Gemeinde Kastelbell-Tschars
Comune di Castelbello-Ciardes
Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Provincia Autonoma di Bolzano - Alto Adige
I - 39020 Kastelbell-Tschars • Dorfplatz 1 Tel. +39 0473 624110 • Fax +39 0473 624112 St.-Nr. 82005850217 • MwSt.-Nr. 00804390219 info@gemeinde.kastelbell-tschars.bz.it www.gemeinde.kastelbell-tschars.bz.it
I - 39020 Castelbello-Ciardes • Piazza Centro, 1 Tel. +39 0473 624110 • Fax +39 0473 624112 Cod. fisc. 82005850217 • Part. IVA 00804390219 info@comune.castelbello-ciardes.bz.it www.comune.castelbello-ciardes.bz.it
Prot. Nr. - N. di prot. 3441 Kastelbell - Castelbello, 08.09.2015 Gemeindesekretariat - Segreteria comunale Sachbearbeiter - L’incaricato: Karmen Götsch 0473 727921 karmen.goetsch@gemeinde.kastelbell-tschars.bz.it
An die Ratsmitglieder Benjamin Pixner Sandra Holzknecht Michael Niedermair SÜD-TIROLER FREIHEIT
Anfrage vom 17.08.2015, vorgelegt am 20.08.2015 unter Prot. Nr. 3221 – Dorfplatzgestaltung und Errichtung eines elektronischen Pollers. Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, Ihre Anfrage vom 17. August d.J. wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 (Wie hoch sind bis status quo die Kosten der gesamten Dorfplatzgestaltung rund um den alten Musikpavillon?): Die Ausgaben werden nachstehend detailliert aufgelistet, mit dem Hinweis, dass im Zuge der Arbeiten, die Gegenstand des Projektes für den Abbruch des alten Musikpavillons und Bau eines Abstellraumes samt Anpassung und Aufwertung des umliegenden Straßenraumes sind, auch andere Infrastrukturen – Kanalisierung, Beleuchtung, die nicht direkt das vorgenannte Projekt betreffen – auf dem Dorfplatz erneuert wurden. Die Notwendigkeit zur Durchführung dieser Arbeiten, insbesondere die Errrichtung der Trennkanalisation, hat sich schon seit langer Zeit herausgestellt. Die diesbezüglichen Kosten werden der Vollständigkeit halber angeführt. Liste der Ausgaben zum Stand 08.09.2015: Gegenstand der Ausgabe
Betrag
Technische Spesen für die Projektierung, Bauleitung und Sicherheitskoordination der Arbeiten zum Abbruch des alten Musikpavillons auf dem Dorfplatz in Kastelbell, Bau eines Abstellraumes samt Anpassung und Aufwertung des umliegenden Straßenraumes (Ausgabenverpflichtungen Nr. 255/13 und Nr. 713/13)
€ 18.478,00
Arbeiten zum Abbruch des alten Musikpavillons auf dem Dorfplatz in Kastelbell, Bau eines Abstellraumes samt Anpassung und Aufwertung des umliegenden Straßenraumes (Ausgabenverpflichtung Nr. 883/13)
€ 73.291,85
Auftrag an die ETSCHWERKE NETZ AG mit der Versetzung des Zählerschrankes für die Stromversorgung (Ausgabenverpflichtung Nr. 82/14)
€
Sanierung der Kanalisierung auf dem Dorfplatz (Errichtung Trennkanalisation) in Kastelbell und Erneuerung der Trinkwasserleitung im Bereich des Dorfbrunnens (Ausgabenverpflichtung Nr. 126/15)
€ 25.542,97
Erneuerung und Erweiterung der öffentlichen Beleuchtungsanlage auf dem Dorfplatz in Kastelbell (Ausgabenverpflichtung Nr. 127/15)
€ 11.250,05
2.796,24
Gemeinde Kastelbell-Tschars Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Comune di Castelbello-Ciardes Provincia Autonoma di Bolzano - Alto Adige
Prot. 3441-2015 Seite - pag. 2/2
Lieferung und Montage eines Geländers aus Stahl entlang der Westseite des neuen Abstellraumes (Ausgabenverpflichtung Nr. 138/15)
€
4.193,75
Gärtnerarbeiten auf dem Beet entlang der Staatsstraße (Teilbetrag der Verpflichtung Nr. 316/15)
€
1.001,93
Lieferung von Austattungen (Blumentrog und Sitzwürfel) für den Dorfplatz (Ausgabenverpflichtung Nr. 521/15)
€
3.104,90
SUMME
€ 139.659,69
Zu Frage 2 (Wieviel kostete die elektronische Poller Anlage, samt Ampel?): Die Ausgaben für die Lieferung und Montage des versenkbaren automatischen Bollers samt Ampel betragen € 10.797,00. Zu Frage 3 (Wie wird bei Notfällen - Polizei/Rettung - der Poller gehandhabt?): Der Freiwilligen Feuerwehr Kastelbell wurde eine Fernsteuerung für den Poller übergeben. Für andere Rettungs- und Einsatzdienste wird der Poller während der Dienstzeit im Rathaus vom Gemeindepersonal bedient. Außerhalb der Dienstzeiten im Rathaus kann das vom Poller abgegrenzte Areal u.z. der Platz im Norden des Rathauses vor der Grundschule und dem Kindergarten nicht direkt von Rettungs- und Einsatzdiensten erreicht werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass während der Unterrichts- und Dienstzeiten im Kindergarten und in der Schule auch Dienst im Rathaus geleistet wird und somit in einem Notfall die Einsatzorte Schule und Kindergarten auch mit dem Fahrzeug erreichbar sind. Den Anrainern, die ihre Liegenschaften (Betrieb, Wohnungen und Garagen auf Bp. 54, 284, 287 K.G. Kastelbell) über das vom Poller abgegrenzte Areal erreichen, wurde eine Fernsteuerung übergeben, sodass sie selbst auch in Notfällen im Privatbereich und im öffentlichen Betrieb Gasthaus Seeber den Poller bedienen können. Zu Frage 4 und 5 (War es Absicht, den hinteren Teil des historischen Brunnen zu entfernen? Wenn ja, auch welchem Grund?): Der auf der Nordseite des Brunnens gelegene Ablaufschacht war völlig von Wurzeln der angrenzenden Platane durchwachsen und war schon seit geraumer Zeit nicht mehr voll funktionsfähig. Die Entleerung und Reinigung des Brunnens hat deshalb ständig Probleme bereitet. Es wurde Architekt Arnold Gapp konsultiert, der vorgeschlagen hat, den nordseitigen Teil des Dorfbrunnens (s.g. Waschtrog) zu entfernen, um weiteren Freiraum zu gewinnen und somit den Platz rund um den Brunnen und Baum zu verbessern. Diesem Rat wurde Folge geleistet. Der Eingriff stellt nach Ansicht der Verwaltung eine zweckmäßige und ästhetische Verbesserung des Bereiches dar. Für den verbleibenden Teil des Brunnens wurde ein neuer Trinkwasseranschluss und ein neuer Wasserablauf errichtet, sodass die Struktur wieder funktionstüchtig ist. Mit Art. 4 Absatz 16 des Gesetzes Nr. 106/2011 wird der Art. 10 Absatz 5 und Art. 12 Absatz 1 des G.v.D. Nr. 42/2004, Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter, abgeändert und das Alter der unbeweglichen Güter der öffentlichen Körperschaften u.a., die als Kulturgut gelten und dem Schutz unterstellt sind, von fünfzig auf siebzig Jahre erhöht. Der in den unmittelbaren Nachkriegsjahren errichtete Brunnen stand somit zum Zeitpunkt des Teilabbruches nicht als „historischer“ Brunnen unter Schutz. Ergänzend wird erwähnt, dass eine leichte Neigung des Brunnens feststellbar ist. Mittelfristig wird als Beitrag zur Verbesserung des Ortsbildes die Errichtung eines neuen Dorfbrunnens in Kastelbell zur Diskussion stehen. Mit freundlichen Grüßen DER BÜRGERMEISTER - Gustav E. Tappeiner -