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Freitag, 14. März 2014 | Nr. 11 | 56. Jahrgang
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PÄDOPHILE SOLLEN NICHT MEHR MIT KINDERN ARBEITEN DÜRFEN
Kinder vor Pädophilen schützen Wenn ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z. B. Behinderten) verurteilt worden ist, soll er das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.
Natalie Rickli Nationalrätin SVP Winterthur
Viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Darum ist es wichtig, dass diese nicht mehr in die Nähe von Kindern gelangen, sei das im Beruf oder in der Freizeit. Nur so können wir verhindern, dass Pädophile wieder an Schulen, Behinderteninstitutionen oder in Sportvereinen tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum ein solcher Sexualstraftäter nach Verbüssung seiner Strafe eine Tätigkeit in einer Schule oder einem Sportclub ausüben soll. Es gibt genügend andere Berufe. Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ist ein erster Schritt, Kinder besser vor Wiederholungstätern zu schützen. Natürlich braucht es noch weitere Massnahmen: Die Prävention muss verbessert, und die Strafen und die Verwahrungspraxis müssen verschärft werden.
Kein Gegenvorschlag Der Bundesrat lehnt die vorliegende Initiative ab. National- und Ständerat konnten sich nach langen Debatten nicht einigen, verschiedene Gegenvorschläge wurden verworfen. Am Schluss lehnte die Mehrheit des Ständerates die Initiative ab, der Nationalrat stimmte jedoch zu. Die Initiativ-Gegner wollen eine kürzlich verabschiedete Gesetzesrevision betr. Tätigkeitsverbot als «Gegenvorschlag» verkaufen. Sie wollen den Stimmbürgern weismachen, es gebe einen Vorschlag, der besser und «verhältnismässiger» sei als die Initiative. Das besagte Gesetz geht aber leider zu wenig weit: Es sieht lediglich ein 10-jähriges Berufsverbot vor, und dies auch nur, wenn der Täter zu einer Mindeststrafe von sechs Monaten, zu 180 Tagessätzen (bei einer Geldstrafe) oder einer therapeutischen Massnahme verurteilt wurde. Die Initiative
hingegen ist klar formuliert: Alle Täter, die wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen oder Abhängigen verurteilt wurden, erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.
Schwammige Begriffe im heutigen Gesetz Gemäss dem bestehenden Gesetz müssen die Gerichte das Verbot nur für Tätigkeiten aussprechen, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen. Der Begriff «regelmässig» schafft Unklarheiten: Erhält der verurteilte Lehrer ein Berufsverbot, weil er die Schüler täglich sieht, vielleicht auch noch der Fussballtrainer, der die Kinder wöchentlich sieht, aber nicht der Theaterleiter, der die Kinder nur einmal im Monat sieht? Die Beurteilung liegt so ausschliesslich in den (milden) Händen der Richter. Im heutigen Gesetz sind die Begriffe zu schwammig, während die Initiative klar formuliert ist. Wir müssen dafür sorgen, dass verurteilte Sexualstraftäter grundsätzlich nicht mehr nahe an Kinder oder abhängige Personen gelangen. Zudem braucht es harte Sanktionen, wenn sich Täter nicht an das Berufsverbot halten. Die Sanktionen im heutigen Gesetz reichen nicht aus. Unsere diesbzgl. Verschärfungsanträge im Nationalrat wurden leider abgelehnt. Sollte die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» angenommen werden, müssen die Sanktionen entsprechend verschärft werden.
Schutz der Opfer Wir alle wissen: Ein Pädophiler kann nicht geheilt werden. Psychiater und Psychologen bestätigen, dass man die Täter im Rahmen einer Therapie höchstens lehren kann, mit ihrer Störung umzugehen. Verbunden damit ist in der Regel die Auflage, sich nicht auf Spielplätzen, bei Schulen und Kindergärten etc. aufzuhalten. Der deutsche Psychologe und Soziologe Rolf Degen sagt sogar: «Behandelte Straftäter werden häufiger rückfällig.» Das macht Angst.
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Leider hat das Initiativkomitee, das zum grossen Teil nicht aus Politikern besteht, bislang kaum Mittel, um einen Abstimmungskampf zu führen. Namentlich für die grossen Wirtschaftsverbände ist unser Thema nicht prioritär, und die Parteien haben auch kein Geld. Gewisse finanzielle Mittel sind jedoch unabdingbar, um Werbung für dieses wichtige Anliegen machen und am 18. Mai gewinnen zu können. Darum möchte ich Sie höflichst anfragen, ob auch Sie bereit wären, einen Beitrag im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um so zumindest eine minimale Abstimmungskampagne zu ermöglichen. Über jede noch so kleine Spende freuen wir uns sehr – jeder Franken zählt! Überparteiliches Komitee «Ja zum Berufsverbot für pädophile Straftäter», 8702 Zollikon, PC-Konto: 89-246868-8 / IBAN CH29 0900 0000 8924 6868 8 Überparteiliches Komitee FDP und die GLP haben zwar bereits die Nein-Parole gefasst zu dieser Initiative, doch auch in ihren Kreisen gibt es Befürworter. Die Initiative wird von einem breiten, überparteilichen Komitee unterstützt. Dieses setzt sich aus mittlerweile 97 Parlamentariern aus den Reihen von SVP, FDP, CVP, BDP und Lega und zusammen. Weitere kantonale Politiker kommen lau-
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fend hinzu. Ich bitte Sie, uns zu unterstützen und der Initiative so am 18. Mai zum Erfolg zu verhelfen. Das Berufsverbot für verurteilte Pädophile ist wichtig, um unsere Kinder besser vor Pädophilen zu schützen. Die Interessen der Kinder müssen Vorrang haben vor den Anliegen der Straftäter. Lesen Sie mehr auf: www.kinder-schuetzen.ch
Was will die Mindestlohn-Initiative? Die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds will, dass der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde (ca. 4000 Franken im Monat) festlegt, der laufend an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst wird. Heute ist die Festsetzung der Löhne Sache der Unternehmer und ihrer Mitarbeitenden. Der Staat mischte sich bisher nicht ein. Je nach Situation handelt ein Arbeitgeber den Lohn in einem Gesamtarbeitsvertrag mit den Gewerkschaften oder direkt mit dem Angestellten aus. Das hat sich bewährt und trägt zum Wohlstand der Schweiz bei. Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ab. Die Volksabstimmung findet am 18. Mai 2014 statt.
Gründe für ein NEIN Nein zum welthöchsten Mindestlohn Ein Mindestlohn von monatlich 4000 Franken liegt weit über dem aller anderen Staaten. Er schadet der Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet Arbeitsplätze im Tourismus, der Landwirtschaft und in der Exportindustrie, weil Schweizer Produkte teurer werden. Nein zur Einmischung durch den Staat Die Festsetzung der Löhne ist nicht Aufgabe des Staates, sondern Sache der Unternehmen und ihrer Mitarbeitenden. Dieses bewährte Erfolgsmodell will die Linke mit der Mindestlohninitiative über Bord werfen.
Nein zum staatlichen Korsett Heute unterscheiden sich die Löhne nach Region, Branche und Firma. Das macht Sinn: Denn auch die Kosten für den Lebensunterhalt sind im Jura und in Zürich sehr unterschiedlich. Ein einheitlicher Mindestlohn schafft so neue Ungerechtigkeit. Nein zu einem Mindestlohn, der den «schwächsten» Angestellten schadet Die Initiative verschlechtert die Berufschancen von schlecht qualifizierten Personen, Lehrabgängern und Wiedereinsteigern, da Unternehmen verstärkt rationalisieren oder Arbeitsplätze ins billigere Ausland verlagern.
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Aus diesem Grund müssen wir dafür sorgen, dass verurteilte Täter möglichst von Kindern ferngehalten werden. Diese Initiative schützt also nicht nur die Opfer, sondern auch die Täter – vor sich selber. Die Gegner sprechen immer wieder davon, dass die sogenannten Jugendlieben (z.B. ein 20-Jähriger mit einer 15-Jährigen) von der Initiative auch betroffen seien. Das ist nicht der Fall, denn die Initianten wollen solche Fälle explizit nicht erfassen. In diesem Punkt waren sich alle Parteien bei der Diskussion in den Räten einig. Das Ausführungsgesetz wird dies entsprechend regeln. Dass die Kritik betr. Jugendlieben in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnt wird, zeigt auch, dass es keine wirklichen Argumente gegen diese Initiative gibt. Zudem ist dies ein Hohn für die Opfer von Pädophilen. Denn um diese geht es in der vorliegenden Initiative. Sie sollen geschützt werden.
Nein zu höheren Preisen Mindestlöhne erhöhen die Produktionskosten und führen so zu höheren Preisen für die Konsumenten. Verlierer wären jene, die angeblich von einem Mindestlohn profitieren sollen. Verlieren würden insbesondere Rentnerinnen und Rentner und alle Bezüger von Sozialleistungen. Nein zu Ausfällen bei Steuern und Sozialversicherungen Ein Mindestlohn erhöht den Anreiz zu Schwarzarbeit. Wer illegal arbeitet, zahlt weder Steuern noch Beiträge an die Sozialversicherungen. Die Löcher stopft der legal arbeitende Mittelstand.
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