XV. Legislaturperiode
XV legislatura
AKTUELLE FRAGESTUNDE
INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ
Sitzung Nr. 137
seduta n. 137
vom 29.11.2016
del 29/11/2016
Antwort von Landeshauptmann Kompatscher auf die Anfrage Nr. 15/12/16, eingebracht von den Abgeordneten Atz Tammerle, Knoll und Zimmerhofer
Risposta del Presidente della Giunta Kompatscher all’interrogazione n. 15/12/16, presentata dai consiglieri Atz Tammerle, Knoll e Zimmerhofer
KOMPATSCHER (Landeshauptmann - SVP): Im Mittelpunkt der Sprachregelung steht der Gast, der sich in Südtirol orientieren muss. Es geht uns darum, ihn optimal zu orientieren, um sicherzustellen, dass er sich so gut wie möglich in unserem Land zurechtfindet. Bei der Erarbeitung einer Systematik, in welcher Sprache die deutschen, italienischen und ladinischen Flurnamen verwendet werden, sind zwei Faktoren ausschlaggebend: die Gebräuchlichkeit von den SüdtirolerInnen selbst verwendeten Namen und die Auffindbarkeit als zweites Kriterium in Karten, Navigationsgeräten, Schildern und Ähnlichem. Die ladinischen Ortsnamen werden in deutscher, respektiver italienischer Sprache kommuniziert, wenn es sich um jene Namen handelt, die einen weitgehenden Verbrauch auch in diesen Bezeichnungen finden. Das sind circa 200 von 20.000 ladinischen Namen, also circa 200 finden im Deutschen und im Italienischen Verwendung und sind gebräuchlich. Die Verwendung dieser Namen ist in Absprache mit den Tourismusverbänden in Alta Badia, also im Gadertal und in Gröden mit IDM festgelegt worden. Diese finden eben in dieser Form Verwendung.