af_06_2018_zweisprachigkeitszulagen

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Landtagsklub

Bozen, den 14. Mai 2018

An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Aktuelle Fragestunde Juni 2018:

Zweisprachigkeitszulagen für das Weisse Kreuz? Die Mitarbeiter vom Weissen Kreuz benötigen für ihr Arbeitsverhältnis den Zweisprachigkeitsnachweis als Voraussetzung. Das Weisse Kreuz hat eine Konvention mit dem Land, genauso wie die SAD. Den Mitarbeitern der SAD wird eine Zweisprachigkeitszulage ausbezahlt, den Mitarbeitern vom Weissen Kreuz nicht. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Warum wird den Mitarbeitern vom Weissen Kreuz keine Zweisprachigkeitszulage ausbezahlt und den SAD-Mitarbeitern schon? 2. Könnte sich die Landesregierung vorstellen, auch den Mitarbeitern vom Weissen Kreuz die Zweisprachigkeitszulage auszuzahlen? Wenn ja, wie hoch wäre der Betrag eines einzelnen Mitarbeiters netto im Monat? Bitte um detaillierte Auflistung nach Ausbildungsgrad. 3. Wieviel würden die Gesamtkosten im Jahr betragen? 4. Wieviel beträgt die Zweisprachigkeitszulage für SAD-Mitarbeiter netto im Monat? Bitte um detaillierte Auflistung. 5. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Zweisprachigkeitszulagen für SADMitarbeiter in den letzten fünf Jahren? Bitte um einzelne Auflistung.

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adresse anfragen@suedtiroler-freiheit.com

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