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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit

Assessora alla Salute, Sport, Politiche sociali e Lavoro

Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Fraktion SÜD-TIROLER FREIHEIT Südtirolerstraße 13 39100 Bozen anfragen@suedtiroler-freiheit.com

Bozen, 21.06.2018 Bearbeitet von:

Priska Paller Tel. 0471 418126 priska.paller@provinz.bz.it

Zur Kenntnis:

Landtagspräsident Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 39100 Bozen

Antwort auf die aktuelle Fragestunde Nr. 6/Juni/2018 zum Thema: „Arbeitsmedizin – Kein Deutsch“ Bezug nehmend auf die im Betreff genannte aktuelle Fragestunde wird Folgendes mitgeteilt:

1. Ich kann nur immer wieder unterstreichen, dass wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, damit das Recht auf Gebrauch der Muttersprache garantiert wird. 2. Es wird vorausgeschickt, dass der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin des Sanitätsbetriebes laut Beschluss der Landesregierung vom 18.10.2016, Nr. 1134, seine Tätigkeit der sanitären Überwachung für den Sanitätsbetrieb der Provinz Bozen, die Landesverwaltung und den Südtiroler Landtag, und für Handwerksbetriebe mit höchstens 10 Angestellten mit Sitz in Südtirol und entsprechende Vereinigungen ausführt. Der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin arbeitet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach G.v.D. vom 09. April 2008, Nr. 81, vollkommen zweisprachig. Alle notwendigen Unterlagen, Fragebögen, Anamneseabfragungen, Befunde, Eignungsbeurteilungen u.a. werden je nach Muttersprache der/s Untersuchten ausgestellt und abgefasst. Die Arbeitgeber von privaten Betrieben hingegen ernennen private Arbeitsmediziner, welche keiner Zweisprachigkeitspflicht unterliegen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers bei der Ernennung auf die vorhandenen Sprachkenntnisse des Arbeitsmediziners zu achten. 3. und 4. Im konkreten Fall scheint es sich hierbei um eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Auftrag eines privaten Arbeitgebers gehandelt zu haben. Daher ist es Aufgabe des Arbeitgebers selbst bei der Ernennung des Arbeitsmediziners auf den Gebrauch der Sprache zu achten. Laut Auskunft der Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland kann ich noch Folgendes ergänzen: „Es ist ein Hauptanliegen der Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland das Recht auf Gebrauch der Muttersprache der Bürger und Bürgerinnen zu garantieren und in allen Akten und Verfahren wird dafür Sorge getragen.

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1  39100 Bozen Tel. 0471 41 80 00  Fax 0471 41 80 09 http://www.provinz.bz.it/stocker welfare@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1  39100 Bolzano Tel. 0471 41 80 00  Fax 0471 41 80 09 http://www.provincia.bz.it/stocker welfare@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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Ein Hauptanliegen der Bezirksgemeinschaft ist auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um die sanitäre Aufsicht der Arbeiter und Arbeiterinnen sowie die notwendige Miteinbeziehung eines Facharztes in der Bewertung der Arbeitsrisiken zu gewährleisten (Gesetz G.v.D. 09. April 2008, Nr. 81 Einheitstext Arbeitssicherheit), hat die Bezirksgemeinschaft im Jahr 2015 eine Ausschreibung in die Wege geleitet. Nur eine Firma mit Sitz in Trient hat daran teilgenommen und damit klarerweise die Ausschreibung gewonnen. Die Zusammenarbeit mit der Firma hat sich im Laufe dieser Jahre positiv entwickelt, obwohl der beauftragte Arzt effektiv nicht der deutschen Sprache mächtig war (er hatte eigentlich Kontakte nur mit internem Personal, da die Arbeitsmedizin ausschließlich ein interner Aufgabenbereich ist). Wenn aber einige Mitarbeiterinnen aufgrund der Sprache Schwierigkeiten mit dem zuständigen Arzt ausgedrückt haben, hat die Bezirksgemeinschaft mit der Firma die Situation sofort überprüft und darauffolgend vereinbart, dass der Gebrauch der Muttersprache für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei es in den ärztlichen Untersuchungen als auch in der Dokumentation zu garantieren ist. Dementsprechend hat die Firma einen zweisprachigen Arzt ausfindig gemacht“.

Mit freundlichen Grüßen Martha Stocker Landesrätin (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)


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