FREITAG, 13. JANUAR 2012 NR. 1/2 54. JAHRGANG
0,148% = CO2
AZA 8820 Wädenswil
Anteil der Schweiz am Welt-CO2. Mit 20% "Reduktionsziel" wären wir dann bei 0,118%. Und dafür Hunderte Millionen CHF an neuen Steuern und Abgaben? Sind wir denn total gaga? Bei der Jahrhundertlüge Waldsterben rastete nur die Schweiz aus, bei der CO2--Lüge nun immerhin die classe politique der EU. Die hat offenbar keine anderen Probleme. Lassen wir uns nicht wieder zum Narren halten! Alle wollen nur an unser Geld. Daher: NEIN zur CO2 -Lüge! Bürgeraktion, 8700 Küsnacht PC 87-16415-6 Dr. Michael E. Dreher, Ex-NR
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
NEIN ZUM BÜRGERRECHTSGESETZ, JA ZUM GEGENVORSCHLAG
Nein zum Rechtsanspruch auf das Bürgerrecht Am 11. März stimmen wir über das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz ab. Justizdirektor Markus Notter gelang es, in der Gesetzesvorlage einen generellen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass zu verankern. Dies kennt bislang kein Schweizer Kanton. Die SVP lehnt das Bürgerrechtsgesetz ab und empfiehlt ein Ja zum Gegenvorschlag: Die Gemeinden sollen entscheiden, nicht die Gerichte. KANTONSRAT GREGOR A. RUTZ VIZEPRÄSIDENT SVP KT. ZÜRICH
ob die Gesuchsteller integriert sind oder nicht. Es ist kein Zufall, dass über 70 Prozent der Zürcher Gemeinden in der Vernehmlassung explizit gefordert haben, der Entscheid zur Vergabe des Bürgerrechts müsse auch künftig auf Gemeindeebene getroffen werden.
Die grundlegendste Änderung des neuen Zürcher Bürgerrechtsgesetzes ist die geplante Einführung ei- Klare Vorgaben des Bundesrechts nes rechtlichen Anspruchs auf Einbür- Laut Bundesverfassung erlässt der gerung. Damit würde der Kanton Bund lediglich «Mindestvorschriften Zürich ein Novum schaffen: Ein gene- über die Einbürgerung von Ausländereller Rechtsanspruch ist dem schwei- rinnen und Ausländern durch die Kanzerischen Rechtssystem bislang tone» und erteilt die entsprechenden Einbürgerungsbewillifremd. gungen (Art. 38 BV). Die Schaffung eines Mit dieser Rahmengenerellen RechtsanDer kompetenz des Bundes spruchs würde bedeuEinbürgerungsentscheid soll verhindert werden, ten: Wenn die im Gesoll in der Kompetenz dass kommunale Behörsetz genannten Vorden eine Einbürgeaussetzungen erfüllt der Gemeinde verbleiben. rungspolitik betreiben, sind, müssen Auslänwelche den gesamtder eingebürgert werschweizerischen Interden. Das Gesetz schafft einen Anspruch, der gerichtlich essen abträglich ist. Die vom Bund erdurchsetzbar ist. Damit könnte die lassenen Mindestvorschriften lassen es Schweizer Staatsbürgerschaft neu auf den Kantonen frei, ergänzend zu legidem Instanzenweg durch die Gerichte ferieren und zusätzliche Voraussetzungen für die Einbürgerung zu verlangen. erstritten werden. Das eidgenössische BürgerrechtsNeu würden damit die Gerichte (und nicht mehr die Gemeinden) ent- gesetz konkretisiert die Mindestanforscheiden, wer den Schweizer Pass er- derungen des Bundes: Es soll insbehält. Die Vergabe des Schweizer Pas- sondere geprüft werden, ob der Bewerses würde zum einfachen Verwal- ber in die schweizerischen Verhältnistungsakt: Die Gemeinden müssen aus- se eingegliedert ist, ob er mit den führen, was die Richter anordnen. So schweizerischen Lebensgewohnheihöhlt das neue Bürgerrechtsgesetz die ten, Sitten und Gebräuchen vertraut Gemeindeautonomie auf gefährliche ist, ob der die Rechtsordnung beachtet und dass er die innere und äussere SiArt und Weise aus. Nach Auffassung der SVP Kanton cherheit der Schweiz nicht gefährdet Zürich soll der Einbürgerungsent- (Art. 14 BüG). Das Wort «insbesondere» verdeutscheid in der Kompetenz der Gemeinde verbleiben. Die Einwohner und die licht, dass es den Kantonen freigestellt Behörden einer Gemeinde kennen die ist, weitere Kriterien zur Eignung des Gesuchsteller und die örtlichen Ver- Bewerbers aufzustellen. Die Kantone hältnisse am besten. Sie können beur- können aber auch einfach auf die bunteilen, ob die Einbürgerungswilligen desrechtlichen Voraussetzungen verdie Bürgerrechtserfordernisse erfüllen weisen. Hingegen ist es den Kantonen oder nicht. Nur sie können beurteilen, verboten, die bundesrechtlichen Min-
Einbürgerungsgesuchs – kein AnKein Rechtsanspruch auf spruch in der Sache besteht» (BGE Einbürgerung Nach übereinstimmender herrschen- 129 I 217). der Lehre (und auch nach Auffassung des Bundesgerichts) besteht in der Keine Einbürgerung Schweiz grundsätzlich kein Recht auf von Verbrechern Einbürgerung. Die Kantone können Weiter fordert die SVP, dass bei der Beaber theoretisch einen Anspruch statu- urteilung von Bürgerrechtsgesuchen ieren, aber sie haben sich dabei an die fortan auf das Strafregister (und nicht genannten Mindestvorschriften zu nur auf den Auszug für Privatpersonen) halten. Die meisten Kantone kennen abzustellen ist. Während im Auszug für gar keinen Rechtsanspruch auf Ertei- Privatpersonen z.B. bedingte Strafen entfernt werden, wenn lung des Bürgerrechts. der Verurteilte sich bis Ablehnende Entscheide sind zu Vereinzelte Kantone zum Ablauf der Probebegründen kennen einen beSchwere Straftäter zeit bewährt hat, bleiFür die politische Diskussion waren schränkten Anspruch sind wegzuweisen, ben sie im Strafregister zwei Bundesgerichtsentscheide vom für Schweizer Bürger nicht zu integrieren. wenigstens zehn Jahre Juli 2003 von Bedeutung: Das Bun- oder für Ausländer, die enthalten. desgericht hob einen Einbürgerungs- in der Schweiz geboren Diese Fristen wurentscheid der Gemeinde Emmen auf, bzw. aufgewachsen welcher als diskriminierend eingestuft sind («Ausländer der zweiten Genera- den vor einiger Zeit geändert: Die wurde (BGE 129 I 217). Sodann wur- tion»). Ein genereller Rechtsanspruch Mehrheit von National- und Ständerat den in einem Fall, der die Stadt Zürich jedoch ist dem schweizerischen wollte, dass Registereinträge heute betraf, an der Urne gefällte Einbürge- Rechtssystem fremd. Der Kanton nach einer bestimmten Frist nicht nur rungsentscheide als rechtswidrig qua- Zürich wäre der einzige Kanton, der gelöscht, sondern entfernt werden. Die lifiziert (Art. 129 I 232). Laut Bundes- einen solchen Anspruch einführen Eintragung soll «nicht mehr rekonstruierbar» sein und dem Betroffenen gericht handeln die Stimmbürger beim würde. Entscheid über Einbürgerungsgesuche Dass die Kantonsregierung das kon- «nicht mehr entgegengehalten» werals Organ des Gemeinwesens und neh- struktive Referendum der SVP für teil- den (Art. 369 StGB). So sollen Straftämen eine staatliche Aufgabe wahr. ungültig erklären wollte mit der Be- ter besser resozialisiert werden könDarauf basierend kagründung, es bestehe nen. Die SVP ist anderer Auffassung: men die Richter zum ein bedingter Anspruch Die Beachtung des Vorlebens eines TäErgebnis, dass Einbürauf Einbürgerung, ters ist mindestens so wichtig wie das Laut Bund gerungsentscheide eizeugt von wenig seriö- Interesse an seiner Resozialisierung. ist es weiterhin möglich, Begründungsner ser Arbeit. Im Antrag Gerade bei einer Einbürgerung (aber Einbürgerungsgesuche pflicht nach Art. 29 des Regierungsrates auch bei der Beurteilung strafrechtliAbs. 2 BV (allgemeine hiess es, laut Bundes- cher Fälle) ist es sinnvoll, wenn die der Gemeindeversammlung Verfahrensgarantien, gericht bestehe «ein Behörden unbefristeten Zugang zu den vorzulegen. Anspruch auf rechtlibedingter Anspruch Daten im Strafregister haben. Verbrecher sollen nach Auffassung ches Gehör) in Verbinauf Einbürgerung», dung mit Art. 8 Abs. 2 weil ein Bewerber der SVP überhaupt nicht eingebürgert BV (Diskriminierungsverbot) unter- nicht abgewiesen werden dürfe, wenn werden können. Schwere Straftäter liegen. Der Gesetzgeber hat diese Ent- er die Voraussetzungen erfülle. Das sind wegzuweisen, nicht zu integriescheide akzeptiert und im revidierten Bundesgericht sagte jedoch genau das ren. Der Volksentscheid vom 28. NoBürgerrechtsgesetz umgesetzt: Dieses Gegenteil: «Die Verletzung des Dis- vember 2010 zur Ausschaffungsinitiahält fest, dass die Ablehnung eines kriminierungsverbots kann mit staats- tive war deutlich. Dass dieser nun auch Einbürgerungsgesuchs zu begründen rechtlicher Beschwerde ans Bundes- mit dem kantonalen Bürgerrechtsgeist. gericht geltend gemacht werden, auch setz unterlaufen werden soll, ist unverwenn – wie bei der Ablehnung eines ständlich.
destanforderungen abzuschwächen – sie dürfen einzig weitere und strengere Erfordernisse als die bundesrechtlichen Voraussetzungen festlegen. Ebenso kommt den Kantonen eine gewisse Freiheit in der Regelung des Verfahrens und der Bezeichnung der zuständigen Organe zu: Es ist gemäss BüG weiterhin möglich, Einbürgerungsgesuche den Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung zum Entscheid vorzulegen.
Aus Alt mach Neu!
Schreinerei Hanspeter Rütschi Mettlenbachstrasse 2a · 8617 Mönchaltorf Tel. 044 949 20 00 · Fax 044 949 20 01 www.schreinerei-ruetschi.ch
Präsentieren Sie Ihre Werbung bei der Leserschaft von «Zürcher Bote» und «Zürcher Bauer» im besten Licht.
Also hier! print-ad kretz gmbh General-Wille-Strasse 147 8706 Feldmeilen Telefon 044 924 20 70
Ihr Spezialist für Türen