FREITAG, 5. OKTOBER 2012 NR. 40 54. JAHRGANG
0,148% = CO2-
Anteil der Schweiz am Welt-CO2. Mit 20% «Reduktionsziel» wären wir dann bei 0,118%. Und dafür Hunderte Millionen CHF an neuen Steuern und Abgaben? Sind wir denn total gaga? Bei der Jahrhundertlüge Waldsterben rastete nur die Schweiz aus, bei der CO2-Lüge nun immerhin die classe politique der EU. Diekeine hat offenbar EU. Die hat offenbar anderenkeine Proa bleme. Lassen wir uns nicht wieder zum Narren halten! Alle wollen nur an unser Geld. Daher: NEIN zur CO2-Lüge! Bürgeraktion, 8700 Küsnacht PC 87-16415-6 Dr. Michael E. Dreher, Ex-NR
AZA 8820 Wädenswil
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
STRAFVERFOLGUNG AUF ABWEGEN
«Antirassismus» als Vorwand im Kampf gegen die SVP Bereits anlässlich der Albisgüetli-Tagung 2007 stellte der damalige Präsident der Zürcher SVP, Hansjörg Frei, die Frage, wer uns vor dem Schutz durch die Justiz schützt. Angesichts des jüngsten Verfahrens der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den Präsidenten der Zürcher SVP erweisen sich Freis Befürchtungen als geradezu prophetisch.
Dem Strafrecht werden in der Lehre drei Funktionen zugeschrieben: Es soll abschrecken, also von Straftaten abhalten, und dies sowohl die Allgemeinheit (Generalprävention) als auch den Einzelnen (Spezialprävention). Ferner wird mit der Bestrafung auch der legitimen Forderung der Gesellschaft nach Sühne Rechnung getragen. Das Strafrecht hat aber noch eine weit darüber hinausgehende Funktion. Es ist für die gesellschaftliche Ordnung von zentraler Bedeutung. Es muss als gerecht empfunden werden. Das Verhältnis von Straftat und Strafe muss in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen. Doch genau das ist immer weniger gewährleistet. Immer häufiger bewirken Urteile ungläubiges Kopfschütteln. Vor allem, wenn man Strafen und Strafmasse vergleicht. Die Justiz passt sich nicht nur veränderten Lebensgewohnheiten an. Sie reagiert auf kurzfristige Modeströmungen bereits schneller als Karl Lagerfeld. Sie ist zum Spielball der politisch Korrekten geworden. Opportunität verdrängt Recht. Marsch durch die Institutionen Die 68er haben auf ihrem Marsch durch die Institutionen mittlerweile als letzte Bastion auch die dritte Staatsgewalt in Beschlag genommen. Praktisch widerstandslos liess sich die Justiz vor den Karren der Linken spannen, und nie hat sie sich über diese politische Einflussnahme beklagt. Im Gegenteil, geradezu in devoter Art und Weise nehmen Staatsanwälte bereits am Fernsehen vor laufender Kamera Aufträge entgegen. Wenn Chef-Funktionärin Bundesrätin Eveline WidmerSchlumpf in der «Arena» im Stile einer Befehlsausgabe festlegt, wer die volle Härte des Gesetzes zu spüren zu
bekommen habe, kommt bei der von hochbezahlten Juristen strotzenden Zürcher Staatsanwaltschaft niemand auf die Idee, höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen, dass wir in unserem Land so etwas wie Gewaltentrennung mit einer unabhängigen Justiz haben. Offenbar glauben Insider nicht daran. Das ist beängstigend. Geht es um einen Vertreter der SVP, ist bei der Staatsanwaltschaft das Dispositiv klar: Als erstes werden die Medien informiert, dann wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt und zuletzt wird heuchlerisch behauptet, es gelte selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Bei Vertretern anderer Parteien dürfen selbst Gewaltverbrecher auf Diskretion zählen. Strafnorm als politische Waffe Während sich Heerscharen von Journalisten mit der Frage der Wissenschaftlichkeit an einem Universitätsseminar auseinandersetzen, scheint es niemanden zu kümmern, ob unsere Staatsanwälte primitivsten juristischen Anforderungen genügen. Es reicht offenbar, wenn sie politisch auf der Linie sind. Nicht anders ist es zu erklären, dass es keinen Aufschrei gab, als die Bundesanwaltschaft ein Verfahren in Sachen Bankdatenlieferung an die USA mit der Begründung ablehnte, die betreffende Bank habe «von der höchsten staatlichen Instanz die Erlaubnis erhalten» und hätte darum gar nicht illegal gehandelt haben können. Das ist grotesk! Von der ersten Staatskundelektion an weiss jeder Schüler, dass der Bundesrat nicht die «höchste staatliche Instanz» ist. Wie viel weniger dann erst die Finanzministerin? Und ist es nicht so, dass seit der Überwindung des Absolutismus auch Regierungen ans Gesetz gebunden sind? Und gehört es nicht zu den vornehmsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft, dafür zu sorgen, dass sich auch die Behörden ans Gesetz halten? Hier wird Recht zur Farce. Mit dem 1. Januar 1995 hat sich in der Schweiz et-
was Grundlegendes verändert. Seit jenem Tag hat die Schweiz ein Gesinnungsstrafrecht. Seit jenem Tag kann jemand in der Schweiz dafür verurteilt werden, dass er historische Tatsachen leugnet. Wer vorher ein Irrlicht oder ein Dummkopf war, muss seit jenem Tag damit rechnen, zum politischen Gefangenen zu werden. Und das in der freien Schweiz! Der Rassendiskriminierungsartikel 261bis StGB war von Anfang an als politische Waffe konzipiert. Einmal mehr «musste» die Schweiz gesetzgeberisch tätig sein, weil Bundesrat und Verwaltung einer internationalen Konvention beitreten wollten. Leider glaubte eine knappe Volksmehrheit der Beteuerung des damaligen Bundesrats Arnold Koller, es gehe mit der neuen Bestimmung nur darum, besonders schwerwiegende und verwerfliche Formen der Rassendiskriminierung zu ahnden. Und der Stammtisch bleibe selbstverständlich ausgenommen. Letztere Behauptung machte das Bundesgericht bereits nach kurzer Zeit zur Makulatur. Es folgte eine Reihe von Urteilen, in denen die Meinungsäusserungsfreiheit weiter beschnitten wurde. Neuste Groteske ist die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen den Präsidenten der Zürcher SVP, Nationalrat Alfred Heer. Dieser hatte in der Sendung «SonnTalk» auf «Tele Züri» am 16. September im Rahmen einer asylpolitischen Debatte gesagt, junge Nordafrikaner aus Tunesien kämen schon «... als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden.» Ein Richter kümmert sich um Nichtigkeiten Gegen diese Aussage erstattete ein notorischer SVP-Hasser Anzeige, die vom Zürcher Staatsanwalt Manfred Hausherr umgehend an die Hand genommen wurde. Der Mann fürchtete offensichtlich, andernfalls von der Schweizer Illustrierten den «Kaktus der Woche» zugesprochen zu erhalten.
Im alten Rom wurde von hohen Beamten noch Charakterstärke verlangt. Es galt das geflügelte Wort: «minima non curat praetor» – der Prätor (Richter) kümmert sich nicht um Nichtigkeiten. Was Alfred Heer gesagt hat, ist genau eine solche Nichtigkeit, bei der er sich sogar auf die neusten Polizeistatistiken abstützen kann. Doch das interessiert Gesinnungsinquisitoren wie Manfred Hausherr nicht. Obwohl er weiss, dass der Nationalrat Heers Immunität mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufheben wird, setzt er die ganze Maschinerie in
Bewegung und verschwendet Steuergeld. Er will politisch korrekt bleiben, sich ja nicht dem Vorwurf aussetzen, er habe als Staatsangestellter etwas für SVPler übrig. Die Entlassung Christoph Mörgelis hatte eine disziplinierende Wirkung. Immerhin muss man Manfred Hausherr zugute halten, dass nun niemand mehr ernsthaft bestreiten kann, dass Artikel 261bis StGB eine politische Waffe ist. Eine politische Waffe in der Hand übereifriger Staatsanwälte. Das erträgt ein Rechtsstaat auf Dauer nicht.
Präventionsgesetz ist gescheitert Nach dem Entscheid des Ständerats in der vergangenen Session ist das nationale Präventionsgesetz definitiv vom Tisch. Das unnötige Gesetz hätte weitere staatliche Interventionen ermöglicht, neue Kosten verursacht und zu einem Ausbau der Verwaltung geführt. Die IG Freiheit erwartet vom Bundesrat eine konsequente Umsetzung dieses Entscheids: Der zügellose Aktivismus des Bundesamts für Gesundheit (BAG) muss gebremst werden. Die zahllosen Programme, welche unter dem Titel «Prävention» laufen, sind zu reduzieren. pd. Die IG Freiheit wehrt sich seit Jahren unter anderem zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband, GastroSuisse, der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP) gegen ein nationales Präventionsgesetz. Ein solcher Erlass hätte nicht nur weitere staatliche Eingriffe in die Privatsphäre ermöglicht, sondern auch neue Verbote und Auflagen mit sich gebracht. Die IG Freiheit hat das Gesetz überdies abgelehnt, weil es einen weiteren Ausbau der Verwaltung sowie neue Kosten für Wirtschaft und Gewerbe verursacht hätte. Die staatliche Bevormundung, welche mit der Idee eines Präventionsgesetzes eng verbunden ist, lehnt die IG Freiheit dezidiert ab. Nachdem die Idee des Präventionsgesetzes definitiv verworfen ist, gilt es nun, die Aktivitäten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) unter die Lupe zu nehmen.
Unkontrollierte Aktivitäten des Bundes Es geht nicht an, dass die Bundesverwaltung ein Programm nach dem anderen lanciert, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage bestehen würde. Die teuren und oftmals wirkungslosen Kampagnen der Verwaltung sind zu hinterfragen. Auch im Bereich Prävention muss der Staat seine Rolle subsidiär verstehen: Nur dort, wo keine privaten Anstrengungen unternommen werden, sind staatliche Massnahmen angebracht. Gerade im Präventionsbereich aber gibt es unzählige private Initiativen. Die IG Freiheit fordert den Bundesrat auf, die teils unkontrollierten Aktivitäten des Bundesamts für Gesundheit nun genau unter die Lupe zu nehmen. Die zahllosen Programme des BAG müssen reduziert und die Kosten gesenkt werden.
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