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Freitag, 4. April 2014 | Nr. 14 | 56. Jahrgang
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ÄNDERUNG DES K ANTONALEN STR ASSENGESETZES
Sonderstellung von Zürich und Winterthur aufheben Am letzten Montag wurden zwei Parlamentarische Initiativen im Zusammenhang mit dem Strassenstreit Stadt Zürich/Kanton Zürich behandelt. Beide haben ihren Ursprung im kürzlich ergangenen Entscheid des Verwaltungsgerichts bezüglich Kompetenzstreitigkeit Stadt Zürich – Kanton Zürich. Die Stadt hat gewonnen und sie wird bei Streitigkeiten, die ja neuerdings seitens der Stadt nicht mehr politisch, sondern juristisch ausgetragen werden, immer wieder obsiegen. Es sei denn, der Kantonsrat – schliesslich ist er für das Wohl des eidgenössischen Standes Zürich als Ganzes verantwortlich – ändert das kantonale Strassengesetz entsprechend.
Jürg Trachsel Kantonsrat Fraktionspräsident SVP Richterswil
Die Parlamentarische Initiative von SVP-Fraktionschef Jürg Trachsel und Mitunterzeichnern orientiert sich formal und in inhaltlicher Hinsicht am heute bestehenden Gesetz, man braucht ja das Rad nicht neu zu erfi nden. Das ganze 66 Paragraphen umfassende Gesetz ist in 7 Abschnitte unterteilt, wobei vorliegend der 5. Abschnitt mit dem Titel «Übertragung von Zuständigkeiten an die Gemeinden» besonders interessiert. Besagter Abschnitt ist unterteilt in 1. «Städte Zürich und Winterthur», 2. «Andere Gemeinden» sowie 3. «Vorbehalt»; letzterer Paragraph enthält lediglich eine auch ohne spezielle
Aufführung geltende Regelung. Genau in dieser Vorzugsbehandlung der Städte Zürich und Winterthur liegt der so genannte Hund begraben. Es kann und darf nicht sein, dass Zürich und Winterthur hinsichtlich der Strassen von überkommunaler Bedeutung auf ihrem Gemeindegebiet – und nur um diese geht es hier – die alleinige politische Führung innehaben und der Kanton zum Nettozahler ohne Entscheidkompetenz verkommt. Genau so aber ist leider die heutige Gesetzessituation, das hat das Verwaltungsgericht unzweideutig festgestellt.
Dominanz brechen Mit der Streichung der entsprechenden Paragraphen bezweckt die SVP nichts anderes, als dass im Bereich der Strassen von überkommunaler Bedeutung bzw. so genannten Staatsstrassen die Dominanz von Zürich und Winterthur gebrochen wird. Das
hat nicht mit Dampfhammermethode zu tun, wie dies die NZZ unlängst bezeichnet hat; der Vorstoss will lediglich die verloren gegangene Deckungsgleichheit von Verantwortung und Kompetenz wieder herstellen. Gemeinden und Städte sollen grundsätzlich im kommunalen Strassenbereich allein das Sagen haben; schliesslich werden diese auch von ihnen finanziert. Bei Kantonsstrassen jedoch soll der Kanton das Sagen haben. Der Strassenstreit rund um die Spur am Utoquai hat nun aber beispielhaft aufgezeigt, dass die via Strassengesetz leider eingeführte Sonderstellung der Städte Zürich und Winterthur im Bereich der Kantonsstrassen auf kommunalem Gebiet dazu führt, dass der Kanton faktisch selbst beim Aus-, Um- oder eben Abbau von Kantonsstrassen eigentlich nichts zu sagen hat, ausser natürlich pauschal zu zahlen. Es war ein kapitaler Fehler, via Projektierungsparagraph 45 des
Strassengesetzes die Kognition des Regierungsrates zu beschränken. Es liegt im ureigenen Interesse des Kantons Zürich, dass der Verkehr auf den Staats-, d.h. den Kantonsstrassen rollt. Damit dies aber der Fall ist, müssen die Kompetenzen in allen mit dem kantonalen Strassenbau zusammenhängenden Bereichen von Winterthur und Zürich an den Kanton zurückgeholt werden. Was bei allen Gemeinden und Städten im Kanton Zürich funktioniert, sollte doch auch in Winterthur und Zürich möglich sein.
Kompetenzen neu regeln Wenn Gemeinden und Städte im Grundsatz ihre eigenen Strassen projektieren, erstellen und alsdann auch finanzieren und unterhalten, soll gleiches auch für die Staatsstrassen hinsichtlich des Kantons gelten: Kantonsstrassen sind hinsichtlich Projektierung und Finanzierung wieder unter die Hoheit des Kantons zu
stellen. Die Parlamentarische Initiative der FDP ist – da man es offensichtlich allen ein bisschen recht machen will – etwas gar lang ausgefallen und möchte die beiden grössten Zürcher Städte mit Samthandschuhen anfassen. Letztlich läuft besagte PI auf eine gesamte Neuüberarbeitung des Strassengesetztes hinaus und beinhaltet nichts anderes als den damals gescheiterten Kompromiss; «alter Wein in neuen Schläuchen» also. Wenn die SVP der PI trotz grosser Skepsis ihre Stimmen gibt, so allein aus dem Grund, dass die SVP mit den beiden Vorstössen einer Kommission nach erfolgter Überweisung die Möglichkeit geben will, die Kompetenzen im Bereich Strassen von überkommunaler Bedeutung neu zu regeln. Dafür braucht es aber keine Gesamtrevision des Strassengesetzes. Die von der SVP vorgeschlagene Teilrevision genügt vollauf, denn, wie heisst es so schön: Zu viele Köche verderben den Brei!
Durchzogene Bilanz der Gemeindewahlen Die Wahlen vom vergangenen 30. März sind für die SVP durchzogen verlaufen. Wir haben von total 142 Sitzen in den Stadtparlamenten Zürich, Winterthur, Bülach, Dübendorf, Uster, Wädenswil, Adliswil, Dietikon, Schlieren, Illnau-Effretikon, Kloten und Opfikon gegenüber dem Stand von 2010 ganze 8 Sitze verloren. In der Exekutive hingegen konnten wir vier Stadtratssitze dazu gewinnen. Es ergibt sich somit ein neues Bild für die SVP. Wir werden in den Städten des Kantons Zürich offensichtlich nicht mehr nur als «Oppositionspartei» wahrgenommen, sondern vielmehr will der Wähler, dass die SVP Regierungsverantwortung übernimmt. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, geht aber leider einher mit einigen Verlusten in den Parlamenten.
als im Jahre 2010 und konnte gegenüber 2006 massiv gesteigert werden. Die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher im Jahre 2007 und die damit einhergehende Solidaritätswelle haben im Jahre 2010 sicherlich eine Rolle gespielt. Aber nicht nur die politische Grosswetterlage ist entscheidend für die Gemeindewahlen. Letztendlich ist die Arbeit der Sektionen der Hauptgrund dafür, ob Wahlen erfolgreich oder nicht erfolgreich sind. Die Resultate vom 30.3. im Detail:
2010 – Höchststände für die SVP Bei den Gemeinderatswahlen 2010 hat die SVP ein historisches Hoch erlebt. Der Wähleranteil war nie höher
Bülach In Bülach hat die SVP in den Gemeindewahlen einen Wähleranteil von
27,5 Prozent erzielt und drei Sitze verloren. Dies entspricht einem Verlust von über 6,5 Prozent. Bereits im Jahre 2010 hatte die SVP Wähleranteile gegenüber 2006 verloren. Eine äusserst bedenkliche Entwicklung. Hauptgrund für den Verlust war die neugegründete Vereinigung Beobachter Stadt Bülach. Dabei handelt es sich um eine bürgerliche Vereinigung von SVP und FDP nahestehenden Personen, welche offensichtlich mit der bürgerlichen Politik nicht einverstanden sind. Dies hat auch der FDP einen Rückgang von 18 auf 14,4 Prozent beschert. Wir können nicht für die FDP sprechen. Aber als SVPler müssen wir uns fragen, wie es kommt, dass sich
eine bürgerliche Splittergruppe absetzt und uns Wähler abnehmen kann. Die SVP hat die Aufgabe, eine Politik zu betreiben, wo bürgerliche Wähler bei uns politisieren und nicht neue Vereinigungen gründen. Wieso dies in Bülach geschehen konnte, muss kritisch hinterfragt werden. Immerhin konnte die SVP in Bülach mit Ruedi Menzi einen dritten Sitz in der Exekutive gewinnen, was doch aufzeigt, dass SVPler gewählt werden, wenn diese eine breite Verankerung geniessen. Das Beispiel von Kloten im Bezirk Bülach zeigt auf, dass man auf hohem Niveau zulegen kann, wenn die Arbeit richtig gemacht wird. Es kann also
nicht an der kantonalen oder nationalen Politik liegen, dass Sitzverluste eingefahren wurden.
Opfikon In Opfikon erreichte die SVP 13 Sitze. Der Wähleranteil blieb mit 36 Prozent jedoch sehr hoch, auch dank der Hilfe der Jungbürgerlichen SVP-Liste von Kantonsrat Roman Schmid. Im Jahre 2006 betrug der Wähleranteil 34,3 Prozent und im Jahre 2010 36,6 Prozent. Die beiden Stadträte Bruno Maurer und Beatrix Jud schafften die Wiederwahl. Das Wahlresultat ist auf hohem Niveau stabilisiert worden. Fortsetzung auf Seite 3
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