AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Assessora alla Salute, Sport, Politiche sociali e Lavoro
An die Landtagsabgeordneten Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Myriam Atz Tammerle Süd-Tiroler-Freiheit Silvius-Magnago-Platz 6
Bozen, 21.03.2018 Bearbeitet von: AK/UV Alfred König Tel. 0471 418050 Zur Kenntnis
An den Präsidenten des Südtiroler Landtages Dr. Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 Ihre Anschriften
Beantwortung der Anfrage Nr. 3339/18 „Missstände bei Notarztdienst in Bozen“ Bezug nehmend auf die im Betreff genannte Anfrage wird laut Auskunft des Südtiroler Sanitätsbetriebes Folgendes mitgeteilt: Ad 1: Eine Rufbereitschaft (Bereitschaftsdienst) gibt es für die beträgt das Eintrittsintervall der Ärztin/des Arztes maximal Mittel NEF (Notarzt Einsatzfahrzeug) und RTH Bereitschaftsdienst vorgesehen. Diese Ärztinnen/diese einsatzbereit.
Landesnotrufzentrale. Bei einem Ruf 30 Minuten. Für die notarztbesetzten (Rettungshubschrauber) ist kein Ärzte sind immer im Aktivdienst
Ad 2: Das Europäische Arbeitszeitgesetz gilt auch für den Notarztdienst. Es ist landesweit selten einmal vorgekommen, dass die Arbeitszeitrichtlinien aus Gründen des Versorgungsauftrages überschritten wurden. Ad 3: Im Landesgesundheitsplan ist vorgesehen, den Notarztdienst in einem landesweiten Notfalldepartment zu organisieren. Gespräche dazu sind im Gange. Zudem ist im Jahr 2016 eine Stellenerweiterung erfolgt, um dem Europäischen Arbeitszeitgesetz gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.in Martha Stocker Landesrätin (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)
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