Landtagsklub Bozen, den 25. Juni 2018
Aktuelle Fragestunde Juli 2018:
Schon wieder: Carabinieri sprechen kein Deutsch! Schon wieder wurde der Süd-Tiroler Freiheit ein Fall über die Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht gemeldet: Am Samstag, den 23. Juni gegen 9 Uhr wurde ein Pkw-Fahrer in Oberplanken (Gemeinde Gsies) im Rahmen einer regulären Kontrolle von zwei Carabinieri aufgehalten. Die beiden Beamten verlangten ordnungsgemäß die Ausweise des Pkw-Fahrers, doch auf dessen ausdrücklicher Nachfrage vermochte es keiner der beiden, mit dem Pkw-Fahrer auf Deutsch zu kommunizieren. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Sind die beiden Carabinieri im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Zweisprachigkeitspflicht durch die Carabinieri?
neuerliche
Verletzung
der
3. Wird es für die Carabinieri Konsequenzen geben? 4. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit solche Vorfälle künftig vermieden werden? 5. Darf ein Pkw-Fahrer, mit dem die Carabinieri nicht in seiner deutschen Muttersprache kommunizieren, das Vorweisen des Führerscheines und des Fahrzeugscheines verweigern? 6. Falls nicht, was empfiehlt die Landesregierung den Bürgern, wie sie sonst ihr Recht auf Gebrauch ihrer Muttersprache geltend machen können?
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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