FREITAG, 20. JULI 2012 NR. 29 54. JAHRGANG
AZA 8820 Wädenswil
Lügen am Gotthard Der Bau der 2. Tunnelröhre am Gotthard ist überfällig. Während in China grösste Bauvorhaben innert kürzester Zeit umgesetzt werden, erstickt die Schweiz zu irren Kosten an der Verrechtlichung aller Lebensbereiche. Die Alpen, wo Felsstürze und Steinlawinen Strasse und Schiene unpassierbar machen, seien ökologisch „empfindEU. Die hat keine lich“, im „Gleichgewicht“ undoffenbar was der rotagrünen Idiotien mehr sind Die CO2-Lüge passt ins Bild. Es geht nur ums Abzocken! Bürgeraktion, 8700 Küsnacht (Bürger-Aktion) PC 87-16415-6 Dr. Michael E. Dreher, Ex-NR
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
NEIN ZU DEN DREI STEUERABKOMMEN
Die Steuerabkommen schaden uns allen Die drei hastig gezimmerten Abkommen sind schludrig konzipiert und schlecht verhandelt. Sie schaden der Schweiz und unserer Wirtschaft. Bundesrat und Parlament haben unter unsinnigem und unnötigem Zeitdruck falsch entschieden. Deshalb müssen die Stimmbürger entscheiden und die Abkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich an der Urne ablehnen.
Die Abkommen verfolgen angeblich zwei Ziele: Einerseits die Vergangenheitsbewältigung von Steuerhinterziehung, andererseits die steuerliche Gestaltung der Zukunft. Beide Ziele lassen sich für die ausländischen Kunden ohne die Abgeltungssteuer viel günstiger erreichen. Die steuersündigen Kunden können sich selbst anzeigen, oder sie können ihre Vermögen in andere Länder verschieben. Sie werden das eine oder das andere tun. Die Selbstanzeige kostet für die Kunden sowohl bei der Bereinigung der Vergangenheit als auch für die Zukunft weit weniger als die Inanspruchnahme des Abkommens. Und zudem ermöglicht die Selbstanzeige dem Kunden in Zukunft einen ordentlichen Erbgang. Beim Vorgehen gemäss dem Abkommen mit Deutschland wird im Erbfall die Hälfte des Vermögens konfisziert, weit jenseits gängiger deutscher Erbschaftssteuersätze. Ob die erbrechtliche Seite bei Vorliegen von «abgegoltenem Schwarzgeld» überhaupt lösbar ist, scheint niemanden wirklich zu kümmern. Oder geht es bei der Übung allenfalls um ganz andere Ziele? Geht es einfach um einen Persilschein für die Banken und Banker? In Artikel 17 des Abkommens mit Deutschland steht: «Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens von einer betroffenen Person […] begangen wurde, werden nicht verfolgt.» Schlecht für die Kunden Warum sollte ein Kunde die Abgeltungssteuer überhaupt beanspruchen? Die offizielle Antwort lautet, weil da-
mit das Bankgeheimnis gewahrt sei und weil damit der automatische Informationsaustausch verhindert werden könne. Beide Behauptungen sind für die ausländischen Kunden unglaubwürdig. Sie wurden in den letzten Jahren von der Schweiz regelmässig verraten. Deutschland kauft weiterhin gestohlene Bankdaten aus der Schweiz. Zudem gewährt das Abkommen den deutschen Behörden das Recht, in den nächsten zwei Jahren bis zu 1300 Direktauskünfte über deutsche Steuerpflichtige in der Schweiz einzuholen. Dass Fischzüge «ins Blaue» nicht erlaubt sind, ist kein Problem: Deutschland besitzt und kauft ja zu Hauf gestohlene Kundendaten. Diese Direktauskünfte dienen angeblich der «Sicherung des Abkommenszwecks». Damit sind 1300 Verletzungen des Bankgeheimnisses durch das Abkommen legitimiert. Es gibt aber nicht nur unehrliche ausländische Kunden, sondern auch solche, welche ihre Steuerpflichten immer erfüllt haben. Deutsche steuerehrliche Kunden werden durch das Abkommen gezwungen, den eigenen Steuerbehörden Informationen zu ihrer Vermögenslage zu liefern, welche sie nach deutschem Steuerrecht gar nicht offenlegen müssen. Eine Bankverbindung in der Schweiz wird so auch für steuerehrliche Deutsche zu einem Ärgernis. Automatischer Informationsaustausch für die Schweiz Ein pikantes Detail findet sich versteckt in den Schlussbestimmungen von Artikel 34 unter dem Titel «Reziproke Massnahmen der Bundesrepublik Deutschland». Das Abkommen mit Deutschland (und auch mit Grossbritannien) eröffnet den Schweizer Behörden den direkten Informationsaustausch für Schweizer Steuerpflichtige mit Bankverbindungen in diesen Län-
dern. So führt das Finanzdepartement den verhassten automatischen Informationsaustausch für Schweizer durch ein Hintertürchen ein. Schweizer, hütet euch am Bernerhof, dem Sitz des Finanzdepartements! Zu guter Letzt müssen die Banken zustimmen, dass sich die deutsche Bankenaufsicht an Prüfungshandlungen durch die FINMA vor Ort beteiligen kann. Deutsche Beamte werden in Schweizer Banken auftauchen. Das ist eine der Schweiz unwürdige Form des «Informationsaustauschs». Im Widerspruch zum internationalen Steuerrecht Die drei Abkommen stehen als Fremdkörper im krassen Widerspruch zum schweizerischen und zum internationalen Steuerrecht. Steuern auf beweglichem Vermögen sind grundsätzlich am Domizil des Steuerpflichtigen geschuldet und zu bezahlen. Auf jeden Fall treibt heute kein Land so für andere Regierungen Steuern ein. Die Abgeltungssteuer widerspricht den akzeptierten internationalen Grundsätzen. Wie kann ein kleines Land drei widersprüchliche Abkommen in einer Welt von 200 Ländern als zukunftsträchtiges Modell betrachten? Dass die Schweiz verschiedene Länder nach verschiedenen Grundsätzen behandeln will, führt zu Chaos und Rechtsunsicherheiten. Zudem stehen die drei Abkommen im Konflikt mit dem Zinsbesteuerungsabkommen der Schweiz mit der EG vom 26. Oktober 2004. Die «Lösung» dieses Konfliktes bezahlen die betroffenen ausländischen Kunden mit weit überhöhten Steuersätzen auf Zinserträgen. Den automatischen Informationsaustausch kann die Schweiz so trotzdem nicht verhindern. Deutschland verzichtet im Vertrag nicht auf die entsprechende Forderung, und die restlichen EU-Länder schon gar nicht.
Im Übrigen diskriminieren die Abkommen die Schweizer Steuerpflichtigen rechtlich gegenüber den ausländischen, denn sie eröffnen den ausländischen Kunden den Zugang zur Abgeltung der Steuer, welche die Schweiz den eigenen Bürgern verwehrt. Wenn das Abgeltungssystem eine gute Sache wäre, würde die Schweiz das System zuerst im Inland einführen. Für die grossen und gegen die kleinen Banken Die Abkommen stärken die grossen Banken und schwächen die kleineren, die nicht in der Lage sind, die durch die Abkommen geschaffene Komplexität zu meistern. Wenn kleine und mittlere Banken für jedes Land eine eigene Lösung realisieren müssen, können sie das traditionelle Geschäft nicht kostendeckend betreiben. Sie werden dieses Geschäft an die Grossen und ans Ausland verlieren. Mit je mehr Ländern wir solche Abkommen abschliessen, desto dramatischer wird die Situation für die kleineren Banken. Schon heute leiden die Kleinen überproportional an den Kosten der Regulierung im grenzüberschreitenden Geschäft. Deshalb bieten die Grossbanken den kleinen Instituten an, ihre Auslandkunden zu übernehmen. Als Alternative versuchen die Grossen, für andere Institute die Konto- und Depotführung und die Administration zu übernehmen. Damit würden die kleineren Banken zu unabhängigen Vermögensverwaltern und könnten ihre Bankenlizenz und ihre Berufsbezeichnung gleich abgeben. Dies ist nicht im Interesse der Schweiz. Wir haben schon genug «too big to fail». Zum Schaden der Schweiz Die Abkommen führen zu einem massiven Kapitalabfluss, weit grösser als ohne Abkommen. Die Banken bezahlen auf jeden Fall 2,5 Milliarden Fran-
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ken an Deutschland und Grossbritannien, auch wenn sie dieses Geld bei abgewanderten Kunden nicht mehr eintreiben können. Die Banken, die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte sind die Leidtragenden. Hohe Verluste an Arbeitsplätzen und an Steuereinnahmen treffen uns alle. Unterstützen wir das Referendum, und stimmen wir Nein zu den drei Steuerabkommen. Hans Geiger ist emeritierter Professor für Bankwesen an der Universität Zürich.
Referendum gegen schädliche Steuer-Verträge
Schweiz schwächen? AbgeltungssteuerDiktat NEIN! Jetzt 3er-Referendum unterschreiben und Unterschriften sammeln. www.referendum.ch
BUNDESFEIERTAG Redaktion und Verlag wünschen allen Leserinnen und Lesern einen schönen 1. August! Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, 10. August 2012.