Landtagsklub. Tirol, den 3. Mai 2018.
Aktuelle Fragestunde. Mai-Session:
Auslands-Visum.
Dem Gefertigten wurde folgende Mitteilung von Süd-Tiroler Bürgern übermittelt: „Wir sind vier Studentinnen aus Süd-Tirol und studieren derzeit in Innsbruck. Am 30. Mai wollen wir für 4,5 Monate nach Indien gehen. Den Flug haben wir schon vor mehreren Monaten ohne Probleme gebucht. Gerade sind wir dabei, unser Visum zu beantragen. Da wir zurzeit viel in Innsbruck sind, haben wir dort mit verschiedenen Personen gesprochen, die sagten, dass man in Österreich nur den Pass und verschiedene Unterlagen nach Wien schicken muss und man den Pass dann mit dem Visum wieder zurückgeschickt bekommt. Wir dachten deshalb, dass das in Italien auch so oder so ähnlich funktionieren könnte. Aber falsch gedacht. In Italien müssten wir persönlich nach Mailand fahren, um uns das Visum abzuholen. Dass das für uns Studentinnen fast unmöglich ist, ist uns gleich aufgefallen, und so haben wir nach anderen Möglichkeiten gesucht. Wir sind auf ein Reisebüro gestoßen, dass dies über eine Agentur für uns machen könnte. Ich bin dann am Montag extra nach Lana gefahren, um unsere Unterlagen dort abzugeben. Gestern haben wir dann auch den Anruf bekommen, dass all unsere Unterlagen bei der Agentur angekommen sind und sie heute auf das Konsulat gehen und das Visum beantragen. Wir waren froh, dass das alles so reibungslos geklappt hat, doch wieder falsch gedacht. Heute bekamen wir wieder einen Anruf vom Reisebüro: Anscheinend ist seit heute eine Regelung in Kraft getreten, dass bei einem Visum von 6 Monaten wir doch vorbeikommen müssen, um unsere Fingerabdrücke abzugeben. Kann es sein, dass an einem Freitag, den 27. so eine Regelung von einem Tag auf den anderen in Kraft tritt und die Agentur davon nichts weiß? Und tritt so eine Regelung dann nur für Italien in Kraft oder ist das eine Regelung vom indischen Konsulat aus?“
Süd-Tiroler Freiheit | Freies Bündnis für Tirol landtag@suedtiroler-freiheit.com
Die Gefertigten stellen daher die Anfrage:
1. Wie beurteilt die Landesregierung den geschilderten Fall? 2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass der Erhalt eines Auslands-Visums in Italien komplizierter ist als in Österreich? Wenn ja, warum? 3. Ist eine solche Regelung, wie im Fall beschrieben, am 27. April in Kraft getreten? 4. Gibt es die Möglichkeit, den Erhalt eines Auslands-Visums für Süd-Tiroler zu erleichtern, ohne dafür extra nach Mailand fahren zu müssen? L.-Abg. Sven Knoll.
L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle.
Es wird um Übermittlung der anfragen@suedtiroler-freiheit.com
Antwort
an
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer.
folgende
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ersucht: