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XV. Legislaturperiode

XV legislatura

AKTUELLE FRAGESTUNDE

INTERROGAZIONI SU TEMI DI ATTUALITÁ

Sitzung Nr. 153

seduta n. 153

vom 7.3.2017

del 7/3/2017

Antwort von Landesrat Achammer auf die Anfrage Nr. 16/03/17, eingebracht von den Abgeordneten Knoll, Atz Tammerle und Zimmerhofer

Risposta dell’assessore Achammer all’interrogazione n. 16/03/17, presentata dai consiglieri Knoll, Atz Tammerle e Zimmerhofer

ACHAMMER (Landesrat für deutsche Bildung und Kultur, Integration - SVP): Sehr geehrter Kollege Knoll, ich danke für die Anfrage, weil ich damit in diesem Zusammenhang einiges klarstellen kann, denn in der Frage Nr. 1 ist schon ein Fehler enthalten. Es gibt keine Beitragsbasis zugunsten des Tiroler Heimes. Diese hat es nie gegeben, sondern einen Vertrag mit dem Tiroler Heim, der im Jahr 2015 ausgelaufen ist, so wie schrittweise auch andere Verträge, die Reservierungen von Heimplätzen vorsehen, auf österreichischer Seite auslaufen. Ich muss in aller Offenheit sagen, dass in der Vergangenheit in diesen Verträgen recht flexibel und mit unterschiedlicher Höhe Reservierungstarife festgelegt worden sind. Da kann man nachvollziehen, dass dann irgendwann einmal eine Situation entsteht, wo man zu Recht sagt, ob es nachvollziehbar ist, dass das eine Heim einen hohen Reservierungstarif und das andere einen deutlich niedrigeren hat, und mit welchen Parametern. Im Jahr 2015 wollten wir diese Verträge und wir erneuern sie schrittweise auch entsprechend mit Beträgen, woraufhin völlig zu Recht einerseits die Rechtsämter wie auch die Vergabestelle gesagt haben, nein, es muss wohl bitteschön ein vergleichbarer und marktüblicher Tarif angewandt werden, also ein vergleichbarer zwischen den Heimen und ein marktüblicher auch im Vergleich zu den Reservierungstarifen österreichischer Bundesländer. Bei sämtlichen haben wir diese Tarife erhoben und sind zum Schluss gekommen, dass es höhere Tarife als 550 Euro durchschnittlich nicht gibt. Deshalb wurde dieser Tarif der 550 Euro, der niedriger war als der bisherige, festgelegt. Im Jahr 2015 wurde dies veröffentlicht. Das Tiroler Heim hat sich zu den vorgegebenen Konditionen selber beworben und hat den Vertrag zur Reservierung mit 550 Euro unterschrieben, und das muss einmal gesagt werden, also nicht eine Absenkung des Beitrages, den wir gewollt hätten. Ich habe sogar irgendwo gelesen, damit das Land einspart. Das hat damit gar nichts zu tun, sondern eine andere Anwendung eines Tarifes aufgrund einer Vorgabe als vergleichbarer marktüblicher Tarif. Was haben wir zur Frage Nr. 2 in der Folge getan und wie wollen wir die ausstehenden NichtBeiträge, sondern wennschon Summen, um ein Niveau zu erreichen, ausgleichen? Im Juli 2016 wurde eine erste Gesetzesabänderung des Gesetzes zur Hochschulförderung gemacht. Sie wissen das, nämlich, dass wir die Möglichkeit erhalten, Investitionsbeiträge zugunsten von Heimen im österreichischen, im deutschsprachigen Gebiet ausschütten zu können, die eine vorwiegende Anzahl an Südtiroler Studenten


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haben. Es hat schon auch andere Situationen gegeben, nicht nur das Tiroler Heim, sondern auch andere Heime mit deutlich mehr Südtirolerinnen und Südtirolern im österreichischen Gebiet, sprich beispielsweise Südtiroler Heime in Innsbruck, hatten in der Folge nach Anwendung des marktüblichen Tarifs dieselbe Situation. Dort haben wir die Situation durch Initiative der Landesregierung mit Gesetzesabänderung gelöst oder lösen sie im heurigen Jahr, indem wir einen Investitionsbeitrag ausschütten können. Problem nur auf Seiten des Tiroler Heimes, dort sind nicht vorwiegend Südtiroler Studenten, sondern deutlich weniger als die Hälfte. Vorwiegend würde zumindest in etwa die Hälfte bedeuten. Wir haben nun eine weitere Initiative versucht, um auch beim Tiroler Heim zu einer Lösung zu kommen. Es hat jüngst eine Aussprache mit dem Verwalter Dr. Peter Werner gegeben, wo wir – die Landesregierung hat am 14. Februar diese Lösung vorgeschlagen – diese jetzt mit einbringen möchten, nämlich eine erneute Abänderung des Gesetzes, weil wir sonst keine andere Möglichkeit, keine Rechtsgrundlage haben - wir können nicht irgendwie Summen hin- und herschieben, wie wir es wollen – nämlich noch einmal das Gesetz abzuändern und zu sagen, das Land Südtirol kann sich beteiligen an Instandhaltungskosten von Studentenheimen im Eigentum von Gebietskörperschaften, indem mit diesen Gebietskörperschaften Vereinbarungen abgeschlossen werden. Ich muss de facto sagen, dass es eine Gesetzesabänderung ist, die fast ausschließlich für das Tiroler Heim gilt, um nicht zu sagen "ausschließlich", weil das dortige Heim einer Gebietskörperschaft gehört, nämlich dem Land Tirol. Dadurch kann mit dem Land Tirol eine Vereinbarung abgeschlossen werden, um zu den Instandhaltungskosten beitragen zu können über den Reservierungstarif hinaus. Das ist die einzige Möglichkeit als Rechtsgrundlage, die wir zusätzlich schaffen können, auch nach entsprechenden Gutachten, die wir eingeholt haben. So einfach wie es in der Öffentlichkeit, in der öffentlichen Debatte erschienen ist, war und ist die Lösung nicht. Zu Frage Nr. 3. Es hat, wie bereits gesagt, ein Treffen mit dem Verwalter Dr. Peter Werner gegeben. Wir haben diese Lösung vorgeschlagen. Wir haben sie schriftlich bestätigt, unterzeichnet vom Landeshauptmann und von mir als zuständigen Landesrat, dass wir die Gesetzesabänderung mit dem Omnibusgesetzentwurf, der im Jahr kommen wird, angekündigt haben, im Südtiroler Landtag vorlegen werden und daraufhin – es hat bereits auf Beamtenebene, auf technischer wie auch auf politischer Ebene Kontakte mit dem Land Tirol gegeben – eine Vereinbarung mit dem Land Tirol für laufende Instandhaltungsarbeiten abschließen können. Dr. Peter Werner hat uns zugesichert, nach Bestätigung desselben schriftlich, dass dann keine Mietpreiserhöhung vorgenommen werden wird oder notwendig ist, wenn diese Form und dieser Weg gangbar sind. Zu Frage Nr. 4. Das ist bereits beantwortet. Wir haben der Tagesordnung, die von Ihnen vorgelegt wurde, ja zugestimmt. Es geht nicht um die Höhe einer Summe, sondern um einen rechtlich haltbaren Weg, um überhaupt einen Beitrag ausschütten zu können, um nichts anderes geht es und nicht, weil wir einsparen wollen, sondern weil wir eine Grundlage finden müssen, wie dies überhaupt möglich ist. Wie gesagt, so einfach wie dargestellt, war die Situation nicht.


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