Zürcher Bote Nr. 12

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Freitag, 21. März 2014 | Nr. 12 | 56. Jahrgang

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

VOLKSABSTIMMUNG VOM 18. MAI 2014

Der Gegenentwurf zur Hausarzt-Initiative fördert den Einfluss von Politik und Beamten im Gesundheitswesen Die Gesundheitspolitik ist geprägt von Konzeptlosigkeit. Sie orientiert sich an unkoordinierten Kantonshoheiten und kurzfristigen Begehrlichkeiten von einzelnen Interessengruppen. Damit wird der staatliche Einfluss ausgebaut und die wachsende Prämienlast gefördert.

Die ehemals freiheitlich orientierte Gesundheitsversorgung wird schrittweise der Planwirtschaft geopfert. So zum Beispiel bei der bestehenden staatlichen Einflussnahme bei der Tarifierung mit kartellistischen Preisen, mit dem Numerus Clausus beim Zugang zum Medizinstudium, bei gleichzeitig staatlichen Bestimmungen zur Zulassung unter dem Titel «Ärztestopp», obwohl die Zahl der zugelassenen Mediziner pro 1000 Einwohner in gut 20 Jahren von 1,4 auf 2,1 Praktizierende, also um 50 Prozent zugenommen hat. Die Hausarztmedizin als wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung soll nun ebenfalls besonders staatlich gefördert werden. Der Gegenentwurf zur Hausarzt-Initiative schliesst sich somit nahtlos an diese widersprüchliche Fehlentwicklung der vergangenen Jahre an.

Es geht nur ums Geld

Als besonders stossend muss der zweite Teil des zur Abstimmung unterbreiPlanwirtschaft wird ausgebaut teten Verfassungsartikels angesehen Nachdem man seit Beginn des Jah- werden. Der Auftrag an Bund und res 2012, mit bescheidenem Erfolg Kantone für eine «angemessene Abund gegen den Widerstand von Kan- geltung der Leistungen der Hausarzttonen und Spitälern, medizin», wie es wörtversucht, den stationä- « Der Gegenentwurf lich heisst, zu sorgen, ren Bereich des Geist in unserem Land zur Hausarztsundheitswesens müheinzigartig. Mit dieser sam in kleinen SchritFormulierung hält die Initiative enthält ten von der staatlieine staatliche Lohn- staatliche Lohngaranchen Planwirtschaft tie für einen einzelnen garantie für Ärzte.» Beruf in der Verfassung zu lösen und die Eigenständigkeit der SpiEinzug. Das ist für eitäler zu stärken, wird mit dieser Ver- nen liberalen Staat verwerfl ich und fassungsgrundlage im ambulanten insbesondere für einen akademisch Teil das Gegenteil angestrebt. Mit anspruchsvollen Berufsstand beschädem Gegenentwurf zur Hausarzt-Ini- mend. Nicht nur soll eine Art Garantiative sind Bund und Kantone aufge- tie für die Ausübung des Berufs ge-

währt werden, nein, darüber hinaus garantiert der Staat aufgrund dieser Verfassungsnorm einen Lohn, der ja eher höher sein wird als die heute erreichten durchschnittlichen Fr. 200000.– im Jahr. Man wird den Eindruck nicht los, dass es auch mit dem Gegenvor-schlag nur ums Geld geht. Weil Spezialisten eher ein besseres Einkommen erzielen, ist der Hang zur Gerechtigkeit auf höchstem finanziellem Niveau spürbar. Ein gutes,

überdurchschnittliches Einkommen ist dem anspruchsvollen Beruf entsprechend für Ärzte unbestritten.

sorgung zu sorgen, eine nach sozialistischem Vorbild ausgestaltete Gesundheitsversorgung. Der Gegenvorschlag « Die Planwirtschaft zur Volksinitiative «Ja im GesundheitsNein zur zur Hausarztmedizin» Staatsmedizin ist ein entscheidender wesen wird weiter Ein Verfassungsartikel Schritt zur Staatsmediausgebaut.» dafür ist unnötig und zin und muss im Interschafft, zusammen mit esse eines freiheitlidem Auftrag von Bund und Kanto- chen Arztberufs und Gesundheitswenen für eine ausreichende Grundver- sens entschieden abgelehnt werden.

Masseneinwanderung: Konsequente Umsetzung der Initiative Eine Delegation der SVP hat sich am Dienstag mit Vertretern des Bundesamtes für Migration getroffen und über die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» diskutiert. Dies, nachdem der Bundesrat die SVP nicht in eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Initiative einbinden will. Die SVP hat am Treffen unmissverständlich klar gemacht, dass die Initiative konsequent umzusetzen ist, und dass der Bundesrat hierfür am 9. Februar 2014 einen klaren Auftrag erhalten hat. Die SVP hat gegenüber dem Bundesamt für Migration ihre in der vergangenen Woche kommunizierten Forderungen bekräftigt. SVP. Bei dem am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz weder Mitglied der EU noch des europäischen Binnenmarktes ist. Forderungen der SVP zur Umsetzung der Masseinwanderungs-Initiative. Die umzusetzenden Vorgaben der Initiative sind klar. Sie umfassen insbesondere: • Eine Begrenzung der Zuwanderung. • Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. • Die Steuerung erfolgt über jährliche Höchstzahlen und Kontingente. • Ausrichtung der Zuwanderung auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen. • Berücksichtigung des Vorranges für Schweizerinnen und Schwei-

zer auf dem Arbeitsmarkt, das heisst Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einer Niederlassungsbewilligung, Personen mit einer Daueraufenthaltsbewilligung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. • Einbezug der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen. • Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen ist zur Zielerreichung der Zuwanderungsbegrenzung zu beschränken. • Das Vorliegen eines Gesuchs des Arbeitgebers, Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen.

Als Lösung schlägt die SVP die bewährten Zulassungsregelungen vor, welche zwischen 1970 und 2002 galten. Diese Regelungen erfüllen den Verfassungsartikel, sind kein theoretisches Modell, haben sich bewährt, gewährleisteten nicht nur Wirtschaftswachstum, sondern auch Lohnwachstum und führten zu einem weit geringeren Zuwanderungsüberschuss als die Personenfreizügigkeit. Sollte dieses bewährte System optimiert werden, wird sich die SVP nicht dagegen wenden, jedoch nur, wenn die Zuwanderung gemäss Verfassungsartikel begrenzt wird. Im Bereich der Grenzgänger spricht sich die SVP für eine Lösung aus, die den Grenzkantonen einen möglichst grossen, eigenständigen Handlungsspielraum einräumt.

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Toni Bortoluzzi Nationalrat SVP Affoltern am Albis

fordert, für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung zu sorgen. Wie dieser staatliche Auftrag zu erfüllen ist, bleibt dem Gesetz überlassen. Mit einem Masterplan hat der Bundesrat jedoch bereits skizziert, wie diese neue Verfassungsnorm mindestens teilweise umgesetzt werden soll. Vor allem sollen die Aus- und Weiterbildung des Hausarztes verbessert und die zentrale Rolle der Grundversorger in der integrierten Versorgung gestärkt werden. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden, nur braucht es dazu keine neue Verfassungsbestimmung, weil eine bescheidene Korrektur bestehender Gesetze genügen würde. Was für weitere Massnahmen geplant sind, um den Auftrag der sicheren Grundversorgung zu erfüllen, bleibt unklar. Jedenfalls ist zu befürchten, dass nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung die Planwirtschaft im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung endgültig Einzug hält.

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ausstellung 22. & 23. März 2014


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