SÜD-TIROLER FREIHEIT Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages
Süd-Tirol, am 20. September 2017
Aktuelle Fragestunde Oktober Wiedererrichtung von Gebäuden nach Katastrophen Nur Gebäude, die nach dem 1. Oktober 1997 durch Natur- oder andere Katastrophen beschädigt oder zerstört wurden, können im Rahmen der gleichen Baumasse im selben Gemeindegebiet wiedererrichtet werden, wobei die frühere Zweckbestimmung beizubehalten ist. Für Gebäude, die vor diesem Datum beschädigt oder zerstört wurden, trifft dies nicht zu. Deshalb stellt die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen: 1. Plant die Landesregierung, im Rahmen der Überarbeitung des neuen Landesraumordnungsgesetzes, eine Bestimmung vorzusehen, wonach es auch möglich ist, ein Gebäude wieder zu errichten, welches vor dem 1. Oktober 1997 durch Natur- oder andere Katastrophen beschädigt oder zerstört wurde? (Vorausgesetzt die Kubatur kann nachgewiesen werden). 2. Viele Bürger empfinden es als eine Ungleichbehandlung, wonach es bei Hofstellen möglich ist, diese nach über 50 Jahren seit Einstellung der bäuerlichen Tätigkeit wieder zu errichten. Sieht die Landesregierung darin auch eine Ungleichbehandlung und wird sie diese beseitigen? Es wird um die Übermittlung der Antwort an die E-Mail-Adressen svenknoll@hotmail.com, myriam.atztammerle@gmail.com, bzimmerhofer@yahoo.de und, suedtiroler.freiheit@landtag-bz.org ersucht. L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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