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Haftbedingungen
«Wenn es ums Geld geht, blocken viele Häftlinge ab», sagt Hans Wolff, Präsident der
Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte.
Haftbedingungen Im Gefängnis verbreiten sich ansteckende Krankheiten wie das Coronavirus besonders schnell. Trotzdem lehnen viele kranke Häftlinge Arztbesuche ab, denn neuerdings müssen sie ihre Rechnungen selber bezahlen.
TEXT ANDRES EBERHARD
FOTOS PETER SCHULTHESS
«Was kostet es?», fragt der Mann, der mit Schmerzen im Unterbauch zu Bidisha Chatterjee kommt. Die Gefängnisärztin vermutet einen Leistenbruch, schlägt einen Ultraschall sowie eine gründliche Untersuchung im Labor vor. Das ist dem Mann, der im Kanton Solothurn inhaftiert ist, zu teuer. «Und wenn Sie nur den einen Labortest machen?» Weil die Ärztin das nicht auswendig weiss, klärt sie den Betrag ab und meldet sich einige Tage später wieder. Daraufhin sagt der Patient die geplante Untersuchung ab. Es bleiben: eine Rechnung für die Konsultation von 60 Franken – und die Schmerzen.
Nicht erst seit der Coronakrise sind Gefängnisse ein besonders gefährlicher Ort für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten. Ein Grund dafür ist, dass viele Gefangene, die krank werden, auf eine Arztvisite verzichten. Sie tun dies aus Angst vor negativen Konsequenzen, wie Studien zeigen. Drohende Kosten stellen eine zusätzliche Hürde dar. Hans Wolff, Präsident der Konferenz Schweizerischer Gefängnisärzte, sagt: «Wenn es ums Geld geht, blocken viele Häftlinge sofort ab.» Anders gesagt: Lieber ertragen sie den Schmerz, als dass sie Geld ausgeben. Auch die einflussreiche Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) warnte kürzlich in einer Stellungnahme davor, dass kranke Häftlinge auf notwendige Behandlungen verzichten könnten, wenn von ihnen Kostenbeiträge verlangt werden.
Bis vor nicht allzu langer Zeit war es hauptsächlich der Staat, der für die Arztkosten von Gefangenen aufkam. Diese wurden als Nebenkosten des Vollzugs behandelt. Heute werden vermehrt die Häftlinge zur Kasse gebeten. Nur falls ihnen für eine Behandlung das Geld fehlt, können sie bei den Sozialdiensten ein Gesuch um Kostenübernahme einreichen. Verschiedene Organisationen kritisieren diese Entwicklung. Neben der SAMW fordern auch die vom Bund eingesetzte Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) sowie die «Mandela Rules» der UNO, dass die medizinische Versorgung von Inhaftierten «grundsätzlich kostenlos» sein sollte.
Auslöser für den Paradigmenwechsel war eine Publikation mit dem Titel «Schlussbericht Schnittstelle Justizvollzug – Sozialhilfe» aus dem Jahr 2016. Herausgeber sind drei interkantonale Organisationen: die Konferenzen der Justiz- und PolizeidirektorInnen (KKJPD), der SozialdirektorInnen (SODK) und der Sozialhilfe (SKOS). Der Bericht der Kantone enthält Empfehlungen über Zuständigkeiten, vor allem was die Kosten des Vollzugs angeht. Warum die Schraube bei den Gesundheitskosten angezogen wurde, erklärt Patrick Cotti, Direktor des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Justizvollzug (SKJV): «Die Kantone gehen von einem Normalisierungsgrundsatz aus, der verlangt, dass wie in Freiheit gewisse Gesundheitskosten selber getragen werden müssen.» Aufgrund dieser Empfehlung erstellten die für den Strafvollzug zuständigen Konkordate neue Richtlinien. Schliesslich stellten die meisten Gefängnisse in den letzten Jahren auf eine restriktivere Praxis um. Vermehrt wird nur noch bezahlt, was wirklich nötig ist. Schmerzt beispielsweise ein Zahn, wird er entfernt, nicht aber ersetzt.
Ein Grund für die breite Forderung nach kostenlosen Arztbesuchen sind die bescheidenen finanziellen Verhältnisse der meisten Häftlinge. Gefängnisarzt Hans Wolff sagt: «Wenn mal jemand Vermögen hat, hat das fast schon anekdotischen Charakter.» Patrick Cotti vom Kompetenzzentrum SKJV bestätigt: «Inhaftierte Personen sind meist praktisch mittellos.» Häftlinge leben in der Regel vom Lohn, den sie für ihre Arbeit in Haft bekommen – rund 20 Franken pro Tag oder 400 bis 500 Franken im Monat. Davon steht ihnen rund die Hälfte als Taschengeld zur Verfügung. Vom Rest landet wiederum die Hälfte auf einem blockierten Konto; der Betrag wird den Gefangenen nach Entlassung ausbezahlt. Was übrig bleibt, ist für diverse Kosten reserviert, die während der Haft anfallen – Justizkosten beispielsweise oder Entschädigungen für Opfer.
Dass Häftlinge auch dringend notwendige medizinische Ein griffe ablehnen, wenn damit Kosten verbunden sind, zeigt der Fall eines 61-jährigen, der sich vor drei Jahren in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Zürich ereignete. Der Mann litt an einer Harninkontinenz und musste bis zu zehn Mal pro Nacht auf die Toilette. Er zog sich deswegen auch Windeln und Einlagen an. Mit einer Operation der Prostata hätte sein Leiden ein Ende gehabt. Doch die Sozialbehörde knüpfte ihre Kostengutsprache an die Bedingung, dass sich der Häftling mit einigen Hundert Franken beteiligt. Sie wusste dabei von den finanziellen Möglichkeiten des Insassen, da sie dessen Konten verwaltete. Trotzdem lehnte der kranke Häftling ab. Zwei Jahre später wurde er entlassen.
Man kann man aufgrund solcher Fälle zur Meinung kommen, dass Häftlinge selbst die Verantwortung für ihre Gesundheit tragen sollten. Die Ethikkommission der SAMW ist anderer Auffassung: Der Staat trage die Verantwortung für Leben und Gesundheit der Betroffenen, weil er ihnen die Freiheit entziehe. Hürden in Form von Kosten seien darum grundsätzlich nicht angebracht. Gefängnisarzt Wolff ergänzt, dass der Gesundheitszustand von Inhaftierten nicht allein eine persönliche Angelegenheit sei. «Personen in Haft leiden viel häufiger als die Allgemeinbevölkerung an Tuberkulose, HIV oder Hepatitis C.» Die Coronakrise zeige auf, dass es im Interesse der Gesellschaft sei, dass sich solche Infektionskrankheiten nicht ausbreiten.
Einige Kantone gehen bei der Umsetzung der Kostenregelung sehr rigide vor. Ärzte, die meist aus humanitären Gründen im Gefängnis tätig sind, seien deswegen verärgert, sagt Wolff, der in Genf seit vielen Jahren selbst Inhaftierte untersucht und be-
«Es würde Sinn machen, Personen in Haft gleich zu versichern wie Asylbewerber», ist der Zürcher Gefängnisarzt Niklaus Brand überzeugt.
handelt. Grund dafür ist die zunehmende Bürokratie. «Ärzte müssen immer mehr Zeit und Energie in Kostenübernahmegesuche und Verhandlungen mit Behörden stecken.»
So weisen heute einige Kantone die Ärzte an, ihre Rechnungen direkt den Häftlingen statt wie bis anhin der Behörde zuzustellen – egal, ob diese zahlungsfähig sind oder nicht. Mancherorts müssen Ärzte gar drei dokumentierte Mahnungen vorweisen, ehe sie die unbezahlte Rechnung an die Behörde weiterleiten können. «Der Aufwand ist wegen des administrativen Aufwands für Ärzte oft grösser als ihr Honorar», sagt Wolff. Oft gehe es um kleine Beträge zwischen 50 und 100 Franken. Die neue Bürokratie betrifft aber auch die Behörden selbst. Schliesslich müssen diese in jedem Einzelfall über eine angemessene Kostenbeteiligung entscheiden.
Die Lösung könnte eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen in Haft sein. Denn damit wäre gesetzlich geregelt, was bezahlt wird und was nicht. Fälle wie jener aus Zürich, wo Behördenmitarbeiter und damit medizinische Laien über die Notwendigkeit eines Eingriffs entschieden, würden der Vergangenheit angehören. Zudem wäre eine der Hauptforderungen erfüllt, welche die Kritiker der aktuellen Praxis geltend machen: dass Menschen in Haft medizinisch gleich gut versorgt werden wie solche in Freiheit. Derzeit sind nämlich mehrere Tausend Häftlinge – jene ohne festen Wohnsitz in der Schweiz – nicht krankenversichert und haben nur Anspruch auf medizinische Nothilfe.
Die Krankenversicherungspflicht für alle Häftlinge einzuführen, wäre eigentlich keine grosse Sache. Die Lösung ist naheliegend, Niklaus Brand, Gefängnisarzt in Zürich, spricht sie aus: «Es würde Sinn machen, Personen in Haft gleich zu versichern wie Asylbewerber.» Dass es dennoch seit vielen Jahren nicht vorwärtsgeht, hat damit zu tun, dass die Kantone für den Strafvollzug zuständig sind. Entsprechend vage äussert sich das Bundesamt für Gesundheit. Man prüfe derzeit, «wie die Gesundheitsverordnung und insbesondere deren Finanzierung für diese Personengruppe verbessert werden könnte», heisst es auf Anfrage. Bei den Kantonen werde die Frage diskutiert, ob das jetzige System eine adäquate Behandlung verhindern könnte, so Cotti vom Kompetenzzentrum SKJV. Das KKJPD wolle «eine Klärung erreichen, welche medizinischen Leistungen allen Inhaftierten uneingeschränkt und kostenlos zugänglich sein müssen.»
Selbst wenn die Krankenkassenpflicht irgendwann doch noch kommt: Ungelöst bleibt die Frage nach der Kostenbeteiligung der Häftlinge. Während für die Versicherungsprämien die Sozi-
aldienste aufkommen, müssten die Kosten von Franchisen und Selbstbehalten neu verhandelt werden. Die SAMW schlägt vor, nur in Ausnahmefällen – «bei erheblichem Einkommen oder Vermögen» – den Inhaftierten zu belangen. Als Richtlinie könnten die SKOS-Richtlinien betreffend Verwandtenunterstützungspflicht dienen. Gefängnisärztin Chatterjee schwebt eine pragmatische Lösung vor: «Wenn der Lohn in Haft zum Beispiel einem Viertel eines Lohnes in Freiheit entspricht, könnten Häftlinge für einen Viertel der Kosten aufkommen», sagt sie. «Oder aber man erhöht ihren Lohn, dann kann man mehr verlangen.» Damit würde man auch dem Argument Vorschub leisten, dass niemand Anrecht auf kostenlose Arzttermine hat – auch Häftlinge nicht.
KKJPD / SODK / SKOS (Hg.), Schlussbericht Schnittstelle Justizvollzug-Sozialhilfe, 2016 ow.ch/de/kanton/publired/berichte
Gefängnisse sind Infektionsherde
Corona-Krise Nicht nur Häftlinge sind von Infektionskrankheiten betroffen – auch das Personal.
Die Gefahr, im Gefängnis an Covid-19 zu erkranken, ist grösser als in Freiheit. Denn in geschlossenen Systemen können sich Viren und Bakterien schneller ausbreiten. Darauf hat die Weltgesundheitsorganisation WHO kürzlich hingewiesen.
Bekannt ist diese Problematik von anderen Infektionskrankheiten wie der Tuberkulose, HIV oder Hepatitis. Dass sich diese hinter Mauern oft ausbreiten, hat gemäss der Gefängnisärztin Bidisha Chatterjee auch damit zu tun, dass viele Insassen gesundheitliche Probleme haben und sich nicht immer adäquat behandeln lassen.
Anfang April registrierte das Bundesamt für Gesundheit 35 mit dem Coronavirus Infizierte in Schweizer Gefängnissen. 33 davon betrafen das Personal. Gemäss Patrick Cotti vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Justizvollzug (SKJV) unternehmen die Anstalten derzeit alles, um die Einschleppung von Covid-19 zu verhindern. Denn ist es einmal drin, lässt es sich nur schwer kontrollieren. «Gleichzeitig soll der Druck des Gefangenseins möglichst nicht noch verstärkt werden», so Cotti.
Dass sich die Situation für Häftlinge verschärft, ist allerdings unumgänglich: Besuche sind seit Beginn der Coronakrise verboten. Zudem mussten viele Verhandlungstermine verschoben werden. Dies mache den oftmals psychisch labilen Insassen zu schaffen, sagt Gefängnisärztin Chatterjee. «Ich habe schon einige Patienten gesehen, die sich selber verletzten, indem sie sich geschnitten oder in die Wand geboxt haben.»
Ein Häftling in Zürich äusserte kürzlich im Tagesan zeiger Kritik am Umgang der Gefängnisleitung mit Covid-19. Das Anstaltspersonal halte die Hygienemassnahmen des Bundes nur ungenügend ein. Zudem würden nicht nur Kranke, sondern auch Häftlinge, die zur Risikogruppe gehören, 23 Stunden in einer Einzelzelle eingesperrt. Dass jemand den Arzt verlange, wenn er als Folge davon in Einzelhaft komme, sei unrealistisch. Auch im Genfer Gefängnis Champ-Dollon protestierten kürzlich Häftlinge wegen der schlechten Haftbedingungen. Stundenlang weigerten sich über vierzig Insassen nach einem Spaziergang, in ihre Zellen zurückzukehren. Sie forderten mit Verweis auf andere Länder die vorzeitige Freilassung für Insassen, die kein Risiko für die Gesellschaft darstellen. Die linke Partei Ensemble à Gauche unterstützte den Vorschlag und verwies darauf, dass das Genfer Gefängnis seit Langem überfüllt ist. Ende März sassen rund 550 Häftlinge in der Anstalt Champ-Dollon. Gebaut ist es lediglich für deren 398. EBA