Der Zürcher Bote vom 26. August 2011

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FREITAG, 26. AUGUST 2011 NR. 34 53. JAHRGANG Testament? Erbvertrag? Stiftungen? Hausverkauf?

AZA 8820 Wädenswil

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

VOLKSABSTIMMUNG ZUM GESETZ ÜBER DIE HAUSWIRTSCHAFTL. FORTBILDUNG VOM 4. SEPTEMBER 2011

JA zur Aufhebung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung Im Gegensatz zu früher werden heute Hauswirtschaftskurse in Berufsund Mittelschulen obligatorisch angeboten. Eine Subventionierung von Fortbildungskursen nach der obligatorischen Schule durch den Kanton ist nicht nötig – es kann genauso gut den Gemeinden oder Privaten überlassen werden. Ein JA am 4. September zur Aufhebung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung stärkt demnach privatwirtschaftliche Bestrebungen im Bereich der Hauswirtschaft und entlastet Kanton und Gemeinden von unnötigem bürokratischem Aufwand.

Am 6. Dezember 2010 stimmte der Kantonsrat einer parlamentarischen Initiative von CVP, SVP und GLP zu, welche die Aufhebung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung forderte. Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen, deshalb stimmen wir am 4. September darüber ab. Um gleich zu Beginn festzuhalten: Es geht bei der Aufhebung des Gesetzes über die hauswirtschaftliche Fortbildung nicht um die Hauswirtschaftskurse in der Berufs- und der Mittelschule. Es geht lediglich um Hauswirtschaftskurse für Erwachsene, nach der obligatorischen Schule. Inhalt des Gesetzes Die gesetzlichen Grundlagen legen fest, dass die Schulgemeinden ein Mindestangebot an Kursen für freiwilligen hauswirtschaftlichen Fortbildungsunterricht gewährleisten müssen. Entweder führen die Schulgemeinden eine hauswirtschaftliche Fortbildungsschule oder sie übergeben die Aufgabe einer gemeinnützigen Organisation. Die Kurse dienen der hauswirtschaftlichen Fortbildung von Erwachsenen und Jugendlichen, welche ihre obligatorische Schulzeit hinter sich gebracht haben. Der Bildungsrat bestimmt die Unterrichtsfächer und erlässt für den Jahreskurs einen Rah-

menlehrplan. Der Regierungsrat regelt die beitragsberechtigten Kosten. Dabei leistet der Staat den Schulbetrieben, die für die hauswirtschaftliche Fortbildung verantwortlich sind, Beiträge bis zur Hälfte der beitragsberechtigten Kosten. Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schulbetriebs und nach der Teilnehmerzahl der Kurse. Argumente für ein JA zur Aufhebung des Gesetzes Wieso das Gesetz geschaffen wurde Das Gesetz über die Hauswirtschaftliche Fortbildungsschule vom 5. Juli 1931 wurde am 28. September 1986 vom Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung abgelöst. Damals, als das Gesetz geschaffen wurde, hatten viele Erwachsene Kurse wie Hauswirtschaft, Werken oder Handarbeit nicht besucht, da dazumal in den Schulen die Kurse nur geschlechterspezifisch angeboten wurden. Zum Beispiel konnten Mädchen Hauswirtschaftskurse besuchen, Knaben aber nicht. Aufgrund dieser Voraussetzungen wollte man zumindest in der Erwachsenenbildung für alle eine günstige hauswirtschaftliche Bildung anbieten. Die Voraussetzungen haben sich geändert Diese Ausgangslage ist heute jedoch nicht mehr dieselbe – der ursprüngliche Grund des Gesetzes existiert nicht mehr. Hauswirtschaftskurse und textile Handarbeit sind in der Berufs- und Mit-

telschule für alle Geschlechter Pflicht. Sie sind im Lehrplan verankert. Verwaltungsaufwand mindern Dass für Gemeinden heute weiterhin eine gesetzliche Pflicht besteht, hauswirtschaftliche Fortbildungskurse im Anschluss an die obligatorische Schule führen zu müssen, stellt eine unnötige Belastung für die Gemeinden und auch den Kanton dar. Der Kanton unterstützt die Kurse mit jährlich CHF 1,3 Mio. Das ist ein bescheidener Beitrag, wenn man weiss, dass der Beitrag zugunsten von 1800 Kursen mit zirka 25 000 Teilnehmenden entrichtet wird. Der mit diesen Kursen verbundene Verwaltungsaufwand ist jedoch viel zu hoch. In den Gemeinden wird es finanziell kaum einen Unterschied machen, wenn der Beitrag des Kantons gestrichen wird – es wird lediglich den administrativen Aufwand für den Kanton und die Gemeinden mindern. Gemeindeautonomie stärken Es ist nicht davon auszugehen, dass nach Aufhebung des Gesetzes die Fortbildungskurse gänzlich verschwinden. Den Gemeinden ist es freigestellt, ob sie diese Kurse weiterhin anbieten. Bei Bedarf könnten die Gemeinden das Geld für die Subventionierung solcher Kurse selber aufbringen. Die starren Vorgaben seitens des Kantons, z.B. in Bezug auf die Anzahl Lektionen, thematische Vorgaben und die Anstellung der Lehrpersonen, würden zudem entfallen und Gemeinden könnten die Voraussetzungen für solche Kurse selber bestimmen.

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Kantonale Vorlagen 1 A. Beschluss des Kantonsrates: Sozialhilfegesetz (Änderung vom 12. Juli 2010; Informationen und Auskünfte; vorläufig Aufgenommene) 1 B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

Falls die Vorlagen A und B mehr zustimmende als ablehnende Stimmen erhalten: Welche Vorlage soll in Kraft treten?

Vorlage B

Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung (Aufhebung vom 6. Dezember 2010)

JA

3.

Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum (Aufhebung vom 17. Januar 2011)

JA

4.

Kantonale Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich»

JA

Private Angebote für alle stärken In der Aufstellung über die Verteilung der finanziellen Mittel ist ersichtlich, dass die Viventa Schule in Zürich einen Grossteil der Subventionen erhält. Von einer gleichmässigen Verteilung der Subventionen kann also nicht die Rede sein. Ohne kantonale Vorschriften und Subventionen besteht die Chance, dass Private solche Kurse vermehrt anbieten oder sich in das das Angebot der Gemeinden aufnehmen lassen. Damit werden die privatwirtschaftlichen Bestrebungen in diesem Bereich gestärkt und alle Gemeinden sowie Schulen profitieren gleichermassen davon.

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JA zur Aufhebung des Gesetzes Man kann mit gutem Gewissen ein JA zur Aufhebung des Gesetzes über hauswirtschaftliche Fortbildung in die Urne legen und stellt sich damit auch nicht gegen hauswirtschaftliche Kurse. Im Gegenteil – mit einem JA zur Aufhebung dieses Gesetzes werden private Angebote von hauswirtschaftlicher Fortbildung im nachschulischen Bereich gefördert und Kanton und Gemeinden entlastet. Die Kantonsratsfraktion, der Kantonalvorstand der SVP sowie die Delegierten der SVP Kanton Zürich haben der Aufhebung des Gesetzes bereits zugestimmt.


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