FREITAG, 14. JUNI 2013 NR. 24 55. JAHRGANG
AZA 8820 Wädenswil
WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH
EIDGENÖSSISCHE VOLKSINITIATIVE GESTARTET
Bürgerlicher Schulterschluss zum Schutz der Privatsphäre Das Erfreuliche sei zuerst vermeldet: Erstmals seit Langem haben sich Vertreter aller bürgerlichen Parteien zusammengefunden, um die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» zu starten. Weit weniger erfreulich ist allerdings, welche Vorschläge gegenwärtig von unserem Bundeshaus ausgehen, um in die Privatsphäre – speziell die finanzielle Privatsphäre – der Bürgerinnen und Bürger einzudringen. Darum kommt die unlängst gestartete Unterschriftensammlung «Ja zum Schutz der Privatsphäre» keinen Tag zu früh.
Bankkundengeheimnis auch innerhalb der Schweiz bedroht Die Geschichte hat uns schmerzlich gezeigt, wohin es führt, wenn der Staat immer mehr Informationen über seine Bürger hat: nämlich zu immer mehr Macht des Staates und immer mehr machtlosen Bürgern. Fragen wir die Zeitzeugen der totalitären DDR, zu wie viel beziehungsweise zu wie wenig Freiheit der gläserne Bürger führt. Nur weil Einzelne ausnahmsweise Verbotenes tun, sollen nicht alle überwacht, durchleuchtet, kontrolliert werden. Wir hören den Einwand: «Wer sich korrekt verhält, hat nichts zu befürchten.» Wer so spricht, verkennt, wie viele Informationsspuren unser tägliches Tun hinterlässt, zum Beispiel auf dem Bankkontoauszug. Schutz der Privatsphäre heisst, seinen Arztbesuch, die Spende zugunsten einer Organisation, den Zustupf der Grossmutter für den Enkel, nicht offenlegen, geschweige denn, sich dafür rechtfertigen zu müssen. Zugriff der Steuerbehörden auf Bankdaten Nun soll bei uns die bewährte Unterscheidung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung abgeschafft und den
Souveränität der Schweiz erhalten Als souveräner Staat kann die Schweiz ihr Verständnis vom Verhältnis zwischen Bürger und Staat selber regeln. Durch die geplante Steuergesetzrevision, die so genannte «Finanzplatzstrategie» des Bundesrates und den gegenüber dem In- und Ausland schon vorgeschlagenen automatischen Informationsaustausch ist die finanzielle Privatsphäre höchst gefährdet. Noch 2008 galt das Bankkundengeheimnis für den Bundesrat als «nicht verhandelbar». Bereits ein Jahr später wurde die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung für Ausländer aufgehoben. Kurze Zeit später liess man sogar Gruppenanfra-
gen zu. Und gegenwärtig will die Finanzministerin bereits den automatischen Informationsaustausch zum Thema machen. Es ist höchste Zeit, solchen bürgerfeindlichen Tendenzen wenigstens im Inland einen Riegel zu schieben. Durch die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» soll dasjenige verfassungsmässig garantiert werden, was bislang mit Erfolg als selbstverständlich galt: der Anspruch jeder Person auf den Schutz der Privatsphäre. Jede Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz soll insbesondere gegenüber inländischen Behörden in ihrer finanziellen Privatsphäre geschützt sein. Kein Schutz für Steuerhinterzieher oder -betrüger Die Initiative schützt weder Steuerbetrüger noch Steuerhinterzieher. Wenn der begründete Verdacht eines schweren Steuerdelikts besteht, wird durch Dritte weiterhin Auskunft an die inländischen Behörden erteilt. Auch bei der einfachen Steuerhinterziehung hat die Steuerbehörde heute schon genügend Möglichkeiten, den überführten Steuerhinterzieher mit Nachsteuern und Bussen zu bestrafen. Ich bin sehr glücklich, dass wir für die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» ein breites, überparteiliches Komitee gewinnen konnten, dem namhafte Persönlichkeiten von SVP, FDP, CVP, Lega, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes sowie der bürgerlichen Jungparteien angehören. Wir haben seit letzter Woche 18 Monate Zeit zur Unterschriftensammlung, wobei ich hoffe, dass wir es schneller schaffen. Der Zürcher SVP als eigentliche Urheberin der Initiative kommt dabei eine führende Rolle zu. Ich bitte darum die Mitglie-
der unserer Kantonalpartei, raschmöglichst auf den Initiativbogen zu unterschreiben. Herzlichen Dank schon im Voraus für die tatkräftige Unterstützung!
Thomas Matter ist Unternehmer und Mitglied der Parteileitung der SVP des Kantons Zürich sowie Mitglied im Co-Präsidium der Volksinitiative «Schutz der Privatsphäre».
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Unterschriftenbogen bestellen: Tel. 044 217 77 66 / sekretariat@svp-zuerich.ch
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«Ja zum Schutz der Privatsphäre»
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Ginge es nach dem Willen des Bundesrates, so wäre die finanzielle Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger demnächst Geschichte. Das Bankkundengeheimnis gegenüber den Behörden, gegenüber dem Staat, soll faktisch preisgegeben werden. Dabei war gerade dies der Grund, weshalb es vor 80 Jahren eingeführt und verankert wurde.
kantonalen Steuerbehörden auch bei einfacher Hinterziehung Zugang zu Bankdaten verschafft werden. Dazu genügt ein Anfangsverdacht der Behörden. Das kann dazu führen, dass wegen einem versehentlich unversteuerten Schmuckstück Hausdurchsuchungen, Eingriffe in die finanzielle Privatsphäre (Bankkundendaten), Gerichtsverfahren und Verurteilungen unbescholtener Bürger stattfinden. Jetzt ist genug! Wir haben Anfang Juni mit der Unterschriftensammlung «Ja zum Schutz der Privatsphäre» gestartet. Wir wollen keine gläsernen Bürger. Wir wollen keine staatliche Totalkontrolle. Wir wollen keinen Schnüffelstaat. Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Freiheit und ein einzigartiges Erfolgsrezept für den wirtschaftlichen Aufstieg und den Wohlstand unseres Landes. Diese Erfolgssäule lassen wir uns nicht niederreissen! Das Vertrauen statt das Misstrauen unserer Behörden hat zu einer weltweit einmaligen Steuerehrlichkeit der Bürger geführt.
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