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3.4 Steuerrecht: Mehrwertsteuer gesenkt, Bonpflicht erleichtert
Zentralverband kämpft weiter für fairen Wettbewerb
Trotz der grundsätzlichen Rechtssicherheit in Sachen Sonntagsbrötchen kämpft der Zentralverband weiterhin für faire Wettbewerbsbedingungen für die Handwerksbäcker. Diese lassen nämlich an anderer Stelle weiter auf sich warten, etwa bei Produktionszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz. An Sonn- und Feiertagen dürfen Bäckereien nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und in Filialen liefern. Der Zentralverband macht sich dafür stark, dies auf acht Stunden auszuweiten.
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3.4 STEUERRECHT: MEHRWERTSTEUER GESENKT, BONPFLICHT ERLEICHTERT
Auch für das Jahr zwei der Pandemie erzielte der Zentralverband wichtige Erfolge für die Betriebe des Bäckerhandwerks.
Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2022 verlängert
Im Juli 2020, im Zuge der Corona-Krise, hatte die Bundesregierung zum ersten Mal in ihrer Geschichte die Mehrwertsteuer gesenkt, von 7 auf 5 bzw. von 19 auf 17 %. Das galt auch für Speisen in der Vor-Ort-Gastronomie, sprich für die Bäckergastronomie und Konditorei-Cafés. Der Zentralverband hat sich im aktuellen Berichtszeitraum dafür eingesetzt, diese Senkung beizubehalten – und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, Mitte 2021 wieder auf den ursprünglichen Stand zu heben. Mit Erfolg: Die Senkung wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Verlängerung ist deshalb wichtig, weil Bäckerei-Cafés im angedachten Zeitraum nicht von ihr profitiert hatten. Der Aufwand für die Umstellung der Kassen und der neuen Preisauszeichnung fraß den steuerlichen Vorteil größtenteils auf. Darüber hinaus war die Gastronomie ab November 2020 geschlossen.
E-Bons statt Papierbeleg
Während des Berichtszeitraums profitierten Betriebe von der Ausnahme bei der Bonpflicht, die erst Mitte 2020 beschlossen worden war. Dank des vehementen Einsatzes des Zentralverbandes können Bäckereibetriebe seither Papierbons auch in der Praxis durch E-Bons ersetzen. Diese Ausnahme ist wichtig, weil Bäckerbetriebe sonst verpflichtet wären, für jeden noch so kleinen Einkauf einen Bon auf Papier auszudrucken. So hätte es die bundesweite Bonpflicht vorgesehen, die seit Anfang 2020 gilt. Unnötige Müllberge wären die Folge. Für Bäckereibetriebe ist die E-Bon-Lösung deutlich besser umsetzbar. An der grundsätzlichen Bonpflicht hält das Bundesfinanzministerium (BMF) aber fest.