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Freitag, 19. Juni 2015 | Nr. 25 | 57. Jahrgang
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WIE WEITER NACH DEM URNENGANG ZUM RT VG?
Service Public – ein verhängnisvolles Modewort
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Nach dem Zufallsergebnis zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) überbieten sich Politiker von links und rechts mit Vorschlägen zur Neugestaltung des «Service Public». Diese Debatte ist darum besonders heikel, weil oft von völlig falschen Fragestellungen ausgegangen wird. In der Diskussion über den öffentlichen Auftrag der SRG ist nicht die Frage entscheidend, ob die Programme der SRG Anklang finden. Im Zentrum muss die Frage stehen, welche Leistungen zwingend mit öffentlichen Geldern sicherzustellen sind und welche Angebote private Anbieter bereits erbringen bzw. erbringen könnten, so dass sich eine staatliche Intervention erübrigt. Gregor A. Rutz Nationalrat und Vizepräsident SVP Kanton Zürich Zürich
Die Volkabstimmung vom 14. Juni hat durchaus historischen Charakter: In der ersten medienpolitischen Abstimmung seit 30 Jahren zeigte sich, dass mittlerweile jeder zweite Schweizer nicht mehr zufrieden ist mit der herrschenden Medienpolitik. Die Erklärung für dieses Misstrauensvotum gegenüber der SRG und dem Bundesrat liegt auf der Hand: Die rasante technische Entwicklung der vergangenen drei Jahrzehnte hat die Politik schlicht überholt. Heute informieren sich immer mehr Bürger via Internet, während traditionelle Informationskanäle wie die Tageszeitungen oder Nachrichtensendungen in Radio und Fernsehen eher an Bedeutung verlieren. SRG-Monopol als Anachronismus Die Folgerung aus den genannten Entwicklungen liegt auf der Hand: Dank lokalen Sendern und einer grossen Vielfalt an Informationsangeboten im Internet werden staatlich finanzierte Angebote weitgehend überflüssig. Das Anliegen aus den Siebziger- und Achtziger-Jahren, jedes Schweizer Tal mit einem Grundangebot an Radio- und Fernsehprogrammen zu versorgen, ist längst erfüllt. Der grösste Teil der Programmangebote wird mittlerweile durch private Sender erbracht, welche sich in den vergangenen drei Jahrzehnten – trotz unwirtlicher Rahmenbe-
dingungen – etabliert haben. Logi- nehmend Aktivitäten in Bereichen sche Folge auf die Entwicklung pri- entfaltet, welche nicht mehr ihrem vater Radio- und Fernsehsender so- eigentlichen Konzessionsauftrag zuwie das Aufkommen des Internets zurechnen sind. wäre die Einschränkung des öffentlich finanzierten SRG-Angebots ge-BEARBEITUNG Wettbewerb stärken 13.11.12 14:56 wesen. Doch exakt das Gegenteil Die Diskussion darüber, welche passierte: Als Reaktion auf die auf- Leistungen die öffentliche Hand kommenden Lokalradios lancierte im Medienbereich noch erbringen die SRG umgehend DRS 3 sowie di- muss, ist überfällig. Für eine zielverse Spartensender wie Radio Vi- führende Debatte über den öffentrus, Musikwelle, Radio Swiss Classic lichen Grundversorgungsauftrag ist oder Radio Swiss Jazz. Gleichzeitig aber von zentraler Bedeutung, dass wurde das Angebot im Fernsehbe- von den richtigen Fragen ausgereich ausgebaut, so dass die SRG gangen wird. Entscheidend sind heute unglaubliche 17 Radio- und 7 nicht die Einschätzungen der MediFernsehsender betreibt. enwissenschaftler, mit welchen wir Dieses Luxusangebot kostet die mittlerweile bald täglich versorgt Bürger und Unternehmer in unse- werden. Auch die Frage der Quoten rem Land mittlerweile über 1,3 Mil- ist von untergeordneter Bedeutung, liarden Franken – Geld, das nicht da die Reichweiten der SRG aufnur den Haushalten fehlt, sondern grund ihrer marktmächtigen Stelauch zu enormen Wettbewerbsver- lung und ihrer grosszügigen öffentzerrungen führt, weil die SRG zu- lichen Finanzierung nur bedingt
mit der Situation privater Sender verglichen werden können. Zudem besagt auch die SRG-Konzession, dass sich die Akzeptanz der SRG «nicht in erster Linie in Marktanteilen» bemisst. Zentral für die «Service Public»Diskussion ist die Frage, welche Angebote private Anbieter bereits erbringen bzw. erbringen könnten, wenn die SRG darauf verzichtete. Alles, was private Sender anbieten können und wollen, muss nicht mehr öffentlich finanziert und von der SRG erbracht werden. Auf dieser Basis soll die Diskussion über den künftigen Grundversorgungsauftrag und die Erneuerung der SRG-Konzession geführt werden. Die Einschränkung des Leistungsauftrags ist zwingende Folge dieser Debatte. Dies wird dazu führen, dass die Mediensteuer deutlich gesenkt werden kann.
Ein brillanter Kopf für Zürich.
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Heikle Abhängigkeiten privater Medien Um gleichzeitig die Rahmenbedingungen für private Medien zu verbessern, müssen gesetzliche Auflagen und bürokratische Vorschriften abgebaut werden. Auf keinen Fall aber darf die finanzielle Abhängigkeit privater Medien weiter zunehmen: Die erhöhte Abhängigkeit privater Medien von Steuergeldern ist eine Schwachstelle des revidierten Radio- und Fernsehgesetzes. Die Idee gewisser (auch bürgerlicher) Parlamentarier, die Gebührengelder künftig nach Einschaltquoten zu verteilen, ist ordnungspolitischer Unfug und gleichzeitig brandgefährlich: Wenn der Hauptansporn berufl ichen Wirkens das Einstreichen möglichst umfangreicher staatlicher Subventionen ist, leidet die Qualität immer. Umgekehrt ist die Qualität der Angebote dann hoch, wenn sich diese im freien Wettbewerb bewähren müssen. Darum ist vom falschen Gedanken, private Sender würden «heute schon ‹Service Public›-Angebote erbringen», abzurücken. Private Sender müssen nicht «Service Public» machen, sondern volkswirtschaftliche Mehrwerte schaffen. Sie sollen Dienstleistungen erbringen, welche ein Bedürfnis für die Konsumenten sind, welche sich im freien Markt bewähren und welche sich refinanzieren lassen. «Service Public»-Angebote basieren letztlich immer auf staatlichen Interventionen und führen stets zu Wettbewerbsverzerrungen. Darum ist es so wichtig, dass der «Service Public» nur abdeckt, was wirklich und zwingend nötig ist. Gregor A. Rutz ist Nationalratskandidat der SVP.
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