Landtagsklub
Bozen, den 12. Oktober 2017
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Schriftliche Anfrage:
Verbot der Tiroler Fahne auf Blättermarkt in Sankt Ulrich. Auf dem am 9. Oktober 2017 in Sankt Ulrich stattgefundenen Blättermarkt unterhielt die Sankt Ulricher Schützenkompanie einen eigenen Stand vor dem Kongresshaus, auf dem die Tiroler Fahne ausgehängt war. Doch die Schützenkompanie wurde vom Sankt Ulricher Bürgermeister aufgefordert, die Tiroler Fahne zu entfernen, weil diese ein politisches Symbol sei. Das Aushängen der Tiroler Fahne sei nämlich in einer Gemeindeausschusssitzung verboten worden. Unter seinem Vorgänger war es noch erlaubt, und man musste auch nicht jedes Jahr eigens um eine Genehmigung ansuchen. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Was ist die gesetzliche Grundlage, auf der die Gemeinde das Verbot des Aushängens der Tiroler Fahne ausspricht? 2. Gibt es eine diesbezügliche Bestimmung oder Empfehlung auch seitens des Südtiroler Gemeindenverbandes? 3. Ist die Landesregierung, so wie die Gemeinde Sankt Ulrich, ebenfalls der Meinung, dass die Tiroler Fahne ein politisches Symbol sei und sie von keinem Verein auf einem öffentlichen Platz ausgehängt werden dürfe?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adressen svenknoll@hotmail.com, bzimmerhofer@yahoo.de, myriam.atztammerle@gmail.com und landtag@suedtiroler-freiheit.com. Süd-Tiroler Freiheit – Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub | Südtiroler Straße 13 | 39100 Bozen Telefon +39 0471 981064 | Fax +39 0471 979251 | landtag@suedtiroler-freiheit.com