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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit

Assessora alla Salute, Sport, Politiche sociali e Lavoro

Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Fraktion SÜD-TIROLER FREIHEIT Südtirolerstraße 13 39100 Bozen

Bozen, 18.05.2018 Bearbeitet von:

Priska Paller Tel. 0471 418126 priska.paller@provinz.bz.it

anfragen@suedtiroler-freiheit.com Zur Kenntnis:

Landtagspräsident Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 39100 Bozen

Antwort auf die aktuelle Fragestunde Nr. 16/Mai/20108 zum Thema: Südtiroler Sanitätsbetrieb – „non capisco il tedesco“ Bezug nehmend auf die im Betreff genannte aktuelle Fragestunde wird Folgendes mitgeteilt: 1. Eine formelle Beschwerde ist weder beim Dienst für Diätetik und Klinische Ernährung, noch beim Amt für die Beziehungen zur Öffentlichkeit des Südtiroler Sanitätsbetriebes von Seiten der Patientin eingereicht worden und deshalb kann das Geschehen nicht präzise rekonstruiert werden. Aus einer dienstinternen Überprüfung erscheint es als wahrscheinlich, dass es sich im erwähnten Fall um eine technische Fachkraft handelt (Arbeit am PC, Zweisprachigkeitsnachweis „D“), welche auch Sekretariatsaufgaben erledigt. Diese gibt an, dass Sie einer deutschsprachigen Patientin, welche am Telefon sehr schnell gesprochen habe, angeboten habe, das Telefonat einer deutschsprachigen Kollegin weiterzuleiten, woraufhin die Patientin ihr die Frage "Sind wir hier nicht in Südtirol?" gestellt habe. Daraufhin habe die Patientin das Gespräch in fließendem Italienisch weitergeführt. 2. Momentan ist beim Dienst für Diätetik und Klinische Ernährung eine Fachärztin aus Padua tätig (da derzeit keine lokalen bzw. zweisprachigen Kandidaten zur Verfügung stehen), welche der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Diese Kollegin erhält aber keine direkten Patientenanrufe und auch die ambulante Patientenzuweisung wird hier dementsprechend gefiltert. 3. Die Zweisprachigkeit des Personals im Südtiroler Sanitätsbetrieb stellt ein sehr großes Anliegen der Landesregierung dar, und diese unterstreicht, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb auch sehr bemüht ist, jedem Patienten das Recht auf Gebrauch der eigenen Muttersprache zu gewährleisten und den Umgang mit den Patienten in ihrer Muttersprache zu pflegen. Daher bietet der Südtiroler Sanitätsbetrieb derzeit Sprachkurse zum Erlernen der Zweitsprache an und unterstützt einsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch darin. 4. Die vorgeschriebene Zweisprachigkeitspflicht wird nicht ausgesetzt, sondern es werden vorübergehend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsdienst aufgenommen mit dem präzisen Auftrag Sprachkurse zu besuchen. Es wird noch darauf hingewiesen, dass eine unbefristete Anstellung ohne Zweisprachigkeitsnachweis auch im Gesundheitsdienst nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Martha Stocker Landesrätin (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1  39100 Bozen Tel. 0471 41 80 00  Fax 0471 41 80 09 http://www.provinz.bz.it/stocker welfare@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1  39100 Bolzano Tel. 0471 41 80 00  Fax 0471 41 80 09 http://www.provincia.bz.it/stocker welfare@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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