PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landeshauptmannstellvertreter Landesrat für Raumentwicklung, Umwelt
Vicepresidente della Provincia Assessore allo Sviluppo del territorio, Ambiente
und Energie
ed Energia
An die Landtagsabgeordneten Herrn Bernhard Zimmerhofer Herrn Sven Knoll Frau Myriam Atz Tammerle Landtagsklub Süd-Tiroler Freiheit Silvius-Magnago-Platz 6
Bozen, 02.07.2018 Bearbeitet von:
Elena Larcher elena.larcher@provinz.bz.it
Ulrike Lanthaler
39100 Bozen BZ
Ulrike.lanthaler@provinz.bz.it Zur Kenntnis:
An den Präsidenten des Südtiroler Landtags Dr.Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 39100 Bozen
BZ
Beantwortung Landtagsanfrage 3431/18 „Gefahrenzonenpläne – Wie ist der Stand?“ Sehr geehrter Herr Zimmerhofer, sehr geehrter Herr Knoll, sehr geehrte Frau Atz Tammerle, in Beantwortung Ihrer Landtagsanfrage teile ich wie folgt mit: 1. Welche Gemeinden haben ihre Gefahrenzonenpläne bis zum heutigen Tag verabschiedet? Bis zum heutigen Tag hat die Landesregierung 43 Gefahrenzonenpläne genehmigt: Aldein, Altrei, Andrian, Auer, Bozen, Branzoll, Bruneck, Burgstall, Eppan an der Weinstraße, Gais, Glurns, Hafling, Kaltern an der Weinstraße, Kastelruth, Klausen, Kurtinig an der Weinstraße, Lajen, Lana, Leifers, Lüsen, Mals, Meran, Mölten, Montan, Natz-Schabs, Neumarkt, Niederdorf, Pfalzen, Pfatten, Prags, Rodeneck, Salurn, St. Lorenzen, St. Martin in Thurn, St. Christina in Gröden, Schlanders, Sexten, Taufers im Münstertal, Terenten, Truden im Naturpark, Vöran, Waidbruck, Welsberg-Taisten. 2. Welche Gemeinden haben mit der Erstellung der Gefahrenzonenpläne noch gar nicht begonnen? Alle Gemeinden haben mit der Erstellung der Gefahrenzonenpläne begonnen. 3. In welcher Planungsphase befinden sich die Gemeinden, die noch keinen Gefahrenzonenplan vollendet haben? Folgende 13 Gemeinden haben die Phase A „Festlegung Bearbeitungstiefe“ abgeschlossen: Stilfs, Laas, Ulten, Laurein, Proveis, Tisens, Unsere Liebe Frau im Walde - St. Felix, Nals, Tirol, Welschnofen, Kiens, W engen, Olang. Phase B Ausschreibung, 5 Gemeinden: St. Pankraz, Marling, Villnöß, Toblach, Wolkenstein in Gröden. Phase C in Bearbeitung, 16 Gemeinden: Graun im Vinschgau, Martell, Schnals, Kastelbell-Tschars, Tscherms, Gargazon, Jenesien, Brenner, Pfitsch, Franzensfeste, Karneid, Tiers, Ahrntal, Sand in Taufers, Percha, Corvara. Landhaus 11, Rittner Straße 4 39100 Bozen Tel. 0471 41 77 10 Fax 0471 41 77 19 http://www.provinz.bz.it/ressorts/umwelt-energie/ Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215
Palazzo 11, via Renon 4 39100 Bolzano Tel. 0471 41 77 10 Fax 0471 41 77 19 http://www.provincia.bz.it/dipartimenti/ambiente-energia/ Codice fiscale/Partita Iva 00390090215
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Phase C fachliche Prüfung 34 Gemeinden: Latsch, Naturns, Plaus, Partschins, Algund, Moos in Passeier, Riffian, Kuens, St. Martin in Passeier, St. Leonhard in Passeier, Schenna, Ratschings, Sterzing, Sarntal, Ritten, Kurtatsch an der Weinstraße, Margreid an der Weinstraße, Deutschnofen, Völs am Schlern, Barbian, Villanders, Freienfeld, Vahrn, Feldthurns, St. Ulrich, Mühlbach, Vintl, Mühlwald, Abtei, Enneberg, Rasen-Antholz, Prettau, Gsies, Innichen. Phase D Genehmigungsverfahren läuft, 5 Gemeinden: Tramin, Brixen, Schluderns, Prad am Stilfserjoch, Terlan. Für einen kompakten Überblick erhalten Sie mit diesem Schreiben auch eine grafische Aufbereitung des Umsetzungs- und Bearbeitungsstandes der Gefahrenzonenplanung in unserem Land. 4. Bis wann müssen die restlichen Gemeinden die Gefahrenzonenpläne verabschiedet haben? Artikel 22-bis, Absatz 2 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13 vom 11. August 1997 legt fest, dass die Gemeinden innerhalb von drei Jahren ab Genehmigung der Richtlinien die Gefahrenzonenpläne unter Beachtung der genannten Richtlinien erstellen oder innerhalb dieser Frist die bereits vorhandenen Studien zur Klassifizierung des hydrogeologischen Risikos denselben anpassen. Die „Richtlinien zur Erstellung der Gefahrenzonenpläne (GZP) und zur Klassifizierung des spezifischen Risikos (KSR)“ wurden von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 2741 vom 28. Juli 2008, mit Beschluss Nr. 712 vom 14. Mai 2012 und mit Beschluss Nr. 989 vom 13. September 2016 abgeändert. Weiters sieht Absatz 2 dieses Artikels vor, dass die Landesregierung nach Vorlage einer Prioritätenliste durch den Rat der Gemeinden die genannte Frist um bis zu fünf Jahre verlängern kann. Auf dieser Grundlage hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 42 vom 16. Januar 2012 eine Prioritätenliste mit Fristen genehmigt. Laut Landesraumordnungsgesetz ist die letztmögliche Fälligkeit mit Datum 26. August 2016 anzunehmen, da die laut Landesraumordnungsgesetz Nr. 13/1997, Artikel 22/bis, Absatz 2 zu genehmigenden Richtlinien, die als zeitlicher Bezug für die Erarbeitungsfristen gelten, am 26. August 2008 im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Die Landesregierung hat die Fristen nicht verlängert und auch die Ersatzvornahme laut Artikel 23 nicht ergriffen. Dies aufgrund der Tatsache, dass alle Gemeinden inzwischen an den Gefahrenzonenplänen arbeiten. Mit freundlichen Grüßen DER LANDESRAT Richard Theiner (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)
Anlage: 1 Übersichtskarte Gefahrenzonenplanung Südtirol
Firmato digitalmente da:Richard Theiner Data:02/07/2018 08:25:45