FREITAG, 24. FEBRUAR 2012 NR. 8 54. JAHRGANG
AZA 8820 Wädenswil
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Bürgeraktion, 8700 Küsnacht PC 87-16415-6 Dr. Michael E. Dreher, Ex-Nationalrat
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
ABSTIMMUNG VOM 11. MÄRZ
Präferenz Wohneigentum oder Mietwohnung
Bausparen endlich möglich machen! Am 11. März 2012 ist das Stimmvolk aufgerufen, über die Einführung des Bausparens zu entscheiden. Dem Einzelnen soll dadurch ermöglicht werden, das nötige Eigenkapital zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum steuergünstig anzusparen. Der weitverbreitete Wunsch der Schweizer Bevölkerung findet hiermit endlich Gehör.
Seit Jahren fördern unsere Nachbarländer Deutschland, Österreich und Frankreich das Bausparen. Die ausländischen Modelle – Kombinationen von Darlehen und Sparplan – unterstützen nicht nur den Erwerb, sondern auch die späteren Investitionen in das Eigenheim mittels Sparzulagen und Wohnbauprämien. Studien belegen, dass Bausparen mehrheitlich von jüngeren Personen aus mittleren und unteren Einkommensklassen genutzt wird. Die eigentumsfördernde Wirkung ist statistisch nachgewiesen. In unserem nördlichen Nachbarland wird das Bausparen durch Initiativen der Bau- und Kreditwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aktiv unterstützt. Weitere Informationen finden Sie unter www.bauen-sie-jetzt.de. Fazit: In den genannten Nachbarländern leistet der Staat mit der Förderung des Bausparens einen substanziellen Beitrag zur Schaffung von Eigenkapital und unterstützt damit die wichtigste Säule der Wohneigentumsförderung.
setzt sich zusammen aus Sonderkonditionen der Banken, Bausparprämien des Kantons sowie Steuerentlastungen auf Kantons- und Gemeindeebene. Dank der Einführung des Bausparens konnte dort die Wohneigentumsquote markant gesteigert werden. Heute profitieren rund 3000 Steuerhaushalte vom Bausparen, wovon rund 60 Prozent den unteren und mittleren Einkommensklassen (bis 80 000 Franken steuerbares Einkommen) angehören. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist unbestritten. In einer ersten Phase führt das Bausparen zwar zu Steuermindereinnahmen, diese werden aber durch die ausgelösten Investitionen bzw. den damit verbundenen direkten und indirekten Steuererträgen mehr als kompensiert. Mit der Ablehnung des Steuerpaketes 2001 am 16. Mai 2004 wurde das völlig unbestrittene Bausparen auf eidgenössischer Ebene ebenfalls verhindert. In letzter Konsequenz hätten die vorerwähnten Kantone ihre Fördermodelle mittelfristig gar aufgeben müssen. Bevor am 17. Juni 2012 über die Bausparinitiative des Hauseigentümerverbandes abgestimmt wird, sind wir am 11. März 2012 zur Urne gerufen, um über die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens zu befinden.
Volkswirtschaftlicher Nutzen Obwohl die Wohneigentumsförderung seit Jahrzehnten in der Bundesverfassung (Artikel 108 Absatz 1) verankert ist, existiert hierzulande bisher kein gesamtschweizerisches Bausparmodell. Einzig die Kantone Baselland, Genf, Obwalden und Zug verfügen über eigene kantonale Modelle. Im Gegensatz zum Ausland handelt es sich jedoch um reine Bausparmodelle, die nur den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum unterstützen. Basel-Landschaft weist das umfassendste Förderungsmodell auf. Es
Eigentum wird gestärkt Nicht lange braucht man sich mit angeblichen Vor- und Nachteilen der beiden Initiativen aufzuhalten. Von zentraler Bedeutung ist vielmehr, dass dem Bausparen endlich zum Durchbruch verholfen wird. Dabei sind die Versprechungen der Politiker in Erinnerung zu rufen, welche jeweils in den Wochen vor den Wahlen mit der Wohneigentumsförderung regelmässig um des Wählers Gunst buhlen. Vom Eigentum als staatstragendes Element und dessen volkswirtschaftlichen Bedeutung ist etwa die Rede. Alle wollen sich für den Schutz des Eigentums, für
Wohnbau- und Eigentumsförderung einsetzen. Stehen in den Räten dann allerdings konkrete Vorstösse zur Debatte, ist oft die «altbekannte Leier» zu hören. Zuerst wird zwar der seit Jahrzehnten in der Verfassung verankerte Auftrag zur Wohneigentumsförderung beteuert, aber «eben nicht auf diese Weise – es helfe ja eh nichts – und schon gar nicht in diesem Ausmass – den Hauseigentümern gehe es ja sowieso schon sehr gut». Den Widerspruch in dieser Argumentation übersieht man grosszügig. Mit der zur Abstimmung vom 11. März 2012 vorgelegten Initiative können endlich die vielversprochenen Taten folgen. Sicherung von Arbeitsplätzen Jetzt, wo dem Volk endlich die Möglichkeit gegeben wird, selber über die Notwendigkeit der Wohneigentumsförderung und Umsetzung des Verfassungsauftrages zu entscheiden, versuchen Gegner die Einführung des Bausparens mit aller Vehemenz zu verhindern. Allen voran werden die Bedenken der Finanzdirektoren angeführt, dass das Bausparen unweigerlich zu höheren Steuern, höheren Gebühren oder dann mit einem Leistungsabbau verbunden ist. Die überaus positiven 20-jährigen Erfahrungen des Kantons Baselland werden schlichtweg von den Gegner verneint. «Die Nichtschwimmer wollen uns Schwimmern immer das Schwimmen erklären!», so Adrian Ballmer, Finanzdirektor des Kantons Baselland. Dabei belegen wissenschaftliche Studien die Richtigkeit und Notwendigkeit der Förderung von Wohneigentum. Eine klare Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wünscht sich, in den eigenen vier Wänden zu leben. Schafft doch gerade Wohneigentum Sicherheit und ermöglicht ein sorgenfreies und selbstbestimmtes Leben. Die Erfolgsgeschichte aus dem Kanton Baselland zeigt eindrücklich, dass mit dem Bausparen nicht nur dem
100% 80%
4 9
3 6
14
3
2
41
keine keine Angabe Angabe
15 15 25 2 5
beide beide gleich gleich
60% 93 93
40%
76 76
93 93
Mi Mietwohnung etwohnung
62 62
Wo hneigentum Wohneigentum
20% 0%
St Stimmberechtigte immberec htigte
Mieter Mieter
Ha Hauseigentümer us eigentümer
HEV HEV Mitglieder Mitglieder
Neugestaltung tung Eigenmietwert Eigenmietwert 2005 5 (N = 1004 4 (n=517)/1045/845) (n=517)/1045/845) (n= gfs.bern gf fs.bern , Neugestal
Eckpunkte der Bauspar-Initiative: • Fakultative Einführung des Bausparens in den Kantonen. • Für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Finanzierung von Energie- und Wohneigentum oder für die Fi Umweltschutzmassnahmen bei selbstgenutztem Wohneigentum. • Befreiung der Bausparrücklagen von der Einkommens- und Vermögenssteuer. • Abzug maximal CHF 15‘000 jährlich pro Person klassische Bausparen bzw. CHF 5’000 jährlich pro Person für energetische Massnahmen. • Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren. • Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als innert 2 Jahren selbstgenutztes Wohneigentum erworben wird.
Bausparer BL nach Einkommensklassen (Quelle: Finanzdirektion BL)
30% 25% 20% 15%
27% 2 27 7% 7%
25% 2 25 5% 18% 1 8% 8%
10%
12% 1 12 2% 5%
7% 7%
11% 1 1% 1%
0%
40' 000 bis: 40'000
60'000 60' 000
80'000 80' 000 100' 100'000 000 120' 120'000>120'000 000 >120' 000
60 %
Volkswillen Rechnung getragen wird. Mit einer überdurchschnittlichen Wohneigentumsquote geht ein erwiesener volkswirtschaftlicher Nutzen einher. Langfristig führt die ausgelöste wirtschaftliche Aktivität im Woh-
30 %
Steuerbares Einkommen
nungsbau zu Arbeitsplätzen und zur Förderung der Attraktivität eines Standorts. Schliesslich wird mit dem entstandenen Wohneigentum nicht Steuersubstrat entzogen, sondern vielmehr generiert.
Aus Alt mach Neu!
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