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Freitag, 5. Juni 2015 | Nr. 23 | 57. Jahrgang
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WOCHENZEITUNG FÜR DEN MIT TELSTAND PUBLIK ATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES K ANTONS ZÜRICH
DAS ERGEBNIS EINER ERPRESSUNG ILLEGAL ANWESENDER
Härtefallkommission: Institutionalisiertes Misstrauen gegen Ausländerämter Etwas mehr als sechs Jahre ist es nun her, seit in der Adventszeit 2008 rund 150 illegal anwesende Ausländer erst die Predigerkirche, dann die St. Jakobskirche in Beschlag genommen haben. Trotz der unterstellten «menschenverachtenden Politik» scheinen dieselben Personen grössten Wert darauf zu legen, in der geringgeschätzten Schweiz verbleiben zu können. Das Theater hat sich gelohnt: Seither ziert im Kanton Zürich eine ominöse Härtefallkommission die Ausländerverwaltung.
Barbara Steinemann Kantonsrätin SVP Watt-Regensdorf
Der damalige Polizeidirektor Hans Hollenstein liess sich von den weihnachtlichen Belagerungen der Gotteshäuser erweichen und versprach Anfang Januar 2009, sich bei der Gesamtregierung für eine Extraanlaufstelle für hier ausharrende Ausländer einzusetzen. Am 29. April 2009 beschloss dann der Regierungsrat, eine Härtefallkommission einzusetzen. Das wurde von den «sans-papiers» umgehend als Erfolg verstanden und die Linke hat damit einen Weg gefunden, eines ihrer zentralen Parteiprogramm-Ziele zu verwirklichen. Weist die Migrationsverwaltung ein Asylgesuch ab oder ergeht ein Nichteintretensentscheid, so haben seit dem 1. September 2009 Betroffene, die allesamt längst hätten ausser Landes gewiesen werden sollen, durch dieses neu geschaffene Gremium zu all den richterlichen eine neue, zusätzliche Instanz. Hier geht es um Personen, welche ihrer Ausschaffung jahrelang durch Untertauchen entgangen sind, denn eine unmögliche Ausweisung hätte von Amtes wegen den offiziellen Aufenthaltstitel «vorläufig Aufgenommen» zur Folge.
Noch mehr abgewiesene Asylanten In diesen Fällen hat der Polizeidirektor des Kantons Zürich das letzte und entscheidende Wort, ob jemand bleiben darf oder nicht. Es ist fraglich, ob ein einzelner Magistrat nichts Besseres zu tun hat, als sich um Einzelfälle von renitenten Ausländern zu kümmern. Leistungsträger in unserer
Gesellschaft wären schon froh, wenn der Regierungsrat auch den Steuerzahlern, den drangsalierten Gewerbetreibenden oder generell den Bürgern etwas mehr Würdigung ihrer Anliegen zukommen lassen würde ... Gemäss der Verordnung betreffend Härtefälle sind drei Zielgruppen vorhanden: a. Gesuche von abgewiesenen Asylsuchenden und Asylsuchenden mit einem Nichteintretensentscheid in Fällen von Art. 14 Abs. 2 des Asylgesetzes vom 16. Dezember 2005, b. Gesuche von Ausländerinnen und Ausländern, die seit mehreren Jahren hier leben und die in der Schweiz noch nie ein asyl- oder ausländerrechtliches Bewilligungsverfahren durchlaufen haben, c. in Fällen von Art. 30 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 («sans-papiers»). Allein die Existenz einer solchen Härtefallkommission unterstellt, dass nicht alle Gründe gegen eine Abschiebung berücksichtigt wurden. Bestehende, demokratisch beschlossene Ausländer- und Asylgesetze können so umgangen werden, wenn man nur hartnäckig genug die Anweisungen unserer Behörden – insbesondere jene zur Ausreise oder die Papierbeschaffungspfl icht – umgeht. So leistet die Verwaltung Arbeit für den Papierkorb. Getreu der Auffassung der Linken werden einseitig die humanitären Rechte der erfolglosen Asylkandidaten wahrgenommen und die Interessen der Allgemeinheit vernachlässigt. Das geltende Recht im Ausländerbereich ist indes vor neun bzw. vor drei Jahren mit riesigen Mehrheiten (68 % bzw. 78,4 %) beschlossen worden. Mit Ausnahmegewährungen wird dieser klare Volkswille unterlaufen. Und sans-papiers-Fan Hollenstein wurde anRTVG-Testimonial-54x100.qxd:RTVG
Wir weben auch ihre Botschaften ins Internet rein.
Nein zur BillagMediensteuer
Werner Rüegg, Geschäftsführer:
«Für die neue Steuer hat der Bund gar keine Kompetenz. Es ist ein Skandal, dass der Bundesrat diese an der Volksabstimmung vorbeischmuggeln wollte.»
„Als aktives SVP-Mitglied ist mir auch ihr Erfolg wichtig!“
lässlich der Gesamterneuerungswahlen im April 2011 vom Zürcher Stimmbürger in die Wüste geschickt. Asylsuchende verfügen über ein reiches Instrumentarium an Rechtsmitteln, gegen Entscheide zu ihrem Status und Aufenthaltsrecht auf allen Ebenen zu rekurrieren und deren Vollzug zu verzögern. Mit einer solchen Kommission verlängern wir den Rechtsmittelweg erneut um rund sechs Monate. Das Bild, dass da ein armer abgewiesener Asylant um seine Rechte kämpfen muss, ist völlig falsch. Hinter dem Gesuch stehen Profis, die genau wissen, welche Begründungen erfolgreich sind und bei der Härtefallkommission Gehör finden. Um die Asylbeantragenden wird ein Netzwerk von unterstützenden Personen gesponnen, die Asylbranche ist ein Business, das vielen Helfern, von den Sozialarbeitern über die Juristen, einen Broterwerb ermöglicht.
Renitenz nicht belohnen Weder das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer noch das Asylgesetz enthalten Bestimmungen, die den Kantonen die Einsetzung einer Härtefallkommission vorschreiben oder empfehlen würden. Nebst Zürich kennen übrigens nur die Kantone Luzern, Basel-Stadt und Waadt eine solche Kommission, wo sie mitnichten zur Beruhigung der Situation beigetragen haben: In Lausanne gabs im März die letzte illegale Kirchenbesetzung, im April ist das Migrationsamt Luzern von Aktivisten im Namen von auf Nothilfe gesetzten abgewiesenen Asylbewerbern besetzt worden. Letztlich zeigt sich im Migrationsbereich deutlich, wie mit der Schaffung von Anreizen und wohlwollenden Institutionen von den Betroffenen immer mehr Entgegenkommen erwartet wird. 26.5
Wer jahrelang hier anwesend ist, obwohl ihm ein korrektes Verfahren gewährt wurde, das ihm am Ende eine Wegweisungsverfügung beschert hat, darf aus grundsätzlichen Gründen nicht mit einem Härtefall belohnt werden. Abgewiesene, aber dennoch Ausharrende wissen, dass man hierzulande in Aufenthaltsrechte hineinwachsen kann. Die Aussicht auf eine Beurteilung durch eine Kommission, die sich wohlwollend ihrer Lebensgeschichte annimmt und dann ein Ausharren mit einem Daseinsrecht beloh-
timmen Jetzt abs e zählt m Jede Stim
Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 SVP des Kantons Zürich EIDGENÖSSISCHE VORLAGEN 1. Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
NEIN
3. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»
NEIN
4. Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (Billag-Mediensteuer)
NEIN
K ANTONALE VORLAGEN 1. Verfassung des Kantons Zürich; obligatorisches Referendum für Gebühren (Gebühreninitiative)
JA
2. Gemeindegesetz; Gebührenkatalog (Gebühreninitiative)
JA
3. Kantonale Volksinitiative: Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus
JA
Tag der offenen Tür 13. / 14. Juni 2015 Wir zeigen Ihnen unsere neue Maschinenhalle.
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NEIN Erbschaftssteuer zur neuen
«Die Initiative will ein neues Steuersubstrat schaffen, indem gar die eigenen Kinder und Enkel besteuert werden sollen. Das ist komplett falsch.»
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JA
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nen könnte, dürfte die Renitenz dieser Personen beflügeln. Durch die Existenz einer Härtefallkommission wird der zweifelhafte Anreiz geschaffen, möglichst lange – mindestens fünf Jahre − hier auszuharren und ein Gesuch erst zu unterbreiten, wenn aufgrund der langen Anwesenheitsdauer eine Wegweisung aus humanitären Gründen nicht mehr zumutbar erscheint. Aber Renitenz darf nicht belohnt werden. Stimmen Sie am 14. Juni daher Ja zur Abschaffung der Härtefallkommission.
Nationalrat SVP
Am 14. Juni: RTVG-Revision
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EIDGENÖSSISCHE POLITIK
Der Zürcher Bote | Nr. 23 | Freitag, 5. Juni 2015
B E R I C H T 1. W O C H E S O M M E R S E SS I O N
Grundbuchdaten dürfen nicht Selbstbedienungsladen werden Christoph Mörgeli
Zu den bis auf weiteres unerledigten persönlichen Pendenzen in meinem Sommersessionsdossier gehört eine kürzlich vom Bundesrat mit dem Antrag auf Ablehnung beantwortete Motion «Gegen die schleichende Privatisierung des Grundbuchs» aus der Frühjahrssession. Der Betrieb eines elektronischen GrundbuchInformationssystems (eGRIS) durch ein externes Konsortium droht die Rolle der Kantone fundamental zu schwächen.
Zürcher Tempel, Berner Tempel Zum Weltfussballverband Fifa sprach die grüne Berner Nationalrätin Aline Trede bei Tele Züri das Folgende: «Wenn man in diesem Tempel ist auf dem Zürichberg, dann muss man sich schon fragen, ist das jetzt das, was die Fifa zeigen will, also will sie das auch verkörpern.» Nun darf man zu Tredes Fifa-«Tempel» in Zürich immerhin anmerken, dass dieser als reiner Privatbau ohne einen Steuerfranken errichtet wurde. Ganz anders liegen die Dinge bei den vielen Berner Tempeln, die der Bundesverwaltung dienen. Diese Tempel wurden zu hundert Prozent aus Steuergeldern errichtet. Wir denken an den Bundestempel des eidgenössischen Parlaments, der kürzlich für 103 Millionen Franken restauriert worden ist. Ganz besonders denken wir an den Tempel des Bundesamtes für Migration am Quellenweg 6 in Wabern. Diesen Migrationstempel bewohnt der Bund nur mietweise, denn er gehört der Pensionskasse des Bundespersonals. So bezahlen die Steuerpflichtigen nicht nur die Büros unserer Migrationsbeamten, sondern garantieren mit horrenden Mietsummen gleichzeitig auch noch deren Altersvorsorge. Der selbstbewusste Tempelritter in der Portierloge des hochmodernen Glaspalastes verwehrt einem einfachen Nationalrat den Eintritt in den Tempelhof. Weil der Ausgesperrte aber sein Gesicht nahe ans Aussenfenster drückte, erkannte er die den Eingelassenen vorbehaltene Kunst am Bau. Da steht in arabischen und lateinischen Lettern: «human rights» und «justice». Oder «family», «education» und «work». Damit auch dem letzten Migranten klar wird, welche Rechte er hierzulande einfordern und einklagen kann. Der zahlenden Öffentlichkeit steht also das öffentliche Gebäude nicht offen. Darum besuchen wir die Homepage des Bundesamts, pardon, des Staatssekretariats für Migration. Die Beförderung erfolgte 2015 wegen der «wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich». «Willkommen» – so heisst der erste Titel, der uns unter www.bfm.admin.ch empfängt. Willkommen – so lautet denn auch der freundliche Empfang, den wir netto 100 000 Ausländern und immer neuen Rekordzahlen an Asylbewerbern bereiten. Gemäss Migrantenverwaltung sollen wir uns aber freuen – vor allem über den Tunesier Yassine Chikhaoui. Er ist Captain des FC Zürich. Vielleicht winkt ihm demnächst ein frei werdender Job. Im Zürcher Fifa-Tempel.
Hans Egloff Nationalrat SVP Aesch ZH
Nach Zivilgesetzbuch (ZGB) richten die Kantone die Grundbuchämter ein. Das Bundesamt für Justiz hat 2008 den Aufbau des elektronischen Grundbuch-Informationssystems (eGRIS) der SIX Group übertragen. Die Six Group gehört als Privatunternehmen einigen Schweizer Banken. Mit der Übergabe des Betriebs an die SIX Group erhält also ein von Banken kontrolliertes Konsortium die Möglichkeit, das eGRIS federführend zu betreiben. Für den Aufbau gab es gute Gründe zur Auslagerung. Doch für dessen Betrieb fehlt die rechtliche Grundlage. Darum muss der eGRIS-Betrieb nach meiner festen Überzeugung wie die eigentliche Grundbuchführung rechtlich und organisatorisch in der Hand der Kantone bleiben. Mein Ziel ist es dafür zu sorgen, dass der Betrieb durch eine öffentlichrechtliche Organisation oder eine unabhängige privatrechtliche Organisation im Mehrheitseigentum der Kantone erfolgt. Denn die Banken sind ein wichtiger Player und damit Partei im Markt. Daraus ergeben sich aufsichts- und datenschutzrechtliche Probleme. Eine Regelung ist notwendig, um der staatlichen Verwaltungsaufgabe der Organisation und Aufsicht des Grundbuchs gerecht zu werden. Bundesrat will abwiegeln Die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 2015 dazu ist für mich – auch als Präsident des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV) – in keiner Weise überzeugend: «Bedenken wegen angeblicher ‹schleichender Privatisierung des Grundbuchs› sind unbegründet.» Der HEV setzt sich konsequent für mehr Sorgfalt beim Umgang mit Grundbuchdaten ein. Strenge Zugriffsregeln und ein Auskunftsrecht über die getätigten Abfragen sind unbedingt nötig für den Betrieb dieses Informationssystems. Einzig im Bereich der Einsichtsrechte für Grundstückseigentümer werden die Forderungen der Hauseigentümer erstmals anerkannt. Schon lange fordert der HEV, dass Grundeigentümer in Erfahrung bringen können, wer Abfragen zu Grundbucheinträgen getätigt hat. Der Bundesrat empfiehlt immerhin meine Motion «Einsichtsrechte in Grundbuchabfragen via Terravis» zur Annahme. Folgt das Parlament, kann die automatische Protokollierung von Abfragen endlich zum Schutz der Grundeigentümer vor Datenmissbrauch genutzt werden. Bundesausgaben als Dauerbrenner Der Ständerat hat am Dienstag die Beratungen über das Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP) aufgenommen, das der Bundesrat dem Parlament schon einmal vorgelegt hatte. Damals stellte sich der Nationalrat quer und wies das Paket an den Bundesrat zurück. Im zweiten Anlauf hat der Nationalrat dann Ja gesagt, aber einzelne Massnahmen gestrichen. Insgesamt will der Bundesrat mit dem KAP über 700 Mio. Franken einsparen. Beim ersten Anlauf war das KAP am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Während SP und Grüne Massnahmen gegen Steuerhinterziehung forderten,
pochte die SVP auf einen Abbau beim Personal. Die Personalkosten geben weiterhin zu reden. Im Nationalrat beantragten die FDP und die SVP, die Ausgaben des Bundes 2016 bei 64 Milliarden Franken auf dem Niveau von 2014 zu plafonieren. Würde das umgesetzt, müsste jeder sechste Mitarbeiter der Bundesverwaltung entlassen werden, griff Finanzministerin Eveline WidmerSchlumpf immer wieder in die Meinungsbildung ein. Der Teufel im Detail ... Mit «Kleinigkeiten», die zeigten, dass der Teufel auch politisch im Detail steckt, befassten sich beide Kammern schon in den ersten Sitzungstagen. Beispiel eins: Lässt sich
ein Paar scheiden, sollen Ehefrauen und -männer, die wegen der Betreuung von gemeinsamen Kindern nicht erwerbstätig gewesen sind, bei der Vorsorge bessergestellt werden. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat beschlossen. Beispiel zwei: Für ein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen gibt es keine Mehrheit im Parlament. Wenigstens bei einem Kauf per Telefon soll es sich der Kunde aber während 14 Tagen anders überlegen können. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dieser Gesetzesänderung zugestimmt. Die heute für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge geltende Widerrufsfrist von 7 Tagen wird damit verdoppelt. Umgekehrt will der Nationalrat als letz-
te Differenz, dass im Falle eines Abzahlungskaufs oder Leasingvertrages der Konsument eine angemessene Entschädigung leisten muss, wenn er den gekauften Gegenstand genutzt hat. Beispiele drei und vier: Der Nationalrat will die Regeln für Auswanderer ändern, die vor der Pensio-nierung in ein Land ausserhalb von EU und EFTA ziehen. Ihr Freizügigkeitsguthaben soll am letzten Schweizer Wohnsitz statt wie heute am Sitz der Freizügigkeitsstiftung besteuert werden. Der Nationalrat lehnte auch die Gleichstellung verschiedener Lebensgemeinschaften in der Verfassung ab. Die Gleichstellung käme der Abschaffung der Ehe gleich, fand die Ratsmehrheit.
DIE KERNANLIEGEN DER SVP
Jetzt SVP-Wähler mobilisieren! An der Nominationsversammlung der SVP des Kantons Zürich rief Parteipräsident Alfred Heer die Parteibasis auf, alle Kräfte für die Wahlen im Herbst zu mobilisieren. Die Wahlen seien «matchentscheidend», sagte Heer. Mit der Umsetzung der Kernanliegen «Kein schleichender EU-Beitritt, tiefe Steuern für alle, und Umsetzung einer griffigen Ausländerpolitik» will die SVP «frei bleiben». Die SVP geht mit den folgenden drei Themen in die eidgenössischen Wahlen 2015: – Konsequente Ausländer- und Asylpolitik (inkl. Durchsetzungsinitiative und Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative) – Tiefe Steuern für alle – Kein schleichender EU-Beitritt! Die SVP verlangt die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative mit der Durchsetzungsinitiative und die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Gleichzeitig erwarten wir, dass das ausufernde Asylwesen endlich
in die Schranken gewiesen wird, und das Dublin-Abkommen endlich umgesetzt wird. Der Schweizer Staatshaushalt wird immer weiter aufgebläht. Die Ausgaben des Bundes haben sich seit 1990 verdoppelt. Da in der Politik die Bereitschaft fehlt, die Ausgabenexplosion in den Griff zu bekommen, werden Steuern, Abgaben und Gebühren erhöht. Alleine für die AHV soll die Mehrwertsteuer um 2 Prozent erhöht werden. Die Zeche zahlt insbesondere der Mittelstand. Aus diesem Grund erneuert die SVP ihr Versprechen,
Eine schlagkräftige Nationalratsliste
jegliche Steuererhöhung zu bekämpfen und sich für tiefe Steuern für alle einzusetzen. Allfällige erneute Abstimmungen, die eine institutionelle Anbindung an die EU beinhalten, sind aus Sicht der SVP mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die direkte Demokratie muss gestärkt werden, so dass angenommene Volksabstimmungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Mit aller Kraft setzt sich die SVP für Unabhängigkeit und Freiheit, direkte Demokratie, Föderalismus, Subsidiarität, Neutralität und Sicherheit ein.
K ANTON ZÜRICH
Der Zürcher Bote | Nr. 23 | Freitag, 5. Juni 2015
AU S D E M K A N T O N S R AT
KO M M E N TA R Z U R R AT SS I T Z U N G
Chance verpasst – E-Voting bleibt
E-Voting als teures Prestigeobjekt Das teure Prestigeprojekt E-Voting wird weitergeführt. Der Kantonsrat lehnte eine Initiative der SVP zur Abschaffung ab.
Margreth Rinderknecht Kantonsrätin SVP Wallisellen
Beim ersten Beratungsgeschäft ging es ums E-Voting. Claudio Zanetti (SVP, Gossau) und eine grüne Kantonsrätin beantragten mit der Parlamentarischen Initiative, das E-Voting wieder abzuschaffen. Claudio Zanetti meinte dazu: «Das E-Voting will ein Problem lösen, das es gar nicht gibt. Die briefl iche Abstimmung reicht, auch für Auslandschweizer. Das E-Voting ist viel zu teuer und dient einzig der Profilierung von einigen wenigen Internetfreaks. Mit dem Argument von allen möglichen Computerpannen, allfälligen vermeintlichen Hackerangriffen kann künftig jede Abstimmung angefochten werden. Wir sehen ja in der heutigen Zeit, wie Computerdaten in allen möglichen Geschäftsfeldern zu wenig sicher sind, ausgetauscht und manipuliert werden können.» (siehe Kommentar). Die neue Justizdirektorin argumentierte für das moderne Instrument der Zukunft. Papierne Stimmzettel würden irgendwann vernichtet und stünden dann nicht mehr für eine Nachzählung zur Verfügung, elektronische hingegen schon. Das Credo laute: Sicherheit vor Tempo, an der vollständigen Verifizierung werde gearbeitet, diese bringe dann die nötige Sicherheit. Die Kosten liegen bei 550000 Fr. pro Jahr für den Kanton. Bei den Gemeinden fallen vor allem variable Kosten an, insbesondere die Portokosten für Auslandschweizer. Der Rat stimmte mit 97 zu 71 Stimmen gegen die Parlamentarische Initiative, die «Versuche» mit E-Voting bleiben.
Bundesgerichtsurteil betreffend Kultulandinitiative Fraktionspräsident Jürg Trachsel (SVP, Richterswil) verlas eine Fraktionserklärung zum Bundesgerichtsent-
scheid zur Kulturlandinitiative, als Antwort zur vorangegangenen Triumph-Hymne der Grünen zum gleichen Thema. «Wir schauen einer allfälligen weiteren Volksabstimmung gelassen entgegen. Die SVP war schon grün, bevor die Grünen rot wurden. Namhafte Kantonsräte aus unseren Reihen haben schon vor vielen Jahren für den Erhalt der Fruchtfolgeflächen gekämpft, damals als die Grünen noch nicht einmal wussten, wie man dieses Wort buchstabiert.» Trachsel kritisierte mit markigen Worten die Haltung der Grünen, welche die Entwicklung der Gemeinden verhindern – aber andererseits der Zuwanderung Tür und Tor zu öffnen wollen.
Wer bezahlt die Arztrechnung? Bei der Beratung zu einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Kindesund Erwachsenenschutzrecht ging es vor allem um die Frage, wer die Arztrechnungen bezahlen soll, wenn Patienten sich weigern, die ärztlichen Forderungen für die Einweisung in eine Klinik bei einer fürsorgerischen Unterbringung FU (früher fürsorgerischen Freiheitsentzug, FFE) zu bezahlen. Die SVP machte sich stark dafür, dass die ausstehende Rechnung nicht von der KESB, also von den Gemeinden finanziert wird. Die Gegner, in Person eines Vertreters der Ärzteschaft, führten ins Feld, dass den Ärzten eine hoheitliche Aufgabe zugewiesen wurde mit der Möglichkeit, eine fürsorgerische Unterbringung anzuordnen. Dadurch wären immer weniger Ärzte bereit, einen FU anzuordnen. Im Übrigen würde seine Vereinigung sofort das Referendum gegen einen solchen Entscheid ergreifen. In der Abstimmung obsiegte der Minderheitsantrag von Hans-Peter Amrein, Ursula Moor und Martin Zuber mit 85 zu 77 Stimmen. «Die Kosten der ärztlichen Leistungen im Rahmen einer Anordnung bezahlt die untergebrachte Person.» Gestrichen wird der vom Regierungsrat gewünschte Zusatz, dass bei Nicht-Be-
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zahlen die KESB (also die Gemeinden) die Arztrechnung übernimmt.
Claudio Zanetti Kantonsrat SVP Gossau
Initiativen klar formulieren! Die linke Ratsseite wollte mit einer Parlamentarischen Initiative die «Volksinitiativen in der Form der allgemeinen Anregung» stärken. Indirekt ging es natürlich um die Kulturland-Initiative. Gemäss Vorlage müsste eine präzisierende Umsetzungsvorlage, welche vom Kantonsrat abgelehnt wurde, nochmals dem Volk vorgelegt werden. Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) begründete die Ablehnung der SVP-Fraktion: Der Kantonsrat kann aus verschiedenen Gründen zum Schluss kommen, dass ein Anliegen einer Volkinitiative in der Form der allgemeinen Anregung nicht sinnvoll umgesetzt werden kann. Denn eine auf den ersten Blick überzeugende Idee kann sich bei der näheren Prüfung hinsichtlich ihrer Umsetzung als nicht sinnvoll oder sogar als nicht durchführbar erweisen. Initianten haben bei der Lancierung einer Volkinitiative die Wahl des Typs der Volksinitiative. Wer nicht in der Lage ist, genau zu formulieren, wie ein Gesetz geändert werden soll, riskiert, dass seine Idee nicht umgesetzt werden kann. Die Befürworter der PI bestehen darauf, dass eine Initiative dem Volk gehöre und darum eine Umsetzungsvorlage in jedem Fall von ebendiesem Volk abschliessend angenommen oder abgelehnt werden müsse – auch wenn die Umsetzung schwierig, nicht praktikabel oder gar unmöglich sei. Es gehe nicht an, dass das Parlament eine nicht umsetzbare Initiative abschliessend verwerfe. Die Justizdirektorin äusserte sich kurz zur ablehnenden Haltung des Regierungsrates und referierte dann ausführlich über ihre persönliche Meinung zu diesem Thema. Letzteres wurde von verschiedenen Ratsmitgliedern heftig kritisiert: Eine Regierungsrätin hat nicht ihre persönliche Meinung zu vertreten. Der Rat lehnte die PI mit 90 zu 79 Stimmen ab.
Der Zürcher Kantonsrat hat es vergangenen Montag verpasst, eine Fehlentwicklung zu korrigieren: Die elektronische Stimmabgabe, das so genannte EVoting soll weiterhin möglich bleiben. Lustig waren wieder einmal die Sozialdemokraten. Sie sprachen sich einerseits gegen ein «Denkverbot» aus, bezeichneten dann allerdings ausgerechnet das als «Hauptargument» gegen die Parlamentarische Initiative von SVP und Grünen, was auf eine gewisse (freiwillige) Denkfaulheit schliessen lässt. Der Vorstoss sei «rückwärtsgewandt und nicht modern». Ob gut oder schlecht, spielt für die Sozis keine Rolle. Solange man nur modern ist. Wie das mit dem Ladenhüter «Überwindung des Kapitalismus» zusammenpasst, bleibt das Geheimnis der Genossinnen und Genossen. CVP und FDP machten sich gar nicht erst die Mühe, gross zu argumentieren und in die Tiefe zu gehen. Wohl aus Erleichterung, wieder ein Mitglied der Regierung stellen zu dürfen, bzw. die eigene Überrepräsentanz dank der SVP über die Runde gerettet zu haben, zeigte man sich staatstragend. Für Laien heisst das: Man folgt der Regierung und verhält sich möglichst unauffällig. Letztere wurde von Jacqueline Fehr vertreten, die in ihre neue Rolle erst noch hineinwachsen muss. Ziemlich unverfroren nutzte sie die Gelegenheit, im Rahmen ihrer Stellungnahme, die eine Stellungnahme des Gesamtregierungsrates sein sollte, auch gleich noch ihre ganz persönliche Haltung zur Masseneinwanderungsinitiative kundzutun. Immerhin anerkannte Frau Fehr, dass die Initianten mit ihrem Vorstoss einen wichtigen Punkt ansprachen: Es geht um die Sicherheit der Stimmabgabe und um das verfassungsmässige Recht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, nach dem Urnengang ein Resultat auf dem Tisch zu haben, an dem es nichts zu rütteln gibt. Fast triumphie-
rend führte sie dabei aus, man sei kurz davor, das Problem gelöst zu haben, dass jemand zwei- oder mehrmals abstimmt. Dazu brauche es lediglich die Identifikation des Stimmenden. Gibt es etwas, das in einer entwickelten Demokratie wichtiger ist, als das Stimm- und Wahlgeheimnis. Immerhin gibt es nach Frau Fehrs Ausführungen keine Zweifel mehr daran, wie unsicher unsere Bürgerrechte sind, wenn man sie Ihresgleichen oder Funktionärsrichtern anvertraut. Dann wird Recht mit politischer Opportunität gleichgesetzt. Unterstützung erhielt die Initiative von Vertretern der Grünliberalen, die sich selbst als «Technikfreaks» bezeichneten und gleichwohl vor den Gefahren der politischen Willensbildung mit computergesteuerten Mitteln warnten. Mehrere Referenten verwiesen auf die weltweite Datenschnüffelei, in der selbst innerhalb der «Wertegemeinschaft» EU sämtliche Hemmungen gefallen sind. So hilft Deutschland den Amerikanern beim Ausspionieren der Franzosen. Und diese halten «Gegenrecht». Die Regeln bestimmt, wer die Macht hat. In einem kürzlich von Edward Snowden veröffentlichten Papier definiert die NSA EVoting-Systeme sogar explizit als Ziele. Manche Gegner der Initiative verwiesen auf die weitgehend problemlose und weit verbreitete Nutzung von EBanking. Auch damit machten sie es sich zu einfach, denn sie blendeten einen wichtigen Aspekt aus: Beim E-Banking geht der Kunde bewusst ein Risiko ein, auf das ihn die Bank auch in umfangreichen Formularen hinweist. Von einem Schaden sind nur die Vertragsparteien betroffen. Beim E-Voting hingegen generiert der Staat eine Schwachstelle, von der nicht nur alle Stimmenden, sondern auch die Stimmabstinenten, ja die ganze Bevölkerung betroffen ist, unabhängig von der Art und Weise der persönlichen Stimmabgabe. Das Triviale zum Schluss: Nutzen und Ertrag des so genannten E-Votings stehen in einem denkbar schlechten Verhältnis. Es ist viel zu teuer und bringt keinerlei qualitative Verbesserung hinsichtlich der politischen Willensbildung. Man sollte darum darauf verzichten. Noch ist es dafür nicht zu spät.
NOMINATIONSVERSAMMLUNG DER SVP-K ANTONALPARTEI IN VOLKETSWIL
Nationalratsliste unter Dach und Fach 303 SVP-Delegierte haben die SVP-Liste für die eidgenössischen Wahlen 2015 an der kantonalen Delegiertenversammlung in Volketswil verabschiedet. Die SVP ist für den Wahlkampf bereit. Derzeit stellt die SVP 11 Nationalratssitze, sie will zudem das 35. Mandat gewinnen, das dem Kanton Zürich neu zugeteilt wird. Die Erringung des 12. Nationalratssitzes ist für die SVP sozusagen das Minimalziel. Hans Rutschmann, Präsident der Listengestaltungskommission, erläuterte die gesamte Liste, welche von Kantonalvorstand und Parteileitung zu Handen der Delegiertenversammlung verabschiedet wurde. Die SVP geht mit der Spitzenkandidatin Natalie Rickli ins Rennen. Die populäre Politikerin hatte sich vor vier Jahren auf den ersten Rang gekämpft. Nach Rickli folgen alle Bisherigen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Rang 10 belegt Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt. Rang 11 die jetzige Ersatzkandidatin auf der SVP-Liste, Kantonsrätin Barbara Steinemann.
Delegierte bestätigen unveränderte Liste Der Stadtzürcher Gemeinderat und Delegierte Urs Fehr stellte der Delegiertenversammlung den folgenden Antrag: «Die Plätze auf der NR-Liste SVP für die Wahlen 2015 sind wie folgt zu wechseln: Platz 17 Roger Köppel neu Platz 4 und Platz 4, Hans Fehr, neu Platz 17.» Zahlreiche Votanten meldeten sich zu Wort. Sie lehnten den Antrag Fehr wuchtig mit 268 zu 12 Stimmen ab. Alt Bundesrat Christoph Blocher, Vizepräsident der SVP Schweiz, kritisierte den desolaten Zustand der Schweiz. Deshalb seien die Wahlen im Herbst so wichtig. Er forderte die Partei auf, dass sie die Botschaft «Wählt Köppel mit Liste 1» propagieren muss. Zum Schluss sagte er zu den Delegierten: «Lassen Sie die Liste, wie sie ist, der Parteifriede ist auch etwas wert.» Fotos: Christian Mettler
«Es ist höchst bedenklich, wenn jedes Jahr rund 7 Milliarden Franken ohne demokratische Kontrolle eingetrieben werden.»
Abstimmung 14. Juni 2015 Hans Egloff Martin Arnold Nationalrat SVP und Gemeindepräsident Präs. HEV Kanton Zürich Oberrieden (SVP)
Hans Rutschmann Präsident Kantonaler Gewerbeverband Zürich
«JA zu fairen Gebühren» c/o KGV, Postfach 2918, 8021 Zürich. NDQWRQ ] ULFK
Kantonale Volksinitiativen | www.faire-gebuehren.ch
Therese Schläpfer Gemeindepräsidentin Hagenbuch (SVP)
Genug gerupft!
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AK TUELL
Der Zürcher Bote | Nr. 23 | Freitag, 5. Juni 2015
FRAKTIONSERKLÄRUNG
DER «TAGES-ANZEIGER» UND SEIN UMGANG MIT INITIATIVEN
Vom wirtschafts- und eigentumsfeindlichen Kleid der Grünen So wird eine Abstimmung Jürg Trachsel Kantonsrat Fraktionspräsident SVP Richterswil
Liebe Grüne Nicht nur die Grünen, auch die Bürgerlichen haben den Bundesgerichtsentscheid (BGE) zur Kenntnis genommen. Wir bedauern es selbstverständlich, dass das Bundesgericht den festgesetzten Richtplan und den damit verbundenen Nichteintretensentscheid auf die Umsetzungsvorlage als Antwort auf die Kulturlandinitiative nicht akzeptiert. Damit ist es dann aber auch schon vorbei mit dem Bedauern. Wir schauen der nun wahrscheinlichen Behandlung einer
Umsetzungsvorlage und allenfalls auch einer weiteren Volksabstimmung gelassen entgegen. Warum? Weil wir wissen, dass wir schon grün waren, bevor die Grünen rot geworden sind. Es war nämlich die SVP in den Personen von Hansjörg Schmid und Werner Hürlimann gewesen, welche mit parlamentarischen Vorstössen die exakte Erhebung der Fruchtfolgeflächen gefordert hatte, lange bevor Ihr auf der Gegenseite wusstet, wie man Fruchtfolgefläche überhaupt buchstabiert. Wir haben zusammen mit unseren bürgerlichen Partnern einen realen Richtplan verabschiedet, der das Siedlungsgebiet verkleinert hat. Und was machen die Grünen? Ihr steht ein für eine ungebremste Zuwanderung und wollt gleichzeitig neues Bauen und Verdichten verhin-
dern. Ihr bekämpft in praktisch allen Gemeinden im Kanton alles, was mit Aufzonung und ähnlichem zu tun hat. Mit der Kulturlandinitiative in Form der allgemeinen Anregung habt Ihr einen Erfolg erzielt; dazu gratuliere ich. Nach dem BGE geht es jetzt dann ein weiteres Mal an die Umsetzung. Wir fürchten uns nicht vor der Umsetzungsvorlage, denn wir stehen offen ein für ein Nebenund Miteinander von Kulturlandschutz und Wirtschaftlichkeit. Ihr dagegen müsst diesen Tatbeweis erst noch erbringen. Das Volk hat Euch bereits am 12. April nicht mehr vertraut, ich denke, es wird es auch bei einer Umsetzungsvorlage nicht tun, falls sie im konkret-grünen und damit wirtschafts- und eigentumsfeindlichen Kleid daherkommt.
DIE WOHL SCHWIERIGSTE BAUSTELLE DER SCHWEIZ
Nach dem vierten folgt der fünfte Streich Jetzt sind beim Marthaler Bahnübergang beim ehemaligen Bahnhof erneut Bauarbeiten im Gang. Damit wird dieser nun innert knapp zwei Jahren bereits zum fünften Mal um- und rückgebaut, weil sich die beteiligten Planer und Bauherren wohl zu wenig verstehen. RoMü. Der Bahnübergang beim Bahnhof Marthalen scheint wohl immer mehr zur schwierigsten Baustelle der Schweiz zu werden. Denn aktuell wird nun innert knapp zwei Jahren schon zum fünften Mal um- und rückgebaut. Das Kernstück ist dabei eigentlich nur das Bahngleis, welches die Hochrampe erschliesst und schlussendlich die fasnachtszeitungswürdige Geschichte schreibt, welche notabene vom Steuer- und Gebührenzahler finanziert wird. Alles begann mit einer normalen Sanierung des Bahnüberganges. Nach diesen am Hauptgeleis durch die SBB ausgeführten Arbeiten wollte man mit einer neuen Signalisation verhindern, dass ein mögliches Einschliessen zwischen den Barrieren möglich werden könnte. Entsprechend signalisierte die Bahn auf der Stationsstrasse Richtung Bahnhof beim Bahnübergang ein Rechtsabbiegeverbot. Auf der Bahnhofstrasse vom Feuerwehrgebäude herkommend, war ein Linksabbiegen nicht mehr möglich. Doch die am 16. Dezember aufgetragenen Bodenmarkierungen auf der Strasse waren noch nicht einmal trocken, als sie noch vor Weihnachten bereits wieder überdeckt, respektive ausgefräst wurden. Zugleich wurden auch die Signalisationstafeln «Abbiegen verboten» wieder entfernt.
Die Steuerzahlenden sind die Leidtragenden Wenige Wochen später ist mehr oder
Vergangene Woche publizierte der «Tages-Anzeiger» einen Artikel der HausJournalistin Liliane Minor. Darin «analysierte» sie die beiden Initiativen für faire Gebühren und spricht sich vehement dagegen aus. Meines Erachtens nimmt da der Tagi übergebührend Einfluss auf die Abstimmung und lehnt sich doch ziemlich weit zum Fenster raus.
Bruno Walliser Kantonsrat Gemeindepräsident SVP Volketswil
Dies hat mich veranlasst, einen entsprechenden Leserbrief zu verfassen, um etwas Gegensteuer zu geben. Mir war bewusst, dass ich diesen sehr kurz halten muss, um überhaupt eine Chance zur Veröffentlichung zu haben. Folgendes habe ich eingesandt: «Wäre es nicht auch denkbar, dass bei einer Gebührensenkung gar keine ‹Defizite› entstehen, für die die Allgemeinheit ‹via Steuern› auf kommen müsste? Wenn Gebühren die Kosten einer staatlichen Leistung nicht decken, hat der Staat folgende Möglichkeiten: auf die Leistung verzichten, seine Kosten senken oder die Gebühren erhöhen. Nach Ihrer Analyse Frau Minor ist mir klar, welche Variante Sie bevorzugen. Als Gemeindepräsident fällt mir kein ‹Zacken aus der Krone› die Kompetenz für die Gebührenhöhe an den Souverän zu geben. Bruno Walliser, Gemeindepräsident, Volketswil»
Wider Erwarten wurde der Leserbrief tatsächlich am letzten Montag im «Tagi» abgedruckt. Aber als ich sah, wie er gekürzt wurde, verschlug es mir die Sprache. Der letzte Teil meines doch sowieso schon sehr kurzen Leserbriefes, «Nach Ihrer Analyse Frau Minor ist mir klar, welche Variante Sie bevorzugen. Als Gemeindepräsident fällt mir kein ‹Zacken aus der Krone› die Kompetenz für die Gebührenhöhe an den Souverän zu geben», wurde einfach entfernt. Und der Gipfel, meine Funktion «Gemeindepräsident», wurde elegant weggelassen. Der «Tages-Anzeiger» will anscheinend nicht, dass die Stimmbürger erfahren, dass sich auch Gemeindepräsidenten für die beiden Gebühreninitiativen einsetzen. Alles wird unternommen, um die beiden Initiativen des Hauseigentümerverbandes und des Kantonalen Gewerbeverbandes zu verhindern. Die Delegierten der SVP empfehlen ein klares Ja zu fairen Gebühren. Bei den Gebühren braucht es mehr Transparenz und demokratische Kontrolle. Das erreichen wir nur, wenn die Stimmbürger bei Festlegung und Anpassung von Gebühren mitbestimmen können – gleich wie bei den Steuern. Darum sage ich – auch und gerade als Gemeindepräsident – überzeugt 2x Ja zu fairen Gebühren.
LESERBRIEF Die fünfte Baustelle am gleichen Objekt zeigt, dass sich die zahlreichen Amtsstellen und Bewilligungsinstanzen laufend auf Kosten der Steuerzahler widersprechen und für eine unendliche Baugeschichte sorgen.
weniger das alte Regime mit einer Anpassung der Signalisationen und Verkehrslinien umgesetzt worden. Wiederum fuhren die Fachkräfte auf, um die Verkehrsführungslinien auf der Kreuzung anzubringen. Damit hat man die freie Durchfahrt vom Bahnhof zur Kreuzung beim Feuerwehrgebäude signalisiert. Strassenbenützer auf der Stationsstrasse Richtung Bahnhof haben jetzt keinen Vortritt mehr. Auch von den Abbiegeverboten ist nicht mehr die Rede. Ob wohl jetzt nach dem langen Hin und Her Ruhe auf diesem angeblich so anspruchsvollen und neuralgischen Verkehrsknotenpunkt einkehrt, bleibt vorerst eine Hoffnung.
Gemäss «Andelfinger Zeitung» ist für die zuständige Abteilung bei der Zürcher Kantonspolizei alles in Ordnung. Doch die SBB liess es offen, weil man noch in Verhandlung stehe, um eine einvernehmliche und für alle Verkehrsteilnehmer sichere Lösung zu suchen. Diese kann, muss aber nicht die heutige Lösung sein. In der Zwischenzeit ist der Bahnübergang erneut zur Baustelle geworden. Nun bereits zum fünften Mal wird an der schwierigsten Baustelle der Schweiz gearbeitet. Dabei wird erneut rück- und umgebaut. Selbstverständlich einmal mehr auf Kosten der öffentlichen Hand, oder einfach gesagt mit Steuern und Gebührengeldern.
VER ANSTALTUNGSHINWEIS
Puure-Zmorge mit Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt und Nationalrat Thomas Matter Der traditionelle «Puure-Zmorge» der SVP Küsnacht findet dieses Jahr am Sonntag, 14. Juni 2015, von 10 bis 15 Uhr, auf dem Bauernhof der Familie Roger Müller, in der Bunzenhalde 17, 8127 Forch, direkt an der Hauptstrasse Forch/Herrliberg, statt. Die Zufahrt ist ab der Seestrasse Küsnacht und ab Forch signalisiert. Die Ehrengäste am diesjährigen «Puure-Zmorge» sind Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt und Nationalrat Thomas Matter, die uns das Thema «Richtig wählen für die Schweiz» näher bringen werden. Die beiden profilierten Gastredner stehen Ihnen im Anschluss an das Referat auch gerne Red und Antwort zu weiteren politisch aktuellen Themen. Musikalisch umrahmt wird der Anlass durch die Geschwister Rymann und das Echo vom Adlerhorst. Unseren kleinen Gästen steht ein Kinderspielplatz zur Verfügung. Die SVP Küsnacht freut sich auf Ihre Teilnahme. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Anlass findet bei jeder Witterung statt.
beeinflusst
Der letztjährige «Puure-Zmorge» der SVP Küsnacht erfreute sich vieler Besucher.
Der kleine Sonnenkönig vom Leutschenbach Da sich unabhängig vom Abstimmungsresultat am üppigen Geldfluss nichts ändern wird, könnte sich Roger de Weck im Prinzip gelassen zurücklehnen. Er stürzt sich jedoch kopflos ins Getümmel, eilt von ei-nem Auftritt zum andern, verärgert Freund und Feind und tritt in seiner Hektik in jedes verfügbare Fettnäpfchen. Beflügelt durch seine sich selbst zugeschanzte Gehaltserhöhung auf jährlich 560 000 Franken kennt seine Überheblichkeit keine Grenzen mehr. CVP-Nationalrat Pfister bezichtigte er der Inkompetenz, da er kein Medien-Unternehmer sei. Eine Einladung von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli zu einem öffentlichen Podiumsgespräch wies er schroff zurück mit dem Hinweis, er lasse sich nicht auf Diskussionen mit Politikern ein. Auf die Frage einer Unterstützerin der «No Billig»Initiative, warum man denn alle Konsumenten zwingen wolle, für Radio- und TV-Programme zu bezahlen, die man eventuell gar nicht beanspruche, verstieg sich de Weck zur Aussage, dass dies eben nicht der Vision «seiner» Schweiz entspreche. «M e i n e Schweiz ist eine andere» (etwa gar die des Club Helvétique?). «La SRF – c’est moi!» meint der «Sonnenkönig vom Leutschenbach». Sein Top-Lakai, Direktor Ruedi Matter, leitet «His Master’s Voice» getreulich an seine Untergebenen weiter, beispielsweise an Unterhaltungschef Christoph Gebel, der dem «Sonnenkönig» seine Nibelungentreue beweisen wollte. Er schrieb in einem internen Papier, das der «Weltwoche» vorliegt: «Swissness ist Teufelszeug». Im heutigen Programm gebe es definitiv «zu viele Kühe und Alpen». Beliebte Sendungen wie «SRF bi de Lüt» seien abzusetzen. Künftige Unterhaltungssendungen hätten eine aufgeklärte und kritische Haltung einzunehmen und sollten auch eine politische
Botschaft vermitteln. Gebel wolle damit verhindern, dass das Publikum auf ein «reaktionäres Weltbild» geprägt werde. Im Gegenzug nannte er als positive Beispiele im Ausland eingekaufte Formate wie «Voice of Switzerland», «Jobtausch» oder «Verkehrte Welt», wo auch viele Ausländer und Secondos zum Zuge kämen. Wollen die «adligen Herren vom Leutschenbach» dem Schweizervolk allen Ernstes eine EU-kompatible Gehirnwäsche verpassen nach nordkoreanischem Vorbild? Nicht vergessen wollen wir die peinliche Sendung «de Weck bei Schawinski», wo ein devot unterwürfiger Schawinski seinem Chef Gefälligkeitsfragen stellte und ihm laufend Steilpässe zuspielte, die er aber nicht verwerten konnte. Mir kam unweigerlich Andreas Thiel in den Sinn. Ein abschliessendes Beispiel: «Ein freundlicher Herr im Zug von Zürich nach Bern fragte einst, ob der Platz vis-à-vis noch frei wäre. Natürlich erkannte der Passagier Roger de Weck sofort. Die beiden Herren kamen ins Gespräch. Auf die Frage de Wecks, wo er denn arbeite, meinte der erste Herr wahrheitsgetreu «auf dem Generalsekretariat der SVP in Bern». Daraufhin erhob sich der Herr Generaldirektor wortlos und entfernte sich (aus einem Leserbrief im «Zürcher Bote»). Braucht es noch weitere Beweise für die Arroganz und Selbstherrlichkeit dieses selbsternannten TV-Feudalherrn, der keine Widerrede duldet? Machen wir doch die Probe aufs Exempel: Stimmen wir am 14. Juni NEIN zur RTVG-Revision! Vielleicht nimmt der edle Herr dann den Hut, wie seinerzeit als Chefredaktor beim «Tages-Anzeiger», als ihm die geforderten Mittel verweigert wurden. Robert Nieth, Walchwil
AK TUELL
Der Zürcher Bote | Nr. 23 | Freitag, 5. Juni 2015
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DEMOKR ATISCHE MITBESTIMMUNG IN DER VOLKSSCHULE
Lancierung kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» Ein Komitee unter Führung von SVP-Kantonsrätin Anita Borer hat letzten Donnerstag in Zürich die Lancierung der kantonalen Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» bekanntgegeben. Initiativkomitee. Die breite Unzufriedenheit mit dem von der Deutschschweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (D-EDK) vorgelegten Lehrplan 21 zeigt die Wichtigkeit einer verstärkten demokratischen Mitsprache. Der Lehrplan 21 hat direkten Einfluss auf den Lehrplan des Kantons Zürich. Bisher wird der Lehrplan im Kanton Zürich vom Bildungsrat beschlossen. Ein Vorstoss im Kantonsrat, welcher 2013 von SVP, EVP und EDU eingereicht wurde, forderte, dass der Kantonsrat über den Lehrplan bestimmen soll und dieser Beschluss referendumsfähig wird. Damit sollte der Lehrplan im Kanton Zürich eine grössere demokratische Legitimation erhalten. So wurde der Vorstoss dann auch im März 2014 zur weiteren Beratung in der Kommission Bildung und Kultur überwiesen. Die Kommission für Bildung und Kultur empfahl den Vorstoss jedoch letztlich in ihrer Mehrheit zur Ablehnung und der Kantonsrat folgte dieser Empfehlung. Auf diesem Entscheid des Kantonsrates wollten wir das Thema nicht be-
ruhen lassen. Viele Lehrkräfte, Eltern, Kinderärzte, ja sogar Unternehmer und weitere an der Schulbildung interessierte Personen meldeten sich, weil sie dem Lehrplan 21 kritisch gegenüberstanden und nicht wollten, dass dieser vom Kanton Zürich so übernommen wird. Viel wurde erwähnt, dass er zu überladen, zu kompliziert und zu stark ideologisch geprägt sei. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Neuerungen, die der Lehrplan 21 mit sich bringt, kaum diskutiert und im stillen Kämmerlein – unter Ausschluss der Bevölkerung – beschlossen wurden. Inwieweit der vorliegende Lehrplan 21 in die Hoheit der Kantone eingreift und die Bildungspolitik vom Volk wegmanövriert, erklärt Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen. Dass die Diskussion um die Lehrplan-Inhalte nicht vor der Schulzimmertür Halt macht, zeigen auch die kritischen Stimmen, welche seitens vieler Kinderärzte eingebracht werden. Hannes Geiges, selber Kinderarzt, betont, welchen Einfluss der Lehrplan aus seiner Erfahrung und medizinischer Sicht auf die Schülerinnen und Schüler hat.
Es geht um die Bildungszukunft unserer Gesellschaft Es ist klar – guter Unterricht ergibt sich in erster Linie durch kompetente, autonome Lehrpersonen. Der Lehrplan gibt Lehrziele und Lehrinhalte vor, die im Schulunterricht von Lehrerinnen und Lehrern zu berücksichtigen bzw. zu erreichen sind. Jede Änderung des Lehrplanes hat Einfluss auf die Wissensvermittlung, den Schulunterricht sowie den an Schülerinnen und Schülern vermittelten Lernstoff. Der vorgelegte Lehrplan 21 setzt dabei Lehr- und Lernformen voraus, die höchst umstritten sind und nach einer öffentlichen Diskussion verlangen, erklärt Maja Bäni, Sekundarlehrerin und Mutter. «Die Volksschule des Kantons Zürich ist den Grundwerten des demokratischen Staatswesens verpfl ichtet.» – so schreibt das kantonale Volksschulamt auf seiner Webseite einleitend. Der demokratische Grundsatz und die Bildungshoheit der Kantone sind so auch in der Bundesverfassung verankert. Der Versuch der D-EDK, mit dem viel zu umfangreichen, unübersichtlichen sowie mit abgehobenen Kompetenzzielen gespickten Lehr-
plan 21 in die Bildungshoheit der Kantone einzugreifen und am Volk vorbei grundlegenden Einfluss auf die Schule zu nehmen, muss unterbunden werden. Es gibt nur eins: Der Lehrplan muss in der Bevölkerung breit abgestützt sein, deshalb müssen Kantonsrat und abschliessend das Volk die Möglichkeit zur Mitbestimmung haben. Letztlich geht es um die Bildungszukunft unserer Gesellschaft, die uns am Herzen liegt.
Weitere Informationen zur Initiative: www.lehrplan-vors-volk.ch Unterschriftenbogen können auch beim SVP-Sekretariat bestellt werden: Telefon 044 217 77 66 oder sekretariat@svp-zuerich.ch
SCHWEIZER RECHT STAT T FREMDE RICHTER
Strassburger Justiztheater Was sich am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abspielt, ist absurd: Zunehmend sind es Killer, Koksdealer und andere Kriminelle, welche den Schweizer Rechtsstaat verklagen. Trotzdem will das Bundesgericht die Strassburger Urteile über unser Landesrecht stellen, auch um unliebsame Volksinitiativen auszuschalten. verschiedener Drogendelikte schuldig gesprochen. Das Urteil: vierzehn Jahre und neun Monate Gefängnis. Peter Keller Nationalsrat SVP Hergiswil NW Herr Pesukic sitzt momentan in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Regensdorf, ein. Der 1974 geborene Mann mit Migrationshintergrund wurde 2004 wegen vorsätzlicher Tötung plus
Eine Anlaufstelle für Killer Laut Richterspruch hatte Srdan Pesukic am 15. Oktober 2001 kurz nach Mitternacht N. B. mit einem gezielten Nackenschuss getötet. Eine Abrechnung im Drogenmilieu. Beobachtet wurde die Tat von X, ebenfalls aus Ex-Jugoslawien stammend. Eine Leiche sei genug, befand das Zürcher Geschworenenge-
Säntisblick-Frühschoppen im Nägeli
SVP-Präsident Toni Brunner 2015! Ein Schicksalsjahr für die Schweiz Mit einer Grussbotschaft von Konrad Langhart, Oberstammheim Weinländer Nationalratskandidat SVP
Sonntag, 14. Juni 2015, 10.30 Uhr In der Hofbeiz im Nägeli, Familie Wipf in Marthalen Zufahrt signalisiert Verfu Verfü (bei schlechtem Wetter steht ein Zelt zur Verfugung) Nach der Ansprache: Verschiedene Köstlichkeiten, ein feines Glas Wein und andere Getränke.
Musikalische Umrahmung: «GrenzlandQuintett», Rafz Schweizerische Volkspartei Marthalen
richt und stellte die Sicherheit des Zeugen über die Wünsche der Verteidigung, die nach detaillierten Informationen zur Person X verlangte. Der Zeuge durfte während des ganzen Prozesses anonym aussagen. Herr Pesukic und seine Anwälte mochten die Vorgehensweise der Zürcher Justiz nicht akzeptieren – und wohin wendet sich ein in der Schweiz verurteilter Killer, der sich ungerecht behandelt fühlt? Er geht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. Das international besetzte Gremium wacht über die Einhaltung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Mehrfache Morddrohungen Neben dem verurteilten Drogenkriminellen und Gewalttäter Pesukic gelangte auch der 1983 im heutigen Kosovo geborene Isak Shala an den EGMR. Sein Werdegang hat es ebenfalls in sich: Dank Familiennachzug kam Shala siebenjährig in die Schweiz, besuchte hier alle Schulen und machte die Ausbildung zum Schlosser. Im Februar 2003 trat der Kosovare erstmals vor einem Schweizer Gericht in Erscheinung. Er hatte einen Fussgänger auf dem Zebrastreifen angefahren und verletzt und anschliessend Fahrerflucht begangen. Bereits ein halbes Jahr später wurde Shala erneut verurteilt wegen schwerer Verletzung der Strassenverkehrsgesetze. Das Ausländeramt des Kantons Schaffhausens erteilte ihm einen Verweis. Im Jahr darauf holte sich Shala seine zweite gelbe Karte. Wegen einer Prügelei kassierte er am 23. Juli 2004 eine Gefängnisstrafe auf Bewährung. Im September 2007 taucht der Kosovare wieder vor Gericht auf. Dieses Mal geht es um mehrfache Morddrohung. Isak Shala hatte offenbar schwer an der Trennung von seiner Ex-Freundin zu tragen und kündigte ihr in der Folge schriftlich und mündlich an, sie wahlweise unter den Zug zu werfen, vor ihrer Familie niederzustrecken oder dafür zu sorgen, dass sie sich mit dem Aids-Virus anstecke. Hilfe von SP-Anwalt Shalas Liebeskummer war zwar heftig, aber offensichtlich nicht sehr andauernd: Noch im gleichen Monat heiratete der Beschwerdeführer in seiner Heimat eine (andere) Kosovarin und bean-
tragte im November 2007 einen Familiennachzug in die Schweiz. Das Schaffhauser Ausländeramt verfügte jedoch seine Abschiebung und eine Einreisesperre von zehn Jahren. Shalas Rekurs wurde erst vom Schaffhauser Regierungsrat und dann vom Kantonsgericht abgewiesen. Auch das Bundesgericht bestätigte die kantonalen Verfügungen. Für Isak Shala kein Grund aufzugeben. Auch wenn er sich von der Schweiz und ihren Justizorganen unfair behandelt fühlt, ist ihm kein Weg zu weit, sich ein Aufenthaltsrecht zu erstreiten. Also auf nach Strassburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Sein juristischer Begleiter ist Anwalt und SP-Mitglied Bernhard Jüsi mit Spezialgebiet Asyl- und Ausländerrecht. Offenbar der perfekte Partner für einen Mann wie Shala. Das Duo verweist auf Artikel 8 der EMRK («Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens») und macht vor dem Gerichtshof geltend, die Wegweisung sei «unverhältnismässig», namentlich «aufgrund der fehlenden Möglichkeit, sich im Kosovo berufl ich zu integrieren». Die Richter lehnen die Beschwerde ab, allerdings mit einem Zufallsergebnis von vier gegen drei Stimmen. Richterliches Verständnis für Koksdealerin Mit richterlichem Verständnis durfte nicht nur der rücksichtslose Autofahrer, Schläger und Morddrohungen austeilende Isak Shala rechnen, auch die dritte Beschwerde fand bei zwei beteiligten Richtern Unterstützung. Es handelt sich um Christine Kissiwa Koffi, 1980 in der Elfenbeinküste geboren, die 1999 einen Schweizer Staatsangehörigen (ebenfalls ivorischer Herkunft) heiratete. Im Mai 2001 siedelt Kissiwa Koffi in die Schweiz über und lässt dafür ihr vierjähriges Kind aus erster Ehe bei Freunden zurück. Am 2. Oktober 2003 hält die Zürcher Flughafenpolizei die Frau in Kloten fest und stellt in ihrem Gepäck 2,5 Kilogramm Kokain sicher. Während Kissiwa Koffi ihre Gefängnisstrafe (33 Monate, vorzeitige Entlassung nach Verbüssung von zwei Dritteln) absitzt, verweigert das Zürcher Migrationsamt die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung – worauf die Koksschmugglerin den schweizerischen Rekurszirkus nach Möglichkeiten ausschöpft bis vor Bundesgericht.
Dazwischen bekommt sie mit ihrem Ehemann einen Sohn. Mutter und Kind werden trotzdem im November 2007 in die Elfenbeinküste abgeschoben. Kurz darauf holt ihr Mann den Sohn «aus medizinischen Gründen» in die Schweiz. Kissiwa Koffi wollte mit Hilfe des Strassburger Gerichts die Einreisesperre aufheben lassen: Schliesslich verletze die Wegweisung ihr Recht auf Familienleben (Artikel 8). Kriminelle können sich freuen Ein Killer, eine Kokainhändlerin und ein dritter Krimineller gehen nach Strassburg, um den Schweizer Rechtsstaat zu beklagen. Diese Beispiele sind repräsentativ. Das zeigt eine Durchsicht der seit 2000 protokollierten Urteile. Unter den Beschwerdeführern waren ausgeschaffte beziehungsweise abgewiesene Asylbewerber, Mehrfachkriminelle, eine Drogendealerin, ein verurteilter Vergewaltiger, ein Killer, ein abgewiesener Asylnomade, dem nicht weniger als vierzehn verschiedene Identitäten nachgewiesen wurden. Zudem gibt es innenpolitische Bestrebungen, mit dem Verweis auf die europäische Rechtsprechung unliebsame Volksinitiativen im Keim zu ersticken: Das war bei der Verwahrungsinitiative so und beim Minarett-Verbot. Auch mit Blick auf die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wird auf die EMRK verwiesen. So hiess das Bundesgericht den Rekurs eines 25-jährigen Mazedoniers gut, der gegen seine Ausschaffung klagte. Begründung: Der Mann lebe seit seinem siebten Lebensjahr in der Schweiz und habe abgesehen vom Drogenhandel keine anderen Straftaten begangen. Das Urteil ist ein Fingerzeig an die SVP mit ihrem Ausschaffungsautomatismus, den sie für kriminelle Ausländer vorsieht. Das Gericht werde der Initiative nur «insoweit Rechnung tragen, als dies zu keinem Widerspruch zu übergeordnetem Recht» führe. Mit anderen Worten: Die höchste Schweizer Instanz unterstellt sich dem Europäischen Gerichtshof. So wird dem millionenteuren Strassburger Justiztheater der Nachschub sicherlich nicht ausgehen: Killer, Kokainschmugglerinnen und andere Kriminelle werden sich freuen. Für mehr Informationen: www.selbstbestimmungsinitiative.ch
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STÄDTE ZÜRICH UND WINTERTHUR Fadegrad
Der Zürcher Bote | Nr. 23 | Freitag, 5. Juni 2015
AU S D E M Z Ü R C H E R G E M E I N D E R AT
CO2 und Fringe Benefits von Daniel Oswald
Die Genfer Regie-
Im Gemeinderat wurde in einer Weisung betreffend Klimaschutz über Angebote für städtische Mitarbeitende zur Reduktion von CO2 -Emissionen diskutiert. Die Allgemeinheit soll hier wieder bezahlen. In einer 2000-Watt-Stadt müsste es für Mitarbeitende selbstverständlich sein, ihren Obolus zu leisten und nicht umgekehrt.
rung missachtet die Glaubensfreiheit Am 27. Mai wartete die Zeitung 20Minuten mit der Schlagzeile auf «Genfer Schüler dürfen nicht über Jesus singen». Das Genfer Kammerorchester wollte die Kinderoper Noahs Sintflut aufführen. Die Genfer Regierung hat diesen Plan zu Nichte gemacht. Diese Aufführung sei ein Verstoss gegen die Religionsneutralität, so die Begründung des Genfer Bildungsdepartementes. So in Kürze der Bericht aus 20Minuten. Ein solcher Entscheid ist für mich unverständlich und ein Zeichen der Selbstaufgabe. Ja, es hat in dieser Oper religiöse Texte. Aber deswegen ist kein Kind gezwungen, den christlichen Glauben anzunehmen. In der Schweiz herrscht doch hoffentlich immer noch Glaubensfreiheit, welche die Aufführung dieser Oper gerade ermöglichen und nicht verhindern sollte. Offenbar sind aber nicht mehr alle Kantonsregierungen bereit, die Glaubensfreiheit ernst zu nehmen und zu schützen. Diese Aufführung wurde sogar präventiv verboten. Im Bericht fand ich keine Aussage darüber, dass sich ein Mitglied des Kammerorchesters
Peter Schick Gemeinderat SVP Zürich 11
In einer Weisung vom Finanzdepartement geht es um Angebote an die städtischen Mitarbeitenden zur Reduktion von CO2 -Emissionen. Die Weisung stammt aus einer Motion der SP aus dem Jahre 2007. Die Motionäre begründen dies, dass in der Privatwirtschaft immer mehr Firmen sich für den Klimaschutz einsetzen. Da ist die Rede von städtischen Angeboten wie zum Beispiel Gratis-Abonnemente für den öffentlichen Verkehr, Einsatz von Mobility-Fahrzeugen, Anreize zur Benützung von Fahrrädern, Unterstützung beim Kauf oder Leasing von Hybrid- und Erdgasfahrzeugen. Was den Gipfel übersteigt: dass die Stadt auch den städtischen Eigenheimbesitzern Anreize schaffen soll zu Förderung und Kauf von Wärmepumpen und Solaranlagen. Die Motion wurde noch vor der Abstimmung vom 30. November 2008 zur 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadt Zürich eingereicht. Die Linken und die Grünen haben sicher schon da gemerkt, dass ohne finanzielle Anreize niemand von den Mitarbeitenden freiwillig etwas zur CO2 -Reduktion beitragen möchte. Umso erstaunlicher ist es, dass im November 2008 die 2000-Watt-Vorlage angenommen wurde. Die 2000-Watt-Gesellschaft tönt gut für die Ja-Sager. Meine Vermutung ist, dass von denen auch jetzt
noch niemand weiss, was das für jeden Einzelnen in seinen täglichen Lebensgewohnheiten heisst. Ganz einfach auf das Auto verzichten, nur noch stromsparende Elektronikgeräte, nicht mehr mit dem Flieger in die Ferien, nur noch mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuss oder mit dem Velo und in Minergiehäusern wohnen. Dies kostet Geld, viel Geld und von den Linken und Grünen ist ja niemand bereit, persönlich zu zahlen, sondern lieber auf die besser Verdienenden abwälzen in Form von höheren Steuern und Gebühren.
Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 VORLAGEN STADT ZÜRICH 1. Neue kommunale Wohnsiedlung auf dem Areal Hornbach, Quartier Riesbach, mit Gewerbeflächen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Werkhof, Objektkredit von 100,7 Millionen Franken 2. A. «Volksinitiative für sichere und durch gängige Velorouten» (Velo-Initiative) B. Gegenvorschlag des Gemeinderats C. Stichfrage
NEIN NEIN NEIN B Vorlage
3. «Zürich im Landesmuseum», permanente Ausstellung über Stadt und Kanton Zürich, Objektkredit von 1,76 Millionen Franken und jährlich wiederkehrende Betriebsbeiträge von 300 000 Franken für die Jahre 2016–2019
NEIN
4. Kauf der Liegenschaft Florhofgasse 6 für die Musikschule Konservatorium Zürich und bauliche Sofortmassnahmen, Objektkredit von 33,6 Millionen Franken
NEIN
Einsehen von Links In einer Stadt, die die 2000-Watt-Gesellschaft zuoberst auf die Fahnen schreibt, muss es für Mitarbeitende selbstverständlich, wenn nicht sogar Pfl icht sein, ihren Beitrag zu leisten. Nach all den Jahren der Diskussionen haben jetzt sogar die Linken eingesehen, dass diese Motion enorme Kosten verursachen würde. Aus SVPSicht ist diese total unverhältnismässig. Es ist auch so nicht bewiesen, dass mit solchen Massnahmen eine CO2 -Reduktion erzielt werden könnte. Gesunder Menschenverstand muss wieder Oberhand kriegen und nicht Ideologien. Die Weisung wurde von der Mehrheit im Rat als nicht erfüllbar abgeschrieben.
Fringe Benefits In einem Postulat wollen nun sogar die bürgerlichen Parteien FDP, CVP mit der GLP zusammen den Stadtrat bitten zu prüfen, wie die Frage der Fringe Benefits mit einem separaten Artikel im Personalrecht sinnvoll geregelt werden kann. Solche Fringe Benefits können zum Beispiel Lunch-
Checks, Reka-Checks oder Beiträge an die Benützung des öffentlichen Verkehrs sein. Die Begründung der Postulanten ist, dass diese Sachen in unterschiedlichen Gemeinderatsbeschlüssen geregelt sind. Auf den ersten Blick tönt dies nach einem vernünftigen Vorschlag, nur noch mit einem einzigen Artikel im städtischen Personalrecht zu regeln. Nur dazu müssten die jährlichen städtischen Finanzen im Plus und nicht im Minus sein. In der Privatwirtschaft wird, wenn eingespart werden muss, der Hebel auch da angesetzt. Dies haben die Stadt und leider auch die anderen Parteien immer noch nicht begriffen. In Zeiten von Finanzfehlbeträgen muss man bereit sein, unpopuläre Entscheide zu treffen. Die SVP als einzige Partei ist bereit dazu, kommt aber mit ihren Kürzungsanträgen bei den jährlichen Budgetdebatten bei diesen Punkten nicht durch. Es will niemand im Rat, ausser wir, da den Hebel ansetzen. Viele kleine Beträge bei den vielen Departementen und
über 20 000 städtischen Angestellten geben am Schluss auch eine grosse Zahl und ist nicht schmerzvoll. Für die SVP ist das ganz einfach zu teuer und braucht es nicht. Die Vernunft siegte und das Postulat wurde zurückgezogen.
über den Inhalt dieser Oper beschwert hat. Und selbst dann, so hätte die Aufführung der Oper trotzdem nicht verhindert werden dürfen. Sollte sich ein Mitglied durch den Text in seinem religiösen Empfinden verletzt fühlen, so kann es sich von der Teilnahme dispensieren lassen. Und alle, die die Religionsfreiheit hoch halten, haben diesen Entscheid zu respektieren. Alles andere ist nicht religionsneutral. Hätte die Mehrheit der Genfer Regierung, welche diesen Entscheid zu verantworten hat, auch nur ein Mindestmass an Selbstachtung, würde diese Oper aufgeführt. Wie steht es mit anderen Entscheiden dieser Regierung? Wird auch in Genf der Koran verteilt? Mich würde interessieren, was die Genfer Regierung zu einer solchen Verteilaktion zu sagen hätte. Würde sie eine solche Aktion verbieten? Welche Massnahmen würde diese Genfer Regierung treffen, wenn in einer Genfer Institution Jugendliche für den Jihad rekrutiert würden? Würde sie sich getrauen, eine solche Institution zu schliessen und die rechtlich möglichen Schritte gegen die Verantwortlichen einzufordern? Vielleicht ist es besser, wenn diese Regierung nie in die Situation kommt, eine solche Entscheidung fällen zu müssen.
SVP DER STADT ZÜRICH – GENER ALVERSAMMLUNG 2015
Konsequente Politik – zum Wohl der Bürger Die sehr gut besuchte Generalversammlung der städtischen SVP warf im statutarischen Teil keine hohen Wellen. Von besonderem Interesse war der Aufruf zum Einstehen für die Schweiz mit der Selbstbestimmungsinitiative. SVP. Präsident Roger Liebi befasste sich abschliessend in seinem Rückblick auch mit den schlechten Wahlbeteiligungen. Er ortete einen Hauptgrund für die Stimm-Abstinenz bei der fehlenden Konsequenz und beim häufigen Nichteinhalten von Versprechungen in der städtischen Politik. Schlaumeier- und Schönwetterpolitik würden die Glaubwürdigkeit nicht stärken. Er forderte eine konsequente Politik zum Wohl der Bürger, anstatt eine Politik für Schulterklopfer. Die Leser des «Zürcher Bote» werden wir an anderer Stelle ausführlicher über die Standortbestimmung informieren. Die ordentlichen Traktanden konnten ohne Aufregung abgehandelt werden. Die Jahresrechnung zeigte trotz dem Engagement in Wahlkämpfen ein ausgeglichenes Bild. Präsident Roger Liebi stellte sich für eine weitere Amtsdauer von zwei Jahren zur Verfügung und wurde einstimmig und mit Akklamation im Amt bestätigt. Die Mitgliederbeiträge wurden in gleicher Höhe beschlossen. Von der politischen Front unserer Mandatsträger berichteten Kantonsrat Roland Scheck über das Geschehen im Kantonsrat und Gemeinderat Mauro Tuena aus dem städtischen Parlament.
Einstehen für die Schweiz Im Anschluss referierte Ständeratskandidat und Kantonsrat Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt engagiert und überzeugend zur Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» –
Kantonsrat Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt informierte die GV-Teilnehmer über die Selbstbestimmungs-Initiative. Foto Christian Mettler kurz Selbstbestimmungs-Initiative. Am 10. März 2015 hat die SVP die Selbstbestimmungsinitiative lanciert. Die Initiative hat ein einziges Ziel: Sie will sicherstellen, dass wir selber bestimmen können, was in der Schweiz gilt.
Das Volk wird entmachtet und umgangen In den letzten Jahren haben Volk und Stände immer wieder in Abstimmungen Dinge beschlossen, die nachher nicht oder erst nach langem Hin und Her oder nur mit Abstrichen umgesetzt wurden. So geschehen bei der Ausschaffungsinitiative, der Verwah-
rungsinitiative, der Alpeninitiative und jetzt, wie sich abzeichnet, auch bei der Masseneinwanderungsinitiative und der Pädophileninitiative. Die Begründung dafür lautet immer: Man kann das, was in der Abstimmung beschlossen wurde, nicht eins zu eins umsetzen, weil es «übergeordnetem Recht», gemeint: dem Völkerrecht, widerspricht. Damit in Zukunft die vom Volk und den Kantonen beschlossene Verfassung umgesetzt wird, müssen wir eine Initiative zur Umsetzung von Volksentscheiden lancieren. Warum werden Volksentscheide nicht umgesetzt? Weil denen, die die Entscheide umsetzen müssten, diese Entscheide nicht passen. Einer Mehrheit im Parlament, einer grossen Mehrheit im Bundesrat und in der Bundesverwaltung und auch dem Bundesgericht passt es nicht, dass das Volk kriminelle Ausländer ausschaffen will; es passt ihnen nicht, dass das Volk nicht therapierbare Sexualstraftäter lebenslang verwahren will; es passt ihnen nicht, dass das Volk die Zuwanderung wieder selber steuern will. Sie rufen darum eine höhere Autorität herbei, das Völkerrecht, und sagen, das Völkerrecht stehe über dem Landesrecht und sogar über der von Volk und Ständen beschlossenen Verfassung. So soll das Volk entmachtet und umgangen werden.
Bundesbern ist vom Ausland bestimmt Es geht jedoch nicht nur um die Um-
setzung von Volksinitiativen. Die Agenda von Bundesbern ist vom Ausland bestimmt. Genauer: Bundesbern lässt sich die Agenda vom Ausland bestimmen. Ob bei den Gesetzen für die Banken, bei den Steuern, bei der Lösung des Flüchtlingsproblems und generell im Ausländerbereich, aber auch bei den Vorschriften für die Unternehmen oder bei technischen und bei Bauvorschriften – die Frage ist nur noch: Wie können wir vermeiden, dass wir auf eine graue Liste der OECD kommen? Was verlangt die UNO von uns? Was müssen wir machen, damit unsere Gesetze gleich sind wie in der EU?
Erfolgsmodell Schweiz Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» will sicherstellen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und die Kantone weiterhin die oberste rechtsetzende Gewalt im Land sind. Die Schweiz ist mit dieser Ordnung – diesem Erfolgsmodell – sehr gut gefahren. Unsere freiheitliche Ordnung, unser Wohlstand, unser Sozialstaat, unser weltweit vorbildlicher Umgang mit Minderheiten – all das ist in unserem demokratischen Staatsystem entstanden und nicht durch eine Anbindung an internationale Organisationen und Gerichte. Besten Dank an alle, die diese Zielsetzung unterstützen mit ihrer Unterschrift für die Selbstbestimmungsinitiative.
KLEININSER ATE
Der Zürcher Bote | Nr. 23 | Freitag, 5. Juni 2015
KLEININ SE R ATE
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SVP Küsnacht
Öffentlicher Wahlapéro mit Alfred Heer Am 14. Juni 2015 lädt Sie die SVP Bonstetten zum traditionellen Wahlapéro, mit Kantonalparteipräsident und Nationalrat Alfred Heer, ein
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LESERBRIEF
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Einsendeschluss jeweils am Dienstag für die Ausgabe vom Freitag.
Spielplatz für Kinder vorhanden!
Von offiziellen Klimabüros war kürzlich Erstaunliches zu hören. Der CO2 Anteil der Luft sei noch nie so hoch gewesen wie heutzutage. Mit dem steten Wachstum gelangt mehr CO2 durch Verbrennung in die Luft, das ist klar. Das heisst aber nicht automatisch, dass mehr CO2 in der Atmosphäre verbleibt. Die selbstregulierende Natur bleibt ja auch nicht untätig. Zurück zum – «noch nie so hoch gewesen wie heutzutage.» Warum verbreiten Klimabüros solche Unwahrheiten, wo doch alles nachgelesen werden kann? Die Luftzusammensetzung wird seit mehr als 100 Jahren genau analysiert. Im Herder Lexikon von 1906 steht es deutlich, der CO2 -Anteil in der Atmosphäre beträgt 0,03 bis 0,05 Prozent. Heute liegt der CO2 -Anteil unterhalb 0,05 Volumen Prozent. Die Wissenschaft stellte schon damals fest, dass die Analysen nicht überall dieselben Messwerte zeigen. Wo und wann die Luft geprüft wird, spielt beim CO2 eine grosse Rolle. Heute wird angeblich eine CO2 -Messung auf einem japanischen Vulkan, ausgerechnet als Referenzmessung veröffentlicht. Wenn das Tatsache sein soll, sind der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Dann müssten wir uns immer wieder deutlich fragen, warum eigentlich lassen wir uns bis in die höchsten Amtsstellen von Klimabüros an der Nase herumführen? Suggestionen und Manipulationen gehören nicht in die Wissenschaft. Die Wissenschaft ist doch der Wahrheit verpfl ichtet. Oder gilt das für die Klimawissenschaft etwa nicht?
I H R K L E I N I N S E R AT
Kantonsrat Ständeratskandidat
Sonntag, 14. Juni 2015, ab 10 Uhr
An der Nase herumführen lassen
WWW.IMMOFUX.CH, BERATUNG I BEWERTUNG I VERKAUF VON IMMOBILIEN HANS TIEFENAUER, 8310 GRAFSTAL – TEL. 052 346 01 05 – MOBILE 079 672 81 13
Nationalrat
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Hans-Ueli Vogt
Erfolgreich werben im «Zürcher Boten» und «Zürcher Bauern»
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Rigelhüsli (im Dorfzentrum von Bonstetten, vis-à-vis Gemeidehaus) 10.30–13.30 Uhr
„In Kreuzäckern“ Niederglatt
anschliessend Wurst vom Grill es laden ein: SVP Niederglatt SVP Bezirk Dielsdorf
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! SVP Bonstetten
LESERBRIEF
Ja zur Abschaffung der Härtefallkommission Die Initiative zur Abschaffung der Härtefallkommission, welche am 14. Juni 2015 zur Abstimmung gelangt, muss zwingend angenommen werden. Wieso? Die Härtefallkommission ist eine Extra-Anlaufstelle für Asylsuchende. Sie kann von Asylsuchenden angerufen werden, nachdem diese die gerichtlichen Instanzen durchlaufen und einen Negativentscheid erhalten haben. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich hat in allen Fällen auf Empfehlung der Härtefallkommission
das letzte Wort. Dies ist eine Umgehung von demokratisch beschlossenen Asyl- und Ausländergesetzen, untergräbt unsere Gewaltentrennung und zieht richterlichen Entscheide ins Lächerliche. Wieso Asylbewerbern seitens des Staates ein Wohlwollen entgegengebracht wird, von dem Sie und ich nur träumen können, ist zudem nicht nachvollziehbar. Deshalb: JA zur Abschaffung der Härtefallkommission am 14. Juni.
Referat zur Selbstbestimmungs-Initiative von Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt, Kantonsrat SVP Zürich, Ständeratskandidat «Schweizer Recht statt fremde Richter»
Anita Borer, Kantonsrätin, Uster
T
KEIN ASYLRECH
Abgewiesene Asylbewerber
endlich ausweisen!
JA
Härtefallkommission abschaffen
Öffentliche Veranstaltung vom Dienstag, 16. Juni 2015, 20.30 Uhr in der Mehrzweckhalle «Hohenalber» Bussnang-Rothenhausen Vorgängig findet die Delegiertenversammlung statt
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VER ANSTALTUNGEN Wöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet auf www.teleblocher.ch übertragen.
SVP- K ANTONSR ATSFR AK TION Kantonsrat / Fraktion Montag, 8. Juni 2015, 13.00 Uhr, Sitzung, Zunfthaus zur Haue. SVP-STAMM Bezirk Affoltern / Aeugst Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Uhr, Restaurant Eichhörnli, Aeugst. Bezirk Andelfingen / Buch am Irchel Jeden ersten Samstag im Monat, ab 10.00 Uhr, Restaurant Sonne, Hauptstrasse 12, Buch am Irchel. Bezirk Bülach / Embrach Jeweils am letzten Sonntag im Monat, ab 10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Oberembrach. Bezirk Dielsdorf / Dielsdorf Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf. Bezirk Dietikon / Birmensdorf, Aesch, Uitikon, Urdorf Samstag, 6. Juni 2015, 10.00−11.30 Uhr, im Bistro des AZAB (Alterszentrum am Bach), Birmensdorf. Bezirk Horgen / Oberrieden Jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden. Bezirk Meilen / Küsnacht Jeden Sonntag, von 10 bis 12 Uhr, Restaurant Schützenstube, Küsnacht. Bezirk Meilen / Meilen Jeden zweiten Samstag (gerade Kalenderwochen), ab 10.30 Uhr, Restaurant Frieden, Rauchgässli 34, Meilen. Bezirk Uster / Uster Immer am ersten Samstag im Monat, 11.00 Uhr, Restaurant Puurehuus, Fehraltorferstrasse 8, Wermatswil. Junge SVP Kanton Zürich Jeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepage: www.jsvp-zh.ch aufgeschaltet. Junge SVP Stadt und Bezirk Winterthur Jeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr, in der First Choice Bar, Winterthur. Stadt Zürich / Kreis 1 und 2 Jeden zweiten Dienstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Muggenbühl, Muggenbühlstrasse 15, Zürich-Wollishofen. Stadt Zürich / Kreis 3 Jeden ersten Samstag im Monat, ab 9.00 Uhr, Schützenhaus Albisgüetli, Uetlibergstrasse 341, Zürich. Stadt Zürich / Kreis 4 und 5 Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstrasse 112, Zürich. Stadt Zürich / Kreis 6 Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr, Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175, Zürich. Stadt Zürich / Kreis 12 Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant «Schwamedinge», Schwamendingerplatz 2, Zürich. SVP-VER ANSTALTUNGEN Bezirk Affoltern / Bonstetten Sonntag, 14. Juni 2015, 10.30–13.30 Uhr, Rigelhüsli, vis-à-vis Gemeindehaus, Bons-
tetten, Öffentlicher Wahlapéro mit Nationalrat Alfred Heer. Bezirk Affoltern / Wettswil am Albis Mittwoch, 30. September 2015, 20.00 Uhr, Singsaal Schulhaus Mettlen, Wettswil, Podiumsveranstaltung mit Nationalrat Gregor Rutz und Ständeratskandidat HansUeli Vogt (SVP). Bezirk Andelfingen / Marthalen Sonntag, 14. Juni 2015, 10.30 Uhr, in der Hofbeiz im Nägeli, Familie Wipf, Marthalen, öffentlicher Frühschoppen mit Nationalrat Toni Brunner: 2015! Ein Schicksalsjahr für die Schweiz, sowie Nationalratskandidat Konrad Langhart. Musikalische Umrahmung: Grenzland-Quintett, Rafz. Bezirk Dielsdorf Samstag, 6. Juni 2015, 10.30 Uhr, «In Kreuzäckern», Niederglatt, Referat von Nationalratskandidat Roger Köppel: Erfolgsmodell Schweiz in Gefahr! Anschliessend Wurst vom Grill. Bezirk Dielsdorf / Niederhasli Freitag, 26. Juni 2015 bis Sonntag, 28. Juni 2015, Dorfplatz vor Gemeindehaus, Dorffäscht Niederhasli, SVP-Stand mit Hamburger und Festbeiz. Freitag, 19 bis 23 Uhr: Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt und Kantonsrätin Barbara Steinemann. Samstag, 15 bis 18 Uhr: Nationalrat Ernst Schibli. Samstag, 18 bis 23 Uhr: Kantonsräte Mauro Tuena, Claudio Schmid, Barbara Steinemann. Sonntag, 15.30 bis 19 Uhr: Kantonsräte Barbara Steinemann und Bruno Walliser.
Der Zürcher Bote | Nr. 23 | Freitag, 5. Juni 2015
P R E S79, S U Parkplätze M 11,I M12/Bus vorhanden), Grillplausch. SVP- FR AUEN SVP-Frauen Stadt Zürich Freitag, 26. Juni 2015, 18.00 Uhr, Eingang Landesmuseum, Zürich, geführter Besuch der Ausstellung Marignano 1515 mit anschliessendem Abendessen (nähere Angaben folgen). Mittwoch, 5. August 2015, 19.00 Uhr, Hardturmstrasse 120a, Zürich, Literaturclub, aktuelles Buch: Walliser Totentanz von Werner Ryser. Anmeldung bis spä-testens 22. Juli 2015 unter www.svp-literatur club.ch oder info@svp-literatur club.ch
I M P R E S S UM
IMPRESSUM
ISSN 1660-6701 ISSN 2296–3480
Offizielles Organ des Zürcher Bauernverbandes.
Offizielles Organ der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Zürich.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich Fr. 63.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: ZBV, ZBV Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, E-Mail: bauernverband@zbv.ch. Ferdi Hodel (FH). Tel. T 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32. Insertionspreise: www. stutz-druck.ch/content/zuercher-bauer. Abonnementsdienst: Zürcher Bauernverband, Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, Tel. T 044 217 77 33, Fax 044 217 77 32, E-Mail: bauernverband@zbv.ch.
Abonnementspreis: Für die Schweiz jährlich für Parteimitglieder Fr. 48.–; für Nichtmitglieder Fr. 58.– + 2,5 % MwSt. Redaktion: SVP, SVP Lagerstrasse 14, 8600 Dübendorf, E-Mail: zb@svp-zuerich.ch. Reinhard Wegelin W (rw.), Tel. T 044 217 77 64, Fax 044 217 77 65. Insertionspreise: www.stutz-druck.ch/ content/der-zuercher-bote. Abonnementsdienst: Stutz Druck AG, Einsiedlerstrasse 29, 8820 Wädenswil, TTel. 044 783 99 11, info@stutz-druck.ch.
Erscheint jeden Freitag. Inseratenannahme: print-ad kretz gmbh, Fredi Kretz, Tramstrasse 11, 8708 Männedorf, Telefon 044 924 20 70, info@kretzgmbh.ch. Inseratenschluss: Dienstag, 17.00 Uhr. Druck: Stutz Druck AG, Einsiedlerstrasse 29, 8820 Wädenswil, Tel. 044 783 99 11, Fax 044 783 99 22.
MOTORR AD - CLUB SVP Ausfahrten Sonntag, 14. Juni 2015, 3. Ausfahrt nach Livigno. Treffpunkt 9.00 Uhr: Restaurant Raststätte Walensee AG, Bergsbodenstrasse, Quarten. Route wird am Start bekanntgegeben.
Trucker und Country-Festival Freitag, 26. Juni 2015 bis Sonntag, 28. Juni 2015, Interlaken.
VER ANSTALTUNGEN MIT STÄNDER ATSK ANDIDAT HANS- UELI VOGT
Englandtour Mittwoch, 12. August 2015 bis Sonntag, 23. August 2015, Cornwall, Süd-England. Nähere Angaben folgen.
Mittwoch, 10. Juni 2015, 20.00 Uhr, Im Strassäcker 1, Adlikon b. Regensdorf, Buure-Höck, Zürcher Bauernverband, mit Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt.
Sommerreise Donnerstag, 9. Juli 2015 bis Sonntag, 12. Juli 2015. Nähere Angaben folgen.
Samstag, 13. Juni 2015, 8.30–18.30 Uhr, Lake Side, Bellerivestrasse 170, Zürich, Podiumsgespräch, Internationales Symposium: Liberalismus – Visionen für unsere Zukunft, mit Ständeratskandidat HansUeli Vogt.
Stämme Dienstag, 9. Juni 2015, 19.00 Uhr, BachtelKulm, Bachtelstrasse 1115, Hinwil, 3. Stamm. Dienstag, 28. Juli 2015, 19.00 Uhr, Zum goldenen Winkel, Obergasse 13, Bülach, 4. Stamm.
Bezirk Bülach / Opfikon Freitag, 19. Juni 2015, ab 18.00 Uhr, alter Dorfkern, Opfikon, Grillplausch mit Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt.
Bezirk Hinwil / Wetzikon Samstag, 27. Juni 2015, 14.00 Uhr, DT Druck-Team AG, Industriestrasse 5, Wetzikon, SVP-Fest mit Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt. Bezirk Meilen Dienstag, 30. Juni 2015, Abfahrt 19.40 Uhr (Apéro auf dem Schiff ab 19.20 Uhr), ab Schiffsteg Uetikon am See, ZürichseeSchifffahrt mit Ständeratskandidat HansUeli Vogt. Kosten: Fr. 60.– (inkl. Nachtessen) / pro Person. Anmeldung mit Einzahlung bis spätestens 26. Juni 2015 auf: PCKonto 80-52149-0, IBAN CH25 0900 0000 8005 2149 0. Parkplätze am Schiffsteg oder beim Bahnhof Uetikon am See. Kanton Thurgau Dienstag, 16. Juni 2015, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle «Hohenalber», Bussnang-Rothenhausen, Delegiertenversammlung der SVP Kanton Thurgau, Referat zur Selbstbestimmungsinitiative von Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt.
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Bezirk Meilen / Küsnacht Sonntag, 14. Juni 2015, ab 10 Uhr, Bauernhof der Familie Müller, Bunzenhalden 17, Forch, Puure-Zmorge mit Nationalrat Thomas Matter und Ständeratskandidat HansUeli Vogt. Musikalische Unterhaltung mit Geschwister Rymann und Echo vom Adlerhorst. Kinderspielplatz. Stadt Zürich / Kreis 1 und 2 Samstag, 6. Juni 2015, 9.00–11.30 Uhr, vor dem Café Mandarin im Morgental, ZürichWollishofen, Standaktion zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2015. Stadt Zürich / Kreis 3 Samstag, 6. Juni 2015, 9.00−12.00 Uhr, Albisriederplatz, Zürich, Standaktion zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2015. Stadt Zürich / Kreis 6 Samstag, 6. Juni 2015, 10.00−17.00 Uhr, Oberstrass-Määrt, unterhalb Rigiplatz, Zürich, Standaktion zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2015. Stadt Zürich / Kreis 9 Freitag, 10. Juli 2015, 19.30 Uhr (Apéro ab 19.00 Uhr), Hotel Mercure Stoller, Badenerstrasse 457, Zürich, Generalversammlung. Freitag, 17. Juli 2015, ab 19.00 Uhr, Terrasse beim Parkdeck, Spirgarten, Lindenplatz 5, Zürich, 4. Sommernachts-Apéro mit a. Kantonsrat Lorenz Habicher. «Bericht aus Bern» von Nationalrat Ernst Schibli. Freitag, 28. August 2015 bis Sonntag, 30. August 2015, Albisrieden, Zürich, «Chreis Nüün Fäscht», SVP-Kreispartei Zürich 9 mit einem Stand «Tell's Apfelschuss». Stadt Zürich / Kreis 12 Samstag, 6. Juni 2015, 9.00−12.00 Uhr, Schwamendingerplatz vor Migros, Standaktion zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2015. Freitag, 26. Juni 2015, ab 18.00 Uhr, Materialhütte Familengärten Auzelg, Im Au 1, Zürich, vis-à-vis Haltestelle Auzelg (Tram
Besuch des Europarats Strassburg mit Alfred Heer Tagesausflug, am Dienstag, 23. Juni 2015 Programm: 07.10 Uhr 10.10 Uhr 10.15 Uhr
Abfahrt mit Car ab Zürich (Fahrzeit ca. 2.45 h) Ankunft im Europarat, Begrüssung durch Alfred Heer Eintritt Europarat, Einführung und Information mit Alfred Heer, Nationalrat und Mitglied des Europarats: − Die Bedeutung des Europarates für die Schweiz − Die Aufgabe der SVP im Europarat
Besuch der Tribüne des Europarates, kurze Filmvorführung über den Europarat und Führung durch den Europapalast mit Alfred Heer Danach Aperitif und gemeinsames Mittagessen in einem typischen Elsässer Restaurant in der Altstadt mit Alfred Heer ca. 14.30 Uhr
Nachmittag zur freien Verfügung in der sehenswerten Altstadt evtl. Schifffahrt, Altstadtbesichtigung, Shopping
17.30 Uhr ca. 20.45 Uhr
Rückfahrt nach Zürich Eintreffen in Zürich
Kosten:
Fr. 140.– pro Person alles inklusive (extra: Getränke, ev. Stadtführung, Schifffahrt)
Anmeldung:
sekretariat@svp-zuerich.ch – Telefon 044 217 77 66 bitte umgehend anmelden, Anzahl Plätze begrenzt