FREITAG, 10. MAI 2013 NR. 19 55. JAHRGANG
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
EIDGENÖSSISCHE VOLKSABSTIMMUNG VOM 9. JUNI 2013
JA zu den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes Mit 3,4 Asylgesuchen auf 1000 Einwohner ist die Schweiz europaweit unter den Spitzengesuchsländern. Betrachtet man die Statistiken der UNHCR zu den Gesuchszahlen, so sieht man schnell, dass wenige Staaten der EU-27 so viele Asylbewerber verzeichnen wie die Schweiz. Nur in Schweden, Malta und Luxemburg werden mehr Gesuche im Vergleich zur Wohnbevölkerung eingereicht. Interessanterweise flüchten diese Personen, die angeben, an Leib und Leben bedroht zu sein, nicht in das erste sichere Land, sondern wählen ihre Destination eher nach deren wirtschaftlicher Situation und dem Asylsystem aus. So verzeichnet die Schweiz 10-mal mehr Asylgesuche als Spanien, das dem afrikanischen Kontinent am nächsten wäre. CÉLINE AMAUDRUZ NATIONALRÄTIN SVP PUPLINGE (GE)
Die Mehrheit der Asylbewerber sind in Wirklichkeit Wirtschaftsmigranten, die wissen, dass sie über das Ausländergesetz keine Möglichkeit hätten, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten und dies über den Asylweg umgehen. So mischen sie sich unter jene Personen, die tatsächlich über eine Flüchtlingseigenschaft verfügen. Im Gegensatz zu den Flüchtlingen, sind jedoch Wirtschaftsmigranten weder an Leib und Leben noch an ihrer körperlichen Integrität bedroht. Sie haben kein anderes Ziel, als sich den wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu entziehen, unter denen Millionen ihrer Mitbürger tagtäglich leben. Diese Probleme der Asylpolitik sind nicht neu. Unter der damaligen Departementsführung von Christoph Blocher wurden die Missstände klar beim Namen genannt, wie insbesondere: • die Tatsache, dass es zu viele unberechtigte Asylgesuche gibt; • ein Grossteil der Asylbewerber keine Ausweispapiere vorlegt; • die Verfahren viel zu lange dauern, insbesondere in zweiter Instanz; • abgewiesene Asylbewerber das Land nicht verlassen; • die Integration schlecht ist, sowohl bei den Sprachkenntnissen als auch bei den Aktivitäten von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen; • und die Kosten stetig zunehmen. Unter dem Einfluss von Christoph Blocher wurden einige Probleme bereits angegangen. Doch mit seiner Abwahl wurde auch die Wiederkehr zur alten, largen Asyl-
praxis eingeläutet – begleitet von einer unverzüglichen Explosion der Gesuchszahlen, die vorher stetig abgenommen hatten.
lich, wenn Tausende Wirtschaftsmigranten und Kriminelle über den Weg des Asylrechts in die Schweiz kommen.
Unhaltbare Zustände Die SVP hat trotzdem ihren Kampf für nötige Reformen weitergeführt. Das aktuelle Chaos im Asylbereich mit der massiven Zunahme an Asylgesuchen bestätigt, dass die Verantwortlichen die angestrebten Reformen unverzüglich hätten angehen sollen, anstatt diese herauszuzögern. Bei der Unterbringungsfrage wird die Lage aufgrund der steigenden Asylgesuche immer prekärer. Junge Männer werden in Wohnquartieren untergebracht, in unmittelbarer Nähe von Schulen, wo Kinder Drogenverstecke entdecken. Als Pseudo-Flüchtlinge getarnte Drogendealer werden in unseren Städten direkt neben bekannten Drogenumschlagplätzen einquartiert, so können sie ungestört ihrem Geschäft nachgehen. Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, über welche wir am 9. Juni abstimmen dürfen, sind nicht nur kosmetische Reformen. Sie bringen klare Verbesserungen. Selbstverständlich werden wir, egal welche Änderungen wir vorsehen, immer als «Unmenschen» dargestellt. Dabei kann ich ihnen versichern, dass diese Massnahmen bei Weitem nicht ausreichen werden, um alle Missstände im Asylwesen zu beheben. Doch anscheinend reichen sie bereits aus, damit rund 90 linke Organisationen dagegen ein Referendum ergreifen. Die Schweiz ist zu Recht stolz darauf, dass sie vielen echten Flüchtlingen eine Zuflucht bietet, im Sinne der von ihr mitunterzeichneten internationalen Konventionen im Asylbereich. Diesem Grundsatz wollen wir weiter nachleben. Dies ist jedoch nicht mög-
Die Zahlen bezeugen die harte Realität Von 28 631 neuen Asylgesuchen im Jahr 2012 (eine Zunahme von 27 % im Vergleich zu 2011), wurden nur 2507 als Flüchtlinge anerkannt, also nur 8,7 Prozent. Das heisst schlicht und einfach: mehr als 9 von 10 Gesuchen werden aus anderen Gründen eingereicht. Diese Vorgehensweise ist einfach und kostenlos für die Gesuchsteller und bringt ihnen mehrere Vorteile: • ein unverhoffter legaler Aufenthaltsstatus; • eine Unterkunft, während wir Schweizer teilweise keine mehr finden; • kostenlose ärztliche Versorgung und juristischer Beistand; • die Garantie verpflegt, gekleidet und transportiert zu werden, alles selbstverständlich gratis, also auf Kosten der Steuerzahler. Offenbar unzufrieden mit all diesen Leistungen werden viele Personen, die missbräuchlich Asyl beantragen, auch noch kriminell. Die Statistik zeigt die ernste Wirklichkeit der Situation im Asylwesen klar auf: Die Asylbewerber machen rund 0,5 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus, begehen aber rund 13 Prozent aller Straftaten gemäss Strafgesetzbuch. 2272 Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko haben im vergangenen Jahr mindestens eine Straftat begangen (Beschuldigte gemäss Kriminalstatistik). Im gleichen Zeitraum haben sich 5288 Personen aus diesen Ländern im Asylprozess befunden. Das heisst, dass 43 Prozent von ihnen straffällig wur-
den, und damit das Gastrecht massiv missbraucht haben. Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes werden die Attraktivität der Schweiz für Missbräuche senken, ohne die humanitäre Tradition zu beeinträchtigen. Die Beschleunigung der Verfahren und der Kampf gegen die Missbräuche sind genauso im Interesse der echten Flüchtlinge. Massvoll und ausgewogen Hier die wichtigsten Erläuterungen der massvollen Änderungen des Asylgesetzes: • Das Bundesamt für Migration kann Asylbewerber, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, in speziellen Unterkünften unterbringen. Damit können Zentren eröffnet werden, in welchen für renitente Asylbewerber ein strengeres Regime gilt. • Die Möglichkeit, auf einer Schweizer Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, wird gestrichen. Die Schweiz war das einzige Land Europas, auf dessen Vertretungen noch Asylgesuche eingereicht werden konnten. Dies hat zu einer Überforderung der entsprechenden Be-
hörden und zur Erhöhung von Missbrauchsfällen geführt. • Desertion und Wehrdienstverweigerung gelten nicht mehr als Flüchtlingseigenschaft. Diese Massnahme wurde getroffen als Reaktion auf die explosionsartige Zunahme von Asylgesuchen aus Eritrea aufgrund eines Rekursentscheids von Ende 2005. • Der Bundesrat erhält die Kompetenz, während zwei Jahren Testphasen zur Beschleunigung der Asylverfahren durchzuführen. Dabei können unter Beibehaltung der Rechtsgarantien auch die Rekursfristen von 30 auf 10 Tage gekürzt werden. • Bundesbauten können während höchstens drei Jahren ohne Bewilligung der betroffenen Kantone und Gemeinden als Asylunterkünfte genutzt werden, sofern diese Umnutzungen keine baulichen Massnahmen bedingen. Die Stärke der Schweiz ist ihr menschlicher Altruismus, aber kontrolliert und vernünftig. Dies möchte die Asylgesetzrevision erhalten. Daher stimmen Sie mit Überzeugung Ja zu den Änderungen im Asylgesetz.
Dem Volk vertrauen! Deshalb am 9. Juni: PC 30-209744-4
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Ja
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