XV. Legislaturperiode
XV legislatura
AKTUELLE FRAGESTUNDE
INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ
Sitzung Nr. 39
seduta n. 39
vom 2.12.2014
del 2/12/2014
Antwort von Landesrätin Stocker auf die Anfrage Nr. 55/12/14, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Klotz und Zimmerhofer
Risposta dell’assessora Stocker all’interrogazione n. 55/12/14, presentata dai consiglieri Knoll, Klotz e Zimmerhofer
STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Ich versuche, anhand der vorbereiteten Antwort auch die Fragestellungen des Kollegen Sven Knoll zu beantworten. Falls es nicht vollständig sein sollte, würde ich die Antwort nachreichen. Zur Fragestellung der Kollegin Amhof, wie viele Kinder in den letzten Jahren pro Krankenhaus zur Welt gebracht wurden. Ich möchte jetzt nicht die ganzen Jahre aufzählen, sondern nur das Jahr 2013 hernehmen. Ich werde der Abgeordneten Amhof die Unterlagen betreffend die anderen Jahre aber selbstverständlich zur Verfügung stellen. In Bozen waren es 1.555 Kinder, in Meran 1.304, in Brixen 756, in Bruneck 605, in Sterzing 414, in Innichen 256, in Schlanders 391. Im Krankenhaus Brixen stammen 0,8 Prozent aus anderen Regionen Italiens, im Krankenhaus Bruneck sind es 3,8 Prozent, im Krankenhaus Sterzing 20,3 Prozent und im Krankenhaus Innichen 27,3 Prozent. Im Krankenhaus Sterzing gab es keine Geburten von Kindern aus Österreich, während es im Krankenhaus Innichen 2 waren, die vermutlich aus Osttirol stammen. Das will ich allerdings nicht behaupten. KNOLL (SÜD-TIROLER FREIHEIT): (unterbricht) STOCKER M. (Landesrätin für Wohlfahrt - SVP): Nein, anzahlmäßig. Sie wissen auch, woher das rührt. Zum einen kann es nicht verordnet werden, zum anderen sind die Versicherungsanstalten nicht begeistert, wenn sie auswärts mitzahlen müssen. Was die Kosten bzw. das anbelangt, was wir zurückerstattet bekommen, liegen die Kosten pro Geburt in Meran im Schnitt bei 4.275 Euro, in Innichen bei 7.766 Euro, in Schlanders bei 5.252 Euro, in Bozen bei 4.354, in Sterzing bei 4.782 Euro, in Bruneck bei 5.824 Euro und in Brixen bei 4.441 Euro. Für diejenigen, die aus anderen Provinzen Italiens zu uns kommen, bekommen wir im Schnitt 2.200 Euro rückerstattet. Das ist sozusagen in der Summe der berühmten 65 Millionen Euro enthalten. Nicht drinnen ist natürlich das, was die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Leute, die aus anderen Provinzen und Regionen zu uns kommen, zahlen.
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Welche aktuellen rechtlichen Vorgaben müssen eingehalten werden? Dies sind folgende: Der Artikel 1 Absatz 169 vom Gesetz vom 30.12.2004, Nr. 304 "Festlegung der qualitativen Standards in Bezug auf die stationäre Betreuung", Artikel 15 Absatz 3 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 6. Juli 2012 "Dringende Maßnahmen zur Revision der öffentlichen Ausgaben", das Gesetz vom 7. August 2012 "Definition der qualitativen, strukturellen und technologischen Standards in der Krankenhausbetreuung", das Landesgesetz 140/12, das Gesetz vom 24.12.2012, Nr. 228 - das Stabilitätsgesetz -, das Staat-Regionen-Abkommen von 2010, das StaatRegionen-Abkommen von 2014, das Staat-Regionen-Abkommen zum "nuovo patto della salute" vom 11. Juli 2014. Darin enthalten sind auch alle Fragen in Bezug auf die Haftpflichtversicherung, die natürlich für den ganzen Betrieb gelten müssen. Die aktuelle Haftpflichtversicherung läuft bis zum 30.6.2017. Was die Fragestellung Nr. 6 anbelangt, gab es in insgesamt 24 Hausgeburten. Was die Geburtenhäuser anbelangt, ist es klarerweise so, dass in einem solchen Fall die Zustimmung gegeben werden muss und dass die Risiken abgeschätzt werden müssen. Wenn eine Geburt in einem Geburtenhaus stattfindet, dann muss die Verantwortung selbstverständlich die Hebamme übernehmen und diese durch eine entsprechende Versicherung absichern lassen.