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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landesrat für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Gemeinden

Bozen, 11.05.2018

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Assessore all'Agricoltura, alle Foreste, alla Protezione civile e ai Comuni

Herrn Präsidenten Dr. Ing. Roberto Bizzo Südtiroler Landtag sekretariat@landtag-bz.org

Bearbeitet von:

Thomas Steinkasserer Tel. 0471 411127 thomas.steinkasserer@provinz.bz.it

L. Abg. Myriam Atz Tammerle Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Südtiroler Freiheit Südtiroler Landtag anfragen@suediroler-freiheit.com

Beantwortung der Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 17/Mai/2018: Integrierte Hofnamen bei Adressänderung Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, ich darf vorausschicken, dass im Sinne des sogenannten „decreto crescita“ (Gesetzesdekret vom 18.10.2012, Nr. 179) das "Nationale Archiv der Verkehrsflächen und Hausnummern" (ANNCSU-"Archivio Nazionale dei numeri civici delle strade urbane") eingeführt wurde. Mit dieser Datenbank bzw. mit diesem nationalen Archiv wird auch das einzuführende ANPR (Anagrafe Nazionale Popolazione Residente) zusammenhängen bzw. einhergehen. Dieses Nationale Archiv sieht eine einheitliche Benennung der Verkehrsflächen vor, wobei die Anweisungen des ISTAT zu befolgen sind. Insbesondere ist vorgesehen, dass für jede Verkehrsfläche auch deren Typologie ausgewiesen werden muss (z.B. via, vicolo, piazza, usw.). In vielen Gemeinden Südtirols kommt es jedoch vor, dass anstatt einer Straßenbezeichnung Flurnamen verwendet werden und/oder die dabei angesprochene Typologie (via, vicolo, piazza, usw.) fehlt. Derzeit gibt es ca. 40 Gemeinden, welche auf dem Gemeindegebiet bzw. in bestimmten Teilen des Gemeindegebietes nur Fraktionen mit Hausnummern führen; weiters gibt es 4 Gemeinden, welche ausschließlich oder teilweise Hof- bzw. Hausnamen als Verkehrsfläche führen; 6 Gemeinden sind zurzeit damit beschäftigt, Benennungen der Verkehrsflächen einzuführen. Im Zusammenhang mit diesen Neuerungen kommt es immer wieder zu „Anweisungen“ von Seiten des Nationalinstitut für Statistik (ISTAT) an die Südtiroler Gemeinden; so geschehen auch im Februar 2018 mit einem Schreiben mit dem Betreff „Note stradario“ (Anleitungen Straßenverzeichnis). Davon ausgehend, dass es sich auch bei der in der Gemeinde Sand in Taufers im Rahmen einer Versammlung angesprochenen Thematik um eben diesen Bereich der „Straßennamen“ handelt bzw. um dieses jüngste Schreiben des ISTAT’S, kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Hierzu gibt es ein Schreiben von Landeshauptmann Arno Kompatscher an den Südtiroler Gemeindenverband in dem der Landeshauptmann den Gemeindenverband ersucht, „die betroffenen Gemeinden mittels Rundschreiben darüber zu informieren, dass dieses Dokument nicht berücksichtigt bzw. als gegenstandslos zu betrachten ist, zumal das Land für die Hodonomastik zuständig ist.“ Weiters teilt der Landeshauptmann mit, dass „in diesen Tagen ein Schreiben an das ISTAT gerichtet wird, in dem dezidiert darauf hingewiesen werde, dass für die Straßennamensgebung die Autonome Provinz Bozen und nicht das besagte Institut zuständig ist …omissis…“

Landhaus 6, Brennerstraße 6  39100 Bozen Tel. 0471 41 50 00  Fax 0471 41 51 99 http://www.provinz.bz.it/schuler lafoagrifor@pec.prov.bz.it arnold.schuler@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 6, via Brennero 6  39100 Bolzano Tel. 0471 41 50 00  Fax 0471 41 51 99 http://www.provincia.bz.it/schuler lafoagrifor@pec.prov.bz.it arnold.schuler@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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Dieses von Landeshauptmann Kompatscher angesprochene Schreiben wurde am 28. Februar 2018 an das ISTAT gesendet. Aus diesem Schreiben wird ersichtlich, dass die Südtiroler Landesregierung sehr wohl bestrebt und auch bemüht ist, den von Ihnen zitierten Beschlussantrag Nr. 224/14-XV umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Der Landesrat Arnold Schuler (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)

Anlage: Schreiben Landeshauptmann Kompatscher an ISTAT


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