FREITAG, 24. FEBRUAR 2012 NR. 8 54. JAHRGANG
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Bürgeraktion, 8700 Küsnacht PC 87-16415-6 Dr. Michael E. Dreher, Ex-Nationalrat
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG VOM 11. MÄRZ
Präferenz Wohneigentum oder Mietwohnung
Bausparen endlich möglich machen! Am 11. März 2012 ist das Stimmvolk aufgerufen, über die Einführung des Bausparens zu entscheiden. Dem Einzelnen soll dadurch ermöglicht werden, das nötige Eigenkapital zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum steuergünstig anzusparen. Der weitverbreitete Wunsch der Schweizer Bevölkerung findet hiermit endlich Gehör.
Seit Jahren fördern unsere Nachbarländer Deutschland, Österreich und Frankreich das Bausparen. Die ausländischen Modelle – Kombinationen von Darlehen und Sparplan – unterstützen nicht nur den Erwerb, sondern auch die späteren Investitionen in das Eigenheim mittels Sparzulagen und Wohnbauprämien. Studien belegen, dass Bausparen mehrheitlich von jüngeren Personen aus mittleren und unteren Einkommensklassen genutzt wird. Die eigentumsfördernde Wirkung ist statistisch nachgewiesen. In unserem nördlichen Nachbarland wird das Bausparen durch Initiativen der Bau- und Kreditwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aktiv unterstützt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bauen-sie-jetzt.de. Fazit: In den genannten Nachbarländern leistet der Staat mit der Förderung des Bausparens einen substanziellen Beitrag zur Schaffung von Eigenkapital und unterstützt damit die wichtigste Säule der Wohneigentumsförderung.
setzt sich zusammen aus Sonderkonditionen der Banken, Bausparprämien des Kantons sowie Steuerentlastungen auf Kantons- und Gemeindeebene. Dank der Einführung des Bausparens konnte dort die Wohneigentumsquote markant gesteigert werden. Heute profitieren rund 3000 Steuerhaushalte vom Bausparen, wovon rund 60 Prozent den unteren und mittleren Einkommensklassen (bis 80 000 Franken steuerbares Einkommen) angehören. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist unbestritten. In einer ersten Phase führt das Bausparen zwar zu Steuermindereinnahmen, diese werden aber durch die ausgelösten Investitionen bzw. den damit verbundenen direkten und indirekten Steuererträgen mehr als kompensiert. Mit der Ablehnung des Steuerpaketes 2001 am 16. Mai 2004 wurde das völlig unbestrittene Bausparen auf eidgenössischer Ebene ebenfalls verhindert. In letzter Konsequenz hätten die vorerwähnten Kantone ihre Fördermodelle mittelfristig gar aufgeben müssen. Bevor am 17. Juni 2012 über die Bausparinitiative des Hauseigentümerverbandes abgestimmt wird, sind wir am 11. März 2012 zur Urne gerufen, um über die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens zu befinden.
Volkswirtschaftlicher Nutzen Obwohl die Wohneigentumsförderung seit Jahrzehnten in der Bundesverfassung (Artikel 108 Absatz 1) verankert ist, existiert hierzulande bisher kein gesamtschweizerisches Bausparmodell. Einzig die Kantone Baselland, Genf, Obwalden und Zug verfügen über eigene kantonale Modelle. Im Gegensatz zum Ausland handelt es sich jedoch um reine Bausparmodelle, die nur den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützen. Basel-Landschaft weist das umfassendste Förderungsmodell auf. Es
Eigentum wird gestärkt Nicht lange braucht man sich mit angeblichen Vor- und Nachteilen der beiden Initiativen aufzuhalten. Von zentraler Bedeutung ist vielmehr, dass dem Bausparen endlich zum Durchbruch verholfen wird. Dabei sind die Versprechungen der Politiker in Erinnerung zu rufen, welche jeweils in den Wochen vor den Wahlen mit der Wohneigentumsförderung regelmässig um des Wählers Gunst buhlen. Vom Eigentum als staatstragendes Element und dessen volkswirtschaftlichen Bedeutung ist etwa die Rede. Alle wollen sich für den Schutz des Eigentums, für
Wohnbau- und Eigentumsförderung einsetzen. Stehen in den Räten dann allerdings konkrete Vorstösse zur Debatte, ist oft die «altbekannte Leier» zu hören. Zuerst wird zwar der seit Jahrzehnten in der Verfassung verankerte Auftrag zur Wohneigentumsförderung beteuert, aber «eben nicht auf diese Weise – es helfe ja eh nichts – und schon gar nicht in diesem Ausmass – den Hauseigentümern gehe es ja sowieso schon sehr gut». Den Widerspruch in dieser Argumentation übersieht man grosszügig. Mit der zur Abstimmung vom 11. März 2012 vorgelegten Initiative können endlich die vielversprochenen Taten folgen. Sicherung von Arbeitsplätzen Jetzt, wo dem Volk endlich die Möglichkeit gegeben wird, selber über die Notwendigkeit der Wohneigentumsförderung und Umsetzung des Verfassungsauftrages zu entscheiden, versuchen Gegner die Einführung des Bausparens mit aller Vehemenz zu verhindern. Allen voran werden die Bedenken der Finanzdirektoren angeführt, dass das Bausparen unweigerlich zu höheren Steuern, höheren Gebühren oder dann mit einem Leistungsabbau verbunden ist. Die überaus positiven 20-jährigen Erfahrungen des Kantons Baselland werden schlichtweg von den Gegner verneint. «Die Nichtschwimmer wollen uns Schwimmern immer das Schwimmen erklären!», so Adrian Ballmer, Finanzdirektor des Kantons Baselland. Dabei belegen wissenschaftliche Studien die Richtigkeit und Notwendigkeit der Förderung von Wohneigentum. Eine klare Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wünscht sich, in den eigenen vier Wänden zu leben. Schafft doch gerade Wohneigentum Sicherheit und ermöglicht ein sorgenfreies und selbstbestimmtes Leben. Die Erfolgsgeschichte aus dem Kanton Baselland zeigt eindrücklich, dass mit dem Bausparen nicht nur dem
100% 80%
4 9
3 6
14
3
2
41
keine keine Angabe Angabe
15 15 25 2 5
beide beide gleich gleich
60% 93 93
40%
76 76
93 93
Mi Mietwohnung etwohnung
62 62
Wo hneigentum Wohneigentum
20% 0%
St Stimmberechtigte immberec htigte
Mieter Mieter
Ha Hauseigentümer us eigentümer
HEV HEV Mitglieder Mitglieder
Neugestaltung tung Eigenmietwert Eigenmietwert 2005 5 (N = 1004 4 (n=517)/1045/845) (n=517)/1045/845) (n= gfs.bern gf fs.bern , Neugestal
Eckpunkte der Bauspar-Initiative: • Fakultative Einführung des Bausparens in den Kantonen. • Für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Finanzierung von Energie- und Wohneigentum oder für die Fi Umweltschutzmassnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum. • Befreiung der Bausparrücklagen von der Einkommens- und Vermögenssteuer. • Abzug maximal CHF 15‘000 jährlich pro Person klassische Bausparen bzw. CHF 5’000 jährlich pro Person für energetische Massnahmen. • Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren. • Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als innert 2 Jahren selbstgenutztes Wohneigentum erworben wird.
Bausparer BL nach Einkommensklassen (Quelle: Finanzdirektion BL)
30% 25% 20% 15%
27% 2 27 7% 7%
25% 2 25 5% 18% 1 8% 8%
10%
12% 1 12 2% 5%
7% 7%
11% 1 1% 1%
0%
40' 000 bis: 40'000
60'000 60' 000
80'000 80' 000 100' 100'000 000 120' 120'000>120'000 000 >120' 000
60 %
Volkswillen Rechnung getragen wird. Mit einer überdurchschnittlichen Wohneigentumsquote geht ein erwiesener volkswirtschaftlicher Nutzen einher. Langfristig führt die ausgelöste wirtschaftliche Aktivität im Woh-
30 %
Steuerbares Einkommen
nungsbau zu Arbeitsplätzen und zur Förderung der Attraktivität eines Standorts. Schliesslich wird mit dem entstandenen Wohneigentum nicht Steuersubstrat entzogen, sondern vielmehr generiert.
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EIDGENÖSSISCHE POLITIK
Wer erlöst uns vom Erlöser? VON CHRISTOPH MÖRGELI
Viele gerieten im November 2008 in religiöse Verzückung. «Der Erlöser», titelte das «Magazin des Sonntagsblicks» über das Bild von Barack Obama. «Wir glauben wieder», schrieb Redaktionsleiter Marcel Maerz nach dessen Wahl zum USPräsidenten: «Obama ist der amerikanische Traum», Obama sei ein «Leuchtfeuer», «ein strahlendes Symbol», «ein Triumph der Hoffnung für alle Amerikaner», «alle Herzen schlagen für Obama». Mit einem Wort: «Der schwarze Messias.» In Ewigkeit. Amen. Und heute das: Barack Obama führte die USA an den Rand der Staatspleite und muss um Erhöhung der Schuldenobergrenze auf 15,5 Billionen Dollar bitten. Die Arbeitslosenquote liegt bei 8,3 Prozent. Amerikas Sozialkosten explodieren. Die Benzin- und Heizölpreise werden unbezahlbar hoch. Eine Wachstumsrate ist kaum zu erkennen. Kurz: Der in Europa bejubelte Obama hat sein ehemals freiheitliches Land in Rekordzeit europäisiert. Angesichts dieses Desasters braucht der Versager für die Wiederwahl dringend einen politischen Erfolg. Obama will mit allen legalen und illegalen Mitteln erreichen, dass Amerikas Steuerpflichtige die entgangenen Steuern der letzten zehn Jahre zurückzahlen. Er will vermelden können, dass er den Swiss Bankern zehn Milliarden abgeknöpft hat. Unsere Banken sollen eine Busse bezahlen, die mindestens dem Betrag der Steuerausfälle entspricht. Obamas Wahlkampfstrategie führt dazu, dass US-Steuerpflichtige keine Konti mehr auf Schweizer Banken unterhalten und ihre Gelder in die USA zurückschaffen. Welchen Sinn hätte sonst die Kampagne gegen den republikanischen Herausforderer Mitt Romney und dessen völlig sauberes Konto auf einer Schweizer Bank? Die Schweiz ist mit (sozial)demokratischen US-Präsidenten regelmässig schlecht gefahren. 1946 musste sie unter Truman aufgrund des «Washingtoner Abkommens» 250 Millionen Franken zahlen. 1996 erpresste die Administration Clinton unter dem Schlagwort «nachrichtenlose Vermögen» 1,8 Milliarden. Und nun erleben wir Obamas Raubzug. Unsere Medien feierten eben noch den «Erlöser», der uns jetzt von unserem Finanzplatz «erlöst». Bundespräsidentin WidmerSchlumpf unterstützt ihn als devote Assistentin mit ihrer absurden «Weissgeldstrategie». Sie geht nicht nur unrühmlich in die Geschichte ein als Überwinderin der Konkordanz. Sondern auch als Überwinderin des Kapitalismus.
Der Zürcher Bote • Nr. 8• Freitag, 24. Februar 2012
ABSTIMMUNG VOM 11. MÄRZ
6 Wochen Ferien für alle – KMU am stärksten betroffen Am 11. März stimmen wir über eine Anhebung des Mindestferienanspruches auf 6 Wochen ab. Dies in einer Zeit, wo die Schweizer Wirtschaft vor grossen Problemen steht. HANS KAUFMANN NATIONALRAT SVP WETTSWIL
Wohl alle von uns möchten mehr Ferien? Aber wenn damit das Risiko verbunden ist, dass aus Kostengründen Arbeitsplätze ins Ausland verlegt werden oder Betriebe aufgeben, weil sie nicht mehr konkurrenzfähig sind, dann kann eine generelle Heraufsetzung der Mindestferien von 4 auf 6 Wochen nicht sinnvoll sein. Standortkosten nicht zusätzlich verteuern Es ist doch offensichtlich: Die Schweizer Wirtschaft steht derzeit vor existenziellen Problemen. Der Euro und der US-Dollar haben gegenüber dem Franken massiv abgewertet und damit ist die Schweiz als Wirtschaftsstandort sehr teuer geworden. Und nun sollen unsere Standortkosten mit der Forderung nach mehr Ferien weiter verteuert werden. Die Kosten für die 1–2 Wochen zusätzliche Ferien betragen, bezogen auf die gearbeiteten 48 Wochen, gemäss dem Präsidenten der Gewerkschaft Travail Suisse rund 2 Prozent der Gesamtlohnsumme, d. h. rund 6 Mrd. Franken pro Jahr notabene! Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass die effektiv bezahlten Ferien bereits heute 5 Wochen betragen und deshalb eine Anhebung des Mindestferienanspruches auf 6 Wochen nur 1 Woche mehr Ferienkosten für die Unternehmen bedeute. Diese MilchbüchleinRechnung mag im Durchschnitt stimmen, aber leider präsentiert sich die Situation im Detail und für viele Unternehmen anders. Fünf Gründe zur Ablehnung der Initiative Warum ist die Heraufsetzung des Mindestferienanspruchs von 4 auf 6 Wochen abzulehnen? Es sind vor allem folgende 5 Gründe: 1. Die Schweiz verfügt über ein liberales Arbeitsrecht und eine 100-jährige sozialpartnerschaftliche Tradition.
Dieses Rezept hat sich bewährt. Bereits heute profitieren über 1,7 Millionen Arbeitnehmende von branchenspezifischen Gesamtarbeitsverträgen oder Firmenregelungen, welche über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgehen. Ferienregelungen können optimal auf die Bedürfnisse der Branchen abgestimmt werden. So erhalten Beschäftigte der Bauwirtschaft aufgrund der stärkeren körperlichen Belastung bis zum 50. Altersjahr fünf Wochen, danach sechs Wochen Ferien. Die gleiche Regelung gilt für die Holzverarbeitungs-, Druck- und Uhrenindustrie. In der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie sind die 40- bis 50-Jährigen mit fünf Wochen Ferien sogar noch etwas besser gestellt. Diese Flexibilität soll weiterhin gewahrt bleiben. 2. Im Jahr 2010 stellten sich die Ferien der Vollzeitbeschäftigten im Durchschnitt auf 5,0 Wochen. Die Älteren, d. h. über 50-Jährigen, konnten 5,5 Wochen Ferien geniessen, die 20–49-Jährigen 4,8 Wochen. Aber selbst innerhalb dieser Gruppe erhalten 60 Prozent mehr als 5 Wochen Ferien bezahlt. Selbstverständlich gibt es aber auch noch eine Vielzahl von Unternehmen, die sich an das gesetzliche Minimum von 4 Wochen halten, sonst läge der Durchschnitt höher. Die Selbstständigerwerbenden haben 2010 im Durchschnitt nur 3,4 Wochen Ferien bezogen. Unter diese Kategorie fallen die Land- und Forstwirtschaft, aber auch viele Kleingewerbler und Wirte. Wenn nun die Mindestferien auf 6 Wochen angehoben werden, dann werden die Unternehmen und Landesregionen unterschiedlich getroffen. Während die Pflichtferien für die Älteren überhaupt nicht oder nur um eine halbe Woche zunehmen, steigen jene der aktivsten Bevölkerung zwischen 20 und 49 Jahren um 1,2 Wochen und bei einigen Unternehmen werden sogar 2 Wochen mehr zu bezahlen sein, was einem Kostenschub von mindestens 4 Prozent entspricht.
3. Eine Erhöhung des Mindestanspruchs auf Ferien bedeutet vor allem für die KMUs einen Kostenschub. 70 Prozent der Beschäftigten von Grossbetrieben erhalten bereits heute mehr als 5 Wochen Ferien, während es in Kleinbetrieben weniger als 40 Prozent sind. Bei einer Anhebung der Mindestferien auf 6 Wochen würden somit primär die Kleinbetriebe, die KMUs, betroffen. Diese haben nur beschränkt die Möglichkeit, diese Mehrbelastung auf die Kunden abzuwälzen. Sie werden den vollen Kostenschub tragen müssen. Sie werden damit nicht nur im Export, sondern allenfalls sogar als Zulieferer im Inland aus dem Rennen fallen. Um die Produktivität zu steigern, werden sie gezwungen, zu rationalisieren, wozu oft auch Personalentlassungen zählen. Es geht bei den Kleinunternehmen aber nicht nur um den Kostenschub für die 1–2 Wochen Zusatzferien. Arbeitsplätze bestehen bekanntlich nicht nur aus Menschen, sondern auch aus technischen Einrichtungen wie Maschinen oder Computer. Selbst wenn diese nicht genutzt werden, fallen der Unterhalt und die Verzinsung an. Deshalb sollten teure Maschinen möglichst voll ausgelastet werden. Vielfach sind aber jene Leute, die solche Maschinen bedienen, Spezialisten. In vielen Kleinbetrieben ist es nicht möglich, Spezialisten durch Ferienaushilfen zu ersetzen. Wenn ein Betrieb mit 10 Beschäftigten plötzlich 10 oder 20 Wochen mehr Ferienabwesenheiten zu überbrücken hat, dann haben solche Personalengpässe für die verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konsequenzen. Sie müssen in ihrer Arbeitszeit oft mehr leisten. Der Stress nimmt trotz mehr Ferien nicht ab, sondern zu. Oder sie können ihre Ferien terminlich nicht mehr frei wählen, weil Betriebsferien angeordnet werden. 4. Problematisch sind auch die regionalen Unterschiede. In Zürich beziehen beispielsweise bereits 58 Prozent der 20–49-jährigen Vollzeitar-
beitenden Ferien zwischen 5 bis 5,9 Wochen. Im Tessin sind es hingegen nur 42 Prozent. Mit einer Anhebung des gesetzlichen Ferienanspruches würden die Randregionen weiter an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland verlieren. Mit 6 Wochen Mindestferien lägen wir deutlich über Frankreich mit 5 Wochen bzw. Deutschland und Italien mit je 4 Wochen. 5. Wird die Ferieninitiative angenommen, bedeutet dies wohl für die Schweizer Belegschaften, dass zur Kompensation des Kostenschubes die Löhne über Jahre stagnieren werden, weil viele Unternehmen sonst den internationalen Wettbewerb nicht überstehen werden. Viele Arbeitnehmer wollen jedoch lieber höhere Löhne als mehr Ferien. Auf jeden Fall wollen die meisten aber selbst entscheiden, ob sie mehr Freizeit oder mehr verdienen wollen. Aus diesen Gründen empfehlen der Bundesrat, das Parlament und die SVP am 11. März die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» abzulehnen.
MEHR ME M EHHRR FERIEN FFERIE ERRIEENN
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WOHNEIGENTUMSPOLITISCHE WEICHENSTELLUNG
Vorschau auf die Frühjahrssession der Eidgenössischen Räte Nach dem Fokus auf die Wohneigentumserwerber mit den zwei Themen Bausparen und Bezug der zweiten Säule steht nun zum Auftakt der Frühjahrssession eine wichtige wohnpolitische Entscheidung für die ältere Generation an, die schuldenfreies Wohnen im Alter garantieren soll. HANS EGLOFF NATIONALRAT SVP AESCH ZH
Sicheres Wohnen im Alter Gleich am ersten Sessionstag steht im Nationalrat die Schlussrunde der Differenzbereinigung zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» auf der Traktandenliste. Worum geht es? Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) hat am 23. Januar 2009 mit 111 861 Unterschriften eine Initiative eingereicht, welche das schuldenfreie Wohneigentum für Personen im Rentenalter fördern will. Denn das geltende System der Besteuerung eines fiktiven Eigenmietwerts ist vor allem für ältere Wohneigentümer ungerecht. Sie haben – wie es zur Sicherstellung der gewohnten Lebenshaltung im AHV-Alter eindringlich empfohlen wird – im Hinblick auf ein schuldenfreies Wohnen im Alter gespart (dritte Säule/Selbstvorsorge) und möchten deshalb die Hypothekarverschuldung reduzieren. Die schweizerische Besonderheit der Eigenmietwertbesteuerung bestraft jedoch das Abzahlen von Schulden. Dies spüren Wohneigentümer im Rentenalter besonders schmerzlich, weil die Rentenentwicklung mit den Eigenmietwerterhöhungen kaum je Schritt hält. Die HEV-Initiative
will darum Wohneigentümern ab Erreichen des Rentenalters die Möglichkeit geben, zwischen dem bisherigen System oder neu der Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung (bei gleichzeitigem Verzicht auf den Schuldzinsabzug und nur noch reduziertem Abzug für Unterhaltskosten) zu wählen. Sinn der Sache: Sicheres Wohnen im Alter soll nicht mehr durch die Aufrechnung eines fiktiven Eigenmietwertes zum effektiven Einkommen mit teilweise markant höheren Steuern bestraft werden. Die vorgeschlagene Wahlmöglichkeit soll die Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter beenden. Ohne Gegenvorschlag zur Volksabstimmung Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ab. Das führe zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Generationen, argumentierte er. Diese rein statische Beurteilung ist falsch: Niemand verharrt lebenslang in «seiner» Generation; wir alle werden Jahr für Jahr älter, bis wir eben das Rentenalter erreicht haben. Zudem bietet sich mit der Abstimmung über die Volksinitiative «für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiesparmassnahmen» bereits
am 11. März 2012 die Möglichkeit zum Tatbeweis, um jüngeren Sparern und künftigen Wohneigentümern bei der Kapitalbildung einen vernünftigen Schritt entgegenzukommen. Und am 17. Juni 2012 ist an den Urnen ein zweites Mal Gelegenheit, um mit einem Ja zur HEV-Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» heutigen Mietern den Eigenheimerwerb zu besser finanzierbaren Bedingungen zu ermöglichen. Ein vom Bundesrat als Alternative zum HEV-Volksbegehren «Sicheres Wohnen im Alter» präsentierter indirekter Gegenvorschlag (Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümer) ist im Parlament bereits durchgefallen. In der Schlussrunde steckt nun noch die grundsätzliche Differenz der beiden Kammern: Der Ständerat sagte im Dezember 2011 Nein zur Initiative, der Nationalrat hatte sie zuvor befürwortet. Doch inzwischen beantragt die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) der Grossen Kammer ebenfalls deren Verwerfung. Die HEV-Volksinitiative dürfte also voraussichtlich nächstes Jahr mit der Empfehlung von Bundesrat und Bundesversammlung auf Ablehnung zur Abstimmung gebracht werden. SVP steht zu Hauseigentümern Nach einer zweitägigen Fraktionssit-
zung in Ruswil LU zur Vorbereitung der Frühjahrssession beschlossen die SVP-Bundesparlamentarier entsprechend auch meiner eigenen Überzeugung einstimmig, die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» in beiden Kammern bis zur Schlussabstimmung zu unterstützen. Die Begründung leuchtet ein: «Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen und gehört schon lange abgeschafft.» Ausserdem gebe ich zu bedenken, dass die Schweiz mit rund 770 Milliarden Franken Hypothekardarlehen das bezüglich Wohneigentum am höchsten verschuldete Land ist. Hier lauern mit Blick auf die mutmassliche Wirtschafts- und Zinsentwicklung möglicherweise Probleme, die uns sehr viel mehr beschäftigen sollten als die Frage der «Generationengerechtigkeit» im Bereich der fiktiven Einkommenssteuern. Anreize zur Schuldentilgung sind dringend nötig, gerade für Eigentümer im Rentenalter. Verschiedene Nachbarländer, die alle keine Eigenmietwertbesteuerung kennen, haben schon lange die Pflicht für Hypothekarschuldner festgeschrieben, bis zum Rentenalter ihre Darlehen zurückzuzahlen. Es wird Zeit, auch in der Schweiz vernünftige Amortisationsmöglichkeiten «ohne Nebenwirkungen» oder gar «Zusatzstrafen» einzuführen.
KANTON ZÜRICH
Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 24. Februar 2012
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SCHULWAHL
Parolen zur Volksabstimmung vom 11. März 2012
Staatsschule dank freier Schulwahl Das wichtigste Argument gegen die freie Schulwahl kam in der bisherigen Berichterstattung kaum zur Sprache: Sie führt zur Abschaffung der Schulgemeinden und stärkt den Zentralismus. MATTHIAS HAUSER KANTONSRAT SVP HÜNTWANGEN
Weil die Schule die Zukunft und das Glück unserer Kinder gewichtig beeinflusst, weil die Erziehung von Haltungen in die Privatsphäre von Familien eingreift und ihr die Gefahr der Ideologisierung innewohnt, ist es vernünftig und freiheitlich, dass Bürgerinnen und Bürger die Schule selbst in die Hand nehmen. Das tun sie in Schulgemeinden. Sie wählen und kennen ihre Schulpflegen, nehmen an Gemeindeversammlungen Einfluss, sollen sich als Schulträger einbringen, nicht in einer machtlosen, vom Gesetz vorgeschriebenen Elternarbeit, sondern als oberste demokratische Behörde. Noch vor zwei Jahrzehnten wurden im Kanton Zürich Lehrpersonen von der Gemeindebevölkerung gewählt – und dieser waren sie verpflichtet. Noch vor einem Jahrzehnt war selbst die Aufsicht über die Schulgemeinden regional organisiert und gewählten Milizbehörden übertragen; Persönlichkeiten, die mit beiden Beinen im Leben standen und oft aufgrund von jahrelanger eigener Erfahrung in Gemeindebehörden Kompetenz und das Vertrauen der Bevölkerung besassen. Die Volksschule ist ein zutiefst föderalistisches Institut. Wer engagiert sich in einer Schulgemeinde, wenn die Kinder eine andere Schule besuchen? Wer wird noch die Schule in seiner Gemeinde pflegen und beaufsichtigen wollen, wer wird sich noch an Schulgemeindeversammlungen exponieren wollen, wenn seine Kinder genau so gut auf Kosten der Steuerzahler in die
Nachbar- oder eine Privatschule gehen können? Föderalismus – und damit die Schulgemeinden – bedingen das Territorialprinzip (man geht dort zur Schule, wo man für deren Organisation verantwortlich ist und die Folgen dieser Verantwortung trägt und wo man sie mit den eigenen Steuern auch bezahlt). Die freie Schulwahl bricht dieses Territorialprinzip: Wer für sie eintritt, nimmt naiv oder mutwillig das Absinken der Schulgemeinden in die Bedeutungslosigkeit in Kauf. Und fördert damit den Zentralismus. Erst durch die Abschaffung der Schulgemeinden wird die Volksschule definitiv zur eigentlichen «Staatsschule» – die kantonal gesteuert von der Natur der Sache her zunehmend gleichgeschaltet und mit flächendeckend gleicher Qualität angeboten wird («harmonisiert»). Konsequenz: Die freie Schulwahl mag die Wahlfreiheit der Eltern vergrössern, verkleinert aber die Vielfalt innerhalb des öffentlichen Angebots. Kritik an der öffentlichen Schule ist berechtigt Die Kritik der Elternlobby an der öffentlichen Schule indessen ist berechtigt: Bürokratie statt Qualität. Nur: Es sind gerade Zentralisierungen, welche die Bürokratie aufgebaut haben und die Mitarbeiter an der Front derart mit nutzlosem Papierkram beüben, dass die Schulqualität darunter leidet. Beispiele: Die kantonale Fachstelle für Schulbeurteilung in Zürich beschäftigt über 50 Vollzeitstellen, «misst» die Qualität einer Schule alle vier Jahre und erlässt Empfehlungen, welche aufwendig, aber für erfolgreichen Unterricht nicht entscheidend sind. Oder die Harmonisierung der Volksschule zwischen den Kantonen (HarmoS): Der zentrale Verwaltungsapparat der Erzie-
hungsdirektorenkonferenz umfasst über 50 Vollzeitstellen, dazu kommen Mitarbeiter der Regionalkonferenzen, Kantonsverwaltungen und an pädagogischen Hochschulen, welche die Entscheide umsetzen. Ob zentralistisch harmonisierte Stundentafeln und Lehrpläne die Bildungsqualität für die Kinder wirklich verbessern, ist stark umstritten (z. B. Frühenglisch, Sexualerziehung). Dazu kommt, dass manche lokalen Schulbehörden heutzutage – aus Angst vor zentralen Rekursinstanzen – oft bürokratisch umständlich und juristisch abgesichert gegen den Einzelfall entscheiden, statt dass Anliegen der Eltern wohlwollend aufgenommen und geprüft werden, zum Beispiel wenn ein Kind die Klasse wechseln will. Föderalismus stärken Einzige Abhilfe aus dem Volksschulschlamassel: starke lokale Schulbehörden, die nicht jedes Jota von Kanton und EDK vorauseilend umsetzen und sich statt dessen den Bedürfnissen der Familien vor Ort annehmen. Starke Eltern, Steuerzahler und Gemeindebürger, die in ihren Schulgemeinden Einfluss nehmen und gerade in Städten dafür sorgen, dass nicht schon ihre eigene Verwaltung zum Moloch wird. Föderalistische Bestrebungen in der Politik auf Kantons- und Bundesebene stärken. Einfluss nehmen auf den Standortfaktor Schulqualität genauso wie den Steuerfuss oder die Infrastruktur einer Gemeinde geht nur, wenn Schulqualität Standortfaktor bleibt. Wie wäre es übrigens mit Initiativen zur freien (wohnortunabhängigen) Wahl des Steuerortes? Es konsterniert, dass statt dessen engagierte Persönlichkeiten und ansonsten hochvernünftige Politiker, die
Eigenössische Vorlagen 1. Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»
NEIN
2. Volksinitiative vom 29. September 2008 «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»
JA NEIN
3. Volksinitiative vom 26. Juni 2009, «6 Wochen Ferien für alle» 4. Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»)
JA
5. Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG).
NEIN
Kantonale Vorlagen
NEIN
A. Beschluss des Kantonsrates/Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) (vom 22. November 2010)
JA
B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl der Beschluss des Kantonsrates als auch die gültigen Teile des Gegenvorschlags von den Stimmberechtigten angenommen werden?
Protagonistin der Elternlobby, Pia Amacher, offenbar gar hauptberuflich, ihre Energie für die Schwächung der Schulgemeinden und damit für die Stärkung des Zentralismus einsetzen. Statt dafür, die Vielfalt der Schulen zu erhalten und die Volksschule, mit der
Vorlage B
sie – zu Recht – vielenorts nicht zufrieden sind, zu verbessern. Einige der genannten Politiker (z. B. CVP-Nationalrat Gerhard Pfister) – das befremdet insbesondere – waren in kantonalen Abstimmungskämpfen flammende Befürworter der HarmoS-Bürokratie ...
PETITION JETZT UNTERSCHREIBEN
Leser unterstützen Schmidrüti Mit der vom Bund geplanten Einrichtung eines Asylzentrums im Weiler Schmidrüti mit seinen wenigen Dutzend Einwohnern droht ein zweites Bettwil. SVP. Schmidrüti gehört zur Zürcher Oberländer Gemeinde Turbenthal. Diese sieht sich als «Bauernopfer» der Zürcher Regierung und strengt sich an, das Projekt Schmidrüti mit juristischen Schritten zu verhindern. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Weilers Schmidrüti käme die Einrichtung des Asylzentrums einer Zerschlagung ihres beschaulichen,
wohnlichen Weilers gleich. Es ist daher mehr als verständlich, dass sich die Einwohnerschaft entschieden dagegen wehrt. Es darf nicht angehen, dass auf dem Areal einer ehemaligen Lenkwaffenbasis der Armee ein Asylzentrum für hundert Asylbewerber – mehrheitlich Scheinasylanten – entstehen soll. Das steht in keinerlei Verhältnis zu den le-
diglich rund neunzig Einwohnern des Weilers. Die Schweiz benötigt keine zusätzlichen Unterkünfte für Scheinasylanten. Nötig sind vielmehr die strikte Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiative und die konsequente Zurückweisung aller Asylbetrüger bei deren Ankunft an der Landesgrenze.
Weil Turbenthal von der Zürcher Regierung im Stich gelassen wird, hat die Gemeinde Turbenthal eine Petition lanciert. Wir bitten alle Leserinnen und Leser: Unterzeichnen Sie die Petition «Kein Durchgangszentrum in Schmidrüti» Benutzen Sie dazu das Unterschriftenformular im Internet.
Es findet sich unter: www.petitiononline.ch/ petition/wir-wollen-keinasyldurchgangszentrumin-schmidrueti-turbenthal/126
NEUORGANISATION
Abschlussfeier des Landwirtschaftsgerichtes Noch im Dezember 2011 fand in feierlichem Rahmen in der gediegenen «Bilgeri-Stube» im Zunfthaus Neumarkt die Abschlussfeier des Landwirtschaftsgerichtes statt. Dieses hat seine Aktivitäten per Ende 2011 eingestellt. Es ist der kantonalen Reorganisation und der vom Bundesrecht vorgegebenen Vereinheitlichung der Verwaltungsverfahren zum Opfer gefallen. BEAT STIEFEL KANTONSRAT SVP EGG
Das Landwirtschaftsgericht war in seiner bisherigen Form 1964 als Nachfolgeorganisation der landwirtschaftlichen Schiedsgerichte gegründet worden. Es war zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten rund um Güterzusammenlegungen und Meliorationen im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes. Meist tagte es zum Richten und Schlichten in Feld, Wald und Wiese. Seit 1995 stand dieser Institution als vom Kantonsrat gewählter Präsident Oberrichter Dr. Reinhold Schätzle (SVP) vor. Er war es denn auch, der frühere und (bis Ende 2011) amtierende Landwirtschaftsrich-
ter und Ersatzleute aus der Land- und Forstwirtschaft sowie juristische Mitarbeiter des Landwirtschaftsgerichtes zur Abschlussfeier geladen hatte. In seiner Laudatio würdigte und verdankte er deren unkompliziertes, kompetentes und speditives Wirken. Reinhold Schätzle schaute aber nicht nur auf eine positive Bilanz des Landwirtschaftsgerichtes zurück, sondern auch in die Zukunft, zumal es ihm ein grosses Anliegen war, dass nicht gleichzeitig mit dem Landwirtschaftsgericht auch das bürgerfreundliche und speditive Verfahren verschwinden würde. So durfte er mit Genugtuung feststellen, dass die Rettung des bürgerfreundlichen Verfahrens auch dank seinem beharrlichen Einsatz und seiner Einflussnahme schliesslich in den kantonsrätlichen Beratungen gelungen war. Trotz des Untergangs des
Landwirtschaftsgerichtes konnte das Kernstück des jahrzehntelangen Erfolgs, nämlich das beschriebene einfache, rasche, kostengünstige und bürgerfreundliche Verfahren, in die neue Zeit gerettet werden. Seit dem 1. Januar 2012 schlichtet und richtet neu das zuständige Baurekursgericht, wiederum unter Beizug von durch den Kantonsrat gewählten Ersatzmitgliedern aus der Land- und Forstwirtschaft, nach altbewährtem Klageverfahren weiterhin mündlich vor Ort über Streitigkeiten rund um Güterzusammenlegungen und Meliorationen. Auch Dr. Reinhold Schätzle steht diesem neuen Spruchkörper als Ersatzmitglied zur Verfügung und wird bei Bedarf für einen sachkundigen Wissenstransfer der altbewährten Verfahrensregeln auf das Baurekursgericht sorgen.
Kriminelle einbürgern? Bürgerrechtsgesetz Gegenvorschlag JA
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AKTUELL
Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 24. Februar 2012
LESERBRIEFE Widmer-Schlumpf und die GPK Bis zum heutigen Tage wurde im Schweizer Blätterwald über das eigenmächtige, zerstörerische Wüten von Widmer-Schlumpf im Bundesamt für Migration der Mantel des Schweigens ausgebreitet. Selbst die fristlosen Entlassungen langjähriger, für die Zusammenarbeit mit den Kantonen unentbehrlicher Mitarbeiter wie Gnesa und Betschart waren den gleichgeschalteten Medien von SRG, Tamedia, Ringier und NZZ lediglich eine Randnotiz wert. Obschon Parlament und Öffentlichkeit schon seit Langem im Bilde waren, krähte kein Hahn nach den Hunderten von Millionen zum Fenster hinausgeworfener Steuerfranken für unzählige, zum Teil abenteuerliche Beratermandate. Über der BDP-Bundesrätin steht unverrückbar der Heiligenschein der Unantastbaren! Die aus meiner Sicht machttrunkene Karrieristin kann nach Belieben schalten und walten und z. B. auch ganze Bundesämter zu Tode sanieren. Offenbar ist der rot-grüne Medienverbund der Meinung, Blochers Verbannung aus dem Bundesrat rechtfertige alle ihre Fehltritte. Seit ihrer Wahl 2007 ist sie befleissigt, der Ratslinken jeden Wunsch von den Lippen abzulesen. Auch im Finanzdepartement scheint ihr obrigkeitliches Gebaren unwidersprochen
zu bleiben. Die links unterwanderte Medienwelt beklatscht einfach alle ihre Schritte, ob «top oder flop». Die frühere Medienvielfalt ist leider einer Medieneinfalt gewichen. Sie ist zu einer einseitigen Monokultur erstarrt, wo einer dem andern abschreibt (der sogenannte «Mainstream»). Das Gerechtigkeitzsprinzip eines «Messens mit gleich langen Ellen» wird in Parlament und Medien seit längerer Zeit grob verletzt und korrumpiert, sodass die nun zaghaft vorgebrachte Medienkritik an der Bündner Bundesrätin wenig glaubhaft erscheint. Es heisst zwar, die CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann habe den Drohfinger erhoben. Wenn es jedoch um die Beschneidung von Machtbefugnissen geht, ist die ehemalige Justizministerin listig genug, um naive Befrager mit zweideutigen Ausreden auf falsche Fährten zu locken oder, noch einfacher, die ganze Schuld auf ihren Vorgänger Blocher abzuwälzen. Der Medienbeifall wäre ihr gewiss! Nachdem feststeht, dass CVPNationalrat Ruedi Lustenberger Präsident der GPK ist, wird wohl die ganze Sache mit viel «Einfühlungsvermögen» für die vorgeladene Bundesrätin abgehandelt werden. Ich würde mich sehr wundern, wenn der BDP-Politikerin von dieser GPK nicht uneinge-
Der Kreml spielt Energievorräte geschickt aus schränkte Absolution erteilt würde. Nationalrat Pfister ist für mich der einzige glaubwürdige Parlamentarier aus der CVP, dem ich eine unparteiische Untersuchung zutrauen würde. Leider ist er nicht GPK-Präsident. Der Rest dieser christlichen Partei ist offensichtlich mit Widmer-Schlumpfs Partei verbandelt und hat sie auch gewählt. Dass nun ausgerechnet zwei aus meiner Sicht nicht sehr überzeugende CVPExponenten für diese Untersuchung zuständig sein sollen, weckt in mir ungute Gefühle. Der einseitige Medienkult um Widmer-Schlumpf wird wohl weitergehen, vor allem vonseiten der Ringier-Medien und des Schweizer Fernsehens. Die Vermutung ist bestimmt nicht weit hergeholt, sie könnte noch vor Ablauf dieser Legislatur von der «Schweizer Illustrierten» als «Finanzministerin des Jahrzehnts» vorgeschlagen werden, ist sie doch als Etatistin drauf und dran, unser Bankkundengeheimnis auf internationaler und nationaler Ebene zu zerschlagen und den Hunden zum Frass vorzuwerfen. Vom Verrat an der eigenen Partei bis zum Verrat am ganzen Land ist der Weg nicht mehr weit. Robert Nieth, Walchwil ZG
Im «Zürcher Boten» vom 17.2. wurden zwei Leserbriefe in Sachen «freie Schulwahl» veröffentlicht, der eine pro, der andere kontra. Einen Kommentar dazu kann man eigentlich kurz halten. Der Befürworter weicht der zentralen Frage trotz längerer Ausführungen elegant aus. «Zentral» ist Folgendes: In einem Ort müssen 75 Kinder der 4. Klasse zugeteilt werden, von
Die direkte Demokratie – ein gefährdetes Erfolgsmodell
welcher es drei Abteilungen gibt, A, B und C. Die A hat bei den Eltern einen guten Ruf, B einen «mittleren» und C ist wenig beliebt. Logisch, dass alles in die Klasse A will, welche aber nur 25 Kinder aufnehmen kann. Jetzt kommt die spannende Frage: Was machen nun die Verfechter einer freien Schulwahl? Wer und nach welchen Kriterien entscheidet, welche Kinder die Klasse A besuchen dürfen? Eben. Soll mir doch niemand angeben, es würde in einem neuen System gerechter zu- und herge-
hen als jetzt! Im Gegenteil! Jene Leute, die schon bisher Einfluss, Ellbogen und Portemonnaie einsetzten, würden das erst recht auch in Zukunft tun. Ganz abgesehen von den grundsätzlichen Überlegungen im Kontra-Leserbrief ist eine freie Schulwahl, wie obiges Beispiel zeigt, schlicht unmöglich. Die SVP-Fraktion hat mit ihrer Ablehnung richtig entschieden. Hans-Peter Köhli, Zürich
Der Föderalismus und die direkte Demokratie brachten der Schweiz Wohlstand, Frieden und politische Stabilität. Politische Entscheide sollen möglichst dezentral und direkt von den Bürgern gefällt werden. Dass die demokratischen Mitwirkungsrechte vom Gesetzgeber immer mehr eingeschränkt werden und die Gerichte zunehmend politische Entscheide fällen, ist eine bedenkliche Entwicklung. Was kann die SVP zur Stärkung der direkten Demokratie untenehmen? Wie funktioniert unser Staatssystem im Detail? Diskutieren Sie diese Fragen an unserer Arbeitstagung im Beisein hervorragender Referenten:
Programm 08.30 Uhr Kaffee / Gipfeli 09.00 Uhr Begrüssung / Einführung Alfred Heer, Nationalrat, Präsident SVP Kanton Zürich Was steht in einer Verfassung? – Wie sind die Staaten organisiert?
schliesslich doch verhaftet. Zur Last gelegt werden ihm: mehrfacher Diebstahl, mehrfache Hinderung einer Amtshandlung, rechtswidrige Einreise. Ihm werden auferlegt: eine Geldstrafe inkl. einer Busse (bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise eine Freiheitsstrafe) und die Übernahme der Vorverfahrenskosten (alles zusammen knapp 4000 Franken). Aber gem. Ass.-StA: «Der Beschuldigte ist bislang, soweit bekannt, in der Schweiz nicht vorbestraft. Hinsichtlich der Frage des Vollzugs der Geldstrafe ist auf die Prognosestellung betreffend das zukünftige Verhalten des Beschul-
digten abzustellen. Angesichts des strafrechtlichen Leumunds des Beschuldigten ist daher davon auszugehen, dass er die Lehren aus dem gegen ihn geführten Verfahren ziehen und sich künftig wohl verhalten wird.» (Ja sicher doch!) «Der Vollzug der Geldstrafe ist demzufolge bedingt aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre anzusetzen.» Sprich: Die Kosten übernimmt der Steuerzahler, dem Beschuldigten passiert gar nichts. Und wann kriegt er seinen Schweizer Pass?
09.10 Uhr Die Bundesverfassung und die Verfassung anderer Länder Claudio Zanetti, lic. iur., Kantonsrat Welche Rolle haben die Behörden? – Was dürfen die Behörden nicht tun? 09.30 Uhr Die Rolle von Legislative und Exekutive in der direkten Demokratie Christoph Mörgeli, Prof. Dr. phil., Nationalrat 09.50 Uhr Die Rolle der Gerichte in der direkten Demokratie Peter Karlen, Dr. iur., Bundesrichter 10.10 Uhr Pause Wie können wir als Bürger im Staat mitwirken?
Catherine Hess, Zürich
10.30 Uhr Volksrechte auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene Hans-Ueli Vogt, Prof. Dr. iur., Kantonsrat
Büro/Gewerbe
Wo ist die direkte Demokratie in Gefahr?
Ab sofort vermieten wir in unseren ruhigen und freundlichen Räumlichkeiten in Dübendorf eine bezugsbereite Büroraumfläche.
10.50 Uhr Völkerrecht, Schranken der Verfassungsrevision, Berufsparlament, Parteienfinanzierung: Direkte Demokratie und Milizsystem unter Druck Gregor A. Rutz, lic. iur., Kantonsrat
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11.10 Uhr Fragen/Diskussion: Was kann die SVP machen, um die direkte Demokratie zu stärken? Alfred Heer, Nationalrat, Präsident SVP Kanton Zürich 12.30 Uhr Schlusswort / Ende der Tagung Alfred Heer, Nationalrat, Präsident SVP Kanton Zürich
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit Herrn Yves Gadient, Sekretär SVP des Kantons Zürich, in Verbindung – wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte unter Tel. 044 217 77 66 oder sekretariat@svp-zuerich.ch.
Anmeldetalon für die Arbeitstagung vom Samstag, 17. März 2012
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Walter Egli, Zürich
Arbeitstagung der SVP Kanton Zürich
Eldorado für kriminelle Asylanten Die Schweiz scheint tatsächlich ein Eldorado für kriminelle Asylsuchende zu sein. Ein 31-jähriger tunesischer Asylant bestiehlt zwei junge Frauen. Das Diebesgut wird in einem Schliessfach zum späteren Verkauf deponiert. Einen Tag später wird der Dieb von der Polizei zwecks Personenkontrolle angehalten, ihm gelingt die Flucht. Vier Monate später reist er aus dem benachbarten Ausland wieder in die Schweiz ein, ohne Reisepass oder Visum, um ein Asylgesuch zu stellen. In einem Durchgangszentrum kann er vorerst wiederum bei einer polizeilichen Kontrolle fliehen, wird aber
litärische Einsätze ersetzt. Er wendet sie auch mit Erfolg an. Bereits vor paar Jahren hat er sie mit grossem Erfolg in Form der Gaskeule gegen die Ukraine geschwungen. Putin zeigt mit aller Deutlichkeit, dass mit ihm nicht zu spassen ist. Nicht nur die Zerschlagung des Ölkonzerns Jukos und die langjährige Verurteilung des Firmengründers Michail Chodorski zeigen, wie der Kreml brutal und ohne Rücksicht politische Gegner mundtot macht und wie er gleichzeitig die Kontrolle über alle wichtigen Energiequellen übernommen hat. Was machen wir, wenn Moskau eines Tages drohen sollte, die Gaslieferungen in den Westen einzustellen, um politischen Druck auszuüben. Ist die Gasversorgung aus Sibirien wirklich sicherer als der Ölstrom aus arabischen Ländern?
Samstag, 17. März 2012, 08.30 Uhr bis zirka 12.30 Uhr Restaurant Rössli, Kempttalstrasse 52, 8038 Illnau ZH
Freie Schulwahl (zwei Leserbriefe im «Zürcher Boten» vom 17.2.2012)
Nicht nur in Mexiko – sondern weltweit macht die Erschöpfung der flüssigen Erdöl- und der Erdgasreserven. Die Energiewirtschaft macht eine alarmierende Prognose: In 25 Jahren muss anderthalb mal so viel Erdöl gefördert werden wie heute, um den weltweiten Bedarf zu decken. Die Tatsache, dass die meisten Erdölreserven in muslimischen Länder liegen, macht es nicht einfacher. Es gibt zurzeit vier Machtzentren auf der Welt: die USA, Russland, China und Europa, von diesen vier Zentren ist noch genau eines in der Lage, sich selbst mit Energie zu versorgen, und das ist Russland. Wegen der Fixierung auf die Atomenergie wurden andere Energien jahrzehntelang missachtet und ihre Förderung blockiert oder vorsätzlich vernachlässigt. Wladimir Putin hat erkannt, dass Energie eine erfolgreiche Waffe sein kann, die viele Soldaten und nicht mi-
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Bitte möglichst rasch zurücksenden an: Sekretariat SVP des Kantons Zürich, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Fax 044 217 77 65 oder E-Mail: sekretariat@svp-zuerich.ch
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GRAVIERENDE MISSSTÄNDE STOPPEN
Sofortige Korrekturen im Asylwesen unausweichlich Die Schweizer Asylpolitik ist heute bestimmt vom Asylrechtsmissbrauch, von Absurditäten und der Untätigkeit sowie der Führungslosigkeit der Verantwortlichen im Asylbereich. Verfahren dauern im Schnitt 1400 Tage, die Gesuchszahlen explodieren, die Kriminalität nimmt zu, die Kosten im Asylwesen steigen von Jahr zu Jahr. Der Unmut und die Unsicherheit in der Bevölkerung werden immer stärker. Daher hat sich eine SVP-Arbeitsgruppe intensiv mit den nötigen Verbesserungen im Asylwesen beschäftigt und 45 Anträge ausgearbeitet. Diese wurden am Montag anlässlich einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Jetzt Asylindustrie stoppen! NATIONALRAT TONI BRUNNER PARTEIPRÄSIDENT SVP SCHWEIZ
In der Schweizer Bevölkerung brodelt es. Immer mehr junge, kräftige Männer drängen über den Asylweg in unser Land. Das Problem wird von der zuständigen Justizministerin verwaltet, aber nicht gelöst. Es gibt Widerstand gegen aufgezwungene Asylunterkünfte in den Gemeinden. Renitente Asylbewerber aus Nordafrika oder drogendealende Nigerianer machen sich zunehmend breit. Der massive Missbrauch unseres Asylwesens auf Kosten des Steuerzahlers ist
unhaltbar. Es muss zwingend gehandelt werden! Die Schweizer Asylpolitik gleicht zunehmend einem Desaster. Heute gibt es im Asylwesen praktisch keinen Bereich mehr, der noch funktioniert. Absurditäten und Missbräuche sind eher Regel denn Ausnahme. Die Gesuchszahlen explodieren von Monat zu Monat, die Verfahren werden zur Unendlichkeit verlängert und die Unterbringung setzt Bund, Kantone und Gemeinden vor immer unlösbarere Probleme. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Bevölkerung vor renitenten Immigranten über den Asylweg wird immer schwieriger und teurer und die Kosten für das Asylwesen werden von Jahr zu Jahr sowohl im ordentli-
chen Budget wie auch über Nachtragskredite erhöht. Missbrauch der humanitären Tradition Die humanitäre Tradition der Schweiz wird immer mehr von einer eigentlichen Asylindustrie missbraucht. Es gibt heute ganze Heerscharen, die ausschliesslich vom schweizerischen Asylbetrieb leben. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe und andere Hilfswerke haben massgeblich mitgeholfen, in unserem Land eine solche Asylindustrie aufzubauen. Es sind letztlich die Steuerzahler, welche Tausende Sozialarbeiter, Betreuer, Flüchtlingshelfer, Therapeuten, Psychologen, Dolmetscher und Juristen in unserem Land alimentieren, die nichts anderes tun, als den Asylbereich so zu bewirtschaften, dass er ihnen auch weiter-
SVP-Konzept zur Attraktivitätssenkung HANS FEHR NATIONALRAT SVP EGLISAU
Die Schweiz ist auch für Asylbewerber, die gar keine Flüchtlinge sind, ausserordentlich attraktiv. Tausende von Zuwanderern, vor allem junge Männer aus Afrika, die keinerlei Asylgründe haben, aber ein besseres Leben in Europa suchen, kommen – in der Regel über Schlepper – ins «Asylparadies Schweiz». Sie haben die Gewissheit, dass sie für viele Monate oder gar für Jahre hier bleiben können – sei es als Wehrdienstverweigerer oder Deserteur, sei es, dass sie eine (angebliche) Verfolgung in ihrem Herkunftsland erst nachträglich durch sogenannte «Nachfluchtgründe» geltend machen, sei es, dass sie als Härtefall deklariert werden, sei es, dass sie aus medizinischen Gründen hier bleiben können und teure Behandlungen erhalten, sei es, dass sie nach heutigem Recht jahrelang Sozialleistungen oder Nothilfe bekommen, auch wenn sie ihre Identität verheimlichen, oder sei es, dass auch «vorläufig Aufgenommene» staatliche Integrationshilfen be-
kommen und dass ihnen sogar ein Familiennachzug gewährt wird. Attraktivität für Scheinflüchtlinge senken Die Attraktivität unseres Landes muss für Scheinflüchtlinge mit wirksamen Massnahmen gesenkt werden. Es geht darum, eine Abhaltewirkung zu erzielen, die Spreu vom Weizen zu trennen und die Schlepper- und Asylindustrie auszutrocknen. Nur so können wir den echten, an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen gerecht werden. Einige Massnahmen zur Attraktivitätssenkung (alle Anträge mit detaillierten Gesetzesartikeln finden Sie in den Unterlagen): 1. Wehrdienstverweigerer und Deserteure erhalten kein Asyl. (AsylG Art. 3 Abs. 3) Seit Anfang 2008 haben über 10 000 Eritreer, grossmehrheitlich Wehrdienstverweigerer und Deserteure, Asyl verlangt und erhalten. Dies geht zurück auf den Fehlentscheid der Asylrekurskommission (heute Bundesverwaltungsgericht). Der Vorschlag Sommaruga («Wehrdienstverweigerung allein ist kein Asylgrund») ist unbrauchbar, da einfach ein zusätzlicher Neben-
grund aufgeführt werden kann. Es braucht eine klare Formulierung. 2. Exilpolitische Tätigkeit allein ist keine Flüchtlingseigenschaft (AsylG Art. 3 Abs. 4) Keine Flüchtlinge sind Personen, die erst durch ihre Ausreise aus dem Heimat- oder Herkunftsstaat oder wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise Verfolgung geltend machen. Damit soll verhindert werden, dass Personen politisch aktiv werden, nur um als Flüchtling zu gelten. 3. Härtefallregelung streichen Hauptantrag: Aufenthaltsbewilligungen für sogenannte «Härtefälle» sind sowohl im AsylG Art. 14 Abs. 2–4 (Asylgrund) als auch im AuG Art. 84 Abs 5 (vorläufig Aufgenommene) zu streichen und sollen nicht mehr möglich sein. Grund: Missbrauch stoppen: Anstatt einzelner Personen wurden 2007–2010 über 14 000 vorläufig Aufgenommene und Asylbewerber zu «Härtefällen» erklärt. Mit der Verfahrensverkürzung werden Härtefälle ohnehin praktisch ausgeschlossen. Eventualantrag: Die betroffene Person muss sich seit Einreichung
Massnahmen zur Verfahrensverkürzung HEINZ BRAND NATIONALRAT SVP KLOSTERS
Die Attraktivität der Schweiz als Asylland wird u. a. massgeblich geprägt von der Dauer des Asylverfahrens und dem damit verbundenen Anwesenheitsrecht in der Schweiz. Dieses dauert bis zur Ausreise zirka 1400 Tage oder nahezu vier Jahre. Der Zustrom von Asylsuchenden in unser Land kann nur markant gesenkt werden, indem das Verfahren massiv verkürzt und vereinfacht wird. Der zunehmenden Verrechtlichung des Asylverfahrens ist dringend Einhalt zu gebieten. Was ist konkret zu tun? 1. Chancen-/Risikobeurteilung von Inangriffnahme des Verfahrens (Vorgespräch) Vor Inangriffnahme des Asylverfahrens ist mit dem Asylsuchenden in einem ernsthaften, gemeinsamen Gespräch zu klären, ob er überhaupt Asylgründe im Sinne des Gesetzes vorbringt. Ergibt das Gespräch, dass keine Asylgründe vorliegen, ist mit der betreffenden Person das weitere Vorgehen zu klären. Dabei ist ihr auch angemessene Rückkehrhilfe bei einer sofortigen Rückkehr anzubieten. Im Wissen um die Aussichtslosigkeit seines Verfahrens und mit der angebotenen Rückkehrhilfe fällt einem Asylsuchenden die Rückkehr
ins Herkunftsland wesentlich einfacher als erst nach Jahren und teilweiser Integration in der Schweiz. Dieses Vorgespräch ist neu im Gesetz zu regeln. 2. Mitwirkungspflichten Die Dauer des Asylverfahrens kann erheblich durch die Mitwirkung des Asylsuchenden gesteuert werden. An die Missachtung dieser Mitwirkungspflicht sind erheblich strengere Konsequenzen als bisher zu knüpfen. Entscheidend ist insbesondere, dass sich ein Asylsuchender während der ganzen Dauer des Asylverfahrens zur Verfügung der Behörden halten muss und nicht während des Verfahrens beliebig und ohne Konsequenzen abund auftauchen kann. Zur Unterbindung dieses verpönten Verhaltens ist deshalb klar festzulegen, dass bei einem Untertauchen der Verzicht auf die Weiterführung des Asylverfahrens angenommen und ein neues Verfahren frühestens nach drei Jahren wieder an die Hand genommen wird. 3. Beschwerdeverfahren 3.1. Zuständigkeit Von der gesamten Verfahrensdauer nimmt das Beschwerdeverfahren mit Abstand am meisten Zeit in Anspruch, nämlich zirka 900 Tage. Dieser Befund ist nicht neu und alle Versuche, dies zu verändern, sind bisher am Widerstand der ehemaligen Asyl-
rekurskommission sowie des Bundesverwaltungsgerichts gescheitert. Eine Verkürzung der Beschwerdedauer kann mithin nur erreicht werden, indem das Beschwerdeverfahren völlig neu geregelt und einer andern Instanz übertragen wird, welcher auch Vorgaben hinsichtlich Erledigungsmenge und Verfahrensdauer gemacht werden können. Hierfür ist ein in Bezug auf die materielle Rechtsprechung unabhängige Beschwerdeinstanz innerhalb des EJPD zu schaffen. Zu diesem Zweck ist das Beschwerdeverfahren weitgehend neu zu regeln und nötigenfalls auch die erforderliche Verfassungsanpassung vorzunehmen. 3.2. Sofortiger Vollzug bei den Dublin-Verfahren In den Verfahren, welche die Rückführung in einen anderen DublinStaat beschlagen, werden immer mehr Beschwerden ergriffen. Dies obschon es de facto nur um die Überstellung in einen andern, verfolgungssicheren EU-Staat geht. Auch in diesen Fällen wird die Beschwerde einzig mit der Absicht eingereicht, während der Dauer des Beschwerdeverfahrens in der Schweiz verbleiben zu können. Solche Bestrebungen verdienen keinen besonderen Schutz. Es ist deshalb gesetzlich vorzusehen, dass nur in ganz besonderen Fällen die sofortige Rücküberstellung in den andern
hin eine sichere Existenzgrundlage bietet. Genauso verhält es sich mit den Schleppern, die sehr hohe Summen verlangen, um ihre Klienten in Länder zu bringen, in welchen sie dann über mehrere Jahre vom System leben können – viele sogar für immer. Das Schweizer Asylwesen muss weniger attraktiv werden, die Verfahren massiv verkürzt und die Wegweisungen schnell und konsequent durchgeführt werden. Sobald es sich nicht mehr lohnt, in der Schweiz ohne Asylgründe ein Gesuch einzureichen, werden sowohl die Schlepper wie auch die Asylindustrie ausgetrocknet. Aus diesem Grund hat sich eine Arbeitsgruppe aus den hier anwesenden Mitgliedern der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats intensiv mit den nötigen Änderungen im Asyl-
wesen beschäftigt und Anträge für die am 23./24. Februar 2012 in der Staatspolitischen Kommission behandelten Asylgesetzrevision verfasst. Diese gliedern sich auf in Sofortmassnahmen, die als dringliche Motionen aufgenommen werden sollen, und Änderungen des Asylgesetzes zur Senkung der Attraktivität, der Verfahrensverkürzung und des besseren Vollzuges und in der Wegweisung. Wir haben die Themenführer von der FDP und der CVP über unsere Anträge informiert und zählen darauf, dass sie uns in der Kommission und im Rat unterstützen. Um etwas zu erreichen, braucht es nun endlich einen bürgerlichen Schulterschluss. Nur so können wir wirkungsvolle Änderungen im Asylwesen erreichen. Für eine Asylpolitik für echte Flüchtlinge, nicht für Profiteure.
des Asylgesuchs mindestens sieben Jahre in der Schweiz aufhalten (weitere Eventualanträge siehe Anhang).
sie müssen und könnten unser Land verlassen. Mit der Beschränkung der Nothilfe soll Druck zur selbstständigen Ausreise entstehen.
4. Sozialleistungen nur bei Bekanntgabe der Identität Personen, die ihre Identität nicht preisgeben, haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen oder auf Nothilfe (AsylG Art. 81 Absatz 2 (neu). Das Bundesgericht hat dies abgelehnt. Damit liegt eine Ungleichbehandlung von Schweizern und Ausländern vor, die mit der Änderung der Rechtsgrundlage beseitigt werden muss. Es kann nicht sein, dass Personen Sozialleistungen erhalten, ohne dass sie ihren Namen preisgeben. Für Schweizer wäre dies unvorstellbar. 5. Einschränkung der Nothilfe (AsylG Art. 82 Abs. 4) Nur Sachleistungen, auf vier Monate beschränkt. Ein Unterbruch beim Nothilfebezug hat keine Auswirkungen auf die maximale Bezugsdauer. Nothilfe dient dazu, eine vorübergehende Notlage abzudecken. Heute dauert diese zum Teil mehrere Jahre. Nothilfe bekommen bekanntlich nur Personen mit einer definitiven Wegweisungsverfügung; Dublin-Staat ausgesetzt werden kann, es sei denn, der Beschwerdeführer mache ganz schwerwiegende Verfahrensmängel im Rückübernahmestaat geltend, was bei andern europäischen Staaten wohl kaum je geltend gemacht werden kann. 4. Verzicht auf die Übernahme von Verfahrens- und Anwaltskosten (unentgeltliche Rechtspflege) Die bisherige Praxis bei der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege hat sich vollumfänglich bewährt. Trotzdem wird die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in der Revisionsvorlage ausgeweitet und erleichtert. Dies führt erfahrungsgemäss und mit Sicherheit zu einer weiteren Zunahme der Beschwerden und damit zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin überforderten Beschwerdeinstanz. Eine Ausdehnung der unentgeltlichen Rechtspflege ist daher unter allen Umständen zu unterlassen und deshalb zu streichen. 5. Beschränkungen bei den Wiedererwägungsgesuchen Erfahrungsgemäss werden Wiedererwägungsgesuche vornehmlich mit dem Ziel eingereicht, durch die damit verbundene Verfahrensverlängerung – welche jeweils beträchtlich ist – weiter in der Schweiz verbleiben zu können. Die Attraktivität der Wiedererwägungsverfahren muss daher unbedingt gebrochen werden, zumal es in keinem anderen Gebiet der schweizerischen Rechtsordnung
6. Entzug Sozialhilfe (AsylG Art. 83 Abs 1) Statt «kann»-Formulierung: Die zuständigen Stellen entziehen oder lehnen die Sozialhilfeleistungen ab, wenn die begünstigte Person ... ihre Identität nicht offenlegt; zu einer bedingten oder unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurde; der Mitwirkungspflicht nicht nachkommt; den Anordnungen ... nicht Folge leistet usw. 7. Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene (AuG Art. 85 Abs. 7) Vorläufig Aufgenommene haben kein Recht auf Familiennachzug. Die vorläufige Aufnahme sollte vorläufig bleiben. Mit dem Recht auf Familiennachzug tendiert die Wahrscheinlichkeit einer Rückreise gegen null. Mit all diesen Massnahmen wird die Attraktivität der Schweiz für Scheinflüchtlinge (zugunsten der echten Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind) wirksam gesenkt. eine derartige Massierung von Wiedererwägungsverfahren gibt wie im Asylverfahren. Die Attraktivität der Wiedererwägungsverfahren kann dadurch vermindert werden, indem diesen Verfahren die aufschiebende Wirkung generell nicht gewährt wird und zugleich – da es um eine Zweit- oder gar Drittbeurteilung geht – auch die Kognition eingeschränkt wird. 6. Genereller Ausschluss von Mehrfachgesuchen (nachgelagerte Asylgesuche) In der Praxis kommt es häufig vor, dass Asylsuchende unter mehreren Identitäten und mit abwechselnden Begründungen ihre Asylgesuche motivieren. Dies alleine auch mit dem Ziel, weiterhin oder länger in der Schweiz verbleiben zu können. Auch diesem offenkundigen – im schweizerischen Rechtssystem einzigartigen Phänomen – Missbrauch der Aufnahmebereitschaft soll wirksam ein Riegel geschoben werden. Asylgesuche mit veränderter Identität oder völlig neuen Begründungen sollen in Zukunft generell ausgeschlossen werden. Der generelle Ausschluss von nachgelagerten Asylgesuchen (sog. Mehrfachgesuchen) ist auch mit einer entsprechenden Ausgestaltung der jeweiligen Beschwerdeverfahren Rechnung zu tragen. Weitere Referate und alle Anträge sind auf www.svp.ch zu finden.
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STADT ZÜRICH Fadegrad
Was heisst da Verantwortung? VON ROLF A. SIEGENTHALER
Vor zwanzig Jahren wurde der Platzspitz geschlossen. Dieses historische Ereignis wird im «Tages-Anzeiger» in einer Artikelreihe aufgearbeitet. Polizeivorstand Bobby Neukomm, Statthalter Bruno Graf und andere Verantwortungsträger von damals kommen zu Wort und natürlich wird über die kontrollierte Heroinabgabe berichtet. Wir lesen von der alleinerziehenden Mutter, die den staatlich abgegebenen Stoff vor dem Fernseher einnimmt, nachdem sie die Kinder zu Bett gebracht hat. Alles wunderbar? Nun, wir lesen auch den Artikel über das Wohnheim an der Gerechtigkeitsgasse in Zürich. «Wo Junkies alt werden», heisst der Titel, der den Inhalt zusammenfasst. Eine noch heute drogenabhängige, 50-jährige Frau wird porträtiert. «Kübler war überall dabei, wo sich die Drogenszene in den letzten 30 Jahren breitmachte. Im AJZ, als sie Anfang 20 war, später in der Wohlgroth und in der offenen Drogenszene auf dem Platzspitz und beim Letten. Früh musste sie sich auf dem Strich Geld dazuverdienen, um ihre Sucht zu finanzieren. Noch heute steht sie täglich drei Stunden am Sihlquai und wartet auf Kunden. ‹Es ist schwierig geworden. Die jungen Osteuropäerinnen sind halt sehr beliebt.›» Ja, der Strassenstrich ist auch nicht mehr, was er mal war. Die Sexboxen werden es schon richten. Hauptsache, die Frau Kübler, deren echter Name der Redaktion bekannt ist und die schon überall war, wo es Drogen gab, darf sich auch heute noch zugrunde richten. Wann beginnt die Verantwortung der Öffentlichkeit? Ist das aktive oder passive Sterbehilfe? Die Bewohner, Klienten genannt, sind nicht in der Lage, sich ohne Hilfe zu organisieren. Einmal im Tag werden vom Personal mit aller Vorsicht «Güseltouren» in jedem Zimmer gemacht, damit die Spritzen und andere Utensilien wegkommen. Es muss darauf geachtet werden, dass die Klienten nicht das Haus anzünden, wenn sie den Stoff im Löffel aufwärmen. «Für die Bewohner sei es schwierig, auch nur im Kleinen eine Tagesstruktur aufrechtzuerhalten. Die Betreuer sind somit Tag und Nacht für sie da: ‹Wir koordinieren Termine wie Arztbesuche, schauen, wie es ihnen geht und dass die Regeln eingehalten werden.› Einzig ihr Geld und ihre Drogen müssen die Bewohner selbst besorgen. Ersteres bei den zuständigen Ämtern, Letzteres bei der Heroinabgabe in der Apotheke oder auf der Strasse. ‹Damit haben sie eine gewisse Tagesstruktur›, meint Spieler [die Leiterin der Institution]. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. «Für Notfälle haben wir Methadon und Medikamente im Haus und geben diese auch kontrolliert ab.›» Diese Schilderungen decken das ganze Elend und die Verwahrlosung unserer Gesellschaft auf. Wäre es ein zu grosser Eingriff in die individuelle Freiheit, die Leute gegen ihren Willen von den Drogen wegzuzwingen, statt ihnen zu helfen, sich systematisch zugrunde zu richten?
Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 24. Februar 2012
KORREKTUREN SIND NÖTIG
Ausstieg aus der Expertokratie Zu oft beherrschen Experten aus der Bürokratie das politische Geschehen. Das ist besonders bedenklich, weil diese oft politisch einseitig berufenen «Fachleute» nicht unbedingt politisch neutral sind, sondern im Gegenteil hinter den Kulissen mehr oder weniger still ihr einseitiges Werk vollbringen. Da muss die Politik für Korrekturen sorgen. B. IM OBERDORF GEMEINDERAT SVP ZÜRICH 12
Es war geradezu bezeichnend: Kaum hatte der Bundesrat den vermutlich knappen Entscheid zum Atomausstieg verkündet, da war das Bundesamt für Energie im UVEK nicht verlegen, bereits als Folge davon Benzinpreise von vier Franken in Aussicht zu stellen. Die entsprechenden Szenarien von Lenkungsabgaben lagen offensichtlich vor. Wen wundert das, stammen diese Experten doch noch aus der Ära, als Moritz Leuenberger das UVEK führte und es offensichtlich mit Beamten grüner Provenienz durchseuchte. Expertokraten wittern grüne Morgenluft … Grüne Expertokraten witterten nun ihre Chancen, diese Studien aus den Schubladen zu holen und allen Ernstes aufzutischen. Das erinnert an die Grünen in Deutschland, die dereinst einmal einen Benzinpreis von fünf Mark (als es diese noch gab) meinten fordern zu müssen. Allerdings scheinen sich die Schweizer Bürokraten mit der Politik verrechnet zu haben; zu fundamentalistisch sind denn auch ihre Exposés, sodass der Widerstand postwendend kam und Korrekturen in die Wege geleitet werden. … Erfahrungen mit der Willkür im Ausland … Dabei grassiert die bürokratische Expertokratie nicht nur in der Schweiz.
Das dient als Warnung: Als es in Österreich vor wenigen Jahren zu einem Interregnum der Verwaltung kam, weil dank eines Patts bei den Wahlen keine Regierung handlungsfähig war, übernahm der Schimmel von Amtes wegen sogleich auf den Strassen die Macht und verfügte, dass bei gewissen Wetterlagen mit teuren Leuchttafeln auf Autobahnen Tempo 100 verfügt werden könne; gesetzlich basiert das auf der Luftreinhalteverordnung, und dieses sieht bei Übertretungen auch noch dreimal so hohe Bussen vor. Seither herrscht zwischen Innsbruck und Kufstein fast bei jeder Witterung eine Smoggefahr – mit anderen Worten: Die Verordnung wird missbraucht, um aus grüner Perspektive die Autofahrer zu schikanieren. Dies mag den Schweizern als Warnung dienen, um den Experten keine Macht zu geben. … und parlamentarische Naivität im Inland … Dringend ist das nötig, als hierzulande die Politik auch schon naiv versagt hat. Dies war der Fall, als mit der Mehrheit von nur einer Stimme im Nationalrat ein von Bürokraten ausgearbeitetes Gesetz verabschiedet wurde, mit dem bei Übertretungen im Ausland auch hierzulande der Führerausweis entzogen werden kann. Da genügte es nicht, einfach dagegen zu stimmen, sondern da hätte man – mit entsprechender Erfahrung eben – dagegen argumentieren müssen: Mit dem Fakt beispielsweise, dass im Ausland – besonders in südlichen Gefilden – die Polizei willkürlich gegen Ausländer vorgehen mag, da sie diese
r e d l e g r e u e t S
? r e t l ä h u Z für
Am 11. März:
Strichplatz – auch wenn sie korrekt sind – geradezu erpressen kann. Angesichts solcher Fakten hätte im Nationalrat, ausser Fundamentalisten, wohl kaum jemand derart naiv einem solchen Gesetz zugestimmt, das der Nötigung geradezu Vorschub leistet.
NEIN
… machen das Ausmisten nötig Da bleibt also noch viel Arbeit in der Verwaltung. Und gerade im UVEK wird – im Sinne eines Ausstieges aus der Expertokratie – einiges auszumisten sein, wenn wir den grünen Pressionen künftig Einhalt gebieten wollen.
EINLADUNG zur Mitgliederversammlung der SVP Stadt Zürich Kreis 7/8 vom Dienstag, 13. März 2012, 19.30 Uhr, Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279, 8053 Zürich
Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler und eines Protokollführers 3. Eröffnungsbilanz / Budget 2012
Mitglied der
4. Wahlen: Präsident: Urs Fehr Vorstand: Susanne Brunner, Roberto Burnello, Patric Eggler, Barbara Kluge, Alexander Müller, Sarina Spörli, Hans-Ueli Vogt Neue Revisoren: Hans-Peter Amrein und Christian Mettler 5. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 6. Verschiedenes Im Anschluss an die offiziellen Traktanden spricht: Mauro Tuena, Gemeinderat und Fraktionschef SVP
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Anschliessend: gemeinsames Abendessen um zirka 20.30 Uhr im Restaurant Elefant. Wir haben ein leichtes Menu ausgewählt (pro Person Fr. 20.00). Sie finden dabei die Gelegenheit, den Vorstand und unsere Amtsträger kennenzulernen. Auch Interessenten sind herzlich willkommen. Ich hoffe auf ein zahlreiches Erscheinen und zähle auf Sie.
Freundliche Grüsse
Urs Fehr Präsident SVP 7 Gemeinderat Kreis 7 + 8 D. Oswald
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Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 24. Februar 2012
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LESERBRIEFE Steuerstreit mit den USA – wieder ein Kniefall? Das Ziel der Amerikaner ist nicht etwa eine Globallösung, wie Bundesrätin Widmer-Schlumpf meint. Eher die Schrumpfung unseres Finanzplatzes zur Bedeutungslosigkeit, Bussen in zweistelliger Milliardenhöhe und eine amerikanische Machtdemonstration. Dieser Kampf wird vom Ausland aufmerksam beobachtet. Wenn wir einmal mehr kuschen, setzen wir uns nicht nur einer Kaskade von weiteren Forderungen aus Amerika aus. Auch die EU würde unverzüglich neue Begehrlichkeiten anmelden. Dabei wäre Widerstand gegen die USA möglich: Wir verlangen von der OECD, dass die USA auf die schwarze Liste der Steuerparadiese gesetzt werden. Mit der Begründung, dass diese Organisation seinerzeit bekanntlich auch der Schweiz mit der schwarzen Liste gedroht hat. Im Interesse der Gleichbehandlung drängt sich eine solche Massnahme auch gegen die USA geradezu auf. Denn auf US-Banken liegen gemäss einer Schätzung des Handelsministeriums in Washington 3,6 Billionen Dollar an ausländischen
Vermögen, wohl geschützt durch das strikt gehandhabte amerikanische Bankgeheimnis. Selbstverständlich werden die USA nie und nimmer auf eine schwarze Liste gesetzt, weil sie das dank ihrer Macht zu verhindern wüssten. Dass die Schweiz die OECDStandards übernommen hat, die USA sich um solche Standards foutieren, spielt offenbar keine Rolle. Aber peinlich wäre die Angelegenheit allemal, sowohl für die USA als auch für die OECD. Täglich werden wir mit neuen Drohungen aus den USA konfrontiert. So liess man uns wissen, eine Brigade von US-Staatsanwälten ermittle gegen unsere Banken. Warum fordern wir die USA nicht einfach auf, diese Brigade zuerst in ihren eigenen Steueroasen Delaware, Florida, Newada und Wyoming einzusetzen? Wenn wir uns nicht endlich gegen ausländische Angriffe zur Wehr setzen, werden die Belange unseres Landes bald einmal in Washington, Berlin, Paris und Brüssel entschieden. Otto Weiersmüller, Uetikon
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Mit der nachträglich eingereichten Offerte der französischen Firma Dassault, weniger Flugzeuge zum höheren Preis, zeichnet sich in Bern ein übles Spiel in der Beschaffung der neuen Jets ab. Die Mirage-Affäre wie auch der nicht astreine Kauf der Leopard-Panzer sind offenbar vergessen. Der Chef der Luftwaffe, Korpskommandant Gygax, wünscht den Gripen und der Bundesrat hat sich für diesen entschieden. Dabei soll es ohne Wenn und Aber bleiben. Man braucht nicht Militär oder Pilot zu sein um einzusehen, dass der Gripen für die Aufgaben der Luftpolizei mehr
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als genügend ist. Auf die Frage, wer regiert in Bern, hat seinerzeit Böckli vom «Nebelspalter» geantwortet: Und zweitens ist es der Bundesrat und erstens die Verwaltung. Auf diese Frage ist man heute geneigt zu sagen: Und zweitens sind es die Bundesrätinnen und erstens die Lobbyisten, die Einflüsterer. Diese haben in Bern nichts verloren und gehören in die Wüste geschickt. Wer von den Erstgenannten wohin gewünscht wird, ist jedem Stimmbürger und Steuerzahler anheimgestellt. W. A. Blöchlinger, Unterentfelden
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VERANSTALTUNGEN
Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 24. Februar 2012
Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher
Schwamendingerplatz), Zürich-Schwamendingen.
tel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.
Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
Winterthur Altstadt, Veltheim, Mattenbach und Töss Jeden letzten Dienstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Central, Wülflingerstrasse 5, Winterthur.
Dienstag, 14. August 2012, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.
«VORANKÜNDIGUNG 19. Zürcher Ratsherren-Schiessen Montag, 16. Juli 2012, im Bezirk Pfäffikon.
SVP-KANTONSRATSFRAKTION Kantonsrat / Fraktion Montag, 27. Februar 2012, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue.
SVP-STAMM Bezirk Bülach / Embrach Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach. Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf. Bezirk Hinwil / Wetzikon Jeweils am letzten Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Sternen, Bertschikerstrasse 10, Medikon (Wetzikon ZH). Bezirk Horgen / Oberrieden Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.
SVP-VERANSTALTUNGEN
Bezirk Winterthur / Seuzach Jeden ersten Sonntag im Monat, ab 10.00 Uhr, im Seuzi-Kafi, Seuzach.
Bezirk Affoltern / Hausen am Albis Montag, 12. März 2012, 20.00 Uhr, Restaurant Schönegg, Hausen am Albis, Generalversammlung.
Junge SVP Kanton Zürich Jeden ersten Samstag im Monat, 20.00 Uhr Parteihöck, im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.
Bezirk Bülach / Wil Sonntag, 4. März 2012, 10.00 Uhr, Musiklokal, Dorfstrasse 35, Wil, öffentliche Veranstaltung zum Thema «Asylpolitik in der Schweiz» mit Nationalrat Hans Fehr.
Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur.
Bezirk Dielsdorf / Rümlang Samstag, 10. März 2012, 10.00 Uhr, Restaurant Sorriso, Glattalstrasse 182, Rümlang, 12. Politstamm zum Thema «Stadtpolizei Zürich, tägliche Herausforderungen» mit Referent Hptm. Markus Läuppi, Stadtpolizei Zürich.
Stadt Winterthur / Seen Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Kafi Burehus, Winterthur-Seen. Stadt Winterthur / Wülflingen Jeweils Samstagmorgen, ab 11.00 Uhr, Restaurant Hirschen, Winterthur-Wülflingen. Stadt Zürich / Kreis 3 Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Restaurant Falcone, Birmensdorferstrasse 150, Zürich-Wiedikon. Stadt Zürich / Kreis 4 und 5 Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich.
Bezirk Meilen / Küsnacht Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht.
Stadt Zürich / Kreis 6 Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich.
Bezirk Meilen / Männedorf Jeden ersten Samstag im Monat, 11.00 bis 12.00 Uhr, Restaurant Widenbad, Männedorf (ausgenommen August).
Stadt Zürich / Kreis 10 Jeden zweiten Montag im Monat, ab 19.00 Uhr, Guido’s Restaurant, Alte Trotte, Limmattalstrasse 88, Zürich.
Bezirk Pfäffikon / Weisslingen Jeweils am letzten Samstag im Monat, ab 10.30 Uhr, Nöggis Bierhanä, Neschwil.
Stadt Zürich / Kreis 11 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Felsenberg, Felsenrainweg 19, Zürich-Seebach.
Bezirk Uster / Uster Jeden ersten Samstag im Monat, 11.00 bis 12.00 Uhr, Landgasthof Puurehuus, Wermatswil.
Stadt Zürich / Kreis 12 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Hirschen (am
Tag der offenen Tür Das SVP-Sekretariat am neuen Standort. Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf Sonntag, 11. März, ab 12.00 Uhr bis zirka 17.00 Uhr • Verpflegung vor Ort • Abstimmungsresultate mitverfolgen • Mit Parteipräsident Alfred Heer Wir freuen uns über Ihren Besuch.
Bezirk Hinwil / Wetzikon Samstag, 25. Februar 2012, 10.00–14.00 Uhr, Migrosplatz, Standaktion zu den Abstimmungsvorlagen vom 11. März 2012. Montag, 27. Februar 2012, 20.00 Uhr, Hotel Drei Linden, Wetzikon, Parteiversammlung. Bezirk Meilen / Küsnacht Montag, 5. März 2012, 19.30 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht, Generalversammlung. Bezirk Pfäffikon / Bauma Freitag, 30. März 2012, 20.00 Uhr, Bistro Halliträff, Generalversammlung mit Referat von Kantonsrätin Anita Borer. Es wird ein Imbiss serviert. Bezirk Pfäffikon / Russikon Dienstag, 28. Februar 2012, 19.30 Uhr, Restaurant Krone (kleiner Saal), Russikon, 58. Generalversammlung. Stadt Zürich / Kreis 6 Samstag, 25. Februar 2012, 9.30–12.00 Uhr, Schaffhauserplatz (auf Traminsel), Standaktion zu den Abstimmungsvorlagen vom 11. März 2012. Samstag, 3. März 2012, 9.30–12.00 Uhr, Schaffhauserplatz (auf Traminsel), Standaktion zu den Abstimmungsvorlagen vom 11. März 2012. Stadt Zürich / Kreis 7 und 8 Samstag, 25. Februar 2012, 10.00–12.00 Uhr, Zentrum Witikon, Standaktion. Veranstalter: Gemeinderat Urs Fehr, Präsident Kreis 7. Dienstag, 13. März 2012, 19.00 Uhr, Restaurant Elefant, Mitgliederversammlung. Veranstalter: Gemeinderat Urs Fehr, Präsident Kreis 7. Stadt Zürich / Kreis 8 Dienstag, 13. März 2012, 19.00 Uhr, Restaurant Elefant, Mitgliederversammlung. Stadt Zürich / Kreis 10 Donnerstag, 1. März 2012, 19.30 Uhr (Apéro ab 19.00 Uhr), Restaurant Limmatberg, Limmattalstrasse 228, Zürich Höngg, Generalversammlung. Winterthur Stadt Samstag, 25. Februar 2012, 15.30 Uhr, Restaurant Mabuhay, Ida-Sträuli-Strasse, Winterthur-Hegi, Generalversammlung. Führung 14.00 Uhr, Apéro 14.45 Uhr; Generalversammlung 15.30 Uhr. Vor der Versammlung besichtigen wir die Baustelle des Mehrgenerationenhauses auf dem Areal der ehemaligen Giesserei in Hegi. Dabei handelt es sich um eine der grössten Holzbauten der Schweiz. Anmeldung erforderlich bis Montag, 20. Februar 2012, an daniel.oswald@svp-winterthur. ch; per Telefon: 052 243 11 69 oder per Post: Daniel Oswald, Rümikerstrasse 3, 8409 Winterthur. Bitte Name, Vorname, Anzahl Personen, Teilnahme an der Führung und/oder an der Teilnahme Versammlung nicht vergessen!
SVP-FRAUEN Einen Anfahrtsplan finden Sie unter www.svp zuerich.ch/anfahrt
SVP-Frauen Stadt Zürich Donnerstag, 3. Mai 2012, 19.30 Uhr, Ho-
IMPRESSUM
Donnerstag, 25. Oktober 2012, 19.30 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitgliederversammlung.
ISSN 1660–6701 Organ: Schweizerische Volkspartei des Kantons Zürich Erscheint jeden Freitag
Dienstag, 29. Januar 2013, 19.00 Uhr, Hotel Mercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Generalversammlung.
Abonnementspreis jährlich: Parteimitglieder Fr. 48.– Nichtmitglieder Fr. 58.– +2,5% Mehrwertsteuer
WEITERE POLITISCHE VERANSTALTUNGEN Freitag, 9. März 2012, 20.00 Uhr, Gemeindehaus, Brunnenhof 6, Ehrendingen AG, Referat «Politik aktuell» mit Diskussion von Nationalrat Hans Fehr, im Rahmen der Generalversammlung der SVP Ehrendingen. Dienstag, 24. April 2012, 20.00 Uhr, Restaurant Schiffli, Diepoldsau SG, Referat von Nationalrat Hans Fehr «Die SVP am Puls des Volkes» im Rahmen der Generalversammlung der SVP Diepoldsau.
MOTORRAD-CLUB SVP Ausfahrten Sonntag, 22. April 2012, 8.45 Uhr, 1. Ausfahrt. Treffpunkt: Restaurant Ratenpass (zwischen Ägeri und Biberbrugg). Abfahrt: 9.30 Uhr (bei gutem Wetter). Der Anlass findet bei JEDEM Wetter statt. Ist eine Ausfahrt nicht möglich, bleiben wir zu einem gemütlichen Frühstückshöck. Sollte das Wetter gut sein, werden wir eine schöne erste Tour dort starten. Sonntag, 20. Mai 2012, 2. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 24. Juni 2012, 3. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen. Sonntag, 22. Juli 2012, 4. Ausfahrt. Nähere Angaben folgen. Sonntag, 19. August 2012, 5. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen.
Redaktion: Seite 1–8 Christoph Bähler (ba.), Dr. Yves Gadient (gad.) Tel. 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65 zb@svp-zuerich.ch Inseraten-Annahme: print-ad kretz gmbh, Fredi Kretz General-Wille-Strasse 147, Postfach, 8706 Feldmeilen Tel. 044 924 20 70, Fax 044 924 20 79 inserate@zuercher-bote.ch Inseratenschluss: Dienstag 17.00 Uhr Insertionspreis 95 Rp., Gelegenheitsinserate (private) mind. 20 mm, 2-spaltig, Fr. 30.– + 8% Mehrwertsteuer Druck und Abonnementsdienst: Stutz Druck AG Einsiedlerstrasse 29, 8820 Wädenswil Tel. 044 783 99 11, Fax 044 783 99 22 info@stutz-druck.ch
Höcks Dienstag, 8. Mai 2012, 19.30 Uhr, 1. Höck: Nähere Angaben folgen. Donnerstag, 7. Juni 2012, 19.30 Uhr, 2. Höck: Nähere Angaben folgen. Dienstag, 10. Juli 2012, 19.30 Uhr, 3. Höck: Nähere Angaben folgen. Donnerstag, 9. August 2012, 19.30 Uhr, 4. Höck: Nähere Angaben folgen. Dienstag, 11. September 2012, 19.30 Uhr, 5. Höck: Nähere Angaben folgen.
Sonntag, 16. September 2012, 6. Ausfahrt: Nähere Angaben folgen.
Jahresschlusstreffen Freitag, 12. Oktober 2012, Jahresschlusstreffen. Weitere Angaben folgen.
Generalversammlung Freitag, 27. April 2012, 12. ordentliche Generalversammlung. Nähere Angaben folgen.
Sommerreise Freitag, 3. August 2012 bis Sonntag, 5. August 2012, Sommerreise. Nähere Angaben folgen.
EINLADUNG zur Generalversammlung SVP der Stadt Winterthur vom Samstag, 25. Februar 2012, 15.30 Uhr, Restaurant Mabuhay, Ida-Sträuli-Strasse, 8409 Winterthur-Hegi
Führung 14 Uhr, Apéro 14.45 Uhr; GV 15.30 Uhr, Anmeldung erforderlich Vor der Versammlung besichtigen wir die Baustelle des Mehrgenerationenhauses auf dem Areal der ehemaligen Giesserei in Hegi. Dabei handelt es sich um eine der grössten Holzbauten der Schweiz. Traktanden: 1. Begrüssung / Wahl der Stimmenzähler 2. Jahresbericht des Präsidenten
D. Oswald, Gemeinderat
3. Abnahme Jahresrechnung
Y. Senn, Kantonsrat
4. Budget 2012
Y. Senn, Kantonsrat
5. Festlegung Jahresbeitrag
Y. Senn, Kantonsrat
6. Wahlen 7. Parolenfassung Bürgerrechtsgesetz 8. Information eidg. Vorlagen 9. Genehmigung des Protokolls der GV vom 20. Januar 2011 10. Verschiedenes
Der Präsident D. Oswald
R. Isler, Kantonsrat N. Rickli, Jürg Stahl, Nationalräte