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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit

Assessora alla Salute, Sport, Politiche Sociali e Lavoro

Prot.

Landtagsfraktion Süd-Tiroler Freiheit Silvius-Magnago-Platz 6

Bozen, 21.04.2017 Abteilung Soziales Tel. 0471 41 82 00

Zur Kenntnis:

Präsident des Südtiroler Landtages Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 Im Hause

Aktuelle Fragestunde 5/April/2017 – Flüchtlinge im Ahrntal? Einleitend sollte die oft absichtlich geschürte Illusion geklärt werden, dass sich Südtirol einfach „weigern“ könnte diese Personen aufzunehmen. Das staatliche Aufteilungssystem basiert auf einen Aufteilungsschlüssel aufgrund der Bevölkerungszahlen und weder Südtirol, noch andere Regionen, kann sich weigern in Folge dieses Schlüssels aufzunehmen oder kann sich die Personen „aussuchen“. Dies ist in anderen Staaten wie Deutschland und Österreich absolut ähnlich. Da die Personen so oder so zugewiesen werden, müssen auch entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Kritische Aspekte des Aufnahmesystems sind gegebenenfalls beim Staat vorzubringen, was wir als Land auch immer getan haben. Für die Unterbringung der vom Staat zugewiesenen Asylbewerber wurde mit Bezirken und Gemeinden ein Verteilungsschlüssel – auf Bezirks- und Sprengelebene – von 3,5 Personen auf 1000 Einwohnern vereinbart. Für das Ahrntal entspricht dieser Schlüssel aufgrund der Bevölkerungszahlen zur Zeit 47 Plätzen. Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden ist nicht im Detail geregelt, um einen gewissen Spielraum für die interne Verteilung zu lassen, da ja die Unterbringung auch von der unterschiedlichen Verfügbarkeit von Immobilien abhängt. Diese Quote kann in zwei Weisen erfüllt werden: entweder durch eine freiwillige Teilnahme der Gemeinden am staatlichen SPRAR Programm, oder durch Unterbringungen welche im Rahmen der Vereinbarung Land– Regierungskommissariat errichtet werden. Die Gemeinden des Tauferer Ahrntals überlegen laut eigenen Aussagen sehr konkret die Teilnahme an der SPRAR Ausschreibung. Diese sollte operativ über die Bezirksgemeinschaft Pustertal erfolgen. Jedenfalls wird es erforderlich sein, dass das Ahrntal baldigst seine Quote erfüllt, da es im Moment einer der wenigen Unterbezirke ohne eine Aufnahmeeinrichtung ist, und aufgrund der Zuweisungen durch den Staat dringend neue Aufnahmekapazitäten erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen Dr.in Martha Stocker Landesrätin (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1  39100 Bozen Tel. 0471 41 8000  Fax 0471 41 80 09 http://www.provinz.bz.it/ressorts/welfare/ Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1  39100 Bolzano Tel. 0471 41 8000  Fax 0471 41 80 09 http://www.provincia.bz.it/dipartimenti/welfare/ Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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