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SÜD-TIROLER FREIHEIT Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub. An den Präsidenten 6. Juli 2015 des Süd-Tiroler Landtages.

Tirol, den 10. August 2015

Aktuelle Fragestunde: September-Session. Offizielle Bezeichnung für das Gebiet der Autonomen Provinz Bozen Seit dem Inkrafttreten des italienischen Verfassungsgesetzes von 2001 zur Föderalismusreform lautet die Bezeichnung für die sich aus den Provinzen Bozen und Trient zusammensetzende Region offiziell Trentino-Alto Adige/Südtirol. Der Text des Verfassungsgesetzes im Wortlaut: „La Regione Trentino-Alto Adige/Südtirol è costituita dalle Province autonome di Trento e di Bolzano“. Der Name Südtirol sowie die tolomeisch-faschistische Etikette Alto Adige gelten somit nur für die Region und nicht für die Provinz. Auf Landesebene werden die Kurzformen Südtirol und Alto Adige meist dennoch an die offiziellen Langformen Autonome Provinz Bozen und Provincia autonoma di Bolzano angehängt. Andererseits finden sich, besonders auf Gemeindeebene, Fälle, in denen auf den Zusatz der jeweiligen Kurzform, vielfach auch nur der so genannten „italienischen“, verzichtet wird. Die Gefertigten stellen daher die Anfrage: 1) Ist es der öffentlichen Verwaltung gesetzlich erlaubt, für das Gebiet der Autonomen Provinz Bozen im Italienischen den Zusatz Alto Adige wegzulassen? 2) Ist es der öffentlichen Verwaltung gesetzlich erlaubt, die Kurzform Sudtirolo zu verwenden? L.-Abg. Sven Knoll

L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer

L.-Abg. Myriam Atz Tammerle

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