Zürcher Bote Nr. 23

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Freitag, 5. Juni 2015 | Nr. 23 | 57. Jahrgang

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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH

DAS ERGEBNIS EINER ERPRESSUNG ILLEGAL ANWESENDER

Härtefallkommission: Institutionalisiertes Misstrauen gegen Ausländerämter Etwas mehr als sechs Jahre ist es nun her, seit in der Adventszeit 2008 rund 150 illegal anwesende Ausländer erst die Predigerkirche, dann die St. Jakobskirche in Beschlag genommen haben. Trotz der unterstellten «menschenverachtenden Politik» scheinen dieselben Personen grössten Wert darauf zu legen, in der geringgeschätzten Schweiz verbleiben zu können. Das Theater hat sich gelohnt: Seither ziert im Kanton Zürich eine ominöse Härtefallkommission die Ausländerverwaltung.

Barbara Steinemann Kantonsrätin SVP Watt-Regensdorf

Der damalige Polizeidirektor Hans Hollenstein liess sich von den weihnachtlichen Belagerungen der Gotteshäuser erweichen und versprach Anfang Januar 2009, sich bei der Gesamtregierung für eine Extraanlaufstelle für hier ausharrende Ausländer einzusetzen. Am 29. April 2009 beschloss dann der Regierungsrat, eine Härtefallkommission einzusetzen. Das wurde von den «sans-papiers» umgehend als Erfolg verstanden und die Linke hat damit einen Weg gefunden, eines ihrer zentralen Parteiprogramm-Ziele zu verwirklichen. Weist die Migrationsverwaltung ein Asylgesuch ab oder ergeht ein Nichteintretensentscheid, so haben seit dem 1. September 2009 Betroffene, die allesamt längst hätten ausser Landes gewiesen werden sollen, durch dieses neu geschaffene Gremium zu all den richterlichen eine neue, zusätzliche Instanz. Hier geht es um Personen, welche ihrer Ausschaffung jahrelang durch Untertauchen entgangen sind, denn eine unmögliche Ausweisung hätte von Amtes wegen den offiziellen Aufenthaltstitel «vorläufig Aufgenommen» zur Folge.

Noch mehr abgewiesene Asylanten In diesen Fällen hat der Polizeidirektor des Kantons Zürich das letzte und entscheidende Wort, ob jemand bleiben darf oder nicht. Es ist fraglich, ob ein einzelner Magistrat nichts Besseres zu tun hat, als sich um Einzelfälle von renitenten Ausländern zu kümmern. Leistungsträger in unserer

Gesellschaft wären schon froh, wenn der Regierungsrat auch den Steuerzahlern, den drangsalierten Gewerbetreibenden oder generell den Bürgern etwas mehr Würdigung ihrer Anliegen zukommen lassen würde ... Gemäss der Verordnung betreffend Härtefälle sind drei Zielgruppen vorhanden: a. Gesuche von abgewiesenen Asylsuchenden und Asylsuchenden mit einem Nichteintretensentscheid in Fällen von Art. 14 Abs. 2 des Asylgesetzes vom 16. Dezember 2005, b. Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern, die seit mehreren Jahren hier leben und die in der Schweiz noch nie ein asyl- oder ausländerrechtliches Bewilligungsverfahren durchlaufen haben, c. in Fällen von Art. 30 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 («sans-papiers»). Allein die Existenz einer solchen Härtefallkommission unterstellt, dass nicht alle Gründe gegen eine Abschiebung berücksichtigt wurden. Bestehende, demokratisch beschlossene Ausländer- und Asylgesetze können so umgangen werden, wenn man nur hartnäckig genug die Anweisungen unserer Behörden – insbesondere jene zur Ausreise oder die Papierbeschaffungspfl icht – umgeht. So leistet die Verwaltung Arbeit für den Papierkorb. Getreu der Auffassung der Linken werden einseitig die humanitären Rechte der erfolglosen Asylkandidaten wahrgenommen und die Interessen der Allgemeinheit vernachlässigt. Das geltende Recht im Ausländerbereich ist indes vor neun bzw. vor drei Jahren mit riesigen Mehrheiten (68 % bzw. 78,4 %) beschlossen worden. Mit Ausnahmegewährungen wird dieser klare Volkswille unterlaufen. Und sans-papiers-Fan Hollenstein wurde anRTVG-Testimonial-54x100.qxd:RTVG

Wir weben auch ihre Botschaften ins Internet rein.

Nein zur BillagMediensteuer

Werner Rüegg, Geschäftsführer:

«Für die neue Steuer hat der Bund gar keine Kompetenz. Es ist ein Skandal, dass der Bundesrat diese an der Volksabstimmung vorbeischmuggeln wollte.»

„Als aktives SVP-Mitglied ist mir auch ihr Erfolg wichtig!“

lässlich der Gesamterneuerungswahlen im April 2011 vom Zürcher Stimmbürger in die Wüste geschickt. Asylsuchende verfügen über ein reiches Instrumentarium an Rechtsmitteln, gegen Entscheide zu ihrem Status und Aufenthaltsrecht auf allen Ebenen zu rekurrieren und deren Vollzug zu verzögern. Mit einer solchen Kommission verlängern wir den Rechtsmittelweg erneut um rund sechs Monate. Das Bild, dass da ein armer abgewiesener Asylant um seine Rechte kämpfen muss, ist völlig falsch. Hinter dem Gesuch stehen Profis, die genau wissen, welche Begründungen erfolgreich sind und bei der Härtefallkommission Gehör finden. Um die Asylbeantragenden wird ein Netzwerk von unterstützenden Personen gesponnen, die Asylbranche ist ein Business, das vielen Helfern, von den Sozialarbeitern über die Juristen, einen Broterwerb ermöglicht.

Renitenz nicht belohnen Weder das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer noch das Asylgesetz enthalten Bestimmungen, die den Kantonen die Einsetzung einer Härtefallkommission vorschreiben oder empfehlen würden. Nebst Zürich kennen übrigens nur die Kantone Luzern, Basel-Stadt und Waadt eine solche Kommission, wo sie mitnichten zur Beruhigung der Situation beigetragen haben: In Lausanne gabs im März die letzte illegale Kirchenbesetzung, im April ist das Migrationsamt Luzern von Aktivisten im Namen von auf Nothilfe gesetzten abgewiesenen Asylbewerbern besetzt worden. Letztlich zeigt sich im Migrationsbereich deutlich, wie mit der Schaffung von Anreizen und wohlwollenden Institutionen von den Betroffenen immer mehr Entgegenkommen erwartet wird. 26.5

Wer jahrelang hier anwesend ist, obwohl ihm ein korrektes Verfahren gewährt wurde, das ihm am Ende eine Wegweisungsverfügung beschert hat, darf aus grundsätzlichen Gründen nicht mit einem Härtefall belohnt werden. Abgewiesene, aber dennoch Ausharrende wissen, dass man hierzulande in Aufenthaltsrechte hineinwachsen kann. Die Aussicht auf eine Beurteilung durch eine Kommission, die sich wohlwollend ihrer Lebensgeschichte annimmt und dann ein Ausharren mit einem Daseinsrecht beloh-

timmen Jetzt abs e zählt m Jede Stim

Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 SVP des Kantons Zürich EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN 1. Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich

NEIN

3. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»

NEIN

4. Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (Billag-Mediensteuer)

NEIN

K ANTONALE VORLAGEN 1. Verfassung des Kantons Zürich; obligatorisches Referendum für Gebühren (Gebühreninitiative)

JA

2. Gemeindegesetz; Gebührenkatalog (Gebühreninitiative)

JA

3. Kantonale Volksinitiative: Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus

JA

Tag der offenen Tür 13. / 14. Juni 2015 Wir zeigen Ihnen unsere neue Maschinenhalle.

10h bis 17h

NEIN Erbschaftssteuer zur neuen

«Die Initiative will ein neues Steuersubstrat schaffen, indem gar die eigenen Kinder und Enkel besteuert werden sollen. Das ist komplett falsch.»

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Gregor Rutz Nationalrat SVP / Vorstand Aktion Medienfreiheit

Alfred Heer

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JA

2. Stipendieninitiative

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nen könnte, dürfte die Renitenz dieser Personen beflügeln. Durch die Existenz einer Härtefallkommission wird der zweifelhafte Anreiz geschaffen, möglichst lange – mindestens fünf Jahre − hier auszuharren und ein Gesuch erst zu unterbreiten, wenn aufgrund der langen Anwesenheitsdauer eine Wegweisung aus humanitären Gründen nicht mehr zumutbar erscheint. Aber Renitenz darf nicht belohnt werden. Stimmen Sie am 14. Juni daher Ja zur Abschaffung der Härtefallkommission.

Nationalrat SVP

Am 14. Juni: RTVG-Revision

NEIN www.medienfreiheit.ch

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