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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit

Assessora alla Salute, Sport, Politiche sociali e Lavoro

Landtagsabgeordnete Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Myriam Atz Tammerle Fraktion SÜD-TIROLER FREIHEIT Südtirolerstraße 13 39100 Bozen

Bozen, 18.05.2018 Bearbeitet von:

Priska Paller Tel. 0471 418126 priska.paller@provinz.bz.it

anfragen@suedtiroler-freiheit.com Zur Kenntnis:

Landtagspräsident Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 39100 Bozen

Antwort auf die aktuelle Fragestunde Nr. 22/Mai/2018 zum Thema „Einsprachig italienische Entlassungspapiere, Arztbriefe und Befunde“ Bezug nehmend auf die im Betreff genannte aktuelle Fragestunde wird Folgendes mitgeteilt: 1. In keinem der 4 Gesundheitsbezirke bzw. 7 Krankenhäusern werden Patientenbefunde nur mehr in italienischer Sprache verfasst, denn grundsätzlich werden alle Befunde in der Muttersprache des Patienten ausgehändigt bzw. in jener Sprache abgefasst, welche die Bürgerinnen und Bürger angeben. Da aber eine vollständige Abdeckung aller Dienste im Vordergrund steht und damit die Gesundheitsversorgung weiterhin gewährleistet und sichergestellt werden kann, muss leider, wie bereits des Öfteren erwähnt, auf Grund des akuten Mangels an zweisprachigem Personal auf alternative Maßnahmen zur Beschäftigung zurückgegriffen werden, und zwar auf Personal auch ohne den Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises. Es handelt sich dabei oftmals auch um Personal, welches in den letzten Jahrzehnten mit Werkvertrag angestellt war, wo die Frage nach der Zweisprachigkeit bei der Einstellung leider nicht gestellt wurde. Sollte die diensthabende Ärztin bzw. der diensthabende Arzt der Sprache der Patientin oder des Patienten nicht mächtig sein, so wird der Entlassungsbrief vorerst in der Sprache der Ärztin/des Arztes ausgestellt, zumal der Entlassungsbrief in erster Linie für die nachbetreuenden Ärzte bestimmt ist und die Kontinuität der Betreuung des Patienten gewährleistet werden muss. Die Patientin oder der Patient kann sich aber immer an jenen Dienst wenden, welcher den Befund ausgestellt hat und dort eine Aushändigung in der Muttersprache verlangen. Laut Auskunft des Südtiroler Sanitätsbetriebes wurden im beschriebenen Fall die Befunde von Ärzten deutscher Muttersprache irrtümlicher Weise in italienischer Sprache ausgestellt. Um den Fehler zu beheben, wurden die Befunde umgehend in deutscher Sprache verfasst. 2. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ist stets bemüht, jedem Patienten das Recht auf Gebrauch der eigenen Muttersprache zu gewährleisten, und auch die ohne Zweisprachigkeitsnachweis diensthabenden Ärzte sind im Rahmen des Möglichen bestrebt, den Umgang mit den Patienten in der jeweiligen Muttersprache zu pflegen. Bei Notwendigkeit wird sie/er vom Pflegepersonal unterstützt. 3. Nein. 4. Siehe dazu die Antwort auf die Frage Nr. 3. 5. Es kann nur immer wieder betont werden, dass die Zweisprachigkeit des Personals im Südtiroler Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1  39100 Bozen Tel. 0471 41 80 00  Fax 0471 41 80 09 http://www.provinz.bz.it/stocker welfare@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1  39100 Bolzano Tel. 0471 41 80 00  Fax 0471 41 80 09 http://www.provincia.bz.it/stocker welfare@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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Sanitätsbetrieb für die Landesregierung und auch für den Südtiroler Sanitätsbetrieb ein sehr großes Anliegen darstellt. Und es muss auch unterstrichen werden, dass von Seiten des Südtiroler Sanitätsbetriebes alles Mögliche in die Wege geleitet wurde und auch weiterhin geleitet wird, um Personal mit dem notwendigen Zweisprachigkeitsnachweis anzuwerben. Zudem bietet der Südtiroler Sanitätsbetrieb immer wieder Sprachkurse zum Erlernen der Zweitsprache an, und unterstützt einsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch darin. Zudem darf ich ein Schreiben beilegen, welches erst vor Kurzem wieder an den Südtiroler Sanitätsbetr ieb ergangen ist. Mit freundlichen Grüßen Martha Stocker Landesrätin (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)

aktuelle Fragestunde Nr. 22/Mai/2018


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