Landtagsklub
Bozen, den 23. März 2017
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Aktuelle Fragestunde April 2017:
Werbeschild „Cereseto Superiore“. Direkt an der Straße von Buchholz nach Gfrill (Gemeinde Salurn) steht ein ca. 5 Meter hohes Werbeschild aus massivem Cortenstahl mit der Aufschrift „Cereseto Superiore“ und dem Logo der Kellerei Hofstätter. Analoge Werbeschilder der Kellerei Hofstätter stehen in Mazon (Gemeinde Neumarkt) in einer landschaftlichen Bannzone am Rande des Naturparks, mehrere auch in der Gemeinde Tramin. Seit über einem halben Jahrhundert ist in Südtirol das Aufstellen von Werbeschildern in der freien Landschaft verboten. Wenn andere Kellereien oder Weinhändler in den Weinbergen ihrer Lieferanten ebenso Werbeschilder aufstellen würden, hätte dies eine schwerwiegende Verschandelung der wertvollen Kulturlandschaft zur Folge. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Wurde das Aufstellen der Werbeschilder von der jeweiligen Gemeindebaukommission von Salurn, Tramin und Neumarkt sowie von der zuständigen Landschaftsschutzkommission genehmigt? 2. Wenn ja, mit welcher Begründung?
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
Wir ersuchen um Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adressen svenknoll@hotmail.com, bzimmerhofer@yahoo.de, myriam.atztammerle@gmail.com und landtag@suedtiroler-freiheit.com.
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