Landtagsklub
Bozen, den 29. Juni 2018
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Schriftliche Anfrage:
Haftpflichtversicherung gegen grobe Fahrlässigkeit? In einem Rundschreiben des Generaldirektors des Süd-Tiroler Sanitätsbetriebes Dr. Thomas Schael an alle Mitarbeiter geht hervor, dass jeder Bedienstete, der bisher über die Versicherungsgesellschaft "UNIQA" für grobe Fahrlässigkeit versichert war, selbst für die Abdeckung dieses Risikos sorgen muss. Bisher wurde diese Dienstleistung durch den Sanitätsbetrieb erledigt. Die Gefertigten stellen folgende Frage an die Landesregierung: 1. Warum wird diese Dienstleistung durch den Sanitätsbetrieb nicht mehr durchgeführt? 2. Warum wurden die Mitarbeiter erst so kurz vor Ablauf der laufenden Versicherung darüber informiert?
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adresse anfragen@suedtiroler-freiheit.com
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