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Landtagsklub

Bozen, am 28. Februar 2018

An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages. Schriftliche Anfrage:

Kostenbeitrag für Sprachkurse Das Personal mit einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis des Sanitätsbetrieb, mit freiberuflichem Vertrag, mit Dienstverpflichtung, mit Beauftragung als Sachverständiger und das Pflegepersonal mit dem Zweisprachigkeitsnachweis “C” mit einem Arbeitsverhältnis von mindestens 50%, hat Anrecht auf einen Kostenbeitrag für die Sprachausbildung im Höchstmaß von 5,00 Euro pro Stunde und jedenfalls bis zum Höchstbetrag von 540,00 Euro pro Person. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Wie viele Bedienstete des Sanitätsbetriebes haben seit Juli 2017 einen Sprachkurs besucht? 2. Welche Gelder wurden ausbezahlt? 3. Wie viele davon haben einen Deutsch-Kurs besucht? 4. Wie viele davon haben einen Italienisch-Kurs besucht? 5. Wie viele der Teilnehmer haben im Anschluss an der Zweisprachigkeitsprüfung teilgenommen? 6. Wie viele der Teilnehmer haben die Prüfung Wir bitten um eine Auflistung nach Sprachgruppenzugehörigkeit.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

L.-Abg. Sven Knoll

bestanden?

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adresse anfragen@suedtiroler-freiheit.com Süd-Tiroler Freiheit – Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub | Südtiroler Straße 13 | 39100 Bozen Telefon +39 0471 981064 | Fax +39 0471 979251 | landtag@suedtiroler-freiheit.com


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