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XV. Legislaturperiode

XV legislatura

AKTUELLE FRAGESTUNDE

INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ

Sitzung Nr. 129

seduta n. 129

vom 04.10.2016

del 04/10/2016

Antwort von Landeshauptmann Kompatscher auf die Anfrage Nr. 11/10/16, eingebracht vom Abgeordneten Zimmerhofer, Atz Tammerle und Knoll

Risposta del Presidente della Giunta Kompatscher all’interrogazione n. 11/10/16, presentata dai consiglieri Zimmerhofer, Atz Tammerle e Knoll

KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Das traditionelle Treffen der Präsidenten deutschsprachiger Staaten findet seit 2004 jedes Jahr in einem anderen Land statt. 2015 war es Liechtenstein, heuer ist es Belgien. Belgien ist wie Luxemburg seit 2014 dabei, und zwar auf Einladung des deutschen Bundespräsidenten. Es ist allerdings ein Treffen der Staatsoberhäupter. Es treffen sich die Staatsoberhäupter der betreffenden Länder. So war zum Beispiel Kollege Oliver Paasch, mit dem ich im ständigen Austausch bin, der Präsident der deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien nicht dabei, weil es das belgische Staatsoberhaupt war, das am Treffen mit dem Bundespräsidenten teilgenommen hat. Voraussetzung dafür eingeladen zu werden - es wäre durchaus überlegenswert, darum anzusuchen -, ist, dass Deutsch als Landes-, also Staatssprache eingestuft ist. Nachdem das Autonomiestatut Deutsch zumindest für unser Land als Amtssprache vorsieht, müsste man prüfen, inwieweit das ausreicht, um diese Aufnahmebedingung zu erfüllen. Es ist im Verfassungsrang. Es bezieht sich nicht auf das gesamte Staatsgebiet, aber bei uns ist es Amtssprache und somit wäre das zu prüfen. Allerdings ist dann zu berücksichtigen, dass nach den bisherigen Gepflogenheiten der italienische Staatspräsident an den Treffen teilnehmen würde. Die Frage ist, inwieweit das Sinn macht. Man könnte bei dieser Gelegenheit auch vorschlagen, so wie es Eupen gemacht hat, das ist auch die Hauptstadt der deutschsprachigen Gemeinschaft, dass man ansuchen könnte, dies in Südtirol zu tun. Ich denke, das könnte man abwägen, allerdings muss einem bewusst sein, dass das die Gepflogenheiten und Einschränkungen sind, die vorliegen. Es wäre zunächst zu prüfen, inwieweit auch der deutsche Bundespräsident eine Einladung aussprechen würde, und zwar so, wie er es bei den anderen Ländern getan hat.


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