus, wenn dies in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Versterben des Erblassers geschieht. Die erfahrene Juristin Grube warnt: „Das ererbte Vermögen vom Konto ‚abzuräumen‘, ist kein Ausweg, da die steuerlichen Pflichten

Foto: Fotolia

lange Zeit zurückreichen. In Betracht kämen hier die letzten zehn Veranlagungsjahre, die nicht mit Kalenderjahren identisch sein müssen.“ Steuererklärung der Erben

Auch auf eine Verjährung zu hoffen, ist nach ihren Angaben nicht die richtige Strategie, denn die Erbschaftsteuer verjährt frühestens zehn Jahre nach Versterben des Erblassers. Und bis diese alte Steuerschuld verjährt ist, sind zumeist mindestens neun eigene Steuererklärungen der Erben unrichtig abgegeben worden.

Horst-Peter Wickel/biallo.de 33


ARBEITSRECHT

Jobben ab 65 Was gilt für Arbeitnehmer im Rentenalter? Immer mehr über 65-Jährige arbeiten. Dafür gibt es zwei Varianten: Neben der Rente zusätzlich arbeiten oder den Ruhestand aufschieben.

M

it 65 endet das Arbeitsleben keineswegs automatisch. Arbeitnehmer können auch nach dem Erreichen des regulären Rentenalters, das derzeit in Deutschland bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt, einen neuen Job aufnehmen oder beim alten Arbeitgeber weiterarbeiten. Alter ist in Deutschland kein Kündigungsgrund. Und Rente bekommt nur, wer einen Rentenantrag stellt. Diesen kann man auch aufschieben und sich

beispielsweise erst mit 67 oder 70 vom Arbeitsleben verabschieden. „Wer erst nach dem Erreichen des regulären Rentenalters mit dem Arbeiten aufhört, bekommt später mehr Rente. Es rechnet sich also, später in Rente zu gehen“, sagt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Aufschub bringt Rentenplus

Das Altersruhegeld erhöht sich pro Monat des späteren Einstiegs

um 0,5 Prozent. Wer erst zwei Jahre nach dem regulären Ruhestandsalter in Rente geht, erhält also eine um zwölf Prozent höhere Rente – und zwar lebenslang. Hinzu kommt: Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, ist in der Regel auch weiterhin rentenversicherungspflichtig. Die gezahlten Beiträge bringen dann nochmals eine Rentenerhöhung. Unterm Strich bringen so zwei Jahre Mehrarbeit 15 bis 20 Prozent mehr Rente.

auch Urlaub zu. Sie können wenigstens den Mindesturlaub verlangen, den das Bundesurlaubsgesetz vorschreibt – also 24 Werk­ tage oder vier Wochen pro Jahr. Weiterhin gilt auch für jobbende Rentner das Kündigungsschutzgesetz. Nur bei längerer Krankheit stehen Rentner zurück: Zwar muss auch ihnen bei Erkrankungen das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen weitergezahlt werden, ab dem 43. Krankheitstag gehen sie jedoch leer aus. Krankengeld gibt es für sie nicht.

Rente plus Arbeit Arbeitsangebote für Rentner

Für viele dürfte allerdings die Variante Arbeit plus Rente interessanter sein. „Für uns als Rentenversicherung ist das kein Problem“, erklärt Braatz. „Denn neben der regulären Altersrente darf man zusätzlich beliebig viel verdienen – ohne dass die Rente gekürzt wird.“ Anders ist dies vor der regulären Rentenaltersgrenze. Wer jünger ist und Altersrente bezieht, darf maximal 450 Euro im Monat hinzuverdienen. In zwei Monaten pro Jahr sind 900 Euro erlaubt. Wer mehr verdient, dessen Altersrente wird gekürzt – und zwar mindestens um ein Drittel. Das Arbeitsrecht gilt auch für Rentner

Wer als Rentner einen Arbeitsplatz sucht, braucht sich erst gar nicht an die Arbeitsagentur zu wenden. Denn diese vermittelt keine Anstellungen für Ruheständler. Fündig wird man häufig in den „Arbeitsangeboten“ der Tageszeitungen und kostenlosen Wochenblättern. Hier werden etwas „rüstige Rentner für Gartenarbeit“, „Rentner für Reparaturen an Reinigungsmaschinen und für Lagerarbeiten“ gesucht, ein Hotel möchte eine „Rentnerin als Haus- und Küchenhilfe zur Urlaubsvertretung“ oder eine Tankstelle einen „Nachtschichtkassierer von Sonntag auf Montag“. Der beste Tipp ist meist aber die Nachfrage beim alten Arbeitgeber. Oder noch besser: Man vereinbart schon vor dem Renteneintritt mit dem Noch-Arbeitgeber eine begrenzte Weiterarbeit. Horst Peter Wickel/biallo.de

Rentner müssen so bezahlt werden, wie es im Tarifvertrag steht oder betriebsüblich ist. Rentnern steht Xxxx

Foto: Xxx

Arbeiten nach der Arbeit Foto: Fotolia

34


AUSLAND ANZEIGE

FACHBEITRAG

Problembereich ausländische Tochtergesellschaften Viele mittelständische Unternehmen haben in der Vergangenheit Tochterunternehmen im Ausland gegründet, um kostengünstigere Produktionsmöglichkeiten zu nutzen oder eine weltweite Vertriebsstruktur aufzubauen. Doch mit der Gründung allein ist es nicht getan.

Neben den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen des jeweiligen Landes sind ebenfalls die steuerlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Hierbei können sich bei der Festlegung von Verrechnungspreisen für Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften Probleme ergeben. Darüber hinaus ist eine Überwachung der finanziellen Leistungs­ indikatoren der ausländischen Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft ratsam. Dies kann durch das Beteiligungscontrolling und/oder durch einen Wirtschaftsprüfer – auch im Rahmen einer Abschlussprüfung – erfolgen. Neben dem finanziellen Erfolg der Tochtergesellschaft ist die Verlässlichkeit des ausländischen Managements von besonderer Bedeutung. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die organisatorischen Anweisungen des Mutterunterneh-

Ausländische Tochtergesellschaften erfordern eine Überwachung. Foto: Fotolia

mens auch im Ausland umgesetzt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben sollte überprüft werden. Sofern beim Mutterunternehmen keine interne Revision vorhanden ist, kann die Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer im Rahmen eines Reviews der Tochtergesellschaft erfolgen. Für solche Reviews gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Der Umfang kann durch das Management des Mutterunternehmens frei festgelegt werden. Schwerpunkte können z. B. sein die Organisation der Buchhaltung, das Forderungsmanagement, Rei-

Die Autoren: Peter Glück ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Cornelia Schütze ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin.

sekosten, das Auftrags- und Vertragscontrolling oder die Auf­ deckung von Beziehungen zu nahestehenden Personen des ausländischen Managements. Bei der Durchführung solcher Reviews von ausländischen Tochtergesellschaften haben sich gemischte Prüfungsteams bewährt. Diese setzen sich zusammen aus Prüfern, die das Mutterunternehmen sowie dessen Anforderungen kennen, und aus Prüfern des jeweiligen Landes, die mit den rechtlichen sowie landestypischen Gegebenheiten vertraut sind und die Landessprache beherrschen.

RWT-GRUPPE RWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Olgastraße 86, 70180 Stuttgart Tel: 07 11 / 31 94 00 - 110 peter.glueck@rwt-gruppe.de www.rwt-gruppe.de 35


FINANZEN

Frühjahrsputz im Bankordner Den Kontoauszug fix überfliegen und ab in den Papierkorb? Für die Mehrheit der Deutschen ist das gängige Praxis. Doch Vorsicht: Auch wenn der Ordner mit den Bankbelegen aus allen Nähten platzt, für Bankdokumente gelten unterschiedlich lange Aufbewahrungsfristen. Allgemeine Bankbelege drei Jahre aufheben

Für Privatleute besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Bankbelege nur in bestimmten Fällen, meist sind das steuerliche Gründe. Die Verbraucherzentralen raten dennoch, Bankbelege erst nach Ablauf von drei Jahren zu entsorgen. Denn so lange gilt die dreijährige Verjährungsfrist von Kaufpreiszahlungen in Deutschland. Im Falle einer nachträglichen Mahnung oder einer notwendigen Kontrolle des Zahlungseingangs helfen die vorhandenen Bankbelege weiter. Im Bedarfsfall lassen sich Zahlungsdatum, Zahlungsgrund und die exakte Summe genau belegen. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt stets am Ende des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte.

Handwerkerrechnungen mindestens zwei Jahre vorhalten

Überweisungsbelege für Handwerkerrechnungen sollten Sie wenigstens zwei Jahre lang auf­ heben. Grund: Die Ausgaben für geleistete Arbeitsstunden können Sie beim Finanzamt abrechnen. Die Finanzbehörden verlangen als Zahlungsnachweis aber den Überweisungsbeleg der Bank. Das Gleiche gilt für Immobilienbesitzer: Sie sollten Zahlungsbelege für Handwerker- oder Dienstleistungen rund um Grundstück und Gebäude ebenfalls zwei Jahre lang aufbewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat. Wird der Aufbewahrungspflicht nicht nachgekommen, kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig werden. Die Aufbewahrungsfrist

beginnt am Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Hintergrund: Das Finanzamt möchte im Bedarfsfall kontrollieren, ob das Handwerksunternehmen seine Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen hat bzw. ob das Geld überhaupt versteuert wurde. Tipp: Für Handwerksarbeiten mit Gewährleistungsfrist empfiehlt sich eine Archivierung von fünf Jahren. Für Selbstständige fordert der Fiskus zehn Jahre

Freiberufler und Selbstständige müssen sämtliche Rechnungen und Belege, die sie von der Steuer abgesetzt haben, zehn Jahre lang aufheben. Wer private und betriebliche Geschäftsvorfälle nicht über getrennte Konten, sondern über sein privates Bankkonto laufen lässt, der muss zudem alle Bankbelege mindestens zehn Jahre vorhalten. Können Selbstständige bei einer Steuerprüfung die Belege nicht vorlegen, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.

Für Spitzenverdiener gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren

Für Steuerzahler mit sehr hohem Einkommen schreibt der Gesetzgeber eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren vor. Betroffen sind alle mit positiven Einkünften von mehr als 500 000 Euro im Jahr. Aufbewahrt werden müssen alle steuerlich relevanten Dokumente sowie alle Unterlagen zu Einkünften und Umsätzen. Elektronische Kontoauszüge für Nachweispflicht ausreichend

Immer mehr Bankkunden laden ihre Kontoauszüge per Download aus dem Internet herunter und archivieren Sie als PDF auf dem Computer. Die digitalen Belege gelten laut Bundesfinanzministerium genauso als Zahlungsnachweis wie Papierbelege. Nur buchführungspflichtige Unternehmen müssen auch weiterhin Papierauszüge als Nachweisquelle vorhalten. Verlorene Kontoauszüge nachfordern

Sollten Sie trotz aller Vorsicht einen wichtigen Kontoauszug verloren haben, so können Sie diesen bei Ihrer Bank nachfordern. Die Geldinstitute halten Bankdokumente sechs Jahre lang vor. Max Geißler/biallo.de

Foto: dpa

36


FINANZEN

Foto: Dieter Schütz_pixelio.de

Warum das Depot bei einer Bankpleite sicher ist Auf der Suche nach attraktiven Renditen entdecken immer mehr Sparer Aktien, Anleihen, Fonds und Unternehmensanleihen für sich. Die Summen in den Wertpapierdepots der Banken wachsen. Doch wie sicher ist Geld im Depot, wenn eine Bank in Schieflage gerät? Gibt es hier auch eine Art Einlagensicherung? Schließlich gibt es die selbst für Bausparguthaben.

F

akt ist, jede Bank kocht ihr eigenes Süppchen, wenn es um die Einlagensicherung geht. Die EU-Kommission fordert daher eine einheitliche Europä­ ische Einlagensicherung. Damit soll verhindert werden, dass im Falle einer Bankenschieflage die Sparer aus Angst vor einem Verlust ihr ganzes Geld abheben. Die Lage der Bank würde im Extremfall verschlimmert werden und sie gegebenenfalls zahlungsunfähig machen. Sparkassen und Raiffeisenbanken sträuben sich dagegen, da sie eine eigene Einlagensicherung bieten, die, wie sie sagen, viel agiler ist. In Deutschland gibt es zudem – neben einer gesetzlichen Einlagensicherung, die der Staat garantiert – viele weitere freiwillige Einlagensicherungen, zu denen die anderen Banken und Bausparkassen gehören. Selbst manche Banken mit ausländischen Wurzeln, die immer mehr Angebote wie Tages- oder Festgeld offerieren mit sogar attraktiven Gut­

habenzinsen, sind dort zahlendes Mitglied. Gerät eine Bank in Schieflage, sind Kundeneinlagen vor dem Totalverlust über die staatlich garantierte Einlagensicherung geschützt. Bis zu 100 000 Euro Einlagensicherung wird pro Anleger und pro Institut gewährleistet. Gilt diese gesetzliche Einlagensicherung auch für die Wertpapiere im Depot?

Nein, die gesetzliche Einlagen­ sicherung übernimmt das nicht. Denn Wertpapiere sind keine Einlagen und somit auch nicht über die gesetzliche Einlagen­ sicherung geschützt. Sind Aktien über die Einlagensicherung bei einer Bankpleite geschützt?

Wertpapiere werden lediglich von der Bank im Depot verwahrt. Die gesetzliche Einlagensicherung

muss hier somit nicht einspringen. Bei einer Insolvenz der Bank sind folglich zum Beispiel die Aktien im Depot nicht von der Insolvenz betroffen – es sei denn, die Aktie ist von der Bank selbst. Im Pleitefall der Bank muss das Geldhaus die Wertpapiere an seine Kunden herausgeben. Das würde in der Praxis wahrscheinlich so aussehen, dass eine andere Bank das Depot für den Kunden weiterführt. Fallen Fonds unter den Schutzmantel der gesetzlichen Einlagensicherung?

Nein. Investmentfonds zählen zum Sondervermögen und sind als solche nur vor einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt. Wertpapierhandelsunternehmen, wie zum Beispiel die Deka Investment GmbH oder die Union Investment Institutional GmbH, sichern Gelder über die Ent­

schädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ab. Insgesamt sind darüber aber nur 90 Prozent Ihrer Forderung, höchstens jedoch 20 000 Euro, geschützt. Sind Anleihen und Zertifikate über die Einlagensicherung abgedeckt?

Anleihen und Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen des Emittenten und nicht über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Macht aber nichts, denn geht die Bank pleite, betrifft das somit auch nicht Ihre Wertpapiere im Depot. Beispiel: Der Kunde hat eine hochverzinste Unternehmensanleihe von Air Berlin gekauft. Verlieren würde er sein Geld nur, wenn zum Beispiel die Airline pleitegeht oder bei einem Unternehmensverkauf der Käufer die Anleihe nicht weiterführt.

Birgit Müller/biallo.de 37


INT. RECHTSVERKEHR ANZEIGE

FACHBEITRAG Europa im Blickpunkt des internationalen Rechts

Foto: iStock

Schengen für Gerichtsurteile Urteile gegen säumige Schuldner können seit Kurzem in fast allen EU-Mitgliedstaaten ohne besonderes Anerkennungsverfahren vollstreckt werden. Das bringt Chancen im internationalen Geschäftsverkehr mit sich, verlangt aber auch gewisse Aufmerksamkeit.

Autor Jens Haubold ist Rechtsanwalt mit den Themenschwerpunkten Gesellschaftsrecht und internationale Rechtsverfolgung.

Die Geschäftsbeziehung mit dem neuen Kunden in der Lombardei beginnt vielversprechend. Dem ersten größeren Auftrag folgen weitere, geliefert wird auf Vertrauensbasis ohne Zahlungssicherheit. Nach einigen Monaten bezahlt der Kunde Rechnungen allerdings nur noch schleppend, dann überhaupt nicht mehr. Die offenen Forderungen sind nicht existenzgefährdend, aber ärgerlich. Lohnt sich die Beitreibung über die Grenze hinweg? Das kann durchaus zweifelhaft sein. Rechtsverfolgung über Staatsgrenzen hinweg ist deutlich aufwendiger als ein Verfahren gegen einen deutschen Schuldner: Die deutschen Gerichte müssen international zuständig sein, wozu häufig eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nachgewiesen werden muss. Die Klageschrift samt Anlagen muss übersetzt und dann im Ausland zugestellt wer-

38

den, was nicht selten monatelang dauert. Wenn dann schließlich ein Urteil gegen den ausländischen Schuldner vorliegt, konnten damit bislang immer noch nicht unmittelbar Vollstreckungsmaßnahmen im Ausland vorgenommen werden. Stattdessen musste das Urteil erst in einem gesonderten Anerkennungsverfahren im Ausland (sog. „Exequaturverfahren“) durch ein dortiges Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Zwar kann der Schuldner sich in diesem Verfahren nicht mehr gegen die Zahlungsforderung als solche wehren, sondern nur sehr enge Gründe geltend machen, weshalb das Urteil nicht anerkannt werden soll. Allein die Notwendigkeit des Exequaturverfahrens verursacht aber Aufwand und Kosten, die eine Vollstreckung des deutschen Urteils im Ausland unwirtschaftlich machen

kann, etwa dann, wenn nicht klar ist, ob beim Schuldner überhaupt pfändbares Vermögen vorhanden ist. Vor allem bedeutet das Exequaturverfahren einen erheblichen Zeitverlust. Seit Längerem schon haben verschiedene EU-Verordnungen die grenzüberschreitende Beitreibung deutlich erleichtert, etwa durch vereinfachte Zustellung von Gerichtsdokumenten im EU-Ausland. Mit dem Europäischen Zahlungsbefehl steht seit Ende 2008 ein dem deutschen Mahnbescheid sehr ähnliches, gut funktionierendes Instrument bereit. Auf der Grundlage von Formularen können damit Zahlungsforderungen gegen Schuldner im EU-Ausland gerichtlich festgestellt und dann im Ausland (ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren) vollstreckt werden. Wegen der in allen EU-Amtssprachen erhältlichen Formulare ist der Überset-


INT. RECHTSVERKEHR

ANZEIGE

THÜMMEL, SCHÜTZE & PARTNER zungsaufwand gering. Jüngst hat die EU nun das Exequaturverfahren – also die oben beschriebene Notwendigkeit, inländische Urteile vor der Vollstreckung im Ausland gerichtlich anerkennen zu lassen – ingesamt abgeschafft. Sie hat sozusagen die Freizügigkeit für Gerichtsurteile in den Mitgliedstaaten der Union ein­ geführt und die gerichtlichen „Grenzkontrollen“ für Urteile aufgehoben. Seither benötigt der Gläubiger für die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen im EU-Ausland nur noch eine auf einem Formular ausgestellte Bescheinigung des deutschen Gerichts. Damit kann er ohne zusätzliches Gerichtsverfahren sogleich Pfändungsmaßnahmen gegen den Schuldner bei Behörden in beliebigen anderen EUStaaten einleiten. Das führt zu einem gegenüber dem bisherigen Zustand erfreulichen Zeitgewinn. Droht die Insolvenz des Schuldners, kann dieser Zeitgewinn auch einmal über Erfolg oder Misserfolg der Forderungsbeitreibung entscheiden. Im Ausgangsbeispiel kann der deutsche Lieferant also zunächst in Deutschland ein europäisches Mahnverfahren einleiten. Legt der italienische Kunde Einspruch gegen den Zahlungsbefehl ein, so kommt es zwar zu einem Gerichtsverfahren; ein Urteil hieraus gegen den säumigen Kunden kann der Lieferant aber ohne zusätzliches Verfahren in Italien dem dortigen Gerichtsvollzieher übergeben, damit dieser Pfändungen vornimmt. Weiß der Lieferant beispielsweise zusätzlich von einem Bankkonto des Kunden in Luxemburg, so kann mit dem deutschen Urteil auch dieses Konto gepfändet werden, ohne dass – wie bislang der Fall – in Luxemburg ein weiteres Exequa-

turverfahren durchgeführt werden muss. „Schengen für Gerichtsurteile“ bietet Gläubigern ausländischer Schuldner deshalb einige Vorteile. Eine kleine Kehrseite gibt es allerdings auch: Unternehmen, die in Geschäftsbeziehungen mit dem EU-Ausland stehen, sollten sich künftig bewusst sein, dass gegen sie gerichtete Urteile oder Zahlungsbefehle ausländischer Gerichte unmittelbare Wirkungen in Deutschland entfalten und deutsche Gerichte den ausländischen Titel in der Regel nicht mehr überprüfen, bevor der Gerichtsvollzieher kommt oder das Gesellschaftskonto gepfändet wird. Zwar kann der Schuldner eine solche gerichtliche Überprüfung beantragen, die Chancen, eine Vollstreckung aus dem ausländischen Urteil in Deutschland zu verhindern, sind aber sehr gering: Ob das Urteil des ausländischen Gerichts inhaltlich richtig oder in einem ordentlichen Verfahren zustande gekommen ist, spielt keine Rolle. Auch darf das deutsche Gericht nur in Ausnahmefällen prüfen, ob das ausländische Gericht für den Erlass des Urteils überhaupt zuständig war. Wer also meint, vor einem Gericht eines anderen EU-Staates zu Unrecht verklagt zu werden, muss reagieren und sich vor Ort nach den dortigen Regeln zur Wehr setzen. Die Aufforderung eines fremden Gerichts, sich gegen eine Klage zu verteidigen, gilt ebenso wie dessen Ladung zur mündlichen Verhandlung, und ein falsches ausländisches Urteil muss im Ausland mit der Berufung oder anderen Rechtsmitteln angegriffen werden. Auf eine spätere „Grenzkontrolle“ durch deutsche Gerichte zu setzen, ist keine empfehlenswerte Lösung mehr.

Die Kanzlei

Foto: TSP

Wirtschaftsrecht im Fokus Ausgewiesene Expertise in internationalen und grenzüberschreitenden Rechtsfragen bei Thümmel, Schütze & Partner.

Thümmel, Schütze & Partner berät börsennotierte Gesellschaften ebenso wie mittelständische Familienunternehmen, Verbände, Versicherungen und die öffentliche Hand. Besondere Kompetenzen hat die Kanzlei im Gesellschaftsrecht und im Bankrecht, im Transaktionsgeschäft, der D&O-Haftung und -Versicherung, in der Bau- und Immobilienwirtschaft und in komplexen und großvolumigen Rechtsstreitigkeiten. Auf all diesen Feldern spielen internationale Sachverhalte eine maßgebliche Rolle: Die Kanzlei begleitet etwa ausländische Investoren bei ihrem Engagement in Deutschland vom Unternehmenskauf bis zu Umstrukturierungen. Zudem haben die Experten der Kanzlei große Erfahrung in grenzüberschreitender Prozessführung und in internationalen Schiedsverfahren, insbesondere auch als Schiedsrichter. In der 1973 gegründeten Kanzlei sind heute über 50 Anwältinnen und Anwälte an vier Standorten in Deutschland und in einer Niederlassung in Singapur tätig. Über das weltweite Netzwerk Terra-Lex bietet die Kanzlei verlässlichen Zugang zu Rechtsberatung in allen relevanten Rechtsordnungen.

THÜMMEL, SCHÜTZE & PARTNER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Urbanstraße 7 70182 Stuttgart Tel: 07 11 / 16 67 - 0  stuttgart@tsp-law.com www.tsp-law.com 39


ERBRECHT

Erben ist gar nicht so einfach. Foto: Fotolia

Wer erbt was, wenn kein Testament vorhanden ist? Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Die möglichen Konsequenzen sind noch immer vielen nicht bewusst.

D

ie gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt oder diese ungültig sind. „Wer somit nicht rechtzeitig richtig vorsorgt, gibt die Regelung seines Nachlasses in die Hände des Staates“, sagt Agnes Fischl, Fach­ anwältin für Erbrecht von der Kanzlei Convocat aus München. Und dies muss nicht immer dem Wunsch des Erblassers entsprechen. Wer beispielsweise als Single lebt, geschieden ist, mehrfach verheiratet war oder in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft sein Glück findet, ist daher gut beraten zu überprüfen, ob nach dem Gesetz die „gewünschten Erben“ den Nachlass erhalten. Um die gesetzliche Erbfolge zu regeln, sind in Deutschland die Verwandten in „Ordnungen“ eingeteilt. Dabei ist genau festgelegt, in welcher Reihenfolge und in welchem Verhältnis geerbt wird. So funktioniert die gesetzliche Erbfolge

Erste Ordnung: Dazu gehören die direkten Abkömmlinge des Erblassers, vorrangig die Kinder (auch Adoptivkinder). Diese erben zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder zur Zeit der Erbschaft bereits gestorben, so können dessen 40

Abkömmlinge für diesen Erbteil die Erbschaft antreten. Wichtig: Seit 1. April 1998 werden eheliche und nichteheliche Kinder im Erbrecht gleichgestellt. Für die vor dem 1. Juli 1949 geborenen Kinder gilt jedoch die alte Gesetzes­ lage: Nichteheliche Kinder sind nur im Verhältnis zur Mutter Erbberechtigte der ersten Ordnung. Zweite Ordnung: Dazu zählen die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge. Dies sind die Geschwister des Verstorbenen sowie Nichten und Neffen. Zur dritten Ordnung gehören die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Tanten und Onkel sowie Vettern und Cousinen. Zur vierten Ordnung zählen die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge und zur fünften Ordnung die noch entfernteren Voreltern und deren Nachfahren. Hinterlässt der Verstorbene keine der oben genannten Personen, dann erbt der Staat. Grundsätzlich gilt: Sind Verwandte einer vorhergehenden Ordnung vorhanden, sind alle Nachfolgenden ausgeschlossen. Ebenso schließt der Sohn des Erblassers wiederum seinen eigenen Sohn (also den Enkel) vorerst aus. Beispiel: Hat der Erblasser drei Kinder, Adam, Berta und Claudia, so sind diese je zu einem Drit-

tel gesetzliche Erben. Ist eines dieser Kinder verstorben, beispielsweise Adam, und hat dieser wiederum zwei Abkömmlinge hinterlassen, so treten diese an dessen Stelle: Berta und Claudia erben zu je einem Drittel, und die beiden Kinder von Adam zu je einem Sechstel. Das gesetzliche Erbrecht und der Ehepartner

Der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner des Erblassers sind ebenfalls gesetzliche Erben neben den Verwandten. Die Höhe des Erbes ist dabei auch abhängig vom ehelichen Güterstand. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner neben dem gesetzlichen Anteil von einem Viertel noch ein weiteres Viertel, also insgesamt 50 Prozent des Nachlasses, die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Anders sieht es bei einer Gütertrennung aus. Hier erben Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen: Bei einem Kind erhalten der Ehepartner und das Kind jeweils 50 Prozent, bei zwei Kindern jeder ein Drittel. Bei mehr als drei Kindern bleibt dem Ehepartner jedoch immer ein Viertel des Erbes. Fritz Himmel/biallo.de


ERBRECHT

Mehr Sicherheit für Testamente Erben kommen künftig schneller und sicherer an den Nachlass. Damit der Letzte Wille auch wirklich gefunden wird, gibt es in Deutschland das Zentrale Testamentsregister.

W

er sein Vermögen außerhalb der normalen gesetzlichen Erbfolge vererben möchte, muss ein Testament errichten. Dieses ist meist auch bei mehreren mög­ lichen Erben sinnvoll, um so später konfliktbeladene Erben­ gemeinschaften zu vermeiden. Einzeltestamente wie auch Ehegattentestamente können sowohl notariell als auch privatschriftlich erstellt werden. Ein privatschriftliches Testament kann man zu Hause oder bei Bekannten auf­ bewahren – besser jedoch gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht oder Notar, denn dann ist man auf der sicheren Seite und die Verfügung kann nicht unbefugt verschwinden. Lässt man sein Testament bei einem Notar erstellen, so fallen bei einem Geschäftswert von 50 000 Euro etwa 165 Euro für ein Einzeltestament, bei einem Vermögen von 500 000 Euro etwa 950 Euro plus Mehrwertsteuer an. Zentrales Testamentsregister

Die Bundesnotarkammer hat per gesetzlichem Auftrag das Zentrale Testamentsregister (ZTR) für Deutschland eingerichtet. Hier laufen in einem einzigen großen Datenspeicher alle relevanten Informationen über alle Testamente zusammen, die bei einem Notar erstellt oder einem Amtsgericht hinterlegt wurden. Bei einer besonderen amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht können auch eigenhändig errichtete Testamente im Testamentsregister aufgenommen werden. „Damit soll vor allem gewährleistet sein, dass ein Testament im Erbfall auch schnell gefunden wird“, sagt Dominik Hüren von der Bundesnotar­ kammer. Die Bundesnotarkammer wird von den Standesämtern auto­

matisch über alle inländischen Sterbefälle informiert. Sie benachrichtigt dann im Sterbefall das Nachlassgericht und, wenn Verwahrangaben vorhanden sind, ebenfalls die Verwahrstelle der entsprechenden Urkunde. Der Letzte Wille ist gut geschützt

Welche Daten werden im Zentralregister aufgenommen? Erfasst werden Angaben zur Person des Erblassers, zum Verwahrort und zur Urkunde. Nicht gespeichert wird dagegen „der Inhalt“ einer erbfolgerelevanten Urkunde. Niemand muss also befürchten, dass sein Letzter Wille öffentlich werden könnte. Das eigentliche Testament verbleibt auch immer dort, wo es hinterlegt wurde, also beim Notar oder beim Amts­ gericht. Zugelassen sind folgende Typen: Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag und sonstige Urkunde. Nicht registriert werden alle privat aufbewahrten Testamente – also etwa zu Hause oder bei Bekannten. Wer darf die Daten abfragen? Die Abfrage erfolgt ausschließlich elektronisch und nur durch Amtsträger wie Notare und Gerichte unter Angabe des Geschäfts­ zeichens. Wichtig dabei: Sie setzt zu Lebzeiten des Erblassers immer dessen Einverständnis voraus!

Info Das neue Testamentsregister

Die Bundesnotarkammer hat eine informative Internetseite zum neuen Testamentsregister eingerichtet: www.testamentsregister.de/ zentrales-testamentsregister. Kostenfreies Info-Telefon: 08 00 / 3 55 07 00

Gebühren

Welche Gebühren fallen an? Die Eintragungen in das Zentrale Testamentsregister kosten 15 Euro je Registrierung. Die Gebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab. Fritz Himmel/biallo.de

Die erste Adresse für den Letzten Willen.

Foto: dpa

41


PFLEGE

Anspruch auf häusliche Krankenpflege Die Krankenhausaufenthalte werden heutzutage immer kürzer. Wer nach dem Krankenhaus daheim aber noch nicht allein zurechtkommt, kann oft auf häusliche Krankenpflege zurückgreifen.

wirtschaftlichen Versorgung. Dabei übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst für längstens vier Wochen die medizinische Versorgung zu Hause, setzt Spritzen und wechselt Verbände, hilft bei der Körperpflege und beim Anziehen und kümmert sich in vielen Fällen auch um den Haushalt, vor allem dann, wenn man als Haupt-Betreuungsperson von kleinen Kindern unter zwölf Jahren ausfällt. Zuständig für die Genehmigung der häuslichen Krankenpflege ist die Krankenkasse. Einige Krankenkassen leisten mehr

Häusliche Krankenpflege muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Foto: Fotolia

42

ie häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie ist dazu da, einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder auch zu vermeiden. Diese Leistung ist für Patienten gedacht, die vorübergehend zu Hause versorgt und gepflegt werden müssen und für die keine andere im Haushalt lebende Person diese Pflege übernehmen kann. Wer also allein lebt, alleinerziehend ist, aber auch, wenn der Partner tagsüber arbeitet und deshalb nicht zur Verfügung steht, hat grundsätzlich Anspruch auf häusliche Krankenpflege.

Gerade im Bereich Haushaltshilfe gibt es teilweise starke Unterschiede bei den Leistungen der einzelnen Krankenkassen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine vorübergehende Haushaltshilfe, wenn kleine Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt zu versorgen sind. Die BKK Scheufelen oder auch zum Beispiel die BKK Mobil Oil gewähren ihren Versicherten aber auch dann eine Haushaltshilfe, wenn das jüngste Kind im Haushalt bis unter 14 Jahre alt ist. Die BIG direkt Krankenkasse hat die Altersgrenze sogar auf 16 Jahre angehoben und zahlt ab 2016 in besonderen Ausnahmefällen sogar, wenn gar kein Kind im Haushalt lebt.

Was beinhaltet die häusliche Krankenpflege?

Was muss ich beim Antrag beachten?

Die häusliche Krankenpflege besteht grundsätzlich aus drei Elementen: der Behandlungspflege, der Grundpflege und der haus-

Für eine häusliche Krankenpflege muss immer eine ärztliche Verordnung vorliegen. Der Krankenhausarzt kann diese für bis zu

D

fünf Tage ausstellen. Danach ist der Hausarzt dafür zuständig. Für die Krankenhausvermeidungspflege darf er längstens 28 Tage aufschreiben. Achtung: Mit der Verordnung übernimmt die Krankenkasse nicht automatisch die Kosten. Sie muss die häusliche Krankenpflege immer erst genehmigen. Sie kann die beantragte Leistung auch kürzen oder gar verweigern. Tipp: Wenn die Zeit extrem drängt, besteht aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass der Pflegedienst mit der Arbeit auch ohne Kassengenehmigung beginnt, da die Krankenkassen auch rückwirkend bezahlen dürfen. Was muss ich noch zuzahlen?

Anders als die Pflegekasse bei der häuslichen Pflege übernimmt die Krankenkasse bei der häuslichen Krankenpflege die tatsächlich anfallenden Kosten. Als Zuzahlung müssen Erwachsene für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr noch zehn Prozent dieser Kosten dazu bezahlen. Pro Verordnung kommen nochmals zehn Euro dazu. Wenn die häusliche Krankenpflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch genommen wird, entfällt die Zuzahlung. Anja Lang/biallo.de


Gut zu sehen, was schon geschafft ist. Besser zu wissen, was noch vor uns liegt. Auf den Punkt. Luther. Berlin Brüssel Düsseldorf Essen Frankfurt a. M. Hamburg Hannover Köln Leipzig London Luxemburg München Shanghai Singapur Stuttgart Yangon

Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com


WAS ZÄHLT SIND

WERTE, AUSDRUCK

UND SIE.

Know your classics. USM pflegt die Reduktion auf das Wesentliche: klassisches Design, klare Formen, unaufdringliche Eleganz.

#usmmakeit yours

Besuchen Sie unsere autorisierten Handelspartner oder unsere USM Showrooms in Stuttgart, Berlin, Bern, Düsseldorf, Hamburg, London, München, New York, Paris, Tokio

www.usm.com


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.