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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landesrat für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Gemeinden

Bozen, 08.06.2018 Bearbeitet von: Michael Lageder Tel. 0471-411143 Michael.lageder@provinz.bz.it

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Assessore all'Agricoltura, alle Foreste, alla Protezione civile e ai Comuni

Herrn Präsidenten Dr. Ing. Roberto Bizzo Südtiroler Landtag sekretariat@landtag-bz.org L. Abg. Myriam Atz Tammerle Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Süd-Tiroler Freiheit Südtiroler Landtag anfragen@suedtiroler-freiheit.com

Beantwortung der Landtagsanfrage Nr. 3469/2018: Radweg Ahrntal, eine unendliche Geschichte! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, zu den Fragen Nr. 1 und 2 wurde bei der Gemeinde Ahrntal eine Rückfrage gestellt, welche wie folgt Stellung dazu nimmt: Frage Nr. 1: Wer sind die verbliebenen Grundbesitzer, die einen Weiterbau des Radwegenetzes in der Gemeinde Ahrntal immer noch verhindern und mit welcher Begründung? Zur Zeit fehlen im Abschnitt „Oberluttach-St.Johann“ drei Unterschriften von Grundeigentümern, wobei es in einem Fall auch um offene Grenzstreitigkeiten im Bereich der geplanten Trasse für den Radweg geht. Dazu ein Zitat aus einem der von der Gemeinde vorliegendem Schreiben: „… dass die Grenzen im Bereich einiger Grundparzellen nicht den Angaben in den Mappen des Grundbuchamtes entsprechen, sondern schon seit Generationen so verlaufen, wie die Zäune die Grenzen anzeigen.“ In einem Schreiben an den Bürgermeister begründet ein Grundeigentümer sein „Nichtunterschreiben“ außerdem folgendermaßen: „Durch den Bau des Radweges ist der Bauer in seiner Arbeit auf dem Feld eingeschränkt, und somit mit dem Bau des Fahrradweges nicht einverstanden.“ In vielen Gesprächen haben Bürgermeister, Gemeindeausschuss, Tourismusverein, Bauernrat und der Bezirkspräsident Roland Griessmair versucht, die Grundbesitzer zu überzeugen, was bisher nicht gelungen ist. Frage Nr. 2: Warum wird der Radweg im Bereich Oberluttach nicht an der orografisch linken Seite entlang des Bannstreifens der Wildbachverbauung (siehe obigen Art. 15), so wie es in vielen anderen Gemeinden schon geschehen ist, errichtet? In Bezug auf den Bannstreifen der Wildbachverbauung haben wir diese Variante geprüft und uns mit dem Amtsdirektor Dr. Sandro Gius am 31. Jänner 2017 zu einem Lokalaugenschein getroffen. Vor Ort teilte uns der Amtsdirektor mit, dass der Mindestabstand von 2 Metern zur Uferkante eingehalten werden und der Uferbewuchs erhalten bleiben muss. Daher sind für die Errichtung des Radweges auf dem Bannstreifen des Baches im betreffenden Abschnitt auch Privatgrundstücke betroffen. Der Bau des Radweges, wie er derzeit im Bauleitplan eingetragen ist, ist auch deshalb nicht realisierbar, da einige Abschnitte eine zu starke Steigung aufweisen, weshalb auch die Bezirksgemeinschaft dieses Projekt nicht gutheißt. Frage Nr. 3: Wird die Landesregierung bei der Gemeinde Ahrntal bzw. Bezirksgemeinschaft Landhaus 6, Brennerstraße 6  39100 Bozen Tel. 0471 41 50 00  Fax 0471 41 51 99 http://www.provinz.bz.it/schuler lafoagrifor@pec.prov.bz.it arnold.schuler@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 6, via Brennero 6  39100 Bolzano Tel. 0471 41 50 00  Fax 0471 41 51 99 http://www.provincia.bz.it/schuler lafoagrifor@pec.prov.bz.it arnold.schuler@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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intervenieren, um diese unendliche Geschichte Radweg Ahrntal endlich abzuschließen? Es werden Gespräche zum Thema geführt, doch liegt die Zuständigkeit zur Realisierung dieses Projektes bei der Bezirksgemeinschaft Pustertal und der Gemeinde Ahrntal. Mit freundlichen Grüßen Der Landesrat Arnold Schuler (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)


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