af_2014-05-22_heer_aw

Page 1

XV. Legislaturperiode

XV legislatura

AKTUELLE FRAGESTUNDE

INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ

Sitzung Nr. 21

seduta n. 21

vom 10.06.2014

del 10/06/2014

Antwort von Landesrätin Deeg auf die Anfrage Nr. 13/06/14, eingebracht von den Abgeordneten Klotz, Knoll und Zimmerhofer

Risposta dell’assessora Deeg all’interrogazione n. 13/06/14, presentata dai consiglieri Klotz, Knoll e Zimmerhofer

DEEG (Landesrätin für Familie und Verwaltungsorganisation - SVP): Derzeit gibt es in der Landesverwaltung einen Bediensteten, der gleichzeitig auch beim Heer Dienst leistet und dafür einen Sonderurlaub beansprucht, und zwar betitelt mit "Wiedereinberufung zum Wehrdienst", der im Artikel 34 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 12. Februar 2008 vorgesehen ist. Derzeit ist besagter Bediensteter als capitano eingestuft. Zu Frage Nr. 2. Der Bedienstete war bisher zwischen ein Mal und bis zu maximal vier Mal im Jahr abwesend. Für diese Abwesenheit hat die Landesverwaltung keine Ersatzeinstellung vorgenommen. Was die Entlohnungsseite anbelangt, greift Artikel 34 des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages. Dieser besagt, dass die einschlägige staatliche Regelung Anwendung findet, laut welcher zusätzlich zum fixen Gehalt beim Land, abzüglich der Sonderergänzungszulage, auch das Gehalt des Hauptmannes beim Heer vorgesehen ist.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.