AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Landeshauptmann
Presidente della Provincia
Prot.1./11.04.01/
Herrn L.Abg. Sven Knoll Südtiroler Landtag
Bozen,
im Hause
Frau L.Abg. Dr. Eva Klotz Südtiroler Landtag im Hause Herrn L.Abg. Bernhard Zimmerhofer Südtiroler Landtag im Hause Zur Kenntnis:
Herrn Präsidenten Dr. Thomas Widmann Südtiroler Landtag Im Hause
Strafzahlungen Italiens
Ich nehme Bezug auf die Anfrage Nr. 57/Dezember/2014, welche anlässlich der ”Aktuellen Fragestunde” vom 02. Dezember 2014 nicht behandelt werden konnte und beantworte nun diese aufgrund der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages auf schriftlichem Wege: 1. Gegen den Mitgliedsstaat Italien werden von Seiten der Europäischen Union jedes Jahr zahlreiche Verfahren wegen Vertragsverletzungen bzw. wegen Nichterfüllung von vertraglich vorgesehenen Verpflichtungen eingeleitet. Laut im Jahresbericht 2013 des Europäischen Gerichtshofs veröffentlichten Statistiken hat die Europäische Union gegen den Mitgliedsstaat Italien im Zeitraum 2009 – 2013 39 neue Vertragsverletzungsverfahren an den Gerichtshof gebracht. Immer im selben Zeitraum wurden vom Europäischen Gerichtshof in bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien 45 Urteile gesprochen; bei 39 davon wurden die Rekurse gegen Italien angenommen. Was die Geldstrafen betrifft, hat weder der Gerichtshof noch die Abteilung für Europaangelegenheiten des Ministerpräsidiums (Dipartimento politiche europee) derzeit genaue Daten veröffentlicht. Im Falle einer definitiven Verurteilung Italiens läge die Mindeststrafe, die an die Europäische Union enrichtet wird, auf 9.920.000€. Die Strafen werden auf Grundlage der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten berechnet und sind nach Schwere der Vergehen gestaffelt. 2. Laut Daten des Ministerpräsidiums sind derzeit 102 Vertragsverletzungsverfahren offen; diese Zahl schließt allerdings auch jene Verfahren ein, die noch nicht vor dem Gerichtshof sind. Davon betreffen 82 Verletzungen von Bestimmungen, während es in 20 um fehlende Aufnahme von EU-Richtlinien geht. Am stärksten betroffen sind die Bereiche Umwelt, Steuer- und Zollwesen sowie Transport. Für eine genaue Aufstellung der laufenden Verfahren, mit Verfahrensstand und zuständigen Stellen verweisen wir auf http://eurinfra.politichecomunitarie.it/ElencoAreaLibera.aspx. Dr.CM/py Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1 y 39100 Bozen Tel. 0471 41 22 22-23 y Fax 0471 41 22 99 http://www.provinz.bz.it Landeshauptmann@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215
Palazzo 1, Piazza Silvius Magnago 1 y 39100 Bolzano Tel. 0471 41 22 22-23 y Fax 0471 41 22 99 http://www.provincia.bz.it presidente@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215
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3. Zum heutigen Zeitpunkt werden keine finanziellen Folgen eventueller negativer Gerichtsurteile für das Land Südtirol vorhergesehen. Auch sind jegliche Urteile an den Mitgliedsstaat gerichtet, während die finanziellen Beziehungen zwischen dem Staat und dem Land Südtirol vom Autonomiestatut und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen geregelt sind.
Dr. Arno Kompatscher Landeshauptmann